Beitragsentwicklung in der PKV als Risiko und Maßnahmen zur Risikobegrenzung


Diplomarbeit, 2011

78 Seiten, Note: 2,1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung.
1.1 Problemstellung
1.2 Ziel der Arbeit
1.3 Aufbau der Arbeit

2. Geschaftsmodell der PKV
2.1 Grundlagen
2.1.1 Systemunterschiede GKV - PKV
2.1.2 Rechtliche Grundlagen
2.1.3 Die wichtigsten Tarifangebote der PKV
2.2 Beitragskalkulation
2.2.1 Aquivalenzprinzip
2.2.2 Prinzip des gleichbleibenden Beitrags
2.2.3 Beitragsbestandteile und Rechnungsgrundlagen...
2.3 Finanzierung im Alter

3. Beitragsanpassungen
3.1 Historische Beitragsentwicklung
3.2 Vorgehensweise
3.3 Problematik der Beitragsanpassungen bei alteren Versicherten
3.4 Grunde
3.4.1 Steigende Leistungsausgaben
3.4.1.1 MedizinischerFortschritt
3.4.1.2 Moral Hazard
3.4.1.3 Haufigere Inanspruchnahmen von Leistungen..
3.4.1.4 Gefahr derPandemie
3.4.2 Steigende Lebenserwartung.
3.4.3 Herabgesetzte Stomowahrscheinlichkeiten
3.4.4 Vergreisung von Tarifen
3.4.5 Pflichtversicherung - Basistarif
3.4.6 Finanzmarktkrise - Rechnungszinsrisiko

4. Beitragsentwicklung als Risiko
4.1 Erlauterung Risiko.
4.2 Konkretisierung des Risikos
4.2.1 Risiko fur Versicherte.
4.2.2 Risiko fur Versicherer

5 . Risikobegrenzung
5.1 Gesetzliche MaBnahmen
5.1.1 Gesetzlicher Beitragszuschlag
5.1.2 Uberzinsverwendung..
5.2 MaBnahmen des Versicherers
5.2.1 Begrenzung des objektiven Risikos
5.2.2 Begrenzung des subjektiven Risikos..
5.2.3 Abwehr unberechtigter Forderungen - Leistungsmanagement
5.3 Moglichkeiten der Versicherten.
5.3.1 Beitragsentlastungsvereinbarung
5.3.2 Abschluss einer privaten Rentenversicherung
5.3.3 Umstellung des Versicherungsschutzes..
5.3.4 Kostenbewusstes Verhalten

6. Losungen
6.1 Nutzen der bisher angewandten MaBnahmen
6.2 Einbeziehung der Kostensteigerungen in die Kalkulation
6.3 Schwierigkeiten bei der Umsetzung in die Praxis.

7. Fazit und Ausblick

Anhang

Quellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Sachleistungsprinzip.

Abbildung 2: Kostenerstattungsprinzip

Abbildung 3: Prinzip des gleichbleibenden Beitrags.

Abbildung 4: Beitragsentwicklung DKV-Tarife.

Abbildung 5: Beitragszusammensetzung und -verwendung.

Abbildung 6: Restlebenserwartung.

Abbildung 7: Aufteilung der Kapitalanlagen 2009.

Abbildung 8: Nettoverzinsung.

Abbildung 9: Beitragsruckerstattung

Abbildung 10: Berucksichtigung von Kostensteigerungen.

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Beitragsentwicklung

1. Einleitung

1.1 Problemstellung

In den Medien wird regelmaBig uber die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen berichtet. Diese Kostensteigerungen schlagen sich in der Finanzierung und somit in den Beitragen der Krankenversicherungen nieder. Die nachste Beitragserhohung in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde von der Regierung beschlossen. Der einheitliche Beitragssatz fur die gesetzliche Krankenversicherung steigt zum 1. Januar 2011 von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Davon gehen 8,2 Prozent zu Lasten der Arbeitnehmer und 7,3 Prozent zu Lasten der Arbeitgeber. Daruber hinaus haben die Kassen die Moglichkeit ihren Versicherten Zusatzbeitrage in grundsatzlich unbegrenzter Hohe in Rechnung zu stellen. Ubersteigt dieser jedoch zwei Prozent des Bruttoeinkommens, findet ein Sozialausgleich statt.[1]Derartige Beitragssprunge der gesetzlichen Krankenversicherungen lassen viele Versicherte uber einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenken. Die Beitrage der privaten Krankenversicherungen werden nach dem Aquivalenzprinzip berechnet und richten sich nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. So wird fur die gesamte Vertragsdauer ein gleichbleibender Beitrag kalkuliert. Die vereinbarten Leistungen gelten fur die gesamte Vertragsdauer, das heiBt die privaten Krankenversicherer durfen im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung keine Leistungen streichen. Wegen steigenden Leistungsausgaben und tendenziell steigender Lebenserwartung steigenjedoch wie in der gesetzlichen Krankenversicherung auch die Beitrage in der privaten Krankenversicherung. So sind die Beitrage der privaten Krankenversicherer zwischen 1997 und 2008 durchschnittlich um 52 Prozent gestiegen. Vor allem altere Versicherte waren in der Vergangenheit stark von Beitragssteigerungen betroffen.[2]Diese Entwicklung lasst die Finanzierung der Krankenversicherung zu einem immer groBeren Risiko werden. Fur die Versicherten besteht das Risiko, dass die Beitrage fur die private Krankenversicherung unbezahlbar werden. Die Versicherer dagegen mussen befurchten, dass die Bevolkerung das Vertrauen in die private Krankenversicherung verliert und sich so weit moglich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

1.2 Ziel der Arbeit

Aufbauend auf einer Erlauterung des Systems der privaten Krankenversicherungen einschlieBlich der Abgrenzung zur gesetzlichen Krankenversicherung und Erklarung der Beitragskalkulation sollen Beitragsentwicklung der privaten Krankenversicherungen und die Grunde fur diese beleuchtet werden. AnschlieBend soil dargelegt werden, worin das Risiko der Beitragsentwicklung liegt und fur wen und warum die Beitragsentwicklung ein Risiko darstellt. Gegen die steigenden Beitrage haben sowohl die Versicherer, als auch der Staat MaBnahmen entwickelt, die der Risikobegrenzung dienen sollen. Auch die Versicherten selber konnen etwas gegen steigende Krankenversicherungsbeitrage unternehmen. Zum einen konnen die Versicherten durch kostenbewusstes Verhalten aktiv gegen die Beitragsentwicklung vorgehen und zum andem besteht die Moglichkeit durch Sparprozesse das Risiko der Unbezahlbarkeit der Beitrage im Alter zu senken. Diese MaBnahmen sollen veranschaulicht werden. Das Ziel dieser Arbeit ist daher neben der Darstellung des Problems der Beitragsentwicklung das Aufzeigen der MaBnahmen zur Beitragsstabilisierung. Weiterhin soil eine Moglichkeit zur Stabilisierung der Versicherungsbeitrage durch eine Modifikation der Beitragskalkulationsmethode samt ihrer Schwierigkeiten bei der Umsetzung in die Praxis erlautert werden.

1.3 Aufbau der Arbeit

Nach Abschluss der Einleitung wird das Geschaftsmodell der privaten Krankenversicherung einschlieBlich einer Abgrenzung zur gesetzlichen Krankenversicherung, der Beitragskalkulation und der Finanzierung im Alter beleuchtet. Im darauf folgenden Gliederungspunkt werden Beitragsanpassungen inklusive der historischen Beitragsentwicklung und der Grunde fur die Anpassungen dargelegt und erlautert. AnschlieBend wird der Begriff des Risikos dargestellt und die Risiken der Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung fur die Beteiligten abgeleitet. In Punkt 5 erfolgt die Erklarung der bestehenden Moglichkeiten zur Begrenzung des Risikos der steigenden Krankenversicherungsbeitrage untergliedert in gesetzliche MaBnahmen, Moglichkeiten der Versicherten und Versicherer. Im Anschluss daran wird eine Moglichkeit einschlieBlich der Schwierigkeiten bei der Umsetzung in die Praxis aufgezeigt die Beitrage aufDauer in der Hohe stabil zu gestalten. AbschlieBend wird das Fazit gezogen.

2. Geschaftsmodell der PKV

2.1 Grundlagen

2.1.1 Systemunterschiede GKV - PKV

In Deutschland bestehen mit der GKV und der PKV zwei vollig unterschiedliche Moglichkeiten sich gegen Krankheitskosten abzusichern. Die GKV wurde im Rahmen der Bismarckschen Sozialgesetzgebung gegrundet. Diese sah fur groBe Teile der Arbeitnehmer eine Pflichtmitgliedschaft in einer Krankenkasse vor. Die nicht Pflichtversicherten waren auf privaten Krankenversicherungsschutz angewiesen. So entwickelten sich aus freien Hilfskassen zahlreiche Krankenversicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Die PKV im heutigen Sinne lasst sich auf den Zeitraum zwischen dem 1. und dem 2. Weltkrieg zuruckfuhren. Obwohl GKV und PKV beide nach der Versicherungsdefinition von Dr. Karl Hax ihre Versicherten versichern, bestehen massive Unterschiede in den Formen hinsichtlich Organisation und Finanzierung. So sind die Trager der GKV Korperschaften des offentlichen Rechts wie beispielsweise die Allgemeinen Ortskrankenkassen.[3]Die Beitragsbemessung in der GKV erfolgt risikoneutral und richtet sich ausschlieBlich nach der wirtschaftlichen Leistungsfahigkeit in Form der Bruttogehalter der Versicherten. Ab Januar 2011 betragt der Beitragssatz 15,5 % des Bruttogehalts. Dieser Vomhundertsatz ist bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt ab 1. Januar 2011 bei 3.712,50 EUR monatlich.[4]Zwischen gezahltem Beitrag und den Leistungen besteht kein Zusammenhang. Allen Mitgliedern der Kassen steht das gleiche Leistungsspektrum zur Verfugung. Die Finanzierung der GKV erfolgt im Umlageverfahren, das heiBt die Leistungsausgaben in einem Jahr werden durch die Beitrage im selben Jahr finanziert bzw. umgelegt.[5]Der Beitrag zur GKV des Versicherten wird vom Bruttogehalt oder -lohn abgezogen. Mit dem Arbeitgeberanteil ergibt dies den vollstandigen Beitrag zur Krankenversicherung. Der Arbeitgeber fuhrt diesen Betrag wie auch die Beitrage zur Pflege-, Rentenund Arbeitslosenversicherung an den Sozialversicherungstrager ab.[6]Der von der Krankenkasse festgelegte einkommensunabhangige Zusatzbeitrag ist von den Mitgliedern direkt an die Kasse zu bezahlen. Gesetzliche Zuzahlungen, die in gewisser Weise auch einen Teil des Beitrags darstellen sind von den Mitgliedern teilweise direkt an die Kasse zu zahlen. So beispielsweise die Zuzahlung bei stationaren Aufenthalten. Teilweise ist auch direkt an den Leistungserbringer zu zahlen. Dies ist bei der Praxisgebuhr oder Arzneimitteln der Fall.[7]Familienmitglieder, die weder pflichtoder freiwillig versichert sind, noch von der Versicherungspflicht befreit sind und kein Einkommen haben, werden im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.[8]Gesetzlich Versicherte erhalten fur die in Anspruch genommenen Behandlungen bzw. Leistungen keine Rechnung des Leistungserbringers. Die GKV stellt fur die Mitglieder Krankenversicherungskarten aus. Nach Vorlage dieser Karte werden die Versicherten behandelt. Der Leistungserbringer rechnet dann die Behandlung direkt mit den Kassen oder der Kassenarztlichen Vereinigung ab.[9]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Abbildung

Uber die Hohe der Vergutung schlieBt die GKV Vertrage mit den Leistungserbringern wie Arzten und Pharmaherstellem ab. Nach diesen Vertragen richtet sich dann die Vergutung.[10]Die Mitgliedschaft in der GKV kommt nach §5 SGB V bei Pflichtversicherten kraft Gesetz und bei freiwillig Versicherten nach §9 SGB V durch Beitritt zu Stande. Die GKV darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen.[11]Die Leistungen der GKV sind im Sozialgesetzbuch festgeschrieben und konnen im Prinzipjederzeit gekurzt werden. So wurden beispielsweise ab dem 1. Januar 2004 Leistungen fur Sehhilfen fur Erwachsene und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aus dem Leistungskatalog gestrichen.[12]

Private Krankenversicherungen werden von Wirtschaftsunternehmen mit den Rechtsformen Aktiengesellschaft oder Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit angeboten. Private Krankenversicherer konnen auch als offentlichrechtliche Versicherungsanstalt auftreten.[13]AusschlieBlich privat krankenversichern konnen sich Personen, die nicht in der GKV pflichtversichert sind oder von der Krankenversicherungspflicht befreit sind. Somit gehoren vor allem Arbeitnehmer, deren Gehalt uber der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, Beamte, Freiberufler, Selbststandige und Gewerbetreibende zu den Kunden der PKV.[14]Bei den Privatversicherem herrscht grundsatzlich kein Annahmezwang der Antragsteller. Die zu versichernden Personen werden hinsichtlich ihres Gesundheitszustandes genau gepruft bevor Versicherungsschutz gewahrt wird. Dazu ist die Beantwortung der im Antrag gestellten Gesundheitsfragen notwendig. Anhand der Antworten kann der Versicherer prufen ob ein erhohtes Krankheitsrisiko vorliegt. AnschlieBend wird entschieden zu welchen Bedingungen der Antrag angenommen werden kann. Liegt ein erhohtes Risiko vor hat der Versicherer die Moglichkeit die wagniserhohenden Krankheiten mit in den Versicherungsschutz einzuschlieBen, hierfur jedoch einen versicherungsmedizinischen Zuschlag zu erheben. Weiterhin kann der Versicherer den Grund der Wagniserhohung vom Versicherungsschutz ausschlieBen. Damit jedoch der Versicherungsvertrag mit diesen Erschwerungen zustande kommt ist das Einverstandnis des Antragstellers notwendig. Lasst sich das erhohte Risiko auch nicht mit einer besonderen Vereinbarung uber einen Beitragszuschlag oder einen Leistungsausschluss ubernehmen spricht der Versicherer eine Ablehnung des Antrags aus.[15]

Der Beitrag fur die PKV richtet sich nach Versicherungsumfang, Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Eine Familienversicherung gibt es in der PKV nicht.

Hier ist fur alle zu versichemden Personen ein risikoadaquater Beitrag zu bezahlen. Der Gesundheitszustand von jeder zu versichemden Person wird daher wie erlautert uberpruft.[16]Ausnahmen bestehen im Rahmen der Kindernachversicherung und Adoption. Sofern mindestens ein Elternteil bei der Geburt mindestens seit 3 Monaten versichert ist, muss der Versicherer das Kind versichern. Hierzu muss das Kind binnen 2 Monaten nach der Geburt beim Versicherer angemeldet werden. Risikozuschlage sind trotz bestehender Krankheiten nicht zulassig. Anders ist das bei der Adoption eines Kindes. Hier besteht zwar auch Kontrahierungszwang, jedoch darf der Versicherer einen versicherungsmedizinischen Zuschlag bis zum einfachen Beitrag erheben.[17]Bei Arbeitnehmern beteiligt sich der Arbeitgeber an den Beitragen. Dies gilt auch fur Familienangehorige. Voraussetzung ist, dass die PKV der Art nach die gleichen Leistungen wie die GKV beinhaltet. Die Leistungen mussen nicht komplett identisch sein. Auch ein hoherer Versicherungsschutz ist vom Arbeitgeber zu bezuschussen. Weitere Voraussetzungen sind:

- Der Versicherer muss die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung betreiben.
- Das PKV-Untemehmen muss sowohl Basis-, als auch Standardtarif anbieten.
- Der uberwiegende Teil der Uberschusse muss den Versicherten zugute kommen.
- Es ist auf das ordentliche Kundigungsrecht seitens des Versicherers zu verzichten.
- Die Krankenversicherung darf nicht zusammen mit anderen Sparten zusammen betrieben werden.

Die Hohe des Arbeitgeberzuschusses richtet sich nach dem Betrag, der zu bezahlen ware, wenn der Arbeitnehmer gesetzlich versichert ware. Ab 1. Januar 2011 betragt der maximale Arbeitgeberzuschuss fur die Krankenversicherung 271,01 EUR (3.712,50 x 7,3%). Der Zuschuss ist jedoch auf 50 Prozent des tatsachlichen Beitrags fur die Krankenversicherung begrenzt, das heiBt betragt der Beitrag lediglich 400,00 EUR im Monat, wird auch nur ein Zuschuss von 200,00 EUR gezahlt. Der Zuschuss wird steuerfrei mit dem Lohn bzw. Gehalt ausgezahlt.[18]

Private Krankenversicherer unterhalten im Normalfall keine Vertrage mit den Leistungserbringern. Hier wird nach dem Kostenerstattungsprinzip verfahren. Die Versicherten gehen mit den Leistungserbringern Dienstleistungsvertrage ein. Nach der Behandlung erhalten sie eine Rechnung, die sie an den Leistungserbringer bezahlen mussen. Diese Rechnung reichen Sie dann bei ihrem privaten Krankenversicherer ein und erhalten die Kosten vertragskonform erstattet.[19]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Abbildung

2.1.2 Rechtliche Grundlagen

Das Recht der privaten Krankenversicherung erstreckt sich auf eine ganze Reihe der einschlagigen Rechtsgrundlagen. Die wichtigsten Grundlagen sind geregelt im

- Versicherungsaufsichtsrecht,
- Versicherungsvertragsrecht,
- deutschen und europaischen Kompetenzrecht,
- Sozialversicherungsrecht,
- Kartellrecht,
- Wettbewerbsrecht,
- Steuerrecht,
- Bilanzrecht.[20]

Im VVG wurde der privaten Krankenversicherung trotz ihrer Bedeutung knapp 90 Jahre lang kein besonderer Abschnitt oder Titel gewidmet. Dies lag an der geringen Bedeutung der privaten Krankenversicherung bei Inkrafttreten des VVG im Jahr 1908. Um diese Gesetzeslucke zu schlieBen fuhrte die private Krankenversicherung brancheneinheitliche allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ein. Diesen kam eine gesetzesahnliche Bedeutung zu. Die AVB wurden von der Versicherungswirtschaft weiterentwickelt. Ergebnis waren die Musterbedingungen fur die Krankheitskostenund Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK). Aufgrund der gestiegenen Bedeutung der privaten Krankenversicherung entschied sich der Gesetzgeber 1988 dazu diese in das VVG mit aufzunehmen. So wurde der Abschnitt Lebensversicherung in Lebensund Krankenversicherung umbenannt und der Krankenversicherung wurde ein zweiter Titel Krankenversicherung mit den Paragraphen 178a - 178o zugesprochen. Teile der Musterbedingungen wurden im VVG aufgenommen, so dass diese dadurch eine Rangerhohung erhielten. Mit der VVG-Novellierung zum 1. Januar 2008 bekam die private Krankenversicherung einen eigenen Abschnitt mit den Paragraphen 192-208.[21]

Das Versicherungsaufsichtsrecht ist fur alle Versicherer im VAG geregelt. Der Krankenversicherung sind einige Vorschriften gewidmet und betreffen besonders die Erlaubnis zum Geschaftsbetrieb (§§ 5 und 8 VAG), die Verbraucherinformationen (10a VAG), die substitutive und nicht substitutive Krankenversicherung (§§12 ff. VAG). Im Rahmen des VAG wurden zur Durchfuhrung der Krankenversicherung Rechtsverordnungen erlassen. Dies ist zum einen die Kalkulationsverordnung (KalV) zur Beitragskalkulation und zum anderen die Uberschussverordnung (UbschV) zur Verteilung der Uberschusse.[22]

2.1.3 Die wichtigsten Tarifangebote der PKV

Substitutive Krankheitskostenvollversicherung:

Diese Versicherung ist eine Kostenversicherung. Sie ist geeignet, die gesetzliche Krankenversicherung fur nicht Pflichtversicherte vollstandig zu ersetzen. Daher ist sie die Hauptversicherungsart der privaten Krankenversicherung. In der Krankheitskostenvollversicherung mussen mindestens die Kosten fur ambulante Heilbehandlung einschlieB- lich Arznei-, Verband-, Heilund Hilfsmittel, sowie die Kosten fur stationare Krankenhausbehandlung abgesichert sein. Im Normalfall sehen die Tarife auch Leistungen fur Zahnbehandlung und Zahnersatz vor. Auch die Quotentarife fur Beamte fallen unter die Krankheitskostenvollversicherung. Diese Tarife sehen eine prozentuale Erstattung der Kosten vor. Die restlichen Kosten sind durch die Beihilfe abgesichert, die Beamte von ihrem Dienstherren erhalten.[23]In der Krankheitskostenvollversicherung konnen die Versicherten aus einer Vielzahl von Tarifen wahlen. So gibt es Tarife mit Selbstbeteiligungen, verschieden hohen Erstattungssatzen bei Zahnersatz oder auch mit Ubemahme von Chefarztbehandlung und Kosten fur das Einbettzimmer im Krankenhaus.[24]In der Krankheitskostenvollversicherung waren zum 30. Juni 2010 8,85 Millionen Menschen versichert. Dies entspricht 10,7 Prozent der Gesamtbevolkerung in Deutschland. Mit der Krankheitskostenvollversicherung hat die private Krankenversicherung im ersten Halbjahr 2010 einen Umsatz von 12,09 Milliarden Euro erwirtschaftet[25]

Krankheitskostenteilversicherung:

Durch Krankheitskostenteilversicherungen kann der Krankenversicherungsschutz erganzt und verbessert werden. In erster Linie werden Teilversicherungen von gesetzlich Versicherten abgeschlossen, doch auch privat Vollversicherte haben die Moglichkeit ihren Versicherungsschutz zu erganzen. Dies ist beispielsweise mit Kurkostentarifen oder Pflegezusatztarifen moglich und sinnvoll. Fur gesetzlich Versicherte besteht in der privaten Krankenversicherung ein breites Angebot an Tarifen. Derartige Tarife sehen Leistungen vor, die von der GKV nicht getragen werden. So gibt es Tarife fur Wahlleistungen im Krankenhaus, Zahnersatz, Sehhilfen etc.[26]Am 30. Juni 2010 unterhielten 21,56 Millionen Menschen in der privaten Krankenversicherung eine Krankheitskostenteilversicherung. Die private Krankenversicherung erzielte mit der Krankheitskostenteilversicherung im ersten Halbjahr 2010 Beitragseinnahmen in Hohe von 3,21 Milliarden Euro.[27]

Krankenhaustagegeldversicherung:

Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Summenversicherung. Sie kann sowohl von privat, als auch von gesetzlich Versicherten als Erganzung zum bestehenden Versicherungsschutz abgeschlossen werden. Es wird fur jeden Tag einer stationaren Behandlung ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Geldbetrag ausgezahlt.[28]

Krankentagegeldversicherung:

Mit der Krankentagegeldversicherung konnen sich Angestellte, Selbststandige und Freiberufler gegen Verdienstausfall aufgrund von Krankheit oder Unfallfolgen absichern. Es wird mit dem Versicherer ein Tagessatz vereinbart, der bei Arbeitsunfahigkeit gezahlt wird. Der vereinbarte Satz darf das Nettoeinkommen nicht ubersteigen, das heiBt der Versicherte kann sich nicht durch die Arbeitsunfahigkeit bereichem. Die Leistungen werden normalerweise fur die Dauer der Arbeitsunfahigkeit gezahlt. Bei Eintritt der Berufsunfahigkeit erlischt der Leistungsanspruch aus der Krankentagegeldversicherung. Der Leistungsanspruch beginnt bei Arbeitsunfahigkeit nach Ablauf der Karenzzeit. Bei Angestellten ist dies ab dem 43. Tag der Arbeitsunfahigkeit. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht Anspruch auf Lohnbzw. Gehaltsfortzahlung. Selbststandige haben die Moglichkeit eine kurzere Karenzzeit zu vereinbaren. Auch gesetzlich Versicherte konnen eine Krankentagegeldversicherung als Erganzung zu ihrem Anspruch auf Krankengeld der GKV abschlieBen.[29]

Pflegepflichtversicherung:

Im Jahr 1995 wurde die Pflegepflichtversicherung eingefuhrt. Ziel der Pflegeversicherung ist die Absicherung gegen das finanzielle Risiko bei Pflegebedurftigkeit. Personen mit einer Krankheitskostenvollversicherung sind verpflichtet ebenfalls eine private Pflegepflichtversicherung zu unterhalten. Weiterhin mussen auch Personen, die aus beamtenrechtlichen Grunden nicht zwanglaufig krankenversichert sind, eine Pflegepflichtversicherung abschlieBen. Dazu zahlen beispielsweise Polizisten oder Berufssoldaten. Die privaten Krankenversicherer durfen in der Pflegepflichtversicherung weder Risikozuschlage noch Leistungsausschlusse vereinbaren. Weiterhin darf der Beitrag

nicht den Hochstbeitrag der Sozialversicherung uberschreiten. Die Leistungen in der privaten Pflegeversicherung sind identisch mit denen der Gesetzlichen. Das Sozialgesetzbuch XI sieht einen branchenubergreifenden Risikoausgleich vor. So werden die Untemehmen mit einem verhaltnismaBig alten Versicherten Bestand nicht benachteiligt, da auch in der Pflegeversicherung mit steigendem Alter statistisch gesehen die Leistungsinanspruchnahme steigt. Zur Durchfuhrung dieses Ausgleichs wurde vom PKV Verband eine Gesellschaft burgerlichen Rechts gegrundet.[30]

2.2 Beitragskalkulation

2.2.1 Aquivalenzprinzip

Die private Krankenversicherung erhebt risikogerechte Beitrage nach dem Aquivalenzprinzip. So besteht eine enge Beziehung zwischen der Beitragshohe und dem Umfang des vereinbarten Versicherungsschutzes. Das Aquivalenzprinzip besagt, dass in der gesamten Vertragslaufzeit der Barwert aller Beitragszahlungen dem Barwert aller in Anspruch genommenen Leistungen entsprechen muss. Dies gilt fur jede Gruppe von Versicherten, die durch gemeinsame Risikomerkmale und Leistungsinhalte ein intern homogenes Kollektiv bilden. Auf den einzelnen Versicherten herunter gebrochen ist der Grundsatz nicht anwendbar, da ungewiss ist, in welcher Hohe der Einzelne Krankheitskosten verursacht.[31]Je hoher der Versicherungsschutz ist desto hoher sind auch die zu erwartenden Leistungen und entsprechend auch die zu zahlenden Beitrage. Die Inanspruchnahme von Versicherungsleitungen aus der privaten Krankenversicherung steigt statistisch gesehen mit zunehmendem Lebensalter. Daher hangt der zu zahlende Beitrag vom Lebensalter bei Vertragsbeginn ab. Des Weiteren wird der Gesundheitszustand bei Antragstellung bewertet und mit in die Beitragsberechnung einbezogen. Bei gesundheitlichen Gebrechen ist wegen des hoheren Wagnisses ein Risikozuschlag zu zahlen oder es erfolgt eine Ablehnung der Risikoubemahme.[32]

2.2.2 Prinzip des gleichbleibenden Beitrags

Wie erwahnt steigen statistisch gesehen die Krankheitskosten mit zunehmendem Alter. Wurde die private Krankenversicherung reine Risikobeitrage dem jeweiligen Lebensalter entsprechend erheben, waren die Beitrage jungen Jahren niedrig und wurden im Alter ein Vielfaches des Einstiegsbeitrags erreichen. Somit ware die Krankenversicherung im Alter, wenn sie statistisch am meisten in Anspruch genommen wird, nicht mehr fur die Versicherten zu finanzieren. Damit dies nicht eintritt findet in der privaten Krankenversicherung das Anwartschaftsdeckungsverfahren Anwendung. Im Sprachgebrauch wird dieses Verfahren auch haufig Kapitaldeckungsverfahren genannt.[33]Nach diesem Verfahren wird der Beitrag so kalkuliert, dass in jungen Jahren ein hoherer Beitrag bezahlt wird als fur die Deckung der Krankheitskosten dem Alter entsprechend benotigt wird. Der uber den Risikobeitrag hinausgehende Anted wird in der Alterungsruckstellung angespart und verzinst. Wenn im Alter die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen steigt und die Kosten uber dem Beitrag liegen, wird die Differenz durch den Abbau der Alterungsruckstellung finanziert. In der Kalkulation darf fur die Verzinsung der Alterungsruckstellung ein Zinssatz von maximal 3,5 Prozent berucksichtigt werden. Ein niedrigerer Zinssatz ist bei der Kalkulation moglich. Jedoch je niedriger der Zinssatz kalkuliert wird, desto weniger rechnungsmaBige Zinsertrage werden der Alterungsruckstellung zugefuhrt und entsprechend hohere Betrage mussen der Alterungsruckstellung aus den Beitragen zugefuhrt werden um die notige Ruckstellung fur die steigenden Krankheitskosten im Alter aufzubauen. Hier lasst sich daher ableiten: Je niedriger der rechnerische Zinssatz angesetzt wird, desto hoher mussen die Beitrage sein. Zu beachten ist, dass es sich bei dem Zinssatz um eine kalkulatorische GroBe handelt. Werden in der Praxis hohere Zinsen erwirtschaftet, kommen diese den Versicherten zugute.[34]

Die Alterungsruckstellung wird insgesamt aus drei Quellen gespeist:

- Dem Sparbeitrag, der in den gezahlten Pramien einkalkuliert wird.
- Der Verzinsung auf die schon vorhandene Ruckstellung.
- Und der rechnungsmaBigen Vererbung der Alterungsruckstellungen durch Tod oder Kundigung anderer Versicherten.[35]

Der in Abbildung 3 schematisch dargestellte Beitrag entspricht einem bestimmten Eintrittsalter in die private Krankenversicherung. Je hoher das Eintrittsalter, desto hoher muss der Beitrag sein um nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren den Aufbau der notigen Alterungsruckstellung zu gewahrleisten.

Abbildung 3: Prinzip des gleichbleibenden Beitrags

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Abbildung

2.2.3 Beitragsbestandteile und Rechnungsgrundlagen

Der Beitrag setzt sich aus Nettound Bruttobeitrag zusammen. Der Nettobeitrag besteht aus dem Risikoteil, der zur Deckung der Altersentsprechenden Krankheitskosten dient und dem Sparanteil. Durch diesen wird die Alterungsruckstellung aufgebaut. Zum Nettobeitrag werden ein Kostenund ein Sicherheitszuschlag hinzugerechnet. Die Summe aus Nettound Bruttobeitrag stellt den Tarifbeitrag dar. Der Sicherheitszuschlag soil unvorhersehbare Belastungen wie Epidemien decken. Der Kostenzuschlag deckt die Abschlussund Verwaltungskosten des Versicherers.[36]

Die Rechnungsgrundlagen bei der Beitragskalkulation sind:

- Kopfschaden
- Rechnungszinssatz
- Sterbewahrscheinlichkeiten
- Stornowahrscheinlichkeiten
- Sicherheitszuschlag
- Zuschlag fur Standardtarif
- Gesamtkostenzuschlag[37]

2.3 Finanzierung im Alter

Im Normalfall reduziert sich bei Renteneintritt das monatliche Einkommen deutlich. Gesetzlich Rentenversicherte erhalten ab diesem Zeitpunkt die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Der bisher mit dem Gehalt bzw. Lohn ausgezahlte Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung fallt weg. Da die Beitrage zur privaten Krankenversicherung jedoch einkommensunabhangig kalkuliert sind, ist weiter der voile Beitrag zu entrichten. Hierzu erhalten die privat versicherten Rentner einen Beitragszuschuss des gesetzlichen Rentenversicherungstragers. Der Zuschuss berechnet sich wie folgt:

Gesetzliche Rente x '/2 allgemeiner GKV-Beitragssatz

Der Zuschuss betragt jedoch maximal 50 Prozent des zu zahlenden Beitrags. Privat versicherte Rentner haben gegenuber freiwillig gesetzlich versicherten Rentnern den Vorteil, dass Einkunfte wie Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge, Mietoder Zinseinkunfte nicht zur Beitragsbemessung der Krankenversicherung herangezogen werden. Nachteilig wirkt sich eine geringe Rente fur die privatversicherten Rentner aus, da entsprechend gering dann auch der Beitragszuschuss zur Krankenversicherung ist, aber weiterhin der voile Krankenversicherungsbeitrag zu bezahlen ist. Um diesen Betrag reduziert sich dann das monatlich zur Verfugung stehende Einkommen.[38]Wiederum positiv auf den zu zahlenden Beitrag wirkt sich der Wegfall der Krankentagegeldversicherung aus. Diese wird ab Renteneintritt nicht mehr benotigt, da das Risiko des Verdienstausfalls durch Krankheit nicht mehr besteht. Die Rentenversicherung zahlt auch bei Krankheit die Rente weiter - im Gegensatz zum Arbeitgeber bei einem Angestelltenverhaltnis.[39]

3. Beitragsanpassungen

3.1 Historische Beitragsentwicklung

Durch die Medien werden unterschiedliche Steigerungsraten der Beitrage fur private Krankenversicherungen kommuniziert. Einer Untersuchung von Professor Bert Rurup zur Folge stiegen die Beitrage der PKV zwischen 1997 und 2008 um 52 Prozent. Dies entsprache einer jahrlichen Steigerung von 3,9 Prozent.[40] Die Steigerungen unterscheiden sich jedoch stark nach dem versicherten Tarif, dem Geschlecht und dem Alter. In der folgenden Tabelle sind die Beitragssteigerungen von einigen Versicherungsgesellschaften aufgelistet.

Tabelle 1: Beitragsentwicklung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: PKV Aktuelle Nachrichten zur privaten Krankenversicherung

Aus der Tabelle gehen die Beitragssteigerungen zum 1. Januar 2011 und die durchschnittlichen pro Jahr seit Auflage des Tarifs hervor. Zum 1. Januar 2011 ergeben sich Steigerungen zwischen 0 und 10 Prozent. Seit Auflage der jeweiligen Tarife gibt es jahrliche Steigerungen zwischen 2,697 und 14,3 Prozent. Im arithmetischen Mittel ergibt sich so eine jahrliche Steigerung von 7,5 Prozent. Unberucksichtigt bei der Berechnung blieb eine Gewichtung des Tarifalters.

Wegen der Vielzahl der angebotenen Tarife mit unterschiedlichen Leistungsspektren ist eine genaue Aussage uber die durchschnittliche Beitragssteigerung gesellschaftsund tarifubergreifend kaum moglich. Zudem sind ungefahr 50 Prozent der privat Krankheitskostenvollversicherten beihilfeberechtigt und entsprechend nach Quotentarifen mit unterschiedlichen Beihilfesatzen versichert. Dies zu berucksichtigen wurde die Berechnung der durchschnittlichen Beitragssteigerung zusatzlich verzerren.[41]

Werden einzelne Tarife uber einen langeren Zeitraum betrachtet fallt auf, dass die Beitragsanderungen unterschiedlich stark ausfallen konnen. Im folgenden Chart werden Tarife und deren Beitrage der DKV betrachtet: Zum einen die Tarifkombination AMO ZM3 SM6 und zum anderen der Kompakttarif K95. Die Beitrage im Chart gelten jeweils fur einen Mann mit Eintrittsalter 32 (Jahrgang 1968). Die Kombination AMO ZM3 SM6 beinhaltet ambulante Leistungen ohne Selbstbehalt, 100%-Erstattung fur Zahnbehandlung, 75%-Erstattung fur Zahnersatz und Zahnersatz und im stationaren Bereich allgemeine Krankenhausleistungen, Wahlleistungen und Einbettzimmer. Der Kompakttarif K95 sieht im ambulanten und zahnarztlichen Bereich eine von Alter und Geschlecht abhangige Selbstbeteiligung zwischen 200,00 EUR und 400,00 EUR, im zahnarztlichen Bereich eine 100%-Erstattung fur Zahnbehandlung und eine 50%- Erstattung fur Zahnersatz und im stationaren Bereich allgemeine Krankenhausleistungen und belegarztliche Leistungen vor. Die durchschnittlichen jahrlichen Beitragserhohungen betragen bei der Kombination AMO ZM3 SM6 6,15 Prozent und bei dem Kompakttarif K95 7,73 Prozent.[42]Bei derartigenjahrlichen Steigerungen verdoppeln sich die Beitrage alle 10 bis 12 Jahre. Weiterhin ist zu berucksichtigen, dass im Tarif K95 die Selbstbeteiligung gestiegen ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung - Daten von: Gawel

3.2 Vorgehensweise

Bei der Beitragskalkulation werden die jeweils aktuellen Rechnungsgrundlagen heran gezogen und Konstanz fur die gesamte Vertragslaufzeit unterstellt. Diese verandern sich jedoch im Laufe der Zeit. Andern sich Parameter nicht nur von vorubergehender Dauer mussen alle Werte, die bei der Pramienkalkulation Berucksichtigung finden, aktualisiert werden und die zu zahlenden Beitrage entsprechend angepasst werden. Grundsatzlich mussen private Krankenversicherer nach Paragraph 178g Absatz 2 die Moglichkeit haben die Beitrage anpassen zu konnen, sofern das ordentliche Kundigungsrecht gesetzlich oder vertraglich ausgeschlossen ist.[43]

In den Musterbedingungen fur die Krankheitskostenund Krankenhaustagegeldversicherung ist in Paragraph 8b beschrieben, dass die Leistungsausgaben im Rahmen der bestehenden Vertrage durch steigende Heilbehandlungskosten, haufigerer Leistungsinanspruchnahme oder wegen steigender Lebenserwartung steigen durfen. Andere Grunde fur die Anhebung von Beitragen sind nicht zulassig.

[...]


[1]Vgl. Tagesschau

[2]Vgl. Manager Magazin (2010), S. 86.

[3]Vgl. Milbrodt (2005), S. 4ff.

[4]Vgl. KURS - Zeitschrift fur Finanzdienstleistung (2010), S. 31.

[5]Vgl. Boetius (2010), S. 11.

[6]Vgl. Deutsche Rentenversicherung Bund (2010), S. 128.

[7]Vgl. Birkner (2009), S. 81f.

[8]Vgl. Deutsche Rentenversicherung Bund (2010), S. 123.

[9]Vgl. Brillinger (2009), S.61.

[10]Vgl. Uleer (2001), S. 3.

[11]Vgl. Holthausen (2002), S. 797.

[12]Vgl. DBV-Winterthur (2006), S. If.

[13]Vgl. Milbrodt (2005), S. 4ff.

[14]Vgl. Boetius (2010), S. 14.

[15]Vgl. Holthausen (2002), S. 860 ff.

[16]Vgl. Milbrodt (2005), S. 9.

[17]Vgl. PKV Verband (2009a), S. 4.

[18]Vgl. PKV Verband (2009b), S. 12 ff.

[19]Vgl. Uleer (2001), S. 3.

[20]Vgl. Boetius (2010), S. 43.

[21]Vgl. Rudolph (2009a), S. 2.

[22]Vgl. Boetius (2010), S. 44.

[23]Vgl. Milbrodt (2005), S. 7.

[24]Vgl. Holthausen (2002), S. 822 ff.

[25]Vgl. PKV Verband (2010a), S. 22 ff.

[26]Vgl. Uleer (2001), S. 17 f.

[27]Vgl. PKV Verband (2010a), S. 22 ff.

[28]Vgl. Holthausen (2002), S. 831.

[29]Vgl. Uleer (2001), S. 18 f.

[30]Vgl. Diedrich (2009), S. 53 f.

[31]Vgl. Boetius (2010), S. 29.

[32]Vgl. PKV Verband (2007), S. 1.

[33]Vgl. Boetius (2010), S. 30f.

[34]Vgl. PKV Verband (2007), S. 2 ff.

[35]Vgl. Graalmann (1997), S. 9.

[36]Vgl. Milbrodt (2005), S. 17.

[37]Vgl. Klockner (2010), S.114 f.

[38]Vgl. Schwesig (2002), S. 93.

[39]Vgl. Lullies - Anhang 1.

[40]Vgl. Gawel - Anhang 2.

[41]Vgl. Lullies - Anhang 1.

[42]Vgl. Gawel - Anhang 2.

[43] Vgl. Milbrodt (2005), S. 17

Ende der Leseprobe aus 78 Seiten

Details

Titel
Beitragsentwicklung in der PKV als Risiko und Maßnahmen zur Risikobegrenzung
Hochschule
FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Köln
Note
2,1
Autor
Jahr
2011
Seiten
78
Katalognummer
V205854
ISBN (eBook)
9783668667419
ISBN (Buch)
9783668667426
Dateigröße
857 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
beitragsentwicklung, risiko, maßnahmen, risikobegrenzung
Arbeit zitieren
Christian Meyer (Autor:in), 2011, Beitragsentwicklung in der PKV als Risiko und Maßnahmen zur Risikobegrenzung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/205854

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