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Pflanzenschutzmittel: Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Text der konsolidierten Fassung (Juli 2013)

Title: Pflanzenschutzmittel: Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Anthology , 2014 , 93 Pages

Autor:in: Stefanie Merenyi (Author)

Law - European and International Law, Intellectual Properties
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Summary Excerpt Details

Das Chemikalienrecht ist eine lebendige Materie. Wie in der
Naturwissenschaft Chemie selbst gibt es auch in diesem Rechtsgebiet keinen
Stillstand. Die einschlägigen Regulierungen ändern sich fortwährend.
Um auf dem aktuellen Stand zu bleiben, ohne sich immer wieder aufs Neue
den Mühen einer Loseblattsammlung auszusetzen, wurde die Reihe
CSL: Consolidated Substances Legislation
ins Leben gerufen.

Sie bietet ihren Nutzern für die verschiedenen Bereiche des Stoffrechts einen
kompakten Überblick über die einschlägigen Rechtstexte in aktueller und
konsolidierter Fassung. D. h. ausgehend von der ursprünglichen
Regulierung finden sich alle bisher erfolgten Änderungen des Rechtstexts an
der entsprechenden Stelle des gesamten Texts wieder. Eine Befassung mit
dem Stückwerk der einzelnen Berichtigungen, Änderungen und Anpassungen
an den technischen Fortschritt kann somit auf das notwendige Mindestmaß
beschränkt werden.

Das Stoffrecht ist eine faszinierende und anspruchsvolle Materie zugleich.
Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet entfalten seine Regulierungen eine
unmittelbare Bedeutung für jeden einzelnen.

Die Reihe CSL bietet einen neuen Zugang zu seinen Quellen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis der konsolidierten Fassung

Verordnungstext

KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1 Gegenstand und Ziel

Artikel 2 Anwendungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

KAPITEL II WIRKSTOFFE, SAFENER, SYNERGISTEN UND BEISTOFFE

ABSCHNITT 1 Wirkstoffe

Unterabschnitt 1 Anforderungen und Bedingungen für die Genehmigung

Artikel 4 Genehmigungskriterien für Wirkstoffe

Artikel 5 Erstgenehmigung

Artikel 6 Bedingungen und Einschränkungen

Unterabschnitt 2 Genehmigungsverfahren

Artikel 7 Antrag

Artikel 8 Dossiers

Artikel 9 Zulässigkeit des Antrags

Artikel 10 Zugang zur Kurzfassung des Dossiers

Artikel 11 Entwurf des Bewertungsberichts

Artikel 12 Schlussfolgerung der Behörde

Artikel 13 Genehmigungsverordnung

Unterabschnitt 3 Erneuerung und Überprüfung

Artikel 14 Erneuerung der Genehmigung

Artikel 15 Antrag auf Erneuerung

Artikel 16 Zugang zu den Informationen für die Erneuerung

Artikel 17 Ausweitung des Genehmigungszeitraums um die Dauer des Verfahrens

Artikel 18 Arbeitsprogramm

Artikel 19 Durchführungsmaßnahmen

Artikel 20 Erneuerungsverordnung

Artikel 21 Überprüfung der Genehmigung

Unterabschnitt 4 Ausnahmen

Artikel 22 Wirkstoffe mit geringem Risiko

Artikel 23 Genehmigungskriterien für Grundstoffe

Artikel 24 Substitutionskandidaten

ABSCHNITT 2 Safener und Synergisten

Artikel 25 Genehmigung von Safenern und Synergisten

Artikel 26 Bereits auf dem Markt befindliche Safener und Synergisten

ABSCHNITT 3 Unzulässige Beistoffe

Artikel 27 Beistoffe

KAPITEL III PFLANZENSCHUTZMITTEL

ABSCHNITT 1 Zulassung

Unterabschnitt 1 Anforderungen und Inhalte

Artikel 28 Zulassung zum Inverkehrbringen und zur Verwendung

Artikel 29 Anforderungen für die Zulassung zum Inverkehrbringen

Artikel 30 Vorläufige Zulassung

Artikel 31 Inhalt der Zulassungen

Artikel 32 Dauer

Unterabschnitt 2 Verfahren

Artikel 33 Antrag auf Zulassung oder Änderung einer Zulassung

Artikel 34 Befreiung von der Verpflichtung zur Vorlage von Studien

Artikel 35 Den Antrag prüfender Mitgliedstaat

Artikel 36 Prüfung zur Zulassung

Artikel 37 Frist für die Prüfung

Artikel 38 Bewertung der Äquivalenz gemäß Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe b

Artikel 39 Berichterstattung und Austausch von Informationen über Zulassungsanträge

Unterabschnitt 3 Gegenseitige Anerkennung von Zulassungen

Artikel 40 Gegenseitige Anerkennung

Artikel 41 Zulassung

Artikel 42 Verfahren

Unterabschnitt 4 Erneuerung, Aufhebung und Änderung

Artikel 43 Erneuerung der Zulassung

Artikel 44 Aufhebung oder Änderung einer Zulassung

Artikel 45 Aufhebung oder Änderung einer Zulassung auf Antrag des Zulassungsinhabers

Artikel 46 Aufbrauchfrist

Unterabschnitt 5 Sonderfälle

Artikel 47 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit geringem Risiko

Artikel 48 Inverkehrbringen und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die einen genetisch veränderten Organismus enthalten

Artikel 49 Inverkehrbringen von behandeltem Saatgut

Artikel 50 Vergleichende Bewertung von Pflanzenschutzmitteln, die Substitutionskandidaten enthalten

Artikel 51 Ausweitung des Geltungsbereichs von Zulassungen auf geringfügige Verwendungen

Artikel 52 Parallelhandel

Unterabschnitt 6 Ausnahmen

Artikel 53 Notfallsituationen im Pflanzenschutz

Artikel 54 Forschung und Entwicklung

ABSCHNITT 2 Verwendung und Information

Artikel 55 Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

Artikel 56 Angaben über potenziell schädliche oder unannehmbare Auswirkungen

Artikel 57 Pflicht zur Aufbewahrung von Informationen

KAPITEL IV ZUSATZSTOFFE

Artikel 58 Inverkehrbringen und Verwendung von Zusatzstoffen

KAPITEL V DATENSCHUTZ UND GEMEINSAME DATENNUTZUNG

Artikel 59 Datenschutz

Artikel 60 Liste der Versuchs- und Studienberichte

Artikel 61 Allgemeine Regelungen zur Vermeidung von Doppelversuchen

Artikel 62 Weitergabe der Ergebnisse von Versuchen und Studien mit Wirbeltieren

KAPITEL VI ÖFFENTLICHER ZUGANG ZU INFORMATIONEN

Artikel 63 Vertraulichkeit

KAPITEL VII VERPACKUNG UND KENNZEICHNUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN UND ZUSATZSTOFFEN UND WERBUNG DAFÜR

Artikel 64 Verpackung und Aufmachung

Artikel 65 Kennzeichnung

Artikel 66 Werbung

KAPITEL VIII KONTROLLEN

Artikel 67 Aufzeichnungen

Artikel 68 Überwachung und Kontrolle

KAPITEL IX NOTFÄLLE

Artikel 69 Notfallmaßnahmen

Artikel 70 Maßnahmen in extremen Notfällen

Artikel 71 Sonstige Notfallmaßnahmen

KAPITEL X VERWALTUNGS- UND FINANZBESTIMMUNGEN

Artikel 72 Sanktionen

Artikel 73 Zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Verantwortung

Artikel 74 Gebühren und Abgaben

Artikel 75 Zuständige Behörde

Artikel 76 Ausgaben seitens der Kommission

Artikel 77 Leitlinien

Artikel 78 Änderungen und Durchführungsmaßnahmen

Artikel 79 Ausschussverfahren

KAPITEL XI ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 80 Übergangsmaßnahmen

Artikel 81 Ausnahmen für Safener und Synergisten, Beistoffe und Zusatzstoffe

Artikel 82 Überprüfungsklausel

Artikel 83 Aufhebung

Artikel 84 Inkrafttreten und Anwendung

Zielsetzung & Themen

Diese Veröffentlichung bietet eine konsolidierte Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln. Ziel ist es, den Nutzern einen kompakten, übersichtlichen und aktuellen Zugang zu den geltenden Rechtstexten und deren Änderungen zu ermöglichen, ohne auf aufwendige Loseblattsammlungen angewiesen zu sein.

  • Rechtliche Grundlagen und Anforderungen für Wirkstoffe, Safener und Synergisten.
  • Verfahren zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in der Europäischen Union.
  • Regelungen zum Datenschutz und zur gemeinsamen Nutzung wissenschaftlicher Daten.
  • Überwachungsmechanismen, Kontrollen und Notfallmaßnahmen bei Risiken.
  • Bestimmungen zum Parallelhandel und zu geringfügigen Verwendungen.

Auszug aus dem Buch

Artikel 4 Genehmigungskriterien für Wirkstoffe

(1) Ein Wirkstoff wird gemäß Anhang II genehmigt, wenn aufgrund des wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstandes zu erwarten ist, dass unter Berücksichtigung der Genehmigungskriterien in den Nummern 2 und 3 jenes Anhangs Pflanzenschutzmittel, die diesen Wirkstoff enthalten, die Voraussetzungen der Absätze 2 und 3 erfüllen.

Bei der Bewertung des Wirkstoffs wird zunächst ermittelt, ob die Genehmigungskriterien nach Anhang II Nummern 3.6.2 bis 3.6.4 und Nummer 3.7 erfüllt sind. Sind diese Kriterien erfüllt, so wird anschließend geprüft, ob die in Anhangs II Nummern 2 und 3 festgelegten übrigen Genehmigungskriterien erfüllt sind.

(2) Die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln müssen als Folge der Verwendung entsprechend der guten Pflanzenschutzpraxis und unter der Voraussetzung realistischer Verwendungsbedingungen folgende Anforderungen erfüllen:

a) Sie dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, einschließlich besonders gefährdeter Personengruppen, oder von Tieren — unter Berücksichtigung von Kumulations- und Synergieeffekten, wenn es von der Behörde anerkannte wissenschaftliche Methoden zur Messung solcher Effekte gibt — noch auf das Grundwasser haben.

b) Sie dürfen keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben.

Für Rückstände mit toxikologischer, ökotoxikologischer, ökologischer Relevanz oder Relevanz für das Trinkwasser müssen allgemein gebräuchliche Messverfahren zur Verfügung stehen. Analysestandards müssen allgemein verfügbar sein.

Zusammenfassung der Kapitel

KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN: Definiert den Anwendungsbereich der Verordnung sowie zentrale Begrifflichkeiten, die für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln entscheidend sind.

KAPITEL II WIRKSTOFFE, SAFENER, SYNERGISTEN UND BEISTOFFE: Regelt die Anforderungen an die Genehmigung der verschiedenen Stoffkomponenten, einschließlich Bewertungsverfahren und spezifischer Kriterien für Substitutionskandidaten und Grundstoffe.

KAPITEL III PFLANZENSCHUTZMITTEL: Legt das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel fest, einschließlich Anforderungen, gegenseitiger Anerkennung, Parallelhandel und Sonderfällen wie Forschung und Entwicklung.

KAPITEL IV ZUSATZSTOFFE: Definiert die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Zusatzstoffen.

KAPITEL V DATENSCHUTZ UND GEMEINSAME DATENNUTZUNG: Regelt den Schutz eingereichter Versuchs- und Studienberichte sowie Mechanismen zur Vermeidung von Doppelversuchen an Wirbeltieren.

KAPITEL VI ÖFFENTLICHER ZUGANG ZU INFORMATIONEN: Definiert die Vertraulichkeit von Daten im Kontext des öffentlichen Interesses und der Transparenz.

KAPITEL VII VERPACKUNG UND KENNZEICHNUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN UND ZUSATZSTOFFEN UND WERBUNG DAFÜR: Setzt Standards für die sichere Verpackung, Kennzeichnung und Werbung, um Anwender und Öffentlichkeit zu schützen.

KAPITEL VIII KONTROLLEN: Verpflichtet Hersteller und Verwender zu Aufzeichnungen und definiert die Anforderungen an die Überwachung durch Mitgliedstaaten.

KAPITEL IX NOTFÄLLE: Etabliert Verfahren für Notfallmaßnahmen bei schwerwiegenden Risiken für Gesundheit oder Umwelt.

KAPITEL X VERWALTUNGS- UND FINANZBESTIMMUNGEN: Enthält Bestimmungen zu Sanktionen, Haftungsfragen, Gebühren und zur Koordination zwischen Behörden.

KAPITEL XI ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN: Regelt den Übergang von alten Richtlinien zur neuen Verordnung sowie das Inkrafttreten der Bestimmungen.

Schlüsselwörter

Pflanzenschutzmittel, Wirkstoffe, Zulassungsverfahren, Chemikalienrecht, Risikobewertung, Umweltverträglichkeit, Pflanzenerzeugung, Gesundheitsschutz, Safener, Synergisten, Beistoffe, Datenschutz, Parallelhandel, Rückstandshöchstgehalte, Lebensmittelicherheit

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Publikation grundsätzlich?

Diese Publikation stellt die konsolidierte Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bereit, welche die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln in der Europäischen Union regelt.

Was sind die zentralen Themenfelder der Verordnung?

Die Themen umfassen die Genehmigung von Wirkstoffen, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, den Schutz von Daten, die vergleichende Bewertung bei Substitutionskandidaten und Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das primäre Ziel ist es, Anwendern einen kompakten und aktuellen Überblick über die einschlägigen, konsolidierten Rechtstexte des EU-Stoffrechts zur Verfügung zu stellen.

Welche wissenschaftlichen Methoden finden Anwendung?

Die Verordnung stützt sich auf wissenschaftliche Risikobewertungen durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), unter Berücksichtigung des neuesten Stands von Wissenschaft und Technik.

Was wird im Hauptteil der Verordnung behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in Kapitel, die detaillierte Anforderungen an Wirkstoffe, das Zulassungsverfahren, den Datenschutz, öffentliche Informationen, Kennzeichnungsvorschriften sowie Kontrollen und Notfallmanagement definieren.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren das Werk?

Wesentliche Begriffe sind Pflanzenschutzmittel, Zulassungsverfahren, Wirkstoffgenehmigung, Umweltschutz, Verbraucherschutz und Transparenz.

Wie werden Anforderungen an Wirkstoffe gemäß Artikel 4 bewertet?

Die Bewertung erfolgt auf Basis wissenschaftlicher Daten im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, Tiere, das Grundwasser und die Umwelt unter Einbeziehung ökotoxikologischer Aspekte.

Welche Rolle spielt die gegenseitige Anerkennung?

Sie ist ein Kerninstrument für den freien Warenverkehr innerhalb der EU, das Doppelarbeit bei der Zulassung durch Mitgliedstaaten innerhalb vergleichbarer Zonen vermeiden soll.

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Details

Title
Pflanzenschutzmittel: Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
Subtitle
Text der konsolidierten Fassung (Juli 2013)
Author
Stefanie Merenyi (Author)
Publication Year
2014
Pages
93
Catalog Number
V275061
ISBN (eBook)
9783656676669
ISBN (Book)
9783656676652
Language
German
Tags
pflanzenschutzmittel verordnung text fassung juli
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Stefanie Merenyi (Author), 2014, Pflanzenschutzmittel: Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/275061
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