Zwischen Differenz und Normalität: "Balanceakte" kommunaler Integrationspolitik


Hausarbeit, 2012

11 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt:

Hintergrund der Auseinandersetzung

1. Umgang mit dem „Gegenstand“
1.1 Integration als problematische politische Kategorie
1.2 Adressierung und Provokation

2. Einfluss der nationalen Integrationspolitik
2.1 Bürgerrechte für Zugewanderte
2.2 Antikulturalisierungsarbeit
2.3 Migrationspolitische Bildung für alle

3. Kommunale Integrationspolitik
3.1 Gestaltung der kommunalen Bildungslandschaft
3.2 Institutionelle Diskriminierungsarbeit als Strukturproblem
3.3 Entmoralisierung der Interkulturellen Öffnung

4. Ausblick

Hintergrund der Auseinandersetzung

Wer sich auf der Internetseite der Bundesregierung z.B. über die Fachkräfteoffensive informiert, bekommt den Eindruck, dass Einwanderer derzeit mit offenen Armen empfangen werden. Hier herrscht der Tenor, dass Deutschland Einwanderer braucht, um seine wirtschaftliche Stärke zu erhalten, da die Folgen des demographischen Wandels in Deutschland nur mit Hilfe von vermehrter Zuwanderung bewältigt werden können.1

Tatsächlich hat sich in den letzten Jahren ein Einstellungswandel in der politischen Argumentation rund um das Thema Migration und Integration vollzogen. Alfred Scherr spricht im Zuge der Änderung des Zuwanderungs- und Staatsbürgerrechts und Aufstellens eines Nationalen Integrationsplans, der das Land bereit machen soll für die „Tatsache Einwanderungsgesellschaft“, sogar von einem Paradigmenwechsel (Scherr 2009:71).

Wie wirken sich diese nationalen Vorgänge nun aber im kommunalen Rahmen aus? Mit Zu- wanderung und ihren Begleiterscheinungen umzugehen, Konflikte aufzulösen oder zu verhin- dern ist auch hier von immer größerer Wichtigkeit, denn die Folgen verfehlter politischer Ent- scheidungen werden öffentlich wahrgenommen und können weitreichende negative Folgen für betroffene Kommunen haben. Diese Dimension und Verantwortung haben die Kommunen 2007 erkannt (Aachener Erklärung) und als “zentrales Feld der der Daseinsvorsorge” definiert (Gesemann 2009b:450).

In diesem Thesenpapier möchte ich ausgehend von der Integrationspolitik in Deutschland insgesamt prinzipielle Herausforderungen der Kommunen reflektieren. Ziel ist es dabei Wege aufzuzeigen, wie auf kommunaler Ebene problemorientierte Wahrnehmungsmuster dieser wachsenden Bevölkerungsgruppe aufgebrochen werden können.

1 Umgang mit dem Gegenstand Integration

1.1 Integration als problematische politische Kategorie

Über das, was mit „Integrationspolitik“ tatsächlich gemeint ist, gibt es laut Alfred Scherr nicht viel mehr als einen Minimalkonsens. Selbst die Frage wer eigentlich Ziel dieser Politik sein soll, ist nicht immer klar zu beantworten. In erster Linie sind - so Scherr - zunächst diejenigen Menschen mit nicht-deutschem Pass angesprochen, die legal und dauerhaft in Deutschland leben. Damit hat der Begriff der Integration eine Ausschlusskomponente, die immer mit- schwingt, jedoch selten erwähnt und damit bewusst gemacht wird (Scherr 2009: 72). Flücht- linge, Asylsuchende und Menschen ohne jeglichen Aufenthaltsstatus sind auf den ersten Blick somit nicht gemeint. Aus diesem Grund hält der Politikwissenschaftler Robert van Ooyen den Begriff der Integration für unpassend. Er ist seiner Ansicht nach sogar Ausdruck der Ursache des Phänomens, das es - unter anderem - bekämpfen will, nämlich Ausländerfeindlichkeit:

„ ( … ) eine Konzeption von Integration setzt schon begrifflich die Existenz einer politischen Einheit voraus - nämlich als Gemeinschaft, in die hinein integriert werden kann. Sie ist daher - bewusst oder un- bewusst - selbst immer schon Ausdruck einer fremdenfeindlichen Haltung, da sie die Differenz des Fremden nicht zulassen kann, sondern vielmehr durch Integration aus ihm das Identische, das vermeintlich Homogene machen und das Fremde austreiben, vernichten will. Wer integrieren will, hat den Fremden längst definiert, ausgeschlossen und zum Feind erklärt. Und er bestätigt schlie ß lich die Frem- denfeindlichkeit der Rechtsextremisten. Indem er ihnen gegen ü ber eingesteht, dass der Fremde als Fremder nicht zu ertragen sie, sondern eben integriert werden m ü sse. “ (van Ooyen 2012: 135)

Eine weitere Frage ist, wohin integriert werden soll. Im Migrationsbericht des Bundesministe- riums für Migration und Flüchtlinge 2010 werden als Ziel von Integrationsmaßnahmen das Schulsystem, das System der Sozialen Sicherung und damit der Arbeitsmarkt genannt. Diese Ziele sind nicht nur für viele Zuwanderer unerfüllt, sondern z.B. auch für Schwerbehinderte, ältere ArbeitnehmerInnen, etc. Die Zielgruppe der Integrationspolitik müsste somit eigentlich erweitert werden.

Aus diesem Grund gibt es politische Stimmen, die eine Ablösung des Begriffes der „Integra- tion“ durch den der “Inklusion” befürworten (z.B. Özdemir, 2012). In dieser Begrifflichkeit wären Zugewanderte und ihre Nachkommen nur eine Gruppe, die nach gesellschaftlicher Gleichstellung und Teilhabe strebt. Wie Hubertus Schröer, Leiter des Münchner Instituts für Interkulturelle Qualitätsentwicklung verdeutlicht, muss im Zuge dieser Debatte um den kor- rekten Begriff aber bedacht werden, wie schwierig es - bei allen nachvollziehbaren Gegenpo- sitionen - wäre, der Bevölkerung und Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt einen neuen Begriff zuzumuten (Schröer, 2012).

In den verschiedenen Zusammenhängen, in denen die Lebensperspektiven von Menschen aufgrund ihrer Prägung durch Migration politisch thematisiert werden, ist deshalb an erster Stelle der Rahmen (Arbeitsmarkt, Wohnungsmarkt, Bildungssystem, etc.), in den sie integriert werden sollen, zu klären. Dies könnte die Widersprüchlichkeit des Integrationsbegriffes wieder etwas zurückdrehen und ihn inhaltlich schärfen.2

1.2 Adressierung und Provokation

2009 hatten die Menschen mit Migrationshintergrund3 in Deutschland einen Bevölkerungsan- teil von rund 20 Prozent erreicht (Brückner / Fuhr 2011:188). Der Migrationshintergrund reicht dabei zum Teil mittlerweile in die dritte und vierte Generation zurück, zum Teil haben sie jedoch auch selbst die Migrationserfahrung gemacht. Diese Menschen unterscheiden sich nicht nur nach Herkunftsland, Muttersprache und Religion, sondern z.B. auch nach gesell- schaftlicher, Milieuprägung und Bildung (Lange 2010:164). Die Potenziale und Probleme dieser stark heterogenen Bevölkerungsgruppe sind dementsprechend so wenig einheitlich wie sie selbst. Forderungen, etwa nach besserem Deutschvermögen oder Anpassung der Lebens- gewohnheiten können also genauso zutreffend wie weit verfehlt sein. Dies in Kauf zu nehmen und weiterhin pauschalisierend von den Problemen dieser Bevölkerungsgruppe zu sprechen, als hätten sie alle welche und dann noch alle die gleichen, erscheint entweder fahrlässig oder aus wahltaktischen Gründen in Kauf genommen.4

Aber auch „gut gemeinte” Integrationsforderungen bzw. „Beobachtungen“ aus einem kriti- schen Blickwinkel, werden ab einem gewissen Zeitpunkt als Beleidigung bzw. als Infragestellung von Persönlichkeitsrechten aufgefasst. In kommunalpolitischen Zusammen hängen ist es deshalb notwendig, von verallgemeinernden Adressierungen Abstand zu nehmen und auch wenn es umständlich ist - genau zu beschreiben, wer gemeint ist. Je vielfältiger die Adressierung, desto eher kann im Bewusstsein der Bevölkerung ankommen, dass es sich nicht um eine einheitliche Gruppe handelt, und dass es in vielen Kontexten unangebracht und nicht zielführend ist, von den MigrantInnen bzw. Menschen mit Migrationshintergrund zu sprechen. Wo immer möglich, sollte diese Adressierung vermieden werden und andere Prob- lemkomponenten, wie der sozioökonomische Status oder der Bildungsstand in den Blick genommen werden. Dies wäre darüber hinaus notwendig, um das Thema Zuwanderung weniger als problemverursachenden Sachverhalt, sondern als einen normalen Vorgang in modernen Gesellschaften darzustellen. Dies hätte auch für den einzelnen Menschen zur Folge sich als Normal- und nicht als Problemfall wahrgenommen zu fühlen und selbst wahrzunehmen (Teskessidis 2012) - ein nicht zu unterschätzender „Integrationsmotor“.5

2. Der Einfluss der nationalen Integrationspolitik

2.1 Bürgerrechte für Zugewanderte

Sozialverbände und einige politische Akteure kritisieren seit langem die mangelnden Partizipationsmöglichkeiten für nicht-deutsche EinwohnerInnen.6 Seit 1992 dürfen zwar EUBürgerInnen an der Kommunalwahl teilnehmen, Nicht EU-BürgerInnen, die in Deutschland leben, können sich jedoch lediglich in den Ausländerbeiräten bzw. Ausländerbeiratswahl oder in Integrationräten beteiligen, die kein Stimmrecht in wirklich relevanten Gremien und damit einen ungewissen tatsächlichem Einfluss auf die Politik haben (Roth 2009: 209f). Wirkliche politische Beteiligung ist ihnen durch den Ausschluss von Wahlen auf kommunaler Ebene verwehrt. Vor allem in den Großstädten bleibt dadurch eine große Anzahl an ausländischen BewohnerInnen ohne politische Stimme. Das führt in einigen Großstädten zu einer Entdemokratisierung ganzer Stadtviertel. Ob sich die deutschen Kommunen diese Entwicklung leisten wollen und können ist fraglich (Roth 2009: 211).

Robert van Ooyen geht sogar soweit zu behaupten, dass die geltende Gesetzgebung gegen Menschrechte verstößt. Er wirft der Bundesrepublik nicht nur vor, Integrationspolitik über eine lange Zeit ohne die Betroffenen selbst gemacht zu haben (Migrationsbeauftragte auf Bund- und Länderebene sind in der Regel nativ Deutsche), sondern er erkennt auch die Anwendung eines anachronistischen, antiliberalen und antipluralistischen Staats- und Volksbegriffs im Rahmen des Staatsbürgerrechts in Deutschland. Der deutsche Staatsbürgerbegriff geht nach wie vor von einem „Körper aus einem Guss, beseelt mit einem unteilbaren Volkswillen“ aus. Das darf Van Ooyen zu Folge in modernen pluralistischen Gesellschaften jedoch nicht das einigende Band zwischen deren BürgerInnen sein:

„ Soweit man an einer Gemeinschaftsdiktion festhalten m ö chte, ließe sich formulieren: Bürgerschaft entsteht durch Rechtsgenossenschaft. ( … ) Gleich sind die Bürgerinnen und Bürger nur in ihrer Freiheit, nämlich in ihrem gleichen Recht unter der von ihnen ausgehandelten guten Ordnung (=Verfassung), also unter selbst bestimmten Gesetzen frei zu leben ( … ) so betrachtet ist das Wahlrecht ein Menschen recht. “ (Van Ooyen 2012: 139).

Wie Kommunen in diesem Zusammenhang agieren können, ist nun eine schwierige, hier nicht lösbare Frage. Fest steht, dass sie im kommunalen Raum entlang gesetzlicher und sicherheits- politscher Rahmenbedingungen jede Möglichkeit der Mitbestimmung von Zugewanderten nutzen müssen, dass sie aber auch politische Zeichen setzen müssen, die im Bund Veränderungen anstoßen können. Die Argumente gegen die Doppelte Staatsbürgerschaft als Regelfall, d.h. mögliche „Loyalitätskonflikte im Kriegsfall“ ein Argument der GegnerInnen der doppelten Staatsbürgerschaft - greifen im kommunalen Rahmen noch weniger als auf nationaler Ebene. Es ist notwendig, dass alternative, bereits praktizierte Lösungen des Problems aus anderen europäischen Ländern, in kommunalen Zusammenhängen, immer wieder auf den Tisch gebracht werden.7

[...]


1 Mit der Internetseite www.make-it-in-Germany.com wirbt die Bundesregierung im Ausland derzeit um Fachkräfte. Es wird versucht eine augesprochene Willkommenskultur zu vermitteln.

2 Ob die pädagogische Debatte jedoch nicht treffender mit dem Begriff der Inklusion operieren könnte, ist auf Grund der Begriffsgeschichte und der Zieldimension der Normalität der Verschiedenheit (Diehm 2010:4) weiterhin eine berechtigte Fragestellung.

3 D.h. nach 1950 Zugewanderte und alle im Inland mit fremder Staatsangehörigkeit Geborenen, auch die hier geborenen Deutschen mit zumindest einem Elternteil, der zugewandert ist oder als Ausländer in Deutschland geboren wurde

4 Einen Eindruck von der Wirkung, die eine pauschale Forderung nach mehr Anpassung und Integration auf die Betroffenen selbst hat, kann im Internet, z.B. auf der Internetseite von „www.aggromigrant.wordpress.com“ gewonnen werden.

5 Die Wirkung von Fremdheitszuschreibungen hat Mark Teskessidis in einem Vortag bei der Konferenz des Deutschen Städtetages 2012 in München beschrieben.

6 Befürwortenden Organisationen und Parteien findet sich unter: http://www.wahlrecht-fuer-migranten.de/xd/public/content/index.html

7 1974 führte Dänemark das Wahlrecht für Nicht-Dänen ein. Ausländische StaatsbürgerInnen haben auf lokaler wie regionaler Ebene das aktive und passive Wahlrecht. Schweden führte das Kommunalwahlrecht für Ausländer 1975 ein. Europaweit einzigartig ist die Berechti

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Details

Titel
Zwischen Differenz und Normalität: "Balanceakte" kommunaler Integrationspolitik
Hochschule
Hochschule Fulda  (Sozialwesen)
Veranstaltung
Masterstudiengang Sozialraumorintierung, Modul Governance
Note
1,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
11
Katalognummer
V232224
ISBN (eBook)
9783656488149
ISBN (Buch)
9783656491620
Dateigröße
447 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Es handelt sich um ein Thesenpapier zur kommunalpolitischen Dimension des Integrationsthemas, Zielgruppe der Integration sind "MigrantInnen".
Schlagworte
zwischen, differenz, normalität, balanceakte, integrationspolitik
Arbeit zitieren
Kathrin Eschenbacher (Autor:in), 2012, Zwischen Differenz und Normalität: "Balanceakte" kommunaler Integrationspolitik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/232224

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