Die Situation der Asylbewerber in Deutschland


Facharbeit (Schule), 2013

63 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Zielsetzung

3. Geschichte
3.1 Die Geschichte des Asylrechtes in Deutschland
3.1.1 Vor 1945
3.1.2 1945 bis 1990
3.1.3 1990 bis heute
3.2 Die Entwicklung der Zahl der Asylbewerber im Wandel der Zeit

4. Der Begriff „Asylbewerber“
4.1 Definition in der Gesetzgebung
4.2 Abgrenzung zum Begriff „Asylant“
4.3 Vergleich der rechtlichen Stellung zwischen „Asylbewerbern“ und „Asylberechtigten“

5. Situation der Asylbewerber in Deutschland unter besonderer Betrachtung der Situation in Heidenau
5.1 Herkunft der Heidenauer Asylbewerber
5.2 Finanzielle Situation
5.3 Gesellschaftliche Situation
5.3.1 Im Hinblick auf die Unterbringung
5.3.2 Im Hinblick auf die Integration in die Bevölkerung
5.3.2.1 Definition des Begriffes Integration
5.3.2.2 Voraussetzungen für Integration
5.3.2.3 Integrationssituation der Asylbewerber in Heidenau
5.3.2.3.1 Möglichkeiten zur Ausübung ihrer Religion
5.3.2.3.2 Möglichkeiten zur Stillung ihrer zivilgesellschaftlichen Bedürfnisse
5.3.2.3.3 Aktivitäten zur Integration von Seiten der Asylbewerber
5.3.2.3.4 „Begegnung wagen - Zukunft gestalten“ als Aktivität zur Integration der Asylbewerber durch die Bevölkerung

6. Neueste Entwicklungen zum Thema Asyl

7. Fazit
7.1 Bewertung der Situation der Asylbewerber
7.2 Forderungen

8. Nachwort

9. Literaturverzeichnis
9.1 Gedruckte Quellen
9.2 Digitale Quellen
9.3 Video-Quellen

1. Vorwort

Bis Heiligabend 2011 nahm das Thema Asyl keine große Rolle in meinem täglichen Leben ein.

Das änderte sich mit der Weihnachtspredigt der Dohnaer Pfarrerin am 24. Dezember 2011. Wenige Wochen zuvor waren Asylbewerber in das frühere Schwesternheim des ehemaligen Johanniter-Krankenhauses in Dohna gezogen.

Durch die Predigt wurde ich angeregt, darüber nachzudenken, wie ungewohnt, neu und schwierig die Situation für die Asylbewerber sein muss.

Schließlich waren sie aus ihrem Heimatland geflüchtet, ohne zu wissen, was sie hier erwarten würde. Es erwarteten sie nicht nur, wie mir ein Asylbewerber einmal sagte, so etwas Banales wie die eisige, ungewohnte Kälte, sondern natürlich auch handfeste, große Herausforderungen wie eine fremde Sprache und fremde Leute, für die man selbst ja der Fremde, der Eindringling, war.

Es wuchs in mir der Wille, ihnen zu begegnen, um herauszufinden, was sie dazu bewog zu flüchten. Ich vereinbarte darum einen Termin mit der Ausländerbehörde, der ich von dem Anliegen erzählen wollte. Für das Vorhaben und den Termin brauchte ich jedoch noch einige Mitstreiter, um mir hierbei zu helfen und mich zu begleiten.

Zuerst war da ein guter Freund, der sich auch noch nie über Asyl den Kopf zerbrochen hatte, aber mir erklärte, er würde mitkommen, damit ich nicht allein in der Ausländerbehörde sei. Der spätere Pressesprecher des Projektes wurde also ins Projekt „hineingezogen“.

Ebenso erging es einer zweiten Mitstreiterin, die einen syrischen Migrationshintergrund hat. Ihr sagte ich, ich könne ihre Arabisch-Kenntnisse gut gebrauchen. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich noch nicht, dass die Asylbewerber überhaupt kein Arabisch sprachen.

Als ich ihr davon erzählte, hörte ihre Banknachbarin das Gespräch mit an und konnte sich für die Idee auch begeistern.

In ähnlicher Weise kamen noch zwei weitere Mädchen hinzu.

Diesem sechsköpfigen Projektteam ist der große Erfolg der Bemühungen zu verdanken, der ohne das spätere Engagement aller Teammitglieder in erheblichen Teilen ihrer Freizeit, und ohne ihre Arbeit bis tief in die Nacht und bis auf den Gipfel eines schweizerischen Berges nicht möglich gewesen wäre.

Mit der Ausländerbehörde entstand nach dem vereinbarten Gespräch daraufhin eine überaus fruchtbringende Zusammenarbeit, die in einer großen Unterstützung vonseiten des Landratsamtes sowie in der Übernahme der Schirmherrschaft durch den Landrat Geisler, die uns wohl einige Türen öffnete, Ausdruck fand.

Doch es kam uns nicht nur auf die Begegnungen mit den Asylbewerbern an.

Von Anfang an war das Engagement für die Asylbewerber Teil eines größeren Gedankens: Dass nur eine offene Gesellschaft eine gute Gesellschaft ist und wir Jugendlichen jene sind, die diese Gesellschaft in vielfältiger Weise prägen und auch künftig prägen werden.

Dieser Grundsatz gab dem Projekt seinen Namen: „Begegnung wagen - Zukunft gestalten“.

Nur der, der die Begegnung mit fälschlich Stigmatisierten sucht oder Menschen begegnet, die uns aufgrund ihrer großen Erfahrung wertvolle Impulse geben können, kann in der Zukunft erfolgreich wirken.

Darum beließen wir es eben nicht nur bei kulinarischer oder sportlicher Betätigung mit den Asylbewerbern, sondern setzten auch auf den öffentlichen Dialog, um nicht nur die Schülerschaft des Pestalozzi-Gymnasiums, sondern auch Teile der Heidenauer Bevölkerung zu erreichen.

Und dieser Dialog schloss nicht nur das Gespräch mit den Heidenauer Asylbewerbern ein, sondern auch das mit dem früheren Bundespräsidenten Prof. Dr. Roman Herzog, der uns Anregungen und Impulse nicht nur zu Integration, sondern auch zu anderen gesellschaftlichen Fragestellungen geben konnte.

Er mahnte Gesellschaft und Politik gleichermaßen, nicht nur immer von Solidarität in Sonntagsreden zu sprechen oder ewig über ihre Verhältnismäßigkeit nachzudenken, sondern sie endlich auch zu leben und anzupacken, wo Solidarität dringend notwendig ist.

In der Präambel der Verfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft heißt es: „[Wir sind] gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen“[1].

Ich wäre dankbar, wenn sich diese Ansicht auch in Deutschland stärker verbreiten und schlussendlich durchsetzen würde. Denn letztlich ist die Art und Weise des Umgangs eines Staates und seiner Bevölkerung mit jenen, die flüchten mussten, weil sie in ihrem Heimatland nicht gelitten werden und dort um ihr Leben bangen müssen, Teil der Sozialen Frage und auch Teil der Identität und der Würde einer Gesellschaft und Ausdruck ihrer Menschlichkeit.

Die interne Zielsetzung der Pressearbeit des Projektes sah vor, drei Artikel über das Projekt in der Sächsischen Zeitung zu platzieren. Weitere Ziele für die Öffentlichkeitsarbeit waren nicht gesetzt worden. Dass die Medienschau immer noch wächst und über schon 60 Seiten umfasst, ist ein erfreuliches Signal und zeigt, wie sehr das Thema die Menschen bewegt.

Darum bin ich zuversichtlich, dass zumindest das Bewusstsein, dass das Thema Asyl nicht an den Rand, sondern in die Mitte der Gesellschaft und des gesellschaftlichen Diskurses gehört, langsam wächst.

Dohna, im Oktober 2012

2. Zielsetzung

Ziel dieser Besonderen Lernleistung soll sein, die Situation der Asylbewerber in Deutschland, insbesondere aber jener, die derzeit in Heidenau untergebracht sind und die ich durch das Projekt „Begegnung wagen - Zukunft gestalten“ kennenlernen durfte, näher zu beleuchten.

Dabei werde ich neben finanziellen und gesellschaftlichen Aspekten auch die Geschichte des deutschen Asylrechts zur Untersuchung heranziehen, um so einen möglichst umfassenden und ausgewogenen Blick auf die Thematik vermitteln zu können.

Stützen werde ich mit bei meiner Untersuchung einerseits auf Gesetzestexte, Fachliteratur, Zahlenmaterial und politische Papiere, andererseits aber auch auf meine persönliche Erfahrung, die freilich nur zur Momentaufnahme taugt.

Am Ende der Arbeit möchte ich die Lebensumstände der Asylbewerber umfänglich einschätzen können und davon ausgehend Vorschläge formulieren, wie das Asylrecht Deutschlands interessenausgeglichen verbessert werden könnte.

3. Geschichte

Das Wort „Asyl“ leitet sich vom griechischen „asylon“ ab, welches über den Umweg des Lateinischen bereits im 15. Jahrhundert Eingang in den deutschen Sprachschatz fand.

„Sylon“ meinte im Altertum die Beraubung bzw. Plünderung. Das A -sylon ist also der Ort, wo keine Beraubung, keine Plünderung stattfinden kann. Dieser unverletzliche Ort war also sicher.

Aufgrund der damaligen Glaubensvorstellungen galten vor allem Tempel, Altäre, heilige Haine und andere Stätten als unverletzlich, weil sie zu transzendentaler Betätigung geeignet waren.

Dabei stand das Zuflucht suchende Subjekt nicht im Mittelpunkt, das Wort „Asylant“ lässt sich erst in den letzten hundert Jahren gesichert nachweisen. Vielmehr war der Kern des Asyls der sakrale Ort, der nicht angegriffen werden konnte. Im Schutze dieses Ortes waren die Menschen sicher.

Die Inanspruchnahme des Asyls war dabei keineswegs nur politisch Unliebsamen vorbehalten. Meistens flüchteten in dieser Zeit Verbrecher ins „Tempelasyl“.

Das war den Tempelpriestern natürlich nicht immer recht, sodass sie die Verbrecher auslieferten und diesen dadurch das Asyl nur manchmal nutzte.

Das Alte Testament vollzieht dann einen bemerkenswerten Schritt: Wieso der Flüchtende flüchten musste, sei unerheblich. Der Fremde sei immer schutzbedürftig, unabhängig von seiner Vorgeschichte.

3.1 Die Geschichte des Asylrechtes in Deutschland

3.1.1 Vor 1945

Bereits mit Beginn des Mittelalters gewährten Kirchen und Klöster in Deutschland Asyl. Die Vorstellung des Kirchenasyls ging dabei auf die Vorstellung zurück, dass Kirchen und Klöster besonders geweihte, heilige Orte seien, die per se unverletzlich seien.

Die Verletzung des Kirchenasyls durch staatliche Kräfte war geächtet, zudem empfahl sie sich angesichts der Machtstellung der christlichen Kirche auch nicht.

Die Asylsuchenden waren damals nicht selten ernstzunehmende Verbrecher, denn in alttestamentlicher Manier verbot sich ja die Überprüfung der Vorgeschichte.

Im Mittelalter bildete sich zudem noch eine weitere Form des Asyls heraus. Leibeigene, die es schafften, ein Jahr lang in der Stadt unterzutauchen, ohne dass der Grundherr sie aufgriff, in der Stadt also gewissermaßen Asyl vor ihrem Grundherren nahmen, wurden nach einem Jahr frei. Aus diesem mittelalterlichen Rechtsgrundsatz entstand das geflügelte Wort „Stadtluft macht frei“.

Mit der Reformation und den Bestimmungen des landesherrlichen Regiments ging das Kirchenasyl zumindest auf evangelischen Territorien unter. Auf offiziellem Wege intervenierten die Kirchenoberen also nicht mehr.

Auch in der katholischen Kirche nahm die Bedeutung des Kirchenasyls in der Neuzeit durch deren schleichenden Machtverlust ab.

Erst in jüngerer Zeit gewährten einzelne Kirchgemeinden wieder Kirchenasyl.

Die Form des Kirchenasyls ist heute jedoch sehr umstritten, da sich ein Konflikt zwischen fehlenden Regelungen im Grundgesetz sowie anderen deutschen Gesetzen und dem Teil der Weimarer Verfassung, der sich mit dem staatlichen Umgang mit den Kirchen befasst und immer noch gültig ist, abzeichnet.

Rechtlich hat das Kirchenasyl also keine Grundlage. Die ursprüngliche Begründung, dass die Kirche ein heiliger Ort sei, der von staatlicher Einflussnahme freizuhalten sei, ist in evangelischen Kirchen aus theologischen Gründen hinfällig; die katholische Kirche verzichtete 1983 auf die territoriale Rechtshoheit in Kirchen, womit auch die kirchenrechtliche Grundlage fehlt. Kirchenasyl, welches heute gewährt wird, ist also allein moralisch fundiert, indem es sich auf die Autorität der Kirche beruft. Sonderrechte gab und gibt es nicht.

Das Ende des Kirchenasyls bedeutete aber nicht das Ende des Asylrechts.

Denn mit der Neuzeit wurden statt Kirchen erstmals Staaten und Landesherrn Zufluchtsstätte und traten als Gastgeber auf.

Dies zeichnet sich ebenfalls mit der Reformation ab. Denn einerseits ging zwar durch das landesherrliche Regiment der Schutz vor innerstaatlicher Strafverfolgung verloren, andererseits war es aber nötig geworden, Bevölkerungsgruppen, die dem Prinzip „cuius regio, eius religio“ nicht gehorchen wollten, in Sicherheit zu bringen.

Besonders groß waren die konfessionellen Gegensätze in Böhmen. Die bisher dort ansässigen „Böhmischen Brüder“ waren reformiert, der Landesherr aber katholisch. Sie mussten flüchten und fanden bei Nikolaus Ludwig Graf zu Zinzendorf Aufnahme.

Später entstand aus dieser kleinen Gruppe die „Herrnhuter Brüdergemeine“.

Mit dem Aufkommen der Neuzeit tauchten dann nicht nur die konfessionellen Gründe für die Asylgewährung auf (die ja bei der Herrnhuter Bruder-Unität zweifelsohne überwogen), sondern auch politische. Politischen Flüchtlingen, im Sinne von Menschen, die mit den politischen Ansichten ihres Heimatstaates nicht konform gehen, wurde nun erstmals Zuflucht von staatlicher Seite in größerem Maße gewährt.

Dies geschah aber immer unter dem Vorbehalt, dass die Flüchtlinge den Gastgebern politisch genehm waren. Asyl war demnach Gnadenakt.

Im 19. Jahrhundert taten sich besonders die südamerikanischen Staaten und die Schweizerische Eidgenossenschaft als Asylgeber hervor.

Deutschland jedoch war vor 1945 kein Land, welches durch staatliches Asyl auffiel.

Vielmehr gab es immer wieder Deutsche, die vor politischer Repression ins Ausland fliehen mussten. Als Beispiel für das 19. Jahrhundert seien hier Gottfried Semper und Richard Wagner genannt, die in die liberale Schweiz flüchteten. Die Schweiz gewährte nach 1848 sehr freizügig Asyl. Für sie war die Asylgewährung gar ein Aushängeschild.

Vor allem im Zuge des Nationalsozialismus gingen dann im 20. Jahrhundert wieder viele bedeutende Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller und andere Geistesgrößen aus Deutschland ins Exil, sei es wegen ihrer jüdischen Herkunft oder aufgrund ihrer politischen Ansichten.

So flohen zwischen der Machtübernahme der Nationalsozialisten und dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges viele Schriftsteller nach Frankreich (hier ist besonders Sanary-sur-Mer in der Provence zu nennen) und später, nachdem Südfrankreich unter das Vichy-Regime gefallen war, in die USA oder die Schweiz.

Auch wenn die Asylgewährung vor 1945 also nicht im Zentrum der politischen Debatte in Deutschland stand - das Grundgesetz war die erste deutsche Verfassung, die sich überhaupt mit diesem Thema auseinandersetzte -, so war der Begriff doch ständig in Verwendung. Im Sprachverständnis von vor 1945 wurde allerdings nicht Ausländern, die in ihrem Heimatland politisch verfolgt wurden, Zuflucht gewährt, sondern gesellschaftlichen Randgruppen.

Noch heute wird daher der aus dieser Zeit stammende Begriff „Obdachlosenasyl“ gebraucht, der eine Einrichtung bezeichnet, die Wohnsitzlosen eine Übernachtungsmöglichkeit bietet.

3.1.2 1945 bis 1990

Nach dem Schrecken des Nationalsozialismus hatte der Parlamentarische Rat die verantwortungsvolle Aufgabe von den westlichen Alliierten erhalten, eine neue Verfassung für den Westteil Deutschlands zu erarbeiten.

Viele Mitglieder des Parlamentarischen Rates waren während der Nazi-Zeit selbst im Exil gewesen und hatten erlebt, wie wichtig die Gastfreundschaft anderer Staaten in solchen Situationen ist.

Es entstand darum bei der Ausarbeitung des Grundrechtskataloges schnell die Idee, ein Grundrecht auf Asyl aufzunehmen, weil der Schutz vor willkürlicher, staatlicher Verfolgung für die Gründungsväter der Bundesrepublik so elementar geworden war, dass er in die Verfassung gehören sollte. Von der CDU bis zur KPD herrschte darüber Einigkeit.

Über die Ausgestaltung des Rechtes gab es aber heftige Kontroversen. Teile der CDU monierten, wieso ausgerechnet jemand Zuflucht in Deutschland finden sollte, der in seinem Heimatland gegen die Demokratie gekämpft habe.

Dem entgegnete der Vorsitzende des mit den Grundrechten befassten Hauptausschusses, Carlo Schmid von der SPD: „Die Asylgewährung ist immer eine Frage der Generosität, und wenn man generös sein will, muss man riskieren, sich gegebenenfalls in der Person geirrt zu haben. Das ist die andere Seite davon, und darin liegt vielleicht auch die Würde eines solchen Aktes. Wenn man eine Einschränkung vornimmt, etwa so: Asylrecht ja, aber soweit der Mann uns politisch nahesteht oder sympathisch ist, so nimmt das zuviel weg“[2].

Im 1949 verabschiedeten Grundgesetz stand darum im Artikel 16: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“[3] Einschränkungen wurden nicht vorgenommen.

Diese unumschränkte Anerkennung jedes politischen Flüchtlings als Asylberechtigter war ein Novum. Zwar gibt es auch in Frankreich, Portugal, Spanien und anderen europäischen Ländern die Festlegung, dass Asyl gewährt wird, jedoch ist dies in den anderen Verfassungen eher als Gnadenakt der jeweiligen Staaten aufzufassen, weil sie darüber entscheiden können, ob sie den Flüchtling aufnehmen wollen.

Deutschland hingegen ist das einzige Land weltweit, welches in seinem Grundrechtskatalog ein Recht hat, welches ausschließlich für Ausländer gilt und in seiner Natur dabei individuell-subjektiv ist. Denn normalerweise ist das Völkerrecht eine Angelegenheit zwischen Staaten, also objektiv. Das Grundgesetz macht es hingegen zu einer Angelegenheit zwischen einem Staat und ausländischen Bürgern als Individuum. Und dadurch, dass das Asylrecht ein Grundrecht ist, ist es vor Gerichten einklagbar. Auch das ist einzigartig.

Ebenfalls diskutiert wurde in den Beratungen des Parlamentarischen Rates, ob der Grundgesetzartikel auch explizit die Feststellung enthalten sollte, dass die Verfolgten in Deutschland auch das Recht auf Arbeit genießen.

Letztlich entschied man sich gegen die Aufnahme dieser Formulierung in den Gesetzestext. Grund hierfür war jedoch nicht die Verneinung des Rechtes, sondern der Wille der Mitglieder des Parlamentarischen Rates, Wiederholungen, umständliche Formulierungen und Worthülsen zu vermeiden. Denn das Recht auf Arbeit auch für Asylbewerber wurde bereits verankert gesehen, und zwar in dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.

Im Hinblick auf das spätere Arbeitsverbot ist das von besonderem Interesse, da es damit dem Ansinnen der Verfasser des Grundgesetzes entgegensteht.

Zur Bearbeitung der Asylanträge wurde in Zirndorf bei Nürnberg das „Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge“ eingerichtet, welches seit 2005 „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ heißt.

Dieses Bundesamt und das Grundrecht, welches von ihm zu wahren ist, sorgten für weltweites Aufsehen. Internationale Forderungen in der Asylpolitik orientierten sich in den fünfziger und sechziger Jahren meist an den deutschen Gegebenheiten. So stellte das „Internationale Fridtjof-Nansen-Collegium“ im Jahre 1967 fest, dass Deutschland vorbildlich in der Anerkennung der Genfer Konvention ist und das Asylrecht sogar in seine Verfassung aufgenommen habe.

Das Aufkommen an Flüchtlingen war in den fünfziger und sechziger Jahren recht gering, denn die Vertriebenen aus den Ostgebieten waren nach dem Grundgesetz keine Flüchtlinge, sondern Deutsche, und die Gastarbeiter waren aus wirtschaftlichen Gründen und auf Einladung nach Deutschland gekommen.

Das Verfahren war in dieser Zeit noch sehr aufwändig. Ein mehrköpfiger Ausschuss entschied durch eine ausführliche Diskussion und Aussprache über die Annahme des Asylantrages. Wurde diesem nicht stattgegeben, gab es einen mehrköpfigen Revisionsausschuss, der ebenfalls in Zirndorf seinen Sitz hatte.

Wurde ein Asylbewerber abgelehnt, stand ihm immer noch der Weg vor ein Verwaltungsgericht offen. So zogen sich manche, besonders aufwändige Verfahren, auf sechs Jahre und mehr hin.

Mit dem Ansteigen der Flüchtlingszahlen in den siebziger Jahren aufgrund von außereuropäischen Bürgerkriegen, mit denen oft auch politische Verfolgung einherging, ergab sich die Notwendigkeit, das Verfahren zu beschleunigen.

In den Jahren 1978 und 1980 verabschiedete der Bundestag darum Beschleunigungsgesetze. Während der achtziger Jahre stieg die Zahl der Asylbewerber aber konstant an, sodass auch nach den Beschleunigungsgesetzen die Strukturen nicht mehr ausreichend schnell arbeiten konnten. Darum kam 1982 das Asylverfahrensgesetz zustande.

Schon damals gab es vereinzelt Rufe, das „Boot“ sei „voll“[4].

Zur Abschreckung der Asylbewerber wurde 1987 zudem das Arbeitsverbot, welches es schon früher gab, von einem auf fünf Jahre verlängert. Im Rückblick stößt diese Maßnahme auf Unverständnis, da 1987 zwei Drittel der Asylbewerber zumindest teilweise für ihren Lebensunterhalt aufkommen konnten. Diese Beschäftigungsquote ist später nie mehr erreicht worden.

Mit den achtziger Jahren galt also das Hauptinteresse der deutschen Politik erstmals der Abschreckung potentieller Asylbewerber, um sie von einer Einreise nach Deutschland abzuhalten, um so Ausgaben zu drosseln und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen. Die Bereitschaft zur Aufnahme von Asylbewerbern war bereits in den siebziger Jahren schrittweise gesunken, zumal die Kommunen, die für den Unterhalt der Wohnstätten der Asylbewerber aufzukommen hatten (als Kommunen gelten Städte und Landkreise), an der Grenze ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit angekommen waren. Außerdem war das Thema in den siebziger Jahren durch die Oppositionsfraktion im Bundestag, die CDU/CSU, auf die Tagesordnung gehoben worden, um so exemplarisch die Untätigkeit der sozialliberalen Koalition und deren verschwenderischen Umgang mit Geld aufzuzeigen. Um Schadensbegrenzung bemüht, lenkten die Regierungsparteien SPD und FDP auf viele Positionen der Opposition ein.

Auch rhetorisch kann man diese Annäherung erkennen, indem zum Beispiel die SPD-Fraktion ab 1978 den stark polemisierenden Begriff des „Asyltourismus“ nachweislich nicht mehr in Anführungszeichen setzte.

Neben dem Arbeitsverbot führte die sozialliberale Bundesregierung auch noch die sogenannte Sichtvermerkspflicht ein. Diese sah vor, dass die Flugzeugpassagiere in bestimmten Ländern vor Abflug am heimischen Flughafen auf ein Visum für die Bundesrepublik Deutschland zu überprüfen waren. Ohne Visum durfte man seinen Flug gar nicht erst antreten, also wurde für Menschen aus bestimmten Ländern die Flucht ohne Visum auf dem Luftweg unmöglich.

Alle diese Maßnahmen hatten jedoch nur bedingt Erfolg, wie die neunziger Jahre zeigen sollten.

3.1.3 1990 bis heute

Mit dem Zerfall des Ostblockes kam auf die internationale Gemeinschaft eine große Herausforderung zu.

Waren die bisherigen Bemerkungen, das „Boot“ sei „voll“ weitestgehend aus der Luft gegriffen, so hatten die Kommunen Anfang der neunziger Jahre die Aufgabe, für sehr viele Asylbewerber eine Unterkunft zu organisieren. Dabei lag das Problem jedoch auch beim Bund, der die Länder und Kommunen finanziell in dieser Frage im Stich ließ, indem er eine Beteiligung an den entstehenden Kosten ausschloss. Auch heute noch gibt der Bund lediglich den gesetzlichen Rahmen vor, die Kosten für den Unterhalt der Asylbewerber müssen jedoch von den Ländern getragen werden.

Der sprunghafte Anstieg der Asylbewerberzahlen führte besonders im deutschen Boulevard zum Begriff der „Asylantenflut“.

Die negative Konnotation dieses sprachlichen Bildes unberücksichtigt lassend, muss man zwar feststellen, dass mit Beginn der neunziger Jahre die Anzahl der Asylbewerber tatsächlich sprunghaft anstieg. Die Statistiken aus dieser Zeit sind jedoch auch durchaus kritisch zu sehen. So flohen viele Menschen in dieser Zeit vor dem Krieg in den Balkanländern nach Deutschland. Diese wurden regelrecht zur Aufnahme eines Asylverfahrens gezwungen, da es keine andere gesetzliche Grundlage für sie gab, sich in Deutschland aufzuhalten. Doch ein Großteil dieser Flüchtlinge (die als Asylbewerber zumeist abgelehnt und als de-Facto-Flüchtlinge eingeordnet wurden) wohnte gar nicht in den Asylbewerberheimen und empfing auch keine oder wenige staatliche Leistungen. Denn gerade diese Flüchtlinge hatten oft schon Verwandte in Deutschland, bei denen sie unterkamen und deren Familien für den Lebensunterhalt großteils selbst aufkamen. So stieg die Zahl in der Statistik unnötig.

Neben diesen statistischen „Spitzfindigkeiten“ konzentrierte sich der Flüchtlingsstrom aber natürlich auch deshalb auf Deutschland, weil die Gesetzgebung der anderen Staaten, wie oben bereits erwähnt, wesentlich restriktiver ausfiel und durch den Beitritt der DDR zum Bundesgebiet die geographische Nähe zu den osteuropäischen Krisenherden stärker gegeben war als bei anderen westeuropäischen Ländern.

1992 erreichte die Zahl der Asylbewerber und der Neuanträge in Deutschland ihren bisherigen Höhepunkt. 438.191 Asylanträge wurden in diesem Jahr gestellt, so viele wie niemals zuvor. Bis heute ist diese Zahl unerreicht.

Die Politik sah sich gezwungen zu handeln, da der gesellschaftliche Friede ernsthaft bedroht schien.

So kam es 1991 zu schweren Ausschreitungen in Hoyerswerda gegen ein Asylbewerberheim und 1992 zu ebenfalls gewalttätigen Übergriffen auf ein Asylbewerberheim in Rostock-Lichtenhagen.

Warum die Ausschreitungen gegen Asylbewerber sich fast ausschließlich auf Ostdeutschland konzentrierten, hatte mehrere Gründe. So nennt die Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag 1992 die fehlende Aufarbeitung des Nationalsozialismus als eine Ursache. Zudem sei in der DDR ständig ein Internationalismus propagiert worden, den es in Wirklichkeit gar nicht gegeben habe, da der Ausländeranteil in der DDR verschwindend gering gewesen war.

Das habe dazu geführt, dass die Bevölkerung 1990 völlig überfordert gewesen sei, als die DDR Teil des, so die Grünen, Einwanderungslandes Deutschland wurde.

Überhaupt nahm die Debatte, ob Deutschland ein Einwanderungsland sei, zu Beginn der neunziger Jahre Fahrt auf.

Während „Der Spiegel“ meinte: „Nötig wäre das ehrliche Bekenntnis [der Politiker], daß Deutschland Einwanderungsland ist“[5], entgegnete Golo Mann 1991 auf die Frage, ob Deutschland ein Einwanderungsland sein könne: „Nein, das Boot ist voll“[6].

Eine erste Maßnahme, den Ansturm einzudämmen, war die Änderung des Asylverfahrensgesetzes 1992, welches eine weitere Beschleunigung des Verfahrens bringen sollte.

Diese Änderung war auch auf eine Statistik zurückzuführen, die die Anerkennungsquote des Bundesamtes in Zirndorf auf 4,25% bezifferte. Die Verwaltungsgerichte, die zu dieser Zeit völlig überlastet von der schieren Menge der Revisionen gegen die Entscheidungen des Bundesamtes waren, verdoppelten diese Quote ungefähr. Das führte jedoch nicht zur Kritik an den Beurteilungskriterien des Bundesamtes, sondern besonders Politiker der CSU, allen voran der damalige Innenminister und spätere Ministerpräsident Bayerns, Edmund Stoiber, forderten stattdessen die Abschaffung des Klagerechtes.

Dieser heutzutage abwegig erscheinende Vorstoß, da der Grundrechtsgehalt des Asylanspruches ernsthaft gefährdet worden wäre, legte den Konflikt innerhalb der Unionsparteien offen, der besonders zwischen der bayerischen CSU und der sächsischen CDU ausgefochten wurde. So bezeichnete der damalige sächsische Innenminister Eggert (CDU) Deutschland unverhohlen als Land, welches auf Einwanderung angewiesen sein werde.

Auf der Bundesebene wurde diese inner- und zwischenparteiliche Kontroverse mit der Grundgesetzänderung vom 28. Juni 1993, die das Asylrecht in Artikel 16a ausgliederte und die Drittstaatenregelung einführte, beigelegt.

1993 trat dann das Asylbewerberleistungsgesetz in Kraft. Dieses sieht vor, dass die Leistungen, die Asylbewerbern zustehen, um ihnen ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, vor allem in Sachleistungen erbracht werden sollen.

Nachdem die Sätze seit Inkrafttreten des Gesetzes nie der Inflation angeglichen wurden, urteilte das Bundesverfassungsgericht am 18. Juli 2012, dass es einer signifikanten Erhöhung bzw. einer Annäherung an die Hartz IV-Sätze bedarf, um dieses Existenzminimum zu sichern. Darum erhalten die Asylbewerber mittlerweile neben anderen Leistungen ein Taschengeld in Höhe von 134€, nachdem sich dieses 19 Jahre lang auf 40,90€ belief.

Mit der neuerlichen Änderung des Verfahrensgesetzes im Jahre 1994 ebbte die Diskussion in der Gesellschaft bedeutend ab.

Rückblickend wird die damalige Politik, insbesondere die Drittstaatenregelung und das Arbeitsverbot sowie die schon in den neunziger Jahren als niedrig geltenden Leistungen, als „Vergrämungspolitik“[7] bezeichnet.

Der Freistaat Sachsen indes schaffte es, einen größeren, überparteilichen Konsens herzustellen. Bereits 1991 schlug der spätere Innenminister Buttolo (CDU) vor, den Posten eines Ausländerbeauftragten einzurichten. Dies griffen die Grünen 1992 auf und legten einen Gesetzentwurf vor, der dem Beauftragten weitreichende Kompetenzen einräumte, so zum Beispiel, dass er immer vom Landtag angehört werden müsse, wenn sein Sachgebiet betroffen sei und dass private und staatliche Stellen ihm gegenüber zur Auskunft über asylrechtliche Belange verpflichtet seien.

Zwar wurde dieser Entwurf abgelehnt, doch nahm der erste Ausländerbeauftragte, Heiner Sandig von der CDU, noch 1992 seine Arbeit auf, nachdem ihm in einem Kompromiss lediglich die normalen Rechte eines normalen Abgeordneten eingeräumt wurden.

Der derzeitige Ausländerbeauftragte ist Prof. Martin Gillo, Abgeordneter der CDU.

3.2 Die Entwicklung der Zahl der Asylbewerber im Wandel der Zeit

Die Entwicklung des Aufkommens von Asylbewerbern ist großen Veränderungen unterworfen. Das zeigt sich in den folgenden Tabellen, die auf Daten des Bundesamtes für Statistik (destatis) basieren, sehr deutlich.

Generell kann man jedoch sagen, dass die Tendenz der Asylanträge bis 1992 mehr oder weniger stringent steigend war, ab 1993 jedoch langsam wieder fiel, um nun in den letzten Jahren wieder leicht anzusteigen.

Im Folgenden ist die Zahl der an die Bundesrepublik Deutschland gestellten Asylanträge dargestellt. Ab 1991 wird Gesamtdeutschland erfasst. Die Wiedervereinigung kann jedoch nicht als Ursache für plötzliche Anstiege gesehen werden, da es in der DDR keine vergleichbare Asylregelung gab. Vielmehr sind die sprunghaften Anstiege auf die allgemeine politische Situation (Zerfall des Ostblockes) zurückzuführen.

Die Zahl der Asylanträge bildet dabei nicht ab, wie viele Asylbewerber sich tatsächlich zum genannten Zeitpunkt im Land befanden, da nicht jeder Antrag innerhalb eines Jahres bearbeitet wird, es also von Jahr zu Jahr einen nicht geringen Übertrag gibt.

Das ist im Zahlenmaterial der zweiten Tabelle deutlich zu sehen. Dabei bediene ich mich eines statistischen „Kunstgriffes“. Ursprünglich erfasst das Zahlenmaterial nicht die Zahl der sich im Lande aufhaltenden Asylbewerber, sondern die Anzahl von Personen, an die Regelleistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz ausgezahlt wurden.

Da dieses erst 1993 in Kraft trat, steht dieses Zahlenmaterial erst ab 1994 zur Verfügung. Denn zuvor erhielten die Asylbewerber reguläre Sozialhilfe, deren Auszahlung an die Asylbewerber aber nicht genau erfasst ist.

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Tabelle 1: Die Entwicklung der Asylanträge (einschließlich Folgeanträgen)

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Diagramm 1: Jährliche Asylantragszahlen ab 1965

Die Graphik zeigt deutlich einen fast stringenten Anstieg ab Anfang der 1980er Jahre. Sein Maximum hat der Graph beim Jahr 1992. Ab dort fiel die Zahl der Asylbewerber fast stetig, ehe sie Ende der 2000er Jahre wieder leicht anstieg.

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Tabelle 2: Die Entwicklung der Zahl der Asylbewerber

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Diagramm 2: Asylbewerber ab 1994

Zahlenmaterial und Graphik zeigen deutlich, dass die Zahl der Asylbewerber noch bis 1996 stieg, ehe sie abnahm. Der Asylkompromiss zeigte also erst mit einer Verzögerung von knapp zwei Jahren auch hier Wirkung.

Erst im Jahre 2010 war erstmals wieder ein Anstieg der Zahl der im Land befindlichen Asylbewerber zu verzeichnen.

Der Anteil der Frauen hielt sich über die Jahre beinahe konstant bei 40% bis maximal 42%.

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Diagramm 3: Verhältnis Asylanträge zu Asylbewerbern

Übereinandergelegt erkennt man, dass es ein Missverhältnis zwischen den jährlichen Asylanträgen und der Anzahl der Asylbewerber gibt. Es gibt bedeutend mehr Asylbewerber als jährliche Anträge. Dies ist auf die lange Bearbeitungszeit zurückzuführen.

Jedoch ist deutlich sichtbar, dass sich das Verfahren in den letzten Jahren wohl verschnellert haben muss, denn die beiden Werte nähern sich im Trend betrachtet einander an, auch wenn es zurzeit so aussieht, als würde die Schere zwischen den Werten wieder auseinander gehen.

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Diagramm 4: Herkunftsländer der Erstantragsteller zwischen Januar und September 2012

Die Herkunftsländer der Asylbewerber im Zeitraum von Januar bis September 2012 betrachtend zeigt sich, dass bisher am meisten Menschen aus Afghanistan, Serbien, dem Irak, Syrien und dem Iran kamen. Pakistan belegt hinter Mazedonien den siebten Platz, es folgen Russland, der Kosovo sowie die Türkei. Rund ein Viertel aller Asylbewerber kam nicht aus diesen „Top-Ten“-Ländern.

[...]


[1] Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (Stand am 7. März 2010)

[2] Stenographischer Bericht über die 18. Sitzung des Hauptausschusses des Parlamentarischen Rates am 4.12.1948, Seite 217; zitiert nach Susanne Pfahlert, Uli Sextro, Andreas Thimmel: Asyl in Deutschland und Europa. Institut für Politikwissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Mainz 1994

[3] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Artikel 16a (Wie alle folgenden Gesetzestexte: Vollzitat siehe Literaturverzeichnis)

[4] Caritas aktuell, eine Zeitschrift der katholischen Kirche, schreibt dazu im Februar 1992: „Das Boot ist voll. Es sind zu viele. Diese Behauptung hört man schon seit Jahren, schon damals, als es noch 100000 Asylbewerber gab und 50000 Aussiedler kamen.“ Gemeint sind hier die achtziger Jahre, in denen sich die Zahlen etwa noch in diesen Größenordnungen bewegte.

Das Zitat entstammt der Presseschau von Eva Chrambach, Willibald Fink: Asyl in Deutschland. Berichte und Kommentare der deutschen Presse zur Ausländer- und Asylrechtspolitik. Hanns Seidel Stiftung e.V., München 1992

[5] „Sie kommen, ob wir wollen oder nicht“, in: Der Spiegel. Ausgabe 15/1992. Spiegel-Verlag. Hamburg 1992, Seite 26.

Das Zitat entstammt der Presseschau von Eva Chrambach, Willibald Fink: Asyl in Deutschland. Berichte und Kommentare der deutschen Presse zur Ausländer- und Asylrechtspolitik. Hanns Seidel Stiftung e.V., München 1992

[6] „Das Grundgesetz muss geändert werden“. Interview mit Golo Mann, in: Die Welt. 19.10.1991. Axel Springer Verlag, Berlin 1992

Das Zitat entstammt ebenfalls der o.g. Presseschau.

[7] Der Sächsische Ausländerbeauftragte: Mitmenschen im Schatten 2011. „Heim-TÜV“ 2011 über das Leben in sächsischen Gemeinschaftsunterkünften. Der Sächsische Ausländerbeaufragte, Dresden 2011, Seite 8

Ende der Leseprobe aus 63 Seiten

Details

Titel
Die Situation der Asylbewerber in Deutschland
Note
1,0
Autor
Jahr
2013
Seiten
63
Katalognummer
V231276
ISBN (eBook)
9783656488804
ISBN (Buch)
9783656491415
Dateigröße
744 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diese Arbeit wurde im Rahmen einer Besonderen Lernleistung zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife erstellt und mit 1,0 bewertet.
Schlagworte
situation, asylbewerber, deutschland
Arbeit zitieren
Sebastian Schwab (Autor:in), 2013, Die Situation der Asylbewerber in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/231276

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