Der Einfluss der Parteien auf die Einführung des Betreuungsgeldes in Finnland und in Deutschland


Hausarbeit, 2013

19 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung - Konzeption und Zielsetzung

2. Die Gestaltung des Betreuungsgeldes
2.1 In Finnland
2.2 In Deutschland

3. Die Parteiendifferenztheorie

4. Der Einfluss der Parteien auf die Einführung des Betreuungsgeldes
4.1 Mögliche Operationalisierungen
4.2 Ergebnisse zur Parteiendifferenztheorie
4.2.1 In Finnland
4.2.2 In Deutschland

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Quellenangaben

Diagramm- und Grafikverzeichnis

1. Einleitung - Konzeption und Zielsetzung

Bundeskanzlerin Angela Merkel bezeichnet es als „[...] ein Gebot der Fairness“ (spiegel 2012). SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück wettert dagegen und sagt, die Herdprämie werfe Frauen zurück und halte sie vom Arbeiten ab (vgl. n24). Seit dem das Betreuungsgeld im Koalitionsvertrag von 2009 zwischen CDU/ CSU und FDP festgeschrieben wurde ist es eines der am häufigsten debattierten Themen in den Medien. Als Vorbild für die Einführung des Betreuungsgeldes in Deutschland dient Skandinavien. In Finnland wurde das Betreuungsgeld bereits 1985 eingeführt (vgl. Ellingsaeter 2012: 3). Während den aktuellen Bundestagswahlen in Deutschland hat sich herausgestellt wer wirklich hinter dem Betreuungsgeld steht und wer nicht. Rainer Brüderle (FDP) kündigt an bei einer erneuten schwarz-gelben Koalition die Fortführung des Betreuungsgeldes zu überprüfen, denn diese sei „nicht das Herzensanliegen“ der Liberalen (vgl. spiegel). Antriebskraft für die Einführung des Betreuungsgeldes ist die CSU. Auf Forderungen Ursula von der Leyens (CDU) und Miriam Gruß (FDP) sollte die Prämie als Gutschein ausgezahlt werden (vgl. merkur-online). Jedoch konnte sich Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) erfolgreich durchsetzen. Es wurde beschlossen, dass das Betreuungsgeld an die Eltern als Barauszahlung erfolgen wird. Die FDP-Politikerin Miriam Gruß kritisiert, dass „die CSU [...] mit den Betreuungsgeld vor allem die Eltern beglücken [will]“ und sagt weiter, dass „[die FDP] mit den Bildungsgutscheinen dagegen die Kinder fördern [möchte].“ (ebd.).

Doch aus welchem Grund wurde Betreuungsgeld eingeführt, wenn doch Stimmen in den eigenen Reihen von CDU und FDP gegen die Herdprämie wettern? Eine Antwort darauf bietet die Theorie der Parteiendifferenz. Diese besagt, dass „Staatstätigkeit vor allem von der parteipolitischen Zusammensetzung der Regierung der Opposition“ bestimmt wird (Schmidt/ Ostheim 2007: 23).

In dieser Hausarbeit wird die Parteiendifferenzentheorie auf die Einführung des Betreuungsgeldes in Finnland und in Deutschland angewendet. Dazu ist es zunächst notwendig, näher auf die Gestaltung und den Inhalt des Betreuungsgeldes in Finnland und in Deutschland einzugehen.

2. Die Gestaltung des Betreuungsgeldes

Der Vorreiter Finnland dient als Vorbild für die Einführung des Betreuungsgeldes in Deutschland. „Ein gemeinsames Kennzeichen der europäischen Länder“, so Dr. Anne Lise Ellingsaeter in einer Studie der Friedrich Ebert Stiftung, „ist die Tatsache, dass es konservative Regierungen eingeführt haben.“ (2012: 3). Da das deutsche Betreuungsgeld in vielen Punkten, wie der gesetzlichen Regelung, der Finanzierung und der Nutzung mit dem finnischen Konzept übereinstimmt, soll die Einführung in diesen beiden Ländern näher betrachtet werden.

2.1 In Finnland

Kotihoidontuki, so nennt man das Betreuungsgeld in Finnland (vgl. Ellingsaeter 2012: 4). In der Literatur wird es auch häufig als „Child Home Care Allowance“ bezeichnet (vgl. ZEW 2009: 6). Befürworter sagen, das Betreuungsgeld diene der Wahlfreiheit der Eltern, einer gerechteren Verteilung staatlicher Unterstützung zwischen den Familien und einer Privatisierung der Kinderbetreuung (vgl. Ellingsaeter 2012: 3). In erster Linie soll es Eltern ermöglichen ihr Kind zu Hause in Vollzeit zu erziehen oder die Unterstützung durch eine Tagesmutter in Anspruch zu nehmen. Anfang der siebziger Jahre ist der Bedarf an öffentlichen Kinderbetreuungsplätzen in Finnland enorm angestiegen. Um die Situation einzudämmen haben einige Gemeinden damit begonnen, Eltern, die ihr Kind zu Hause betreuen, einen Zuschuss zu zahlen (vgl. Ellingsaeter 2012: 4). Nachdem sich auf nationaler Ebene schnell das Argument einer „Wahlfreiheit“ für die Eltern durchgesetzt hatte, wurde 1985 das Betreuungsgelde eingeführt (vgl. ebd.). Gleichzeitig wurde vom finnischen Parlament ein Gesetz erlassen das allen Kindern unter drei Jahren einen öffentlichen Betreuungsplatz garantiert (vgl. ZEW 2009: 6).

Die Zahlung der „Child Home Care Allowance“ erfolgt in Finnland ab dem neunten Lebensmonat des Kindes und setzt sich aus einem monatlichen Grundbetrag von 327,46 Euro (2011) und weiterer Prämien zusammen (vgl. Ellingsaeter 2012: 5). Außerdem erhalten Familien pro Geschwisterkind, das noch nicht schulpflichtig ist und auf die Selbe Weise betreut wird, zwischen 63 Euro und 98 Euro im Monat extra. „Darüber hinaus zahlt jede sechste Kommune eine besondere Zulage an ihre Einwohner“, so Dr. Anne Lise Ellingsaeter (ebd.) Diese sei abhängig von der Größe der Kommune und belaufe sich auf 70 Euro bis 250 Euro pro Kind (vgl. ebd.). 1994 wurde diese Zulage beispielsweise an durchschnittlich jede dritte Familie ausgezahlt (vgl. ZAW 2009: 6).

„Seit 1990 wurde [in Finnland] die Mehrheit der kleinen Kindern zu Hause betreut: 1998 wurde für 57% der Kinder zwischen neun Monaten und drei Jahren Betreuungsgeld ausgezahlt, 2007 waren es 52%.“, so Ellingsaeter (2012: 6). Da in den neunziger Jahren das Betreuungsgeld um 20% gekürzt wurde, ist die Anzahl der Antragssteller leicht zurückgegangen, liege aber weiterhin bei über 50% (vgl. ebd.).

2.2 In Deutschland

Von der Opposition spöttisch als Herdprämie bezeichnet, dient das Betreuungsgeld in Deutschland in erster Linie der Unterstützung einer privaten Vollzeiterziehung des Kindes. Das Betreuungsgeld ist keine Erfindung der CSU. Am 15. April 2007 habe der damalige Thüringer Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) ein bundesweites Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich vorgeschlagen (vgl. rp-online). Bereits einen Monat später habe sich die damalige große Koalition auf einen allgemein gültigen Rechtsanspruch einer öffentlichen Kinderbetreuung für Kleinkinder geeinigt. Als der CSU-Chef Edmund Stoiber den Rechtsanspruch von einer monatlichen Zahlung in Höhe von 150 Euro an Eltern abhängig gemacht habe, hagelt es erstmals Kritik von der damaligen Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) und vom Koalitionspartner SPD (vgl. stern). Nach den vorgezogenen Bundestagswahlen 2009 hat die neue Regierung von schwarz-gelb den Koalitionsvetrag unterschrieben. Auf Drängen der CSU wurde darin auch das Betreuungsgeld festgehalten (vgl. ebd.). Knapp vier Monate später stellen sich Abgeordnete aus den eigenen Reihen gegen das Betreuungsgeld und unterschreiben einen Brief, dass sie den Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld ablehnen würden (vgl. ebd.). Angela Merkel reagiert mit dem Satz: „Die politische Entscheidung der Koalition ist gefallen.“ (ebd.). Nachdem die erste Lesung des Gesetzes an der Beschlussunfähigkeit des Parlaments gescheitert war und FDP-Chef Rösler neue Forderung stellte, drohte CSU-Chef Seehofer mit einem Koalitionsbruch bei einem Scheitern des Betreuungsgeldes (vgl. sueddeutsche). Nach Ergänzungen um Modelle für Altersversorgung und Bildungssparen wurde das Betreuungsgeld am 9. November 2012 mit 310 Stimmen von schwarz-gelb im Bundestag verabschiedet (vgl. stern).

Gesetzlich verankert ist das Betreuungsgeld im § 16 Abs. 4 SGB VIII. Er besagt: „Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung eingeführt werden.“ (betreuungsgeld-aktuell). Im Koalitionsvertrag von 2009 zwischen der CDU, CSU und FDP steht: „Um Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermöglichen, soll ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung eingeführt werden.“ (cdu).

Das Betreuungsgeld, das dem Staat rund 1,2 Milliarden Euro kosten soll, kann seit dem 1. August 2013 beantragt werden. Momentan erhalten Eltern nur 100 Euro im Monat. Ab August 2014 sollen monatlich 150 Euro ausgezahlt werden. Es steht im Anschluss an das Elterngeld zur Verfügung. Außerdem wird die Prämie unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt (vgl. betreuungsgeld-aktuell). Insbesondere die Erwerbsbeteiligung der Mütter solle durch das Betreuungsgeld nicht beeinflusst werden, so das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (vgl. bmfsfj).

Um im Folgenden den Einfluss der Parteien auf die Einführung des Betreuungsgeldes in Finnland und in Deutschland zu bestimmen muss zunächst näher auf die Theorie der Parteiendifferenz eingegangen werden.

3. Die Parteiendifferenztheorie

Die Parteiendifferenztheorie besagt ganz allgemein, dass „Staatstätigkeit, [der Policy-Output, in Demokratien] vor allem von der parteipolitischen Zusammensetzung der Regierung und der Opposition bestimmt wird.“ (Schmidt/ Ostheim 2007: 23). Dementsprechend würde die jeweilige Regierungspartei die Politik nach ihren Vorstellungen prägen. Laut der „partisan theory of public policy“ nach Douglas Hibbs hängt die Staatstätigkeit auch von den divergierenden Interessen der Wählerschaft ab (vgl. ebd.). Die Parteien wollen sich so die Unterstützung ihrer Anhänger für die nächsten Wahlen sichern (vgl. ebd.). Diese Theorie wird insbesondere von Edward Tufte vertreten. Neuere Ansätze beschäftigen sich zusätzlich mit den „Rahmenbedingungen des Regierungshandelns“ (ebd.). Denn Hibbs ignoriert in seiner Theorie „inwieweit die Regierungen [überhaupt] in der Lage sind, diese Politik zu verwirklichen.“ (ebd.). Im Folgenden wird näher auf die Vertreter der Theorieschule eingegangen.

Der Begründer der Parteiendifferenztheorie ist Douglas A. Hibbs, der 1977 die Arbeitslosenquoten und Inflationsraten in zwölf Industrieländern analysiert hat (Schmidt/ Ostheim 2007: 52). Dabei habe Hibbs die Höhe der Arbeitslosenquote und der Inflationsrate auf die wirtschaftspolitischen Entscheidungen zurückgeführt und diese mit den spezifischen Präferenzen der Wählerschaft der Regierungsparteien erklärt (vgl. ebd.). Hibbs schreibt dazu in seinem Artikel „Political Parties and Macroeconomic Policy“ (1977: 1470): „Frist, [...] solid majorities of the mass public(s) typically expressed greater aversion to unemployment than inflation. Second, popular concern about unemployment and inflation is class-related.“ Die Präferenzen sein also unter anderem abhängig von der unterschiedlichen sozialen Zusammensetzung und den divergierenden Interessen der Wählerschaft (vgl. Schmidt/ Ostheim 2007: 52). Weiter fügt Hibbs hinzu: „Low and middle income and occupational status groups are more averse to unemployment than inflation, whereas, upper income and occupational status groups are more concerned about inflation than unemployment.“ (Hibbs 1977: 1470). Gering- und Normalverdiener seien dementsprechend eher für eine höhere Inflation, als für Arbeitslosigkeit und Spitzenverdiener sehen in der Inflation das größere Übel (vgl. Schmidt/Ostheim 2007: 52). Dementsprechend variieren auch die Präferenzen der Parteien: „Hence, labor-oriented, working-class-based Socialist and Labor parties typically attach far greater importance to full employment than to inflation, whereas business-oriented, upper middle-class-based Conservative parties generally assign higher priority to price stability than to unemployment.“ (Hibbs 1977: 1470). Die jeweiligen Parteien mit ihren unterschiedlichen Programmen würden also versuchen ihre Interessen an den Präferenzen ihrer Wähler anzupassen, was sich in ihren Outcomes niederschlägt (vgl. Schmidt/Ostheim 2007: 53).

Ein weiterer Vertreter der Parteiendifferenztheorie ist Edward R. Tufte. Er teilt die Kernaussage von Hibbs, „dass Regierungen in der Lage seinen, die Ergebnisse der Politik in ihrem Sinne zu gestalten“, ergänzt die Theorie jedoch um zwei weitere Faktoren:

[...]

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Der Einfluss der Parteien auf die Einführung des Betreuungsgeldes in Finnland und in Deutschland
Hochschule
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Note
2,0
Autor
Jahr
2013
Seiten
19
Katalognummer
V265315
ISBN (eBook)
9783656549697
ISBN (Buch)
9783656548188
Dateigröße
480 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
einfluss, parteien, einführung, betreuungsgeldes, finnland, deutschland
Arbeit zitieren
Jessika Luca (Autor:in), 2013, Der Einfluss der Parteien auf die Einführung des Betreuungsgeldes in Finnland und in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/265315

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