Krisenzeiten haben bisher in fast allen Ländern die Regierungen veranlasst, Kommissionen zu bilden, denen die Aufgabe der Krisenbewältigung zugewiesen wurde. Diese von Wilhelm Röpke vor dem Hintergrund der Weltwirtschaftskrise getroffene Feststellung trifft auch auf die Politik der Regierungen in der Bundesrepublik Deutschland zu. Die von der Reichsregierung im Jahre 1931 berufene „Gutachterkommission zur Arbeitslosenfrage“, in der Röpke Mitglied war, erhielt die Aufgabe, „die grundlegenden Fragen der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und ihre Folgen zu behandeln und der Reichsregierung ein Gutachten hierüber zu erstatten“. Im Jahr 2001 berief die Regierung Schröder die „Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit“. Ziel beider Kommissionen war es, die Aufnahme von Beschäftigungsverhältnissen für Arbeitslose zur verbessern, um „das wuchernde gesellschaftliche Übel der Arbeitslosigkeit“4 zu reduzieren. Arbeitslosigkeit in diesem Sinne ist die fehlende Beschäftigungsmöglichkeit für einen Teil der arbeitsfähigen und beim herrschenden Lohnniveau arbeitsbereiten Arbeitnehmer. Beide Kommissionen sind in der Kurzbezeichnung nach ihren jeweiligen Vorsitzenden bekannt geworden. Seit der Weltwirtschaftskrise wurden von vielen Staaten beschäftigungspolitische Maßnahmen ergriffen, da der Glaube an die Selbsterhaltungskräfte der Volkswirtschaft durch die damalige Depression verloren gegangen war. Nach Röpkes Ansicht hat der Rhythmus der Konjunktur einen wesentlichen Einfluss auf die Differenz im Niveau zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeit smarkt. „Jede Wirtschaftskrise ist ein Selbstreinigungsprozess, den man nicht nur nicht aufhalten soll, sondern auch nicht aufhalten kann“. Entscheidend für Röpke war dabei der beschleunigte Wiederanstieg der Konjunktur durch den Einsatz von kurzzeitigen konjunkturpolitischen Maßnahmen des Staates wie beispielsweise einer Kreditexpansion. Diese Arbeit beschäftigt sich sowohl mit den Gemeinsamkeiten als auch mit den Unterschieden in der Tätigkeit beider Kommissionen. Im Folgenden wird die Arbeit der ‚Brauns-Kommission’ in Bezug auf den historischen Hintergrund, die ausgearbeiteten Vorschläge und deren Wirkungen analysiert. Analog dazu wird die Arbeit der ‚Hartz-Kommission’ behandelt. Im Anschluss werden dann die prägnanten Gemeinsamkeiten und Unterschiede beider Kommissionen zusammengeführt und verglichen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung und Problemstellung
2 Die Arbeit der ‚Brauns-Kommission’ 1931
2.1 Die Wirtschafts- und Sozialpolitik in der Weimarer Republik
2.1.1 Die Konjunkturentwicklung von 1924 bis zur Weltwirtschaftskrise 1929
2.1.2 Die Weltwirtschaftskrise 1929
2.1.3 Die Krise der parlamentarisch-demokratischen Republik 1918-1933
2.2 Der Auftrag und die Arbeitsweise der ‚Brauns-Kommission’
2.3 Die Vorschläge der Reichskommission
2.3.1 Gefasste Beschlüsse
2.3.1.1 Gleichmäßige Verteilung der verfügbaren Arbeit
2.3.1.2 Expansive Konjunkturpolitik
2.3.1.3 Reform der Reichsarbeitslosenhilfe
2.3.2 Umsetzung und Wirkung der Vorschläge
3 Die Arbeit der ‚Hartz-Kommission’ 2002
3.1 Die Wirtschafts- und Sozialpolitik von 1998 bis 2002
3.1.1 Beschäftigungspolitische Ausgangssituation
3.1.2 Die Krise der staatlichen Arbeitsvermittlung
3.2 Der Auftrag und Arbeitsweise der ‚Hartz-Kommission’
3.3 Die Vorschläge der Kommission
3.3.1 Die Module der Gutachterkommission
3.3.2 Umsetzung und Wirkung der Vorschläge
4 Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im Vergleich
5 Fazit und Ausblick
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht und vergleicht die Ansätze und Wirkungen der „Brauns-Kommission“ (1931) und der „Hartz-Kommission“ (2002) bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Deutschland. Dabei wird analysiert, inwiefern strukturelle Reformen und politisches Handeln unter verschiedenen historischen Bedingungen Einfluss auf die Bewältigung ökonomischer Krisen nehmen konnten.
- Historische Analyse der Wirtschafts- und Sozialpolitik während der Weimarer Republik und der Ära Schröder.
- Untersuchung der Zielsetzungen, Arbeitsweisen und konkreten Vorschläge beider Kommissionen.
- Analyse der Umsetzung und der tatsächlichen Wirksamkeit der jeweiligen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen.
- Vergleichende Betrachtung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Krisenbewältigung.
- Kritische Reflexion über die Rolle politischer Gremien und Interessengruppen im Reformprozess.
Auszug aus dem Buch
2.3.1.1 Gleichmäßige Verteilung der verfügbaren Arbeit
Für die gleichmäßige Verteilung der verfügbaren Arbeit wurde die Kürzung der Arbeitszeit (Arbeitsstreckung), die Bekämpfung des Doppelverdienens, die Verlängerung der Schulpflicht und die Förderung der Auswanderung untersucht.24 Mit zwei Beschlüssen beschränkte sich die Kommission im ersten Teilgutachten auf Vorschläge gegen das Doppelverdienen und auf Maßnahmen zur Durchsetzung von Arbeitszeitverkürzungen in ausgewählten Gewerbezweigen und Berufen. 25 Die ‚Brauns-Kommission’ hat sich, bedingt durch den damaligen Erkenntnisstand, mit der Frage des Doppelverdienens und seiner Bekämpfung intensiv beschäftigt, weil dies damals mit Nachdruck von den freien Gewerkschaften gefordert wurde.26 Aus heutiger Sicht ist diese Frage des Doppelverdienens irrelevant, da sie einen unrechtmäßigen Grundrechtseingriff in die Gleichberechtigung und die Berufswahlfreiheit darstellt.27 Unter den Begriff ‚Doppelverdiener’ fielen nach Meinung der Kommission alle Familienhaushalte mit mehr als einem Beschäftigten sowie alle Arbeitnehmer mit mehr als einer Einkommensquelle.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung und Problemstellung: Vorstellung der Forschungsfrage und des Vergleichs zwischen der „Brauns-Kommission“ von 1931 und der „Hartz-Kommission“ von 2002.
2 Die Arbeit der ‚Brauns-Kommission’ 1931: Historische Einordnung der Weimarer Republik und detaillierte Analyse der damaligen Strategien gegen die Arbeitslosigkeit.
3 Die Arbeit der ‚Hartz-Kommission’ 2002: Darstellung der wirtschaftlichen Ausgangslage der Ära Schröder und Analyse der arbeitsmarktpolitischen Reformvorschläge der Hartz-Kommission.
4 Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im Vergleich: Synthese der Ergebnisse beider Fallstudien unter Hervorhebung von Parallelen und Unterschieden.
5 Fazit und Ausblick: Kritische Würdigung der Wirksamkeit von Reformkommissionen im System der parlamentarischen Demokratie.
Schlüsselwörter
Arbeitslosigkeit, Brauns-Kommission, Hartz-Kommission, Arbeitsmarktpolitik, Wirtschaftskrise, Weimarer Republik, Arbeitsbeschaffung, Reformkommission, Konjunkturpolitik, Arbeitsvermittlung, Sozialpolitik, Krisenbewältigung, Beschäftigungsförderung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die staatlichen Bemühungen zur Krisenbewältigung in zwei unterschiedlichen Epochen und vergleicht dabei die Arbeit der „Brauns-Kommission“ (1931) mit der „Hartz-Kommission“ (2002).
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die Schwerpunkte liegen auf der Arbeitsmarktpolitik, den historischen Hintergründen der Weltwirtschaftskrise bzw. der Ära Schröder sowie der Wirksamkeit politischer Gremien bei der strukturellen Reformierung des Arbeitsmarktes.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Es soll untersucht werden, ob und wie Kommissionen zur Bewältigung der Arbeitslosigkeit beitragen und welche Rolle der historische Kontext und politische Interessengruppen bei der Umsetzung solcher Empfehlungen spielen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor nutzt einen historisch-vergleichenden Ansatz, um die strukturellen Reformversuche beider Kommissionen gegenüberzustellen und deren Ergebnisse unter Berücksichtigung der damaligen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu bewerten.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Analyse der Brauns-Kommission (1931) und der Hartz-Kommission (2002), inklusive der wirtschaftspolitischen Ausgangslage, der erarbeiteten Vorschläge und deren praktischer Umsetzung bzw. Wirkung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich vor allem durch Begriffe wie Arbeitslosigkeit, Krisenbewältigung, Arbeitsmarktpolitik, Reformkommissionen und wirtschaftspolitischer Vergleich definieren.
Warum empfand Röpke die Bekämpfung des Doppelverdienens als problematisch?
Wilhelm Röpke kritisierte dies als eine „Bestrafung des Fleißes“ und als Unterdrückung der freien Arbeitsentfaltung, da die Maßnahme bei den Ursachen der Arbeitslosigkeit nicht ansetzte, sondern lediglich eine rein symptomatische Ablenkungsfunktion ausübte.
Was war das „Herzstück“ der Hartz-Vorschläge?
Das Herzstück der Empfehlungen war die sogenannte PersonalServiceAgentur (PSA), welche durch eine neue Form der vermittlungsorientierten Arbeitnehmerüberlassung Einstellungsbarrieren abbauen und den „Klebeeffekt“ von Arbeitslosen in staatlichen Sozialsystemen verhindern sollte.
- Citation du texte
- Diplom-Kaufmann Michael Jaschek (Auteur), 2004, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit als vorrangige Aufgabe: Wilhelm Röpke und die Brauns-Kommission (1931) im Vergleich mit der Arbeit der Hartz-Kommission (2002), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/22078