Tradition in Streitkräften der parlamentarischen Demokratie

Entwicklung, Sachstand, Perspektiven


Hausarbeit, 2014

29 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Gliederung

1.Einleitung

2. Zur Entwicklung des Traditionsbegriffes und des Traditionsverständnisses in der Bundeswehr

3. Das „Drei-Säulen-Modell“ – die offiziellen Traditionslinien der Bundeswehr
3.1 Die preußischen Reformen
3.2 Der militärische Widerstand gegen den Nationalsozialismus
3.3 Die Geschichte der Bundeswehr

4. Die Bürgersoldaten von 1848/49 – ein Plädoyer für eine weitere Traditionssäule
4.1 Die Idee vom Bürgersoldaten
4.2 Die Bürgersoldaten in der Reichsverfassungskampagne
4.3 Die „Fortyeighter“ im amerikanischen Bürgerkrieg

5. Diskussion und Schlussbetrachtung

6. Quellen und Literatur

1. Einleitung

Der Begriff „Tradition“ wird in den Kultur- und Geschichtswissenschaften, der Theologie, aber auch umgangssprachlich nicht einheitlich verwendet1. Es muss daher zunächst definiert werden, in welcher Bedeutung von „Tradition“ die Rede sein wird. Ein Blick in die Geschichte der Terminologie zeigt, dass der Begriff seit der Antike verschiedene Deutungen erfahren hat und bis in die heutige Zeit in unterschiedlichsten Definitionen benutzt wurde. Vom lateinischen „traditio“ abgeleitet, was „Auslieferung, Übergabe, Vortrag, Lehre, Satzung, aber auch ‚Verrat‘ bedeuten kann“, gab es in der Antike im materiellen Sinne eine Einschränkung auf rechtlich relevante Übergabevorgänge, der Begriff wurde aber auch bereits als „Überlieferung“ im Sinne von „Weiterreichen von Wissen, Normen und Fertigkeiten“ verwendet2. Nach dem in Spätantike und Mittelalter überwiegend im theologischen Kontext stehenden Sprachgebrauch, war seit dem 17. Jahrhundert wieder eine Säkularisierung des Begriffs festzustellen, zunächst als „mündliche oder schriftliche Überlieferung von Vergangenem, oft im Sinne von Sage, Mythos oder Legende“. Ab Ende des 18. Jahrhunderts konnte Tradition eine „in allen Lebensbereichen die Identität einer sozialen Gruppe und schließlich eines Staatswesens begründete Überlieferung“ bedeuten3. Gerade diese identitätsstiftende Wirkung von Tradition ist eng verknüpft mit dem Entstehen der Nationalstaaten im Zuge der europäischen Doppelrevolution4.

Wesentlicher Pfeiler der Nationalstaatsidee mit ihrem Anspruch auf Souveränität und staatlichem Gewaltmonopol waren Streitkräfte, die zunehmend nicht mehr aus angeworbenen Söldnern bestanden, sondern ihren Personalbestand aus der Rekrutierung der eigenen Staatsbürger schöpften5. Gerade für die Motivation nationaler Streitkräfte gelten Traditionen als unverzichtbar. Sie sollen „geistige Orientierung bieten und das Gemeinschaftsgefühl stärken“ Dabei geht es auch um das historisch-politische Selbstverständnis einer Armee6. Nun birgt der mit der Nationalstaatsidee sich entwickelnde Nationalismus die Gefahr, dass er, vor allem wenn er in einer übersteigerten und pervertierten Form auftritt, zu einer „geistigen Orientierung“ führen kann, die Militarismus und Missbrauch des Militärs ermöglichen. Die deutsche Geschichte in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat dies deutlich vor Augen geführt. Vielfach standen in der militärischen Traditionspflege das Militärische „sui generis“, die Würdigung militärischer Leistungen und die daraus hergeleitete Vorbildfunktion im Mittelpunkt. Lediglich der patriotische Aspekt, das „fürs Vaterland“, spielte eine gleichwertige Rolle. Der Soldat galt als unpolitisch, er tat seine Pflicht und fragte weniger nach dem „wofür“7. Dementgegen vertraten reformerische Kräfte nach dem II. Weltkrieg die Auffassung, dass die ethische und wertgebundene Orientierung im Sinne dieses „wofür“ des militärischen Dienstes in modernen Streitkräften der Demokratie im Vordergrund stehen solle. „Tradition“ und „Innovation“ dürften kein Begriffspaar der unvereinbaren Gegenpole sein8. Ein Beharren auf althergebrachte Tradition führt zu „Traditionalismus“9. In einer seit Aufstellung der Bundeswehr andauernden Auseinandersetzung hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass für Streitkräfte, die dem Primat und der Kontrolle der Politik unterworfen und fest in der zivilen Gesellschaft verankert sind, ein ständiges Überprüfen und Fortentwickeln des Traditionsverständnisses unter Einbeziehung der Öffentlichkeit angemessen ist.

Dementsprechend wird in den „Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege der Bundeswehr“ vom 20. September 1982 Tradition als die „Überlieferung von Werten und Normen“ definiert. „Sie bildet sich in einem Prozess wertorientierter Auseinandersetzung mit der Vergangenheit. Tradition verbindet die Generationen, sichert Identität und schlägt eine Brücke zwischen Vergangenheit und Zukunft“. Dieser heute noch gültige sog. „Traditionserlass“ fordert unmissverständlich, dass „die Bundeswehr ihre militärische Tradition auf der Grundlage eines freiheitlichen Traditionsverständnisses entwickelt“10.

Die folgende Darstellung von Entwicklung und Diskurs der Traditionsmodelle der Bundeswehr seit ihrer Aufstellung 1955 soll der Frage nachgehen, ob und in welcher inhaltlichen Ausgestaltung ein demokratisches Grundverständnis entwickelt wurde11. Es soll untersucht werden, inwieweit das Verhältnis der Bundeswehr zur Wehrmacht den Prozess der wertorientierten Auseinandersetzung mit der Vergangenheit beeinflusst, bzw. belastet hat. Es soll überprüft werden, ob das derzeitige Traditionsverständnis die Forderungen des Traditionserlasses erfüllt, bzw. ob und in welcher Richtung eine Weiterentwicklung möglich und erforderlich ist. Dabei sollen die Ergebnisse der bisherigen Suche nach demokratischen und freiheitlichen Wurzeln in unserer Militärgeschichte dargestellt, diskutiert und ergänzt werden.

Anmerkungen

2. Zur Entwicklung des Traditionsbegriffes und des Traditionsverständnisses in der Bundeswehr

Als Anfang der 50er Jahre erste Konzepte für eine Wiederbewaffnung der jungen Bundesrepublik Deutschland entwickelt wurden, sollten die neuen Streitkräfte im Gegensatz zur Reichswehr der Weimarer Republik kein „Staat im Staate“ mehr sein. Das Konzept der „Inneren Führung“ sah den an demokratische Werte gebundenen „Staatsbürger in Uniform“ vor. Es ist das große Verdienst von Wolf Graf von Baudissin hierfür das geistige Rüstzeug entwickelt zu haben. In Anknüpfung an die Tradition des preußischen Heeresreformers Scharnhorst sollten die neuen Streitkräfte kongruent mit der Staats-und Gesellschaftsverfassung sein1. Allerdings stieß diese Sichtweise auf den Widerstand der sog. Traditionalisten. Für sie stand die Vermittlung des militärischen Handwerkszeuges möglichst ohne politische Einflüsse und Bezugspunkte im Vordergrund, insofern war es für sie auch selbstverständlich, an die Vorbilder der Wehrmacht anzuknüpfen2. Der Streit zwischen Reformern und Traditionalisten überschattete die Aufbaujahre der Bundeswehr und sollte noch mehr als drei Jahrzehnte andauern. In der sog. „Himmeroder Denkschrift“ über die Aufstellung eines deutschen Kontingents im Rahmen einer übernationalen Streitmacht zur Verteidigung Westeuropas vom 9. Oktober 1950 konnte Baudissin immerhin eine Kompromissformel durchsetzen, die den Weg zu einer Umgestaltung offenhielt. Unter der Überschrift „das innere Gefüge“ wird zum Ausdruck gebracht, dass „die Voraussetzungen für den Neuaufbau von denen der Vergangenheit so verschieden sind, dass ohne Anlehnung an die Formen der alten Wehrmacht heute grundlegend Neues zu schaffen ist“. Falsche „Traditions“-Begriffe, innerer Militarismus, „Kommiss“ im alten Sinne seien abzulehnen . In Himmerod wurde auch angemahnt, dass „Geist und Grundsätze des inneren Neuaufbaus von vorneherein und auf lange Sicht festgelegt werden“ sollten3.

Dennoch taten sich die Gründungsväter der Bundeswehr schwer, klare Vorgaben zum Traditionsverständnis der neuen Streitkräfte zu formulieren. Ein fest umrissenes Konzept, wie das Traditionsverständnis einer Armee der Parlamentarischen Demokratie aussehen könnte, auf welchen freiheitlich-demokratischen Wurzeln deutscher Militärgeschichte man eine entsprechende Tradition aufbauen könnte, gab es offenbar nicht. Man wollte kritisch überprüfen, was von den überkommenen Militärtraditionen als „alte Zöpfe“ abzuschneiden sei uns was nach wie vor im Sinne des „guten Alten“ bewahrt werden könne. Gleichwohl wurde diese Absicht nur schleppend und zögerlich umgesetzt. Die Verlegenheitslösung bestand darin, dass man auf das Entstehen eigener, unbelasteter Bundeswehrtraditionen hoffte4. „Nicht daran rühren-eigene Traditionen wachsen lassen“ war die dementsprechende Aussage des späteren Generalinspekteurs Heusinger5. In der Praxis hatte dies aber zur Folge, dass die Truppe, deren Offizier- und Unteroffizierkorps in den ersten Jahren noch von kriegsgedienten ehemaligen Wehrmachtssoldaten dominiert wurde, sich selbst überlassen blieb. Hieraus entstanden mangels verbindlicher Vorgaben die von mehreren Autoren als „Wildwuchs“ bezeichneten Fehlentwicklungen6. Diese äußerten sich nicht nur in diversen Skandalen, die, wie beim „Illerunglück“ oder in der „Nagoldaffäre“ überholtes Führungsverhalten offenbarten7, sondern auch in mehreren Kasernenbenennungen nach, wie sich später herausstellte, belasteten Wehrmachtsgeneralen8.

Das vom Bundesminister der Verteidigung 1957 herausgegebene „Handbuch Innere Führung“, lässt zum Thema „Soldatische Tradition in der Gegenwart“ zwei Schwerpunkte erkennen. Angesichts des noch frischen Eindrucks der nationalsozialistischen Diktatur und des Missbrauchs der Wehrmachtssoldaten wird eine antitotalitäre Traditionsbildung gefordert und der militärische Widerstand des 20.Juli 1944 als beispielgebend herausgestellt. Weiterhin wird ein Wiederanknüpfen an das christlich-abendländische Erbe postuliert und die Verteidigung dieses Erbes gegen die kommunistische Bedrohung betont. Mit der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland seien „die Grundlagen der deutschen Tradition wieder freigelegt, nachdem das Dritte Reich die Kontinuität unserer bisherigen Geschichte unterbrochen und die Fundamente der abendländischen Tradition beiseitegeschoben hatte“, eine Auffassung, die als Nachwirkung der deutschen Historiographie nach 1918, die in Deutschland einen gelungenen Übergang von der ständisch-feudalen in die bürgerliche Gesellschaft sah, interpretiert werden kann9. Überträgt man diese These einer Unterbrechung des „guten Erbes“ aus der vornationalsozialistischen Zeit auf die jeweiligen deutschen Streitkräfte, so wäre daraus eine Traditionslinie von der Kaiserlichen Armee über die Reichswehr der Weimarer Republik zur Bundeswehr zu ziehen, unterbrochen lediglich durch die nationalsozialistisch belastete Wehrmacht. Einer Traditionslinie zur Kaiserlichen Armee muss entgegengehalten werden, dass sie loyales Machtinstrument des Kaisers war. Ihr Offizierskorps hatte eher antidemokratische Auffassungen und war den Kräften zuzuordnen, die den Machterhalt der herrschenden Eliten zum Ziel hatten und Bestrebungen einer Parlamentarisierung des politischen Systems entgegenstanden. Die Reichswehr der Weimarer Republik war, unter der Dominanz ehemaliger kaiserlicher Offiziere stehend, ebenfalls von einem eher antidemokratischen und monarchischen Geist durchdrungen und blieb ein „Fremdkörper im demokratisch verfassten Staat“. Daher hat sich heute die Auffassung durchgesetzt, dass weder Kaiserliche Armee, noch Reichswehr als Institution für die Bundeswehr Tradition begründen können10.

Auch der erste Inspekteur der Marine hat in seinem „Kommandeurbrief zur Pflege der Tradition“ vom 27.02.1957 konkrete historische Bezüge vermieden. Auch in diesem Dokument stand das Militärische „sui generis“ mit sog. militärischen Tugenden wie „Kameradschaft, freier nüchterner Sinn, harter Wille, waches Gewissen und innere Bescheidenheit“, sowie „mannhafte Haltung“ als Ergebnis der „Prägekraft der See“ im Vordergrund11. Loretana de Libero stellt treffend fest, dass „darauf verzichtet wurde, sich über die Traditionspflege eindeutig zu demokratischen Grundprinzipien zu positionieren“12. Dabei hätte gerade die Marine doch die Möglichkeit gehabt, in ihrer Geschichte entsprechende Wurzeln zu finden. War doch die Geburtsstunde der deutschen Marine im Jahre 1848 eng mit der Nationalversammlung der Paulskirche, dem ersten freigewählten deutschen Parlament verknüpft. Trug doch die Reichsflotte von 1848 wie die neue Bundesmarine die Farben schwarz-rot-gold13. Eine Traditionsverbindung wie sie offensichtlicher nicht hätte sein können. Dass darauf kein Bezug genommen wurde, ist ein Versäumnis, das ein Indiz dafür sein mag, dass man zwar dem neuen demokratischen Staat diente, aber noch nicht imstande oder willens war, demokratisch geprägte Traditionsbezüge herzustellen. Noch deutlicher wurde diese traditionalistische Haltung in der Feststellung des ersten Inspekteurs des Heeres, es werde grundsätzlich an die Wehrmachtstradition angeknüpft.14

Mitte der 60er Jahre kritisierte der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages Hellmuth Heye veraltete Ausbildungs- und Führungsmethoden in der Truppe, verbunden mit dem Vorwurf eines bloßen Lippenbekenntnisses zu den Prinzipien der Inneren Führung15. Der damalige Bundesminister der Verteidigung Kai-Uwe von Hassel sah sich nun veranlasst zu reagieren. In seinem Erlass „Bundeswehr und Tradition“ vom 1. Juli 1965 wird Tradition als „Überlieferung des gültigen Erbes der Vergangenheit“ definiert und Traditionspflege als „Teil der soldatischen Erziehung“ bezeichnet, die den „Bezug zu geschichtlichen Vorbildern, Erfahrungen und Symbolen erschließt“. Dabei kommt eindeutig zum Ausdruck, dass die „Verteidigung des Rechts und der Freiheit des deutschen Volkes Maßstab für die gültige Tradition“ sein muss und „die Bereitschaft zum Opfer für Freiheit und Recht“ dabei entscheidend ist16. Es wurde klargestellt, dass der Treueeid des Soldaten auch für den Staat als Dienstherrn eine Verpflichtung darstellt und der Bruch des Eides durch den Dienstherrn Widerstand aus Verantwortung rechtfertigt. Als Beispiel wird der militärische Widerstand gegen Unrecht und Verbrechen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft als zu bewahrende Gewissenstreue genannt. Gerade diese positive Positionierung des Widerstandes gegen Hitler war zwingend notwendig, da es in den Anfangsjahren der Bundeswehr diesbezüglich Kontroversen in der internen Diskussion gegeben hatte17. Eine klare Absage an die Traditionswürdigkeit der Wehrmacht gab es allerdings noch nicht. Weiterhin vermisst De Libero in dem Erlass erneut eine konkrete Aussage, was denn „gültiges Erbe“ sei. Als kleinster gemeinsamer Nenner zwischen „Traditionalisten“ und Kritikern der alten Tradition sei er zu vage geblieben und habe Rücksichten auf zu viele Meinungen genommen. In der Auswahl der Leitbilder habe man sich nach wie vor auf Initiativen aus der Truppe verlassen, die „hilflos reagierte und sich in ihrer antiquierten Traditionspflege bestätigt fühlte“18. Dementsprechend kam es ausgerechnet in von Hassels Amtszeit als Zugeständnis an die nach wie vor in der Bundeswehr die Meinungshoheit besitzenden ehemaligen Wehrmachtsangehörigen zu mehreren Namensgebungen von Kasernen nach Soldaten des II.

[...]


1. Karsten Dittmann, Tradition und Verfahren. Philosophische Untersuchungen zum Zusammenhang von kultureller Überlieferung und kommunikativer Moralität, Norderstedt 2004, Abstract.

2. Till R. Kühnle, Tradition und Innovation in: Barck,K.H.u.a., Ästhetische Grundbegriffe. Historisches Wörterbuch VI, Stuttgart und Weimar: Metzler 2005, s. 74-117. Ergänzend wäre noch anzumerken, dass in der Quellenkunde der Geschichtswissenschaften zwischen Tradition und Überresten unterschieden wird (Bernheim 1889), wobei die Tradition den absichtlich hinterlassenen Zeugnissen mit kritischer Bewertung(Droysen) zuzuordnen ist. (vgl. Wiedenhofer Tradition, Traditionalismus, in O.Brunner, W.Conze, R.Koselleck, Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland 6, 1990, s. 643/644).

3. ebd. S. 75.

4. Dies gilt insbesondere für Deutschland, wo die Nationalidee getragen vom Bildungsbürgertum ab Mitte 18. Jh. auf gemeinsamer Sprache und kultureller Überlieferung aufbaute (Kulturnation). Vgl. Hagen Schulze, der Weg zum Nationalstaat. Die deutsche Nationalbewegung vom 18.Jh. bis zur Reichsgründung, München 1985, S. 58-70.

5. Zum Thema Wehrpflicht und Nationalstaatsbildung vgl. Ute Frevert, Die kasernierte Nation-Militärdienst und Zivilgesellschaft in Deutschland, München 2001, S.15/16.

6. Eberhard Birk, Winfried Heinemann und Sven Lange, Tradition für die Bundeswehr, Berlin 2012, S.7.; E. Birk, Geschichte, Historische Bildung und Tradition - Ein integrativer Ansatz, in: Information für die Truppe (IFDT) 2/2004, S. 41/42.

7. Die Haltung des „ unpolitischen Soldaten“ wurde vor allem durch die Offiziere der Reichswehr der Weimarer Republik vertreten und z.B. als Verteidigung in den Prozessen vor dem Nürnberger Internationalen Militärgerichtshof 1946 vorgebracht. Vgl. Tanja Zakrzewski, Generalfeldmarschall Keitel und Generaloberst Jodl vor dem Internationalen Gerichtshof in Nürnberg, München GRIN Verlag 2011, S.7-9.

8. In Till Kuhnle (Anm. 2) dienen „Tradition – Innovation“ als „oppositionelles Begriffspaar zur Bezeichnung der Entwicklungen im Spannungsfeld von Kontinuität und Wandel“.

9. Der Begriff „Traditionalismus“ wird ab Beginn des 20. Jh. als Ausdruck einer historisch-anthropologischen Einstellung verwendet, im Sinne von „Traditionsverhaftetsein“ bzw. „Überschätzung der Tradition“. Nach Max Weber „eine bestimmte Grundeinstellung des gesellschaftlichen Bewusstseins und eine bestimmte Ordnungsgestalt gesellschaftlicher Verhältnisse, solche nämlich für die Heilighaltung der Tradition und Traditionsgebundenheit gelten“, aus: S. Wiedenhöfer. wie Anm.2,S. 648.

10. Erlass BMVg-FüS I 3 Az. 35-08-07 vom 20.09.1982, I §1 und I §9.

11. Die zusammenfassende Darstellung der Entwicklung des Traditionsverständnisses in der Bundeswehr und sein Niederschlag in offiziellen Dokumenten und Verlautbarungen folgt der ausführlichen Beschreibung von Loretana de Libero, Tradition in Zeiten der Transformation: Zum Traditionsverständnis der Bundeswehr im frühen 21. Jahrhundert, Paderborn 2006, S. 24-46.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Tradition in Streitkräften der parlamentarischen Demokratie
Untertitel
Entwicklung, Sachstand, Perspektiven
Hochschule
FernUniversität Hagen  (Historisches Institut)
Veranstaltung
Modul Erfahrungsgeschichte und Erinnerungskulturen
Note
1,0
Autor
Jahr
2014
Seiten
29
Katalognummer
V272457
ISBN (eBook)
9783656641032
ISBN (Buch)
9783656641025
Dateigröße
579 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
tradition, streitkräften, demokratie, entwicklung, sachstand, perspektiven
Arbeit zitieren
Jürgen Dick (Autor:in), 2014, Tradition in Streitkräften der parlamentarischen Demokratie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/272457

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