Wer ist eigentlich verantwortlich für die Erstellung der Basler Eigenkapitalvereinbarungen,
die im folgenden „Basel I“ und „Basel II“ genannt werden? Diese
Frage stellt sich zu Beginn: Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (gegründet 1975) besteht aus den Vertretern der Zentralbanken und der nationalen Bankenaufsichtsbehörden der
„Zehnergruppenländer“, also der zehn führenden Industrieländer. Zur Zeit sind dies:
Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, BENELUX,
Schweden, Schweiz, USA. Der Ausschuss ist ein reines Beratungsgremium und besitzt
somit keine gesetzgeberischen Kompetenzen. D.h., die Beschlüsse müssen in den
jeweiligen Ländern zu Gesetzen bzw. Richtlinien gemacht werden um eine
Durchsetzung zu gewährleisten.1 Der Tagungsort dieses Ausschusses ist die „Bank für Internationalen Zahlungsausgleich“ mit Sitz in Basel in der Schweiz.2 Dort tritt der Ausschuss alle drei Monate
zusammen. Dem Tagungsort verdanken die Richtlinien somit ihren Namen. Die Eigenkapitalrichtlinie Basel I, oder „Basler Akkord“, wurde im Juli 1988 von dem oben beschriebenen Ausschuss als Grundsatz ins Leben gerufen. Diese Richtlinie wurde im Januar 1996 durch die „Änderung der Eigenkapitalvereinbarung zur Einbeziehung
der Marktrisiken“ ergänzt, worauf im späteren noch kurz eingegangen wird.
Ein wesentliches Ziel von Basel I war, und ist es immer noch, „ (...) die Bonität und
Stabilität des internationalen Bankensystems zu stärken; (...)“3 . Weiterhin soll die Kreditvergabe der einzelnen Banken passend zu dem jeweiligen Eigenkapital beschränkt werden. Dies soll letztlich auch dem Schutz der Einleger dienen, um eine der Haftung der Bank unangemessene Kreditvergabe zu verhindern.
Bereits bei der Formulierung der Richtlinien war es ein weiteres Ziel, das Konzept
möglichst ausgewogen und in den verschiedenen Ländern einheitlich anwendbar zu
gestalten. Dies hat zur Folge, dass eine bestehende Ursache der Wettbewerbsverzerrung
zwischen den internationalen Banken reduziert wird.4 1 Vgl. M.Müller / J.Kesting / Dr. J. Rau: Rating, S. 9 2 Vgl. Ausschuss für Bankenbestimmung und -überwachung: Internationale Konvergenz der
Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen, Übersetzung, S. 1 3 ebd., S. 2 4 Vgl. . Ausschuss für Bankenbestimmungen und –überwachung: Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen, S. 2
Inhaltsverzeichnis
- Was ist der Basler Ausschuss?
- Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen („Basel I“)
- Entstehung und Ziele von Basel I
- Inhalte von Basel I
- Eigenkapital
- Die Risikogewichtung
- Änderungen und Ergänzungen zu Basel I
- Rating
- Was ist Rating?
- Arten des Rating
- Internes Rating
- Externes Rating
- Ziele und Kritik
- Die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung („Basel II“)
- Ziele von Basel II
- Die drei Säulen
- Die Berechnung der Kreditrisiken
- Auswirkungen auf den Markt: Meinungen und Umfragen
- Ausblick der WGZ-Bank
- Meinungen in den USA
- Diverse Meinungen und Einschätzungen
- Umfragen
- Resümee
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit den Basler Eigenkapitalvereinbarungen, insbesondere Basel I und II. Ziel ist es, die Entstehung, Ziele und Inhalte dieser Vereinbarungen zu erläutern und deren Auswirkungen auf den Finanzmarkt zu beleuchten. Dabei wird auch das Thema Rating und seine Relevanz im Kontext der Basler Akkorde behandelt.
- Der Basler Ausschuss und seine Rolle in der internationalen Bankenregulierung
- Die Eigenkapitalmessung und -anforderungen nach Basel I
- Das Rating als Instrument zur Risikobewertung
- Die Ziele und Säulen von Basel II
- Die Auswirkungen der Basler Akkorde auf den Finanzmarkt
Zusammenfassung der Kapitel
Was ist der Basler Ausschuss?: Dieses Kapitel beschreibt den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, seine Zusammensetzung (Vertreter der Zentralbanken und Aufsichtsbehörden führender Industrieländer), seine Funktion als reines Beratungsgremium ohne gesetzgeberische Befugnisse und seinen Sitz bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel. Es wird die Bedeutung des Ausschusses für die Entwicklung internationaler Standards in der Bankenregulierung hervorgehoben.
Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen („Basel I“): Dieses Kapitel befasst sich mit der Entstehung und den Zielen von Basel I, die im Juli 1988 verabschiedet wurde. Ein Hauptziel war die Stärkung der Stabilität des internationalen Bankensystems durch eine an das Eigenkapital angepasste Kreditvergabe. Die Kapitel erläutern die Definition von Eigenkapital (Kernkapital und ergänzendes Eigenkapital) und die Risikogewichtung von Aktivposten. Das Kapitel betont die Bedeutung der Harmonisierung von Eigenkapitalanforderungen zur Reduzierung von Wettbewerbsverzerrungen zwischen internationalen Banken.
Rating: Das Kapitel definiert den Begriff "Rating" und unterscheidet zwischen internem und externem Rating. Es werden die Ziele des Ratings erläutert sowie Kritikpunkte an diesem System diskutiert. Die verschiedenen Arten von Ratings und ihre jeweilige Anwendung werden eingehend beschrieben. Die Bedeutung des Ratings im Kontext der Risikobewertung von Banken wird hervorgehoben.
Die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung („Basel II“): Dieses Kapitel behandelt die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung Basel II, wobei die Ziele des neuen Akkords und seine drei Säulen im Detail beschrieben werden. Es wird die Berechnung von Kreditrisiken im Rahmen von Basel II erklärt. Der Fokus liegt auf der Weiterentwicklung der Regulierung im Vergleich zu Basel I, den neuen Herausforderungen und der Komplexität der Risikobewertung.
Auswirkungen auf den Markt: Meinungen und Umfragen: Dieses Kapitel analysiert die Auswirkungen von Basel I und II auf den Finanzmarkt. Es werden verschiedene Meinungen und Umfragen zu den Auswirkungen der neuen Regulierung vorgestellt, unter anderem der Ausblick der WGZ-Bank und Meinungen aus den USA. Das Kapitel zeigt die unterschiedlichen Perspektiven und Einschätzungen der Auswirkungen der neuen Regelungen auf den Markt.
Schlüsselwörter
Basler Ausschuss, Basel I, Basel II, Eigenkapital, Risikogewichtung, Rating, internes Rating, externes Rating, Bankenaufsicht, internationale Konvergenz, Finanzmarktstabilität.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu: Basler Eigenkapitalvereinbarungen
Was ist der Basler Ausschuss und welche Rolle spielt er?
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht ist ein Beratungsgremium, bestehend aus Vertretern der Zentralbanken und Aufsichtsbehörden führender Industrieländer. Er hat seinen Sitz bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel und entwickelt internationale Standards in der Bankenregulierung, ohne selbst gesetzgeberische Befugnisse zu besitzen.
Was sind die Basler Eigenkapitalvereinbarungen Basel I und Basel II?
Basel I (1988) und Basel II sind internationale Vereinbarungen zur Harmonisierung der Eigenkapitalmessung und -anforderungen für Banken. Ziel ist die Stärkung der Stabilität des internationalen Bankensystems durch eine an das Eigenkapital angepasste Kreditvergabe und die Reduzierung von Wettbewerbsverzerrungen zwischen internationalen Banken. Basel II erweitert und verfeinert die Regelungen von Basel I, insbesondere durch die Einführung eines dreisäuligen Modells.
Was beinhaltet Basel I?
Basel I definiert Eigenkapital (Kernkapital und ergänzendes Eigenkapital) und legt eine Risikogewichtung für Aktivposten fest. Es zielte auf eine Harmonisierung der Eigenkapitalanforderungen ab, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Was sind die Ziele und Säulen von Basel II?
Basel II zielt auf eine verbesserte Risikobewertung und -steuerung durch Banken ab. Es basiert auf drei Säulen: Mindestkapitalanforderungen (quantitativ), Aufsichtsüberprüfung (qualitativ) und Marktzdisziplin.
Wie werden Kreditrisiken in Basel II berechnet?
Basel II beschreibt detaillierte Methoden zur Berechnung von Kreditrisiken, die komplexer sind als in Basel I. Sie berücksichtigen verschiedene Risikofaktoren und ermöglichen differenziertere Ansätze.
Was ist Rating und welche Arten gibt es?
Rating ist die Bewertung der Kreditwürdigkeit von Schuldnern. Es wird unterschieden zwischen internem Rating (durch die Bank selbst) und externem Rating (durch Ratingagenturen). Das Rating spielt eine wichtige Rolle bei der Risikobewertung von Banken und ist im Kontext der Basler Akkorde relevant.
Welche Auswirkungen haben die Basler Akkorde auf den Markt?
Die Basler Akkorde haben erhebliche Auswirkungen auf den Finanzmarkt. Sie beeinflussen die Kapitalausstattung von Banken, ihre Kreditvergabepolitik und die Wettbewerbsbedingungen. Die Meinungen zu den Auswirkungen sind unterschiedlich und werden in der Arbeit anhand von Umfragen und Meinungen (z.B. WGZ-Bank, USA) diskutiert.
Welche Themenschwerpunkte werden in der Arbeit behandelt?
Die Arbeit behandelt die Entstehung, Ziele und Inhalte der Basler Eigenkapitalvereinbarungen (Basel I und II), das Rating als Instrument der Risikobewertung und die Auswirkungen der Basler Akkorde auf den Finanzmarkt. Es wird die Rolle des Basler Ausschusses und die Eigenkapitalmessung und -anforderungen erläutert.
Welche Schlüsselwörter sind relevant?
Basler Ausschuss, Basel I, Basel II, Eigenkapital, Risikogewichtung, Rating, internes Rating, externes Rating, Bankenaufsicht, internationale Konvergenz, Finanzmarktstabilität.
- Arbeit zitieren
- Carsten Zinn (Autor:in), 2004, Basel I / Basel II, Gibt es bald keine Kredite für den Mittelstand mehr?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27525