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Das Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Titel: Das Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Hausarbeit , 2011 , 18 Seiten , Note: 1,0

Autor:in: Master of Education / Diplom-Kaufmann (FH) Sebastian Aha (Autor:in)

Jura - Sonstiges
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eine zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Vertretung, deren Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse explizit im Gesetz geregelt sind. Der Gesetzgeber reagiert damit auf unterschiedliche Interessenslagen zwischen erwachsenen Arbeitnehmern und Jugendlichen bzw. Auszubildenden. Spezielle Regelungen dieser Beschäftigten sollen nicht in einem Gremium erörtert werden, dessen Mitglieder von diesen Regelungsinhalten nicht betroffen sind.
Die JAV ist nicht die einzig bekannte Interessensvertretung für eine bestimmte Gruppe von Beschäftigten. So existiert für Schwerbehinderte und deren Gleichgestellte bsp. eine sog. Schwerbehindertenvertretung, zu welcher sich im SGB IX (§§ 93 ff. SGB IX) entsprechende Rechtsnormen finden. Darüber hinaus ermöglicht das BetrVG ausdrücklich, dass weitere Vertretungen i.S.d. § 3 I, II BetrVG über den Weg einer Betriebsvereinbarung oder Tarifvertragsregelung gegründet werden können.
Die JAV repräsentiert nach § 60 II BetrVG die besonderen Interessen aller Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie alle Beschäftigten in einer Berufsausbildung, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dabei ist man nicht autonomer Interessensvertreter dieser Gruppe, sondern ein zusätzliches Gremium, welches den Betriebsrat in Fragen welche im Besonderen jugendliche Beschäftigte und Berufsbildung betreffen, unterstützen. Folglich hat sie keine Mitwirkungs- oder gar Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber und kann mit diesem keine Betriebsvereinbarung abschließen. Im Außenverhältnis nimmt der Betriebsrat auch die Angelegenheiten der in § 60 I BetrVG genannten Arbeitnehmer wahr. Aufgrund dieses Zuordnungsverhältnisses der JAV zum Betriebsrat, regelt der Gesetzgeber in den Normen zur JAV (§§ 60 – 71 BetrVG) vor allem die Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und JAV. Ferner erlaubt das BetrVG der JAV auch eine abgestufte Möglichkeit der Einflussnahme auf die Willensbildung des Betriebsrates (§ 67 BetrVG) sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Teilnahme an Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (§ 68 BetrVG). Diese skizzierten Befugnisse, Rechte und Pflichten sollen hier folgend genauer erörtert werden. Nicht Gegenstand dieser Ausarbeitung sind hingegen Fragen der Wahl, Amtszeit, Rechtsstellung der JAV-Mitglieder als Arbeitnehmer und Regelungen zu Auflösung der JAV oder Amtsenthebung bzw. Amtsverlust sowie Gesamt- und Konzern-JAV.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Hinführung zum Thema

2. Geschäftsführung und Organisation

3. Aussetzung von Beschlüssen des Betriebsrates

4. Teilnahme an Betriebsratssitzungen

5. Teilnahme an Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

6. Recht zur Einrichtung von Sprechstunden

7. Weitere Aufgaben und Befugnisse der JAV

8. Recht zur Einberufung einer Jugend- und Auszubildendenversammlung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die rechtliche Stellung, Aufgaben und Beteiligungsrechte der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) innerhalb der betriebsverfassungsrechtlichen Struktur, mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zwischen JAV und Betriebsrat sowie die Einflussmöglichkeiten gegenüber dem Arbeitgeber zu beleuchten.

  • Rechtliche Grundlagen und Aufgaben der JAV gemäß BetrVG
  • Regelungen zur Geschäftsführung, Sitzungsorganisation und Beschlussfähigkeit
  • Das Vetorecht der JAV bei Beschlüssen des Betriebsrats
  • Beteiligungsrechte bei Betriebsratssitzungen und Besprechungen mit dem Arbeitgeber
  • Initiativrechte und Informationsansprüche der JAV

Auszug aus dem Buch

1. Hinführung zum Thema

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eine zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Vertretung, deren Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse explizit im Gesetz geregelt sind. Der Gesetzgeber reagiert damit auf unterschiedliche Interessenslagen zwischen erwachsenen Arbeitnehmern und Jugendlichen bzw. Auszubildenden. Spezielle Regelungen dieser Beschäftigten sollen nicht in einem Gremium erörtert werden, dessen Mitglieder von diesen Regelungsinhalten nicht betroffen sind.

Die JAV ist nicht die einzig bekannte Interessensvertretung für eine bestimmte Gruppe von Beschäftigten. So existiert für Schwerbehinderte und deren Gleichgestellte bsp. eine sog. Schwerbehindertenvertretung, zu welcher sich im SGB IX (§§ 93 ff. SGB IX) entsprechende Rechtsnormen finden. Darüber hinaus ermöglicht das BetrVG ausdrücklich, dass weitere Vertretungen i.S.d. § 3 I, II BetrVG über den Weg einer Betriebsvereinbarung oder Tarifvertragsregelung gegründet werden können.

Die JAV repräsentiert nach § 60 II BetrVG die besonderen Interessen aller Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie alle Beschäftigten in einer Berufsausbildung, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dabei ist man nicht autonomer Interessensvertreter dieser Gruppe, sondern ein zusätzliches Gremium, welches den Betriebsrat in Fragen welche im Besonderen jugendliche Beschäftigte und Berufsbildung betreffen, unterstützen. Folglich hat sie keine Mitwirkungs- oder gar Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber und kann mit diesem keine Betriebsvereinbarung abschließen. Im Außenverhältnis nimmt der Betriebsrat auch die Angelegenheiten der in § 60 I BetrVG genannten Arbeitnehmer wahr.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Hinführung zum Thema: Dieses Kapitel erläutert die gesetzliche Einbettung der JAV als ergänzende Interessensvertretung und deren Zuordnungsverhältnis zum Betriebsrat.

2. Geschäftsführung und Organisation: Hier werden die internen Abläufe der JAV, wie die Wahl des Vorsitzes, die Einberufung von Sitzungen und die Beschlussfassung, detailliert beschrieben.

3. Aussetzung von Beschlüssen des Betriebsrates: Das Kapitel behandelt das Minderheitenschutzrecht der JAV, Beschlüsse des Betriebsrats unter bestimmten Voraussetzungen auszusetzen.

4. Teilnahme an Betriebsratssitzungen: Es werden die abgestuften Beteiligungs- und Stimmrechte der JAV bei Sitzungen des Betriebsrats erläutert.

5. Teilnahme an Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat: Hier wird das Recht der JAV auf Anwesenheit und Mitwirkung bei Besprechungen mit dem Arbeitgeber dargelegt.

6. Recht zur Einrichtung von Sprechstunden: Dieses Kapitel analysiert die Bedingungen, unter denen die JAV Sprechstunden während der Arbeitszeit anbieten darf.

7. Weitere Aufgaben und Befugnisse der JAV: Die allgemeinen Rechte und Pflichten der JAV, wie Antragsrechte und Überwachungsaufgaben, stehen hier im Fokus.

8. Recht zur Einberufung einer Jugend- und Auszubildendenversammlung: Abschließend wird der Rahmen für die Kommunikation der JAV mit den von ihr vertretenen Arbeitnehmern durch Versammlungen beschrieben.

Schlüsselwörter

Jugend- und Auszubildendenvertretung, JAV, Betriebsverfassungsgesetz, BetrVG, Betriebsrat, Interessensvertretung, Berufsausbildung, Mitbestimmung, Beschlussfassung, Initiativrecht, Minderheitenschutz, Arbeitsrecht, Mitwirkung, Sprechstunden, Arbeitnehmervertretung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Ausgestaltung und den Befugnissen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die organisatorische Struktur der JAV, ihre Mitwirkungsrechte bei Betriebsratsentscheidungen sowie ihre eigenständigen Befugnisse zur Interessenvertretung von Auszubildenden.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist die detaillierte juristische Analyse der Zusammenarbeit zwischen JAV und Betriebsrat sowie die Bestimmung der Einflussmöglichkeiten der JAV auf betriebliche Prozesse.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Ausarbeitung, die auf der Analyse von Gesetzestexten und einschlägiger arbeitsrechtlicher Literatur basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil erörtert umfassend die einzelnen Rechte der JAV, von der Geschäftsführung über das Vetorecht bei Beschlüssen bis hin zur Einrichtung von Sprechstunden.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind JAV, Betriebsverfassungsgesetz, Interessenvertretung, Ausbildung, Mitwirkung und Betriebsrat.

Hat die JAV ein eigenständiges Verhandlungsrecht gegenüber dem Arbeitgeber?

Nein, die JAV hat keine Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber und kann keine eigenständigen Betriebsvereinbarungen abschließen; sie ist als unterstützendes Gremium für den Betriebsrat konzipiert.

Was ist bei einer Beschlussaussetzung durch die JAV zu beachten?

Eine Aussetzung ist nur möglich, wenn wichtige Interessen der JAV-vertretenen Arbeitnehmer beeinträchtigt sind und der Beschluss in einer ordnungsgemäßen JAV-Sitzung mit absoluter Mehrheit gefasst wurde.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Das Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Hochschule
Universität Kassel  (Institut für Wirtschaftsrecht)
Veranstaltung
Rechtsdidaktik / Berufsbildungsrecht
Note
1,0
Autor
Master of Education / Diplom-Kaufmann (FH) Sebastian Aha (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2011
Seiten
18
Katalognummer
V198431
ISBN (eBook)
9783656248866
ISBN (Buch)
9783656250579
Sprache
Deutsch
Schlagworte
JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung Berufsbildungsrecht Betriebsrat Betriebliche Mitbestimmung Mitbestimmung Betrieb Arbeitsrecht
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Master of Education / Diplom-Kaufmann (FH) Sebastian Aha (Autor:in), 2011, Das Recht der Jugend- und Auszubildendenvertretung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/198431
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Leseprobe aus  18  Seiten
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