Die Unabhängigkeit von Ratingagenturen


Seminararbeit, 2013

27 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Vorgehensweise

2 Grundlagen des Ratings
2.1 Ratingarten
2.2 Regulatorische Vorgaben beim Rating
2.3 Beteiligte am Ratingprozess
2.4 Ratingfunktionen

3. Analyse und Würdigung der Abhängigkeitsproblematik
3.1 Beziehungen zwischen Ratingagenturen und ihren Auftraggebern
3.2 Schaffung von Transparenz als Lösung
3.3 Die europäische Ratingagentur als Alternative

4. Fazit und Ausblick

Literarturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Das Grundkozept von Basel II

Abbildung 2: Prinzipal-Agent-Beziehungen im Ratingprozess

Abbildung 3: Marktanteile der Ratingagenturen

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Ratingnotensysteme der Agenturen S&P, Moody´s und Fitsch

1 Einleitung

1.1 Problemstellung und Zielsetzung

“There are two superpowers in the world today in my opinion. There's the United States and there's Moody's Bond Rating Service. The United States can destroy you by dropping bombs, and Moody's can destroy you by downgrading your bonds. And believe me, it's not clear sometimes who's more powerful.”[1]

Was im Jahre 1996 der US-amerikanische Journalist Thomas Friedman über Moody’s, die größte Ratingagentur der Welt gesagt hat, schien damals nicht allzu ernst genommen worden zu sein. Heute, mehr als 15 Jahre später, scheint dieser Satz besonders im Hinblick auf die Finanzmarktkrise und Staatsschuldenkrise sehr an Bedeutung gewonnen zu haben.

Sowohl Unternehmen als auch Staaten sind bei ihrer Finanzierung auf möglichst gute Urteile der Ratingagenturen angewiesen, da eine gute Benotung eine günstigere Finanzierung zur Folge hat. Ziel der Ratingagenturen ist dabei der Abbau von Informationsasymmetrien zwischen Kapitalgebern und Kapitalnehmern. Die Rolle für die Weltwirtschaft ist also besonders groß.

Ziel dieser Seminararbeit ist die kritische Auseinandersetzung mit den Ratingagenturen, da ihnen zum einen eine subjektive Wahrnehmung aufgrund ihres Geschäftsmodells und eine darauf basierende Beurteilung vorgeworfen werden. Zum anderen besteht das Problem, dass der Wettbewerb mit den ausschließlich drei großen amerikanischen Ratingagenturen Moody’s, Standard and Poor’s und Fitch oligopolistische Strukturen hat. Dabei spielt auch der Vorwurf, dass Ratingagenturen eine Mitschuld an den erwähnten Krisen tragen, eine entscheidende Rolle.

1.2 Vorgehensweise

In Kapitel 2 wird das Rating als wesentliches Instrument des Abbaus von Informationsasymmetrien zwischen Kapitalgebern und –nehmern dargestellt. Hierzu werden verschiedene Arten des Ratings beschrieben, regulatorische Vorgaben erläutert, die Beteiligte am Ratingprozess dargestellt sowie die Funktionen des Ratings definiert. Infolgedessen erklärt sich die Funktionsweise von Ratingagenturen.

In Kapitel 3 wird die Problematik der Abhängigkeiten zwischen Auftraggebern eines Ratings sowie der Ratingagenturen als Auftragnehmern durchleuchtet. Dazu wird zuerst die Beziehung der beiden und die Bezahlstruktur analysiert. Im Anschluss werden im Kapitel 4 Lösungsansätze präsentiert. Die Option einer europäischen Ratingagentur wird hinterfragt.

Im Fazit wird die Untersuchung mit ihren Kernaussagen zusammengefasst

2 Grundlagen des Ratings

Das Wort Rating ist abgeleitet aus dem Englischen vom Verb „to rate“, welches sich mit „bewerten“ übersetzen lässt. In der Literatur findet sich keine Legaldefinition, daher wird eine Definition vorgestellt und als Grundlage für die vorliegende Arbeit genutzt.

Eisen definiert das Rating als Bewertung und Beurteilung von Finanztiteln oder Fremdkapitalnehmern durch eine Ratingagentur. Dazu werden durch die Ratingagentur Kriterien festgelegt. Die Ratingagenturen sind private Unternehmen, die anhand von Bewertungskriterien Gutachten über die Ausfallwahrscheinlichkeit von Finanztiteln oder die allgemeine Bonität von Unternehmen oder Ländern erstellen.[2] Nach der Bewertung erfolgt eine Klassifizierung bzw. Benotung auf einer durch die Ratingagentur festgelegten Skala.

Als Ergänzung dieser Definition kann die von Gleißner und Füßner aufgestellte Definition gelten. Diese verstehen das Rating als Bewertung der Bonität und somit der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens, das als Fremdkapitalnehmer auftritt. Demnach dient das Rating im Wesentlichen der Einschätzung, ob das Unternehmen in der Lage ist, seinen gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.[3]

2.1 Ratingarten

Die oben genannten Definitionen beziehen sich auf das externe Rating, welches von einer Ratingagentur durchgeführt wird. Diese bewertet das Unternehmen nach ihren eigenen Maßstäben und stellt das Rating dann der Öffentlichkeit zur Verfügung. Es stellt für Investoren eine Entscheidungsgrundlage für oder gegen ein Investment dar, da es sich hierbei um eine aufbereitete Unternehmensanalyse handelt.[4]

Der Gegenpart zu dieser Ratingart ist das interne Rating, welches hier aber nicht vertiefend behandelt wird, sondern lediglich zur Vervollständigung erläutert wird. Das interne Rating wird innerhalb einer Bank durchgeführt, um die Kreditwürdigkeit und das Kreditausfallrisiko zu prüfen. Es dient der Risikoklassifizierung der einzelnen Kreditengagements und wird in Noten oder Stufen ausgedrückt, um eine kalkulierbare Größe zu erhalten.[5]

Ratings können auch danach klassifiziert werden, wer der Auftraggeber ist. Wird die Ratingagentur durch das zu bewertende Unternehmen selbst beauftragt, spricht man von einem solicited rating. Erstellt die Ratingagentur jedoch ein Rating ohne einen entsprechenden Auftrag, so nennt man dieses Rating unsolicited rating.[6]

Ratings lassen sich auch nach Adressaten unterscheiden. Benötigt ein Investor ein Rating, um die Entwicklung seines Investments zu bewerten, wird ein Equity Rating erstellt. Ein Debt Rating hat hingegen einen potentiellen Fremdkapitalgeber zum Adressaten und soll Informationen über die Bonität und insbesondere die Ausfallwahrscheinlichkeit des zu finanzierenden Unternehmens geben.[7]

Zu den bekanntesten internationalen Ratingagenturen gehören Standard & Poor´s (S&P), Moody´s Investor Service und Fitch Ratings. Insgesamt verfügen diese drei Agenturen über einen Weltmarktanteil von ungefähr 95%. Der Markt für Ratingagenturen ist daher stark oligopolistisch geprägt.[8]

Die Ergebnisse des Ratings werden durch Buchstaben bzw. Buchstaben-Zahlen-Kombinationen ausgedrückt. Zusätzlich werden Beschreibungen der Bonität in der jeweiligen Klasse angegeben. ( siehe Tabelle 1). Man unterteilt in zwei Oberklassen. Ratings von AAA bis BBB – werden als Investment Grade bezeichnet und weisen ein geringes Risiko auf. Ist das Rating jedoch schlechter als BBB-, ist das Investment mit einem relativ hohen Risiko behaftet und wird deshalb als Speculative Grade bezeichnet.[9]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Ratingnotensysteme der Agenturen S&P, Moody´s und Fitch[10]

2.2 Regulatorische Vorgaben beim Rating

Das Rating wird verwendet, um die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens bestimmen zu können. Unter dieser Kreditwürdigkeit versteht man den Willen und die Fähigkeit eines Schuldners, Zahlungsverpflichtungen in der Zukunft nachzukommen.[11] Bei dieser Prüfung der Bonität unterscheidet man zwischen wirtschaftlicher und persönlicher Bonitätsprüfung. Unter wirtschaftlicher Bonität versteht man quantitative Größen wie Ergebnisse aus dem Jahresabschluss, unter persönlicher Bonität qualitative Größen wie die Arbeit des Managements eines Unternehmens. Mittels dieser Prüfung lässt sich auch errechnen, wie groß die Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Ausfalls des Kredites ist. Die Kreditwürdigkeitsprüfung hat eine risikoadjustierte Verzinsung der Kredite zur Folge. Eine Kreditwürdigkeitsprüfung dieser Art unterliegt besonderen Vorgaben nationaler und internationaler Gesetzgeber und Institutionen. Dazu gehört die Baseler Eigenkapitalvereinbarung, ein internationales Rahmenwerk zur Neuregelung der Eigenkapitalunterlegung von Banken bei der Kreditvergabe. Diese Vorgabe wurde 1988 initiiert, als im Rahmen einer weltweiten Bankenpleite viele Banken Abschreibungen im Eigenkapital vornehmen mussten.[12] Die „Mindestkapitalanforderung“ in Basel I sowie beim aktuellen Nachfolger Basel II ist folgendermaßen definiert und wird als Säule 1 von 3 verschiedenen Säulen angesehen:[13]

Erforderliche Eigenkapitalunterlegung = Forderungssumme x Risikogewicht x 8%

Hier spielt das Rating eine besonders große Rolle, da es das o.g. Risikogewicht bestimmt. Je besser das Rating, desto geringer ist das Risikogewicht und umso geringer dann das zu unterlegende Eigenkapital. Hintergrund für diesen Sachverhalt ist zum einen die Annahme, dass eine hohe Eigenkapitaldecke einen höheren Verlust tragen kann. Zum anderen wurde die Kreditvergabe der Banken bis zum 12,5 fachen (Kehrwert des Solvabilitätskoeffizienten in Höhe von 8 %) eingeschränkt, sodass auch hier das Risiko eingegrenzt werden konnte. Unter Säule 2 versteht man den „bankaufsichtlichen Überprüfungsprozess“, der die quantitativen Aspekte des Eigenkapitals besonders um qualitative Werte erweitert, indem die strategische Planung des Eigenkapitals an die Risikoprofilentwicklung einer Bank angepasst wird.[14] Hierdurch kann eine Quersubventionierung der Zinssätze von bonitätsschwachen Kreditnehmern und den Zinssätze der bonitätsstarken Kreditnehmern vermieden werden. Dazu werden besondere Prozesse zur Überwachung in das Kreditinstitut installiert. So sind Kredite nun von Kunden mit schlechter Bonität teurer als von Kunden mit guter Bonität, da die Bank die Kosten des höheren Risikos an den jeweiligen Kunden weitergibt.[15] Mit „erweiterten Offenlegungspflichten“ als Säule 3 von Basel II ist es allen Marktakteuren möglich, eine Ersteinschätzung zur wirtschaftlichen Lage einer Bank zu erhalten.[16] Ermöglicht wird dieser Umstand durch eine hohe Transparenz.

[...]


[1] Vgl. Friedmann, T. (1996), S.1.

[2] Vgl. Eisen, M. (2007), S. 86.

[3] Vgl. Gleißner, W./ Füser, K. (2003), S. 11.

[4] Vgl. Vetter, E. (2004), S. 1701 ff.

[5] Vgl. Schneck, O. et al./ (2003), S. 50.

[6] Vgl. Dimitrikopoulos, D./ Spahr, R.(2003), S.151 ff.

[7] Vgl. Everling, O./ Riedel, S./ Weimerskirch, P. (2000), S. 75 ff.

[8] Vgl. Gärtner, M. et.al. (2012), S.255.

[9] Vgl. Reichling P. et. al. (2007), S. 62 ff.

[10] In Anlehnung an:. Reichling P. et. al. (2007), S. 68.

[11] Vgl. Schüler, T. (2002), S. 12.

[12] Vgl. Paul, S. (2011), S. 12.

[13] Vgl. Hull, J. (2011), S. 276.

[14] Vgl. Paul, S. (2011), S. 19.

[15] Vgl. Eisen, M. (2007), S. 75 ff.

[16] Vgl. Hillen, K.-H. (2011), S. 523.

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Die Unabhängigkeit von Ratingagenturen
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule
Note
1,3
Autoren
Jahr
2013
Seiten
27
Katalognummer
V213384
ISBN (eBook)
9783656415299
ISBN (Buch)
9783656415619
Dateigröße
721 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Schlagworte
Rating, Ratingagentur, Unabhängigkeit, Moody's, Standard and Poor's, Standard & Poor's, Fitch, Bankenrating, Finanzkrise, Finanzmarktkrise
Arbeit zitieren
Thomas Piela (Autor:in)Patrick Lommertin (Autor:in), 2013, Die Unabhängigkeit von Ratingagenturen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/213384

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