Der 11. September 2001 und seine Auswirkungen auf die innere Sicherheit Deutschlands und der Europäischen Union


Hausarbeit, 2011

27 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis:

1. Der 11. September und der Wandel der Sicherheitspolitik.

2. Forschungsstand

3. Die Schwierigkeit einer Terrorismusdefinition

4. „Innere Sicherheit“ - Was ist das eigentlich

5. Die Akteure der „Inneren Sicherheit“

6. Geschichtlicher Hintergrund der „Inneren Sicherheit“ in der Bundesrepublik Deutschland ab dem Jahr 1970 und die Reaktion auf den Terrorismus.

7. 9/11 als historische Zäsur im Kampf mit dem Terrorismus und dessen Folgen für die „Innere Sicherheit“ in Deutschland
7.1 Welche Rolle nimmt Deutschland bei dem Anschlag auf das World Trade Center ein?
7.2 Sicherheitspaket I oder das 1. Anti- Terror-Paket als Reaktion auf 9/11 in Deutschland
7.3 Sicherheitspaket II oder Terrorismusbekämpfungsgesetz als Reaktion auf 9/11 in Deutschland

8. Europäisierung der „ Inneren Sicherheit“ als Folge der Anschläge auf das World Trade Center am 11. September 2001

9. Das Spannungsfeld von Sicherheit und Freiheit im Zuge der unzähligen Gesetzesnovellierungen der „Inneren Sicherheit“ nach dem 11. September

Literaturverzeichnis.

1. Der 11. September 2001 und der Wandel der Sicherheitspolitik

9/11 ist nun fast zehn Jahre vergangen und bisher unvergleichbar in der bestehenden Geschichte. Die Anschläge vom 11. September 2001 stellen eine entscheidende historische Zäsur dar und leiten eine neue Ära des Terrorismus ein.1

Vor fast nun zehn Jahren flogen von Terroristen entführte Flugzeuge in die Zwillingstürme des World Trade Centers und in das amerikanische Verteidigungszentrum. Wie noch nie zuvor in der Geschichte konnten wir den Anschlag auf das World Trade Center vor laufenden Kameras stattfinden sehen.

Die Flugzeuge, die in die Türme steuerten, die gewaltigen Explosionen, Menschen, die ihr Leben ließen, indem sie aus den obersten Stockwerken der Türme sprangen, Menschen, die völlig entgeistert auf das Geschehen blickten, gingen als Bilder um die Welt und brannten sich in unser kollektives Gedächtnis ein. Am 11. September 2001 hielt die Welt den Atem an: Angesichts der furchtbaren Anschläge von New York und Washington schien die Menschheit für einen Moment wie gelähmt.2 Wer an den Fernsehgeräten mitverfolgen musste, wie United Airlines 175 im Südturm des World Trade Center verschwand und wenige Zeit später die Türme wie ein Kartenhaus in sich zusammenfiel, wird höchstwahrscheinlich diese Bilder nie wieder vergessen können.3

Die weltweite Sicherheitspolitik musste sich mit einem Schlag so schnell wie möglich ändern.

Innerhalb kurzer Zeit entstand nach dem Terrorangriff auf das World Trade Center am 11. September 2001 eine neue sicherheitspolitische Lage in den Vereinigten Staaten. Auch in Europa und Deutschland entwickelte sich mit dem Ereignis des 11. Septembers eine neue sicherheitspolitische Situation. Spätestens jetzt musste wieder mehr über die Innere Sicherheit gesprochen werden. Die neue sicherheitspolitische Lage wurde in der Gesellschaft durch eine Anzahl neuer Gesetze und Sicherheitsstrukturen verdeutlicht.

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, herauszufinden, welche Konsequenzen der terroristische Anschlag auf das World Trade Center für die Innere Sicherheit in Deutschland und der europäischen Union hatte oder besser gesagt- Wie sich das politische Feld „Innere Sicherheit“ nach dem 11. September 2001 als staatliche Reaktion auf den Terrorismus verändert hat. Im Schluss soll die Frage: Welche Schattenseite beherbergt die „Innere Sicherheit“ und zu welchen Spannungen kommt es zwischen Sicherheit und Freiheit, beantwortet werden.

Um diese Frage beantworten zu können, muss man sich dem Thema „Innere Sicherheit“ interdisziplinär nähern und vor allem rechtswissenschaftliche, aber auch soziologische und kriminologische Arbeiten zur Hilfe ziehen.

2. Forschungsstand

Obwohl erst knapp zehn Jahre vergangen sind, wurde eine Vielzahl von verschiedenen Publikationen über den 11. September veröffentlicht. Besonders hilfreich für die Bearbeitung des vorliegenden Themas sind folgende Veröffentlichungen. Aus soziologischer Sicht vor allem die Arbeit von Meyer, H.: Terror und Innere Sicherheit- Wandel und Kontinuität staatlicher Terrorismusbekämpfung, 2006, Münster und sämtliche Publikationen des Soziologen Peter Waldmanns. Aus rechtswissenschaftlicher Sicht ist vor allem die Schriftenreihe der Gustav Heinemann Initiative & Humanistische Union ( Hg.): Graubuch Innere Sicherheit- Die schleichende Demontage des Rechtsstaates nach dem 11. September, Berlin, 2009, erwähnenswert. Die zahlreichen Arbeiten von Hans Jürgen Lange über das Politikfeld der „Inneren Sicherheit“ sind für das vorliegende Thema als Grundlagenliteratur zu empfehlen. Sehr hilfreich ist des weiteren die Publikation von Deiß , T. K.: Herausforderung Terrorismus- Wie Deutschland auf den RAF- und Al Qaida- Terrorismus reagierte, Marburg, 2007.

3. Die Schwierigkeit einer Terrorismusdefinition

Die vorliegende Arbeit untersucht die Veränderungen im Politikfeld der „Inneren Sicherheit“ und dessen staatliche Reaktionen auf die terroristischen Anschläge auf das World Trade Center am 11. September 2001. Dieser Abschnitt soll die notwendige Kenntnis liefern, was Terrorismus überhaupt ist, beziehungsweise was als Terrorismus bezeichnet wird. Außerdem ist es notwendig, den sachlichen Unterschied zwischen Terrorismus und „normaler“ Kriminalität herauszustellen, um das Besondere am Terrorismus erkennen zu können.

Leider führt die unüberschaubare Anzahl von Meinungen, was unter Terrorismus zu verstehen ist, dazu, dass eine einheitliche Definition schwer zu finden ist. Terrorismus wird meistens aus der Opferperspektive, zum Beispiel aus Sicht der Vereinigten Staaten gesehen. Kein Anhänger des „heiligen Krieges“ käme auf die Idee, sein eigenes gewaltsames Handeln als Terrorismus zu bezeichnen. Die Mehrheit wird 9/11 als terroristischen Anschlag verstehen, jedoch fassen die Attentäter selbst und deren Sympathisanten den „Angriff“ auf das World Trade Center als „legitimen Widerstand“, heldenhaften Freiheitskampf“ oder heiligen Krieg auf.

Der 40. US-amerikanische Präsident Ronald Reagen hat es vermutlich folgendermaßen formuliert: „ ( … ) des einen Terrorist ist des anderen Freiheitskämpfer.(...) “ Folglich ist gerade diese angesprochene Subjektivität der Grund dafür, dass so viele unzählige Terrorismusdefinitionen existieren und entstehen.4 Selbst die Vereinten Nationen konnten sich bisher auf keine allgemeine Definition einigen, auch wenn sie kurz nach den Anschlägen von New York eine Resolution verabschiedeten, in der sie Terrorismus als Bedrohung für den Weltfrieden einstuften und den von ihm betroffenen Staaten ein Recht auf Selbstverteidigung einräumten.5

Doch trotz der Begriffsvielfalt besteht eine breite Übereinstimmung in der Einschätzung, dass Terrorismus als eine Form politischer Gewalt zu verstehen ist, die von Akteuren gewählt wird, umin einem eher weiten Verständnis- politische Ziele durchzusetzen. Terrorismus kann als Methode politischen Kampfes, der nicht von Einzeltätern ausgeht, verstanden werden. Vielmehr ist der Terrorismus von Gruppierungen und Netzwerken geprägt, die durch eine gemeinsame ideologische ( politische, religiöse, weltanschauliche) Grundlage verbunden sind.6

Der Augsburger Soziologe Peter Waldmann versteht unter Terrorismus folgendes: „ Unter Terrorismus, so der Definitionsvorschlag, sind planm äß ig vorbereitende Gewaltanschläge gegen eine politische Ordnung aus dem Untergrund heraus zu verstehen, die vor allem Unsicherheit und Schrecken verbreiten, daneben bei bestimmen Bevölkerungsgruppen aber auch Schadenfreude und Sympathie für die Täter wecken sollen. “ 7 Der Terrorismusforscher Walter Laqueur schreibt in seinem Buch „Die globale Bedrohung“: „ Der Terrorismus ist auf vielerlei Art definiert worden, aber mit Gewissheit lässt er sich nur als Anwendung von Gewalt durch eine Gruppe bezeichnen, die zu politischen oder religiösen Zwecken gewöhnlich gegen eine Regierung, zuweilen auch gegen andere ethnische Gruppen, Klassen, Religionen oder politische Bewegungen vorgeht. “ 8

Ein weiterer Definitionsversuch könnte lauten: „ Terrorismus ist politisch motivierte Gewalt, meist einer relativ schwachen und hierarchisch organisierten nichtstaatlichen Gruppe, die aus dem Untergrund erfolgt, mit der Absicht, psychische Wirkung auf weit mehr Personen als nur die unmittelbar betroffenen Opfer zu haben. “ 9

4. „Innere Sicherheit“ - Was ist das eigentlich?

Da sich die vorliegende Arbeit mit der Thematik der „Inneren Sicherheit“ in Deutschland und Europa nach dem 11. September 2001 auseinandersetzt, liefert dieser Abschnitt den Versuch den verschwommenen Begriff der „Inneren Sicherheit“ zu verdeutlichen.

Ein Kernbegriff der Politik- und Sozialwissenschaften ist die Sicherheit. Doch was versteckt sich eigentlich hinter diesem abstraktem Begriff? Im allgemeinen politischen und journalistischen Sprachgebrauch wird er wie selbstverständlich verwendet. Was aber politikwissenschaftlich mit Sicherheit gemeint ist, wird vernachlässigt.10 Der Kontext entscheidet darüber, was eigentlich mit Sicherheit gemeint ist. Der Begriff „Innere Sicherheit“ wird als die Beschreibung eines rechtsstaatlichen Idealzustandes bezeichnet. Dieser Idealzustand ist gekennzeichnet durch die Abwesenheit sämtlicher Gefahren für die Bevölkerung, zum Beispiel durch Terrorismus, Kriminalität, schwere Unfälle oder Katastrophen. Unglücklicherweise ist dieser Zustand Utopie und lässt sich in der Wirklichkeit nur schwer umsetzen.11

„ Innere Sicherheit bedeutet ein Minimum an Risiken imöffentlichen Raum eines nach auß en hin begrenzten Gemeinwesens. Sie zu gewährleisten, umfasst den Schutz von Leib und Leben, der Gesundheit, der Freiheit und des Besitzes gegen Kriminalität und andere unzulässige Eingriffe in das persönliche Leben. “ 12

Erstmals tauchte der Begriff „Innere Sicherheit“ in den 1960er- Jahren auf. Er spielte vorwiegend in politischen Auseinandersetzungen eine wichtige Rolle, besonders wenn es um Wahlkampf ging. Mit der Einführung des periodischen Berichts „Innere Sicherheit“ durch das Bundesinnenministerium etablierte er sich im politischen und amtlichen Sprachgebrauch. Dennoch ist bis heute nicht klar definiert, was mit „Innerer Sicherheit“ rechtlich gemeint ist. Auf jeden Fall kann man aus traditionell- nationalistischer Sichtweise die „Innere Sicherheit“ als ein Element der staatlichen Sicherheit neben der „Äußeren Sicherheit“ sehen.

Alle strafrechtlich sanktionierten kriminellen Handlungen im Inneren der Bundesrepublik Deutschland werden mit dem Begriff der „Inneren Sicherheit“ eingegrenzt.

Außerdem meint der Begriff der „Inneren Sicherheit“, dass der Staat und seine Verfassungsorgane geschützt werden sollen und der Bürger vor Terrorismus und Kriminalität bewahrt werden muss.13 Im kleinem Lexikon der Politik findet sich folgende Definition: „ Innere Sicherheit ( … ) ist ein mehrdeutiger Begriff für Prozesse, Institutionen und Maß nahmen in der Innenpolitik, die dem Anspruch und/ oder der Funktion nach darauf gerichtet sind, Verhältnisse herzustellen, in denen die Rechtsordnung beachtet wird und die staatlichen Einrichtungen funktionsfähig sind. “ 14 Dennoch bleibt der Begriff bis heute umstritten.15 Höchstwahrscheinlich hängt es damit zusammen, dass der Begriff der „Inneren Sicherheit“ bisher in keinem Gesetz rechtsverbindlich geregelt worden ist: Weder im Grundgesetz noch in anderen Gesetzesschriften lässt sich der Begriff „Innere Sicherheit“ finden. Vielfach wird behauptet, dass der Begriff der „Inneren Sicherheit“ als ein Blankettbegriff zu verstehen ist, der noch unbestimmt und ausfüllungsbedürftig ist.16 „Innere Sicherheit“ lässt sich als ein subjektives wie objektives Konstrukt verstehen, das von unterschiedlichen Akteuren auf rechtlich, wie gesellschaftlich unterschiedlicher Ebene gewährleistet werden soll.17

Nochmal als Gesamtüberblick, was sich hinter dem Abstraktum „Innere Sicherheit“ verbirgt, soll Hans Jürgen Langes Definition aus dem Wörterbuch zur Inneren Sicherheit Hilfestellung leisten:

„ Innere Sicherheit steht für den Teilbereich des politischen Systems, welcher die Handelnden (Akteure), die Strukturen (Polity), die Entscheidungsprozesse (Politics) und die materiellen Inhalte bzw. Programme (Policy) enthält, die an der Herstellung der Politik der Inneren Sicherheit beteiligt sind und diese kennzeichnen. Innere Sicherheit lässt sich in diesem Sinne beschreiben als ein Politikfeld, an dem neben den Akteuren des politisch-administrativen Systems auch eine Reihe von weiteren politischen und gesellschaftlichen Akteuren 18 beteiligt sind. Innere Sicherheit ist infolgedessen deskriptiv zu definieren als ein System von staatlichen Institutionen und Einrichtungen, welches durch Verfassung und Organe der demokratischen Willensbildung legitimiert ist ( … ) “ 19

5. Die Akteure der „Inneren Sicherheit“

Das Politikfeld der „Inneren Sicherheit“ lässt sich nicht sehr leicht bestimmen. Als Akteur der „Inneren Sicherheit“ kann nur der bezeichnet werden, der politisch bedeutsam und betroffen ist und über die nötigen Ressourcen verfügt, um überhaupt handeln zu können. Demnach kann zunächst nur der Staat als Akteur der „Inneren Sicherheit“ ausgemacht werden.20 Der Politikwissenschaftler Hans Jürgen Lange schreibt dazu folgendes: „ Der Staat verfügt erstensüber die Ressourcen, zweitensüber die Machtmittel, diese umzuverteilen, und drittensüber die Steuerungsmöglichkeiten, diese Prozesse politisch zu planen und zu realisieren. “ 21

Aber natürlich kann die „Innere Sicherheit“ nicht nur vom Staat gewährleistet werden. Neben den exekutiven Einrichtungen sind noch weitere Akteure, wie etwa die Innenministerien der Länder, parlamentarische Institutionen (Bundestag, Landtage mit ihren Innenausschüssen), Parteien, Verbände (Polizeigewerkschaften) und föderale Verhandlungsgremien (Innenministerkonferenz oder einzelne Ausschüsse des Bundesrates) veranwortlich.

Es wäre eine Irrtum zu glauben, dass nur der Staat oder nur Polizei und Justiz für die „Innere Sicherheit“ verantwortlich ist, sondern vielmehr auch jeder einzelne Bürger für die „Innere Sicherheit“ zuständig ist.22 Im Einzelnen stehen dem Staat zur Aufrechterhaltung der „Inneren Sicherheit“ folgende exekutiven Institutionen und Einrichtungen auf Bundesebene zur Verfügung. Die wichtigsten Akteure sind das Bundeskriminalamt (BKA), der Bundesgrenzschutz (BGS), die Bundeszollverwaltung, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Auf Landesebene sind die wichtigsten Akteure der „Inneren Sicherheit“ die Feuerwehren, Polizeien und Staatsanwaltschaften der einzelnen Länder sowie die Landesverfassungsschutzämter.23 Die ausschlaggebende Institutionen für die reale Formulierung der Politik der „Inneren Sicherheit“ ist seit Ende der 1960-er Jahre bis heute die Innenministerkonferenz, an der natürlich auch der Bundesinnenminister teilnimmt.24

6. Geschichtlicher Hintergrund der „ Inneren Sicherheit“ in der Bundesrepublik Deutschland ab dem Jahr 1970 und die Reaktion auf den Terrorismus

Bis Anfang der 1960er Jahre spielte das Thema der „Inneren Sicherheit“ keine allzu große Rolle. Sicherheit war identisch mit äußerer Sicherheit.25 Doch schließlich rückte die „Innere Sicherheit“ in den 1970er Jahren als zentrales Element in die Innenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Ausschlaggebend für diese Entwicklung war der Terrorismus der RAF, der einen großen Einfluss auf die Entwicklung der „Inneren Sicherheit“ in Deutschland hatte. Schließlich prägte der Terrorismus der RAF Gruppe den Staat vom Ende der 1960er Jahre bis zur Auflösung der RAF im Jahr 1998 nachhaltig.26 In dieser Auseinandersetzung zwischen Staat und den terroristischen Gruppen konnte sich der Begriff „Innere Sicherheit“ im öffentlich- politischen Sprachgebrauch durchsetzen.27

Das staatliche Handeln, das vom Staat ausging, reduzierte sich zusehends auf die Terrorismusbekämpfung. Dieses politische Agieren entwickelte sich jedoch allmählich heraus und ging mit einem intensivierten Medieneinsatz, auch für polizeiliche Fahndungsmaßnahmen einher. Bis Anfang der 1970er Jahre war die Bekämpfung des Terrorismus alleinige Aufgabe der Polizei.28 Weil schließlich in den 1970er Jahren der Terrorismus zu eskalieren droht, beginnt die Bundesrepublik die Polizei umfangreich im Bund und in den Ländern zu reorganisieren. Man erhofft sich dadurch politisches Handeln zu verbessern. Die Bereitschaftspolizeien der Länder und der Bundesgrenzschutz erhalten eine verbesserte Ausrüstung. Außerdem verabschiedet bereits 1970 die sozial-liberale Koalition ein Programm zur Modernisierung und Intensivierung der Verbrechensbekämpfung. Auch beim Bundeskriminalamt wird das Personal aufgestockt und neue Techniken, zum Beispiel der Datenverarbeitung, eingeführt. In den Jahren 1972- 1974 wird zwischen den Ländern und dem Bund ein weiteres „Sicherheitsprogramm für Organisiation und Einsatz der Polizei“ vereinbart, sowie eine Verschärfung der Strafgesetzordnung durchgeführt. Von nun an wird Extremisten der Dienst in der Öffentlichkeit verboten, der im „Radikalenerlass“ gesetzlich geregelt ist. Im Verlauf der 1970er Jahre kommt es zu einem ständigen Ausbau der „inneren“ Sicherheitsbehörden und Bundeskriminalamt) des Bundes ( Bundesgrenzschutz, Bundesamt für Verfassungsschutz).

[...]


1 Waldmann, P.: Was war neu an den Anschlägen vom 11. September, in: Ein Tag im September- 11.9.2001- Hintergründe, Folgen, Perspektiven, hg. v. Georg Stein / Volkhard Windfuhr, Heidelberg, 2002, S. 19.

2 Butros-Ghali, B.: Vorwort- Für eine neue Weltordnung und den Dialog der Kulturen, in: Ein Tag im September- 11.9.2001- Hintergründe, Folgen, Perspektiven, hg. v. Georg Stein / Volkhard Windfuhr, Heidelberg, 2002, S. 9.

3 Schnibben, C.: Vorwort, in: 11. September- Geschichte eines Terrorangriffs, hg. v. Stefan Aust / Cordt Schnibben, Hamburg, 2002, S. 7.

4 Schulte, P. H.: Terrorismus- und Anti-Terrorismus- Gesetzgebung- Eine rechtssoziologische Analyse, Münster, 2009, S. 18.

5 Deiß, T. K.: Herausforderung Terrorismus- Wie Deutschland auf den RAF- und Al Qaida- Terrorismus reagierte, Marburg, 2007, S. 20.

6 Knelangen, W.: Terrorismus- Im Zentrum der politischen Debatte, immer noch an den Rändern der Forschung?, in: Auf der Suche nach neuer Sicherheit- Fakten, Theorien und Folgen ( 2. Auflage), hg. v. Hans- Jürgen Lange / H. Peter Ohly / Jo Reichertz, Wiesbaden, 2009, S. 77-78.

7 Waldmann, P.: Zur Erklärung und Prognose von Terrorismus, in: Terrorismus und Extremismus- der Zukunft auf der Spur- Beiträge zur Entwicklungsdynamik von Terrorismus und Extremismus- Möglichkeiten und Grenzen einer prognostischen Empirie, hg. v. Uwe E. Kemmesies, München, 2006, S. 255.

8 Laqueur, W.: Die globale Bedrohung. Neue Gefahren des Terrorismus, Berlin, 1998, S. 10.

9 Schulte, P. H.: Terrorismus- und Anti-Terrorismus-Gesetzgebung, S. 50.

10 Sandschneider, E.: Sicherheit: Weltpolitische Herausforderungen und Entwicklungen, in: Sicherheit, hg. v. Nikolaus Werz, Baden-Baden, 2009, S. 11.

11 Meyer, H.: Terror und Innere Sicherheit- Wandel und Kontinuität staatlicher Terrorismusbekämpfung, 2006, Münster, S. 12.

12 Glaeßner, G. J., Lorenz, A.: Europäisierung der Politik innerer Sicherheit- Konzept und Begrifflichkeiten, in: Europäisierung der inneren Sicherheit- Eine vergleichende Untersuchung am Beispiel von organisierter Kriminalität und Terrorismus, hg. v. Gert- Joachim Glaeßner / Astrid Lorenz, Wiesbaden, 2005, S. 7.

13 Meyer, H.: Terror und innere Sicherheit, S. 12.

14 Nohlen, D. (Hg.): Lexikon der Politikwissenschaft. Theorien- Methoden, Begriffe. Band 2 (N-Z), München, 2002, S. 204.

15 Bukow, S.: Deutschland: Mit Sicherheit weniger Freiheit über den Umweg Europa, in: Europäisierung der inneren Sicherheit- Eine vergleichende Untersuchung am Beispiel von organisierter Kriminalität und Terrorismus, hg. v. Gert- Joachim Glaeßner / Astrid Lorenz, Wiesbaden, 2005, S. 43.

16 Meyer, H.: Terror und innere Sicherheit, S. 11.

17 Feltes, T.: Akteure der Inneren Sicherheit: Vom Öffentlichen zum Privaten, in: Auf der Suche nach neuer Sicherheit- Fakten, Theorien und Folgen ( 2. Auflage), hg. v. Hans- Jürgen Lange / H. Peter Ohly / Jo Reichertz, Wiesbaden, 2009, S. 107.

18 Vgl. Gliederungspunkt 4

19 Lange, H. J. (Hg.): Wörterbuch zur Inneren Sicherheit, Wiesbaden, 2006, S. 123-124.

20 Meyer, H.: Terror und innere Sicherheit, S. 15.

21 Lange, H.J.: Staatsverständnis und Innere Sicherheit, Rot-grüne Kontinuitäten, in: Vorgänge 1, Heidelberg, 2002, S. 63.

22 Meyer, H.: Terror und innere Sicherheit, S. 16.

23 Deiß, T. K.: Herausforderung Terrorismus, S. 31.

24 Meyer, H.: Terror und innere Sicherheit, S. 19.

25 Werz, N.: (Hg.) Sicherheit- Veröffentlichungen der Deutschen Gesellschaft für Politikwissenschaft (DgfP), Band 26, Baden-Baden, 2009, S. 33.

26 Deiß, T. K.: Herausforderung Terrorismus, S. 34.

27 Jaschke, H. G.: Streitbare Demokratie und Innere Sicherheit, Grundlagen, Praxis und Kritik, Opladen, 1991, S, 75.

28 Weinhauer, K. / Requate, J.: Einleitung: Die Herausforderung des „Linksterrorismus“, in: Terrorismus in der Bundesrepublik- Medien, Staat und Subkulturen in den 1970er Jahren, hg. v. K. Weinhauer / J. Requate / H.-G. Haupt, Frankfurt am Main, 2006, S. 20-21.

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Der 11. September 2001 und seine Auswirkungen auf die innere Sicherheit Deutschlands und der Europäischen Union
Hochschule
Universität Augsburg
Veranstaltung
Hauptseminar: Der 11. September
Note
1,7
Autor
Jahr
2011
Seiten
27
Katalognummer
V274527
ISBN (eBook)
9783656667162
ISBN (Buch)
9783656667155
Dateigröße
2028 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
september, auswirkungen, sicherheit, deutschlands, europäischen, union
Arbeit zitieren
Michael André Ankermüller (Autor:in), 2011, Der 11. September 2001 und seine Auswirkungen auf die innere Sicherheit Deutschlands und der Europäischen Union, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/274527

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