Mit über 60 Vertragsstaaten, darunter fast allen führenden Handelsnationen1,
ist das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen
Warenkauf vom 11.04.19802 einer der erfolgreichsten Staatsverträge der Geschichte. Für die stark außenhandelsorientierte Wirtschaft der Bundesrepublik ist dieses Abkommen von besonderer Bedeutung, bringt es doch durch
eine weltweite Rechtsangleichung einen erheblichen Rationalisierungseffekt
mit sich. In der bisherigen Praxis noch vielfach zugunsten des nationalen Kaufrechtes
abbedungen, mehren sich insbesondere nach der Schuldrechtsreform
die Anzeichen, dass es sich in breiterem Umfang durchsetzen könnte. So rät der Deutsche Industrie- und Handelskammertag deutschen
Exporteuren inzwischen davon ab, bei internationalen Geschäften das CISG wie bisher routinemäßig auszuschließen3. Im Folgenden sollen Anwendungsbereich und Anwendungsvoraussetzungen des Abkommens erläutert werden. Schwerpunkt hierbei ist der objektive Anwendungsbereich des CISG, also die automatische Geltung der Konvention bei Vorliegen bestimmter sachlicher Voraussetzungen. Hierbei werden nicht nur die Tatbestandsvoraussetzungen im Einzelnen untersucht, sondern es werden auch die inhaltlichen Grenzen des Einheitskaufrechts dargestellt. Ebenfalls beleuchtet wird die Möglichkeit, die Geltung des CISG individualvertraglich zu vereinbaren, falls die Anwendungsvoraussetzungen nicht vorliegen. 1 Nicht in Kraft gesetzt haben das Wiener Übereinkommen unter anderem Großbritannien und Japan. 2 BGBl. 1989, S. 586 ff., im Folgenden auch Einheitskaufrecht, CISG, Abkommen oder Konvention genannt. 3 Vgl. DIHK (Hrsg.), Die Schuldrechtsreform – Auswirkungen auf den Außenhandel, 2002, S. 24.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung.
- 2. Objektiver Anwendungsbereich......
- 2.1 Räumlicher Anwendungsbereich.......
- 2.1.1 Autonome Anwendbarkeit
- 2.1.2 Anwendung aufgrund kollisionsrechtlicher Verweisung …………………………. .
- 2.1.3 Vorbehalt gem. Art. 95 CISG gegen Anwendung aufgrund kollisionsrechtlicher Verweisung.
- 2.2 Sachlicher Anwendungsbereich.....
- 2.2.1 Kaufgegenstand Ware
- 2.2.2 Ausschluss für bestimmte Warenarten und Kaufvorgänge gem. Art. 2 CISG.
- 2.2.3 Erfasste Rechtsgeschäfte.……………………………………
- 2.2.4 Nicht erfasste Rechtsgeschäfte..
- 2.3 Zeitliche Anwendungssvoraussetzungen..
- 2.1 Räumlicher Anwendungsbereich.......
- 3. Subjektiver Anwendungsbereich.....
- 3.1 Kollisionsrechtliche Abwahl des CISG ......
- 3.2 Materiellrechtliche Abwahl...\n
- 3.3 Materiellrechtliche Geltungsvereinbarung.....\n
- 4. Regelungsmaterie
- 5. Zusammenfassung ......
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Ausarbeitung zielt darauf ab, den Anwendungsbereich und die Voraussetzungen des UN-Kaufrechts, insbesondere dessen objektiven Anwendungsbereich, umfassend zu erläutern. Die Arbeit beleuchtet die automatische Geltung der Konvention bei Vorliegen bestimmter Sachverhalte und untersucht die Tatbestandsvoraussetzungen im Detail. Darüber hinaus wird die Möglichkeit beleuchtet, die Geltung des UN-Kaufrechts im Falle des Nichtvorliegens der Anwendungsvoraussetzungen durch individuelle Vereinbarung zu regeln.
- Objektiver Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts
- Räumlicher Anwendungsbereich
- Sachlicher Anwendungsbereich
- Zeitliche Anwendungsvoraussetzungen
- Individuelle Vereinbarung der Geltung des UN-Kaufrechts
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vor und hebt seine Bedeutung für den internationalen Handel hervor. Das zweite Kapitel befasst sich mit dem objektiven Anwendungsbereich des CISG, der die automatische Geltung des Abkommens bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen beschreibt. Es werden die räumlichen, sachlichen und zeitlichen Anwendungsvoraussetzungen detailliert dargestellt. Im dritten Kapitel wird der subjektive Anwendungsbereich des CISG erörtert, der sich mit der Möglichkeit der Abwahl oder Vereinbarung der Geltung des Abkommens durch die Vertragsparteien befasst.
Schlüsselwörter
UN-Kaufrecht, CISG, internationaler Warenkauf, Anwendungsbereich, Voraussetzungen, objektiver Anwendungsbereich, räumlicher Anwendungsbereich, sachlicher Anwendungsbereich, zeitliche Anwendungssvoraussetzungen, subjektiver Anwendungsbereich, Abwahl, Vereinbarung, Geltung.
- Arbeit zitieren
- LL.B. (Melb.); LL.M. (Melb.)/Dipl. Wirtschaftsjurist (FH) Florian Schwarz (Autor:in), 2003, Anwendungsbereich und Anwendungsvoraussetzungen des UN-Kaufrechts, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27806