Der Ursprung der Versicherungen, die als solche bereits eine lange
Tradition vorweisen können, begann schon seinerzeit im alten
Babylon mit den ersten Haftpflichtversicherungen. Später im alten
Rom entwickelte sich die Versicherung als Gemeinschaftsidee in den
ärmeren Bevölkerungsschichten um beispielsweise aufwendige und
kostspielige Zeremonien bei etwaigen Todesfällen finanziell
bewältigen zu können. In Deutschland dagegen waren im
Frühmittelalter um 779 n.C. Versicherungen als solche von höchster
Stelle verboten, da es für etwaige Fälle von Bränden und
Schiffbrüchen die ersten Gilden gab die diesbezüglich Hilfe leisteten.
Im späten Mittelalter um anno 1400 tauchten dann in Italien die ersten
Versicherungsverträge auf, die sich auf das versichern von Risiken in
der Seefahrt bezogen.
In der Neuzeit wurde die Versicherung sodann als juristisches Produkt
etabliert. Folge davon war, dass nun ein echter Rechtsanspruch auf
Unterstützung und Gegenleistung existierte. Zu dieser Zeit und bis hin
in das 19. Jahrhundert beherrschten italienische, französische und
englische Versicherungsgesellschaften den Versicherungsmarkt auch
in Deutschland, was sich jedoch im Zuge der Privatisierung der
Versicherungswirtschaft sodann bis zum 20. Jahrhundert egalisierte.
Die vorliegende Seminararbeit setzt sich im Überblick mit dem
Versicherungsrecht hinsichtlich des Privatversicherungsrechts, des
Versicherungsaufsichtsrechts, Versicherungsunternehmensrecht und
weiter des Versicherungsvertragsrechts in der Wirtschaftspraxis des
21. Jahrhunderts auseinander. Sie verschafft einen Überblick
hinsichtlich der vielfältigen Existenz verschiedenster Versicherungen
in unterschiedlichsten Bereichen, ihrer Ziele sowie etwaiger
Rechtsfolgen, welche anhand auch von praxisnahen
Anwendungsbeispielen dahingehend verdeutlicht werden, um sodann
aus dem Verständnis heraus zu ermitteln, inwieweit bestimmte
Versicherungen im Rahmen der Wirtschaftspraxis zur Absicherung von Risiken für Unternehmen jeweils dienen. Als Ausgangspunkt
dieser Arbeit werden das Versicherungsunternehmen und das
Versicherungsgeschäft als solches dargestellt um sodann im Fortgang
anhand unterschiedlicher Versicherungsformen des
Versicherungssystems auch den Sinn und Zweck des
Versicherungsrechts in der Wirtschaftspraxis zu beleuchten.
Inhaltsübersicht
A. Einleitung
B. Das Versicherungsgeschäft / Das Versicherungsunternehmen
I. Die Bedingungen eines Versicherungsgeschäftsbetriebes
1. Ungewisses Ereignis
2. Entgeltlichkeit
3. Kalkulierbarkeit
4. Keine gemeinsame Zweckverfolgung
5. Garantieversprechen
6. Erheblichkeit
7. Zwischenfazit
II. Aufsichtspflichtige Versicherungsgeschäfte
1. Versicherungsaufsicht
2. Der so genannte Erstversicherer
3. Der so genannte Rückversicherer
4. Die Erstversicherer und Rückversicherer
5. Die Versicherungszweckgesellschaft
6. Pensionsfonds
III. Nicht aufsichtspflichtige Versicherungen / Zuständigkeit der Überwachung
C. Die Aufgabenbereiche der Aufsichtsbehörde im Einzelnen
I. Erlaubniserteilung
1. Rechtsform
2. Geschäftsplan
a) Als Bestandteile für die Erlaubnis sind weiter einzureichen
b) zusätzliche Bestandteile für eine etwaige Erlaubnis
3. Versicherungsgeschäfte im Sinne von § 1 VAG 2008
4. Eignung der Geschäftsleiter
5. Beteiligungsverhältnisse
6. Erkenntnisquellen der Aufsicht im Verfahren der Zulassung
7. Rückversicherungspflicht
8. Spartentrennung
II. Die fortlaufende Aufsicht
1. Kapitalausstattung und Vermögen
a) Kapitalausstattung
b) Vermögen – Grundsätze bei etwaiger Anlage
2. Prognoseberechnungen
3. Anzeigepflichten
4. Unmittelbare Kontrolle
5. Verbraucherschutz
D. Versicherungsformen
I. Private Kredit- und staatliche Exportversicherung
1. Private Kreditversicherung
2. Staatliche Exportversicherung
II. Betriebliche sowie industrielle Versicherungen
1. Betriebliche Versicherung
2. Industrielle Versicherungen
III. Sozialversicherungen / Individualversicherungen
IV. Obligatorische Versicherungen
E. Europäische Aussichten
I. Schaffung europäischer Aufsichtsstandards
II. Europäische Aspekte des Versicherungsrechts
F. Fazit /§ 89 VAG contra Versicherungsnehmer
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit gibt einen strukturierten Überblick über das Versicherungsrecht, insbesondere in den Bereichen Aufsichtsrecht, Versicherungsunternehmensrecht sowie Vertragsrecht im Kontext der aktuellen Wirtschaftspraxis.
- Grundlagen des Versicherungsgeschäfts und der -aufsicht.
- Anforderungen an die Erlaubniserteilung für Versicherungsunternehmen.
- Mechanismen der laufenden Aufsicht und Solvabilitätsvorschriften.
- Differenzierung verschiedener Versicherungsformen wie Kredit- und Industrielle Versicherungen.
- Kritische Würdigung der Verbraucherschutzaspekte bei Leistungseinschränkungen durch die Aufsichtsbehörde.
Auszug aus dem Buch
Die Bedingungen eines Versicherungsgeschäftsbetriebes
So ist nach dem BVwerG ein Unternehmen dann ein Versicherungsunternehmen, wenn es: für einen Fall eines Ereignis das ungewiss ist, gegen Entgelt, festgelegte Leistungen übernimmt, wobei das etwaige Risiko auf viele durch dieselbe Gefahr bedrohter Personen verteilt wird, sowie hinsichtlich der Übernahme des Risikos eine auf dem Gesetz großer Zahl zu fußende Kalkulation zugrunde liegt und ein Betrieb erheblichen Ausmaßes gegeben ist.
Die Ungewissheit des Schadenseintritts ist ein für den Versicherungsvertrag typisches Element. Ob, oder aber wann und wie das Ereignis eintritt, ist ungewiss. Ebenso ungewiss ist auch die Höhe des etwaigen Schadens, was wiederum das wie viel – Element betrifft.
Die Entgeltlichkeit ist ein wesentliches Kriterium für das vorliegen eines Versicherungsgeschäfts obgleich hierbei weder eine Gewinnerzielungsabsicht oder aber eine Gleichwertigkeit im Verhältnis von Leistung und Gegenleistung gegeben sein muss. Jedoch ist weiterhin zu beachten, dass eine etwaige Unentgeltlichkeit in diesem Zusammenhang wiederum kein Kriterium dafür wäre, dass in jedem Fall kein Versicherungsunternehmen vorläge.
Hinsichtlich der Kalkulierbarkeit als Kriterium ist diese nach dem BVwerG dann gegeben, wenn durch den Versicherer gleichartige Risiken nach dem Grundsatz der Spartentrennung übernommen werden, welche die Versicherten im Gesamtzusammenhang letztlich zu einer so genannten Gefahrengemeinschaft zusammenfügt, wodurch mittels des Gesetzes der großen Zahl der einzelne Schaden abgedeckt ist. Die Spartentrennung bedeutet hierbei, dass ein Versicherer, der ein Versicherungsgeschäft einer bestimmten Versicherungssparte wie auch begrifflich gleichgesetzt Versicherungszweigs hinsichtlich der Lebensversicherung betreibt, kein Versicherungsgeschäft einer anderen Sparte betreiben darf.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung beleuchtet die historische Entwicklung von Versicherungen von den Ursprüngen im alten Babylon bis zur Etablierung als juristisches Produkt in der Neuzeit.
B. Das Versicherungsgeschäft / Das Versicherungsunternehmen: Das Kapitel definiert die essenziellen Bedingungen eines Versicherungsgeschäftsbetriebes, wie Ungewissheit, Entgeltlichkeit und Kalkulierbarkeit.
C. Die Aufgabenbereiche der Aufsichtsbehörde im Einzelnen: Hier werden die regulatorischen Anforderungen an die Erlaubniserteilung sowie die Instrumente der laufenden Aufsicht durch die BaFin erläutert.
D. Versicherungsformen: Das Kapitel stellt verschiedene Versicherungsarten vor, darunter Kreditversicherungen, betriebliche und industrielle Versicherungen.
E. Europäische Aussichten: Es wird auf die zunehmende europäische Harmonisierung durch neue Aufsichtsstandards wie EIOPA und die grenzüberschreitenden Aspekte des Versicherungsrechts eingegangen.
F. Fazit /§ 89 VAG contra Versicherungsnehmer: Diese kritische Zusammenfassung beleuchtet die problematische Situation des Versicherungsnehmers im Falle staatlich verordneter Leistungsbeschränkungen gemäß § 89 VAG.
Schlüsselwörter
Versicherungsaufsicht, BaFin, Versicherungsvertragsgesetz, Solvabilität, Erlaubniserteilung, Spartentrennung, Rückversicherung, Versicherungsgeschäft, Verbraucherschutz, Risikokalkulation, Betriebliche Versicherung, Industrielle Versicherung, Versicherungszweckgesellschaft, Kapitalausstattung, § 89 VAG
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit bietet einen Überblick über das deutsche Versicherungsaufsichts- und Vertragsrecht im 21. Jahrhundert und analysiert, wie Versicherungsunternehmen regulatorisch überwacht werden.
Welche zentralen Themenfelder stehen im Mittelpunkt?
Zentrale Themen sind die Anforderungen an Versicherungsunternehmen bei der Zulassung, die laufende staatliche Aufsicht und die Einordnung verschiedener Versicherungsformen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, durch die Darstellung rechtlicher Grundlagen und praxisnaher Beispiele zu ermitteln, welchen Sinn und Zweck das Versicherungsrecht in der Wirtschaftspraxis erfüllt.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden angewandt?
Die Seminararbeit nutzt eine juristische Literaturanalyse und wertet einschlägige Gesetze wie das VAG und VVG sowie die ständige Rechtsprechung aus.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Bedingungen für Versicherungsgeschäfte, die Aufgaben der Aufsichtsbehörde (insbes. Erlaubnisverfahren und Kontrolle) sowie eine differenzierte Betrachtung verschiedener Versicherungsarten.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren das Werk?
Begriffe wie BaFin, Solvabilität, Spartentrennung, Risikotransfers und Verbraucherschutz definieren den inhaltlichen Schwerpunkt der Arbeit.
Inwiefern beeinflusst die Spartentrennung das Versicherungsgeschäft?
Die Spartentrennung stellt sicher, dass ein Versicherer, der eine bestimmte Sparte (z. B. Lebensversicherung) betreibt, nicht gleichzeitig eine andere Sparte führen darf, um haftende Vermögensmassen zu trennen.
Was kritisiert der Autor an § 89 VAG?
Der Autor kritisiert, dass die Aufsichtsbehörde Zahlungen oder Leistungen einschränken darf, während der Versicherungsnehmer gleichzeitig verpflichtet bleibt, seine Versicherungsentgelte in voller Höhe weiterzuzahlen.
- Arbeit zitieren
- Sirko Archut (Autor:in), 2013, Versicherungsrecht in der Wirtschaftspraxis, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/233188