Bekämpfung der Arbeitslosigkeit als vorrangige Aufgabe: Wilhelm Röpke und die Brauns-Kommission (1931) im Vergleich mit der Arbeit der Hartz-Kommission (2002)


Seminararbeit, 2004

23 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung und Problemstellung

2 Die Arbeit der ‚Brauns-Kommission’ 1931
2.1 Die Wirtschafts- und Sozialpolitik in der Weimarer Republik
2.1.1 Die Konjunkturentwicklung von 1924 bis zur Weltwirtschaftskrise 1929
2.1.2 Die Weltwirtschaftskrise 1929
2.1.3 Die Krise der parlamentarisch-demokratischen Republik 1918-1933
2.2 Der Auftrag und die Arbeitsweise der ‚Brauns-Kommission’
2.3 Die Vorschläge der Reichskommission
2.3.1 Gefasste Beschlüsse
2.3.1.1 Gleichmäßige Verteilung der verfügbaren Arbeit
2.3.1.2 Expansive Konjunkturpolitik
2.3.1.3 Reform der Reichsarbeitslosenhilfe
2.3.2 Umsetzung und Wirkung der Vorschläge

3 Die Arbeit der ‚Hartz-Kommission’ 2002
3.1 Die Wirtschafts- und Sozialpolitik von 1998 bis 2002
3.1.1 Beschäftigungspolitische Ausgangssituation
3.1.2 Die Krise der staatlichen Arbeitsvermittlung
3.2 Der Auftrag und Arbeitsweise der ‚Hartz-Kommission’
3.3 Die Vorschläge der Kommission
3.3.1 Die Module der Gutachterkommission
3.3.2 Umsetzung und Wirkung der Vorschläge

4 Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im Vergleich

5 Fazit und Ausblick

Literatur- und Quellenverzeichnis

1 Einleitung und Problemstellung

Krisenzeiten haben bisher in fast allen Ländern die Regierungen veranlasst, Kommissionen zu bilden, denen die Aufgabe der Krisenbewältigung zugewiesen wurde.[1] Diese von Wilhelm Röpke vor dem Hintergrund der Weltwirtschaftskrise getroffene Feststellung trifft auch auf die Politik der Regierungen in der Bundesrepublik Deutschland zu. Die von der Reichsregierung im Jahre 1931 berufene „Gutachterkommission zur Arbeitslosenfrage“, in der Röpke Mitglied war, erhielt die Aufgabe, „die grundlegenden Fragen der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und ihre Folgen zu behandeln und der Reichsregierung ein Gutachten hierüber zu erstatten“[2]. Im Jahr 2001 berief die Regierung Schröder die „Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit“[3]. Ziel beider Kommissionen war es, die Aufnahme von Beschäftigungsverhältnissen für Arbeitslose zur verbessern, um „das wuchernde gesellschaftliche Übel der Arbeitslosigkeit“[4] zu reduzieren. Arbeitslosigkeit in diesem Sinne ist die fehlende Beschäftigungsmöglichkeit für einen Teil der arbeitsfähigen und beim herrschenden Lohnniveau arbeitsbereiten Arbeitnehmer. Beide Kommissionen sind in der Kurzbezeichnung nach ihren jeweiligen Vorsitzenden bekannt geworden. Seit der Weltwirtschaftskrise wurden von vielen Staaten beschäftigungspolitische Maßnahmen ergriffen, da der Glaube an die Selbsterhaltungskräfte der Volkswirtschaft durch die damalige Depression verloren gegangen war.[5] Nach Röpkes Ansicht hat der Rhythmus der Konjunktur einen wesentlichen Einfluss auf die Differenz im Niveau zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt. „Jede Wirtschaftskrise ist ein Selbstreinigungsprozess, den man nicht nur nicht aufhalten soll, sondern auch nicht aufhalten kann“[6]. Entscheidend für Röpke war dabei der beschleunigte Wiederanstieg der Konjunktur durch den Einsatz von kurzzeitigen konjunkturpolitischen Maßnahmen des Staates wie beispielsweise einer Kreditexpansion. Diese Arbeit beschäftigt sich sowohl mit den Gemeinsamkeiten als auch mit den Unterschieden in der Tätigkeit beider Kommissionen. Im Folgenden wird die Arbeit der ‚Brauns-Kommission’ in Bezug auf den historischen Hintergrund, die ausgearbeiteten Vorschläge und deren Wirkungen analysiert. Analog dazu wird die Arbeit der ‚Hartz-Kommission’ behandelt. Im Anschluss werden dann die prägnanten Gemeinsamkeiten und Unterschiede beider Kommissionen zusammengeführt und verglichen.

2 Die Arbeit der ‚Brauns-Kommission’ 1931

2.1 Die Wirtschafts- und Sozialpolitik in der Weimarer Republik

2.1.1 Die Konjunkturentwicklung von 1924 bis zur Weltwirtschaftskrise 1929

Nach der Währungsreform am 13. August 1923 und der Überwindung der Depression folgte in den Jahren 1924 bis 1929 eine in der Grundtendenz positive konjunkturelle Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft, die jedoch starken Schwankungen unterworfen war. Es wurden sehr modernere Produktionsanlagen errichtet, die die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft auf dem Weltmarkt stärkten. Im Jahre 1927 setze ein Aufschwung ein, der im Frühjahr 1929 seinen Gipfel erreichte und vor dem Ablauf dieses Jahres im Zusammenbruch endete. Die Zahl der im Jahresdurchschnitt gemeldeten Arbeitslosen stieg im Jahr 1929 auf 1,9 Mio. und damit um über 36 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.[7]

2.1.2 Die Weltwirtschaftskrise 1929

Die Weltwirtschaftskrise hat von den Vereinigten ihren Ausgang genommen. Am 24. Oktober 1929 – dem „schwarzen Donnerstag“ – erfolgte an der New Yorker Börse ein erster gewaltiger Kurseinbruch. In der Folge zerstörten weitere Schocks alle anfänglichen Hoffnungen auf eine kurzzeitige Krise und verursachten einen Kurszusammenbruch auf den Weltbörsen.[8] Der Preisverfall an der Effektenbörse in New York war jedoch nicht die Ursache der Krise, sondern nur das auslösende Ereignis. Die täglich abrufbaren kurzfristigen Auslandsschulden bewirkten eine krisenhafte Zuspitzung im Sinne einer sich selbst verstärkenden Fehlentwicklung der Finanzlage der deutschen Wirtschaft. „Der Rückzug der kurzfristigen Auslandsgelder stürzte die Weimarer Republik Anfang 1931 in eine Zahlungsbilanzkrise, die letztlich im Juli 1931 mit der Bankenkrise und dem Moratorium für Auslandszahlungen ihren Höhepunkt erreichte.“[9] Neben dem hohen Wettbewerbsdruck durch Konzentrationsprozesse im deutschen Markt stieg auch auf dem Weltmarkt der Wettbewerb zwischen den Nationen um Technisierung, Mechanisierung und Rationalisierung sowohl in der Industrie als auch in der Landwirtschaft an. „Das Ergebnis dieser Entwicklung war ein unter starker finanzieller Anspannung in seiner Leistungsfähigkeit übermäßig gesteigerter Produktionsapparat.“[10] In der unproportionalen Steigerung der Produktion, der Senkung der Konsumkraft und der Erschütterung der Märkte lagen neben der Einführung von Schutzzöllen und anderen abschließenden Maßnahmen für die Kommission die Hauptursachen der Weltwirtschaftskrise und Weltarbeitslosigkeit. Dabei erfolgte eine kumulative Abwärtsbewegung der wirtschaftlichen Aktivität, die mit dem Verfall der Güter- und Faktorpreise verbunden war.[11] In der Folge wurden Ersatzinvestitionen vernachlässigt, Produktionskapazitäten abgebaut und Arbeitskräfte freigesetzt. Durch die massenhafte Freisetzung der Arbeitskräfte sank gleichzeitig die Kaufkraft breiter Bevölkerungsschichten. Bedingt durch die Restriktionen der Zentralbank, der Reparationsverpflichtungen zur Währungsstabilität und durch eine immanente Inflationsfurcht bestand zusätzlich der oberste Grundsatz der Ausgeglichenheit des Haushalts.[12] Im Jahr 1931 und 1932 gelang es weder dem Reich, noch den Ländern oder Kommunen die sinkenden Erträge aus den verschiedenen Einnahmequellen abzufangen. Das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts konnte durch die sinkenden Einnahmen und den stark wachsenden Fürsorgeaufwand nicht erreicht werden. Die Zahl der erwerbslosen Menschen stieg von 1929 bis 1930 nochmals um 61,68 Prozent auf 3,2 Mio. an. Ende Februar 1931, als die ‚Brauns-Kommission’ ihre Arbeit aufnahm, zählten die Arbeitsämter bereits mehr als 4,97 Mio. Arbeitslose.[13]

2.1.3 Die Krise der parlamentarisch-demokratischen Republik 1918-1933

„In der Geschichte der Weimarer Republik lassen sich drei Phasen deutlich voneinander trennen: die Jahre 1918-1923 als die Phase des Aufbaus und der Sicherung der Republik, die Jahre 1924-1929 als die Phase der Stabilität und die 1930 einsetzende Phase der Auflösung der demokratischen Republik, die mit der Errichtung des totalitären Führerstaates im Jahre 1933 ihren Abschluss findet.“[14] Die Reichstagswahl 1928 markierte einen Tiefstand der extremistischen Parteien, da die NSDAP mit 2,6% das Dasein einer Splitterpartei repräsentierte. Die KPD hatte 10,6% der Stimmen erhalten.[15] Nach den Wahlen 1928 regierte in Deutschland eine große Koalition[16], die 1930, unter der Last der hohen Arbeitslosigkeit, an der Frage der Gestaltung der Arbeitslosenversicherung zerbrach.[17] Steigende Ausgaben für die Arbeitslosenversicherung und ein sinkendes Beitragsaufkommen erzeugten ein Defizit, welches die brennende Frage aufwarf, „ob die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung erhöht oder die Leistungen gesenkt werden sollten.“[18] Es entstand ein Minderheitenkabinett, das auf Initiative des Reichspräsidenten von Hindenburg vom Führer der Zentrumspartei, Brüning, gegen den Willen des Parlaments gebildet und durch eine Notverordnung legitimiert wurde.[19] Bei den Reichstagswahlen am 14. September 1930 erreichte die NSDAP, nicht zuletzt durch eine massenwirksame Kampagne gegen den Young-Plan[20], einen Stimmenanteil von 18,3%. Als 1929 die Weltwirtschaftskrise ihre Wirkung in Deutschland entfaltete, war dies das auslösende Moment für die größte politische Krise der Weimarer Republik. In diesem von wirtschaftlichen, politischen und sozialen Spannungen durchsetzten Umfeld nahm die ‚Brauns-Kommission’ im Auftrag der Regierung Brüning im Jahr 1931 ihre Arbeit auf.

2.2 Der Auftrag und die Arbeitsweise der ‚Brauns-Kommission’

Vor dem Hintergrund der dramatischen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt erhielt die elfköpfige Kommission im Januar 1931 von der Reichsregierung die Aufgabe, Vorschläge zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu untersuchen und ein Gutachten darüber zu erstellen.[21] Dieser Auftrag wurde in zwei Aufgaben gegliedert: erstens die arbeitsmarktpolitischen Möglichkeiten zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit darzustellen und zweitens konkrete Vorschläge zur Milderung der Arbeitslosigkeit und ihrer Folgen zu machen. Im Gegensatz zur ‚Hartz-Kommission’ waren nur sozialpolitische Experten, Vertreter der Arbeitsverwaltung und zwei Nationalökonomen, jedoch keine Experten von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden sowie Unternehmensvorstände und Berater berufen worden. Auch waren die Experten nicht nach parlamentarisch-parteipolitischen Gesichtspunkten ausgewählt worden. Außerdem war der Auftrag der Kommission von der Reichsregierung nicht durch einen Arbeitsplan definiert und abgegrenzt worden. Im Ergebnis wurden die Mitglieder mit einem hohen Arbeitsaufwand konfrontiert, ohne dass sie die hohen Erwartungen der Öffentlichkeit erfüllten, denn nach der Veröffentlichung des ersten Teilgutachtens machte sich bereits Enttäuschung breit. Die dringlichste Frage der Gestaltung der unterstützenden Arbeitslosenhilfe wurde erst im letzten Teilgutachten behandelt. Bereits in der konstituierenden Sitzung erklärte der Vorsitzende Brauns, dass es nicht die Aufgabe der Kommission sein könnte, die Ursachen der Arbeitslosigkeit zu untersuchen. Dies verwunderte Röpke, weil die Kommission Vorschläge zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit vorlegen sollte. „Die spätere Arbeit erwies denn auch, dass eine wirksame Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ohne gründliches Studium der Ursachen nicht möglich ist.“[22] Eine Bestandsaufnahme der Ursachen der Arbeitslosigkeit wurde also nicht erarbeitet, was aus der Sicht von Röpke neben der „kompromißlerischen Abschleifung“[23] der Vorschläge ein bedauerlicher Nachteil der Kommission darstellte. Vor dem Hintergrund der vielen Opfer der Wirtschaftskrise führte dies verständlicherweise zu heftiger Kritik in der Öffentlichkeit.

2.3 Die Vorschläge der Reichskommission

2.3.1 Gefasste Beschlüsse

Die Kommission hat in ihren drei Teilgutachten Strategien zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit aufgezeigt, welche sich auf drei Punkte zusammenfassen lassen, nämlich 1. die gleichmäßige Verteilung der verfügbaren Arbeit durch Arbeitszeitverkürzung, 2. eine expansive Konjunkturpolitik durch ein öffentliches Investitionsprogramm und 3. die Reform der Reichsarbeitslosenhilfe. Die genannten Kernaussagen sollen im Folgenden vorgestellt werden.

2.3.1.1 Gleichmäßige Verteilung der verfügbaren Arbeit

Für die gleichmäßige Verteilung der verfügbaren Arbeit wurde die Kürzung der Arbeitszeit (Arbeitsstreckung), die Bekämpfung des Doppelverdienens, die Verlängerung der Schulpflicht und die Förderung der Auswanderung untersucht.[24] Mit zwei Beschlüssen beschränkte sich die Kommission im ersten Teilgutachten auf Vorschläge gegen das Doppelverdienen und auf Maßnahmen zur Durchsetzung von Arbeitszeitverkürzungen in ausgewählten Gewerbezweigen und Berufen.[25] Die ‚Brauns-Kommission’ hat sich, bedingt durch den damaligen Erkenntnisstand, mit der Frage des Doppelverdienens und seiner Bekämpfung intensiv beschäftigt, weil dies damals mit Nachdruck von den freien Gewerkschaften gefordert wurde.[26] Aus heutiger Sicht ist diese Frage des Doppelverdienens irrelevant, da sie einen unrechtmäßigen Grundrechtseingriff in die Gleichberechtigung und die Berufswahlfreiheit darstellt.[27] Unter den Begriff ‚Doppelverdiener’ fielen nach Meinung der Kommission alle Familienhaushalte mit mehr als einem Beschäftigten sowie alle Arbeitnehmer mit mehr als einer Einkommensquelle. Besonders unvertretbare Gründe für einen Doppelverdienst haben nach dem Gutachten erwerbstätige Ehefrauen von höheren Beamten, von Angestellten und von Akademikern in freien Berufen. Eine valide Prognose über die Höhe des Beschäftigungspotentials durch die Bekämpfung des Doppelverdienens konnte nicht abgegeben werden. Röpke kritisierte dies ebenso wie „die mangelnde Eignung der Mehrzahl der Mitglieder für die Entscheidung und Beurteilung nationalökonomischer Zusammenhänge“[28]. Die Bestrafung des Doppelverdienens empfand Röpke als eine „Bestrafung des Fleißes“ und als „Unterdrückung freier Arbeitsentfaltung“[29]. Bei der Frage der praktischen Umsetzung äußerte Röpke „Bedenken gegen die Anwendung von jeder als Zwang auftretenden Maßnahme ...“[30]. Als Ergebnis der Kommissionsarbeit kam kein Gesetzentwurf zustande, weil die Kommission erkannte, dass der notwendige Kontrollaufwand für die Einhaltung des Gesetzes in keinem vernünftigen Verhältnis mit dem arbeitsmarktpolitischen Erfolg gestanden hätte. Bei der Frage der Arbeitszeitverkürzung vertrat die ‚Brauns-Kommission’ die Ansicht, dass trotz großer Bedenken in bestimmten Situationen Arbeitgeber durch Arbeitszeitverkürzung Anreize erhalten müssten, um neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Sie schlug daher ein Ermächtigungsgesetz für die Reichsregierung vor und keine generelle gesetzliche Regelung. Die Reichsregierung sollte damit die Möglichkeit erhalten, mit der Zustimmung des Reichsrates und nach Absprache mit den Beteiligten für bestimmte Berufszweige die Arbeitszeit ohne Lohnausgleich bis auf 40 Stunden pro Woche zu begrenzen. Die in der Öffentlichkeit propagierte Idee vom Zwang zur Neueinstellung wie auch der Vorschlag zur Zwangsbeurlaubung von Arbeitern ab dem 60. Lebensjahr wurde von der Kommission nicht unterstützt.[31] Die Kommissionsvorschläge zum Doppelverdienst und zur Arbeitszeitverkürzung wurden von Röpke konsequent abgelehnt, denn sie haben „die Absicht gemeinsam, ein als gegeben angenommenes Arbeitsvolumen auf eine größere Zahl von zu Beschäftigenden zu verteilen“.[32] Röpke erkannte, dass mit den vorgeschlagenen Maßnahmen nicht die erhoffte Bekämpfung der Ursachen der Arbeitslosigkeit, sondern nur die Linderung der Symptome erfolgte.

2.3.1.2 Expansive Konjunkturpolitik

Der klassischen Nationalökonomie erschien das Wirtschaftsleben generell konjunkturlos, denn Krisen entstanden nur durch Störungen auf Teilmärkten, die von außen, besonders durch staatliche Eingriffe, in den Wirtschaftsablauf hineingetragen werden.[33] Dieser Stabilitätsannahme steht die These entgegen, dass die Marktwirtschaft Kräften unterworfen ist, die zu periodischen Krisen führen, welche nicht allein durch die Selbstheilungskräfte des Marktes überwunden werden können. Diese These griff die Kommission in ihrem zweiten Teilgutachten „Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch Arbeitsbeschaffung“[34] auf. Die Hauptelemente des Plans waren die Anwerbung langfristigen Auslandskapitals und die Durchführung eines öffentlichen Investitionsprogramms.[35] Zur Ausarbeitung von Vorschlägen befasste sich die Kommission mit dem Zustand der deutschen Wirtschaft und den Ursachen der Weltkrise. Die Investitionsbereitschaft der Unternehmen erreichte in der Krise einen bedrohlichen Tiefpunkt. Röpke lehnt in diesem Zusammenhang die in der Öffentlichkeit sehr populären Unterkonsumtions- und Überproduktionstheorien als Ursachen der Krise ab. Die Investitionszurückhaltung wurde von ihm als absurde „Angst vor der Produktion“[36] bezeichnet, da er die Krisenursache hauptsächlich als in der Disproportionalität einzelner Produktionsgebiete begründet ansah. Neben dem durch die innenpolitische Lage geförderten Unternehmerpessimismus herrschte eine Krise auf den Finanzmärkten vor. Das hohe Zinsniveau, kurzfristig abrufbare Auslandsschulden und Kapitalflucht konnten nur schlechte finanzielle Vorbedingungen für nachhaltige Neuinvestitionen schaffen, um eine Initialzündung zur Beschleunigung des konjunkturellen Wiederanstieges aus der Depression, und somit dem Anstieg der Beschäftigung, zu bewirken. Die Empfehlung der Kommission lief daher auch auf eine Kreditexpansion hinaus, um der durch die Deflation verursachte Kapitalarmut entgegenzuwirken. Das „Damoklesschwert der ernormen kurzfristigen Auslandsschulden“[37] sollte durch Umschuldung in Form einer Konsolidierungsanleihe im Ausland abgewendet werden.[38] Neben der Förderung der schwachen Privatinitiative wurde ein für die damalige Zeit innovatives öffentliches Investitionsprogramm entworfen. Förderungswürdige Arbeitsgebiete waren die Energiewirtschaft (Ausbau des Leitungsnetzes, Elektrifizierung der Reichsbahn), das Verkehrswesen (Kanalbau, Ausbau des Straßennetzes), die Landwirtschaft (Freiwilliger Arbeitsdienst, Förderung der Ansiedlung von Arbeitern) und die Wohnungswirtschaft (Linderung der Wohnungsnot). Im Gegensatz zur ‚Hartz-Kommission’ empfahl die Kommission keine direkten finanziellen Förderungen der Unternehmen bei Neueinstellung von Arbeitslosen, weil die Finanzierung beispielsweise durch öffentliche Schuldverschreibung als kontraproduktiv abgelehnt wurde. „Von einem binnenwirtschaftlichen ‚deficit spending’, wie es später nach dem Sturz von Brüning [1932] erst langsam und seit 1933 massiv durchgeführt wurde, befürchtete man 1931 noch eine Wiederauflebung der Inflation.“[39] Die nationalsozialistischen Machthaber erklärten die Arbeitsbeschaffung zu einem autonomen wirtschaftspolitischen Ziel und senkten durch öffentliche Entwicklungs- und Erneuerungsarbeiten die durchschnittliche Arbeitslosenquote bis zum Jahr 1934 auf 2,7 Mio. ab.[40]

[...]


[1] Vgl. Röpke, 1931a, S. 423

[2] Tuchtfeldt, 1983, S. 8

[3] Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit, 2002, S. 1

[4] Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit, 2002, S. 5

[5] Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Konjunkturpolitik, 2000, S.1179

[6] Röpke, 1931a, S. 449

[7] Vgl. Gutachterkommission zur Arbeitslosenfrage, 1931, Teil I, Seite 2

[8] Vgl. Röpke, 1932, S. 44

[9] Knoche, 1989, S. 57.

[10] Gutachterkommission zur Arbeitslosenfrage, 1931, Teil I, Seite 2

[11] Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Deflation, 2000, S 69

[12] Vgl. Knoche, 1989, S. 56

[13] Vgl. Gutachterkommission zur Arbeitslosenfrage, 1931, Teil I, Seite 2

[14] Ritscher, 1972, S. 6

[15] Vgl. Ritscher, 1972, S. 23

[16] SPD, Zentrum, Bayrische Volkspartei, Demokraten, Deutsche Volkspartei

[17] Vgl. Ritscher, 1972, S. 28

[18] Ritscher, 1972, S. 28

[19] Der Reichspräsident machte vom Diktaturparagraph der Verfassung gebrauch und setzte die

Regierungsvorlagen durch eine Notverordnung am 16.7.1930 in Kraft. Vgl. Ritscher, 1972, S. 29

[20] Zur Regelung der deutschen Reparationen nach dem ersten Weltkrieg ausgearbeiteter Plan der im

Mai 1930 in Kraft trat. Vgl. Gabler, 2000, Stichwort: Young-Plan, S. 3565

[21] Vgl. Röpke, 1931, S. 424

[22] Röpke, 1931, S. 425

[23] Röpke, 1931, S. 425

[24] Vgl. Röpke, 1931, S. 428

[25] Vgl. Gutachterkommission zur Arbeitslosenfrage I, 1931, S. 4-15

[26] Vgl. o.V.: Frankfurter Zeitung, 7. April 1931b

[27] Vgl. Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 3 (2) und 12 (1)

[28] Röpke, 1931, S. 423

[29] Röpke, 1932, S. 134

[30] Gutachterkommission zur Arbeitslosenfrage I, 1931, S. 14 & Röpke, 1932, S. 132 f.

[31] Vgl. o.V.: Frankfurter Zeitung, 7. April 1931a

[32] Röpke, 1931, S. 435

[33] Vgl. Teichmann, 1997, S. 2

[34] Gutachterkommission zur Arbeitslosenfrage, Teil II, 1931, S. 1

[35] Vgl. Gutachterkommission zur Arbeitslosenfrage, Teil II, 1931

[36] Röpke, 9. April 1931

[37] o.V.: Frankfurter Zeitung, 11. April 1931

[38] Vgl. Röpke, 1931, S. 553

[39] Tuchtfeldt, 1983, S. 11

[40] Vgl. Barkai, 1977, S. 125

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit als vorrangige Aufgabe: Wilhelm Röpke und die Brauns-Kommission (1931) im Vergleich mit der Arbeit der Hartz-Kommission (2002)
Hochschule
Philipps-Universität Marburg  (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften)
Veranstaltung
Wilhelm Röpke - ein Ökonom für das 21. Jahrhundert?
Note
2,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
23
Katalognummer
V22078
ISBN (eBook)
9783638255134
Dateigröße
634 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diese Arbeit beschäftigt sich mit den Gemeinsamkeiten als auch mit den Unterschieden in der Tätigkeit beider Kommissionen. Es werden jeweils der historische Hintergrund, die ausgearbeiteten Vorschläge und deren Wirkung analysiert. Im Anschluss werden dann die prägnanten Gemeinamkeiten und Unterschiede beider Kommissionen zusamengeführt und verglichen. Zusätzlich wird die Rolle von Wilhelm Röpke (deutscher Nationalökonom 1899-1966) untersucht.
Schlagworte
Bekämpfung, Arbeitslosigkeit, Aufgabe, Wilhelm, Röpke, Brauns-Kommission, Vergleich, Arbeit, Hartz-Kommission, Wilhelm, Röpke, Jahrhundert
Arbeit zitieren
Diplom-Kaufmann Michael Jaschek (Autor:in), 2004, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit als vorrangige Aufgabe: Wilhelm Röpke und die Brauns-Kommission (1931) im Vergleich mit der Arbeit der Hartz-Kommission (2002), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/22078

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