Ökonomische Macht und genossenschaftliche Gegenmacht. Polnische Genossenschaften in der Provinz Posen vor dem Ersten Weltkrieg


Bachelorarbeit, 2014

39 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Inhaltsverzeichnis

II. Abbildungsverzeichnis

III. Abkürzungsverzeichnis

IV. Erklärung zur Urheberschaft

1. Einführung: Macht in den Wirtschaftswissenschaften
2. D. Acemoğlu: Macht der Institutionen und institutionalisierte Macht
2.1. These: Institutionen als fundamentale Ursache wirtschaftlicher Entwicklung
2.2. Empirische historische Belege: Korea und der Kolonialismus
2.3. Grundgegensatz: Inklusive vs. extraktive Institutionen
2.4. Argument: Macht als Triebkraft endogenen institutionellen Wandels
2.5. Zusammenfassung: Persistenz von Machtverhältnissen und möglicher Wandel

3. Grundlagen des Wandels durch de facto politische Macht
3.1. E. Ostrom: Theorie kollektiven Handelns
3.2. J. K. Galbraith: Dialektik der Macht und Countervailing Power

4. Die moderne Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft als Vehikel der Gegenmacht
4.1. Definition
4.2. Merkmale
4.2.1. Offene Mitgliedschaft
4.2.2. Förderauftrag
4.2.2.1. Ökonomischer Förderauftrag
4.2.2.2. Sozialer und kultureller Förderauftrag
4.2.3. Gesellschaft gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes
4.3. Zusammenfassung: Gegenmacht durch Prosperität im sozialen Verbund

5. Polnische Genossenschaften in Posen vor dem ersten Weltkrieg
5.1. Vorgeschichte: Politische und wirtschaftliche Lähmung bis zur Teilung
5.2. Strategiewechsel: Von Nationalaufständen zur Organischen Arbeit
5.3. Vorher: Ökonomische Rückständigkeit und politische Benachteiligung
5.3.1. Ethnisch-konfessionelle und sozio-ökonomische Spaltung
5.3.2. Ökonomische Rückständigkeit
5.3.3. Agrarkreditbedarf und Innere Kolonisation zur Intensivierung der Landwirtschaft
5.4. Drei Entwicklungsphasen polnischer Kreditgenossenschaften
5.4.1. Von 1860 bis 1871: Supranationale Anfangsphase
5.4.2. Von 1871 bis 1890: Ethnische Abgrenzung und Nationalismus
5.4.3. Von 1890 bis 1918: Massenmobilisation und nationaler Konflikt
5.4.4. Gründe für den besonderen Erfolg polnischer Vorschusskassen
5.5. Nachher: Transformation, Wohlstand, Massenmobilisation

6. Conclusio

V. Literaturverzeichnis

I. Abbildungsverzeichnis

Abbildung 2.4.1: Ökonomische Institutionen bestimmen Effizienz und Verteilung.

Abbildung 2.4.2: Politische Macht bestimmt die ökonomischen Institutionen.

Abbildung 2.4.3: Politische Institutionen bestimmen die de jure politische Macht.

Abbildung 2.4.4: Die Ressourcenverteilung bestimmt die de facto Macht.

Abbildung 2.4.5: Politische Macht bestimmt die politischen Institutionen.

Abbildung 2.5.1: Schematische Darstellung des Gesamtmodells

Abbildung 4.2.1: Schematische Darstellung der Genossenschaft

II. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einführung: Macht in den Wirtschaftswissenschaften

In den Wirtschaftswissenschaften nimmt die Analyse von Macht in der Regel einen ziemlich klar abgegrenzten und nicht allzu umfassenden Raum ein. Macht äußert sich ökonomisch als Marktmacht, generiert zusätzliche ökonomische Renten und stellt lediglich die Ausnahme von der in den Modellen generell vorherrschenden Annahme der vollständigen Konkurrenz dar. Helmut Arndt (1911-1997) stellt dagegen fest, dass ökonomische Macht weit mehr Aktionsparameter zur Gewinnmaximierung zur Verfügung hat, als allein die Manipulation von Mengen und Preisen, denen allerdings mit Cournotschem Monopolmodell, neoklassischer Marktformenlehre und Gleichgewichtssystemen einer stationären Wirtschaft allein nicht beizukommen und gerecht zu werden ist(Arndt, 1971, p. 99).[1] Stattdessen sei die ökonomische Macht in der Lage, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder „ökonomischen Daten“, (von Datum, lat. Gegeben), zu ihren Gunsten zu verändern, also zu Variablen zu machen und umgekehrt Variablen zu Daten.[2] Um dies zu berücksichtigen, müsse man daher von einer stationären Analyse gegebener konstanter Präferenzen, Technik und Institutionen hin zu dynamischen Modellen einer sich entwickelnden Wirtschaft mit änderbaren Rahmenbedingungen übergehen (Arndt, 1971, p. 99). Der türkisch-amerikanische MIT-Professor Daron Acemoğlu (1967) hat mit Hilfe der Institutionenökonomie und politischen Ökonomie solch ein umfassendes dynamisches Modell der Interdependenz von Macht, Institutionen und langfristiger ökonomischer Entwicklung entwickelt und schafft es so, die Bedeutung von Macht in der Wirtschaft zunehmend in den mainstream der Volkswirtschaftslehre einzubringen, insbesondere in Verbindung mit der Wirtschaftsgeschichte und der Wachstumstheorie (vgl. Acemoğlu and Robinson, 2012). Anhand dieses Modells wird beispielhaft eineMachtverschiebung durch Eigenorganisation durch die polnische genossenschaftliche Nationalbewegung in der Provinz Posen vor dem Ersten Weltkrieg analysiert. Dazu wird das Modell um eine Theorie kollektiven Handelns von Elinor Ostrom (1933 – 2012) und das Konzept der Gegenmacht bzw. der Dialektik der Macht von John Kenneth Galbraith (1908 – 2006) ergänzt, sowie die rechtlich-strukturellen Besonderheiten erläutert, die gerade Genossenschaften zum idealen institutionellen Vehikel einer solchen Gegenmacht durch Eigenorganisation machen.

2. D. Acemoğlu: Macht der Institutionen und institutionalisierte Macht

Da er in ökonomischen Institutionen die fundamentale Ursache für die unterschiedliche ökonomische Entwicklung von Volkswirtschaften erkennt, hat Acemoğlu ein Analysesystem zur Erforschung institutionellen Wandels entwickelt, auf das diese Arbeit zurückgreift.

2.1. These: Institutionen als fundamentale Ursache wirtschaftlicher Entwicklung

Demnach seien die heutigen Unterschiede im Pro-Kopf-Einkommen in den Ländern der Welt zunächst auf deren unterschiedliche Wachstumsraten in den letzten 200 Jahren zurückzuführen, was in der Wachstumstheorie jedoch lediglich vordergründig durch unterschiedliche Faktorausstattungen an physischem Kapital, Humankapital und Technologie erklärt wird (Acemoğlu et al., 2005, p. 388). Der tiefere Grund für deren ursprüngliche unterschiedliche Herausbildung und somit die fundamentale Ursache unterschiedlicher wirtschaftlicher Entwicklung seien jedoch die ökonomischen Institutionen, die die ökonomischen Anreize der Menschen setzen (Acemoğlu et al., 2005, p. 358).

2.2. Empirische historische Belege: Korea und der Kolonialismus

Zwei quasi natürliche Experimente zieht Acemoğlu als empirische Belege aus der Geschichte heran:

Das 1948 unter den Amerikanern abgespaltene Südkorea hatte ceteris paribus die selben klimatischen, geografischen, kulturellen, ja sogar wirtschaftlichen Anfangsbedingungen wie ihre nördliche Schwester, jedoch seitdem fundamental andere ökonomische Institutionen, resultierend in krass divergierenden Pro-Kopf-Einkommen heutzutage (Acemoğlu et al., 2005, p. 406). Die europäische Kolonisierung errichtete weltweit sehr unterschiedliche Institutionen in ihren eroberten Gebieten. Dichtbesiedelte und vormals prosperierende, somit leicht und profitabel zu dominierende südamerikanische Länder, in denen europäische Kolonisten extraktive Institutionen zur Ausbeutung und Aneignung ökonomischer Renten installieren konnten, fielen in der Produktivität gegenüber den dünnbesiedelten nordamerikanischen Ländern immer weiter zurück, in denen sich europäische Siedler aufgrund leichterer Besiedlungsmöglichkeiten (geringere Siedlersterblichkeit) selber in großer Zahl niederließen und inklusive Institutionen installierten (Acemoğlu et al., 2005, pp. 407–417, 2002; Acemoğlu et al., 2001). Melissa Dell weist zusätzlich anhand einer geographischen Regressions-Diskontinuitäts-Analyse nach, dass innerhalb des Einzugsgebietes der Peruanischen Mita, einer Minenzwangsarbeit zwischen 1573 und 1812, die wirtschaftliche Entwicklung der des restlichen Landes hinterherhinkt (Dell, 2010).

2.3. Grundgegensatz: Inklusive vs. extraktive Institutionen

„Gute“, dem Wachstum förderliche ökonomische Institutionen beschreibt Acemoğlu als solche, die die Sicherheit von Eigentumsrechten und einen relativ gleichen Zugang zu ökonomischen Ressourcen für einen Großteil der Gesellschaft garantieren.[3] Gute ökonomische Institutionen werden eher entstehen, wenn politische Institutionen die politische Macht der Hauptakteure unter Kontrolle behalten und ein Machtgleichgewicht in der Gesellschaft etablieren, und wenn die politische Macht eher in den Händen vieler Menschen liegt, als wenn sie konzentriert ist. Außerdem werden gute ökonomische Institutionen eher entstehen und bestehen, wenn Machteliten nur begrenzt Renten vom Rest der Gesellschaft extrahieren können, da diese sonst einen zu großen Anreiz darstellten (Acemoğlu et al., 2005, p. 295).[4] Gute, d.h. die Gesamtprosperität und die wirtschaftliche Entwicklung maximierende Institutionen sind demnach stets inklusiver Natur, während extraktive (d.h. ausbeuterische) Systeme die wirtschaftliche Gesamtentwicklung bremsen bzw. verhindern.[5] Damit widerspricht er der gängigen neoliberalen Annahme, dass sozial ausgleichende Institutionen grundsätzlich der wirtschaftlichen Entwicklung schadeten.

2.4. Argument: Macht als Triebkraft endogenen institutionellen Wandels

Um die Entstehung von wirtschaftlichen Institutionen zu beschreiben, greift Acemoğlu auf die Definition von Institutionen durch Douglass North zurück – „Institutions are the rules of the game in a society or, more formally, are the humanly devised constraints that shape human interaction“ (North, 1990, p. 3). Sie setzen die Grenzen und formen die Anreize jeglichen menschlichen Austausches, sei er politisch, gesellschaftlich oder wirtschaftlich. Das Besondere an ihnen ist demnach, dass sie endogen sind, d.h. von einer Gesellschaft gestaltet und gewählt werden können und nicht wie geographische, kulturelle und stochastische Einflussfaktoren exogen vorgegeben sind.[6] Daraus ergibt sich die Frage, warum sich in manchen Gesellschaften dennoch „schlechte“, d.h. gesamtwirtschaftlich ineffiziente ökonomische Institutionen durchsetzen und beharren können, obwohl sich durch gesellschaftliche Einigung eine gesamtwirtschaftliche Pareto-Verbesserung erzielen ließe (Acemoğlu et al., 2005, p. 389). Um diese Frage zu beantworten entwirft Acemoğlu ein dynamisches Modell dessen, wie Macht, Ressourcenverteilung und das Selbstbindungsproblem den endogenen Wandel von Institutionen beeinflussen bzw. eben auch verhindern.

a. Der Grund liegt darin, dass ökonomische Institutionen eben nicht nur die wirtschaftliche Gesamtleistung beeinflussen (Effizienz), sondern immer auch automatisch die Verteilung dieser Gesamtleistung auf ihre Mitglieder festlegen (Acemoğlu et al., 2005, p. 390), ohne dass eine Trennung zwischen rein positiv-deskriptiven Effizienzabwägungen und „normativen“ Verteilungsfragen möglich oder auch nur sinnvoll wäre.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2.4.1: Ökonomische Institutionen bestimmen Effizienz und Verteilung.

b. Somit werden bei der Festlegungvon ökonomischen Institutitonen ob ihrer intrinsischen Verteilungsauswirkung stets starke Interessenkonflikte zwischen Gruppen und Individuen der Gesellschaft vorherrschen. Auch wenn Effizienzabwägungen in geringem Maße in die Wahl der Institutionen hineinspielen mögen, wird de facto diejenige Partei die ökonomischen Institutionen bestimmen, die über die meiste politische Macht verfügt(Acemoğlu et al., 2005, p. 390).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2.4.2: Politische Macht bestimmt die ökonomischen Institutionen.

c. Mag es überdies im rein ökonomischen Bereich denkbar sein, durch politische Verhandlungsprozesse effizientere ökonomische Institutionen zu etablieren und die Verlierer aus dem maximierten Gesamtertrag zu entschädigen, scheitert dieses Vorgehen in der Praxis jedoch an einem Selbstbindungsproblem, sobald der Aspekt der politischen Macht hinzu tritt.DennInhaber bzw. mögliche Zugewinner politscher Machtkönnen sich niemals glaubhaft an ihr Versprechen binden, eine derartige Entschädigung auch zu leisten bzw. die vereinbarten Institutionen wie z.B. Eigentumsrechte nicht wieder willkürlich zum eigenen distributiven Vorteil zu verändern(Acemoğlu et al., 2005, p. 390).[7]

d. Politische Macht nun unterteilt sich in de jure und de facto politische Macht, wobei sich erstere aus den politischen Institutionen bezieht, die die Grenzen und Anreize für die Akteure in der politischen Arena setzen. Diese umfassensowohl die Art der Regierung, wie z.B. absolutistische oder konstitutionelle Monarchie oder Demokratie, als auch die checks and balances, denen sich die politischen Eliten gegenüber sehen (Acemoğlu et al., 2005, p. 391).

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Abbildung 2.4.3: Politische Institutionen bestimmen die de jure politische Macht.

e. De facto politische Macht hingegenfindet Mittel und Wege außerhalb der politischen Institutionen um ihren politischen Willen durchzusetzen. Dies umfasst alles von friedlichen, aber ökonomisch teuren Protesten, Streiks oder Boykotten, über mediale Beeinflussung oder Beeinflussung relevanter Gutachten bis hin zu Waffengewalt, Einschüchterung und militärischen Revolten. De facto politische Macht speist sich dabei aus zwei wesentlichen Quellen, nämlich einerseits der Fähigkeit einer Gruppe Probleme des kollektiven Handelns zu lösen und andererseits der Verfügungsgewalt über Ressourcen, die zur Durchsetzung des eigenen politischen Willens herangezogen werden können, wobei sich Acemoğlu in Absenz einer ausreichenden Theorie kollektiven Handelns auf letztere beschränkt (Acemoğlu et al., 2005, p. 391).

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Abbildung 2.4.4: Die Ressourcenverteilung bestimmt die de facto Macht.

f. Da die politischen Institutionen ebenfalls endogene Gesellschaftsentscheidungen sind, bestimmt wiederum die politische Macht, die sich aus denbisherigen politischen Institutionen und der Ressourcenverteilung ergibt, welche politischen Institutionen gewählt werden.Somit kann sich de jure politische Macht selbst erhalten, weshalb politische Institutionen äußerst persistent sind, es sei denn die de facto politische Macht ändert sich durch exogene Schocks (Technologie, internationales Umfeld, neue politische Ideen) und versucht dann, eine Änderung der politischen Institutionen durchzusetzen (Acemoğlu et al., 2005, p. 392).

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Abbildung 2.4.5: Politische Macht bestimmt die politischen Institutionen.

2.5. Zusammenfassung: Persistenz von Machtverhältnissen und möglicher Wandel

Zusammenfassend ergibt sich folgende schematische Darstellung des dynamischen Modells institutionellen Wandels im Zusammenhang mit politischer und ökonomischer Macht(Acemoğlu et al., 2005, p. 392):

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Abbildung 2.5.1: Schematische Darstellung des Gesamtmodells

Die politische Macht, die sich als de jure politische Macht aus den bisherigen politischen Institutionen und als de facto politische Macht aus der Ressourcenverteilung ergibt, bestimmt sowohl die kommenden politischen Institutionen als auch die ökonomischen Institutionen, aus denen sich die wirtschaftliche Gesamtleistung und gleichzeitig deren Verteilung auf die Wirtschaftssubjekte ergibt. Somit ist das Modell geschlossen und es lassen sich anhand der ökonomischen Performance – gleichsam als Indikator – Rückschlüsse über die Beschaffenheit der Institutionen der Gesellschaft ziehen, ob sie also eher extraktiver oder inklusiver Natur sind.

Im Modell gibt es zwei Rückkopplungen, die eine Persistenz der Machtverhältnisse verursachen: zum einen ist die durch politische Institutionen verliehene de jure politische Macht stets versucht, die sie konstituierenden politischen Institutionen zu erhalten, zum anderen wird die durch ökonomische Macht verliehene de facto politische Macht versuchen, die ihren Reichtum schützenden und reproduzierenden ökonomischen Institutionen zu erhalten (Acemoğlu et al., 2005, p. 392). Hinzu kommt, dass zwar alle Macht von Gruppen und Individuen letztlich (per Annahme zur Bedürfnisbefriedigung)nur auf die Verteilung der Ressourcen zu ihren Gunsten zielt (Aneignung von gegenleistungslosen Renten), dass aber politische Macht sich nicht glaubhaft selbst binden kann und die Akteure somit vorausschauend agieren und auf den Erhalt bzw. Ausbau ihrer Machtbasis achten müssen. So werden politische Eliten einer Änderung der politischen und ökonomischen Institutionen (z.B. von der absoluten Monarchie zu einer konstitutionellen Monarchie) nicht zustimmen –selbst wenn dies sie besser stellen würde –, falls langfristig zu befürchten wäre, dass eine erstarkende Mittelschicht ihre neue gewonnene Macht zur weiteren Änderung der Institutionen (z.B. von der konstitutionellen Monarchie zur Demokratie) nutzt und die Eliten dadurch ihre Privilegien verlören (Acemoğlu et al., 2005, p. 392, 394)(Acemoğlu et al., 2012, p. 3). Somit wird deutlich, wie und warum sich „schlechte“, d.h. gesamtwirtschaftlich ineffiziente, aber eben machtdienliche ökonomische Institutionen über längere Zeiträume durchzusetzen vermögen.[8]

Doch ergibt sich neben der außerordentlichen Persistenz im Modell auch eine potenzielle Quelle institutionellen Wandels: Durch exogene Einflüsse oder Schocks wie neue Technologien oder ein geändertes internationales Umfeld können sich die de facto Machtverhältnisse ändern; außerdem besteht über wirtschaftliche Entwicklung (Ressourcenverteilung) und Organisation (von Acemoğlu ausgelassen) die Möglichkeit, endogen de facto politische Macht aufzubauen. Auf diese Weise kann die wesentlich freier fluktuierende de facto politische Macht in unregelmäßigen Abständen die Institutionen im System ändern. Mehr noch: Da wie oben beschrieben politische Macht sich nicht selbst glaubhaft binden kann und die Akteure vorausschauend agieren, werden Parteien mit neu gewonnener de facto Macht stets versuchen, diese durch Änderung der politischen Institutionen dauerhaft zu machen, also zu institutionalisieren, bevor sich die Gunst der Stunde wieder wendet. Denn die Änderung der ökonomischen Institutionen allein (z.B. die Einführung geschützter Eigentumsrechte) ist ohne die passende Modifizierung der politischen Institutionen (z.B. ohne Einführung von checks and balances für die politischen Eliten) nicht glaubhaft oder dauerhaft, wenn diese ökonomischen Institutionen zu einem späteren Zeitpunkt einfach wieder zurückgenommen werden können. Aus diesem Grund muss jede neue de facto politische Macht darauf zielen, die politischen Institutionen zu verändern.

Ergänzt man nun die Persistenz der Machtverhältnisse um ihr Wandlungspotenzial durch die de facto Macht, so ergibt sich für das gesamte Modell eine Art Pfadabhängigkeit. Während eine simple Persistenz – mathematisch ausgedrückt mit Eigenwerten β nahe 1 – Änderungen nur sprunghaft und nur durch große exogene Schocks zulässt, erlaubt das Konzept der Pfadabhängigkeit – mathematisch ausgedrückt mit exogenen Schocks – sowohl kleine, inkrementelle Änderungen über lange Zeiträume(veranlasst durch exogene Schocks und endogene wirtschaftliche Entwicklung und Organisation), als auch eine schnelle Divergenz von Institutionen ab bestimmten kritischen Punkten.[9]

3. Grundlagen des Wandels durchde fact politische Macht

Vor dem Hintergrund desdoppelten Trends zur Persistenz gegebener Machtverhältnisse, der im vorgestellten Modell eine Art Trägheitsmoment darstellt, ergibt sich nun die Frage, wie und wodurch genau ein Wandel eben dieser Machtverhältnisse verwirklicht werden kann. Für Acemoğlu ist Wandel nur durch Zugewinn und Ausübung von de facto politischer Macht möglich, die sich wie bereits erwähnt im Wesentlichen aus der Verteilung der ökonomischen Ressourcen bzw. der Überwindung von Problemen kollektiven Handelns speist. Da Acemoğlu letzteren Punkt nicht berücksichtigt, soll sein Modell um Elinor Ostroms (1933 – 2012) Theorie kollektiven Handelns durch selbstgegründete Institutionen wie z.B. Genossenschaften erweitert werden. Überdies soll John Kenneth Galbraiths (1908-2006)Dialektik der Macht und vor allem der Begriff der Countervailing Power verdeutlichen, dass dem Modell nicht nur ein Trägheitsmoment, sondern auch ein intrinsischer Wandlungsimpuls innewohnt.

3.1. E. Ostrom: Theorie kollektiven Handelns

In Governing the Commons (1990) zeigt Elinor Ostrom, wie selbstorganisierte und selbstverwaltete Institutionen entstehen und über die Veränderung der Anreizstrukturen Probleme kollektiven Handelns überwinden können. Ausgangspunkt ist dabei das viel zitierte Gefangendilemma, das z.B. in Mancur Olsons Logik des kollektiven Handelns (Olson, 1971) oder in Hardins Tragedy of Commons (Hardin, 1968) beispielhaft herangezogen wird, um zu beweisen, dass dezentrale, selbstorganisierte Strukturen nicht funktionieren können, da jeder Beteiligte einen Anreiz habe, eigennützig von den gemeinsam getroffenen Vereinbarungen abzuweichen (siehe oben Selbstbindungsproblem). Daraus ergibt sich, dass die Almende bzw. der Gemeinbesitz oder das paritätische gemeinschaftliche Unternehmen als Reinformen inklusiver Institutionen nicht dauerhaft realisierbar und daher entweder Privatisierung oder Nationalisierung erforderlich seien (Ostrom, 1990, p. 8). In beiden Fällen aber besteht die begründete Gefahr, dass sich ineffiziente, extraktive Institutionen herausbilden und konsolidieren: Im Falle des Staates, weil bereits eine zentralistische Struktur vorliegt, deren Machtmonopol dann durch die sie leitenden politischen Eliten zur lukrativen Rentengewinnung genutzt werden kann (North, 1990, p. 59), im Falle der Privatisierung aufgrund der Verteilung der privaten Eigentumsrechte, die bei entsprechender Konzentration als ökonomische Macht ebenfalls Renten generiert (vgl. Ressourcenverteilung bei Acemoğlu bzw. die gängige Monopoltheorie).

Ostroms zentraler Kritikpunkt an der Verallgemeinerung des Gefangenendilemmas als Modell und Metapher kollektiven Handelns ist, dass seine starken Annahmen vollständiger Information, unabhängigen Handelns, keiner Möglichkeit zur Kommunikation und zur Einigung auf verbindliche Vereinbarungen, hoher Strukturimplementierungs- und veränderungskosten, die Abwesenheit von Überwachungs- und Vollstreckungsmechanismen sowie lediglich einmaligen Spieles ohne zukünftige Begegnungen (Iterationen) viel eher einen Extremfall als die Regel kollektiven Handelns darstellen(Ostrom, 1990, p. 7). Mit anderen Worten werden erst alle Grundlagen kooperativen Handelns ausgeschlossen, um dann die Schwierigkeit oder sogar Unmöglichkeit von Kooperation zu postulieren, insbesondere, da im Falle des Gefangenendilemmas gerade kein Naturzustand vorliegt, sondern bereitseine extraktive Institution (durch den Staatsanwalt)vorliegt, die es ausdrücklich darauf anlegt, Kooperation zu vereiteln und eine gewünschte Handlung (Geständnis)zu erzwingen.[10]

Anstelle eines statischen Modelles, bei dem unterstellt wird, die die Akteure seien unfähig, die Regeln, die ihre Anreizstruktur beeinflussen, zu verändern greife in der Realität vielmehr ein dynamisches Modell, bei dem sich die beteiligten Akteure sehr wohl durch Kommunikation, wiederholte Interaktion und gegenseitige Überwachung, Absprachen, glaubwürdige Selbstverpflichtung und Lernen (der Vertrauenswürdigkeit der Kooperationspartner und der Interdependenz der Akteure) auf Regeln und Institutionen einigen können, die ihre jeweiligen Auszahlungsmatrizen so verändern, dass sich langfristige Kooperation mehr lohne als kurzfristiges opportunistisches Verhalten(Ostrom, 1990, p. 182). Dies gilt insbesondere dann, wenn lange Interaktionszeiträume und gewachsene Normen die Bildung von sozialem Kapital ermöglichen, um das Kooperationsproblem zu lösen, wie sie an einer Fülle von empirischen Beispielen gelungener Allmende-Institutionen belegt.[11]

Doch selbst aus einer Art fiktiven anfänglichen hobbesschen Naturzustand heraus können Institutionen automatisch aus dem Eigennutz und ohne gewolltes Zutun einer Instanz außerhalb der rational agierenden Individuen selbst entstehen, wenn oben erwähnte Bedingungen erfüllt sind. Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass sich Menschen in sequentiellen und inkrementellen Schritten selbst organisieren, wobei sie Selbstverpflichtungen eingehen, die sie in der robusten, bedingten Strategie tit for tat immer weiter zu ihrem gegenseitigen langfristigen Vorteil ausbauen, bis sich letztlich eine feste Institution mit festen Regeln, Kontrollmechanismen und Sanktionen installiert, durch die ein Gleichgewicht gegenseitiger Kooperation entsteht. Dadurch ist es Gruppen von Menschen möglich de facto politische Macht aufzubauen und zusätzliche Einnahmen (Ressourcen) durch die wirtschaftliche Kooperation zu generieren. Der Ressourcenzuwachs verstärkt ihre de facto politische Macht dabei abermals (siehe Acemoğlu).

3.2. J. K. Galbraith: Dialektik der Macht undCountervailing Power

Wenn Elinor Ostrom also überzeugend nachzuweisen imstande ist, dass Selbstorganisation zur Nutzenmaximierung in effizienten inklusiven Institutionen nicht nur möglich, sondern auch gängig ist, so wird mit John Kenneth Galbraiths Idee der Countervailing Power deutlich, dass es nicht allein die Aussicht auf Nutzenmaximierung, sondern bereits die bloße Existenz von extraktiven Institutionen ist, die den evolutiven Prozess der Selbstorganisation vorantreibt, wie erin seinem erweiterten Essay American Capitalism: The Concept of Countervailing Power (1952) darlegt.

Dort argumentiert er, dass Marktmacht aufgrund der Rentengewinne, die sie generiert, für die davon negativ Betroffenen einen unmittelbaren Anreiz schafft, sich ebenfalls so umzustrukturieren, zusammenzuschließen und zu organisieren, dass diese Renten ganz oder teilweise wieder angegriffen und umverteilt werden können, mithin also eine Gegenmacht zur herrschenden Macht zu schaffen (Galbraith, 1952, p. 118). Diesen Gedanken erweitert er in seiner Anatomie der Macht (1987) zu einem allgemeinen Wesensmerkmal der Macht und bezeichnet den sich daraus ergebenden dynamischen Prozess als „Dialektik der Macht“(Galbraith, 1987, p. 20). Damit liefert er eine passende Ergänzung zu Acemoğlu, indem er einen intrinsischen Motivationsfaktor deutlich macht, der den institutionellen Wandel im ansonsten zur Persistenz neigenden Modell anstößt. Zuzüglich muss erwähnt werden, dass die de facto Machtverhältnisse über die intrinsische, d.h. die bloße Existenz von Renten, angestoßene Dynamik hinaus natürlich umso stärker variieren, je dynamischer sich das äußere Umfeld der Wirtschaft ändert (z.B. durch technologische Schocks).

4. Die moderne Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft als Vehikel der Gegenmacht

Da sowohl Ostrom als auch Galbraith explizit auf Genossenschaften als besonders geeignete Institutionen kollektiven Handelns einerseits und der Organisation von Gegenmacht andererseits verweisen, sollen diese im Folgenden auf diejenigen institutionellen Merkmale hin untersucht werden, die ihnen diese Eigenschaften verleihen.[12]

4.1. Definition

Das deutsche Genossenschaftsgesetz (GenG) definiert Genossenschaften als „Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern“ (§1, Abs. (1) GenG).[13]

Damit ergeben sich die drei Wesensmerkmale der Genossenschaften als

a. Offene Mitgliedschaft
b. Förderauftrag
c. Gesellschaft gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs.

4.2. Merkmale

4.2.1. Offene Mitgliedschaft

Die Offene Mitgliedschaft bedeutet, dass jeder, der die satzungsmäßigen Voraussetzungen erfüllt, der Genossenschaften beitreten kann, wenn er sich in freiwilliger Entscheidung dazu entschließt (Beitrittsfreiheit) (Winter, 1982, p. 55). Dabei sind Beitritt (§15 GenG) und Austritt (§65, Abs. (1) GenG) formal-juristisch sowie praktisch unkompliziert und der zu leistende Geschäftsanteil (§7, 1. GenG) oft verhältnismäßig gering (geringe Eintrittsbarrieren). All dies sorgt dafür, dass Genossenschaften als Vehikel der Gegenmacht innerhalb kurzer Zeit eine sehr breite Masse an Menschen erreichen, aufnehmen und organisieren können. Genossenschaften haben deshalbgegenüber anderen Gesellschaftsformen oder Personenverbänden in der Regel sehr viele Mitglieder (Winter, 1982, p. 61). Noch wichtiger ist, dass sie wegen der geringen Eintrittsbarrieren besonders einfachere Schichten der Gesellschaft ohne nennenswerte unternehmerische Vorbildung oder Kapital leicht und flächendeckend erreichen und einbinden können.

[...]


[1] Helmut Arndt war von 1957 bis 1978 Professor an der Freien Universität zu Berlin und Direktor der Institute für Volkswirtschaftslehre und Konzentrationsforschung.

[2] Modelltheoretisch sind die Daten die Prämissen der Modelle (Arndt, 1971, p. 99).

[3] „…we think of good economic institutions as those that provide security of property rights and relatively equal access to economic resources to a broad cross-section of society.“ (Acemoğlu et al., 2005, p. 395)

[4] Eine verblüffend ähnliche Gegenüberstellung von Herrschaft und Genossenschaft stammt vom deutschen Rechtshistoriker Otto von Gierke (1841-1921) und umfasst die zwei idealtypischen möglichen Formen menschlicher Interaktion: Der eine Pol ist die Herrschaft, laut von Gierke der vertikale soziale, hierarchische Stufenbau von Herren und Abhängigen in ungleicher Machtverteilung; das andere Extrem ist die Genossenschaft – hier begegnen sich Menschen in ihren ganzen Lebensverhältnissen, d.h. rechtlich, wirtschaftlich, gesellschaftlich, als Gleiche. Franz Oppenheimer hat diese Unterteilung später in seiner Analyse des Staates als organisierte Form der Herrschaft aufgegriffen und den beiden Extremen jeweils eine Methode der Güteraneignung zugeordnet: das politische Mittel, also die unentgeltlichen Aneignung fremder Arbeit (als Rente ohne eigene Gegenleistung), und das ökonomische Mittel durch eigene Arbeit und wertäquivalenten Tausch gegen fremde Arbeit.

[5] Für eine genauere Untersuchung, wie extraktive Institutionen Verzerrungen und Ineffizienzen auslösen siehe (Acemoğlu, 2006; Acemoğlu, 2008; Acemoğlu and Wolitzky, 2009).

[6] Geographie, Kultur und „Glück“ sind für Acemoğlu weitere fundamentale Erklärungsansätze für unterschiedliches Wirtschaftswachstum, werden aber eben aufgrund ihrer Exogenität nicht eingehender behandelt (Acemoğlu, 2009, p. 145).

[7] Dieses Selbstbindungsproblem ist in der Tat die zentrale Annahme in Acemoğlus Modell hinsichtlich der intrinsischen Verschränkung von Effizienz- und Verteilungsfragen.

[8] Acemoğlu befasst sich umfassend mit dieser Problematik, siehe auch (Acemoğlu and Robinson, 2006b, 2006c, 2008).

[9] Zur Modellierung von Persistenz und Pfadabhängigkeit siehe (Acemoğlu and Robinson, 2000; Acemoğlu and Robinson, 2006a).

[10] Die Hintergrundgeschichte des Gefangenendilemmas beschreibt, wie zwei überführte, getrennt verhörte Hauptverdächtige durch den ermittelnden Staatsanwalt aufgrund mangelnder Beweise jeweils vor die Wahl gestellt werden, zum begangenen Verbrechen zu schweigen oder zu gestehen. Dabei wird die Auszahlungsmatrix der Strafen (volle Haftstrafe und Kronzeugenstatus gegenüber Bagatelldelikt bei gemeinsamen Schweigens) so gewählt, dass für beide Gefangenen „Gestehen“ eine dominante Strategie ist, da sie in jedem Fall besser für sie ist als „nicht Gestehen“, egal welche Strategie der Andere spielt. So kommt trotz oder gerade wegen des perfekt rationalen Verhaltens keine Kooperation zwischen den Gefangenen zustande, obwohl sie eigentlich für beide besser (d.h. Pareto-optimal) wäre.

[11] Sie liefert als Beispiele unter Anderem Gemeindebesitz in Hochgebirgsweiden und -wäldern in Törbel, Schweiz (Genossenschaftsgründungsurkunde vom 1. Februar 1483) und in Hirano, Nagaike und Yamanoka in Japan (Tokugawa-Zeit 1600-1867); Bewässerungsinstitutionen der spanischen Huertas in Valencia, Alicante, Murcia und Orihuela (Genossenschaftssatzung vom 29. Mai 1435); Bewässerungsgemeinschaften der philippinischen Zanjeras und Küstenfischerei in Alanya, Türkei(Ostrom, 1990, p. 61).

[12] Galbraith: Einkaufsgenossenschaften für unabhängige Einzelhändler als Antwort auf die Marktmacht der Produzenten (Galbraith 1952, 124), Konsumgenossenschaften wie die schwedische Kooperative Forbundet und die britischen Co-operative Wholesale Societies als Gegengewicht im Konsumgütermarkt oder die Grange League Federation, die Eastern States Farmer’s Exchange und die Illinois Farm Supply Company als Agrarbetriebsmitteleinkaufsgenossenschaften (Galbraith 1952, 132).

[13] Bezüglich der Anwendbarkeit des deutschen Genossenschaftsgesetzes für polnische Vorschusskassen: Die polnischen Kreditgenossenschaften in Posen sind in der Anfangsphase von 1860 bis 1871 noch fest mit der deutschen Genossenschaftsbewegung verbunden und orientieren sich eng an der Konzeption der Kreditgenossenschaften von Hermann Schultze-Delitzsch (1808-1883) (Lorenz, 2006, p. 188). Dieser entwirft auch das Genossenschaftsgesetz, das er als Landtags- und Reichstagsabgeordneter in den Preußischen Landtag einbringt und durchsetzt, sodass es 1867 erlassen und 1871 auf das vereinte Reich ausgedehnt wird (Winter, 1982, p. 82)(Faust, 1965, p. 200). Da es Teil der polnischen Organischen Arbeit ist, innerhalb des rechtlichen Rahmens zu operieren, werden die polnischen Genossenschaften in der preußischen und ab 1871 deutschen Provinz Posen bis 1918 nach dem deutschen Genossenschaftsgesetz organisiert sein. Schon die frühere Version des Gesetzes trägt die wesentlichen Merkmale des heutigen, auf der (ebenfalls von Schultze-Delitzsch revidierten) Novellierung vom 01. Mai 1889 basierenden Genossenschaftsgesetzes, sodass diese wesentlichen Merkmale anhand des aktuellen Gesetzes erklärt werden können (Winter, 1982, p. 82). Aktuell ist das Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz – GenG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2230), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102)(“Genossenschaftsgesetz - GenG,” n.d., p. 1).

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Details

Titel
Ökonomische Macht und genossenschaftliche Gegenmacht. Polnische Genossenschaften in der Provinz Posen vor dem Ersten Weltkrieg
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin  (Institut für Wirtschaftsgeschichte)
Note
1,7
Autor
Jahr
2014
Seiten
39
Katalognummer
V281101
ISBN (eBook)
9783656762973
ISBN (Buch)
9783656762966
Dateigröße
902 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Macht, Ökonomische Macht, Politische Macht, Wirtschaftswissenschaften, Galbraith, Elinor Ostrom, Ostrom, John Kenneth Galbraith, Daron Acemoglu, Acemoglu, Polen, Posen, Genossenschaften, Countervailing Power, Institutionsökonomie, Institutionenökonomie, Wachstumstheorie, Wirtschaftsgeschichte, Marian Walter, Walter, Nikolaus Wolf, Marktmacht, Institution, Institutionen, Why Nations Fail, Acemoglu Robinson, Provinz Posen, Preußen, Pre WWI, Polnische Frage, Volkswirtschaft, Institutioneller Wandel, Organisation, Gegenmacht, Eigenorganisation, de facto politische Macht, de jure political power
Arbeit zitieren
Marian Walter (Autor:in), 2014, Ökonomische Macht und genossenschaftliche Gegenmacht. Polnische Genossenschaften in der Provinz Posen vor dem Ersten Weltkrieg, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/281101

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Titel: Ökonomische Macht und genossenschaftliche Gegenmacht. Polnische Genossenschaften in der Provinz Posen vor dem Ersten Weltkrieg



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