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Der Begriff der Person - Die Willensstruktur als hinreichendes Personenmerkmal bei Harry G. Frankfurt

Title: Der Begriff der Person - Die Willensstruktur als hinreichendes Personenmerkmal bei Harry G. Frankfurt

Term Paper (Advanced seminar) , 2004 , 26 Pages , Grade: 1

Autor:in: Edgar Hegner (Author)

Philosophy - Philosophy of the 20th century
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Summary Excerpt Details

Den Schwerpunkt meiner Untersuchung nehmen Frankfurts Bedingungen des Personseins, sprich der Begriff von Volitionen zweiter Stufe ein. Mit dem Personenbegriff verwandte Begriffe wie Willensfreiheit und Verantwortung muss ich in meiner Arbeit beiseite lassen, um den Fokus umso konzentrierter auf die Bedingungen des Personseins zu richten. Ich möchte prüfen, ob es Frankfurt gelingt, den Begriff der Person tatsächlich auf die motivationale Struktur zurückzuführen und einen nicht-normativen Begriff der Person zu begründen, wobei ich mich ausschliesslich auf seinen Aufsatz ›Willensfreiheit und der Begriff der Person‹ stütze. In einem ersten Kapitel werde ich dazu die einzelnen Elemente der motivationalen Struktur oder wie Frankfurt sagen würde, der Struktur des Willens, herausarbeiten und sie gegeneinander abgrenzen. Diese Elemente sind: Wünsche erster Stufe, der Wille, Wünsche zweiter Stufe und Volitionen zweiter Stufe. Im Anschluss an diese Präsentation seines Modells höherstufiger Wünsche beschäftige ich mich in einem zweiten Kapitel eingehender mit dem Schlüsselelement, mit Volitionen zweiter Stufe. Der Begriff von Volitionen zweiter Stufe ist zentral für Frankfurts Personenbegriff, eine Volition zweiter Stufe zu haben, ist die Bedingung fürs Personsein. Eine Kreatur, die also diese Art von Wünsche hat, nennt Frankfurt eine Person. Ich werde mich in diesem zweiten Teil der Frage widmen, welche Bedingungen überhaupt das Entstehen von Volitionen zweiter Stufe ermöglichen und wie der Bildungsprozess von Volitionen zweiter Stufe im einzelnen aussieht. Nach dem ich im ersten und zweiten Kapitel versucht habe, die spezifischen Züge von Volitionen zweiter Stufe herauszuschälen, werde ich im dritten Kapitel einen kritischen Blick auf Frankfurts Projekt werfen. Ich werde prüfen, ob es tatsächlich hinreichende Bedingungen gibt, die einen Wunsch zweiter Stufe als Volition zweiter Stufe auszeichnen und somit eine hinreichende Eigenschaft fürs Personsein liefern. Nehmen bestimmte Wünsche zweiter Stufe wirklich zurecht diese vorrangige Bedeutung bei der Grundlegung des Personenbegriffs ein, die ihnen Frankfurt gegenüber anderen Wünschen erster und zweiter Stufe gewährt? Wieso drücken ausgerechnet die Wünsche erster Stufe, die den Volitionen zweiter Stufe zugrunde liegen, das aus, was eine Person „wirklich“ will? Stützt sich Frankfurt zur Begründung des Personenbegriffs wirklich ausschliesslich auf die motivationale Struktur, d.h. auf die Willensstruktur?

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Inhaltsverzeichnis

  • Einleitende Worte
  • 1. Die Struktur des Willens und ihre Elemente
    • 1.1 Der vielgestaltige weite Begriff des Wünschens und seine Differenzierungen
    • 1.2 Differenzierung zwischen Wünschen erster und Wünschen zweiter Stufe
      • 1.2.1 Wünsche erster Stufe und der Wille
      • 1.2.2 Wünsche zweiter Stufe und Volitionen zweiter Stufe
  • 2. Voraussetzungen und Entstehungsprozess von Volitionen zweiter Stufe
    • 2.1 Vernunft als Voraussetzung für die Bildung von Volitionen zweiter Stufe
    • 2.2 Entstehungsprozess einer Volition zweiter Stufe
      • 2.2.1 Identifikation mit einem Wunsch erster Stufe
      • 2.2.2 Der Beitrag des Reflexionsvermögens
      • 2.2.3 spontane Identifikation und Bildung einer Volition zweiter Stufe
      • 2.2.4 entschlossene Identifikation und Anneignung einer Volition zweiter Stufe
      • 2.2.5 Schlusswort zum Bildungsprozess von Volitionen zweiter Stufe
  • 3. Problemfelder dieses Projekts der Entwicklung eines Personenbegriffs
    • 3.1 Die Handlungswirksamkeit von Wünschen erster und zweiter Stufe
    • 3.2 Abhängigkeit der Wünsche zweiter Stufe von Wünschen erster Stufe
    • 3.3 Was lässt sich aus der höherstufigen Willensstruktur ableiten?
      • 3.3.1 unbewusste Wünsche zweiter Stufe oder gar unbewusste Volitionen?
      • 3.3.2 kritische Betrachtung der Vernunft als Voraussetzung für Volitionen
    • 3.4 Kritische Betrachtung des Identifikationsprozesses
  • 4. Schlussüberlegungen

Zielsetzung und Themenschwerpunkte

Diese Arbeit analysiert die Konzeption von höherstufigen Wünschen des Philosophen Harry G. Frankfurt, mit dem Ziel, die Gültigkeit seiner These zu prüfen, dass die Struktur des Willens ein hinreichendes Personenmerkmal darstellt. Der Fokus liegt auf der Frage, ob der Begriff der Volition zweiter Stufe, einer bestimmten Art von Wunsch zweiter Stufe, die hinreichende Bedingung für das Personsein liefert.

  • Die Struktur des Willens und ihre Elemente
  • Die Entstehung und Voraussetzungen von Volitionen zweiter Stufe
  • Kritische Analyse der Problemfelder von Frankfurts Konzept
  • Die Unterscheidung zwischen Wünschen erster und zweiter Stufe
  • Die Rolle von Vernunft und Reflexionsvermögen im Bildungsprozess von Volitionen zweiter Stufe

Zusammenfassung der Kapitel

Das erste Kapitel befasst sich mit der Struktur des Willens und ihren Elementen. Es werden die verschiedenen Arten von Wünschen und ihre Differenzierungen erörtert, insbesondere die Unterscheidung zwischen Wünschen erster und zweiter Stufe. Dabei wird die Rolle des Willens in der Entscheidung zwischen konkurrierenden Wünschen erster Stufe sowie die Funktion von Wünschen zweiter Stufe als Wünsche, die sich auf andere Wünsche beziehen, beleuchtet.

Im zweiten Kapitel werden die Voraussetzungen und der Entstehungsprozess von Volitionen zweiter Stufe analysiert. Der Fokus liegt auf der Rolle der Vernunft als Voraussetzung für die Bildung von Volitionen zweiter Stufe sowie auf dem Identifikationsprozess, der zur Entstehung einer Volition zweiter Stufe führt. Es wird untersucht, wie der Reflexionsvorgang und die Selbst-Identifikation eine Person dazu befähigen, einen Wunsch erster Stufe in eine Volition zweiter Stufe zu transformieren.

Kapitel 3 befasst sich mit kritischen Aspekten von Frankfurts Konzept höherstufiger Wünsche. Es wird analysiert, ob die Unterscheidung zwischen Wünschen zweiter Stufe und Volitionen zweiter Stufe tatsächlich hinreichende Bedingungen für das Personsein liefert und ob unbewusste Wünsche zweiter Stufe oder gar Volitionen zweiter Stufe existieren können. Zudem wird die kritische Rolle der Vernunft und des Identifikationsprozesses bei der Bildung von Volitionen zweiter Stufe diskutiert.

Schlüsselwörter

Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf den Begriffen der Willensstruktur, höherstufiger Wünsche, Volitionen zweiter Stufe und dem Personenbegriff. Die Arbeit untersucht, ob die Konzeption höherstufiger Wünsche von Harry G. Frankfurt eine hinreichende Bedingung für das Personsein liefert und welche Rolle Vernunft, Reflexion und Identifikation im Bildungsprozess von Volitionen zweiter Stufe spielen.

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Details

Title
Der Begriff der Person - Die Willensstruktur als hinreichendes Personenmerkmal bei Harry G. Frankfurt
College
University of Freiburg  (Lehrstuhl für Philosophie des Menschen und der Humanwissenschaften)
Course
Der Personenbegriff
Grade
1
Author
Edgar Hegner (Author)
Publication Year
2004
Pages
26
Catalog Number
V26840
ISBN (eBook)
9783638290593
ISBN (Book)
9783640462827
Language
German
Tags
Begriff Person Willensstruktur Personenmerkmal Harry Frankfurt Personenbegriff
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Edgar Hegner (Author), 2004, Der Begriff der Person - Die Willensstruktur als hinreichendes Personenmerkmal bei Harry G. Frankfurt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26840
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