Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (kurz ABGB) beinhaltet das seit 1812 geltende Zivilrecht von Österreich und ist damit das älteste, noch gültige Gesetzbuch, dass im deutschsprachigen Raum existiert.
Die Entwicklung in Österreich im 16. und 17. Jahrhundert war der deutschen Entwicklung sehr ähnlich. Vor allen Dingen in Rechtsfragen, denn das lokale Recht, welches von dem deutschen Recht geprägt war, paarte sich mit dem römischen Recht und es entwickelten sich lokale Regelsammlungen. Die Monarchin Maria Theresia (1717-1780) war sehr von der in ganz Europa erfolgenden Aufklärung geprägt und beauftrage 1753 eine Kommission zur Vorbereitung eines österreichischen Zivilgesetzbuches. Im Jahre 1766 wurde der Codex Theresianus vorgestellt, der sich auf das bürgerliche Recht beschränkt und somit die Ständeregelungen nicht beeinflusst. Doch dieser Kodex stieß auf große Kritik und Ablehnung und deshalb wurde 1790 eine neue Kommission gebildet, die 1796 die erste Fassung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches vorlegte.
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung
2. Grundlagen und historische Entwicklung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches von Österreich (ABGB)
3. Spezieller Teil
4. Zusammenfassung
5. Literaturverzeichnis
1. Einleitung:
Meine Hausarbeit befasst sich mit dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch von Österreich. Zu aller erst werde ich den historischen Hintergrund zur Entstehung des Gesetzbuches klären und mich daraufhin damit beschäftigen, ob und wie die damalige Epoche und ihre Vertreter auf die Entstehung und den Inhalt eingewirkt haben. Außerdem werde ich kritisch hinterfragen, warum ein so altes Gesetzbuch bis heute in Österreich bestand haben kann.
2. Grundlagen und historische Entwicklung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches:
Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (kurz ABGB) beinhaltet das seit 1812 geltende Zivilrecht von Österreich und ist damit das älteste, noch gültige Gesetzbuch, dass im deutschsprachigen Raum existiert.[1] 5 7
Die Entwicklung in Österreich im 16. und 17. Jahrhundert war der deutschen Entwicklung sehr ähnlich. Vor allen Dingen in Rechtsfragen, denn das lokale Recht, welches von dem deutschen Recht geprägt war, paarte sich mit dem römischen Recht und es entwickelten sich lokale Regelsammlungen. Die Monarchin Maria Theresia (1717-1780) war sehr von der in ganz Europa erfolgenden Aufklärung geprägt und beauftrage 1753 eine Kommission zur Vorbereitung eines österreichischen Zivilgesetzbuches. Im Jahre 1766 wurde der Codex Theresianus vorgestellt, der sich auf das bürgerliche Recht beschränkt und somit die Ständeregelungen nicht beeinflusst. Doch dieser Kodex stieß auf große Kritik und Ablehnung und deshalb wurde 1790 eine neue Kommission gebildet, die 1796 die erste Fassung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches vorlegte.
Das Gesetzbuch, welches sich von dem römischen Recht und dem Codex Theresianus gelöst hatte, wurde ab 1800 noch tiefgreifender ausgearbeitet und wurde 1808 dem Kaiser Franz I. vorgelegt und trat dann im Jahre 1811 in Kraft. Als Schöpfer gilt der Univ.-Prof. Dr. iur.
Franz Edler von Zeiller. Doch eigentlich gab es das freie Bürgertum, für das das Gesetzbuch hergestellt worden ist, nicht wirklich, denn erst 1848 mit der Aufhebung der Gutsuntertänigkeit fand das Gesetzbuch seinen eigentlichen Sinn und nun bessere Anwendung.
Das ABGB ist nach dem Institutionensytem3 aufgebaut, welches ein Gliederungssystem für Privatrecht ist und das Gesetzbuch in zwei große Teile (Personen- und Sachrecht) einteilt.
Das ABGB besteht aus 3 Teilbereichen:
1. Personen- und Familienrecht
2. Sach-, Erb- und Schuldrecht
3. Gemeinschaftliche Bestimmungen der Personen- und Sachrechte
Außerdem gilt dieses Gesetzbuch als sogar für Laien recht verständlich aber gilt dagegen als ungeordnet und teilweise lückenhaft.
3. Spezieller Teil
In wie fern haben die Epochen und ihre Vertreter Einfluss auf das ABGB gehabt und warum kann ein so altes Gesetzbuch bis heute Bestand haben?1 4 5 6 7
Die Epoche der Aufklärung8 (1720-1785) prägte das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch von Österreich in großem Maße. Durch diese Epoche kam erst die Idee zu so einem Gesetzbuch, da die aufgeklärte Gesellschaft nach Rechtsgleichheit und der Emanzipation privater Rechtsbeziehungen von staatlicher Aufsicht und Freiheit des wirtschaftlichen Verkehrs strebte.
Ein Problem war zu der Zeit aber die k. u. k.- Monarchie2 (beschreibt die Gesamtmonarchie von Österreich-Ungarn). Dieser Zusammenschluss der Monarchien führte also dazu, dass sich Widersprüche im ABGB fanden.
Zum Bespiel:
§16(ABGB). Jeder Mensch hat angeborne, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten. Sklaverei oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich beziehenden Macht wird in diesen Ländern nicht gestattet.
§1146(ABGB). Inwiefern die Nutzungseigentümer gegen die Obereigentümer noch in anderen Verhältnissen stehen, und welche Rechte und Verbindlichkeiten insbesondere zwischen den Gutsbesitzern und den Gutsuntertanen bestehen, ist aus der Verfassung jeder Provinz, und den politischen Vorschriften zu entnehmen.
Diese beiden Paragrafen machen deutlich, dass es problematisch war, die Ideale der beiden Länder zu verbinden und so wird in §16 ABGB gesagt, dass Sklaverei nicht gestattet ist und in §1146 ABGB ist die Rede von Gutsuntertanen und der Regelung durch Provinzen. Unter anderen diese beiden Paragrafen machen deutlich, dass das ABGB sich selbst widerspricht. Also hatte unter anderen die K.u.k-Monarchie einen Einfluss auf das ABGB. Außerdem gab es ein Gesetzbuch, welches einen gewissen Einfluss auf die Kommission der Herstellung des ABGB hatte, nämlich der französische 'Code Civil'. Nachdem der französische Kaiser Napoléon Bonaparte den 'Code Civil' veröffentlicht hat, wurden viele seiner Gesetze abgewandelt übernommen. Eine weitere Gemeinsamkeit ist, dass beide Gesetzbücher in einer gewissen Weise von der Bildpropaganda abstammen.
Aber auch das ABGB war eine Art Vorbild für die Rechtsschaffung in Kroatien, Bosnien-Herzogowina und in Serbien.
Doch im Laufe der letzten 200 Jahre gab es immer wieder Änderungen in der Gesellschaftsstruktur und der Regierungsform und erst knapp 100 Jahre nach der in Krafttretung in den Jahren 1914, 1915 und 1916 gab es große Veränderungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, denn da traten die drei Teilnovellen in Kraft, die nicht mehr zeitgemäße Gesetze ersetzten. 1914 wurde das Personen-, Familien- und Vormundschaftsrecht erneuert. Im Jahre 1915 gab es Neuerungen im Grenzberichtigungsrecht und 1916 schließlich Änderungen im Sach-, Schul- und Personenrecht. Außerdem wurde das AGBG 1914-1916 dem deutschem BGB angepasst, was darauf schließen lässt, dass auch die Deutschen einen gewissen Einfluss auf das österreichische Zivilrecht hatten.
Doch irgendwann kam es zu der Zeit, dass man die neuen zeitgemäßen Gesetze nicht mehr im ABGB hätte unterbringen können und deshalb wurden große Teile des österreichischen Privatrechts im Laufe der Jahre in Gesetzen außerhalb des ABGB festgehalten.
4. Zusammenfassung:
Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch von Österreich hat also so ziemlich alles mitgemacht, ohne neu verfasst werden zu müssen. Es hat verschiedene Epochen überstanden, in denen ihre Vertreter immer wieder ihren Einfluss auf das Zivilgesetzbuch ausübten, um es der Zeit anzupassen und zu verbessern. Außerdem sind mittlerweile viele Gesetze außerhalb des ABGB festgeschrieben, um es nicht zu unübersichtlich werden zu lassen und Rechtsfragen besser klären zu können. Dies alles führte dazu, dass das ABGB bis heute die Grundlage des Zivilgesetzes in Österreich ist.
Literaturverzeichnis:
1) 200 Jahre ABGB: http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_OeffentlicheSicherheit/2012/03_04/files/Zivilrechtsgeschichte.pdf
2) Worterklärung zur K.U.k-Monarchie: http://www.duden.de/suchen/dudenonline/k%20u%20k%20Monarchie
3) Erklärung des Begriffes Intitutionensystem: http://www.enzyklo.de/Begriff/Institutionensystem
4) Das ABGB als Online-Version: http://www.ibiblio.org/ais/abgb1.htm
5) Magazin von 2011 anlässlich der 200 Jährung des ABGB http://www.jus-alumni.at/media/jusa_1300084433.pdf
6) Vorlesung von Dr. Richter zum Thema Rechtsvergleich http://www.klaus-richter.eu/uploads/media/RVGL_04.pdf
7) Basisinformationen über das ABGB http://www.mcchaos.de/europa/files/ABGBinOsterreich.pdf
8) Informationen zur Epoche der Aufklärung http://www.pohlw.de/literatur/epochen/aufklaer.htm
[...]
[1] http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_OeffentlicheSicherheit/2012/03_04/files/Zivilrechtsgeschichte.pdf
5 http://www.jus-alumni.at/media/jusa_1300084433.pdf
7 http://www.mcchaos.de/europa/files/ABGBinOsterreich.pdf
3 http://www.enzyklo.de/Begriff/Institutionensystem
1 http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_OeffentlicheSicherheit/2012/03_04/files/Zivilrechtsgeschichte.pdf
4 http://www.ibiblio.org/ais/abgb1.htm
5 http://www.jus-alumni.at/media/jusa_1300084433.pdf
6 http://www.klaus-richter.eu/uploads/media/RVGL_04.pdf
7 http://www.mcchaos.de/europa/files/ABGBinOsterreich.pdf
8 http://www.pohlw.de/literatur/epochen/aufklaer.htm
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Hausarbeit?
Diese Hausarbeit befasst sich mit dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch von Österreich (ABGB). Sie untersucht den historischen Hintergrund der Entstehung des Gesetzbuches, den Einfluss der damaligen Epoche und ihrer Vertreter, und die Gründe, warum dieses alte Gesetzbuch bis heute in Österreich Gültigkeit hat.
Was ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB)?
Das ABGB ist das seit 1812 geltende Zivilrecht von Österreich und das älteste noch gültige Gesetzbuch im deutschsprachigen Raum. Es regelt das Personen-, Familien-, Sach-, Erb- und Schuldrecht.
Wer war an der Entstehung des ABGB beteiligt?
Die Monarchin Maria Theresia beauftragte eine Kommission zur Vorbereitung eines österreichischen Zivilgesetzbuches. Franz Edler von Zeiller gilt als Schöpfer des ABGB.
Wie ist das ABGB aufgebaut?
Das ABGB ist nach dem Institutionensystem aufgebaut und gliedert sich in zwei große Teile: Personen- und Sachrecht. Es besteht aus drei Teilbereichen: Personen- und Familienrecht, Sach-, Erb- und Schuldrecht sowie gemeinschaftliche Bestimmungen der Personen- und Sachrechte.
Welchen Einfluss hatte die Aufklärung auf das ABGB?
Die Epoche der Aufklärung prägte das ABGB maßgeblich, da die aufgeklärte Gesellschaft nach Rechtsgleichheit und Freiheit des wirtschaftlichen Verkehrs strebte. Dies führte zur Idee eines solchen Gesetzbuches.
Inwiefern beeinflusste die k. u. k.-Monarchie das ABGB?
Die k. u. k.-Monarchie, der Zusammenschluss von Österreich und Ungarn, führte zu Widersprüchen im ABGB, da die unterschiedlichen Ideale der beiden Länder miteinander in Einklang gebracht werden mussten. Beispielhaft werden die Paragraphen §16 und §1146 genannt, die sich teilweise widersprechen (Verbot der Sklaverei vs. Gutsuntertanen).
Welchen Einfluss hatte der französische 'Code Civil' auf das ABGB?
Nach der Veröffentlichung des 'Code Civil' durch Napoléon Bonaparte wurden viele seiner Gesetze abgewandelt übernommen. Beide Gesetzbücher stammen in gewisser Weise von der Bildpropaganda ab.
Welche Rolle spielte das ABGB für andere Länder?
Das ABGB war ein Vorbild für die Rechtsschaffung in Kroatien, Bosnien-Herzogowina und Serbien.
Wurde das ABGB im Laufe der Zeit verändert?
Ja, im Laufe der letzten 200 Jahre gab es immer wieder Änderungen, um das ABGB an die gesellschaftlichen und regierungsformellen Veränderungen anzupassen. In den Jahren 1914, 1915 und 1916 traten drei Teilnovellen in Kraft, die nicht mehr zeitgemäße Gesetze ersetzten und das AGBG dem deutschem BGB angepasst.
Warum hat das ABGB bis heute Bestand?
Das ABGB hat verschiedene Epochen überstanden, in denen Vertreter ihren Einfluss ausübten, um es der Zeit anzupassen. Viele Gesetze wurden außerhalb des ABGB festgehalten, um es übersichtlicher zu gestalten. All dies führte dazu, dass das ABGB bis heute die Grundlage des Zivilgesetzes in Österreich ist.
Wo finde ich die im Text referenzierten Quellen?
Eine Liste der im Text genannten Literaturquellen findet sich im Literaturverzeichnis am Ende des Textes.
- Quote paper
- Lukas Keller (Author), 2013, Entstehung und Inhalt des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (Österreich), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/265937