Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem verfassungsrechtlich verankerten Schweizer Minarettverbot, das möglicherweise gegen die Menschenrechte verstößt.
Diese Thematik ist nichts „Schweizspezifisches“, da sich auch in Österreich von 1981 bis 2001 die Anzahl der Muslime vervierfachte und dies auch hier zwangsläufig zu kulturellen Spannungen und womöglich zu dem prophezeiten „Kampf der Kulturen“ führt. Die breite Ablehnung der lokalen Bevölkerung gegen den Bau von Minaretten, wie dies zB in Telfs oder Bad Vöslau der Fall war, scheint sich auch hier nicht gegen die Gotteshäuser, sondern gegen die Gebetstürme als sichtbares Zeichen zu richten.
Die Gegner argumentieren immer wieder mit dem traditionellen Landschafts- und Ortsbild und dass das Minarett ein islamisches Symbol eines „unbedingten religiösen Machtanspruchs über das Christentum“ sei.
Die Arbeit setzt sich kritisch mit den Argumenten der Minarett-Befürworter und jenen der Minarett-Gegner auseinander, beleuchtet die völkerrechtlichen sowie nationalen Rechtsgrundlagen in verständlicher Form, die Entstehungsgeschichte des Minaretts, der Kirchturmdebatte in islamisch geprägten Länder und stellt damit einen fundierten und allgemeinverständlichen Einführungstext in die Thematik dar.
Inhaltsverzeichnis
2. EINLEITUNG
3. GESCHICHTE & BEDEUTUNG DES MINARETTS IM ARABISCHEN RAUM
4. DER SCHWEIZER MINARETTSTREIT
4.1. Die Muslimischen Gemeinschaften in der Schweiz
4.2. Hergang des Minarettstreites
4.3. Die „Minarettinitiative“
5. RELEVANTE RECHTSQUELLEN
5.1. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte & Internationaler Pakte über bürgerliche und politische Rechte
5.2. Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte
6. DIE RELIGIONSFREIHEIT DER EMRK
6.1. Allgemeines
6.2. Allgemeines zu Art 9 EMRK
6.3. Positive Religionsfreiheit
Keine abschließende Definition
„Forum internum“ und „forum externum“
6.4. Negative Religionsfreiheit
6.5. Zulässige Beschränkungen der Religionsfreiheit
6.6. Religionsfreiheit - ein Teil des völkerrechtlichen „Ius Cogens“?
7. DER KOPFTUCHSTREIT
7.1. Allgemeines
Historisches zum muslimischen Kopftuch
7.2. Kopftuchdebatte in Frankreich
7.3. Kopftuchdebatte in Deutschland
7.4. Kopftuchverbot und Ordenstracht christlicher Nonnen
8. DER MINARETTSTREIT
8.1. Argumente der Minarett-Gegner VS Argumente der Minarett- Befürworter
„Minarette sind keine notwendiger Bestandteil des islamischen Glaubens…“
„Minarette erfüllen heutzutage ohnehin eine rein dekorative Funktion…“
„Das Minarett ist Ausdruck des Machtanspruchs des Islam...“
8.2. Ist das Minarettverbot religionsfreiheitskonform? Oder: „Die Argumente der Minarett Befürworter“
Allgemeines zur Notwendigkeit eines gerechtfertigter staatlicher Eingriff in die Religionsfreiheit
Notwendigkeit eines staatlichen Eingriffs aufgrund des Ortsbildschutzes
Notwendigkeit eines staatlichen Eingriffs aufgrund des Dominanzanspruchs des Islams über das Christentum
8.3. Das Minarettverbot als ungerechtfertigte Diskriminierung
8.4. Das Minarettverbot als Verstoß gegen das Ius Cogens
9. EXKURS: KIRCHTURM- / KIRCHENVERBOT IN ISLAMISCHEN STAATEN
10. RESUMEE
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Seminararbeit untersucht das verfassungsrechtlich verankerte Schweizer Minarettverbot im Kontext der Menschenrechte. Dabei wird analysiert, ob dieses Verbot mit der Religionsfreiheit gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar ist, wobei kulturelle Spannungsfelder und parallele Debatten, wie der Kopftuchstreit, in die Analyse einbezogen werden.
- Verfassungsrechtliche Analyse des Schweizer Minarettverbots
- Religionsfreiheit im Rahmen der EMRK und des Völkerrechts
- Diskriminierungspotenzial staatlicher Bauverbote für religiöse Symbole
- Interkulturelle Konflikte im Kontext der Einwanderung in Europa
- Rechtsvergleichende Betrachtung von Minarett- und Kopftuchdebatten
Auszug aus dem Buch
Die „Minarettinitiative“
Im Jahr 2007 wurde von einem Initiativkomitee „Gegen den Bau von Minaretten“ (die sog Minarettinitiative) auf Grundlage des Art 139 der Schweizer Bundesverfassung (BV) eine eidgenössische Volksinitiative gestartet.
„(1) 100 000 Stimmberechtigte können innert 18 Monaten seit der amtlichen Veröffentlichung ihrer Initiative eine Teilrevision der Bundesverfassung verlangen.
(2) Die Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung kann die Form der allgemeinen Anregung oder des ausgearbeiteten Entwurfs haben.
(3) Verletzt die Initiative die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts, so erklärt die Bundesversammlung sie für ganz oder teilweise ungültig.
(4) Ist die Bundesversammlung mit einer Initiative in der Form der allgemeinen Anregung einverstanden, so arbeitet sie die Teilrevision im Sinn der Initiative aus und unterbreitet sie Volk und Ständen zur Abstimmung. Lehnt sie die Initiative ab, so unterbreitet sie diese dem Volk zur Abstimmung; das Volk entscheidet, ob der Initiative Folge zu geben ist. Stimmt es zu, so arbeitet die Bundesversammlung eine entsprechende Vorlage aus.
(5) Eine Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. Die Bundesversammlung empfiehlt die Initiative zur Annahme oder zur Ablehnung. Sie kann der Initiative einen Gegenentwurf gegenüberstellen.“
Art 139 BV, Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung
Eine solche Volksinitiative ist der stärkste Ausdruck einer direkten Demokratie, da sie den Schweizer Bürgern unmittelbar erlaubt, eine Änderung in der Bundesverfassung vorzuschlagen und in der Folge auch zu beschließen (und dies sogar gegen den Willen von Regierung und Parlament). Wenn innerhalb von 18 Monaten 100.000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht werden, kommt die Vorlage ins Parlament (Bundesversammlung) und wird auf ihre Gültigkeit überprüft.
Unabhängig ob eine gültige Initiative vom Parlament angenommen oder ein Gegenvorschlag unterbreitet wird, kommt es zu einer Volksabstimmung.
Zusammenfassung der Kapitel
2. EINLEITUNG: Diese Einleitung führt in die Problematik des Schweizer Minarettverbots ein und beleuchtet die kulturellen Spannungsfelder sowie die damit verbundenen menschenrechtlichen Fragestellungen.
3. GESCHICHTE & BEDEUTUNG DES MINARETTS IM ARABISCHEN RAUM: Das Kapitel erläutert die historische Entwicklung und die symbolische sowie funktionale Bedeutung des Minaretts als Teil der islamischen Architektur und Glaubenspraxis.
4. DER SCHWEIZER MINARETTSTREIT: Hier wird der Entstehungsprozess des Minarettstreits in der Schweiz detailliert dargestellt, einschließlich der Rolle muslimischer Gemeinschaften und der rechtlichen Entwicklung bis zur Volksinitiative.
5. RELEVANTE RECHTSQUELLEN: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die völkerrechtlichen Grundlagen, insbesondere die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Europäische Menschenrechtskonvention im Kontext der Prüfung des Verbots.
6. DIE RELIGIONSFREIHEIT DER EMRK: Hier werden die Inhalte der Religionsfreiheit nach Art 9 EMRK, die Unterscheidung zwischen „forum internum“ und „forum externum“ sowie die Voraussetzungen für staatliche Einschränkungen analysiert.
7. DER KOPFTUCHSTREIT: Das Kapitel zieht Parallelen zum Minarettstreit und untersucht anhand von Beispielen aus Frankreich und Deutschland die Debatte um das Tragen religiöser Symbole im öffentlichen Dienst.
8. DER MINARETTSTREIT: Dieser Hauptteil widmet sich der inhaltlichen Debatte, den Argumenten von Befürwortern und Gegnern sowie der Frage der Konformität des Verbots mit der Religionsfreiheit und dem Diskriminierungsverbot.
9. EXKURS: KIRCHTURM- / KIRCHENVERBOT IN ISLAMISCHEN STAATEN: Ein kurzer Vergleich zur Situation christlicher Symbole in islamisch geprägten Staaten, um die Toleranzfrage aus einer erweiterten Perspektive zu beleuchten.
10. RESUMEE: Die abschließende Zusammenfassung bewertet das Minarettverbot als menschenrechtswidrigen Eingriff und ordnet die Problematik in das Spannungsfeld von direkter Demokratie und Minderheitenschutz ein.
Schlüsselwörter
Minarettverbot, Schweiz, Religionsfreiheit, EMRK, Menschenrechte, Islam, Diskriminierungsverbot, Volksinitiative, Kopftuchstreit, Völkerrecht, Ius Cogens, Minderheitenschutz, Kultstätten, Laizismus, staatlicher Eingriff.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert das Schweizer Minarettverbot auf seine Konformität mit internationalen Menschenrechtsnormen, insbesondere der Religionsfreiheit.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Spannungsfeld zwischen staatlicher Souveränität, direkter Demokratie, Minderheitenschutz und den Grundsätzen des Völkerrechts.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die Arbeit geht der Frage nach, ob das gesetzliche Verbot von Minaretten in der Schweizer Bundesverfassung einen Verstoß gegen die in der EMRK verankerte Religionsfreiheit und das Diskriminierungsverbot darstellt.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die einschlägige Völkerrechtsquellen, Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und einschlägige Literatur auswertet.
Welche Inhalte bilden den Kern des Hauptteils?
Der Hauptteil befasst sich mit der Religionsfreiheit, der Analyse der Argumente im Minarettstreit sowie einer rechtsvergleichenden Betrachtung des Kopftuchstreits.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Minarettverbot, Religionsfreiheit, EMRK, Diskriminierungsverbot und das Völkerrechtskonzept des "Ius Cogens".
Inwiefern spielt der "Kopftuchstreit" eine Rolle für das Verständnis des Minarettverbots?
Der Kopftuchstreit dient als Analogie, um das staatliche Verständnis von säkularem Raum, religiöser Neutralität und den Umgang mit religiösen Symbolen in der öffentlichen Verwaltung zu beleuchten.
Welche Schlussfolgerung ziehen die Autoren bezüglich des Minarettverbots?
Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass das Minarettverbot als diskriminierender Eingriff in die Religionsfreiheit zu werten ist und nicht im Einklang mit menschenrechtlichen Standards steht.
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- MMag. Normann Schwarz (Author), Marisa Altenberger (Author), 2012, Die EMRK und das Schweizer Minarettverbot, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/212304