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Probleme und Grenzen der Bestrafung privater Korruption (§ 299 StGB)

Title: Probleme und Grenzen der Bestrafung privater Korruption (§ 299 StGB)

Seminar Paper , 2013 , 28 Pages , Grade: 10

Autor:in: Franziska Eichel (Author)

Law - Penology
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Summary Excerpt Details

Obwohl die Korruption sicher schon so alt wie die Menschheit selbst ist, hat dieser Straftatbestand in den letzten Jahren durch verschiedene Skandale in Politik und Wirtschaft enorm an Bedeutung gewonnen und das Bewusstsein der Deutschen dafür geschärft, dass es sich bei der Korruption absolut um kein Kavaliersdelikt handelt. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) gab es im Jahr 2010 in Deutschland 6141 registrierte Straftaten von Wettbewerbs-, Korruptions- und Amtsdelikten. Im Jahr 2011 ging diese Zahl auf 5241 registrierte Fälle zurück, stieg aber im darauf folgenden Jahr 2012 wieder um 8,5 % auf 5684 Fälle an. Die Dunkelziffer bei diesen Delikten wird jedoch auf ein Vielfaches höher geschätzt. Aus diesem Grund sind diese Zahlen leider auch wenig aussagekräftig. Der Schwerpunkt, der polizeilich bekannt gewordenen Straftaten der Korruption lag im Jahr 2012 zum dritten Mal in Folge im Bereich der Wirtschaft. Somit hat sich der Trend einer Verlagerung der polizeilich festgestellten Korruptionsfälle vom Bereich der öffentlichen Verwaltung in den Bereich der Wirtschaft verfestigt. Eine Analyse aller tatverdächtigen Vorteilsnehmer ergibt laut PKS, dass der überwiegende Teil von ihnen Sachbearbeiter oder Geschäftsführer einer privaten Firma oder eines Betriebes sind. Weitaus weniger Vorteilsnehmer lassen sich beispielsweise in Kommunalbehörden, beim Militär und im Gesundheitswesen finden. Vorteilsgeber waren in den letzten Jahren überwiegend Privatpersonen, aber auch Mitarbeiter oder Leiter eines Handwerk-, Bau- oder Dienstleistungsgewerbe.
§ 299 StGB wurde zur Bekämpfung der Korruption am 13.08. 1997 in das Strafgesetzbuch eingeführt und geht zurück auf § 12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Durch die Verlagerung dieser Strafvorschrift soll nach Ansicht des Gesetzgeber „das Bewusstsein dafür geschärft werden, dass auch Korruptionen im Geschäftsverkehr ein nicht nur die Wirtschaft betreffendes Unrecht darstellen, sondern allgemein sozialethisch zu missbilligen sind“ . Der Strafrahmen des früheren § 12 UWG wurde auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren angehoben. Am 22.08. 2002 erhielt § 299 StGB einen neuen Absatz 3, demzufolge die Absätze 1 und 2 auch für Handlungen im ausländischen Wettbewerb gelten. Mit dieser Gesetzänderung sollte „eine ausdrückliche Klärung des Anwendungsbereichs des Straftatbestandes vorgenommen werden“ .
(...)

Excerpt


Inhaltsverzeichnis der Seminararbeit

1) Einleitung

2) Schutzzweck der Norm

3) Differenzierung des Straftatbestandes

a) Absatz 1

b) Absatz 2

c) Absatz 3

4) Probleme in der Bestrafung

a) Ungereimtheiten bei den Absätzen 1 und 2

b) Probleme bei Absatz 3

c) Fazit

5) Entwurf einer Gesetzänderung zur Bekämpfung der Korruption

6) Problem: Bestechlichkeit bei Ärzten

7) Ergebnis

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Arbeit analysiert die Probleme und Grenzen der Strafbarkeit privater Korruption gemäß § 299 StGB. Ziel ist es aufzuzeigen, warum die aktuelle Ausgestaltung des Straftatbestandes lückenhaft ist, welche Herausforderungen sich in der Anwendungspraxis ergeben und warum bisherige Reformversuche, insbesondere im Gesundheitswesen, unzureichend waren.

  • Strafrechtliche Einordnung und Schutzzweck des § 299 StGB
  • Differenzierung zwischen aktiver und passiver Korruption
  • Anwendungsprobleme und Strafbarkeitslücken in der Praxis
  • Kritische Würdigung legislativer Reformansätze
  • Spezialfall der Bestechlichkeit bei Kassenärzten

Auszug aus dem Buch

2) Schutzzweck der Norm

Nach h.M. wird durch § 299 StGB das Rechtsgut des freien, lauteren Wettbewerbs vor Verfälschung und Außerkraftsetzung geschützt. Mit dem freien, lauteren (Leistungs-)Wettbewerb ist ein überindividuelles Rechtsgut Gegenstand der Korruptionsdelikte. Gemeint ist damit letztlich nichts anderes als das Grundelement der Sozialen Marktwirtschaft, also die Fairness ökonomischen Handelns. Der Strafgrund des § 299 StGB besteht nach ganz h.M. darin, korruptive Geschäftspraktiken zu unterbinden, die mit den Prinzipien eines unverfälschten Wettbewerbs unvereinbar sind.

In der sogenannten „Bierexport-Entscheidung“ führte der BGH aus, dass § 12 UWG (heute § 299 StGB) in erster Linie dem Schutz der Mitbewerber des Bestechenden diene und unmittelbar auch die Allgemeinheit vor der Verschlechterung oder Verteuerung von Waren durch Bestechung schütze. Daneben zielt § 299 StGB auch auf den Schutz des Geschäftsherrn des Angestellten oder Beauftragten bei intern pflichtwidrigem Verhalten ab. Die Tat ist abstraktes Gefährdungsdelikt, auf den Eintritt eines Vermögensvorteils oder einer wettbewerbswidrigen Bevorzugung kommt es nicht an.

Zusammenfassung der Kapitel

1) Einleitung: Diese Einführung beleuchtet die Bedeutung der Korruption als Herausforderung für Wirtschaft und Gesellschaft sowie die historische Entwicklung des § 299 StGB.

2) Schutzzweck der Norm: Dieses Kapitel erläutert, dass § 299 StGB primär den freien und lauteren Wettbewerb als Rechtsgut schützt und als abstraktes Gefährdungsdelikt konzipiert ist.

3) Differenzierung des Straftatbestandes: Hier wird die Unterscheidung zwischen passiver Korruption (Absatz 1) und aktiver Korruption (Absatz 2) sowie die Erweiterung auf den ausländischen Wettbewerb (Absatz 3) detailliert analysiert.

4) Probleme in der Bestrafung: Dieses Kapitel identifiziert diverse Strafbarkeitslücken, wie etwa die Straflosigkeit von Geschäftsinhabern oder die Problematik nachträglicher Belohnungen.

5) Entwurf einer Gesetzänderung zur Bekämpfung der Korruption: Die Arbeit bewertet den Regierungsentwurf von 2007, der wegen seiner inhaltlichen Schwächen und der Kritik an der geplanten "Pflichtverletzung"-Alternative abgelehnt wurde.

6) Problem: Bestechlichkeit bei Ärzten: Dieser Abschnitt thematisiert die rechtliche Problematik, dass niedergelassene Kassenärzte trotz korruptiven Verhaltens mangels Amtsträgereigenschaft oder Beauftragtenstellung aktuell nicht unter § 299 StGB fallen.

7) Ergebnis: Das abschließende Kapitel resümiert die Schwächen des § 299 StGB und fordert eine grundlegende Überarbeitung, um das hohe Missbrauchspotenzial zu mindern.

Schlüsselwörter

Korruption, § 299 StGB, Privatwirtschaft, Bestechlichkeit, Bestechung, Wettbewerb, Schmiergeld, Strafbarkeit, Kassenärzte, Rechtsgut, Gesetzesänderung, Wirtschaftsstrafrecht, Tatbestand, Korruptionsbekämpfung, Unrechtsvereinbarung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die strafrechtliche Problematik der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr gemäß § 299 StGB in Deutschland.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Zentrale Themen sind der Schutzzweck der Norm, die Abgrenzung der Tatbestandsmerkmale, die Identifikation von Strafbarkeitslücken und die Kritik an legislativen Reformversuchen.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das Ziel ist es, die Schwachstellen und Anwendungsdefizite des § 299 StGB aufzuzeigen und zu erörtern, warum der aktuelle Gesetzeswortlaut viele korruptive Praktiken nicht effektiv sanktionieren kann.

Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?

Die Arbeit nutzt die klassische juristische Dogmatik, unter Einbeziehung von Kommentarliteratur, Rechtsprechung und aktuellen gesetzgeberischen Entwürfen.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine systematische Analyse der Absätze des § 299 StGB, die Untersuchung praktischer Anwendungsprobleme und eine kritische Diskussion zum Thema Korruption im Gesundheitswesen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Korruptionsbekämpfung, § 299 StGB, Wettbewerbsverfälschung, Strafbarkeitslücken und Bestechlichkeit im Gesundheitssektor.

Warum ist die Bestechung von niedergelassenen Kassenärzten laut BGH derzeit straffrei?

Der BGH verneint eine Strafbarkeit nach § 299 StGB, da Kassenärzte weder als Amtsträger noch als Beauftragte eines geschäftlichen Betriebs im Sinne des Gesetzes qualifiziert werden können.

Wie bewertet der Autor den Gesetzentwurf der Bundesregierung aus dem Jahr 2007?

Der Autor beurteilt den Entwurf als vollkommen missglückt und undurchdacht, da er neue Abgrenzungsprobleme schafft, statt die bestehenden Strafbarkeitslücken effektiv zu schließen.

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Details

Title
Probleme und Grenzen der Bestrafung privater Korruption (§ 299 StGB)
College
Free University of Berlin  (Rechtswissenschaft)
Course
Seminar
Grade
10
Author
Franziska Eichel (Author)
Publication Year
2013
Pages
28
Catalog Number
V276318
ISBN (eBook)
9783656694434
ISBN (Book)
9783656695349
Language
German
Tags
Korruption
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Franziska Eichel (Author), 2013, Probleme und Grenzen der Bestrafung privater Korruption (§ 299 StGB), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/276318
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