EU-Förderungen für Non Governmental Organizations im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit am Fallbeispiel von „Nuestros Pequeños Hermanos“


Masterarbeit, 2011

88 Seiten, Note: Sehr Gut (1)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Non-Profit- und Non-Governmental Organisationen
2.1. Begriffsabgrenzung
2.1.1. Der Dritte Sektor
2.1.2. NPO
2.1.3. NGO
2.2. Rechtsformen
2.2.1. Verein
2.2.2. Stiftung
2.2.3. Genossenschaft
2.2.4. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
2.3. Finanzmittel
2.3.1. Spenden
2.3.2. Beitragsfinanzierung
2.3.3. Freiwilligenarbeit
2.3.4. Sponsoring
2.3.5. Preisfinanzierung
2.3.6. Subventionen/Förderungen
2.4. Der Dritte Sektor und die Entwicklungszusammenarbeit
2.5. Interaktion zwischen NGOs und der Europäischen Union

3. Grundlagen der Entwicklungszusammenarbeit in der Europäischen Union
3.1. Überblick über die Europäische Union und deren Institutionen
3.2. Rechtliche Grundlagen
3.2.1. EZA im Vertrag der Europäischen Union
3.2.2. Europäischer Konsens zur Entwicklungspolitik
3.2.3. Abkommen von Cotonou
3.2.4. Sonstige Abkommen
3.3. EU-Institutionen und Entwicklungszusammenarbeit
3.3.1. Europäischen Kommission
3.3.2. Rat der Europäischen Union
3.3.3. Europäisches Parlament
3.3.4. Wirtschafts- und Sozialausschuss
3.3.5. Europäische Investitionsbank
3.4. EZA-Gesetzgebung in der Europäischen Union
3.5. Ziele der Förderungen
3.6. Strukturfonds der EU
3.7. Kooperation mit Organisationen
3.8. EU-Budget für Entwicklungszusammenarbeit

4. Außenhilfeprogramme der EU
4.1. Generelle Förderprogramme im Überblick
4.1.1. Europäischer Entwicklungsfonds (EEF)
4.1.2. Instrument für Heranführungshilfe (IPA)
4.1.3. Instrument der Nachbarschaftspolitik (ENPI)
4.1.4. Instrument zur Entwicklungskooperation (DCI)
4.1.5. Instrument der Industrieländer (ICI)
4.1.6. Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)
4.1.7. Instrument für Stabilität (IfS)
4.1.8. Instrument für nukleare Sicherheit (NSI)
4.1.9. Center for Development of Enterprise (CDE)
4.1.10. Pro€Invest
4.2. Regionale Förderprogramme
4.2.1. Alban
4.2.2. Erasmus Mundus
4.2.3. ALFA III
4.2.4. AL-Invest Regional Aid Programme
4.2.5. @LIS2 (Allianz für die Informationsgesellschaft)
4.2.6. URB-AL
4.2.7. EUROsociAL
4.2.8. LAIF
4.2.9. COPOLAD
4.2.10. EURO-SOLAR
4.2.11. EUrocLIMA
4.2.12. RALCEA

5. Fallbeispiel „Nuestros Pequeños Hermanos“

6. Mögliche Förderungen - Analyse
6.1. Mögliche Außenhilfeinstrumente
6.2. Mögliche Regionalförderungen

7. EU-Förderrichtlinien und Ausschreibungen für NPOs
7.1. Antragstellung
7.1.1. Teilnahmeberechtigung
7.1.2. Ausschreibung und Vergabe von Projekten und Förderungen
7.2. Wichtige Quellen und Nachschlagewerke

8. Experteninterview

9. Zusammenfassung

10. Anhänge
10.1. Gesetzestexte
10.1.1. Auszug aus dem AEUV: Ziele der EZA der EG

11. Verzeichnisse
11.1. Abbildungsverzeichnis
11.2. Literaturverzeichnis
11.3. Online Quellen
11.4. Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

Als größter Fördergeber weltweit, verfügt die Europäische Union über ein komplexes Fördersystem und bietet eine große Anzahl an Förderungen in den unterschiedlichsten Bereichen. Hier einen Überblick zu erzielen ist nicht einfach, wie ich beim Verfassen der Arbeit selbst feststellen durfte. Informationen über Förderprogramme der EU erhält man fast nur über das Internet, gleichzeitig sind die hier angebotenen Informationen so umfangreich, dass man die Flut kaum bewältigen kann. Wenn man auf der Suche nach einer klaren Struktur ist wird man bald feststellen, dass Beschreibungen, Strukturen und spezifische Förderprogramme oft bei jeder Quelle anders beschrieben werden. Demzufolge ist die größte Schwierigkeit die richtigen Informationen herauszufiltern.

Die vorliegende Arbeit gibt zunächst eine Erklärung über Non-Profit- und Non-Governmental Organisationen und der Entwicklungszusammenarbeit. Es wird veranschaulicht wie Entwicklungszusammenarbeit in der Europäischen Union verankert ist und warum die EU mit Partnerorganisationen kooperiert.

Zu diesem Zweck wurde ein Experteninterview mit Frau Mag.a Andrea Schmid (Leiterin des Referats NRO-Kooperation International der Austrian Development Agency) geführt. Dieses aufschlussreiche Interview ist in Kapitel 8 am Ende dieser Arbeit nachzulesen.

Als Fallbeispiel wird die Non-Government Organisation „Nuestros Pequeños Hermanos” herangezogen. Diese Organisation hilft obdachlosen Kindern in Lateinamerika und der Karibik und gibt ihnen u.a. Schutz, Unterkunft, ein Zuhause, medizinische Versorgung und eine Ausbildung. Die Organisation deckt ihre Hohen Kosten hauptsächlich durch Spenden ab, weshalb jegliche zusätzliche Förderungen eine große Hilfe darstellen würden.

Aufgrund dieses Beispiels wurden bei den EU-Förderungen speziell die Außenhilfeprogramme und die regionalen Programme in Lateinamerika beschrieben und analysiert. Die hier behandelte Frage ist, ob in der Analyse eine oder mehrere Förderungen aufgezeigt werden können, die die Organisationsziele von „Nuestros Pequeños Hermanos” unterstützen und somit von der Organisation erfolgreich beantragt werden können.

Die Arbeit wird schließlich durch einige allgemeine Tipps zur Antragstellung und Hinweisen auf nützliche Datenbanken abgerundet, um zukünftigen Suchenden von Förderprogrammen die Arbeit zu vereinfachen.

2. Non-Profit- und Non-Governmental Organisationen

In diesem Kapitel möchte ich einleitend die Bereiche Non-Profit- und Non-Governmental Organisation abgrenzen und beschreiben. Diese Organisationsformen sind oft (aber nicht immer) grundlegend für die Kooperation mit öffentlichen Fördergebern im Bereich der EZA.

2.1. Begriffsabgrenzung

Die Begriffe Non-Profit Organisation (kurz NPO) und Non-Governmental Organisation (kurz NGO) sind sehr ähnlich und überschneiden sich großteils in ihrer Bedeutung. Da die meisten NGOs zugleich NPOs sind,[1] werden in diesem Absatz überblicksartig beide Begriffe parallel zueinander erklärt.

2.1.1. Der Dritte Sektor

Generell kann man Organisationen und Institutionen in drei Sektoren unterteilen:

1. Der Staatssektor: umfasst Institutionen des politischen Systems und der Gerichtsbarkeit. Hierzu zählen auf transnationaler und supranationaler Ebene auch Rechtsregime, die auf Verträgen zwischen Nationalstaaten beruhen. Wenn sich auf dieser Ebene internationale zwischenstaatliche Organisationen oder Regierungsorganisationen bilden, werden diese im englischsprachigen Raum als International Governmental Organisations (IGOs) bezeichnet und können als das Gegenstück zu NGOs gesehen werden. Als Beispiele für IGOs können die UNO oder die EU genannt werden.[2]
2. Der Wirtschaftssektor: dieser Sektor stellt die freie Marktwirtschaft dar, die sich durch Maximierung von Gewinnen, also Gewinnstreben definieren lässt. Sowohl einzelne Individuen als auch kollektive Akteure wie multinationale Großkonzerne agieren am Markt als Nachfrager und Anbieter.[3]
3. Die Bereiche NGO und NPO werden auch als „Dritter Sektor“ zwischen Staat und Markt bezeichnet.[4] Der „Dritte Sektor“ charakterisiert einen Bereich, der durch die Pole Staat, Markt, Gemeinschaft bzw. Familie begrenzt ist. Organisationen aus diesem Bereich zeichnen sich im Gegensatz zur öffentlichen Verwaltung durch ein geringes Maß an „Amtlichkeit“ aus. Ebenso grenzt sich der Dritte Sektor durch den so genannten „Non-Distribution Constraint“ von Firmen und Unternehmen ab, da die Zielsetzung nicht in der Gewinnmaximierung liegt, sondern Überschüsse entweder an die Mitglieder ausgeschüttet oder in die Organisation reinvestiert werden müssen.[5]

Siehe hierzu auch Abbildung 1 im Abbildungsverzeichnis.

2.1.2. NPO

Der Begriff Non-Profit-Organisation (kurz NPO) bezieht sich auf Organisationen welche nicht auf Gewinn ausgerichtete sind.[6] Dieser Begriff ist in der Literatur oft nicht eindeutig definiert und verschiedene Autoren erklären diesen auf unterschiedliche Art und Weise. Um den Begriff zu veranschaulichen werden im Anschluss die übereinstimmenden Kerndefinitionen einer Non-Profit Organisation dargestellt.

Als Non-Profit Organisationen (NPOs) bezeichnet man nicht staatliche Organisationen mit bedarfswirtschaftlichem Zweck, welche keine Gewinne ausschütten.[7] Dieses nicht nach Gewinn strebende Handeln ist zentrales Merkmal einer NPO. Positive Rechnungsergebnisse dürfen zwar erzielt werden, jedoch ist die Ausschüttung der Gewinne an die Mitglieder, Mitarbeiter, Führungskräfte oder Träger untersagt. NPOs unterliegen dem so genannten „Non-Distribution Constraint“, der im vorhergehenden Abschnitt (2.1.1.) bereits angesprochen wurde. Demzufolge ist es verboten Gewinne auszuschütten (Gewinnausschüttungsverbot), sondern haben Überschüsse in die Organisation reinvestiert zu werden oder müssen als Preis- bzw. Gebührenvorteil an Klienten oder Mitglieder weitergegeben werden.[8][9]

Laut Krejci ist eine klassische Nonprofit-Organisation für jene Bedürfnisse zuständig, die am kommerziellen Markt nicht befriedigt werden können, da die Preise für die Leistungen zu hoch sind.[10]

Veranschaulichend dargestellt sind NPOs Einrichtungen jene,

- die über eine formalrechtliche Organisationsform verfügen und auf Dauer angelegt sind;
- die keine öffentliche Einrichtung darstellen;
- die sich selbst verwalten und über eine von anderen Einrichtungen komplett unabhängige Führungsstruktur verfügen;
- die keine eigenwirtschaftlichen Ziele verfolgen;
- die nicht der Förderung kommerzieller Interessen dienen;
- die nicht vollkommen professionalisiert sind (d.h. ehrenamtliche Mitarbeiter sind erwünscht).[11]

Die Personalstruktur von NPOs ist gekennzeichnet durch größtenteils ehrenamtliche Mitarbeiter, die unentgeltlich an der Erbringung der Leistung mitwirken (z.B.: Rettungsdienst, freiwillige Feuerwehr, etc.). Die Ehrenamtlichkeit stellt bei NPOs eine wesentliche Ressource zur Leistungserbringung dar.[12]

Organisatorisch angesiedelt sind NPOs zwischen Staat und erwerbswirtschaftlichen Unternehmen. Sie nehmen spezifische Zwecke der Bedarfsdeckung, Förderung und/oder Interessensvertretung/Beeinflussung (Sachdominanz) für ihre Mitglieder (Selbsthilfe) oder Dritte wahr. Hierbei kann man zwischen staatlichen, halbstaatlichen und privaten Organisationen unterscheiden.[13][14]

- Staatliche NPOs umfassen die öffentliche Verwaltung von Bund, Ländern und Gemeinden und diesen zugeordneten öffentliche Einrichtungen.[15]
- Halbstaatliche NPOs haben teils eine staatliche und teils eine private Trägerschaft. Sie zeichnen sich oft durch Pflichtmitgliedschaften aus. Als Beispiele können Kammern und Sozialversicherungen angeführt werden.[16]
- Private NPOs kann man in wirtschaftliche, sozikulturelle, politische und soziale Organisationen unterteilen. Ihre Trägerschaft liegt vollständig in privater Hand. Gegründet werden sie oft zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels oder zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks.[17] Zugrunde liegt meist eine Idee sich gemeinsam organisiert und öffentlich sichtbar für oder gegen etwas einzusetzen.[18] Private NPOs sind im Regelfall gleichzeitig NGOs.[19] Halbstaatliche oder staatliche Non-Profit Organisationen fallen, wie der Name bereits sagt, nicht unter Non-Governmental Organisationen.

Die Nachteile von NPOs liegen darin, dass sie nicht als Völkerrechtssubjekte agieren können. Somit werden sie von Staaten als Privatrechtssubjekte behandelt und sind somit der Willkür nationaler Rechtsanwendung unterworfen.[20]

2.1.3. NGO

Non-Governmental Organizations (NGOs) oder zu Deutsch Nichtregierungsorganisationen (NRO) werden dem Dritten Sektor zugerechnet und gehören zu den Nonprofit Organisationen.[21] Nach breiter Definition werden als NGOs jene Organisationen bezeichnet, welche basierend auf privater Initiative politische, gesellschaftliche, soziale oder ökonomische Ziele vertreten. Typische Gebiete in welchen sich Non-Governmental Organisationen engagieren sind Entwicklungspolitik, Menschenrechte, Humanitäre Hilfe, Umwelt und Ökologie.[22]

Diese nicht-hoheitlichen Aktivitäten können auch staatenübergreifend erfolgen, sollte hierfür eine eigene Organisation bestehen so spricht man von einer International Non-Governmental Organizations (INGOs). Im Gegensatz dazu haben NGOs keinen eigenen internationalen Dachverband und sind lediglich in der Rechtsordnung des jeweiligen Staates, meistens als Verein, registriert.[23]

Nach Definition der Union of International Associations (UIA) sind folgende Kriterien spezifisch für eine NGO:

- auf private Initiative gegründet,
- unabhängig – vor allem von staatlicher Einflussnahme – sein,
- eine internationale Mitgliedschaft vorweisen,
- ihre finanziellen Mittel aus mindestens drei Ländern beziehen,
- in mindestens drei Staaten tätig sein,
- über einen Wahlmechanismus für das Leistungsgremium verfügen, sowie
- einen Hauptsitz und einen festen Mitarbeiterstab nachweisen.[24]

Allgemein kann festgehalten werden, dass NGOs, im Gegensatz zu Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, über ein gewisses Maß an „Amtlichkeit“ verfügen und vergleichsweise unhierarchisch aufgebaut sind.[25]

2.2. Rechtsformen

Für NPOs und NGOs kommen unterschiedliche Rechtsformen in Frage. Für die Wahl der geeignetsten Rechtsform sind unter anderem Aspekte der Größe, Mitgliederzahl, Zweck oder steuerliche Vorteile zu berücksichtigen. Im folgenden Teil sollen die vier wichtigsten möglichen Rechtsformen für NPOs oder NGOs überblicksmäßig veranschaulicht werden.

2.2.1. Verein

Eine der am Häufigsten in Frage kommenden Rechtsform ist der Verein, da sich dieser mit minimalem Aufwand gründen lässt.[26] Die Rechtsform Verein entspricht den Anforderungen sehr vieler Organisationen im Dritten Sektor und spielt hier daher eine dominante Rolle.[27] Ein Verein „...ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, aufgrund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks“.[28]

Die Rechtsform des Vereins deckt sich stark mit den Zielen von nicht auf Gewinn orientierten Organisationen, da ein Verein nach dem Vereinsgesetz nicht auf Gewinn berechnet sein darf.[29] „Das Vereinsvermögen darf nur im Sinne des Vereinszwecks verwendet werden“.[30] Allerdings ist darauf zu achten, dass der Verein nicht die Eigenschaften eines Unternehmers erfüllt. Eine Unternehmereigenschaft würde beispielsweise vorliegen, wenn der Verein eine wirtschaftliche Außentätigkeit entfaltet, also werthafte Leistungen für Außenstehende anbietet (bspw. Geselligkeitsvereine etc.). Wenn es sich jedoch um eine Spendenorganisation handelt die karitative oder gemeinnützige Zwecke verfolgt, trifft dies nicht zu, selbst wenn zum Zwecke der Mittelaufbringung gewisse unternehmerische Gesetzmäßigkeiten wie bspw. Werbetätigkeiten oder Marktpräsenz angewendet werden. Selbiges gilt auch für Non-Profit Organisationen die nicht in Vereinsform organisiert sind, sofern ihnen die Unternehmereigenschaft nicht schon kraft Rechtsform (vgl. § 2 UGB) zukommt.[31]

Der Verein bietet als Rechtsform die Vorteile von erheblichen Steuererleichterungen (Umsatzsteuerbefreiung), was andererseits aber die Abhängigkeit von der öffentlichen Hand (Subventionen) stärkt.[32] Die Haftung beschränkt sich auf das Vereinsvermögen, Mitglieder haften nicht persönlich.[33]

2.2.2. Stiftung

Eine Stiftung ist ein Eigentümerloses Rechtsgebilde, dem eine eigene Rechtspersönlichkeit zuerkannt wird, wodurch eine Verselbständigung des Vermögens erreicht wird.[34] Eine Stiftung muss einen gewissen Zweck vorweisen, für welchen die Mittel des gestifteten Vermögens verwendet werden. Allgemein unterscheidet man zwischen Privatstiftungen und gemeinnützige Stiftungen. Für nicht auf Gewinn orientierte Organisationen kommen nur gemeinnützige Stiftungen in Frage.[35] Ob eine Gemeinnützigkeit vorliegt muss von den Finanzbehörden entschieden werden.[36] Gemäß § 35 Abs 1 BAO gelten solche Zwecke als Gemeinnützig, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Dies liegt nach § 35 Abs 2 BAO vor, wenn die Tätigkeit auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Bis 1998 war die Gemeinnützigkeit auf eine überwiegend (über 50%) im Inland tätige Körperschaft beschränkt. Ausgenommen davon sind nach BGBl. Nr. 174/1992 die Entwicklungshilfe und nichtstaatliche internationale Organisationen.[37]

2.2.3. Genossenschaft

Eine Genossenschaft weist sowohl Elemente einer Personalgesellschaft als auch einer Kapitalgesellschaft auf. Der Zweck einer Genossenschaft liegt vor allem in der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder, ist jedoch nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet.[38] Diese Rechtsform kann für nicht auf Gewinn orientierte Organisationen gewählt werden, wenn ein Gewinnausschüttungsverbot für die Mitglieder vereinbart wird.[39]

2.2.4. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die einzelnen Gesellschafter haften nicht persönlich sondern mit ihrer Stammeinlage, welche bei der Gründung in der Höhe von mindestens 35.000,-- Euro hinterleget werden muss. Die Führung einer GmbH ist auch für ideelle Zwecke zulässig.[40] Auch ideelle Organisationen sind bei der Wahl einer GmbH als Rechtsform an das Handelsrecht gebunden und müssen daher einen Jahresabschluss erstellen und gegebenenfalls einen Abschlussprüfer heranziehen.[41]

2.3. Finanzmittel

Da es sich bei NPOs meist um gemeinnützige Organisationen handelt die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind, müssen im Vergleich zu Profitunternehmen alternative Finanzierungen herangezogen werden.

2.3.1. Spenden

Spendeneinnahmen ist eine wichtige und häufige Form der Finanzierung von NGOs und NPOs. Eine der häufigsten und verbreitetesten Formen Spenden zu erlangen ist Fundraising, also das direkte Fragen von potentiellen Förderern um ihre Unterstützung. Für das Erzielen von Spenden von Förderern ist ein hohes Vertrauen in die Organisation von hoher Bedeutung.[42]

Um das Vertrauen der Förderer zu den Organisationen zu gewährleisten wird seit 2001 durch die Kammer der Wirtschaftstreuhänder das Österreichische Spendengütesiegel vergeben. Dadurch soll eine weitgehende Transparenz der Organisation, eine Gewährleistung der Sicherheit des Einsatzes der gespendeten Beträge und Standards für alle Organisationen garantiert werden.[43]

2.3.2. Beitragsfinanzierung

Die Beitragsfinanzierung, also die Finanzierung durch Mitgliedsbeiträge, wird hauptsächlich bei Organisationen angewandt, welche Eigenleistungen erbringen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird selbst bestimmt und variiert zwischen den einzelnen Organisationen.[44]

Der Vorteil einer Beitragsfinanzierung liegt in der Beständigkeit der eingenommen Beiträge. Oft sind die Förderer über viele Jahre hinweg Mitglieder der Organisation, wodurch mit diesen Mitteln relativ fix gerechnet werden kann. Für die Spender liegt ein zusätzlicher Anreiz in der Beitragsunterstützung an der steuerlichen Absetzbarkeit des Mitgliedsbeitrags.[45]

Der Nachteil dieser Finanzierungsform ist, dass bei schlechter Zahlungsmoral oder schwindender Mitgliederzahl sich die positive Kontinuität zwischen Einzahlung und Auszahlung zum Gegenteil umschlägt und zu einem Problem werden kann.[46]

Spenden für begünstigte Zwecke (also für mildtätige Zwecke, zur Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern und zur Hilfe in nationalen und internationalen Katastrophenfällen) sind teilweise als Betriebsausgaben oder als Sonderausgaben (wenn aus dem Privatvermögen geleistet) abzugsfähig. Dies beinhalte auch Spenden an Vereine und Einrichtungen die für diese Zwecke Spenden sammeln.[47][48][49][50]

2.3.3. Freiwilligenarbeit

Freiwilligenarbeit, also unbezahlter Arbeitseinsatz, hilft nicht auf Gewinn orientierten Organisationen ihre Personalkosten gering zu halten und trotzdem die gewünschte Leistungen zu erbringen. Viele Organisationen könnten ohne freiwillige Helfer nicht bestehen und müssten ihre Sätze zu höheren Kosten verrechnen.[51]

2.3.4. Sponsoring

Unter Sponsoring versteht man eine vertraglich geregelte Geschäftsbeziehung zwischen einer nicht auf Gewinn ausgerichtete Organisation und Unternehmen, aus welcher gegenseitige Synergien entstehen und beide Parteien Vorteile ziehen (können). Die gesponserte Organisation erhält durch dieses Instrument eine wichtige Bezugsquelle von Geld, Sachleistungen und Know-How. Sponsoren erzielen einen positiven Imagetransfer, gesteigerten Bekanntheitsgrad und gezieltes Erreichen bestimmter Zielgruppen.[52] Unter diesem Kosten-Nutzen-Kalkül bietet Sponsoring also dem gewinnorientierten Unternehmen eine Plattform kommunikationspolitischer (werblicher) Präsenz.[53]

2.3.5. Preisfinanzierung

Eine weitere Einnahmequelle von nicht auf Gewinn orientierten Unternehmen ist der Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen. Wesentliches Kriterium hierbei ist allerdings dass das erzielte Einkommen für den gemeinnützigen Zweck der Organisation verwendet wird. Diese Art der Einkommen können allerdings nie die gesamten Kosten der Organisation decken.[54]

Die Vorteile der Preisfinanzierung liegen u.a. an der geringeren Abhängigkeit der Organisation von Beitragsaufkommen, der Überprüfung des eigenen Leistungsstandards aufgrund von Orientierung an der Konkurrenz oder dass Überschüsse andere Leistungen subventionieren können. Nachteile liegen darin, dass eine mögliche Abwendung vom gemeinnützigen Gedanken hin zum Gewinnstreben erfolgt, die organisatorische Orientierung an wichtigen Leistungsabnehmern oder die Bindung von zu vielen Kapazitäten im „Profit“ Bereich.[55]

2.3.6. Subventionen/Förderungen

Die mehrheitliche Zahl sozialer Organisationen bezieht Subventionen, also Zuwendungen aus der öffentlichen Hand. Diese Subventionen können, müssen aber nicht zweckgebunden sein.[56] Lange Zeit waren die staatlichen Subventionen kostendeckend und beantragte Mittel wurden zugewiesen. Da jedoch die öffentlichen Mittel zunehmend knapper werden und die Organisationen nicht nur von einem Förderer abhängig sein möchten und dürfen, müssen sie zunehmend auf andere Einnahmequellen ausweichen.[57] Es gibt unterschiedliche Förderstellen für soziale Organisationen, so können Subventionen von Bund, Land, Gemeinde oder der Europäischen Union vergeben werden.

Förderungen der EU stellen für gemeinnützige Organisationen eine wichtige Einnahmequelle dar, und sollten bei der Lukrierung von Mitteln nicht außer Acht gelassen werden.[58] Allerdings sind die einzelnen Förderungsmaßnahmen der Europäischen Union und deren Antragsverfahren so unterschiedlich gestaltet, dass eine allgemeine Vorgehensweise derzeit nicht zur Verfügung steht.[59] Die Richtlinien und Fristen ändern sich relativ häufig, dazu unterliegen die Verfahren strengen Formvorschriften und sind oft langwierig und kompliziert. Es gibt eine Vielzahl von Organisationen welche sich bemühen an die Förderungen der EU zu gelangen, und die Anzahl an Ansuchen hat in den letzten Jahren mehr und mehr zugenommen. Die Zahl an Antragstellern kann als Indikator gesehen werden, wie viele Organisationen Mittel und Unterstützung aus der EU benötigen.[60]

Die wesentlichen Förderungsquellen die für NGOs bzw. NPOs von der Europäischen Union zur Verfügung stehen sind Strukturfonds, diese machen ca. 40% des gesamten EU-Budgets aus. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist für jene Organisationen interessant, welche sich in benachteiligten Regionen engagieren. Für die meisten Organisationen ist darüber hinaus der Europäische Sozialfonds (ESF) interessant, welcher sich nicht nur auf bestimmte Regionen beschränkt, sondern auch Gelder für Projekte in anderen Gebieten ausschüttet. Der ESF ist jedoch nicht auf soziale Zwecke beschränkt, sondern auf wirtschaftliche Ziele ausgerichtet. Projekte werden im Rahmen des ESF dann Unterstützung der EU finden, wenn bei der Antragstellung ein wirtschaftlicher Nutzen für die Zielgruppe erkennbar ist.[61]

Förderungen aus EU-Mitteln basieren auf Verträgen zwischen der EU und der Organisation, daher dürfen die Fördergelder ausschließlich für die im Antrag erwähnte Zwecke verwendet werden. Im Falle einer anderweitigen Verwendung der Mittel droht eine Rückzahlung der Gelder, was die Organisationen schwer treffen kann.[62]

2.4. Der Dritte Sektor und die Entwicklungszusammenarbeit

Insgesamt sind alle privaten Organisationen die in der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) tätig sind, dem Dritten Sektor zuzuordnen. Es handelt sich hierbei um Organisationen, die in Form von privaten Einrichtungen, in unterschiedlicher Rechtsform (meistens als gemeinnütziger Verein) entwicklungspolitische Ziele verfolgen.[63]

In der internationalen Entwicklungshilfe werden NGOs zunehmend als bedeutende Alternative zur öffentlichen, also staatlichen Entwicklungshilfe betrachtet. Als Beispiele für staatliche oder multilaterale Entwicklungsinstitutionen können u.a. die „U.S. Agency for International Development“ (AID), die Weltbank, die „Organisation for Economic Co-operation and Development“ (OECD) oder das „United Nations Development Program“ (UNDP) genannt werden. Besonders für Projekte in der sogenannten Dritten Welt werden in NGOs große Erwartungen gesetzt, da staatliche Großprojekte hier oft gescheitert sind. Der Vorteil der NGOs wird im nahen Kontakt zur Basisbevölkerung gesehen, wodurch die wahren Interessen und Bedürfnisse der Betroffenengruppen besser erfasst, vertreten und bedient werden können.[64]

Private EZA-Organisationen wirken zwar in verschiedenen Projekten als Partner der öffentlichen EZA mit, betrachten diese aber aufgrund der schlechten Effizienz oft aus kritischer Distanz.[65] Kritik an der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit gibt es jedoch nicht nur bei öffentlichen Projekten, sondern auch bei NGO-Projekten. Beispielsweise wird NGO-Projekten in der EZA vorgeworfen, dass diese größere Zusammenhänge nicht berücksichtigen würden, also keine ausreichende Verknüpfung zwischen der Projektebene und der Gesamtsystemebene hergestellt wird. Diese Verknüpfung sei aber wichtig, da lokale Projekte oft die Gesamtsituation der Menschen kaum ändern könne.[66] Dadurch ergibt sich ein Spannungsfeld zwischen der privaten und der öffentlichen EZA.[67]

Allgemein wächst die Anzahl an NGOs kontinuierlich seit den 1970er Jahren, als ein „NGO-Boom“ einsetzte, welcher sich in den darauffolgenden Jahrzehnten noch verstärkte.[68] Alleine in Österreich gibt es derzeit über 700 Organisationen im Bereich der EZA. Diese unterteilen sich in größtenteils lokale Initiativen und ca. 80 professionelle EZA-Akteure, also Organisationen die über hauptamtliches Personal und eine Bürostruktur verfügen.[69]

Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) ist Teil der Österreichischen Außenpolitik und somit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) zugehörig. Kompetenzzentrum der OEZA ist die Austrian Development Agency (ADA). Das Ministerium ist für die Koordination und Umsetzung der Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit zuständig, es arbeitet im Dialog mit der ADA und Partnerländern jeweils Dreijahresprogramme aus und legt somit die entwicklungspolitische Position Österreichs fest.[70]

Die ADA ist verantwortlich für die Umsetzung der bilateralen Entwicklungsprogramme Österreichs in den Partnerländern und verwaltet dafür das vorgesehene Budget. Die Programme und Projekte werden gemeinsam mit NGOs und Unternehmen umgesetzt, dabei werden die Vorhaben stets mit anderen Gebern der EU abgestimmt und auch mit den jeweiligen Regierungen und NGOs der Partnerländer kooperiert.[71][72]

Es sei erwähnt, dass in Österreich auch noch weitere öffentliche Akteure Mittel zum EZA-Budget beitragen, dazu zählen die Oesterreichische Entwicklungsbank, Ministerien, die Bundesländer und Gemeinden.

Die Ziele der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit sind im EZA-G festgehalten, diese sind gemäß §1 Abs 3 in drei Punkte unterteilt:

1. „die Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern durch Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung (...),
2. die Sicherung des Friedens und der menschlichen Sicherheit, insbesondere durch die Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und guter Regierungsführung, sowie
3. die Erhaltung der Umwelt und den Schutz natürlicher Ressourcen als Basis für eine nachhaltige Entwicklung“.[73]

2.5. Interaktion zwischen NGOs und der Europäischen Union

Nachdem politisch sowohl nationale als auch supranationale Ebenen über Entscheidungskompetenzen verfügen, ist es für NGOs notwendig ihre Interessen sowohl gegenüber beiden Ebenen, also den nationalen Regierungen als auch gegenüber den EU-Institutionen durchzusetzen.[74]

NGOs stehen einige Möglichkeiten zur Verfügung um ihr Durchsetzungspotenzial auf europäischer Ebene zu erhöhen:

- Eine Kooperation mit NGOs aus dem gleichen Politikfeld oder politikfeldübergreifenden NGOs eingehen,
- mit nationalen Regierungen abstimmen und kooperieren oder auch
- öffentlichen Druck ausüben.

Eine statistische Umfrage an in Brüssel ansässigen NGOs ergibt, dass die Option sich mit nationalen Regierungen abzustimmen die erfolgversprechendste Variante darstellt (45,2%). Als zweitbeste Variante folgt die Strategie einer Kooperation mit (einer) anderen NGO(s) einzugehen (38,2%), gefolgt von der Möglichkeit öffentlichen Druck zu erzeugen (16,6%).[75]

Für die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) ist das Außenministerium zuständig, es leitet den Dialog mit den Partnerländern der OEZA und ist in die internationale Geber-Koordination aller zuständigen Gremien wie EU, UN oder OECD eingebunden.[76]

Die Austrian Development Agency, das Kompetenzzentrum der OEZA, hat seit 2005 als EU-Verbindungsstelle eine ständige Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union eingerichtet. Wesentliches Ziel ist es. Österreichische Unternehmen und NGOs an EU-Hilfsprogramme heranzuführen, sie über aktuelle thematische Entwicklungen zu informieren und beim Zugang zu Programmen zu unterstützen. Ein wesentliches Bemühen liegt auch in der Einflussnahme auf die Politikgestaltung der EU-Institutionen, u.a. um somit auch eine verstärkte Zusammenarbeit auf Programm- und Projektebene zu ermöglichen. Außerdem soll durch Networking mit anderen Akteuren in diesem Bereich eine bessere Abstimmung und Kooperation erzielt werden.[77]

3. Grundlagen der Entwicklungszusammenarbeit in der Europäischen Union

Die EU hat als Fördergeber für NPOs eine sehr bedeutende Rolle. Dieses Kapitel beschreibt wie Förderungen in der EU beschlossen werden und auf welchen Abkommen diese Beschlüsse beruhen. Ebenso wird die Zuständigkeit der wichtigsten Europäischen Institutionen in diesem Zusammenhang beschrieben.

3.1. Überblick über die Europäische Union und deren Institutionen

Die Europäische Union (EU) wurde 1992 mit dem Vertrag von Maastricht, oder auch Vertrag über der Europäischen Union (EUV) bezeichnet, gegründet. Ziel war es die damals bestehenden Europäischen Gemeinschaften, die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM), unter ein gemeinsames Dach zu bringen und eine einheitliche Form der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 2009 erhielt der Vertrag seinen neuen Namen „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ (AEUV).[78]

Die EU bildet einen supranationalen Staatenverband, d.h. die Mitgliedsstaaten haben gewisse Befugnisse auf die übergeordnete (hier Europäische) Ebene verlagert.[79] Die politischen Programme und Rechtsvorschriften der EU werden von den europäischen Institutionen erstellt.

- Das Europäische Parlament: vertritt die europäischen Bürger und wird direkt von ihnen gewählt
- Der Rat (Ministerrat) der Europäischen Union: vertritt die einzelnen Mitgliedsstaaten
- Die Europäische Kommission: wahrt die Interessen der EU als gesamtes.[80]

Als weitere wichtige Einrichtungen kommen noch der Gerichtshof dazu, der für die Einhaltung des europäischen Rechts sorgt, und der Rechnungshof, der die Finanzierung der EU-Aktivitäten prüft.

Durch den Vertrag von Lissabon haben sich einige Erweiterungen hinsichtlich der demokratischen Interaktion ergeben. Ziel des Vertrags war es, den Entscheidungsapparat der EU-Institutionen zu verbessern und die Funktionsweise effizienter und demokratischer werden zu lassen.[81] Unter anderem ist die Kompetenz des Parlaments stark angestiegen, es wurde die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens eingeräumt (ab einer Million Unterschriften), die Grundrechtecharta wurde Teil des Primärrechts der EU, seither ist auch ein EU-Austritt möglich, Parlamente der Mitgliedsstaaten können die EU-Gesetzgebung nunmehr direkt überprüfen und gegebenenfalls auch intervenieren und die Richtlinien für Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat wurden erweitert.[82]

Der Vertrag von Lissabon hat auch Neuerungen für das Auftreten der EU nach außen mit sich gebracht. So wird seither ein ständiger Präsident des Europäischen Rates für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren ernannt. Außerdem soll durch den neuen hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik, der zugleich Vizepräsident der EU-Kommission ist, eine einheitliche Linie in der EU-Außenpolitik sichergestellt werden. Durch die Verknüpfung unterschiedlicher außenpolitischer Aspekte wie Diplomatie, Sicherheit, Handel, Entwicklung, humanitäre Hilfe oder internationale Verhandlungen, soll die Position der EU in ihren Beziehungen zu Partnerländern und Partnerorganisationen weltweit deutlicher hervorgehoben werden.[83]

Auch die Entwicklungszusammenarbeit (EZA) ist eines der Betätigungsfelder der Europäischen Gemeinschaft.[84] In den folgenden Absätzen werden das rechtliche Fundament der Entwicklungszusammenarbeit, und die damit beteiligten Institutionen, Strukturen und Entscheidungsprozesse innerhalb der Europäischen Union dargestellt.

3.2. Rechtliche Grundlagen

Seit 2005 gilt für alle europäischen Akteure gleichermaßen der so genannte „entwicklungspolitische Konsens“. Dadurch wurde eine gemeinsame Ausgangsbasis für alle Mitgliedstaaten, die Kommission und das Europäische Parlament geschaffen, in welcher gemeinsame Ziele formuliert und Instrumente zur Umsetzung formuliert werden können. Oberste Priorität der europäischen Entwicklungspolitik gilt der Armutsbekämpfung, gefolgt von Werten wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Menschenrechte.[85]

Die Leitlinie für die EU-EZA wird in „Development Policy Statement“ formuliert. Dieses Grundsatzpapier wurde 2005 vom Rat der EU, der Kommission und dem EU-Parlament gemeinschaftlich formuliert und setzt politisch verbindliche Schwerpunkte im Bereich der EU-Entwicklungszusammenarbeit. Durch diesen Leitfaden sollen Einzelmaßnahmen besser abgestimmt werden und die Kohärenz der Politik der EU im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit erhöht werden.[86]

Besonderes Augenmerk gilt der Überprüfung der Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele (Millennium Development Goals - MDG) der Vereinten Nationen (United Nations UN), vom UN-Gipfel im September 2005. Eine Reihe von wesentlichen Handlungsfeldern in diesem Dokument geht sogar über die Entwicklungszusammenarbeit hinaus und überprüfen wie politische Maßnahmen außerhalb der EZA zur Erreichung der Milleniums-Entwicklungsziele beitragen können.[87]

Zu den Schlüsseldokumenten der Europäischen Entwicklungszusammenarbeit zählen der Vertrag der Europäischen Union, der „Europäische Konsens“ und das Abkommen von Cotonou.[88]

3.2.1. EZA im Vertrag der Europäischen Union

Die vertraglichen Bestimmungen der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union befinden sich in der konsolidierten Fassung im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG), also einem Teilvertrag des Vertrags über die Europäische Union.[89] Das heißt seit 1993 ist die Kompetenz für Entwicklungszusammenarbeit eigenständig durch den Vertrag von Maastricht abgesichert.[90] Die Bestimmungen umfassen die Ziele, Prinzipien und anzuwendenden Verfahren.[91] Wesentliche Artikel sind die Artikel 208 (ex-Artikel 177 EGV) und Artikel 209 (ex-Artikel 179 EGV) des Vertrags der Arbeitsweise der Europäischen Gemeinschaft.

Laut Art. 208 AEUV soll die Entwicklungszusammenarbeit der Union die Entwicklungszusammenarbeit der Mitgliedsstaaten ergänzen. Dieser in Maastricht festgelegte Grundsatz (original in Artikel 177 EGV) hat sich auch mit dem Vertrag von Lissabon seit 2010 kaum geändert.[92]

3.2.2. Europäischer Konsens zur Entwicklungspolitik

Der Europäische Konsens zur Entwicklungspolitik (the European Consensus on Development) wurde 2005 gemeinsam von der Europäischen Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament beschlossen. Dieses Dokument legt in der Entwicklungszusammenarbeit gemeinsame Prinzipien fest, auf deren Grundlage die Europäische Union und deren Mitgliedsstaaten ihre jeweilige Entwicklungspolitik umsetzen.[93]

[...]


[1] vgl. Bundesagentur für Arbeit (2009), URL: http://www.abi.de/arbeitsmarkt/branchenreports/ngo04958.htm

[2] vgl. Frantz, C.; Martens, K. (2006), S. 18

[3] vgl. Frantz, C.; Martens, K. (2006), S. 18

[4] vgl. mwN. Schönauer, S. (2009), S. 8

[5] vgl. Fundraising Akademie (2008), S. 57

[6] vgl. Bundesagentur für Arbeit (2009), URL: http://www.abi.de/arbeitsmarkt/branchenreports/ngo04958.htm

[7] vgl. Neubert, L. (2006), S. 2

[8] vgl. Reinprecht, T. (2010), S. 9

[9] vgl. Korslin, K. in Learning to Give, URL: http://learningtogive.org/papers/paper177.html

[10] vgl. Krejci, H. in Dehn, W.; Krejci, H.; et.al. (2005), S. 23

[11] vgl. mwN. Salcher, M. (2008), S. 13

[12] vgl. mwN. Hartl, E. (2009), S. 14

[13] vgl. Schwarz, P. (1996), S. 18

[14] vgl. Purtschert, R. (2005), S. 44

[15] vgl. mwN. Huemer-Mayr, Y. (2007), S. 9

[16] vgl. Schwarz, P., et.al. (2009), S. 21

[17] vgl. Schwarz, P., et.al. (2009), S. 21

[18] vgl. Aken, J./Lutz, S. (2007), S. 5

[19] vgl. Bundesagentur für Arbeit (2009), URL: http://www.abi.de/arbeitsmarkt/branchenreports/ngo04958.htm

[20] vgl. mwN. Salcher, M. (2008), S. 20

[21] vgl. Frantz, C.; Martens, K. (2006), S. 18

[22] vgl. Bundesagentur für Arbeit (2009), URL: http://www.abi.de/arbeitsmarkt/branchenreports/ngo04958.htm

[23] vgl. mwN. Salcher, M. (2008), S. 20

[24] vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, URL: http://www.bpb.de/files/5CXHNF.pdf, S. 27

[25] vgl. mwN. Salcher, M. (2008), S. 20

[26] vgl. Aken, J./Lutz, S. (2007), S. 5

[27] vgl. Schneider, U.; et.al. in Badelt, C. et.al. (2007), S. 64

[28] § 1 Abs 1 Vereinsgesetz 2002 (VerG)

[29] vgl. § 1 Abs 2 Vereinsgesetz 2002 (VerG)

[30] § 1 Abs 2 Vereinsgesetz 2002 (VerG)

[31] vgl. Dehn, W. in Kreiji, H.; et.al. (2007), S. 61 ff

[32] vgl. Leeb, W. (2003), S. 7

[33] vgl. Schwarz, P. (2005), S. 21

[34] vgl. Rieder, B.; Huemer, D. (2009), S. 367

8 vgl. mwN. Huemer-Mayr, Y. (2007), S. 12

[36] vgl. Schneider, U.; et.al. in Badelt, C. et.al. (2007), S. 66

[37] vgl. Baldauf, A. in Wiesner, W. et.al. (2002), S. 134

[38] vgl. Weber, M. (2009), S. 87

[39] vgl. mwN. Huemer-Mayr, Y. (2007), S. 12

[40] vgl. Mader, P. (2008), S. 7 ff

[41] vgl. Ettel, M.; Nowotny, Ch. in Badelt, Ch. (2002), S. 247 ff

[42] vgl. mwN: Schönauer, S. (2009), S. 59

[43] vgl. Kammer der Wirtschaftstreuhänder, URL: http://www.kwt.or.at/desktopdefault.aspx/tabid-79/

[44] vgl. Leeb, W. (2003), S. 11

[45] vgl. mwN. Schönauer, S. (2009), S. 70

[46] vgl. Leeb, W. (2003), S. 11

[47] vgl. Kammer der Wirtschaftstreuhänder, URL: http://www.kwt.or.at/desktopdefault.aspx/tabid-79/

[48] vgl. Bundesministerium für Finanzen, URL: https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Einkommensteuer/AbsetzbarkeitvonSpenden/_start.htm

[49] vgl. Beiser, R. (2009), S. 141

[50] vgl. § 4a Z 1, § 4a Z 3 und 4, § 18 Abs. 1 Z 8, § 124b Z 152 EStG 1988

[51] vgl. mwN. Schönauer, S. (2009), S. 71

[52] vgl. mwN. Schönauer, S. (2009), S. 74

[53] vgl. Leeb, W. (2003), S. 12

[54] vgl. Leeb, W. (2003), S. 13

[55] vgl. mwN. Schönauer, S. (2009), S. 78

[56] vgl. Schwarz, P. (2009), S. 269

[57] vgl. Pocedulic, L. (2009), S. 12

[58] vgl. mwN. Schönauer, S: (2009), S. 69

[59] vgl. Salcher, M. (2008), S. 27

[60] vgl. mwN. Schönauer, S: (2009), S. 69

[61] vgl. mwN. Schönauer, S: (2009), S. 69

[62] vgl. mwN. Schönauer, S: (2009), S. 69

[63] vgl. eza.at, URL: http://www.eza.at/index1.php?menuid=3&submenuid=59

[64] vgl. Lenzen, M. (2001), S. 1 f

[65] vgl. eza.at, URL: http://www.eza.at/index1.php?menuid=3&submenuid=59

[66] vgl. Appel, A. (2009), S. 96

[67] vgl. eza.at, URL: http://www.eza.at/index1.php?menuid=3&submenuid=59

[68] vgl. Lenzen, M. (2001), S. 12 ff

[69] vgl. eza.at, URL: http://www.eza.at/index1.php?menuid=3&submenuid=59

[70] vgl. Österreichische Entwicklungszusammenarbeit, URL: http://www.entwicklung.at/akteure/bmeia/

[71] vgl. EZA-G § 8

[72] vgl. Österreichische Entwicklungszusammenarbeit, URL: http://www.entwicklung.at/akteure/ada/

[73] EZA-G, §1 Abs. 3

[74] vgl. mwN. Kaltenbrunner, K. (2008), S. 60

[75] vgl. Furtak, F. (2001), S. 95 f

[76] vgl. Österreichische Entwicklungszusammenarbeit, URL: http://www.entwicklung.at/akteure/bmeia/

[77] vgl. Lehofer, W.; et.al. (2007), S. 4

[78] vgl. Glaesner, H. (2010), S. 52 ff

[79] vgl. Bieber, R. (2010), S. 120 ff

[80] vgl. mwN. Rondo-Brovetto, P.; Ebner, D. in Badelt, C.; et.al. (2007), S. 558

[81] vgl. EurActiv, URL: http://www.euractiv.com/de/zukunft-eu/der-vertrag-von-lissabon-de-linksdossier-189202

[82] Vgl. Europäisches Parlament – Informationsbüro in Österreich, URL: http://www.europarl.at/view/de/AKTUELLES/Schwerpunktthemen/der_neue_EU_vertrag.html

[83] vgl. Europäische Union, URL: http://europa.eu/lisbon_treaty/glance/external_relations/index_de.htm

[84] vgl. Österreichische EU-Plattform (2007), S. 8

[85] vgl. Grimm, S. (11/2009), S. 2

[86] vgl. eza.at, URL: http://www.eza.at/index1.php?menuid=1&submenuid=31

[87] vgl. Tannous, I. (2007), S. 13

[88] vgl. Österreichische EU-Plattform (2007), S. 8

[89] vgl. Österreichische EU-Plattform (2007), S. 8

[90] vgl. mwN. Grimm, S. in Faust, J.; Neubert, S. (2010), S. 382

[91] vgl. Österreichische EU-Plattform (2007), S. 8

[92] vgl. mwN. Grimm, S. in Faust, J.; Neubert, S. (2010), S. 382

[93] vgl. Europäische Union, URL: http://europa.eu/legislation_summaries/development/general_development_framework/r12544_de.htm

Ende der Leseprobe aus 88 Seiten

Details

Titel
EU-Förderungen für Non Governmental Organizations im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit am Fallbeispiel von „Nuestros Pequeños Hermanos“
Hochschule
Donau-Universität Krems - Universität für Weiterbildung  (Department für Europäische Integration und Wirtschaftsrecht)
Veranstaltung
Master of Legal Studies
Note
Sehr Gut (1)
Autor
Jahr
2011
Seiten
88
Katalognummer
V206324
ISBN (eBook)
9783656351207
ISBN (Buch)
9783656351573
Dateigröße
987 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
EU, Förderungen, Subventionen, NGO, NPO, EZA, Entwicklungszusammenarbeit, Nichtregierungsorganisation, Europäische Union, Lateinamerika
Arbeit zitieren
Mag., MBA, MLS Bernhard Pichler (Autor:in), 2011, EU-Förderungen für Non Governmental Organizations im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit am Fallbeispiel von „Nuestros Pequeños Hermanos“, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/206324

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