Die Bundesrepublik Deutschland hat nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem BVerfG ein
höchstes Gericht geschaffen, das beschränkte Beteiligung an der obersten Staatsgewalt
besitzt. Es wurde als selbständiges, unabhängiges oberstes Staatsorgan zudem mit weitreichenden
Zuständigkeiten ausgestattet. Diesem höchsten Gericht ist im Zuge der europä ischen
Integration in Form des Europäischen Gerichtshofes eine Art Konkurrent entstanden.
Die Integration in der Europäischen Union auf politischem sowie auf dem wirtschaftlichen
Sektor scheint weitestgehend vollendet zu sein, zumindest sind hier aber die jeweiligen
Zuständigkeiten im Sinne der Subsidiarität eindeutig festgelegt. Auf dem rechtlichen Se ktor
hingegen kann nicht behauptet werden, dass eine eindeutige Verte ilung der Zuständigkeiten
erfolgt ist.
So scheint zu diesem Thema konfliktär zu sein, dass sich nationales deutsches Recht mit
internationalem europäischem Recht an einigen Punkten überschneidet. Allerdings muss
hier wiederum berücksichtigt werden, dass es zwar eine deutsche Verfassung, das Grundgesetz,
gibt, bis dato jedoch (noch) keine europäische Verfassung. Dennoch ist es auch
heute schon so, dass europäisches Recht generell nationales Recht bricht. Denn „allem
Gemeinschaftsrecht ist zu eigen: es ist für den jeweiligen Adressaten unmittelbar anwendbares
Recht (Grundsatz der unmittelbaren Anwendbarkeit) (…); es geht in allen Mitglie dstaaten
dem eigenen nationalen Recht vor (Grundsatz des Vorrangs), Behörden und Geric hte
der Mitgliedstaaten müssen es anwenden und dürfen entgegenstehendes nationales Recht
nicht (mehr) berücksichtigen.“1 Sollte also demnächst eine europäische Verfassung verabschiedet
werden, so scheint eine Anwendung im Sinne des GG-Artikel 31 (Vorrang des
Bundesrechts) wahrscheinlich, d.h. , dass höher stehendes Recht (hier: EU-Recht), nationales
Recht breche.
Vor diesen Hintergründen ist die Stellung und Kompetenz des Bundesverfassungsgerichts
im Verhältnis zum Europäischen Gerichtshof zu klären.
1 Klinke: Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Baden-Bade 1989, S. 15
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Das Bundesverfassungsgericht
- Organisation des BVerfG
- Verfahrensformen
- Der Europäische Gerichtshof
- Struktur des EuGH
- Arbeitsorganisation
- Verfahrensformen
- Konfliktlinien in der Kooperation des EuGH und des BVerfG
- Schnittstelle EuGH und BVerfG
- Relevante Rechtsprechung des BVerfG
- Der „Solange 1“-Beschluss
- Der „Solange 2“-Beschluss
- Das Maastricht Urteil
- Relevante Rechtsprechung des EuGH
- Fazit Das BVerfG als Verlierer der europäischen Integration?
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Stellung des Bundesverfassungsgerichts im Kontext der Europäischen Union. Ziel ist es, die Rolle und Kompetenz des BVerfG im Verhältnis zum Europäischen Gerichtshof zu analysieren, insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob es im Zuge der europäischen Integration an Bedeutung verloren hat.
- Organisation und Funktionsweise des BVerfG
- Organisation und Funktionsweise des EuGH
- Konfliktlinien und Schnittstellen zwischen BVerfG und EuGH
- Relevante Rechtsprechung des BVerfG und des EuGH
- Die Rolle des BVerfG im Gefüge der europäischen Integration
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Einleitung stellt die Problematik des Verhältnisses zwischen dem BVerfG und dem EuGH im Kontext der europäischen Integration vor. Es werden die unterschiedlichen Kompetenzen und die Spannungsfelder zwischen nationalem und europäischem Recht beleuchtet.
- Das Bundesverfassungsgericht: Dieses Kapitel bietet einen Überblick über die Organisation und Funktionsweise des BVerfG. Es werden die wichtigsten Verfahrensformen und Kompetenzen des Gerichts dargestellt.
- Der Europäische Gerichtshof: Ähnlich dem vorherigen Kapitel wird hier die Organisation und Funktionsweise des EuGH erläutert. Es werden die Struktur, Arbeitsorganisation und Verfahrensformen des Gerichts vorgestellt.
- Konfliktlinien in der Kooperation des EuGH und des BVerfG: Dieses Kapitel beschäftigt sich mit den Schnittstellen und Konfliktlinien zwischen BVerfG und EuGH. Es werden die Bereiche betrachtet, in denen sich die Zuständigkeiten der beiden Gerichte überschneiden.
- Relevante Rechtsprechung des BVerfG: Das Kapitel analysiert wichtige Rechtsprechungsentscheidungen des BVerfG, die im Zusammenhang mit der europäischen Integration relevant sind. Beispiele hierfür sind der „Solange 1“-Beschluss, der „Solange 2“-Beschluss und das Maastricht-Urteil.
- Relevante Rechtsprechung des EuGH: Dieses Kapitel stellt wichtige Rechtsprechung des EuGH vor, die für das Verhältnis zwischen BVerfG und EuGH bedeutsam ist.
Schlüsselwörter
Bundesverfassungsgericht, Europäischer Gerichtshof, Europäische Integration, nationales Recht, europäisches Recht, Rechtsprechung, Konfliktlinien, Kompetenzverteilung, Subsidiarität, Vorrang des EU-Rechts, „Solange“-Formel, Maastricht-Urteil.
- Arbeit zitieren
- Patrick Ehlers (Autor:in), 2003, Das Bundesverfassungsgericht im Gefüge der Europäischen Union - Verlierer der Integration?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/24828