Die Pensionszusage ist als unmittelbare Versorgungszusage eine Form der betrieblichen Altersvorsorge für GmbH-Geschäftsführer. Es gibt vier weitere Durchführungswege: die Direktversicherung, die Unterstützungskasse, die Pensionskasse und den Pensionsfonds. Die Pensionszusage kann sowohl für Fremdgeschäftsführer als auch für beteiligte und beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) abgeschlossen werden. Der Versorgungsbedarf richtet sich nach den persönlichen Lebensumständen und der Lebensplanung des GGF. Deshalb muss jede bestehende oder neu einzurichtende Pensionszusage auf die individuellen Umstände angepasst werden. Die wirtschaftliche Lage der GmbH, persönliche Vorstellungen des GGF, seine Lebensphase, seine Vermögenssituation, seine Erfahrungen mit Kapitalanlagen, seine Risikobereitschaft und sein Versorgungsbedarf sind die zu beachtenden Einflussfaktoren für eine Neuzusage oder die Restrukturierung einer Altzusage. Einen Anhaltspunkt für den Versorgungsbedarf kann das Nettogehalt des GGF bieten. Er wird in der Regel seinen zuletzt erreichten Lebensstandard nicht missen wollen.
In der Vergangenheit wurden Pensionszusagen vor allem aus steuerlichen Motiven erteilt. In den 80er und 90er Jahren waren sie bei einem Körperschaftsteuersatz von 56 Prozent und einer entsprechenden Gewerbesteuerbelastung ein gern genutztes legales Mittel zur Steuerersparnis. Die Steuersätze haben sich zwischenzeitlich reduziert. Durch die Unternehmenssteuerreform 2008 sank die Körperschaftssteuer von 25 Prozent auf 15 Prozent.
Da der Fokus eines GGF auf dem Tagesgeschäft liegt, werden einmal erteilte Pensionszusagen oft nicht gepflegt. Risiken und Probleme, die eine Pensionszusage mit sich bringt, sind den meisten GGF nicht bewusst. Zum Beispiel ändern sich die Rahmenbedingungen durch die wirtschaftliche und demographische Entwicklung. Eine Zusage rückt erst in den Mittelpunkt, wenn sich aus ihr Probleme ergeben.
Pensionszusagen werden in wirtschaftlich guten Zeiten erteilt. Doch welche Möglichkeiten hat ein Unternehmer in einer Krise die Zusage anzupassen? Der geplante Verkauf des Unternehmens droht daran zu scheitern, dass der Käufer die Pensionszusage des alten Geschäftsführers nicht übernehmen will. Wie kann die Zusage in diesem Fall vom Unternehmen entkoppelt werden? Die Pensionszusage stellt die Altersversorgung für den GGF dar. Bei der Überprüfung der Zusage wird eine große Deckungslücke aufgezeigt. Gibt es Möglichkeiten, diese erfolgreich zu ‘heilen’?
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Einleitung
1 Grundlagen zur Pensionszusage
1. 1. Definition Pensionszusage
1. 2. Status des Gesellschafter-Geschäftsführers
1. 3. Verdeckte Gewinnausschüttung
1. 4 Verdeckte Einlage
2 Absenkung der Pensionszusage bei wirtschaftlichem Engpass
2. 1. Reduzierung wegen Wegfalls der Finanzierbarkeit
2. 2. Verzicht und Widerruf
2. 3 Verzicht gegen Besserungsschein
3 Gestaltungsmöglichkeiten bei Unternehmensverkauf
3. 1. Abfindung
3. 2. Übertragung auf eine neu gegründete GmbH
3. 3. Übertragung auf einen Pensionsfonds
3. 4. Übertragung auf eine Unterstützungskasse
3. 5 Übertragung auf eine Lebensversicherung
4 Problem der Deckungslücke
4. 1. Entstehung von Deckungslücken
4. 2. Heilung durch Lebensversicherung
4. 3. Heilung durch Beteiligungen und Investmentfonds
4. 4 Exkurs: Studien zur Vorteilhaftigkeit von Beteiligungen und Investmentfonds
5 Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
- Arbeit zitieren
- Tina Timpl (Autor:in), 2009, Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer: Aktuelle Fragen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/263281
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