Individuelle Positionsbestimmung zum Recht der betrieblichen Mitbestimmung


Unterrichtsentwurf, 2011

24 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


I: Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Planung des Unterrichts
2.1 Analyse des Bedingungsfeldes
2.2 Legitimation des Themas vor dem Hintergrund der curricularen Vorgaben
2.3 Beschreibung der Makrosequenz
2.4 Didaktische und methodische Entscheidungungen zur Unterrichtsstunde
2.4.1 Auswahl- und Reduktionsentscheidungen
2.4.2 Intention der Unterrichtsstunde und Lernziele
2.4.3 Methodische Gestaltung, Medieneinsatz und geplanter Unterrichtsverlauf

3. Persönliches Fazit und Reflektion

Anhang A: Makrosequenz „Betriebliche Mitbestimmung“

Anhang B: Arbeitsauftrag 1: „Vor- und Nachteile betrieblicher Mitbestimmung“

Anhang C: Mögliches Tafelbild „Vor- und Nachteile betrieblicher Mitbestimmung“

Anhang D: Vorlage Placemat

Anhang E: Erwarteter Unterrichtsverlauf

Literatur- und Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Die vorliegende Hausarbeit hat die Planung einer einzelnen Unterrichtsstunde mit dem zeitlichen Rahmen von 90 Minuten zum Gegenstand. In diesem Zeitraum sollen Auszubildende des ersten Lehrjahres in den Ausbildungsberufen Verkäufer und Verkäuferin sowie Kaufmann bzw. Kauffrau im Einzelhandel Vor- und Nachteile der betrieblichen Mitbestimmung diskutieren sowie eine eigene Position bezüglich der betrieblichen Mitbestimmung entwickeln.

Diese Ausarbeitung trägt der Struktur der dualen Ausbildung mit den Partnern Berufsschule und Ausbildungsbetrieb Rechnung. Beide Lernorte verfolgen einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die Berufsschule vermittelt den Schülern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter jeweiliger Berücksichtigung der Anforderungen des Ausbildungsberufs. Ziel ist eine berufliche Grund- und Fachbildung sowie die Erweiterung der allgemeinen Bildung. Dabei hat die Berufsschule bzw. die zuständige Lehrkraft die Aufgabe, im Rahmen des Unterrichts beruflich bedeutsame Handlungssituationen als didaktische Bezugspunkte zu verwenden. Die aus diesen Handlungssituationen abgeleiteten Handlungsabläufe und Prozesse sollen von den Lernenden möglichst selbst ausgeführt oder aktiv gedanklich nachvollzogen werden.[1] Um diese Zielsetzungen erreichen zu können, wurden die bestehenden Fächerstrukturen[2] im berufsbezogenen Lernbereich abgeschafft und sogenannte Lernfelder als Gliederungseinheiten eingeführt. Die Beschreibung dieser Lernfelder im Lehrplan erfolgt tätigkeits- bzw. kompetenzorientiert und richtet sich somit nicht mehr nach einer Wissenswiedergabe. Die Beschreibung der Unterrichtsinhalte erfolgt lediglich als grober Orientierungsrahmen nach dem Prinzip Offenheit und Gestaltungsfreiheit, welches den Lehrkräften mehr Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung des Unterrichts einräumt. Somit entsteht für den Lehrenden die Aufgabe, im Rahmen des Unterrichts Lernsituationen zu schaffen, welche die gewünschte Handlungsorientierung in Form von komplexen und problembasierten Lehr- und Lernarrangements vermitteln.

2. Planung des Unterrichts

2.1 Analyse des Bedingungsfeldes

Der vorliegende Unterrichtsentwurf ist konzipiert für die Klasse 10VE a[3], eine Klasse von Auszubildenden zu Verkäuferinnen und Verkäufern sowie Einzelhandelskaufleuten im 1. Lehrjahr (Grundstufe). Die Klasse besteht aus 16 Schülern, die zwischen 16 und 19 Jahren alt sind. Der Altersunterschied innerhalb der Lerngruppe hat keine Auswirkungen auf das Unterrichtsgeschehen. Elf Schüler sind weiblichen und fünf Schüler sind männlichen Geschlechts. Die bisher erworbenen Schulabschlüsse setzen sich wie folgt zusammen: Neun Schüler haben einen Hauptschulabschluss und vier Schüler haben einen mittleren Bildungsabschluss erworben. Drei Schüler besuchten zuletzt die Berufsfachschule Wirtschaft und beendeten diese ebenfalls mit dem mittleren Bildungsabschluss. Die Auszubildenden besuchen die Berufsschule in Teilzeitform und haben wöchentlich jeweils einen vollen sowie einen halben Tag Berufsschulunterricht. Sie sind überwiegend im Lebensmitteleinzelhandel sowie im Textileinzelhandel tätig. In allen Betrieben existieren Betriebsräte und JAV. Zehn Schüler haben einen Ausbildungsvertrag für zwei Jahre und werden die Berufsschule nach zwei Jahren bei Bestehen der Abschlussprüfung als Verkäufer bzw. Verkäuferinnen verlassen, während sechs Schüler den Abschluss der dreijährigen Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann bzw. zur Einzelhandelskauffrau anstreben. In den ersten beiden Jahren werden die Schüler in einem gemeinsamen Klassenverband unterrichtet. Die fachlichen Inhalte und Lernziele sind deckungsgleich.

Die Klasse 10VE a zeigt insgesamt eine durchschnittliche Lern– und Leistungsbereitschaft. Einige Schülerinnen und Schüler interessieren sich für juristische Themen und stellen viele Fragen, während eine Gruppe von fünf Schülern juristische Themen als „langweilig“ und „trocken“ bezeichnet. Diese Haltung hat sich in den letzten Unterrichtsstunden etwas gebessert, da die Relevanz des Berufsbildungsrechts bzw. der betrieblichen Mitbestimmung für die eigene Arbeitnehmerperspektive erkannt und für wichtig erachtet wurde. Viele Schüler zeigen unsichere Verhaltensmuster im Bezug auf ihr Auftreten in ihren Betrieben und suchen Orientierung bezüglich des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten. Daher herrscht reges Interesse, wenn bsp. das Zusammenwirken von Akteuren im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung thematisiert wird. Umfangreiche Aufgaben erledigen die Schüler stets pflichtgemäß und diszipliniert. Allerdings ist die Aufnahmekapazität vieler Schüler beim Bearbeiten umfangreicherer Texte arg begrenzt. Die meisten Schüler engagieren sich im Unterricht und versuchen, ihre Erfahrungen aus bekannten schulischen Wissensinhalten und Arbeitserfahrungen aus der Praxis einzubringen. Gelegentlich werden Situationen aus dem Betrieb in den Unterricht eingebracht und erfragt, wie man sich verhalten solle. Insgesamt merkt man, dass bereits wenige Wochen nach Ausbildungsbeginn schon viel Druck auf den Schülern lastet. Dies trifft im besonderen Maße auf Sophia, Gerlinde, Vanessa und Florian zu, welche bereits mehrmals über eine hohe Arbeitsbelastung geklagt haben. Julia und Marie, die bislang besten Schülerinnen der Klasse, greifen diese Beiträge meistens auf und versuchen Lösungsansätze aufzuzeigen. Mareike und Kristin sind sehr still, melden sich äußerst selten, wissen aber auf direktes Ansprechen zumeist eine korrekte Antwort. Marius und Lukas sind unterdurchschnittliche Schüler, die häufiger Probleme haben, dem Unterricht an schwierigen Stellen zu folgen. Die Beteiligung von Patrick und Jonas ist gering, sie bemühen sich aber stets dem Unterricht zu folgen.

Abgesehen von den drei Schülern, die bereits die Berufsfachschule Wirtschaft besucht haben, sind keine juristischen Kenntnisse vorhanden. Die meisten Schüler wurden im Rahmen der Makrosequenz zur betrieblichen Mitbestimmung zum ersten Mal mit rechtlichen Themen konfrontiert. Das Erfassen von Gesetzestexten geschieht generell langsam, aber oftmals inhaltlich sicher. Der Kreis der „ehemaligen Berufsfachschüler“ verfügt über grundlegende Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts und marginale Kenntnisse im Arbeits- und Sozialrecht. Grundsätzlich können in der 10VE a zur Bearbeitung von Aufgaben daher keine rechtlichen Kenntnisse vorausgesetzt werden. In der aktuell behandelten Makrosequenz „betriebliche Mitbestimmung“ kennen die Schüler unter anderem bereits folgende fachliche Inhalte: Rechtsquellen der betrieblichen Mitbestimmung, die Rechte der JAV und des Betriebsrates sowie deren Eingliederung in die Organisation und Betriebsrat sowie JAV als Ansprechpartner für Auszubildende bei Fragen und Problemen.

Hinsichtlich der methodischen Kompetenzen bestehen bei den Schülern keine Probleme Themen in Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit zu lösen. Das Präsentieren vor der Klasse wurde gelegentlich geübt, wobei einige Schüler aber noch unsicher wirken. Oftmals fehlt der Blickkontakt zur Klasse. Zudem haben etliche Schüler Probleme ihre Gedanken zu verbalisieren. Das selbstständige Erarbeiten von Inhalten überfordert rasch. Eine engmaschige Führung durch die Stundenthemen ist zumeist erforderlich.

Das Klassenklima ist als sehr angenehm zu beurteilen. Die Lehrkraft erlebt die Schüler stets als freundlich und respektvoll, woraus sich ein hohes Maß an sozialer Kompetenz schlussfolgern lässt. Durch den Lehrer unterstützt und gefördert helfen leistungsstarke Schüler ihren schwächeren Mitschülern teilweise selbstständig, teilweise auf Aufforderung. Das Verhältnis zwischen Schülern und Lehrer lässt sich als offen und freundlich beschreiben, wobei Anregungen und Verbesserungsvorschläge der Schüler regelmäßig konstruktiv vorgetragen werden.

2.2 Legitimation des Themas vor dem Hintergrund der curricularen Vorgaben

Planungsgrundlage für diesen Unterricht bildet der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel // Verkäufer/Verkäuferin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.06.2004).[4] Die Unterrichtseinheit gehört zum Lernfeld eins „Das Einzelhandelsunternehmen repräsentieren“, welches im ersten Lehrjahr zu unterrichten ist. Das Lernfeld umfasst 80 Unterrichtsstunden. Durch die Auflösung der Fächerstruktur im berufsbezogenen Lernbereich lernen Schüler nicht nur Inhalte aus einer einzelnen fachwissenschaftlichen Perspektive, sondern setzen sich mit beruflichen Handlungssituationen und den darin involvierten Wissenschaftsdisziplinen parallel auseinander. In diesem Fall werden betriebswirtschaftliche und juristische Inhalte sowie betriebliche Sozialisation, Ökologie und Kundenorientierung thematisiert bzw. vermittelt. Zu der hier zu planenden Unterrichtssequenz zum Thema betriebliche Mitbestimmung führt der Lehrplan folgende Groblernziele und Inhalte an:„ Sie reflektieren die mitbestimmungsrechtlichen Regelungen.“[5] Aus dem Begriff „reflektieren“ wird auch dabei deutlich, dass neben fachwissenschaftlichen Inhalten auch eine Evaluation der betrieblichen Mitbestimmung vorgenommen sowie ein eigener Standpunkt im Bezug auf die Thematik formuliert werden soll (vgl. Kap. 3.4.1).

2.3 Beschreibung der Makrosequenz

Die hier betrachtete Makrosequenz „Betriebliche Mitbestimmung“ schließt an die Themengebiete „Organisatorischer Aufbau von Betrieben“, „Eingliederung von Betrieben in die Gesamtwirtschaft“ sowie „Stakeholder und Shareholder im Einzelhandel“ an. Da der Rahmenlehrplan keine Vorgaben hinsichtlich des Umfanges dieser Makrosequenzen macht, ist eine Konkretisierung auf einzelschulischer Ebene vorzunehmen und darauf aufbauend ein Curriculum zu entwickeln. Gemäß schulinternem Stoffverteilungserteilungsplan ergibt sich für diese Makrosequenz ein Umfang von acht Unterrichtseinheiten.

Zentrale Aufgabe der Lehrkraft im Rahmen der Ausgestaltung der Makrosequenz ist die Entwicklung eines durchgehenden praktischen Handlungsleitfadens, um durch die damit erreichte Praxisnähe dem Dualismus im Denken und Tun vorzubeugen. Dies meint, dass betriebliche Arbeitsinhalte für den Berufsschulunterricht so aufbereitet und strukturiert werden, dass ein Transfer des Theoriewissens in die Praxis und umgekehrt[6] einfacher möglich ist.[7] Im Rahmen dessen sollen die Schüler erkennen, dass die Unterrichtsinhalte eine Relevanz im Ausbildungsberuf haben und sie täglich mit den behandelten Inhalten bei der Bewältigung von Arbeitsaufgaben konfrontiert werden können.[8]

In dieser Unterrichtssequenz begleiten die Schüler im Rahmen einer Fallstudie die beiden Auszubildenden Jasmin und Alexander im Rahmen ihrer betrieblichen Orientierungsphase am Anfang der Ausbildung in einem größeren Warenhaus. Die beiden Figuren lernen in der Sequenz die wesentlichen Akteure betrieblicher Mitbestimmung, Betriebsratsvorsitzenden und JAV-Vorsitzenden, kennen. Diese beiden erklären Jasmin und Alexander welche Aufgaben und Pflichten ihre Gremien haben sowie welche Hilfestellung bei Fragen und Problemen sie den neuen Auszubildenden geben können. Dies mündet darin, dass Jasmin und Alexander sich am Ende der Makrosequenz mit der Frage konfrontiert sehen, wie sie die Rolle der betrieblichen Interessensvertreter bewerten und welche Haltung sie gegenüber diesen einnehmen sollen

[...]


[1] Vgl. Kultusministerkonferenz, 2004 S. 5

[2] Z.B. Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Rechtskunde

[3] Sämtliche Eigennamen in dieser Ausarbeitung sind anonymisiert.

[4] Kultusministerkonferenz, 2004

[5] Vgl. Kultusministerkonferenz, 2004, S. 9

[6] Bsp. Arbeitserfahrungen aus dem Betrieb in schulische Aufgaben- und Problemstellungen einbringen, um diese zu lösen. Ziel ist die enge Verzahnung von Theorie und Praxis.

[7] Vgl. Tramm, T., 2003, S. 14

[8] Vgl. Czycholl, R., 2001, S. 178f.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Individuelle Positionsbestimmung zum Recht der betrieblichen Mitbestimmung
Hochschule
Universität Kassel  (Institut für Wirtschaftsrecht)
Veranstaltung
Rechtsdidaktik / Berufsbildungsrecht
Note
1,0
Autor
Jahr
2011
Seiten
24
Katalognummer
V198429
ISBN (eBook)
9783656254904
ISBN (Buch)
9783656255598
Dateigröße
520 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Berufsbildungsrecht, Einzelhandelskaufmann, Einzelhandelskaufleute, JAV, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Betriebliche Mitbestimmung
Arbeit zitieren
Master of Education / Diplom-Kaufmann (FH) Sebastian Aha (Autor:in), 2011, Individuelle Positionsbestimmung zum Recht der betrieblichen Mitbestimmung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/198429

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