Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Auswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention und der damit in Zusammenhang stehenden Thematik der Inklusion und Sozialraumorientierung im Bereich der Arbeit mit Menschen mit Behinderung. Formal gliedert sich die Arbeit in zwei große Hauptteile: Den theoretischen und den empirischen Teil. Der theoretische Teil umfasst die Auswertung und vergleichende Diskussion von Literatur zu den Bereichen Sozialraumorientierung, Formen der Behinderung und Inklusion. Das Fachkonzept Sozialraumorientierung kann als wesentliche Voraussetzung für das Gelingen von Inklusion bezeichnet werden, weswegen die Leitprinzipien in dieser Arbeit näher vorgestellt werden. Das Kapitel zum Themenbereich Inklusion ist zentrales Element des theoretischen Teils. Hier wird insbesondere der Unterschied zwischen Integration und Inklusion erläutert, als auch die UN-Behindertenrechtskonvention in ihrer Struktur und ihrem Inhalt näher vorgestellt. Des Weiteren wird ein Versuch gestartet, Inklusion im Kontext der Systemtheorie von Niklas Luhmann zu betrachten sowie aus der Konvention resultierende Herausforderungen an die Praxis vorgestellt.
Der empirische Teil beinhaltet Untersuchungen zu Inklusion, Sozialraumorientierung und die Auswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention unter Betrachtung der drei unterschiedlichen Perspektiven im Kontext von Menschen mit psychischer Erkrankung: Fachkräfte im Bereich der Sozialpsychiatrie, Menschen mit psychischer Erkrankung und BürgerInnen einer Gemeinde. Es wurden jeweils unterschiedliche Fragestellungen formuliert, als auch unterschiedliche Erhebungsmethoden ausgewählt. Mit zwei Fachkräften aus dem ambulanten und stationären Bereich der Sozialpsychiatrie wurden Experteninterviews geführt. Die Fragestellung bezüglich des Menschen mit psychischer Erkrankung wurde hingegen narrativ erhoben. Weiter wurde eine BügerInnenbefragung mit Hilfe eines halbstandardisierten Fragebogens durchgeführt. Zusammenfassend wird deutlich, dass Inklusion nicht nur pädagogisches Anliegen, sondern eine die gesamte Gesellschaft betreffende Aufgabe ist. Die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik postuliert letztendlich eine stringente Anwendung der allgemeinen Menschenrechte für Menschen mit Behinderung und stellt aufgrund ihrer starken Akzentsetzung auf die Thematik der Inklusion im Selbstverständnis der Menschenrechtsbewegung eine Erneuerung dar. In der praktischen Arbeit (...)
INHALTSVERZEICHNIS
Abbildungsverzeichnis
1.Einleitung
2 Das Konzept der Sozialraumorientierung
2.1 Sozialwissenschaftliche Grundlagen
2.1.1 Sozialökologische Erkenntnisse der frühen Chicagoer Schule
2.1.2 Soziales Kapital bei James S. Coleman, Robert D. Putnam und Pierre Bourdieu
2.1.3 Sozialer Raum bei Pierre Bourdieu
2.1.4 Der soziologische Raumbegriff
2.1.5 Theoretische Konzepte als Hintergrund sozialraumorientierter Arbeit
2.2 Sozialraumorientierte Soziale Arbeit
3 Behinderung - Versuch einer Begriffsklärung
3.1 Formen von Behinderung
3.1.1 Menschen mit körperlicher Behinderung
3.1.2 Menschen mit geistiger Behinderung
3.1.3 Menschen mit seelischer Behinderung
3.2 Kritik am Behindertenbegriff und Abgrenzungsprobleme
4 Integration und Inklusion - Auswirkungen der UN-Behinderten- rechtskonvention auf die Praxis der Sozialen Arbeit
4.1 Begriffsklärungen: Integration und Inklusion
4.2 Inklusionsfaktoren und Inklusionsformen der modernen Gesellschaft
4.3 Politische, rechtliche und gesellschaftliche Voraussetzungen für Inklusion
4.3.1 Politische und rechtliche Interventionen
4.3.2 Gesellschaftliche Voraussetzungen im Rahmen ausgewählter Strategien
4.4 Die UN-Behindertenrechtskonvention
4.5 Soziale Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung
4.5.1 Notwendige Grundhaltung der Organisationsformen von Teilhabeleistungen
4.5.2 Inklusion im Kontext von Sozialraumorientierung
4.6 Herausforderungen für die Praxis
5 Empirische Untersuchungen zu Inklusion, Sozialraumorientierung und Auswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention
5.1 Untersuchungsdesign
5.2 Vorstellung der einzelnen Erhebungsinstrumente
5.3 Datenerhebung und Datenaufbereitung
5.3.1 Untersuchungsdurchführung
5.3.2 Datenaufbereitung
5.4 Datenauswertung - Inklusion, Sozialraumorientierung und die Auswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention aus unterschiedlichen Perspektiven
5.4.1 Die Perspektive der Fachkräfte
5.4.2 Die Perspektive der Menschen mit Behinderung, speziell Menschen mit psychischer Erkrankung
5.4.3 Die Perspektive der Bewohnerinnen eines ausgewählten Sozialraums
6 Schlussbemerkungen und Ausblick
Literaturverzeichnis
Bücher und Zeitschriften
Internetquellen
Gesetzestexte
Anhang
Abstract
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Auswirkungen der UN-Behindertenrechts- konvention und der damit in Zusammenhang stehenden Thematik der Inklusion und Sozialraumorientierung im Bereich der Arbeit mit Menschen mit Behinderung. Formal gliedert sich die Arbeit in zwei große Hauptteile: den theoretischen und den empirischen Teil.
Der theoretische Teil umfasst die Auswertung und vergleichende Diskussion von Literatur zu den Bereichen Sozialraumorientierung, Formen der Behinderung und Inklusion. Das Fachkonzept Sozialraumorientierung kann als wesentliche Voraussetzung für das Gelingen von Inklusion bezeichnet werden, weswegen die Leitprinzipien in dieser Arbeit näher vorgestellt werden. Das Kapitel zum Themenbereich Inklusion ist zentrales Element des theoretischen Teils. Hier wird insbesondere der Unterschied zwischen Integration und Inklusion erläutert, als auch die UN-Behindertenrechtskonvention in ihrer Struktur und ihrem Inhalt näher vorgestellt. Des Weiteren wird ein Versuch gestartet, Inklusion im Kontext der Systemtheorie von Niklas Luhmann zu betrachten sowie aus der Konvention resultierende Herausforderungen an die Praxis vorgestellt.
Der empirische Teil beinhaltet Untersuchungen zu Inklusion, Sozialraumorientierung und die Auswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention unter Betrachtung der drei unterschiedlichen Perspektiven im Kontext von Menschen mit psychischer Erkrankung: Fachkräfte im Bereich der Sozialpsychiatrie, Menschen mit psychischer Erkrankung und BürgerInnen einer Gemeinde. Es wurden jeweils unterschiedliche Fragestellungen formuliert, als auch unterschiedliche Erhebungsmethoden ausgewählt. Mit zwei Fachkräften aus dem ambulanten und stationären Bereich der Sozialpsychiatrie wurden Experteninterviews geführt. Die Fragestellung bezüglich des Menschen mit psychischer Erkrankung wurde hingegen narrativ erhoben. Weiter wurde eine BügerInnenbefragung mit Hilfe eines halbstandardisierten Fragebogens durchgeführt. Zusammenfassend wird deutlich, dass Inklusion nicht nur pädagogisches Anliegen, sondern eine die gesamte Gesellschaft betreffende Aufgabe ist. Die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik postuliert letztendlich eine stringente Anwendung der allgemeinen Menschenrechte für Menschen mit Behinderung und stellt aufgrund ihrer starken Akzentsetzung auf die Thematik der Inklusion im Selbstverständnis der Menschenrechtsbewegung eine Erneuerung dar. In der praktischen Arbeit scheint dieser Prozess auf allen Ebenen der sozialen Institutionen bereits gestartet und konkrete Maßnahmen für die Umsetzung der Forderungen der Konvention ergriffen worden zu sein. Auf Grundlage der Auswertung des narrativen Interviews konnte insbesondere das Problem der Selbststigmatisierung identifiziert werden. Bei der Auswertung der Fragebögen wurden hingegen die in der Gesellschaft existierenden Hemmschwellen besonders deutlich.
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 2: Modell des relationalen Raumbegriffs (Stoetzer 2008, S.11)
Abbildung 3: Dimensionen, Arbeitsweisen und Konzepte der Sozialraumorientierung (Budde/Früchtel 2006, S.45)
Abbildung 4: Handlungsfelder der Sozialraumorintierung (vgl. Früchtel et al. 2007a, S.30)
Abbildung 5: Fachliche Anforderungen der Sozialraumorientierung (Früchtel et al. 2007a, S.27)
Abbildung 6: Schulische Integration versus schulische Inklusion (Hinz 2002, S. 359)
Abbildung 7: Von der Integration zur Inklusion (vgl. Friesinger 2011, o.S.)
Abbildung 8: Inklusionsrollen und Inklusionsformen (Wansing 2006, S.42)
Abbildung 9: Entwicklungsschritte der Rehabilitationspolitik seit 1960 (vgl. Wansing 2006, S.113)
Abbildung 10: (Teil-)Stationäre Angebote und Offene Hilfen für Menschen mit Behinderung (vgl. Wansing 2006, S.148ff)
Abbildung 11: Zufriedenheit durch das Persönliche Budget (vgl. Bundesregierung 2006, S.11)
Abbildung 12: Geschlecht der Befragten
Abbildung 13: Alter der Befragten
Abbildung 14: Wo leben Menschen mit psychischer Erkrankung
Abbildung 15: Chancen der UN-Behindertenrechtskonvention
1.Einleitung
Unzählige Fachtagungen in den letzten Jahren haben demonstriert, dass in wachsendem Maße zahlreiche Träger, Organisationen und Gruppen der Behindertenhilfe als auch der Sozialpsychiatrie, Konzepte für die Umsetzung der jahrelang geforderten Modifizierungen im jeweiligen Hilfesystem erarbeiten, was seit der Einführung des SGB IX im Jahre 2001 letztendlich auch rechtlich verankert wurde: Die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Diese Forderung soll sich auf alle Lebensbereiche beziehen, das heißt Erziehung, Bildung, Arbeit, Wohnen, Freizeit und Mobilität.
Die Begrifflichkeiten ,Inklusion‘ und ,Sozialraumorientierung‘ bestimmen nicht zuletzt aufgrund der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik den aktuellen Diskurs, als auch die alltägliche Praxis der Fach- und Führungskräfte sozialer Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie. Was aber unterscheidet Inklusion von Integration? Muss ein Mensch integriert sein, um ihn inkludieren zu können, oder stellt Inklusion lediglich eine Erneuerung des Integrationsbegriffs dar, um das öffentliche Interesse und die Aufmerksamkeit in der Gesellschaft wieder zu gewinnen? Vor diesem Hintergrund scheint es sich offenbar weitestgehend um eine Debatte von ExpertInnen zu handeln, an der Menschen mit Behinderung und BürgerInnen ohne ExpertInnenstatus kaum beteiligt sind. Im Kontext von Inklusion stellt die Einbeziehung aller Menschen vermutlich aber eine notwendige und auch sinnvolle Bedingung dar.
Ziel dieser Arbeit ist es daher, neben der theoretischen Ausarbeitung im ersten Teil, im zweiten Teil alle beteiligten Perspektiven zu berücksichtigen und VertreterInnen einzelner Dimensionen (Fachkräfte, Menschen mit Behinderung, BürgerInnen ohne ExpertInnenstatus) auf unterschiedlichste Weise zu Wort kommen zu lassen. So sollen erste Ergebnisse bezüglich den Auswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention erzielt werden.
Für die Verfasserin ist es von besonderer Bedeutung, Betroffene in den Forschungsprozess aktiv mit einzubeziehen, als auch deren Meinung und Verständnis bezüglich der Inklusionsdebatte kennen zu lernen. An dieser Stelle soll angemerkt werden, dass sich keinerlei Ausführungen zur Stigmatisierungsproblematik oder ,Behinderung als soziales Problem‘ in dieser Arbeit finden lassen, um einer Defizitorientierung konsequent entgegen zu treten.
An verschiedenen Stellen wird der/die interessierte LeserIn anhand von Fußnoten auf weiterführende Literatur verwiesen, da die Verfasserin nicht den Anspruch erheben will, alle relevanten Themen erschöpfend abzuhandeln.
Zu einzelnen Kapiteln, insbesondere Kapitel 2, wird keine aktuelle Literatur nachgewiesen, da entweder keine neuere Literatur existiert, oder aber in aktuellen Arbeiten lediglich das wiederholt wird, was von anderen AutorInnen Jahre zuvor konkreter beschrieben wurde.
Um auf das dem Arbeitstitel zugrunde liegende Ziel hin zu führen, wird im zweiten Kapitel zunächst das Konzept der Sozialraumorientierung (2.2) auf Grundlage sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse (2.1) vorgestellt.
Im dritten Kapitel wird versucht, den Behindertenbegriff zu klären, indem die unterschiedlichen Formen von Behinderung (3.1) erläutert, sowie die Kritik am Behindertenbegriff und vorhandene Abgrenzungsprobleme (3.2) in verkürzter Weise erörtert werden. Die ausführliche Beschreibung der seelischen Behinderung kann als Exkurs betrachtet werden, dessen Berechtigung sich im empirischen Teil dieser Arbeit wiederfindet.
Kapitel vier stellt letztendlich den abschließenden, jedoch zentralen Teil der theoretischen Ausführungen dieser Arbeit dar. An dieser Stelle soll die Thematik der Inklusion im Kontext von Sozialraumorientierung und den Auswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention betrachtet werden. Eingeleitet wir das Kapitel durch die Klärung des Integrations- und Inklusionsbegriffs (4.1). Daran anschließend werden die unterschiedlichen Inklusionsfaktoren und Inklusionsformen der modernen Gesellschaft (4.2) unter Bezugnahme der Systemtheorie von Niklas Luhmann beschrieben, als auch politische, rechtliche und gesellschaftliche Voraussetzungen für das Gelingen von Inklusion (4.3) dargestellt. Um die Auswirkungen der UN- Behindertenrechtskonvention auf die praktische Arbeit der Fachkräfte im Bereich der Arbeit mit Menschen mit Behinderung besser verstehen und in einen gemeinsamen Kontext setzen zu können, soll die Vorstellung der Inhalte und Forderungen der Konvention (4.4) und der vorhandenen sozialen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung (4.5) erfolgen. Abschluss dieses Kapitels bildet die Beschreibung ausgewählter Herausforderungen an die Praxis (4.6), die sich aufgrund der Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben und aus der Literatur ableiten lassen.
Der zweite Teil der vorliegenden Arbeit beinhaltet empirische Untersuchungen zu Inklusion, Sozialraumorientierung und Auswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der Sozialpsychiatrie und wird unter dem fünften Kapitel zusammengefasst. Aufgrund eines persönlichen Bezugs zu Menschen mit psychischer Erkrankung und dem bevorstehenden beruflichen Einstieg in das Arbeitsfeld der Sozialpsychiatrie liegt das zentrale Interesse der Verfasserin darin, die unterschiedlichen empirischen Untersuchungen im Kontext von seelischer Behinderung durchzuführen. Auch die Tatsache, dass beispielsweise Veränderungen im Zusammenhang mit dem Aspekt der Barrierefreiheit im Bereich Menschen mit seelischer Behinderung vergleichsweise weniger sichtbar sind, als im Bereich der körperlich behinderten Menschen, ist es im Interesse der Verfasserin, den Fokus verstärkt auf diese Form von Behinderung zu richten.
Zu Beginn des fünften Kapitels wird zunächst das Untersuchungsdesign (5.1), die unterschiedlichen Erhebungsinstrumente (5.2) und einzelne Aspekte der Datenerhebung und Datenaufbereitung (5.3) explizit und umfassend vorgestellt. Die anschließende Datenauswertung (5.4) erfolgt anhand unterschiedlicher Methoden der qualitativen Sozialforschung und unter Berücksichtigung der drei verschiedenen Perspektiven (Fachkräfte, Menschen mit psychischer Erkrankung, BürgerInnen einer Gemeinde). Nach jeder Auswertung erfolgt eine Diskussion und abschließende Bewertung der Ergebnisse.
2 Das Konzept der Sozialraumorientierung
Im folgenden Kapitel sollen zum einen die sozialwissenschaftlichen Grundlagen beschrieben werden, vor deren Hintergrund das Konzept der Sozialraumorientierung entwickelt wurde und zum anderen die Prinzipien und Zielsetzungen sozialraumorientierter Arbeit näher vorgestellt werden.
2.1 Sozialwissenschaftliche Grundlagen
Da das sozialraumorientierte Handlungskonzept auf sozialökologische Erkenntnisse der frühen Chicagoer Schule und auf Sozialkapitalkonzepte von James S. Coleman, Robert D. Putnam und Pierre Bourdieu zurückgreift, sich auf die Bourdieu‘sche Vorstellung des Sozialen Raums und den soziologischen Raumbegriff, insbesondere geprägt durch die Raumtheorie von Martina Löw, beruft sowie an einzelne theoretische Konzepte anknüpft, sollen diese in den folgenden Ausführungen skizziert werden.
2.1.1 Sozialökologische Erkenntnisse der frühen Chicagoer Schule
Innerhalb der Chicagoer Schule wurden in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts unter dem Etikett der Sozialökologie zunächst gesellschaftliche Veränderungen analysiert und nach Gesetzmäßigkeiten hin untersucht. Dies stellten zugleich die Anfänge systematischer raumbezogener Analysen dar, wobei sich der Begriff des ,Sozialraums‘ als Übersetzung von ,social area‘, ein Terminus der Chicagoer Schule, weit verbreitet hat (vgl. Riege/Schubert 2005, S.8). Ziel war es, zu ergründen, wie sich menschliche Gemeinschaften und deren physisch-räumliche Umwelt gegenseitig bedingen. Zunächst typisch für die Sozialforschung der Chicagoer Schule sind qualitativ-empirische und ethnographische Studien, die sich mit der Thematik sozialer Desintegration durch beispielsweise Scheidungen, Jugendbanden, Prostitution, Selbstmord oder Wohnungslosigkeit auseinandersetzten (vgl. Farwick 2009, S.25). Vor diesem Hintergrund wurde der Sozialraum im Verständnis der Chicagoer Schule als empirische Konstruktion, durch eine räumlich eingegrenzte Sozialstruktur, definiert (vgl. Riege/Schubert 2005, S.8).
Als weiterer Forschungshintergrund diente die schnelle Verstädterung in den USA und den damit in Zusammenhang stehenden Zuwachs an sozialen Problemen. Zentraler Forschungsgegenstand war somit die Entwicklung von abweichendem Verhalten und sozialer Desintegration im Kontext unterschiedlicher städtischer Lebensräume, Subkulturen und Milieus (vgl. Riege/Schubert 2005, S11).
Eine Zusammenfassung des theoretischen Ansatzes im Hinblick auf die Sozialökologie ist aufgrund der Komplexität der unterschiedlichen Texte von verschiedenen Autoren kaum möglich.[1] Daher soll in dieser Arbeit nicht die Theorie als Ganzes, sondern einzelne vorrangige Grundgedanken und Leitprinzipien der sozialökologische Erkenntnisse der frühen Chicagoer Schule im Vordergrund stehen.
Die Soziologen der Chicagoer Schule[2] sind der Auffassung, der Mensch unterliege den Prinzipien der Natur, nach denen sich die Anpassung von Lebewesen an ihre natürliche Umwelt richte, da er wie alle anderen Lebewesen durch einen natürlichen und biologischen Organismus gekennzeichnet sei. Da diese Anpassungsleistung in keiner Weise bewusst stattfindet, unterliegt der menschliche Organismus unbewussten Mechanismen, durch die die Anpassung an ihre Umwelt stattfinden kann. Hawley (1974) formulierte dazu folgenden radikalen Gedanken: „Die menschliche Gesellschaft ist mit anderen Worten im Grunde genommen ein Anpassungsmechanismus; sie ist das Mittel, mit dessen Hilfe eine Bevölkerung in ihrem Lebensraum bestehen und daraus ihren Nutzen ziehen kann“ (Hawley 1974, S.121).
Die unterschiedlichen Arten von Stadtvierteln wie Slums, Oberschichtwohnviertel, Stadtzentren, Ghettos, Arbeiterquartiere, usw. werden in diesem Kontext daher als Ergebnis der menschlichen Anpassungsleistung an die Umwelt betrachtet, die wiederum die Wohnbevölkerung in den einzelnen Gebieten zu sogenannten ,natural areas‘ spezifisch selektiert (vgl. Krämer-Badoni 1991, S.19).
Weiter gehen die Chicagoer Soziologen davon aus, dass sich diese Stadtstruktur einer Gesellschaft durch eine biotische Ebene und eine dieser Ebene übergeordnete kulturelle Ebene definiert. Im Bereich der biotischen Ebene ist die Verfolgung von individuellen Eigeninteressen innerhalb einer ökologischen Ordnung primäres Prinzip (vgl. Park 1936, S.3f). Weiter geht Park davon aus, dass das Ausmaß dieses Wettbewerbs auf der biotischen Ebene um Status und Macht innerhalb der Gesellschaft von der Heterogenität der Gesellschaftsmitglieder abhängig sei, wobei er durch Normen, Werte, Institutionen und Gesetze begrenzt wird, die der kulturellen (gesellschaftlichen) Ebene zuzuordnen sind (vgl. Park 1936, S.12f). „Die Basis aller Gesellschaftlichkeit aber bleiben die biotischen Prozesse der Gemeinschaftsbildung als Anpassungsprozess an eine als natürlich gedachte gesellschaftliche Umwelt“ (Krämer-Badoni 1991, S.19f).
2.1.2 Soziales Kapital bei James S. Coleman, Robert D. Putnam und Pierre Bourdieu
Obwohl der Begriff des ,Sozialen Kapitals‘ bereits zu Beginn des letzten Jahrhunderts entstand, wurde das Konzept erst Ende der 80er Jahre durch zwei der bedeutendsten Sozialwissenschaftler der heutigen Zeit, Bourdieu (1983) und Coleman (1988, 1990), bekannt (vgl. Paxton 1999, S.88).
Nach James S. Coleman stellt das soziale Kapital eines Individuums diejenigen Beziehungen dar, in die es eingebettet ist und entwickelt sich, wenn sich Beziehungen zwischen Menschen so verändern, dass bestimmte Interaktionen erleichtert werden. Um seine Auffassung zu untermauern, vergleicht James S. Coleman die Kapitalarten physisches Kapital und Humankapital mit dem sozialen Kapital:
„Physisches Kapital wird geschaffen, indem Material so verändert wird, dass daraus Werkzeug entsteht, das die Produktion erleichtert; dementsprechend wird Humankapital geschaffen, indem Personen so verändert werden, dass sie Fertigkeiten und Fähigkeiten erlangen, die ihnen erlauben, auf neue Art und Weise zu handeln (Coleman 1991, S.394).“
Weiter beschreibt er Sozialkapital als produktiv, da sich durch dieses Kapitalvermögen Ziele ermöglichen lassen, die sonst wahrscheinlich nicht zu erreichen wären. Eine zentrale Rolle hierbei stellt jedoch die Qualität des sozialen Netzwerks einer Person dar: Je nach Qualität der sozialen Beziehungen werden bestimmte Handlungen von Individuen begünstigt oder nicht. Ist kaum Sozialkapital vorhanden oder die Beziehungen von schlechter Qualität, sind die Handlungsmöglichkeiten eines Individuums nach Coleman stark eingeschränkt. Die produktive Wirkung von Sozialkapital befindet sich somit in der Begünstigung von Handlungen, deren Resultat dem Individuum oder aber auch dem Kollektiv einen sichtbaren Nutzen verschafft. Erst in diesem Nutzen stellt das Sozialkapital eines Individuums eine Ressource dar (vgl. Coleman 1991, S.394f).
Weiter verweist Coleman auf den Zusammenhang zwischen Human- und Sozialkapital, da die Möglichkeit besteht, durch die sozialen Netzwerke einen Zusammenschluss humaner Ressourcen zu erreichen oder Einzelne, durch ihre zwischenmenschlichen Beziehungen, die humanen Ressourcen anderer nutzen können (vgl. Coleman 1991, S. 395).
Coleman betont in seinem Konzept die Kooperationsbereitschaft von den AkteurInnen innerhalb einer Gemeinschaft, die für die Entwicklung von Sozialkapital vorhanden sein muss. Voraussetzung für soziales Kapital ist demnach eine Basis des Vertrauens, durch die die Bereitschaft zur gegenseitigen Unterstützung und zur Kooperation miteinander entstehen kann und welche die Netzwerke stabilisiert. Um die humanen Ressourcen aufzubauen, aber auch zu erhalten, sind bestimmte Werte und Normen in der Gesellschaft ebenfalls essentiell. So müssen nach Coleman soziale Beziehungen ausdrücklich reziproken Charakter haben, um als Sozialkapital zur Verfügung zu stehen. Besteht zwischen den erbrachten und empfangenen Leistungen in einer Beziehung ein Missverhältnis, ist die Norm der Reziprozität gebrochen und kann schlimmstenfalls zur Auflösung der Beziehung und somit zum Wegfall eines Teils des innewohnenden Sozialkapitals führen (vgl. Coleman 1991, S. 397).
Während Coleman Sozialkapital hauptsächlich als individuelles Gut beschreibt, ergänzt Robert D. Putnam (1993) diesen Ansatz durch die Beschreibung der Qualität von Sozialkapital als kollektives Gut. Soziales Kapital definiert sich bei ihm über Vertrauen, Netzwerke und Normen (vgl. Putnam 1995, zit. Bei Haug 1997, S.5).
Auch bei diesem Ansatz werden die Norm der Reziprozität und, ergänzend zu Colemans Auffassung, die Netzwerke bürgerlichen Engagements als Basis für die Entstehung von Sozialkapital betrachtet. Nach Putnam existieren innerhalb der Gesellschaft durch Normen beeinflusste oder vorgegebene Handlungserwartungen, deren Nichtbeachtung zum Wegfall sozialer Beziehungen führen kann. Dieses Risiko wird durch strenge Normen der Gegenseitigkeit und dichte Netzwerke gemindert, was wiederum Vorteile für Kooperationen miteinander zur Folge hat (vgl. Putnam 1993, S.171).
Weiter geht Putnam von einer Wechselwirkung zwischen Vertrauen und Kooperationen aus: Existiert ein hohes Maß an Vertrauen in einer Gemeinschaft, so stellt dieses einen qualitativen und quantitativen Gewinn an Kooperationen dar, welche zudem Vertrauen erzeugen (vgl. Putnam 1993, S.170f). Auf die grundlegenden theoretischen Schwächen in Putnams Ansatz von Sozialkapital als kollektives Gut kann hier nicht weiter eingegangen werden, da dies den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde.[3]
Für Bourdieu hingegen ist das zentrale Thema, die Auswirkungen des Handelns der Menschen in ihrem sozialen Alltag auf die Mechanismen der Konstruktion und Erhaltung von gesellschaftlichen Strukturen. Um dies zu analysieren, führt Bourdieu unterschiedliche Kapitalarten als Begrifflichkeiten ein: Neben dem kulturellen (Zeugnisse, Titel, etc.) und ökonomischen (Geld, Besitz, etc.) Kapital unterscheidet er das soziale Kapital. Nach seiner Definition entsteht soziales Kapital durch ständige Beziehungsarbeit und schließt diejenigen Ressourcen ein, die aus einem Netz dauerhafter Beziehungen, gegenseitigen Kennen und Anerkennen resultieren (vgl. Bourdieu 1983, S.190f). Bourdieu beschreibt demnach soziales Kapital, im Gegensatz zu Putnam, nicht als kollektives Gut von Gesellschaften, sondern richtet seinen Fokus auf die individuelle AkteurInnenebene.
Da in der sozialen Realität Sozialkapital und kulturelles sowie ökonomisches Kapital stets in Verbindung zueinander auftreten, ist der Begriff ,soziales Kapital‘ nur auf der theoretischen Ebene als eigenständige Kapitalart konstruiert. Auch seien die Kapitalarten prinzipiell als gleichwertig zu betrachten, da alle drei Arten dazu fungieren, die soziale Position eines Individuums in einer Gemeinschaft zu sichern bzw. zu optimieren (vgl. Bourdieu 1983, S.183f).
Bourdieu geht jedoch noch einen Schritt weiter und spricht von der Möglichkeit der Kapitalumwandlung. Beispielsweise könne erworbene Bildung zu einer bestimmten Berufsposition führen und somit kulturelles Kapital in ökonomisches Kapital konvertiert werden. Zusammenfassend bleibt somit festzuhalten, dass es als Ziel von Bourdieu anzusehen ist die Gesetze zu bestimmen, nach denen die verschiedenen Arten von Kapital gegenseitig ineinander transformiert werden. Als Resultat dieses Zusammenhangs zwischen den einzelnen Kapitalarten nennt Bourdieu den Erhalt und die Verstärkung sozialer Ungleichheiten (vgl. Bourdieu 1983, S.196f).
„Die Schwierigkeit liegt nun darin, dass in dem Maße, wie problematische Lebenslagen in Form von kumulierten Ausgrenzungen in der Gesellschaft verteilt sind, auch die zur Bewältigung dieser Ausgrenzungserfahrungen nötigen Ressourcen und Fähigkeiten als Konsequenz aus eben dieser Lebenslage ungleich verteilt sind (Wansing 2006, S.77).“
Dies hat zur Folge, dass genau diejenigen Menschen geringe Chancen einer Inklusion besitzen, die meist schon seit ihrer Geburt über kaum ökonomisches, kulturelles und auch soziales Kapital verfügen (vgl. Hillebrandt 1999, S.268).
Für die sozialen Kosten innerhalb einer Gesellschaft bedeutet dies eine Verringerung in dem Maße, wie Unterstützung durch das soziale Netzwerk einer Person erbracht werden kann. Dabei steigen jedoch diejenigen Kosten, die von der Allgemeinheit für diese Unterstützung getragen werden müssen insoweit, wie in modernen Gesellschaften im Kontext von Individualisierung und Mobilisierung soziale Netzwerke (Freunde, Nachbarn, etc.) nicht mehr greifen.
Inwiefern Integrationsprobleme von beispielsweise Menschen mit Behinderung bewältigt werden können, ist abhängig davon, ob es innerhalb der Gesellschaft möglich ist, Menschen mit Behinderung einen Zugang zum sozialen Kapital (z.B. durch Schulbildung) zu eröffnen, was zunächst mit einem zusätzlichen Aufwand an Kosten verbunden wäre (vgl. Zwingenberger 2003, S.71f).
2.1.3 Sozialer Raum bei Pierre Bourdieu
Der französische Soziologe Pierre Bourdieu erarbeitete mit seinen Untersuchungen zur Sozialstruktur in Frankreich (1987) das Konzept des sozialen Raums. Bei diesem Konzept sind in einem ersten Schritt die Individuen je nach Ausmaß und Struktur ihres ökonomischen und kulturellen Kapitals sowie dessen zeitlicher Entwicklung im Verhältnis zum gesamtgesellschaftlichen Kapitalvolumen im konstruierten Raum der sozialen Positionen platziert. In Folge dessen entsteht ein dreidimensionaler Raum, bei dem die vertikale Ebene durch das Gesamtvolumen an ökonomischen, kulturellem und sozialem Kapital gebildet wird. Die horizontale Dimension zwischen den Polen - kulturelles Kapital auf der rechten Seite und ökonomisches Kapital auf der Linken Seite - stellt das Verhältnis dieser beiden Kapitalarten zueinander dar. Auf dieser Ebene bleibt das soziale Kapital eines Individuums unberücksichtigt (vgl. Bourdieu 1991, S.9ff). Anhand von Abbildung 1 soll dies visualisiert werden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Der Raum der sozialen Positionen nach Bourdieu (Schwingel 2000, S.106)
In einem nächsten Schritt erweitert Bourdieu den Raum der sozialen Positionen mit dem Raum der Lebensstile[4], die systematisch in Beziehung zueinander stehen. Durch diesen konstruierten Raum der Lebensstile versucht Bourdieu die symbolischen Merkmale der Lebensführung zu erfassen, die sich nicht nur aus den dem Individuum zur Verfügung stehenden Ressourcen, sondern auch aus klassenspezifischen Praktiken, Einstellungen und Wahrnehmungen ergeben. Erst durch die Verbindung dieser zwei relativ eigenständigen Subräume, sprich die Zusammenführung von den sozialen Positionen auf einer objektiv externen Strukturebene mit der Praxisebene der Lebensstile, ergibt sich ein umfassendes Bild des sozialen Raums. Trotz dieser Verbindung von Lebensstilen und sozialer Positionen ist deren Zusammenhang jedoch nicht als mechanisch zu betrachten, sondern ist diese Verbindung vom Konzept des Habitus als Vermittlung zwischen Struktur und Praxis geprägt (vgl. Burzan 2005, S.43f).
„Der Habitus als ein System von - implizit oder explizit durch Lernen erworbenen - Dispositionen, funktionierend als ein System von Generierungsschemata, generiert Strategien, die den objektiven Interessen ihren Urheber entsprechen können, ohne ausdrücklich auf diesen Zweck ausgerichtet zu sein (Bourdieu 2001, S.113).“
Wesentlich beim Konzept des Habitus ist, dass je nach sozialer Struktur dessen Konstruktion erfolgt. Das sheißt, dass in Abhängigkeit von sozialer Lage und Stellung innerhalb der Sozialstruktur folglich klassenspezifische Neigungen ausgebildet werden (strukturierte Praxis). Die in diesen sozialen Positionen enthaltenen Denk-, Wahrnehmungs- und Beurteilungsschemata wiederum generieren strukturell angepasste Praxisformen, die zur Reproduktion objektiver Strukturen beitragen (vgl. Müller 1992, S.256).
Der soziale Raum wird von Bourdieu weiter in Felder zergliedert, welche der gesellschaftlichen Arbeitsteilung entsprechen. So existiert beispielsweise das künstlerische Feld, das Feld der hohen öffentlichen Verwaltung, das intellektuelle Feld und viele mehr (vgl. Bourdieu 1991, S.70). Zu beachten ist jedoch, dass die Felder, in denen die Individuen positioniert und durch spezifische Voraussetzungen und Regeln gekennzeichnet sind, nicht durch alle Menschen erfüllt werden können (vgl. Bourdieu 1993, S.108).
„Damit ein Feld funktioniert, muss es Interessenobjekte geben und Leute, die zum Mitspielen bereit sind und über den Habitus verfügen, mit dem die Kenntnis und Anerkenntnis der immanenten Gesetze des Spiels der auf dem Spiel stehenden Interessenobjekte usw. impliziert ist (Bourdieu 1993, S.108).“
Überträgt man dies auf das Feld der Intellektuellen, so müssen Individuen, die sich zu diesem Feld Zutritt verschaffen wollen, beispielsweise über bestimmte Bildungszertifikate und kulturelle Fähigkeiten verfügen.
Für Bourdieu stellt Gesellschaft somit zusammenfassend ein Konstrukt aus zahlreichen differenzierten Feldern dar, in denen die Individuen im Rahmen ihrer Habitus- und Kapitalausstattung um ihre Position innerhalb der Gesellschaft kämpfen, nicht zuletzt um Macht und Einfluss zu erlangen (vgl. Bourdieu 1991, S.23f).
Martina Löw (2001) ist der Auffassung, Bourdieu würde zwei unterschiedliche Räume gegenüberstellen: den sozialen Raum und den sozial angeeigneten geographischen Raum. Während der Begriff des sozialen Raums nur metaphorisch verwendet wird, um die sozialen Prozesse zu beschreiben, „folgen die Ausführungen zu den angeeigneten physischen Raum der Logik eines starren Raums, in den sich soziale Prozesse einschreiben“( Löw 2001, S.182). Demnach wird gesellschaftliche Teilnahme (positiv und negativ) im sozialen Raum durch Wahrnehmungs-, Nutzungs- und Bewegungsmuster auf Grundlage von Kapitalbesitz konstituiert und beeinflusst, um dann im physischen Raum abgebildet zu werden (vgl. Riege/Schubert 2005, S.9).
Vor diesem Hintergrund scheint die Einnahme einer bestimmten sozialräumlichen Perspektive äußerst sinnvoll zu sein, um Teilhabe an der Gesellschaft oder auch Ausgrenzung aus der Gesellschaft besser verstehen zu können: Die von Bourdieu vollzogene Trennung zwischen sozialem und geographischem Raum zeigt beispielsweise, dass nicht alleine der Ort entscheidet, ob sich ein Individuum eingeschlossen fühlt oder nicht, sondern dass jeweils die individuelle Bedeutung maßgeblich für den Grad der Teilhabe ist. Ein/e BewohnerIn einer Komplexeinrichtung kann sich trotz tatsächlicher örtlicher Segregation integriert in seinen/ihren Sozialraum fühlen (vgl. Niediek 2010, S.92).
Festzuhalten bleibt jedoch, dass dem Konzept des sozialen Raums von Bourdieu, im Gegensatz zum Ansatz der Chicagoer Schule beispielsweise, die von identifizierbaren und somit abgegrenzten Räumen ausgehen, ein gesellschaftliches Verständnis vom sozialen Raum zugrunde liegt (vgl. Riege/Schubert 2005, S.8f).
2.1.4 Der soziologische Raumbegriff
Die Auseinandersetzung mit dem Raumbegriff hat in der Soziologie lange Zeit eine untergeordnete Rolle gespielt. Die Überzeugung, sich mit der räumlichen Kategorie im menschlichen Leben zu beschäftigen, um spezifische gesellschaftliche Entwicklungen hinreichend erklären zu können, setzte sich erst in den 90er Jahren durch (vgl. Schroer 2007, S.35). Seinen Ursprung findet der Begriff jedoch in der Antike (vgl. Löw 2006, S.9), wobei in dieser Arbeit auf die Geschichte und konkrete Entwicklung des Raumbegriffs nicht näher eingegangen werden soll.[5]
Wie in der Philosophie und Physik sind auch die Sozialwissenschaften durch die Spaltung des raumtheoretischen Denkens in absolutistische[6] und relativistische[7] Modelle geprägt. Während das herkömmlich Verständnis von Raum von Abgeschlossenheit und Strukturiertheit geprägt ist (absolutistische Auffassung von Raum), wird der Raumbegriff in heutigen soziologischen Diskursen von vielen VertreterInnen nicht mehr als von vornherein vorhanden und somit das menschliche Handeln vorstrukturierend betrachtet, sondern als relational bezeichnet (vgl. Stoetzer 2008, S.2ff).
Als Vorreiterin für eine erfolgreiche (Weiter)Entwicklung des Raumbegriffs in der Soziologie gilt Martina Löw (2001). Ihr Ziel lag darin, die Kontroversen dieser Denkmodelle zu überwinden und einen relationalen Raumbegriff zu formulieren (Abbildung 2). Zentraler Untersuchungsgegenstand der Löw‘schen Raumtheorie ist die „(An)Ordnungen“ (Löw 2001, S.224) von sozialen Gütern und Lebewesen sowie die damit in Zusammenhang stehende Frage, wie Raum in Erinnerungs-, Vorstellungs- und Wahrnehmungsprozesse konstruiert wird und sich als gesellschaftliche Struktur manifestiert (vgl. Löw 2001, S.224f).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Modell des relationalen Raumbegriffs (Stoetzer 2008, S.11)
Durch die Schreibweise von (An)Ordnung soll die Dualität von Raum ausgedrückt werden: Während der Begriff der Ordnung für die Strukturdimension von Räumen steht (Räume sind geordnet), soll der Begriff der Anordnung die soziale Handlungsdimension (Räume als Ergebnisse eines Prozesses der Anordnung) betonen. So formuliert Löw in ihrer Raumtheorie einen prozessualen Raumbegriff, sodass die Struktur eines Raumes „selbst als sozialer Prozess gefasst werden muss“(Löw 2001, S.67).
Grundgedanke hierbei ist die Trennung zwischen sozialem und materiellem Raum. Der Raum als solcher verliert seine natürliche Struktur, wird durch soziales Handeln unterschiedlichster AkteurInnen konstituiert und somit aus seinem starren Gefüge zurück in die Kreativität menschlichen Handelns gelegt. Räume können daher als Resultat von Handlungen angesehen werden. Diese Handlungen sind jedoch abhängig von ökonomischen, rechtlichen, sozialen, kulturellen und letztlich räumlichen Strukturen. Dies bedeutet, dass Räume Handlungen nicht nur ermöglichen, sondern auch begrenzen können (vgl. Löw 2001, S.228f).
Hinsichtlich der Beschaffenheit von Raum beschreibt Löw zwei in Wechselwirkung zueinander stehende Abläufe: das „Spacing“ und die „Syntheseleistung“. Während das Spacing den Vorgang bezeichnet, inwiefern soziale Güter oder Lebewesen in Räumen platziert werden, beschreibt die Syntheseleistung die aktive Verknüpfung der Elemente dieser (An)Ordnung über humane Erinnerungs-, Vorstellungs- und Wahrnehmungsprozesse. Laut Löw kann erst durch diese beiden Abläufe die Wirksamkeit eines Raumes hergestellt werden (Löw 2001, S.158f).
Auf diese Weise gelangen die sozialen Prozesse in den Blick, die einem bestimmten Raum eine bestimmte Struktur verleihen und sich daher, in der jeweiligen Beschaffenheit eines Raumes, bestimmte soziale Regularien niederschlagen. Zur Folge hat dies, dass sich unterschiedlichste Dimensionen (kulturell, ökonomisch,...) sozialer Ungleichheit in der Beschaffenheit von Raum manifestieren, worüber soziale Integration oder Exklusion organisiert werden können (vgl. Kreckel 1992, S.17ff).
Neben den absolutistischen, relativistischen und relationalen Raumkonzepten stellen die marxistischen Ansätze weitere Konzepte der Raumsoziologie dar, welche im Folgenden jedoch nicht näher ausgeführt werden.[8]
Zur Vollständigkeit soll jedoch abschließend angemerkt werden, dass sich in der heutigen Literatur eine Vielzahl von Varianten finden lässt, mit deren Hilfe der Begriff des sozialen Raumes beschrieben werden soll. Seifert (2010) betont die Dominanz von drei unterschiedlichen Bedeutungen. Demnach kann der soziale Raum zum einen als (1) subjektive Kategorie gesehen werden, die durch die konkreten Lebensweisen von Menschen konstruiert wird. „Sozialräume sind dort, wo soziale Netzwerke präsent sind - zuerst einmal unabhängig von bestimmten Orten“ (Seifert 2010, S.33). Zum anderen existiert die Auffassung, der Sozialraum sei (2) das konkrete Wohnumfeld eines Individuums, mit der Wohnung als sozialräumliches Zentrum, der Gemeinde oder dem Wohnviertel als Nahraum sowie der sozialräumlichen Peripherie, als Räume, in denen keine regelmäßigen Aktivitäten stattfinden. Als dritte Variante wird der Begriff des Sozialraums als (3) Verwaltungseinheit verwendet, um beispielsweise Stadtteile und somit Verwaltungsgrenzen zu definieren (vgl. Seifert 2010, S.33).
2.1.5 Theoretische Konzepte als Hintergrund sozialraumorientierter Arbeit
Charakteristisch für eine sozialraumorientierte Arbeit ist die Verknüpfung verschiedener Handlungskonzepte der Sozialen Arbeit (vgl. Budde/Früchtel 2005, S.238ff). Gemeint sind damit Ansätze, die auf verschiedenen Ebenen angesiedelt sind (Politik, operative Leitung, professionelles Alltagshandeln), zu den unterschiedlichsten Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit gehören (Gemeinwesenarbeit und Fallarbeit), auf verschiedene Maxime der Sozialen Arbeit hinweisen (beispielsweise soziale Gerechtigkeit, lernende Organisation, ökonomische Effizienz) und aus unterschiedlichen theoretischen Kontexten der Sozialen Arbeit resultieren (vgl. Früchtel et al. 2007a, S.22). Im Folgenden sollen daher das Konzept der Lebensweltorientierung vorgestellt, sowie die Konzepte der Gemeinwesenarbeit, der Organisationsentwicklung und der Neuen Steuerung kurz skizziert werden.
a. Lebensweltorientierung
Geprägt durch den Lebensweltbegriff, u.a. von Alfred Schütz, wurde für die Soziale Arbeit der Ansatz der Lebensweltorientierung von Hans Thiersch entwickelt. Ziel dieses Konzeptes ist die Herstellung von „gelingendem Alltag“, durch die Nutzung von professionellen Kompetenzen zur Reorganisation gegebener Lebensverhältnisse. Mit Hilfe der professionellen Unterstützung sollen die Gestaltungsräume der KlientInnen vergrößert, deren Zeit und Raum strukturiert, soziale Beziehungen geordnet, problematisches Alltagshandeln bearbeitet sowie Routinen im Denken und Handeln verflüssigt werden. Zentraler Aspekt der Lebensweltorientierung ist die subjektive Wahrnehmung und Bedeutung der eigenen Lebenswelt (Früchtel et al. 2007a, S.22).
Lebensweltorientierte Soziale Arbeit greift dabei auf drei verschiedene Wissenschaftskonzepte zurück: die hermeneutisch-pragmatische Traditionsline, die phänomenologisch- interaktionistische Traditionsline sowie die kritische Alltagstheorie als Tradition (vgl. Thiersch et al. 2005, S.167).
Die hermeneutisch-pragmatische Tradition ist vor allem vom Verstehen des Alltags, der Handlungsmuster und der Routinen einzelner KlientInnen geprägt, die durch die individuell interpretierte Welt eines jeden Einzelnen entstehen. Bei der phänomenologisch- interaktionistische Tradition steht die Rekonstruktion von Routinen und Alltagswissen im Vordergrund, um den Alltag in den Dimensionen Raum, Zeit und soziale Bezüge zu strukturieren. Die Alltagstheorie beschäftigt sich hingegen mit dem dialektischen Charakter von Alltag. So kann dieser einerseits eine Entlastung durch Routinehandeln sein, andererseits bleiben aber potentielle Ressourcen dadurch verborgen. Hier gilt es, den Dialekt aufzubrechen und unentdeckte Möglichkeiten aufzuzeigen (vgl. Thiersch et al. 2005, S.167ff).
Im Kontext von neuen gesellschaftlichen Entwicklungen („reflexive Moderne“, „Risikogesellschaft“, „neue Anomien“[9] ) ist die Gesellschaft geprägt von sozialer Ungleichheit, Individualsierung und Pluralisierung, welche Verunsicherungen in den traditionellen Handlungs- und Deutungsmustern mit sich ziehen. Folglich fallen zum einen die normativen Gerüste zunehmend weg und nimmt zum anderen die Macht des Subjekts zu, sein Leben selbst in die Hand zu nehmen. Auch familiäre Strukturen ändern sich, wobei es hier von wesentlicher Bedeutung ist, zu verstehen, was für den Einzelnen der Begriff der Familie überhaupt bedeutet (vgl. Thiersch et al. 2005, S.168f).
Weiter lassen sich im Konzept der Lebensweltorientierung sechs unterschiedliche Dimensionen benennen, die als strukturellen Rahmen jeder individuellen Lebenswelt dienen und an denen lebensweltorientierte Soziale Arbeit direkt anknüpfen kann. Als Dimensionen gelten die ,erfahrene Zeit‘ und der ,erfahrene Raum‘. Für die Fachkräfte der Sozialen Arbeit bedeutet dies, zeitliche Strukturen aufzuzeigen, Strukturen für neue Optionen zu öffnen als auch die soziale Infrastruktur zu erweitern. Eine weitere Dimension der Lebenswelt stellen die sozialen Beziehungen‘ dar, die durch Netzwerkarbeit aufgebaut oder aktiviert werden sollen. Um die Dimension der ,alltäglichen Aufgaben‘ besser bewältigen zu können, ist es wichtig, den Tagesablauf zu strukturieren und spezifische Regeln einzuführen. Neben der Dimension ,Hilfe zur Selbsthilfe‘, was durch Empowerment[10] gelingen soll, zählen auch die gesellschaftlichen Bedingungen‘ zu den Dimensionen der Lebenswelt. Ziel ist es, die gesellschaftlichen Probleme und Hintergründe zu analysieren und Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe aufzubauen (vgl. Thiersch et al. 2005, S.171ff).
b. Gemeinwesenarbeit
Gemeinwesenarbeit wurde Anfang der 60er Jahre als neue Form von Sozialer Arbeit entwickelt. Zentrales Merkmal ist der Blick auf die Umwelt sowie die Orientierung am räumlichen Aspekt (Quartier, Siedlung, Wohnblock, etc.) der AdressatInnen, indem sie ihren Alltag (er)leben. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse über die strukturellen und erlebten sozialen Bedingungen sind letztendlich Grundlage für die Ableitung von Hilfemaßnahmen. Der/Die Klientin wird demnach nicht mehr auf seine Bedürftigkeit reduziert, sondern als Mensch angesehen, der prinzipiell im sozialen, kulturellen, ökonomischen oder administrativen Bereich teilhaben und auf diese einwirken kann.[11] Zwar weisen die einzelnen Ansätze der Gemeinwesenarbeit in ihrer Vorgehensweise Unterschiedlichkeiten auf, nehmen jedoch immer die infrastrukturellen und baulichen Verhältnisse und gleichermaßen die Lebensbedingungen der BewohnerInnen in den Blick. Um die Wohn- und Lebensverhältnisse zu ermitteln, wurden je nach Ansatz und konkreten Bedingungen unterschiedliche Methoden angewendet. Hierzu gehören unter anderem BewohnerInnenbefragungen, Quartiersbegehungen oder auch Fotodokumentationen (vgl. Reige/Schubert 2005, S.21f). Hinte et al. (2001) fassen diese Orientierung rückblickend zusammen: „Das Interesse der Wohnbevölkerung als Ausgangspunkt jedweden professionellen Handelns zu sehen, die artikulierten Bedürfnisse von Menschen unmittelbar zu erfragen und daraus Konsequenzen zu ziehen, aktivierend und ressourcenorientiert zu arbeiten, kooperativ und vernetzend zu agieren sowie die von den Menschen definierten sozialen Räume als Ausgangspunkt jedweder Organisation zu sehen (Hinte et al. 2001, S.129).“ Die Gemeinwesenarbeit als ein Vorläufer der Sozialraumorientierung war somit Ausgangspunkt dafür, dass nicht nur die Beeinflussung psychischer Strukturen von Menschen, sondern vor allem auch die Gestaltung sozialer Räume in den Fokus der professionellen Arbeit rückte (vgl. Clausen/ Eichenbrenner 2010, S.25).
c. Organisationsentwicklung
Unter Organisationsentwicklung versteht man einen geplanten, gelenkten, systematischen und langfristigen Prozess, der organisationsumfassende Entwicklungen und Veränderungen der Kultur, Systeme und des Verhaltens einer Organisation einschließt (vgl. Comelli 1985, S.87). Durch die aktive Beteiligung der MitarbeiterInnen in diesem Lernprozess, sollen neben einer effizienteren Arbeitsweise auch die Lebens- und Arbeitsqualität sowie die Fähigkeit zur Problemlösung innerhalb der Organisation verbessert werden (vgl. Comelli 1985, S.96). Weiter begreift das Konzept der Organisationsentwicklung eine Organisation oder Verwaltungseinheit allgemein als Konstruktion sozialen Handelns und somit als zielbezogen veränderbar.
Zentraler Kern einer Organisation ist demnach die Anpassung an eine sich permanent verändernde Um- und Innenwelt (vgl. Früchtel et al. 2007a, S.23). Im Gegenzug ist auch das Handeln von Fachkräften durch die jeweiligen Merkmale einer Organisation geprägt. Ziel einer sozialraumorientierten Arbeit im Sinne der Organisationsentwicklung ist somit die Schaffung von adäquaten institutionellen Rahmenbedingungen, die das Erreichen der fachlichen Ziele ermöglichen. Deutlich wird hier ein Wandel der Interessensorientierung von sozialen Einrichtungen durch sozialraumorientierte Arbeit: Nicht mehr die Interessen der eigenen Institution stehen im Vordergrund, sondern die Interessen und Bedürfnisse der Betroffenen sind zentraler Ausgangspunkt. Um dies bewerkstelligen zu können, braucht eine soziale Institution flexible Regeln und einen institutionellen Rahmen, der Mitbestimmungsmöglichkeiten der KlientInnen zulässt. Soll eine soziale Einrichtung kompetent für sozialraumorientierte Soziale Arbeit werden, ist ein Prozess der Organisationsentwicklung, der von der Leitungsebene unterstützt wird, also unabdingbar (vgl. Früchtel et al. 2007a, S.112ff).
d. Neue Steuerung
Das Konzept der Neuen Steuerung wird von Früchtel et al. (2007a) als Modell für eine ergebnisorientierte Steuerung der Verwaltung beschrieben, welches im Kontext der Ökonomisierung des Sozialen[12] auf fünf Ebenen Veränderungsprozesse einleiten will: (1) Regionale Organisation und Dezentralisierung von Diensten in die Gemeinde, (2) Generalisierung von Dienstleistungen (Hilfen aus einer Hand), (3) Flexibilisierung des Unterstützungsangebots (individuelles Anpassen der Hilfen auf KlientIn), (4) Dezentralisierung der Fach- und Finanzverantwortung, sowie mehr Wettbewerb, (5) Output- und Outcome-Orientierung (vgl. Früchtel et al. 2007a, S.145).
Im Kontext von Ökonomisierung und Sozialraumorientierung betrachtet, ist laut Früchtel et al. (2007a) gerade das Konzept der Neuen Steuerung Markenzeichen der Sozialraumorientierung, die finanzielle Ressourcen wirtschaftlich einsetzt:
„Die These lautet, dass Kostenbewusstsein und Qualität in einem positiven Zusammenhang stehen, weil genauer hingeschaut wird, was für welches Geld getan wird, und weil bisweilen Alternativen in den Blick kommen, die gerade deswegen nachhaltig sind, weil sie nicht nur mit Geld zu bezahlen sind (Früchtel et al. 2007a, S.146).“
Ein Instrument, welches sich vor diesem Hintergrund etablierte, stellt das Persönliche Budget dar, das in Kapitel 4.5.2 im Kontext von Inklusion und Sozialraumorientierung näher vorgestellt werden soll.
2.2 Sozialraumorientierte Soziale Arbeit
Sichtet man die zahlreiche Literatur, die sich mit dem Konzept der Sozialraumorientierung auseinandersetzt, so fällt auf, dass unterschiedliche Vorstellungen über die Bedeutung dieses Konzeptes existieren. Insbesondere lassen sich vier unterschiedliche Bedeutungszusammenhänge aus der Literatur kategorisieren:
1) Sozialraumorientierung als Konzept, welches ermöglicht, Lernumgebungen für individuelle „Aneignungs-, Lern- und Partizipationsprozesse“ von Kinder und Jugendliche zu gestalten (Deinet/Reutlinger 2004).
2) Sozialraumorientierung als administrativ begründete Betrachtung von Stadtteilen mit spezifischem Entwicklungsbedarf, unter dem Aspekt der Stadtteilentwicklung (vgl. Deinet 2007, S.45).
3) Sozialraumorientierung als Verbesserung der Angebote der Sozialen Arbeit, durch die „kleinräumige Neujustierung“ professionellen Handelns (Kessel/Reutlinger 2007, S.42).
4) Sozialraumorientierung als ganzheitliches Konzept, um Angebote der Sozialen Arbeit besser erarbeiten und steuern zu können sowie „Lebenswelten und Arrangements in Wohngebieten“ besser zu gestalten (Hinte 2006, S.8f).
Spatscheck (2011) untersucht den Begriff der Sozialraumorientierung im Kontext der Theorie- und Methodendiskussion der Sozialen Arbeit und kommt zu dem Ergebnis, „dass das Konzept der Sozialraumorientierung weit über den Bereich der Handlungsmethode hinaus reicht und eher als Paradigma verstanden werden sollte“ (Spatscheck 2011, S.9).
In den folgenden Ausführungen wird daher von einem ganzheitlichen Ansatz der Sozialraumorientierung ausgegangen, da dies im Kontext dieser Arbeit als sinnvoll betrachtet wird.
Grundsätzlich stellt das Konzept der Sozialraumorientierung eine Weiterentwicklung der Gemeinwesenarbeit dar, die sich neben der Einzelfallhilfe und der sozialen Gruppenarbeit zur Methode der Sozialen Arbeit zählen lässt (vgl. Hinte/Treeß 2007, S.18-30). Hinte (2009) betont jedoch, den Begriff der Gemeinwesenarbeit mit dem der Sozialraumorientierung nicht gleichzusetzen. Vielmehr sei die Gemeinwesenarbeit heutzutage ein Arbeitsfeld, in dem das „Fachkonzept ,Sozialraumorientierung‘ ebenso Geltung hat wie etwa in der Einzelfallarbeit“ (Hinte 2009, S.25).
Da die individuelle Sozialraumdefinition eines jeden Menschen von den atmosphärischen und materiellen Bedingungen im Sozialraum sowie von institutionellen Gegebenheiten abhängig ist, ist es primäres Ziel von Sozialraumorientierung, Lebensbedingungen im Sozialraum so zu gestalten, dass dessen Mitglieder ihren Bedürfnissen entsprechend leben können. Sicherlich existieren jedoch Bedingungen, die benachteiligende Auswirkungen haben können. Sozialraumorientierte Soziale Arbeit sollte daher immer an den Bedingungen selbst anknüpfen und versuchen, diese mit den BewohnerInnen und deren subjektiven Wahrnehmungen gemeinsam zu optimieren. Bei diesem Konzept geht es also nicht darum, Verhaltensweisen von Menschen zu verändern, sondern deren Existenz im Zusammenhang sozialräumlicher Bedingungen zu begreifen und Möglichkeitsräume zu schaffen, in denen nachhaltige kooperative Strukturen im Gemeinwesen entstehen können, an denen wiederum freiwillig partizipiert werden kann. Denn Sinn der Sozialen Arbeit sollte nicht das Eingreifen in individuelle Entscheidungen sein (vgl. Hinte 2009, S.17f). „Wie Menschen ihr eigenes Leben sowie das Zusammenleben mit anderen Menschen in Familie und Stadtteil gestalten, gilt es immer wieder aufs Neue zu verstehen, zu bestaunen oder auch zu beargwöhnen (Hinte 2009, S.19).“
Weiter richtet die sozialpädagogische Vorgehensweise ihren Fokus prinzipiell auf das nahräumliche Umfeld und auf das Ressourcenpotenzial, welches sich daraus ergibt. Kessel und Reutlinger (2007) sprechen daher von einem auf das Umfeld bezogene und an der Ressourcenaktivierung orientierte Handeln, welches Angebote und Maßnahmen Sozialer Arbeit adäquater, bürgernäher und verstärkt partizipativer sowie durch den konkreten Ortsbezug effizienter und effektiver gestaltet (vgl. Kessel/Reutlinger 2007, S.41f). Resultat eines solchen Handels sollen dann zum einen ein niedrigschwelliger Zugang zu einer vernetzten sozialen Infrastruktur wie auch zum anderen die Erarbeitung einer umfassenden Problemlösungsstrategie, durch die Erschließung von Ressourcen im Sozialraum, sein (vgl. Kessel/Reutlinger 2007, S.43).
Nach Hinte (2008) besteht der Begriff der Sozialraumorientierung im fachlichen Kontext aus fünf unterschiedlichen Leitprinzipien:
1) Interessenorientierung: Bezugs- und Ausgangspunkt sind die langfristigen Interessen und der Wille der Betroffenen.
2) Empowerment: Ziel ist es, entgegen einer Entmündigung der Betroffenen, deren Selbsthilfekräften und Eigeninitiative zu fördern und vor allem auch zuzulassen.
3) Ressourcenorientierung: Sozialraumorientiertes Handeln soll dazu beitragen, sich weniger an den Defiziten der AdressatInnen zu orientieren, sondern deren personales und soziales Ressourcenpotential ausfindig zu machen, zu aktivieren und gegebenenfalls zu optimieren. Auf diese Weise soll eine größere Unabhängigkeit der Betroffenen vom Hilfesystem erreicht werden, indem das natürliche Netzwerk die Unterstützungsleistungen (wieder) übernimmt.
4) Zielgruppen- und bereichsübergreifende Orientierung: Der Fokus von sozialraumorientierter Sozialer Arbeit richtet sich nicht auf die institutionellen Strukturen, sondern auf die adäquaten individuellen Bedarfe der AdressatInnen.
5) Koordination und Kooperation unterschiedlicher Angebote: Weitere zentrale Aufgabe ist es, die unterschiedlichen sozialen Dienstleistungen und die Betroffenen im Kontext der Hilfeleistung zu vernetzen, um individuelle Angebote ermöglichen zu können (vgl. Hinte 2008, S.1ff).
Durch die Formulierung dieser fünf Leitprinzipien von Sozialraumorientierung wird deutlich, dass sich der ganzheitliche Ansatz keineswegs nur auf die geografische Dimension des sozialen Raums bezieht, sondern jedes einzelne Prinzip vielmehr eine Schnittstelle darstellt, die es - je nach Relevanz - bei der Umsetzung des Fachkonzepts im konkreten Arbeitsfeld zu diskutieren gilt (vgl. Seifert 2010, S.33).
Budde und Früchtel (2006) sehen den Begriff der Sozialraumorientierung von vier Dimensionen geprägt: Einerseits durch eine methodische Dimension, die die Sozialraumorientierung als (Neu)Gestaltungsaufgabe definiert, andererseits durch eine organisatorische Dimension, welche die Sozialraumorientierung zwar verbunden mit einer lebensweltorientierte Vorgehensweise charakterisiert, diese jedoch wiederum in Abhängigkeit des Umbaus von Institutionen und Steuerungssystemen betrachtet. Weiter wird eine den Fall bezogene und fallunspezifische Dimension betont, da das Konzept an der Diskrepanz von Fall und Fall-Umwelt arbeitet. Anhand dieser Dimensionen lässt sich eine Vier-Felderkarte darstellen, welche auf vier Arbeitsweisen der Sozialraumorientierung verweist: das Stärkemodell, die fallunspezifische Arbeit, die Flexibilisierung sowie die raumbezogene Steuerung (Budde/Früchtel 2006, S.28).
a. Stärkemodell
Primäres Ziel der Arbeit mit dem Stärkenmodell ist, das Verhalten eines Menschen in seinem Kontext zu betrachten. Je nachdem in welchem Kontext das Verhalten eines Menschen betrachtet wird, können Schwächen automatisch zu Stärken werden. Dadurch sollten die Fähigkeiten aufgedeckt und als Ressource genutzt werden, Lösungsstrategien zu entwickeln. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Integration der Hilfeleistung in den Sozialraum. Prmäres Ziel dabei ist es nicht, die KlientInnen zu motivieren und zu beteiligen, sondern nach deren Motivation und Willen zu suchen, den/die Klienten/Klientin als ExptertIn seiner/ihrer Lebenswelt zu betrachten und sich selbst als Fachkraft an den Vorstellungen der Betroffenen beteiligen zu lassen (vgl. Budde/Früchtel 2006, S.29ff).
b. Fallunspezifische Arbeit
Das Prinzip der fallunspezifischen Arbeit findet seinen Ursprung in der Definition von sozialem Raum nach Bourdieu und weist darauf hin, dass integrierende Lösungsstrategien nur dann gelingen können, wenn professionelle HelferInnen die Fall-Umwelt genauso gut kennen wie den Fall an sich. Wichtig bei dieser Arbeitsweise ist die Betrachtung der einzelnen Kapitalarten (siehe 2.1.22.1.3), um die Ressourcen des Sozialraums aufzudecken sowie die Lebenswelt der AdressatInnen besser zu verstehen (vgl. Budde/Früchtel 2006, S.32ff). Auch die Schaffung von Strukturen, die zu einer Verbesserung der Kooperation und Vernetzung von bestehenden Institutionen im Sozialraum beitragen (vgl. Spatscheck 2010, S.64f), als auch die Beachtung der Sozialstruktur - beispielsweise die Auslegung des Sozialrechtes, die öffentliche Meinung, Werte und Normen, oder auch die Philosophie der kommunalen Sozialpolitik - sind wichtige Handlungsprinzipien der Sozialraumorientierung (vgl. Früchtel et al. 2007a, S.25).
c. Flexibilisierung
Durch die Individualisierung von sozialen Problemen in einer Risikogesellschaft, kann es für den Erfolg von sozialen Dienstleistungen nur sinnvoll sein, eine individuelle und adäquate Lösungsplanung anzubieten. Dies kann wiederum nur auf Basis einer flexiblen und entstandardisierten Arbeitsweise und somit auch einer flexiblen Organisation im Hintergrund gelingen. Denn nur durch diese Anpassung an den Hilfebedarf eines jeden Menschen ist es möglich für Kontinuität in der Unterstützungsleitung zu sorgen (vgl. Budde/Früchtel 2006, S.37f).
d. Raumbezogene Steuerung
Die raumbezogene Steuerung beinhaltet die ökonomische Dimension des Konzepts der Sozialraumorientierung. Hier geht es vor allem darum, wirtschaftlich mit finanziellen Mitteln umzugehen, ohne Qualität einbüßen zu müssen. Zentrale Aspekte sind dabei die Steigerung der Effizienz durch die Zusammenlegung von Fach- und Finanzverantwortung (dezentrale Ressourcenverantwortung), ein funktionierendes Finanzcontrolling und die Erarbeitung von Finanzierungsformen, die fachliche Ziele unterstützen, sowie die Bildung von Sozialraumteams, um die Autorität der Ämter aufzuheben und durch diskursive Fachautorität zu ersetzen (vgl. Budde/Früchtel 2006, S.40ff).
Auch Hinte (2008) betont explizit die Dimension der Fall-Umwelt, insbesondere die des Wohngebiets als den „Ort, an dem die Menschen leben, einen Teil ihrer Freizeit verbringen, den sie auf ihre je eigenständige Weise gestalten, wo sie einkaufen, Kontakte pflegen oder ihr Auto abstellen“ ( Hinte 2008, S.14). Denn nur bei einer Orientierung an der Lebenswelt der Betroffenen, können Sozialräume gestaltet und aber auch die Qualität der Fallarbeit, durch Ressourcenmobilisierung aus dem Sozialraum, gesteigert werden (vgl. Hinte 2008, S.15).
Wie in Kapitel 2.1.5 dargestellt, beruft sich die Sozialraumorientierung auf unterschiedliche Konzepte der Sozialen Arbeit (Lebensweltorientierung, Gemeinwesenarbeit, Organisationsentwicklung und Neue Steuerung). Budde und Früchtel (2006) stellen diese in Kontext mit den eben beschriebenen Arbeitsweisen der Sozialraumorientierung (Abbildung 3) und schaffen damit einen theoretischen Bezug zum Fachkonzept.
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Abbildung 3: Dimensionen, Arbeitsweisen und Konzepte der Sozialraumorientierung (Budde/Früchtel 2006, S.45)
Zusammengefasst stellt Abbildung 3 eine Definition von Sozialraumorientierung dar, wonach sie den AdressatInnen Gelegenheiten einer selbstbestimmten Lebensführung und gesellschaftlichen Teilhabe schafft, statt sie rund um zu versorgen. Deutlich wird, dass erfolgreiche Lösungen aus dem Willen und den Stärken der KlientInnen resultieren, die wiederum mit der fallunspezifischen Dimension sowie der organisatorischen Ebene der Steuerung so verbunden sind, dass daraus Gelegenheiten geschaffen werden können, die sich integrativ auswirken. Für die einzelnen vier Felder bedeutet dies, dass in Feld I, im Sinne einer lebensweltorientierten Sozialen Arbeit, Methoden eingesetzt (z.B. das Stärkenmodell) werden, die den Willen und die Stärken der AdressatInnen aufdecken und aktivieren, während bei Feld II die Erkennung und Mobilisierung der sozialräumlichen Ressourcen im Sinne der Gemeinwesenarbeit und fallunspezifischen Arbeit im Fokus stehen. Feld III bezieht sich auf das Konzept der Organisationsentwicklung. Flexible Organisationen sind Voraussetzung für stadtteilnahes Aufstellen, für eine ständige Weiterentwicklung der Organisation durch den Fallprozess und letztendlich für Teams, die ,ihren‘ Stadtteil kennen und für die Fallbearbeitung nutzen können. Gehören im Fallbearbeitungsprozess betriebswirtschaftliche Instrumente wie Controlling zum Pflichtprogramm (Feld IV), so können laut Budde und Früchtel (2006) kaum Gelegenheiten entstehen, die die Organisationen unflexibel machen und die Arbeitsprinzipien der anderen Felder somit beeinträchtigen würden. Ziel dieser sozialräumlichen Lösungen ist die nachhaltige Unterstützung der Betroffenen. Wird der soziale Raum eines Betroffenen in den Hilfeprozess mit einbezogen und soziale Ressourcen aktiviert, können durch diese funktionierenden Strukturen im sozialen Raum, auch ohne die langfristige Beteiligung von professionellen HelferInnen, Unterstützungsleistungen erfolgen (vgl. Budde/Früchtel 2006, S.45f).
Als umfassendes mehrdimensionales Modell für eine professionalisierte Sozialraumorientierung haben Früchtel et al. (2007a) das sogenannte SONI-Schema erarbeitet, welches in einem ersten Schritt die Handlungsfelder Sozialstruktur, Organisation, Netzwerk und Individuum beschreibt (Abbildung 4).
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Abbildung 4: Handlungsfelder der Sozialraumorintierung (vgl. Früchtel et al. 2007a, S.30)
Dieses Schema verdeutlicht, dass sozialraumorientierte Soziale Arbeit zum einen die Lebenswelt der KlientInnen (Handlungsfelder: Netzwerk und Individuum) und zum anderen die Bedingungen des Hilfesystems (Handlungsfelder: Sozialstruktur und Organisation) in den Unterstützungsprozess mit einbezieht (vgl. Früchtel et al. 2007a, S.29).
Welche fachlichen Anforderungen sich in einem zweiten Schritt dabei für die Fachkräfte ergeben, soll in Abbildung 5 dargestellt werden.
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Abbildung 5: Fachliche Anforderungen der Sozialraumorientierung (Früchtel et al. 2007a, S.27)
Auch in diesen beiden Abbildungen (Abbildung 4 und Abbildung 5) wird der Bezug zu den in Kapitel 2.1.5 vorgestellten theoretischen Konzepten deutlich. Auf die methodischen Beispiele von Früchtel et al. (2007b) soll hier bewusst verzichtet werden, obwohl diese für die praktische sozialraumorientierte Soziale Arbeit eine hilfreiche Stütze sein können.[13]
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass es sich bei der Sozialraumorientierung um ein mehrdimensionales Konzept handelt, aus welchem sich facettenreiche Aufgaben für die Fachkräfte der Sozialen Arbeit ergeben. Jedoch ist das Konzept der Sozialraumorientierung kein isoliertes fachliches Konzept für MitarbeiterInnen, sondern stellt ebenso vielschichtige Anforderungen an alle Ebenen der Sozialen Organisation. Grundlegendes Ziel der Sozialraumorientierung ist es also, Strukturen und Bedingungen so zu gestalten, damit diese Teilhabe ermöglichen und Ausgrenzung vermeiden.
3 Behinderung - Versuch einer Begriffsklärung
In diesem Kapitel sollen zunächst die verschiedenen Formen von Behinderung dargestellt und erläutert werden, um den Begriff Behinderung für die Ausführungen dieser Arbeit zu klären. Besondere Beachtung erfahren die unterschiedlichen Arten seelischer Behinderung, da sich der empirische Teil dieser Arbeit explizit mit dieser Behinderungsform beschäftigt. In einem zweiten Teil dieses Kapitels werden in verkürzter Form die Kritik am Behindertenbegriff sowie gewisse Abgrenzungsprobleme skizziert.
3.1 Formen von Behinderung
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterscheidet bei ihrer Definition von Behinderung (1980) in der „International Classification of Impairments, Disabilities, and Handicaps“ (ICIDH) drei Begrifflichkeiten: impairment, disability und handicap. Als Schädigung (impairment) wird demnach ein beliebiger Verlust (oder eine Normabweichung) von psychischen, physiologischen oder anatomischen Funktionen oder Strukturen aufgrund eines Unfalls, einer Erkrankung oder einer angeborenen Schädigung bezeichnet. Diese Schädigung wiederum führt zu einer funktionalen Beeinträchtigung der Aktivitäten und Fähigkeiten der Betroffenen, was die WHO als disability definiert. Der Begriff des handicap richtet seinen Fokus auf die soziale Benachteiligung, welche aus der Schädigung resultiert. Diese kann sich in gesellschaftlichen, familiären und auch persönlichen Konsequenzen äußern, da die Erfüllung von alters- und geschlechtsspezifischen sowie kulturellen und sozialen Aktivitäten verhindert oder eigeschränkt werden (vgl. WHO 1980, S.27ff).
Seit dem Jahr 2001 existiert eine neue Einteilung der WHO (International Classification of Functioning, Disability, and Health), welche sich durch internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) ins Deutsche übersetzen lässt. Auch die ICF geht von einer Dreigliedrigkeit der Behinderung aus, jedoch wurden die Begriffe funktionale Beeinträchtigung (disability) und soziale Benachteiligung (handicap) durch die Begrifflichkeiten Aktivitätsbeeinträchtigung auf der individuellen Ebene und Partizipationseinschränkung auf der gesellschaftlichen Ebene ersetzt. Bei der Ermittlung der ICF wird ein sehr umfangreicher und vielschichtiger Fragenkatalog angewendet. In jeder Kategorie wird eingeteilt, ob die jeweilige Behinderung auf diesen drei Ebenen kein Problem, ein geringes, gemäßigtes, schweres oder vollständiges Problem für den/die Betroffenen/Betroffene darstellt. Als Maßstab gelten die Beeinträchtigungen von Menschen ohne Behinderung, was bei der Behindertenbewegung sehr bemängelt wird (vgl. WHO 2001, deutsche Fassung u.a. Vernooij 2007, S.13ff).
Während die ICIDH eine tendenziell defizitorientierte und aufs Individuum bezogene Sichtweise zum Ausdruck brachte, konzentriert sich die ICF nun verstärkt auf den gesellschaftlichen Kontext, in dem sich Menschen mit Behinderung befinden sowie ihre Möglichkeiten auf aktive und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (vgl. Cloerkes 2007, S.6).
Cloerkes (1988) betont den dauerhaften und sichtbaren Charakter einer Behinderung und die daraus resultierende soziale Reaktion. Die negative Bewertung einer Andersartigkeit ist jedoch nicht zwangsläufig mit einer entsprechend negativen Reaktion auf einen Menschen mit dieser Andersartigkeit verbunden. Wichtig ist demnach, eine Behinderung nie als absolut, sondern immer in Relation zu betrachten (vgl. Cloerkes 1988, S.87).
Das SGB IX liefert eine allgemeine und weniger defizitorientierte Definition auf Grundlage der oben beschriebenen Klassifikation der WHO und berücksichtigt daher die individuelle Fähigkeit zur uneingeschränkten Teilhabe an den unterschiedlichsten Lebensbereichen. Demnach gelten Menschen als behindert, „wenn ihre körperliche Funktion, ihre geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist“ (§2 Abs. 2 SGB IX).
Diese Dreiteilung der Formen von Behinderung wird auch in der Eingliederungshilfe- Verordnung[14] in den §§1-3[15] fortgesetzt. Die Verordnung regelt unter anderem Leistungen zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wie Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges, zur Versorgung mit Körperersatzstücken, orthopädischen oder anderen Hilfsmitteln oder Leistungen für die Ausbildung und Eingliederung in das Arbeitsleben. Diese Dreiteilung soll Grundlage für die folgenden Ausführungen sein.
3.1.1 Menschen mit körperlicher Behinderung
Gemäß §1 der Eingliederungshilfe-Verordnung sind diejenigen Personen von einer körperlichen Behinderung betroffen und somit in ihrer Teilhabefunktion eingeschränkt, (1) „deren Bewegungsfähigkeit durch eine Beeinträchtigung des Stütz- oder Bewegungssystems in erheblichem Umfange eingeschränkt ist“, (2) die mit „abstoßend wirkenden Entstellungen vor allem des Gesichts“ konfrontiert sind, (3) „deren körperliches Leistungsvermögen infolge Erkrankung, Schädigung oder Fehlfunktion eines inneren Organs oder der Haut in erheblichem Umfange eingeschränkt ist“, (4) „bei denen [...] Störungen der Sehfunktion von entsprechendem Schweregrad vorliegen“, (5) „die gehörlos sind oder denen eine sprachliche Verständigung über das Gehör nur mit Hörhilfen möglich ist“ sowie (6) „die nicht sprechen können“ oder von „erheblichen Stimmstörungen“ betroffen sind (stark stammeln, stark stottern oder stark unartikulierte Sprache) (§1 der Verordnung nach §60 SGB XII Nr.1-6).
Trotz dieser umfassenden und differenzierten Definition von Menschen mit körperlicher Behinderung wird das Fehlen einer sozialpsychologischen Dimension oft kritisiert. Schönberger (1974) hingegen beachtet diese Komponente von körperlicher Behinderung in seiner Definition:
„Körperbehindert ist, wer [...] so stark beeinträchtigt ist, daß er jene Verhaltensweisen, die von Mitgliedern seiner wichtigsten Bezugsgruppen in der Regel erwartet werden, nicht [...] zeigen kann und daher zu einer langfristigen schädigungsspezifisch individuellen Interpretation wichtiger sozialer Rollen finden muß“ (Schönberger 1974, S.209).
Aufgrund der Wichtigkeit der sozialpsychologischen Dimension soll in dieser Arbeit die Definition der Eingliederungshilfe-Verordnung mit der Definition von Schöneberger ergänzt werden.
3.1.2 Menschen mit geistiger Behinderung
Aus medizinisch-psychiatrischer Perspektive leidet ein Mensch mit geistiger Behinderung unter einem „angeborenen oder früh erworbenen Intelligenzmangel“ (Wagner 2001, o.S.). Hensle (1988) ist jedoch der Meinung, dass die Termini der psychiatrischen Klassifikation teilweise mit so starken negativen Inhalten verbunden seien, dass sie als diskriminierend bezeichnet werden könnten (vgl. Hensle 1988, S.108).
Bach 1988 definiert geistige Behinderung aus einer psychologischen Sichtweise. Seiner Auffassung zufolge können "Personen, deren Lernverhalten wesentlich hinter der auf das Lebensalter bezogenen Erwartung zurückbleibt und durch ein dauerndes Vorherrschen des anschauendvollziehenden Aufnehmens, Verarbeitens und Speicherns von Lerninhalten und eine Konzentration des Lernfeldes auf direkte Bedürfnisbefriedigung gekennzeichnet ist, was sich in der Regel bei einem Intelligenzquotienten von unter 55/60 findet" (Bach 1972, S.92),als von einer geistigen Behinderung betroffen bezeichnet werden (vgl. Bach 1972, S.92).
Um auf die einseitig am Intelligenzquotienten orientierten Definitionen zu reagieren, betonten Michel und Novak (1991) den groben Orientierungscharakter von IQ-Werten, da die verwendeten Test für Menschen ohne Behinderung erarbeitet wurden, deren Leitungen sich qualitativ kaum mit Menschen mit Behinderung vergleichen lassen (vgl. Michel/Nokak 1991, S.126).
Abschließend soll die weniger defizitorientierte Definition der Eingliederungs-Verordnung vorgestellt werden, welche diejenigen Personen als von einer wesentlichen geistigen Behinderung betroffen benennt, die „infolge einer Schwäche ihrer geistigen Kräfte in erheblichem Umfange in ihrer Fähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt sind“ (§2 der Verordnung nach §60 SGB XII). Wie auch schon in §1 der EingliederungshilfeVerordnung bleibt auch hier der sozialpsychologische Aspekt von geistiger Behinderung unberücksichtigt.
3.1.3 Menschen mit seelischer Behinderung
Anders als körperliche Behinderung ist die seelische Behinderung nicht gleichermaßen eindeutig zu definieren. Allein bei den unterschiedlichsten, analog zu verwendenden Begrifflichkeiten wie psychische Behinderung, psychische Erkrankung, seelische Erkrankung oder auch psychische Störung wird deutlich mit welcher Komplexität diese Thematik behaftet ist. Der Begriff der ,Behinderung‘ wird von den Betroffenen und auch den Fachkräften jedoch meistens vermieden, da er von ihnen als stigmatisierend empfunden wird. Oft sprechen sie daher von ,Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung‘ (vgl. Gimbel et al. 2010, S.9).
Seelische Störungen, nach §3 Eingliederungshilfe-Verordnung, die die Betroffenen in ihrer Teilhabefunktion einschränken können, sind (1) „körperlich nicht begründbare Psychosen“, (2) „seelische Störungen als Folge von Krankheiten oder Verletzungen des Gehirns, von Anfallsleiden oder von anderen Krankheiten oder körperlichen Beeinträchtigungen“, (3) „Suchtkrankheiten“, (4) „Neurosen und Persönlichkeitsstörungen“ (§3 der Verordnung nach §60 SGB XII).
Ein grundsätzliches Problem von Menschen mit seelischer Behinderung ist die Anpassung an das soziale Umfeld. Ihr Erleben und Handeln ist durch Störungen des Fühlens, der Wahrnehmung, des Wollens, des Denkens und der Erlebnisverarbeitung verändert. Die Ausprägung dieses ,Anderssein‘ ist individuell verschieden und kann erst dann als problematisch bezeichnet werden, wenn sie sich zu einem Krankheitsbild verfestigt. Demnach lässt sich keine deutliche Grenze zwischen ,Normalität‘ und psychischer Erkrankung ziehen (vgl. Sozialportal o.A.).
Während die Klassifikationssysteme ICD-10 und DSM-IV (siehe 3.1.3.2) die einzelnen Krankheiten klassifizieren, ist das Konzept der Funktionsstörung (ICF) bei den Fachkräften heute eine gängige Vorgehensweise, um sich an den Auswirkungen der Störung auf die verschiedenen Lebensbereiche sowie an den Beeinträchtigungen der unterschiedlichen sozialen und personellen Funktionen zu orientieren und Krankheit als auch Behinderung zu beschreiben. Besondere Beachtung bei der Beschreibung finden die Kriterien des Leidens der Betroffenen an ihrer Situation sowie die extremen Belastungen und negativen Auswirkungen im familiären, beruflichen und sozialen Kontext. Psychische Erkrankungen zeigen sich demnach als Störungen in körperlichen Funktionen (z.B. Affektivität, Einsicht, Urteilsfähigkeit, Wahrnehmung), individuellen Aktivitäten (z.B. Selbstversorgung, Körperpflege, Aufbau und Pflege sozialer Kontakte) oder an der individuellen Teilhabe an den verschiedenen Lebensbereichen (z.B. soziale Beziehungen, Arbeit, Wohnen, Erholung) (vgl. Gimbel et al. 2010, S.9f).
Prinzipiell zu unterscheiden gelten die Begrifflichkeiten der Episode (einmaliges Auftreten der Krankheit) sowie der (anhaltenden) Störung (wiederholtes Auftreten) (vgl. Gimbel et al. 2010, S.10). Die Bezeichnungen und Beschreibungen der unterschiedlichen Störungen und die damit in Verbindung stehenden Konzepte haben sich im Laufe der Jahre, geprägt von verschiedenen wissenschaftlichen Ansätzen, immer wieder geändert. In den folgenden Ausführungen sollen - aufgrund der späteren Spezialisierung im zweiten Teil dieser Arbeit - die Beschaffenheit psychischer Störungen, einzelne Klassifikationssysteme sowie Formen psychischer Störungen näher vorgestellt werden.
3.1.3.1 Die Beschaffenheit psychischer Störungen
Mit psychischer Störung beschreibt man einen Zustand, bei dem Emotionen, Denkprozesse sowie das Verhalten einer Person beeinträchtigt sind und deutlich von dem psychisch gesunder Menschen abweichen. Somit ist die Fähigkeit, die eigenen Ziele zu erreichen, möglicherweise blockiert (vgl. Wittchen/Hoyer 2006, S.8).
Als Kriterien für abweichendes Verhalten gelten Leidensdruck oder Behinderung, Fehlanpassungen, Irrationalität, Unberechenbarkeit, Außergewöhnlichkeit und statistische Seltenheit des Verhaltens, das Auslösen von Unbehagen bei Beobachtern sowie die Verletzung moralischer und gesellschaftlicher Normen (vgl. Zimbardo/Gerrig 2004, S.653f).
Da diese Kriterien aber nicht ausreichen, um psychische Erkrankungen genauer zu definieren, wurden Klassifikationssysteme entwickelt, die genauere psychologische Diagnosen ermöglichen und diese vergleichbar machen (siehe 3.1.3.2).
Für die Erklärung psychischer Störungen gibt es unterschiedliche Ansätze zweier Disziplinen: die biologischen und psychologischen Ansätze. Biologische Ansätze halten biologische und genetische Faktoren für Ursachen psychischer Störungen (vgl. Kirschbaum/Heinrichs 2006, S. 166). Psychologische Ansätze hingegen konzentrieren sich eher auf den Einfluss psychischer und sozialer Faktoren. Als Ursachen benennen sie Traumata, persönliche Erfahrungen, Umweltfaktoren, sowie innere und äußere Konflikte (vgl. Zimbardo/Gerrig 2004, S.659).
Sigmund Freud vermutet mit seinem psychodynamischen Modell, dass die Ursache einer Störung im Inneren der Person zu finden ist. Als Beispiel können unbewusste Erfahrungen in der Kindheit genannt werden (vgl. Pinquart 2006, S.296f).
Einen weiteren Erklärungsansatz bietet das behavioristische Modell, welches - ergänzt durch klassische- und operante Konditionierungsmodelle - das Erlernen und Verstärken von ungünstigem und selbstschädigendem Verhalten beschreibt (vgl. Rinck/Becker 2006, S.88ff). Oft werden das behavioristische und kognitive Modell miteinander verknüpft. Da Störungen nicht immer durch Reize und Verstärkung im sichtbaren Verhalten erklärt werden können, sind die Selbstwahrnehmung der Person und ihre Einschätzung der sozialen Umwelt, wichtig. Demnach beruhen psychische Störungen auf der fehlerhaften Wahrnehmung einer Situationswirklichkeit sowie falschen Schlussfolgerungen und einer schlechten Problemlösungsstrategie (vgl. Clausen et al. 1997, S.64f).
Das sozialpsychiatrische Modell beschreibt, wie gesellschaftliche Einflüsse als auch soziale Umstände für das Entwickeln einer psychischen Störung von Bedeutung sind. Diesem Modell zufolge existieren keine objektiven ,Wahrheiten‘, sondern ist stets die subjektive Sichtweise jedes Einzelnen zu berücksichtigen und neu zu konstruieren (vgl. Paulitsch/Karwautz 2008, S.70).
Heutzutage findet das multifaktorielle Modell, welches das Zusammenspiel neurobiologischer, genetischer und psychosozialer Faktoren beinhaltet, die meisten VertreterInnen (vgl. Zimbardo/Gerrig 2004, S.660).
3.1.3.2 Klassifikationssysteme
Die Klassifikation psychischer Störungen, auch psychologische Diagnostik genannt, ermöglicht es, bestimmte Verhaltensweisen zu benennen und einer spezifischen Störung zuzuordnen (vgl. Zimbardo/Gerrig 2004, S.661). Ziel der Diagnostik ist es, eine allgemeine und gleichzeitig kurze Terminologie zur Beschreibung und Diskussion verschiedener Störungen bereitzustellen.
Dominierend sind die beiden Klassifikationssysteme ICD-10 (International Statistical Classification of Diseases) und DSM-IV (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders).
Mit dem ICD-10 hat die Weltgesundheitsorganisation eine internationale Klassifikation psychischer Störungen herausgegeben. Das DSM-IV wurde parallel zum ICD-10 entwickelt und ist, obwohl das ICD-10 als offizielle Diagnosestatistik dient, zu einem Standardwerk in der psychiatrischen Praxis geworden. Es ist das aktuelle Instrument der Amerikanischen Psychiatrischen Vereinigung (APA), welches psychische Störungen in fünf Achsen (I, II, III, IV, V) klassifiziert, definiert und beschreibt. Diese sind (I) Klinische Störungen, (II) Persönlichkeitsstörungen, (III) Medizinische Krankheitsfaktoren, (IV) Psychosoziale und umweltbedingte Faktoren und (V) die Einschätzung des Patienten über seine Funktionsfähigkeit im psychischen, sozialen und beruflichen Bereich (vgl. Zimbardo/Gerrig 2004, S.662f).
[...]
[1] Ein Versuch der Zusammenfassung findet sich bei Saunders 1987, S.56-69
[2] Lester R. Kurtz (1984) beschreibt zwischen 1892 und 1950 drei verschiedene Generationen der Chicagoer Schule. Während die zweite Generation (u.a. Albion Small, Robert Ezra Park und Ernest W. Burgess) die damals Human Ecology genannte Sozialökologie einführte und in empirische Studien integrierte, war es die dritte Generation (u.a. Louis Wirth und Robert McKenzie), die die Sozialökologie letztendlich zu einer systematischen theoretischen Konstruktion entwickelte.
[3] Vertiefend dazu: Braun 2001, S.337-354
[4] „Ein Lebensstil ist [...] der regelmäßig wiederkehrende Gesamtzusammenhang der Verhaltensweisen, Interaktionen, Meinungen, Wissensbestände und bewertenden Einstellungen eines Menschen“ (Hradil 1999, S.42)
[5] Vertiefend dazu: u.a. Löw 2006
[6] Der Raum als neutrales Gefäß/Territorium, welcher, ob leer oder durch Menschen gefüllt, sich nicht verändert; Materie und Raum werden hier unabhängig voneinander betrachtet, wonach nach dieser Auffassung der Raum unabhängig von Handeln existiert (vgl. von Weizsäcker 1986)
[7] Der Raum als Anordnung von bewegten Körpern, wodurch er allein Ergebnis von Beziehungsverhältnissen zwischen Körpern ist (vgl. Stoetzer 2008, S.2).
[8] Vertiefend dazu: Lefebvre 1991
[9] Vertiefend dazu: Beck1986, 1994; Böhnisch 1994; Rauschenbach 1999
[10] Vertiefend dazu: Empowerment.de o.J
[11] Vertiefend dazu: diverse Aufsätze in Hinte et al. 2007
[12] Vertiefend dazu: Seithe 2010, S. 77ff
[13] Vertiefend dazu: Früchtel et al. 2007b
[14] Verordnung nach §60 SGB XII
[15] §1 Körperlich wesentlich behinderte Menschen, §2 Geistig wesentlich behinderte Menschen, §3 Seelisch wesentlich behinderte Menschen
- Arbeit zitieren
- Sozialpädagogin MA Lisa Aberle (Autor:in), 2011, Inklusion. Sozialraumorientierung in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung., München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/266458
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