Das Chemikalienrecht ist eine lebendige Materie. Wie in der
Naturwissenschaft Chemie selbst gibt es auch in diesem Rechtsgebiet keinen
Stillstand. Die einschlägigen Regulierungen ändern sich fortwährend.
Um auf dem aktuellen Stand zu bleiben, ohne sich immer wieder aufs Neue
den Mühen einer Loseblattsammlung auszusetzen, wurde die Reihe
CSL: Consolidated Substances Legislation
ins Leben gerufen.
Sie bietet ihren Nutzern für die verschiedenen Bereiche des Stoffrechts einen
kompakten Überblick über die einschlägigen Rechtstexte in aktueller und
konsolidierter Fassung. D. h. ausgehend von der ursprünglichen
Regulierung finden sich alle bisher erfolgten Änderungen des Rechtstexts an
der entsprechenden Stelle des gesamten Texts wieder. Eine Befassung mit
dem Stückwerk der einzelnen Berichtigungen, Änderungen und Anpassungen
an den technischen Fortschritt kann somit auf das notwendige Mindestmaß
beschränkt werden.
Das Stoffrecht ist eine faszinierende und anspruchsvolle Materie zugleich.
Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet entfalten seine Regulierungen eine
unmittelbare Bedeutung für jeden einzelnen.
Die Reihe CSL bietet einen neuen Zugang zu seinen Quellen.
Inhaltsverzeichnis der konsolidierten Fassung
Verordnungstext
KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1 Gegenstand und Ziel
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
KAPITEL II WIRKSTOFFE, SAFENER, SYNERGISTEN UND BEISTOFFE
ABSCHNITT 1 Wirkstoffe
Unterabschnitt 1 Anforderungen und Bedingungen für die Genehmigung
Artikel 4 Genehmigungskriterien für Wirkstoffe
Artikel 5 Erstgenehmigung
Artikel 6 Bedingungen und Einschränkungen
Unterabschnitt 2 Genehmigungsverfahren
Artikel 7 Antrag
Artikel 8 Dossiers
Artikel 9 Zulässigkeit des Antrags
Artikel 10 Zugang zur Kurzfassung des Dossiers
Artikel 11 Entwurf des Bewertungsberichts
Artikel 12 Schlussfolgerung der Behörde
Artikel 13 Genehmigungsverordnung
Unterabschnitt 3 Erneuerung und Überprüfung
Artikel 14 Erneuerung der Genehmigung
Artikel 15 Antrag auf Erneuerung
Artikel 16 Zugang zu den Informationen für die Erneuerung
Artikel 17 Ausweitung des Genehmigungszeitraums um die Dauer des Verfahrens
Artikel 18 Arbeitsprogramm
Artikel 19 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 20 Erneuerungsverordnung
Artikel 21 Überprüfung der Genehmigung
Unterabschnitt 4 Ausnahmen
Artikel 22 Wirkstoffe mit geringem Risiko
Artikel 23 Genehmigungskriterien für Grundstoffe
Artikel 24 Substitutionskandidaten
ABSCHNITT 2 Safener und Synergisten
Artikel 25 Genehmigung von Safenern und Synergisten
Artikel 26 Bereits auf dem Markt befindliche Safener und Synergisten
ABSCHNITT 3 Unzulässige Beistoffe
Artikel 27 Beistoffe
KAPITEL III PFLANZENSCHUTZMITTEL
ABSCHNITT 1 Zulassung
Unterabschnitt 1 Anforderungen und Inhalte
Artikel 28 Zulassung zum Inverkehrbringen und zur Verwendung
Artikel 29 Anforderungen für die Zulassung zum Inverkehrbringen
Artikel 30 Vorläufige Zulassung
Artikel 31 Inhalt der Zulassungen
Artikel 32 Dauer
Unterabschnitt 2 Verfahren
Artikel 33 Antrag auf Zulassung oder Änderung einer Zulassung
Artikel 34 Befreiung von der Verpflichtung zur Vorlage von Studien
Artikel 35 Den Antrag prüfender Mitgliedstaat
Artikel 36 Prüfung zur Zulassung
Artikel 37 Frist für die Prüfung
Artikel 38 Bewertung der Äquivalenz gemäß Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe b
Artikel 39 Berichterstattung und Austausch von Informationen über Zulassungsanträge
Unterabschnitt 3 Gegenseitige Anerkennung von Zulassungen
Artikel 40 Gegenseitige Anerkennung
Artikel 41 Zulassung
Artikel 42 Verfahren
Unterabschnitt 4 Erneuerung, Aufhebung und Änderung
Artikel 43 Erneuerung der Zulassung
Artikel 44 Aufhebung oder Änderung einer Zulassung
Artikel 45 Aufhebung oder Änderung einer Zulassung auf Antrag des Zulassungsinhabers
Artikel 46 Aufbrauchfrist
Unterabschnitt 5 Sonderfälle
Artikel 47 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit geringem Risiko
Artikel 48 Inverkehrbringen und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die einen genetisch veränderten Organismus enthalten
Artikel 49 Inverkehrbringen von behandeltem Saatgut
Artikel 50 Vergleichende Bewertung von Pflanzenschutzmitteln, die Substitutionskandidaten enthalten
Artikel 51 Ausweitung des Geltungsbereichs von Zulassungen auf geringfügige Verwendungen
Artikel 52 Parallelhandel
Unterabschnitt 6 Ausnahmen
Artikel 53 Notfallsituationen im Pflanzenschutz
Artikel 54 Forschung und Entwicklung
ABSCHNITT 2 Verwendung und Information
Artikel 55 Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
Artikel 56 Angaben über potenziell schädliche oder unannehmbare Auswirkungen
Artikel 57 Pflicht zur Aufbewahrung von Informationen
KAPITEL IV ZUSATZSTOFFE
Artikel 58 Inverkehrbringen und Verwendung von Zusatzstoffen
KAPITEL V DATENSCHUTZ UND GEMEINSAME DATENNUTZUNG
Artikel 59 Datenschutz
Artikel 60 Liste der Versuchs- und Studienberichte
Artikel 61 Allgemeine Regelungen zur Vermeidung von Doppelversuchen
Artikel 62 Weitergabe der Ergebnisse von Versuchen und Studien mit Wirbeltieren
KAPITEL VI ÖFFENTLICHER ZUGANG ZU INFORMATIONEN
Artikel 63 Vertraulichkeit
KAPITEL VII VERPACKUNG UND KENNZEICHNUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN UND ZUSATZSTOFFEN UND WERBUNG DAFÜR
Artikel 64 Verpackung und Aufmachung
Artikel 65 Kennzeichnung
Artikel 66 Werbung
KAPITEL VIII KONTROLLEN
Artikel 67 Aufzeichnungen
Artikel 68 Überwachung und Kontrolle
KAPITEL IX NOTFÄLLE
Artikel 69 Notfallmaßnahmen
Artikel 70 Maßnahmen in extremen Notfällen
Artikel 71 Sonstige Notfallmaßnahmen
KAPITEL X VERWALTUNGS- UND FINANZBESTIMMUNGEN
Artikel 72 Sanktionen
Artikel 73 Zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Verantwortung
Artikel 74 Gebühren und Abgaben
Artikel 75 Zuständige Behörde
Artikel 76 Ausgaben seitens der Kommission
Artikel 77 Leitlinien
Artikel 78 Änderungen und Durchführungsmaßnahmen
Artikel 79 Ausschussverfahren
KAPITEL XI ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 80 Übergangsmaßnahmen
Artikel 81 Ausnahmen für Safener und Synergisten, Beistoffe und Zusatzstoffe
Artikel 82 Überprüfungsklausel
Artikel 83 Aufhebung
Artikel 84 Inkrafttreten und Anwendung
Zielsetzung & Themen
Diese Veröffentlichung bietet eine konsolidierte Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. Ziel ist es, den Nutzern einen kompakten, übersichtlichen und aktuellen Zugang zu den geltenden Rechtstexten und deren Änderungen zu ermöglichen, ohne auf aufwendige Loseblattsammlungen angewiesen zu sein.
- Rechtliche Grundlagen und Anforderungen für Wirkstoffe, Safener und Synergisten.
- Verfahren zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in der Europäischen Union.
- Regelungen zum Datenschutz und zur gemeinsamen Nutzung wissenschaftlicher Daten.
- Überwachungsmechanismen, Kontrollen und Notfallmaßnahmen bei Risiken.
- Bestimmungen zum Parallelhandel und zu geringfügigen Verwendungen.
Auszug aus dem Buch
Artikel 4 Genehmigungskriterien für Wirkstoffe
(1) Ein Wirkstoff wird gemäß Anhang II genehmigt, wenn aufgrund des wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstandes zu erwarten ist, dass unter Berücksichtigung der Genehmigungskriterien in den Nummern 2 und 3 jenes Anhangs Pflanzenschutzmittel, die diesen Wirkstoff enthalten, die Voraussetzungen der Absätze 2 und 3 erfüllen.
Bei der Bewertung des Wirkstoffs wird zunächst ermittelt, ob die Genehmigungskriterien nach Anhang II Nummern 3.6.2 bis 3.6.4 und Nummer 3.7 erfüllt sind. Sind diese Kriterien erfüllt, so wird anschließend geprüft, ob die in Anhangs II Nummern 2 und 3 festgelegten übrigen Genehmigungskriterien erfüllt sind.
(2) Die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln müssen als Folge der Verwendung entsprechend der guten Pflanzenschutzpraxis und unter der Voraussetzung realistischer Verwendungsbedingungen folgende Anforderungen erfüllen:
a) Sie dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, einschließlich besonders gefährdeter Personengruppen, oder von Tieren — unter Berücksichtigung von Kumulations- und Synergieeffekten, wenn es von der Behörde anerkannte wissenschaftliche Methoden zur Messung solcher Effekte gibt — noch auf das Grundwasser haben.
b) Sie dürfen keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben.
Für Rückstände mit toxikologischer, ökotoxikologischer, ökologischer Relevanz oder Relevanz für das Trinkwasser müssen allgemein gebräuchliche Messverfahren zur Verfügung stehen. Analysestandards müssen allgemein verfügbar sein.
Zusammenfassung der Kapitel
KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN: Definiert den Anwendungsbereich der Verordnung sowie zentrale Begrifflichkeiten, die für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln entscheidend sind.
KAPITEL II WIRKSTOFFE, SAFENER, SYNERGISTEN UND BEISTOFFE: Regelt die Anforderungen an die Genehmigung der verschiedenen Stoffkomponenten, einschließlich Bewertungsverfahren und spezifischer Kriterien für Substitutionskandidaten und Grundstoffe.
KAPITEL III PFLANZENSCHUTZMITTEL: Legt das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel fest, einschließlich Anforderungen, gegenseitiger Anerkennung, Parallelhandel und Sonderfällen wie Forschung und Entwicklung.
KAPITEL IV ZUSATZSTOFFE: Definiert die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Zusatzstoffen.
KAPITEL V DATENSCHUTZ UND GEMEINSAME DATENNUTZUNG: Regelt den Schutz eingereichter Versuchs- und Studienberichte sowie Mechanismen zur Vermeidung von Doppelversuchen an Wirbeltieren.
KAPITEL VI ÖFFENTLICHER ZUGANG ZU INFORMATIONEN: Definiert die Vertraulichkeit von Daten im Kontext des öffentlichen Interesses und der Transparenz.
KAPITEL VII VERPACKUNG UND KENNZEICHNUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN UND ZUSATZSTOFFEN UND WERBUNG DAFÜR: Setzt Standards für die sichere Verpackung, Kennzeichnung und Werbung, um Anwender und Öffentlichkeit zu schützen.
KAPITEL VIII KONTROLLEN: Verpflichtet Hersteller und Verwender zu Aufzeichnungen und definiert die Anforderungen an die Überwachung durch Mitgliedstaaten.
KAPITEL IX NOTFÄLLE: Etabliert Verfahren für Notfallmaßnahmen bei schwerwiegenden Risiken für Gesundheit oder Umwelt.
KAPITEL X VERWALTUNGS- UND FINANZBESTIMMUNGEN: Enthält Bestimmungen zu Sanktionen, Haftungsfragen, Gebühren und zur Koordination zwischen Behörden.
KAPITEL XI ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN: Regelt den Übergang von alten Richtlinien zur neuen Verordnung sowie das Inkrafttreten der Bestimmungen.
Schlüsselwörter
Pflanzenschutzmittel, Wirkstoffe, Zulassungsverfahren, Chemikalienrecht, Risikobewertung, Umweltverträglichkeit, Pflanzenerzeugung, Gesundheitsschutz, Safener, Synergisten, Beistoffe, Datenschutz, Parallelhandel, Rückstandshöchstgehalte, Lebensmittelicherheit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Publikation grundsätzlich?
Diese Publikation stellt die konsolidierte Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bereit, welche die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln in der Europäischen Union regelt.
Was sind die zentralen Themenfelder der Verordnung?
Die Themen umfassen die Genehmigung von Wirkstoffen, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, den Schutz von Daten, die vergleichende Bewertung bei Substitutionskandidaten und Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, Anwendern einen kompakten und aktuellen Überblick über die einschlägigen, konsolidierten Rechtstexte des EU-Stoffrechts zur Verfügung zu stellen.
Welche wissenschaftlichen Methoden finden Anwendung?
Die Verordnung stützt sich auf wissenschaftliche Risikobewertungen durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), unter Berücksichtigung des neuesten Stands von Wissenschaft und Technik.
Was wird im Hauptteil der Verordnung behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in Kapitel, die detaillierte Anforderungen an Wirkstoffe, das Zulassungsverfahren, den Datenschutz, öffentliche Informationen, Kennzeichnungsvorschriften sowie Kontrollen und Notfallmanagement definieren.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren das Werk?
Wesentliche Begriffe sind Pflanzenschutzmittel, Zulassungsverfahren, Wirkstoffgenehmigung, Umweltschutz, Verbraucherschutz und Transparenz.
Wie werden Anforderungen an Wirkstoffe gemäß Artikel 4 bewertet?
Die Bewertung erfolgt auf Basis wissenschaftlicher Daten im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, Tiere, das Grundwasser und die Umwelt unter Einbeziehung ökotoxikologischer Aspekte.
Welche Rolle spielt die gegenseitige Anerkennung?
Sie ist ein Kerninstrument für den freien Warenverkehr innerhalb der EU, das Doppelarbeit bei der Zulassung durch Mitgliedstaaten innerhalb vergleichbarer Zonen vermeiden soll.
- Quote paper
- Stefanie Merenyi (Author), 2014, Pflanzenschutzmittel: Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/275061