Spielervermittler in den Bundesligen


Bachelorarbeit, 2012

54 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Einführung in die Thematik
1.2 Zielsetzung
1.3 Aufbau der Arbeit

2 Berufsbilder Spielervermittler, Spielerberater und Spielerbeobachter
2.1 Spielervermittler
2.1.1 Der Spielervermittlungsvertrag
2.1.2 Vergütung der Spielervermittler
2.2 Spielerberater
2.2.1 Aufgabenbereiche eines Spielerberaters
2.2.2 Der Spielerberatervertrag
2.3 Spielerbeobachter
2.4 Spieleragenturen
2.5 Zwischenergebnis

3. Rechtliches Umfeld und die Spielervermittler-Regelungen
3.1 Erwerb und Prüfung zur Spielervermittlerlizenz nach DFB-Recht
3.2 Rechtskollisionen und Praxisprobleme
3.2.1 Rechtskonflikte im Zusammenhang mit deutschem Recht
3.2.2 Praxisproblem: Kollisionen mit dem Rechtsberatungsgesetz

4 Systemische Betrachtung der Spielervermittlung und Spielerberatung
4.1 Grundzüge der Principal-Agent-Theorie
4.2 Drei Informationsprobleme der Spieler-Vermittler-Beziehung
4.2.1 Adverse Selection
4.2.2 Moral Hazard
4.2.3 Hold-up
4.3 Besonderheiten der Spieler-Agenten-Beziehung
4.3.1 Interessenskonflikte aufgrund der Zahlungsströme
4.3.2 Interessenskonflikte aufgrund der Netzwerke des Spielervermittlers

5. Charakterisierung der Spielervermittlerbranche in den Bundesligen
5.1 Spielerkonzentration pro Berater in der 1. Bundesliga
5.2 Spielerkonzentration pro Berater nach Verein in der 1. Bundesliga
5.3 Dominante Agenten in der Fußball-Bundesliga
5.4 Spielervermittler und -transfers in den Fußball-Bundesligen der Saison 2011/2012
5.4.1 Transferzugänge der 1. Bundesliga
5.4.2 Transferzugänge der 2. Bundesliga
5.4.3 Transferzugänge der 3. Liga
5.5 Zwischenergebnis

6. Schlussbetrachtung

Abstract

Literatur- und Quellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Beziehungsgeflecht von Spieler, Agent und Vereinsmanager

Abbildung 2: Anzahl der Spieler pro Agent/Agentur in den Top-Five-Ligen

Abbildung 3: Durchschnittliche Anzahl der Spielerberater pro Verein nach Level des Bundesliga-Vereins

Abbildung 4: Anzahl der Transfers pro Berater in der Saison 2011/12

Abbildung 5: Anzahl der Transfers in der 1. Bundesliga pro Agent/Agentur (Saison 2011/2012)

Abbildung 6: Anzahl der Transfers in der 2. Bundesliga pro Agent/Agentur (Saison 2011/2012)

Abbildung 7: Anzahl der Tansfers in der 3. Liga pro Agent/Agentur (Saison 2011/2012)

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Gestaltungsempfehlungen der Principal-Agent-Theorie am Beispiel der Spieler-Agenten- Beziehung

Tabelle 2: Vereinskategorien der Bundesliga-Mannschaften nach sportlichem Level in der Saison 2010/11 (modifiziert nach: CIES, 2012, S. 22)

Tabelle 3: Ranking der Agenten oder Agenturen, die die meisten Spieler der Big-Five-Ligen betreuen

Tabelle 4: Agenten oder Agenturen mit den meisten Klienten in der Ersten Bundesliga

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Einführung in die Thematik

„Das Spielerberaterwesen ist das Schlimmste, was dem deutschen Fußball passieren konnte.“ (SPONSORS 05/2011, S.74). Dieses Zitat stammt von Gerhard Mayer-Vorfelder, von 2001 bis 2006 Präsident des Deutschen Fußball Bundes. Er bezog sich darin auf die hohen Provisionen für Spielervermittlung im Transferwesen und forderte in diesem Zusammenhang eine Höchstgrenze für Beraterhonorare.

Aufgrund der Kommerzialisierung hat sich der Sport als Kulturgut immer weiter hin zum Wirtschaftsgut verlagert (vgl. Jungheim, 2001, S. 103). Insbesondere in der medienträchtigen Sportart Fußball hat dies dazu geführt, dass die Gehälter der Fußballer sich binnen Jahren vervielfachten. Nicht zuletzt durch das so genannte Bosman-Urteil[1] wurde der Profifußballer zum Spitzenverdiener. Und mit dem Fußballer sein Berater: Rund 45 Millionen Euro verdienten Spielerberater[2] mit Spielertransfers in der Bundesliga und 2. Bundesliga in der Saison 2006/07 (vgl. Schneider, 2010). Zwei Saisons später bestätigte die DFL, dass die 36 Erst- und Zweitlisten mehr als 71 Millionen Euro an die Spielerberater überwiesen (vgl. Zimmermann & Schmidt, 2010).

Meist sind es Personen in freiberuflicher Stellung oder als Mitarbeiter von Sportagenturen, die den Sportler - natürlich gegen entsprechend finanzielle Abgeltung - auf dessen beruflichen Weg über kürzere oder längere Zeit in beratender Funktion begleiten wollen, damit dieser sich ausschließlich auf den Fußball konzentrieren kann (vgl. Jenny, 2003, S. 24). Denn die Anforderungen an einen Profifußballer sind extrem gewachsen. Neben seiner sportlichen Leistung muss er Medienauftritte absolvieren, komplexe Sponsoringverträge unterzeichnen, sein positives Image pflegen und nebenbei sein beträchtliches Gehalt verwalten. Diese komplexen Aufgaben mit wenig Geschäftserfahrung und unter stetigem Leistungsdruck zu bewältigen, scheint viele jungenProfifußballern zu überfordern (vgl. Schmeizl, 2004, S. 35). Um sich vollumfänglich auf die Tätigkeit als Sportler konzentrieren zu können, finden viele Sportler Hilfe bei professionellen Spielerberatern, die sie in punkto Karriereplanung, Vermarktung, Vermögensverwaltung oder Risikomanagement unterstützen (vgl. Groll, Schlösser, Schulte, 2001, S. 18). Die meisten Sportler kommen schon früh in ihrer Karriere mit Spielervermittlern, Agenten, Managern und Beratern in Kontakt und müssen sich daher nicht allzu lange auf die Suche nach Beratern begeben (vgl. Schmeizl, 2004, S. 34).

Neben der Sportlerberatung ist die weltweite Spielervermittlung von großer Relevanz für Spieler und Vereine und hat in den letzten Jahren stetig an Bedeutung gewonnen. Berufsathleten sind im modernen Sport weitestgehend global tätig und auch viele Profivereine suchen zur Ergänzung ihrer Teams international geeignete Spieler (vgl. Modl, 2000, S. 47).

Heutzutage ist der Spielervermittler/-berater so zu einer Schlüsselfigur im Fußball-Business und im modernen, kommerziellen Sport nicht mehr wegzudenken. Dabei ist sein Image in den Medien und der Öffentlichkeit aufgrund den größtenteils unseriös und ohne Lizenz arbeitenden Beratern durchweg negativ. Die horrenden Provisionssummen für Spielerberater und die geringen Markteinstiegsbarrieren haben dazu beigetragen, dass seit Jahren die Zahl der Spielerberater auf dem Markt zunimmt (vgl. Reichardt, 2012). So findet sich eine Vielzahl von unqualifizierten Akteuren wieder, die binnen kurzer Zeit mit fragwürdigen Geschäftspraktiken viel Geld mit professionellen Fußballspielern verdienen wollen. Nicht selten versprechen die selbsternannten Berater voreilig lukrative Sponsoren- und Werbeverträge, sowie weitere Einkunftsquellen und stellen die Erhöhung des Bekanntheitsgrades in Aussicht (vgl. Jenny, 2003, S. 24).

Um den Wildwuchs von Spielerberatern zu kontrollieren und Spieler, sowie Vereine vor unseriösen Spielerberatern zu schützen, führte die FIFA bereits 1995 ein FIFA-Reglement betreffend Spielervermittler ein. Dieses legt in aktueller Fassung von 2008 weltweit geltende Regeln zur Tätigkeit von Spielervermittlern fest. Als Dachorganisation von 209 Mitgliedsverbänden verpflichtet es Spieler und Vereine, nur mit FIFA-lizenzierten Vermittlern zusammen zu arbeiten[3].Wechseln Spieler über Landesgrenzen hinweg, ändern sich nicht nur der Sprach- und Kulturkreise, sondern auch die Rechtsordnungen für den Spieler als Arbeitnehmer. Aufgrund verschiedener nationaler Bestimmungen, aber auch europarechtlicher Gesetze ergeben sich hieraus Rechtskonflikte mit dem FIFA-Spielervermittler-Reglement. Diese Gesetzeskonflikte und der unüberschaubare Markt der Spielervermittler haben die FIFA dazu veranlasst, das FIFA- Lizenzierungsverfahren voraussichtlich Ende 2012 abzuschaffen (vgl. Schmidt & Mebus, 2010).

Doch ist der Markt der Spielervermittler und -berater wirklich ein unüberschaubarer Dschungel? Wie setzt sich die Branche der Spielervermittler in der Fußball-Bundesliga zusammen? Bestimmt eine Schar von „kleinen“ Spielervermittlern die Szene oder gibt es Agenturen, die den Wettbewerb um die großen Transferprovisionen dominieren? Lassen sich womöglich Kriterien ausmachen, anhand derer eine Struktur im unübersichtlichen Markt der Spielervermittler erkenntlich wird? Welche zukünftigen Marktkonstellationen lassen sich in den deutschen Bundesligen prognostizieren?

1.2 Zielsetzung

Diese o.g. Fragen zu beantworten stellt den Schwerpunkt dieser Bachelor-Arbeit dar. Es handelt sich um eine Analyse der Spielervermittler in den Fußball-Bundesligen, dessen grundlegendes Ziel es ist, einen Beitrag zur Transparenz des Spielervermittlermarktes in Deutschland zu leisten. Dabei soll es sich einerseits um eine „Standortbestimmung“ handeln, andererseits zukünftige Entwicklungstendenzen der Spielerberaterbranche feststellen und bewerten.

1.3 Aufbau der Arbeit

Bevor der Markt der Spielervermittler in den deutschen Bundesligen analysiert wird, werden grundlegende Untersuchungsgegenstände der Spielervermittlerbranche herausgearbeitet.

Daher wird zunächst im zweiten Kapitel der Tätigkeitsbereich von Spielervermittlern untersucht. Dazu werden die Berufsbilder Spielervermittler, Spielerberater und Spielerbeobachter differenziert betrachtet. Neben der Unterscheidung von Spielervermittler- und Spielerberaterverträgen wird die Vergütung von Spielervermittlern herausgearbeitet und das Tätigkeitsspektrum von Spielerberatern umrissen.

Im darauffolgenden Kapitel werden das juristische Umfeld nach staatlichem Recht und Spieler- vermittler-Regelungen nach Verbandsrecht umrissen. Wie eingangs umschrieben, stellt gerade die rechtliche Regelung der Spielervermittlung ein hoch aktuelles und brisantes Thema dar. So werden im Verlauf dieses Kapitels das FIFA Reglement, die Richtlinien des DFB generell und der Erwerb der Spielervermittlerlizenz im Speziellen durchleuchtet. Basierend auf diesen Regelungen werden Rechtskollisionen und Praxisprobleme im Zusammenhang mit dem deutschen Staatsrecht herausgestellt.

Das vierte Kapitel beschäftigt sich mit der Principal-Agent-Theorie, welche im wirtschaftwissenschaftlichen Sinne die Motivations- und Koordinationsprobleme von Auftraggeber und Auftragnehmer untersucht. In Anwendung dieser Theorie wird das Beziehungsgefüge von Spieler, Agenten und Verein untersucht, werden Interessenkonflikte thematisiert und mögliche Lösungshinweise gegeben.

Im fünften Kapitel und Hauptteil dieser Arbeit wird eine Charakterisierung der Spielervermittlerbranche in den deutschen Fußball-Bundesligen vorgenommen. Um einen Überblick über die Branche zu erhalten, werden zunächst die Spielervermittler in der ersten Bundesliga im europäischen Vergleich vorgestellt. Nachdem vereinsspezifische Besonderheiten hinsichtlich der Spielervermittlerkonzentration in der 1. Bundesliga aufgezeigt und dominante Agenten herausgestellt wurden, werden die Transfers der letzten vier Spielzeiten von erster, zweiter und dritter Liga untersucht[4]. Anhand der Bereiche Spieler[5] und Spielervermittler/-berater wird die starke Segmentierung des Spielervermittlermarkts dargelegt.

In der Schlussbetrachtung werden vorherige Kapitel zusammengefasst, aufschlussreiche Aussagen zur Charakterisierung des deutschen Spielervermittlermarkts getroffen und zukünftige Marktentwicklungen thematisiert.

2 Berufsbilder Spielervermittler, Spielerberater und Spielerbeobachter

An fast allen Transfers in den deutschen, wie auch internationalen Profiligen ist heutzutage ein Spielervermittler bzw. Spielerberater beteiligt. Vor allem im Fußball wird die Tätigkeit eines Spielervermittlers mit der eines Spielerberaters bzw. Spielermanagers gleichgesetzt oder häufig vermengt. Dabei ist festzustellen, dass gerade im Sportbusiness Fußball die „Spielervermittlung“ und das „Sportlermanagement“ zwei differenziert zu betrachtende Bereiche sind (vgl. Scherrer, 2003, S. 5).

2.1 Spielervermittler

Nach dem aktuellen FIFA Spielervermittler-Reglement von 2008 ist ein Spielervermittler „eine natürliche Person, die gegen Entgelt Spieler bei einem Verein vorstellt, um Arbeitsverträge auszuhandeln oder neu verhandeln, oder im Hinblick auf den Abschluss eines Transfervertrags zwei Vereine einander vorstellt und zwar jeweils unter Einhaltung der in diesem Reglement niedergelegten Bestimmungen“ (SpvR n. F., S. 4).

Fußballspieler und Verein zusammenzuführen ist also das Ziel des Spielervermittlers. Dabei ist die Tätigkeit des Spielervermittlers stets auf den Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen Spieler und Verein gerichtet (vgl. Helmholz, 2005, S. 7). Die reine Tätigkeit eines Spielervermittlers beschränkt sich auf die Vermittlung eines Spielers zu einem neuen Verein. Der Auftraggeber des Spielervermittlers kann dabei ebenso ein Sportverein oder Sportveranstalter sein. Hierbei wird der Spielervermittler beauftragt, einen geeigneten Spieler für den Klub bzw. Veranstalter zwecks Vertragsunterzeichnung zu finden.

Jungheim (2002, S. 147) unterscheidet zunächst das Berufsbild des Spielervermittlers in das des Maklers und das des Arbeitsvermittlers.

Vereine suchen Spieler, um die sportliche Qualität ihres Kaders zu stärken. Spieler dagegen suchen einen passenden Verein, bei dem sie sportliche Karrierechancen sehen. Der Vermittler tritt hierbei als Bindeglied mit Kontaktnetzwerken und Insiderwissen auf und vermittelt im Sinne seines Auftragsgebers, der sich seinerseits im Falle eines Vertragabschlusses zur Zahlung einer entsprechenden Vergütung verpflichtet. Daher fungiert der Spielervermittler als Makler, der nach § 652 BGB nur dann Maklergebühren beanspruchen kann, wenn er nachweisen kann, dass der Vertrag infolge seiner Vermittlung zustande gekommen ist. So ordnet auch Bovelett (1998, S.95) die Tätigkeit eines Spielervermittlers als Nachweismaklerei ein. In der Praxis versucht der Spielervermittler die Geschäftsanbahnung zwischen Spieler und Verein bis zum Vertragsabschluss zu betreuen, um sich seiner Provision sicher sein zu können (vgl. Modl, 2000, S. 47).

Sobald Spieler und Verein einen Vertrag geschlossen haben, in dem der Spieler sich verpflichtet Entgelte für seine sportliche Leistung zu erhalten, besteht im Sinne des § 611 BGB ein Dienstvertrag. Die Vermittlung von Berufssportlern wird nach deutschem Recht im Arbeitsförderungsgesetz und in der Arbeitsvermittlerverordnung geregelt[6]. Der Spielervermittler agiert also neben seiner Maklertätigkeit auch als Arbeitsvermittler (vgl. Modl, 2000, S. 45f). Helmholz (2005, S.22) betont, dass dabei die Spielervermittlung auch auf einen konkreten Erfolg ausgerichtete Vor- und Nachvermittlungstätigkeiten umfasst, wenn diese selbst vom Vermittler erbracht werden. Die Art der Stellenvermittlung ist vergleichbar mit Head-hunting und Job-hunting im Führungskräftebereich von Spitzenunternehmen, welche bereits seit vielen Jahren etabliert sind (vgl. Modl, 2000, S. 47).

Einen Anhaltspunkt zur Begriffstrennung von Spielervermittler und Spielerberater im juristische Sinne stellt § 20 Abs. 1 AFG, in dem geregelt wird, dass die Arbeitsvermittlung unparteiisch ausgeübt werden müsse, dar. Wertenbruch (1995, S. 224) stellt fest, dass der Arbeitsvermittler nicht einseitig die Interessen des einen oder anderen voraussichtlichen Vertragspartners vertreten darf, wie es im Falle eines Spielerberaters eintritt (s. Kapitel 2.2).

2.1.1 Der Spielervermittlungsvertrag

Mittels des Sportlervermittlungsvertrags erhält der Spielervermittler den Auftrag, gegen ein Entgelt dem Sportler „durch die Suche und Auswahl von geeigneten Vertragspartnern eine - neue, weitere oder zusätzliche - Beschäftigung zu vermitteln“ (Jenny, 2003, S. 25)[7].

Nach individueller Absprache kann der Umfang der (Vermittlungs-)leistung variieren (vgl. Jenny, 2003, S. 27). Die Leistung des Vermittlers kann darin bestehen, dem Sportler einen oder mehrere potentielle Arbeitgeber zu nennen, interessierte Vertragspartner zusammenzuführen oder den Spieler bei den Vertragsverhandlungen zu unterstützen. Darüber hinaus kann die vertragliche Verpflichtung eines Spielervermittlers auch soweit gehen, dass er den Arbeitsvertrag zwischen Klient und Klub selbstständig aushandelt und der Sportler nur noch den Arbeitsvertrag unterschreiben muss. Mit einer Vollmacht ausgestattet kann sich der Spielervermittler sogar die Erlaubnis einholen, im Namen des Sportlers den Vertrag zu unterzeichnen (vgl. Jenny, 2003, S. 27).

Die Hauptpflicht des Spielers besteht darin, dem Spielervermittler bei erfolgreicher Vertragsunterzeichnung eine Vergütung zu zahlen[8]. Daneben gelten Anzeige- und Aufklärungspflichten seitens des Spielers. Jenny (2003, S. 26) weist darauf hin, dass der Spieler den Vermittler auf natürliche oder juristische Personen bzw. Vertragsparteien hinzuweisen hat, mit denen er unter keinen Umständen eine rechtliche Beziehung eingehen will. So würden „Leerläufe in der Tätigkeit des Spielervermittlers“ vermieden. Darüber hinaus kann der Sportler dazu verpflichtet werden, dem Spielervermittler Unterlagen, wie z.B. den aktuellen Arbeitsvertrag und einen medizinischen Berichte über den Gesundheitszustand zur Verfügung zu stellen (vgl. Jenny, 2003, S. 28).

2.1.2 Vergütung der Spielervermittler

Generell wird die Vergütung für Spielervermittler anhand der AVermV geregelt. Demzufolge müssen Vergütungen schriftlich vereinbart werden, um rechtswirksam zu sein. Der Anspruch auf Vergütung setzt eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung seitens des Vermittlers voraus. Dabei dürfen Vorschüsse weder verlangt noch entgegengenommen werden. Die Höhe der Vergütung ist durch die Höchstsätze und die Dauer der vermittelten Tätigkeit begrenzt und darf grundsätzlich nicht 12 % des dem Arbeitnehmer für 12 Monate zustehenden Arbeitsentgelts nicht überschreiten (vgl. §§ 11-13 AvermV). In der Praxis spielt diese Regelung vor allem bei grenzüberschreitenden Transfers eine Rolle, da dort i.d.R. mehrere Vermittler gemeinsam agieren (Stopper & Holzhäuser, 2011, S. 14). Verstöße gegen die Vergütungsregeln werden mit Bußgeldern bestraft.

Schimke (2002, S. 26) stellt heraus, dass die Nichtbeachtung sämtlicher Formvorschriften der AvermV jeweils zur Nichtigkeit der Vereinbarung zwischen Vermittler und Vermitteltem führt.

Die Vergütungsbestimmungen der AvermV stimmen weder mit der Dauer des Anspruchs noch mit der Höhe der Vergütungsregelung seitens des FIFA-Reglements n.F. überein. Artikel 20 Absatz 1 des FIFA-Spielervermittler-Reglements besagt, dass die Vergütung des Spielervermittlers, der von einem Spieler beauftragt wird, sich nach dem jährlich vom Spieler aufgrund des für ihn vom Spielervermittler ausgehandeltem Arbeitsvertrages erzieltem Brutto-Grundgehalts bemisst. Etwaige Leistungen wie Auto, Wohnungsmiete, Punkte- und Erfolgsprämien, sonstige Bonusse oder Sonderrechte jeglicher Art sollen dabei nicht berücksichtigt werden. Nach Artikel 20 Absatz 3 des FIFA-Spielervermittler-Reglement hat der Spielervermittler auch nach Ablauf des Vermittlungsvertrages einen Anspruch auf eine jährliche Entlohnung, falls keine einmalige Zahlung zwischen ihm und dem Spieler vereinbart wurde (vgl. Art. 20 Abs. 2. FIFA-SpvR n.F.) oder der Arbeitsvertrag des Spielers eine längere Laufzeit aufweist als der Vermittlungsvertrag zwischen Spieler und Spielervermittler[9]. Dieser Anspruch erlischt erst mit Beendigung des Arbeitsvertrages. Können sich Spieler und Spielervermittler im Vorfeld nicht über die Höhe der Vergütung einigen, hat der Spielervermittler gegenüber dem Spieler einen Mindestanspruch in Höhe von 3 % des Grundgehalts des Spielers (Art. 20 Abs. 4 FIFA-SpvR n.F.).

Wie bereits in Kapitel 2.1 herausgestellt, können Spielervermittler auch von Vereinen beauftragt werden, passende Spieler zu finden. Dabei sollen die Dienste eines vom Verein beauftragten Spielervermittlers gemäß Art. 20 Abs. 5 FIFA-SpvR n.F. durch eine einmalige, vorab vereinbarte Zahlung vergütet werden.

Dass in der Praxis regelmäßig höhere Provisionen an die Vermittler gezahlt werden können, hängt mit dem Rollentausch vor Abschluss des eigentlichen Vertrages zusammen. Dabei schließt der Vermittler kurz vor Vertragsabschluss zwischen Verein und Spieler einen Vertrag mit dem Verein, der dem Vermittler dann den Maklerlohn, also eine Vermittlungsprovision zahlt. Die Begrenzung der AvermV greift dabei nicht bei einem Vermittlungsvertrag zwischen Verein und Vermittler (vgl. Stopper & Holzhäuser, 2011, S. 14).

2.2 Spielerberater

Nach Gesetz existiert keine Definition eines Spielerberaters (Helmholz, 2005, S. 23). Einigkeit in der Literatur herrscht aber darüber, dass die Tätigkeit eines Spielerberaters im Vergleich zum Spielervermittler umfassendere Aufgaben einschließt. Er erbringt, abhängig von individueller Absprache, verschiedene Dienstleistungen der persönlichen Betreuung des Sportlers. Dies kann von der Karriereplanung bis zur Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen des Sportlers führen, sodass die Tätigkeit des Spielerberaters unter den Begriff der Berufsberatung i.S.v. § 30 SGB III fällt.

2.2.1 Aufgabenbereiche eines Spielerberaters

Der Spielerberater ist Manager des Fußballspielers und somit mit einem Agenten zu vergleichen. Fitzweiler (2003, S. 169) sieht die Aufgabe des Athletenmanagers darin, „die sportliche Karriere des Athleten zu fördern, ihn insbesondere zu vermarkten, was wiederum bedeutet, Geldeinnah- me-Quellen zu erschließen, also Sponsorenverträge, Sportveranstalterverträge und sonstige Vermarktungsverträge abzuschließen“.

Pfister (2003, S. 140) erkennt die zwei Hauptzwecke zur Einschaltung eines Managers in der Zeitersparnis des Sportlers (z.B. für das Akquirieren von Sponsoren und das Aushandeln von Verträgen) und die größere Sachkunde des Managers bei Vertragsverhandlungen. Hieraus erschließt sich, dass der Manager nicht nur im Sportbereich firm sein muss, sondern auch in geschäftlichen Dingen erfahren sein sollte. Dabei greift der Sportmanager in den Bereichen, in denen Wissen und Kompetenz fehlt, auf entsprechende Fachleute zurück. Bei Vertragsverhandlungen werden bspw. Rechtsanwälte, bei steuerlichen Problemen Steuerberater hinzugezogen (vgl. Jungheim, 2002, S. 150).

Neben dem sportlichen Bereich hat der Manager die Aufgabe alle übrigen Lebensbereiche des Sportlers, z.B. Ausbildung/Beruf, Freizeit und nachsportliche Karriere, in seine Planungen einzubeziehen (vgl. Fritzweiler, 2003, S. 172f).

Insgesamt ergeben sich nach Jungheim (2002) und Plein (2001) folgende Tätigkeitsbereiche:

- Gewinnung von Sponsoren und Ausrüstern,
- die Beratung beim Abschluss von Werbeverträgen,
- die Durchführung von PR-Maßnahmen und öffentlichen Aufritten,
- die psychologische Analyse des einzelnen Spielers,
- die Besorgung der rechtlichen und steuerlichen Beratung,
- die Beratung der Vermögensanlagen sowie
- die langfristige Karriereplanung.

Weil die Sportlerrolle im Leben eines Topathleten zeitlich begrenzt ist, ergeben sich nach Beendigung der sportlichen Karriere häufig berufliche Unsicherheiten. Gerade die Berücksichtigung der nachsportlichen Karriere seitens des Beraters ist deshalb wichtig, da der Profisportler ab einem gewissen Punkt sich ausschließlich auf die Ausübung seines Sports konzentrieren muss, um Spitzenleistungen abzurufen (vgl. Fritzweiler, 2003, S. 172f).

2.2.2 Der Spielerberatervertrag

Die Leistungen, die ein Spielerberater gegenüber seinem Spieler erbringt, sind prinzipiell nicht festgeschrieben und können damit im Rahmen von öffentlich rechtlichen Normen individuell gestaltet werden (vgl. Jenny, 2003, S. 26). Die im Spielerberater-Vertrag beschriebenen Aufgabenbereiche sind daher Grundlage für die Tätigkeit des Spielerberaters und können äußerst vielfältig sein.

Nach Jenny (2003, S. 28) steht vordergründig die Vermarktung des Sportlers, z.B. die Akquisition von Sponsoren, Auffinden von Ausrüstern, Koordination und Durchführung von PR- Maßnahmen (Autogrammstunden, öffentliche Auftritte) im Aufgabenbereich des Sportberaters. Daneben können rechtliche Tätigkeiten (z.B. Abschluss von Miet- und Leasingverträgen), Aufgaben in der Vermögensverwaltung oder steuerliche Angelegenheiten vereinbart werden.

Mit dem Abschluss eines Sportmanagementvertrags verpflichtet sich der Sportler zur Bezahlung eines Entgelts an den Spielerberater. Darüber hinaus können Nebenpflichten, z.B. Auskunftserteilung über Werdegang und Gesundheitszustand des Sportlers, sowie Gewährung zur Einsicht von bestehenden bzw. laufenden Verträgen (z.B. Sponsoring- oder Werbeverträge) schriftlich fixiert werden (vgl. Jenny, 2003, S. 28).

Außerdem ist es möglich, dass der Sportberater auch den Aufgabenbereich eines Sportvermittlers einnimmt (vgl. Jenny, 2003, S. 28). In der Praxis ist es sogar üblich, dass der Spielerberater neben seinen Verpflichtungen als Manager auch die des Spielervermittlers sieht. Entweder lässt sich separat zum Sportlermanagementvertrag ein Sportlervermittlungsvertrag abschließen oder letzterer wird in den Sportlermanagementvertrag integriert. Agiert der Spielerberater als Arbeitsvermittler, untersteht er den Regelungen des Arbeitsvermittlungsgesetzes. Wenn die Spielervermittlung dagegen im Sportlermanagementvertrag enthalten ist, fällt der gesamte Vertrag unter die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitsvermittlung (vgl. Jungheim, 2002, S. 157). Darüber hinaus kann der Spielerberater als Angestellter des Spielers, der einen Verein sucht, fungieren. Hierbei ist zu beachten, dass es sich nicht um Arbeitsvermittlung, sondern um Eigensuche des Sportlers handelt (vgl. Imping, 1995, S. 146).

2.3 Spielerbeobachter

Nach Jungheim (2002, S. 157) ist der Spielerbeobachter, sog. Scout oder Spielersichter, Angestellter eines Vereins, dessen Aufgabe die Talentsichtung ist. Daneben können Spielerbeobachter als Angestellte oder Selbstständige für Spielervermittlungsagenturen tätig sein (vgl. Koll, 2004, S. 19). Häufig sind dies Fußballexperten, die einst den Beruf des Trainers oder Spielers betrieben haben und „sich mangels anderen Gelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft für einen oder mehrere Auftraggeber gleichzeitig verdingen“ (Kathmann, 2003, S. 118). Aufgrund der langjährigen Erfahrung im Geschäft können viele Spielerbeobachter auf einen großes Netzwerk von Scouts zurückgreifen und sind dadurch sehr gut informiert (vgl. ebenda).

Finanzstarke Vereine bauen sich ein Netzwerk von Scouts auf, um nach passenden Spielern aus aller Welt Ausschau zu halten. So können sich „reiche“ Vereine Scoutingabteilungen leisten, die sich jeweils auf bestimmte geographische Gebiete, z.B. Südamerika, Osteuropa und Afrika, spezialisieren (vgl. Jungheim, 2002, S. 157). Auch kleine Vereine sind in der Lage, international suchende Scouts zu beschäftigen. Allerdings sind dessen Erfolge wesentlich geringer, da er nur über ein verhältnismäßig kleines Netzwerk verfügt, das ihn auf passende Spieler aufmerksam macht. Modl (2000, S. 47) stellt heraus, dass hieraus die Notwendigkeit von reinen Spielervermittlern ergibt. Aus Vereinssicht ist es wesentlich zweckmäßiger und kostengünstiger einen Spielervermittler zu engagieren, der auf diesen Bereich spezialisiert ist und nur bei erfolgreicher Vermittlung bezahlt werden muss.

So haben sich im Sportbereich neben Spielerberatern Spezialisten etabliert, die sich ausschließlich der Talentsuche widmen (vgl Modl, 2000, S.44).

Meist suchen die Scouts den ersten Kontakt zu jungen Spielern und deren Familienkreise. Nach sorgfältiger Beobachtung werden diese dann an die Agentur übermittelt und von Spezialisten vertraglich weiter betreut (vgl. Gras, 2003, S. 16).

2.4 Spieleragenturen

Neben den klassischen Spielerberatern haben sich in den letzten Jahren professionelle Sportagenturen aufgestellt (vgl. Nasse, 1996, S. 113f.). Nach Ferrari (2000, S. 9ff.) besteht ein Trend zu größeren Agenturen und Kooperationen von Einzel-Agenturen, weil nur größere Agenturen einen Organisationsgrad aufweisen, der eine international agierende Spielervermittlung zulässt. Des Weiteren fügt er an, dass diese Agenturen ihre betreuten Sportler als Kunden ansehen und ihnen individuell angefertigte Dienstleistungsangebote anbieten. Die tradierten Spielervermittler dagegen verlieren ihre herkömmlichen Beziehungen zu Vereinen, da sich Vereine im Zuge der Professionalisierung immer weiter zu Wirtschaftsunternehmen mit entsprechend ausgebildeten Personal entwickeln (vgl. Ferrari, 2000, S. 17).

Neben diesen großen Agenturen drängen auch große Sportvermarktungsagenturen und RechteVerwertungsgesellschaften auf den Markt der Spielervermittlung/-beratung. Sie versuchen den Fußballer umfangreich zu betreuen und können dabei ggf. auf bestehende Netzwerke zu Vereinen zurückgreifen (vgl. Scherrer, 2000, S. 105).

So sind große Agenturen, wie z.B. die International Sports Management Group Ltd. (ISM) oder die International Management Group (IMG) weltweit aktiv und bieten den Spielern ein umfangreiches Dienstleistungsangebot, indem sie Wirtschaftsfachleute, Steuerberater, Rechtsanwälte und lizenzierte Spielervermittler beschäftigen.

ISM unterhielt bereits im Jahr 2000 allein in Deutschland drei Büros mit 50 Mitarbeitern und weiteren Büros in den Skandinavien, England und den Benelux-Staaten. Mit einem eigenen Scoutingsystem ausgestattet betreute das Unternehmen einen Pool von rund 200 Spielern (vgl. Englisch, 2003, S. 35).

IGM, eine der größten Sport-Marketing-Agenturen der Welt mit dem Hauptsitz in den USA, besaß Ende des Jahres 2000 62 Büros in 21 Ländern und ist u.a. auch am Verkauf von TV-Rechten für die olympischen Spiele, Wimbledon und die ATP-Tennis-Tour beteiligt (vgl. ebenda).

[...]

Ende der Leseprobe aus 54 Seiten

Details

Titel
Spielervermittler in den Bundesligen
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum
Note
1,7
Autor
Jahr
2012
Seiten
54
Katalognummer
V269875
ISBN (eBook)
9783656683186
ISBN (Buch)
9783656683131
Dateigröße
1030 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Player´s intermediaries in the German Bundesligen
Schlagworte
spielervermittler, bundesligen, spielerberater
Arbeit zitieren
Sebastian Greitemann (Autor:in), 2012, Spielervermittler in den Bundesligen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/269875

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