Im November 2009 wurde das Verbot von Minaretten in der Schweiz, durch die „Minarett-Initiative“, mit 57,5% der Stimmen angenommen und in der Bundesverfassung verankert. Das Ergebnis war eine Diskussion über die Volksrechte der Schweiz und Kritik seitens der UNO, EU und USA, die in der Initiative einen klaren Verstoß gegen die Menschenrechte und die Glaubensfreiheit sahen. Dabei galt die Schweiz als Inbegriff der direkten Demokratie. Dennoch haben die Initiativen, zu denen auch die Ausschaffungsinitiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP) gehört, zu einer offenen Diskussion geführt. Das Spannungsverhältnis zwischen Menschenrechten und der direkten Demokratie bzw. direkten Volksrechten ist komplizierter als man denkt. Zumal man in der direkten Demokratie bezogen auf die Volksrechte zwischen Initiativen und Referenden klar unterscheiden muss und die Probleme der Schweiz aus den Initiativen resultieren. Nur über dieses Instrument ist es überhaupt möglich, dass Beschlüsse, die entgegen dem Völkerrecht stehen, gegen den Willen der Regierung und des Parlaments in Kraft treten. Dies hingegen steht diametral zur historischen Entwicklung der Demokratie und Menschenrechte. Die politischen Ideen der Demokratie und Menschenrechte verweisen historisch aufeinander und die Gründung der Demokratie als Staatsform versteht sich dabei als Umsetzung der Menschenrechte, die jedem Menschen zustehen. Hierbei sollen die Menschenrechte gesichert und geschützt werden. Dennoch besteht ein starkes Spannungsverhältnis zwischen Demokratie und Menschenrechten. Sie gelten als subjektive Rechte auch gegen den Staat und schützen den Einzelnen vor staatlicher Willkürgewalt. Gleichzeitig regulieren Menschenrechte auch die demokratischen Meinungs- und Willensbildungsprozesse und geben dem Bürger die rechtlich verbürgte Möglichkeit, den demokratischen Prozess mit zu gestalten und zu bestimmen.
Anhand des oben beschriebenen Spannungsverhältnisses soll in dieser Arbeit untersucht werden, ob eine Lösung durch eine Verfassungsgerichtsbarkeit zu erreichen ist. Hierzu soll zunächst das politische System der Schweiz beleuchtet werden und anschließend die liberalen und republikanischen Positionen der Demokratie. Im darauf folgenden Punkt wird der Konflikt der direkten Demokratie mit den Menschenrechten in der Schweiz anhand von zwei aktuellen Beispielen beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das politische System der Schweiz
2.1. Entwicklung der direkten Demokratie in der Schweiz
2.2. Volksrechte auf Schweizer Bundesebene
3. Menschenrechte vs. Demokratie - liberale und republikanische Positionen
4. Der Konflikt der direkten Demokratie mit den Menschenrechten in der Schweiz
4.1. Die Minarett-Initiative
4.2. Die Ausschaffungsinitiative
5. Sicherung der Menschenrechte durch eine Verfassungsgerichtbarkeit?
6. Fazit und abschließende Bemerkungen
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht das Spannungsverhältnis zwischen direkter Demokratie und dem Schutz universeller Menschenrechte in der Schweiz. Dabei wird analysiert, inwieweit das bestehende politische System mit völkerrechtlichen Verpflichtungen kollidiert und ob die Einführung einer stärkeren Verfassungsgerichtsbarkeit eine effektive Lösung für diesen Konflikt darstellen könnte.
- Direkte Demokratie und Volksrechte in der Schweiz
- Konfliktlinien zwischen Volksentscheiden und Menschenrechten
- Analyse aktueller Beispiele wie die Minarett- und die Ausschaffungsinitiative
- Vergleich der rechtsstaatlichen Kontrollmechanismen zwischen der Schweiz und Deutschland
Auszug aus dem Buch
4. Der Konflikt der direkten Demokratie mit den Menschenrechten in der Schweiz
Insgesamt gab es bis heute zwölf zur Abstimmung gekommene Volksinitiativen, die unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten zumindest fraglich waren. Sie wurden jedoch trotz der Problematik für gültig erklärt, da sie nicht gegen das zwingende Völkerrecht verstoßen haben. Darunter fällt auch das prominente Beispiel der Minarett-Initiative. Hierbei reichte das „Egerkinger-Komitee“ am 8. Juli 2008 die Volksinitiative „Gegen den Bau von Minaretten“ ein. Es sollte somit eine Teilrevision der Bundesverfassung erreicht werden mit folgendem Wortlaut:
„Art. 72 Abs (neu): Der Bau von Minaretten ist verboten.“
Eine formelle Prüfung von Initiativen findet durch die Bundeskanzlei Sektion politische Rechte statt und kam im Falle Minarett-Initiative zu folgendem Schluss:
„Die Initiative wahrt die Einheit und Form und die Einheit der Materie und ist mit den zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts (ius cognes) vereinbar. Sie ist somit gültig. Allerdings verletzt sie die Art. 9 und 14 EMRK sowie die Art. 2 und 18 sowie möglicherweise auch Art. 27 des internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte.“
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in das Spannungsfeld zwischen schweizerischer direkter Demokratie und universellen Menschenrechten ein und skizziert die methodische Vorgehensweise der Arbeit.
2. Das politische System der Schweiz: Das Kapitel erläutert die historische Genese der direkten Demokratie sowie die Funktionsweise der spezifischen Volksrechte auf Bundesebene.
3. Menschenrechte vs. Demokratie - liberale und republikanische Positionen: Hier werden die theoretischen Grundsatzdebatten zwischen liberaler Freiheitsauffassung und republikanischer Volkssouveränität gegenübergestellt.
4. Der Konflikt der direkten Demokratie mit den Menschenrechten in der Schweiz: Dieses Kapitel analysiert anhand der Minarett- und der Ausschaffungsinitiative konkrete Fälle, in denen Volksentscheide in Konflikt mit Völkerrecht geraten sind.
5. Sicherung der Menschenrechte durch eine Verfassungsgerichtbarkeit?: Es wird diskutiert, ob eine stärkere gerichtliche Normenkontrolle nach deutschem Vorbild das Konfliktpotenzial in der Schweiz reduzieren könnte.
6. Fazit und abschließende Bemerkungen: Die Arbeit resümiert, dass eine Stärkung der Kompetenzen des Bundesgerichts notwendig ist, um die internationale Reputation der Schweiz zu wahren und Minderheitenrechte effektiver zu schützen.
Schlüsselwörter
Direkte Demokratie, Menschenrechte, Volksrechte, Minarett-Initiative, Ausschaffungsinitiative, Volkssouveränität, Verfassungsgerichtsbarkeit, Völkerrecht, Minderheitenschutz, Rechtsstaat, Bundesverfassung, Normenkontrolle, Schweiz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das Spannungsverhältnis, das entsteht, wenn durch direkte demokratische Abstimmungen in der Schweiz Entscheidungen getroffen werden, die im Widerspruch zu universellen Menschenrechten oder internationalem Recht stehen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen die schweizerische Direktdemokratie, das Verhältnis von Volkssouveränität zu Rechtsstaatlichkeit und die Frage der gerichtlichen Kontrolle von Verfassungsänderungen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, zu hinterfragen, ob die aktuelle Handhabung von Volksinitiativen ausreichend ist und ob eine Stärkung der Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz eine sinnvolle Lösung für menschenrechtliche Konflikte darstellt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine politikwissenschaftliche Analyse, die sowohl historische Entwicklungen als auch aktuelle Fallbeispiele und rechtsphilosophische Positionen (liberal vs. republikanisch) miteinander vergleicht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des schweizerischen Systems, die theoretische Debatte zwischen Demokratie und Menschenrechten, die Analyse aktueller Konfliktbeispiele sowie einen Vergleich mit dem deutschen Verfassungsgerichtssystem.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist insbesondere durch Begriffe wie direkte Demokratie, Völkerrecht, Volksinitiative, Minderheitenschutz und Verfassungsgerichtsbarkeit geprägt.
Warum wird die Minarett-Initiative als Beispiel angeführt?
Sie dient als prominentes Beispiel für eine Volksinitiative, die zwar als gültig befunden wurde, jedoch laut juristischer Einschätzung internationale Menschenrechtskonventionen verletzte.
Inwiefern ist das Schweizer Bundesgericht aktuell eingeschränkt?
Auf Bundesebene besitzt das Bundesgericht keine Kompetenz, Verfassungsinitiativen auf ihre Vereinbarkeit mit Menschenrechten zu prüfen; es fungiert lediglich als Organ zur konkreten Normenkontrolle bei bereits existierenden Gesetzen.
Was schlägt der Autor als Lösung für die Konfliktsituation vor?
Der Autor plädiert mittel- bis langfristig für eine moderate Stärkung der Kompetenzen des Bundesgerichts, um eine effektivere Überprüfung von Gesetzen und Verordnungen im Hinblick auf das Völkerrecht zu gewährleisten.
- Arbeit zitieren
- Mehran Zolfagharieh (Autor:in), 2012, Spannungsverhältnis Demokratie. Menschenrechte versus Volksrechte in der Schweiz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/209278