Thema der nachstehenden Arbeit ist die Bundeskulturstiftung als verfassungsrechtliches Problem. Um Unklarheiten zu vermeiden, wird darauf hingewiesen, dass der offizielle Name der Stiftung Kulturstiftung des Bundes (nachstehend als KSB bezeichnet) lautet. An 1. Stelle ist es sinnvoll, einen allgemeinen Überblick über die KSB zu geben. Im ersten Teil dieser Arbeit wird deshalb insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen:
- Was ist die KSB?
- Wo sieht sie ihre Aufgaben und Ziele?
- Die Gründungsgeschichte: von der Idee einer Nationalstiftung bei Willy Brandt und Günter Grass über die Kulturstiftung der Länder bis zur Gründung der KSB.
Ziel soll es hierbei sein, einen Überblick über die KSB zu geben, ihren Aufbau, die Arbeitsweise und die Entstehungsgeschichte, um so auf die eigentliche Problematik dieser Arbeit hinzuführen. Wichtig ist hierbei die Klärung der Fragen, inwiefern eine Institution wie die KSB wirklich in der Lage ist, Kunst und Kultur im nationalen Rahmen zu fördern, ohne mit dem Vorwurf der „Staatskunst“ konfrontiert zu werden oder lediglich als weitere Institution im Dickicht der Kulturbürokratie unterzugehen. Der 2. Teil dieser Arbeit wird sich mit der verfassungsrechtlichen Problematik des Themas auseinandersetzen, wichtige Punkte sind hierbei der deutsche Kulturföderalismus, die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in kulturellen Angelegenheiten nach dem Grundgesetz sowie die Frage nach der Kulturhoheit der Länder.
Anmerkung des Autors:
Die Arbeit in der vorliegenden Form enthält nachträgliche Änderungen (Rechtschreibung sowie Verbesserung der Literaturliste gemäß den Anmerkungen des Dozenten). Es wurden jedoch keine inhaltlichen Änderungen nach der Bewertung vorgenommen! In der Bewertung des Dozenten wird außerdem darauf hingewiesen, dass das Heranziehen weiterer Literatur (insbesondere die Dissertation von B. Geißler) wünschenswert gewesen wäre.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Kulturstiftung des Bundes
2.1. Die Vorgeschichte der Kulturstiftung des Bundes
2.2. Was ist die Kulturstiftung des Bundes?
2.3. Organe und Finanzierung der Kulturstiftung des Bundes
2.4. Das Fördersystem der Kulturstiftung des Bundes
3. Die Kulturstiftung des Bundes als verfassungsrechtliches Problem – Das Kompetenzproblem
3.1. Geschriebene Zuständigkeiten – Art. 73 ff.
3.2. Ungeschriebene Zuständigkeiten
3.2.1. Annexkompetenz
3.2.2. Kompetenz kraft Natur der Sache
3.2.2.1. Der Kulturbegriff
3.2.2.2. Eingriffsverwaltung vs. Leistungsverwaltung
3.2.2.3. Die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes
3.2.2.4. Die Anschütz´sche Formel
3.3. Staatspraxis
3.3.1. Art. 35 Einigungsvertrag
3.4. Der Begriff national bedeutsam und seine Handhabung
4. Ergebnisse
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Kulturstiftung des Bundes (KSB) im Kontext des deutschen Kulturföderalismus. Dabei steht die zentrale Forschungsfrage im Mittelpunkt, über welche Kompetenzgrundlagen der Bund verfügt, um eine nationale Institution zur Kulturförderung zu errichten, ohne die Kulturhoheit der Länder zu verletzen.
- Gründungsgeschichte und Struktur der Kulturstiftung des Bundes
- Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern nach dem Grundgesetz
- Abgrenzung von geschriebenen und ungeschriebenen Bundeskompetenzen
- Bedeutung der Unterscheidung zwischen Eingriffs- und Leistungsverwaltung
- Analyse der Staatspraxis und des Begriffs "national bedeutsam"
Auszug aus dem Buch
3.2.2.1. Der Kulturbegriff
Wenn man nach einer Kompetenz kraft Natur der Sache fragt, ist zunächst zu klären, welche Sache ein kompetenzgemäßes Handeln des Bundes kraft ihrer Natur rechtfertigen soll. Logisch erscheint es hierbei, den Begriff der Kultur als Ansatzpunkt kompetenzieller Überlegungen zu verwenden. Mahrenholz schließt sich dem weiten Kulturbegriff an, wie er in der Entscheidung BVerfGE 10,20 [36 - Preußischer Kulturbesitz] formuliert worden ist. Das Gericht versteht demnach „unter Kultur die Gesamtheit der innerhalb einer Gemeinschaft wirksamen geistigen Kräfte, die sich unabhängig vom Staate entfalten und ihren Wert in sich tragen ...“.
Es ist hierbei jedoch festzustellen, dass weder diese noch andere Kulturdefinitionen eine Kompetenz des Bundes rechtfertigen, da bei einer umfassenden Verwendung des Begriffes Kultur auf kompetenzieller Ebene eine derart beschriebene Kompetenz sowohl kommunale als auch Landes- oder Bundeskompetenzen rechtfertigt. Gemäß Mahrenholz „ereignet“ sich Kultur demnach sowohl im eigengeschützten Gebiet der Kommunen nach Art. 28 Abs. 2 GG wie in dem der Kulturhoheit der Länder unterfallenden Bereich, aber auch in Aktivitäten des Bundes. Die Sache, um die es bei der Natur der Sache geht, lässt sich folglich im Begriff der Kultur nicht auffinden.
Bei der Frage nach einer Zuständigkeit des Bundes kraft Natur der Sache und der Suche nach ebendieser Sache, die eine Kompetenz des Bundes rechtfertigt, verweist Mahrenholz auf den Begriff der deutschen Kultur oder auch nationalen Kultur. Das Deutschland sich als Kulturnation versteht, wurde nie angezweifelt, fand jedoch in Art. 35 Einigungsvertrag (EV) eine besondere Würdigung.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in das Thema der verfassungsrechtlichen Problematik der Bundeskulturstiftung ein und legt die methodischen Grundlagen der Arbeit dar.
2. Die Kulturstiftung des Bundes: Hier werden Entstehungsgeschichte, Aufbau, Organe und die konkrete Ausgestaltung des Fördersystems der KSB detailliert erläutert.
3. Die Kulturstiftung des Bundes als verfassungsrechtliches Problem – Das Kompetenzproblem: Dieses zentrale Kapitel analysiert die verfassungsrechtlichen Grundlagen, von den geschriebenen Zuständigkeiten bis hin zu ungeschriebenen Kompetenztiteln wie der Natur der Sache.
4. Ergebnisse: Das Fazit fasst die Untersuchungsergebnisse zusammen und bewertet die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der KSB unter Berücksichtigung der Leistungsverwaltung.
Schlüsselwörter
Kulturstiftung des Bundes, Kompetenzverteilung, Kulturhoheit der Länder, Grundgesetz, Kulturföderalismus, Leistungsverwaltung, Nationalstiftung, Kompetenz kraft Natur der Sache, Annexkompetenz, Einigungsvertrag, Kulturstaatsklausel, Bundesverfassungsgericht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Kulturstiftung des Bundes als ein verfassungsrechtliches Problem im Spannungsfeld zwischen der Kulturhoheit der Länder und dem Anspruch des Bundes auf nationale Kulturförderung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Kompetenzverteilung nach dem Grundgesetz, der Unterscheidung zwischen Eingriffs- und Leistungsverwaltung sowie der Analyse der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung einer nationalen Stiftung.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, zu klären, ob und auf welcher rechtlichen Basis der Bund die Kulturstiftung des Bundes errichten durfte, ohne die verfassungsmäßige Ordnung der Länderzuständigkeit zu verletzen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die maßgeblich auf verfassungsrechtlichen Gutachten, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie der Auswertung der Staatspraxis basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil widmet sich intensiv der Frage nach ungeschriebenen Kompetenzen des Bundes, wie der Annexkompetenz und der Kompetenz kraft Natur der Sache, sowie der historischen Einordnung durch Art. 35 des Einigungsvertrags.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind Kulturföderalismus, Kompetenzverteilung, Kulturhoheit, Leistungsverwaltung und der Begriff des national Bedeutsamen.
Wie spielt der Begriff "national bedeutsam" für die KSB eine Rolle?
Der Begriff dient oft als Argumentationshilfe für eine Mitkompetenz des Bundes, erfordert jedoch in der Praxis immer die Kooperation mit den jeweiligen Ländern.
Inwieweit grenzt der Autor Eingriffs- von Leistungsverwaltung ab?
Der Autor argumentiert, dass im Bereich der Leistungsverwaltung – wie der Kulturförderung – kein striktes Ausschließlichkeitsgebot besteht, was den Spielraum für Bundesaktivitäten im Vergleich zur Eingriffsverwaltung erweitert.
- Quote paper
- Fanny Schubert (Author), 2003, Die Bundeskulturstiftung in Halle a.d.S. als verfassungsrechtliches Problem, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21756