Im Bereich der Formgebung hat sich in den letzten Jahrzehnten weltweit ein deutlicher Funktionswandel vollzogen. So entwickelte sie sich von einer reinen Zweckgebundenheit von Teilen oder aber reinen Verzierung kunstgewerblicher Gegenstände zu einem eigenständigen absatzfördernden Zusatznutzen- und Informationsträger. Die Kombination aus Zweck und Aussehen, das Design, gewann so erheblich an Bedeutung. Um Wettbewerbsnachteile europäischer Hersteller gegenüber anderen, auch internationalen Wirtschaftsräumen, zu verringern, war es geboten, die alten Geschmacksmustergesetze der europäischen Nationalstaaaten in eine gemeinsame Fassung zu bringen, d. h. abzuändern. Das alte Recht verhinderte zudem einen effektiven, europaweiten Designschutz. Durch erhebliche Unterschiede der Rechtlage in den einzelnen Ländern, war die Herbeiführung eines Schutzes sehr zeit-, und kostenintensiv und mit hoher Rechtsunsicherheit verbunden, da der Schutzsuchende gezwungen war, Kenntnis über jede Rechtslage zu erwerben. Zur Schaffung eines funktionierenden Binnenmarktes hat die Europäische Kommission 1993 einen Vorschlag für die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster, sowie einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Rechtsschutz von Mustern vorgelegt. Dabei entstand eine Richtlinie, die eine Angleichung der nationalen Rechte bewirkte und eine Verordnung, die es ermöglichte, einen einheitlich rechtlichen Schutz für gewerbliche Muster innerhalb der Europäischen Union zu erwerben.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1) Teil Das Geschmacksmusterrecht
A) Begriffliche Definition
B) Wirtschaftliche Bedeutung
2. Teil Internationales Geschmacksmusterrecht vor der europäischen Richtlinie
A) Situation des Geschmacksmusterrechts in den einzelnen Mitgliedsstaaten
B. Exkurs: Das „Design patent“ in den USA und Japan
C) Internationale Übereinkommen als Vorreiter des Gemeinschaftsgeschmacksmusters
I. Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ)
II. Die revidierte Berner Übereinkunft (RBÜ)
III. TRIPs-Abkommen
IV. Das Haager Musterabkommen (HMA)
D) Die Entwicklung der Richtlinie und der Verordnung
I . Diskussionsentwurf des Max-Planck-Instituts (MPI Entwurf)
II. Das Grünbuch der EG Kommission
III. Die Vorschläge für eine Verordnung über das Gemeinschafts geschmacksmuster und die Richtlinie über den Rechtsschutz von Mustern
3. Teil Die Umsetzung der Richtlinie und der Verordnung
A) Erwartungen für die Praxis
B) Die Richtlinie
I. Allgemeine Bestimmungen
II. Schutzvoraussetzungen
C) Die Verordnung
4) Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit analysiert die Entwicklung und Harmonisierung des europäischen Geschmacksmusterrechts. Ziel ist es aufzuzeigen, wie durch die Einführung der Richtlinie und der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster ein einheitlicher, funktionierender Schutzraum für Design geschaffen wurde, um den Binnenmarkt zu stärken und Wettbewerbsverzerrungen abzubauen.
- Historische Entwicklung des Geschmacksmusterrechts in Europa
- Vergleich internationaler Ansätze und Übereinkommen (PVÜ, RBÜ, TRIPs, Haager Abkommen)
- Die Rolle der Kommission und die Entwicklung der europäischen Rechtsakte
- Rechtliche Anforderungen an Neuheit und Eigenart bei Mustern und Modellen
- Die Auswirkungen der Harmonisierung auf die Praxis und den Wettbewerb
Auszug aus dem Buch
Die Entwicklung der Richtlinie und der Verordnung
Aufgrund der Erkenntnis, dass Design nicht mehr nur ein wichtiges Ausdrucksmittel ist, sondern eine Marketingfunktion hat und damit das Recht zum Schutz der Formgebung nicht mehr zeitgemäß ist, wurde 1990 ein Diskussionsentwurf von der Arbeitsgruppe des Max-Planck- Institutes für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht erarbeitet und veröffentlicht.
Ein Ziel war es, eine Regelung zu schaffen, die einen ausreichenden Schutz von industriellen Produktgestaltungen sichert. Durch unterschiedliche Gesetzeslagen entstehende Erschwernisse im freien Warenverkehr galt es zu beseitigen. Auch waren die durch die territoriale Begrenzung der Schutzrechte entstehenden Hindernisse im Europäischen Binnenhandel durch ein einheitliches Konzept und eine stimmige Gesamtregulierung zu beseitigen. Es galt, die Eigenständigkeit des Designschutzes im Verhältnis zum Geschmacksmuster hervorzuheben und die Unabhängigkeit vom Patentrecht zu betonen. Dies würde den Bedürfnissen der designorientierten Industrie und der selbstständigen Designer gerecht werden. Das Musterrecht sollte als selbstständiges und gleichwertiges Recht neben den Immaterialgüterrechten stehen.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Beschreibt den Funktionswandel des Designs von reiner Verzierung zum wirtschaftlichen Wettbewerbsfaktor und die Notwendigkeit eines einheitlichen europäischen Schutzes.
1) Teil Das Geschmacksmusterrecht: Definiert den Begriff Geschmacksmuster und erläutert die zunehmende wirtschaftliche Bedeutung von Design als Wettbewerbselement für Unternehmen.
2. Teil Internationales Geschmacksmusterrecht vor der europäischen Richtlinie: Analysiert die heterogene Rechtslage in den Mitgliedsstaaten sowie die Rolle internationaler Abkommen als Vorläufer der europäischen Harmonisierung.
3. Teil Die Umsetzung der Richtlinie und der Verordnung: Erörtert die Erwartungen an die Praxis, die spezifischen rechtlichen Bestimmungen und die Funktionsweise des Gemeinschaftsgeschmacksmusters.
4) Fazit: Zieht Bilanz über das Bestreben der Kommission, durch die neuen Regelungen den Binnenmarkt zu fördern, und weist auf verbleibende Defizite bei der Verfahrenseinheitlichkeit und Ersatzteilschutzregelungen hin.
Schlüsselwörter
Geschmacksmuster, Europäisches Wirtschaftsrecht, Designschutz, Harmonisierung, Binnenmarkt, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Neuheit, Eigenart, gewerblicher Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Wettbewerbsfähigkeit, Richtlinie, Verordnung, Ersatzteile
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Schaffung eines einheitlichen europäischen Schutzrechts für gewerbliche Muster und Modelle sowie der Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften in diesem Bereich.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zentrale Themen sind die historische Entwicklung des Geschmacksmusterrechts, die Rolle internationaler Übereinkommen, die Entstehungsgeschichte der EU-Richtlinie und -Verordnung sowie deren praktische Auswirkungen.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist die Untersuchung, wie durch die europäische Harmonisierung ein effektiver Designschutz erreicht wurde, um den europäischen Binnenmarkt zu unterstützen und Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die auf der Analyse von Gesetzestexten, Richtlinien, Diskussionsentwürfen (wie dem MPI-Entwurf) und der Auswertung juristischer Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil deckt den Vergleich der nationalen Rechtssysteme vor der Harmonisierung, die Entwicklung der europäischen Rechtsakte durch EG-Kommission und Gremien sowie die detaillierte Umsetzung und Anwendung der neuen Schutzregeln ab.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen zählen Geschmacksmuster, Designschutz, Binnenmarkt, Harmonisierung, Neuheit, Eigenart und gewerblicher Rechtsschutz.
Wie wirken sich die Ersatzteilregelungen auf den Wettbewerb aus?
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die Sonderregelungen für Ersatzteile den Wettbewerb beeinflussen und insbesondere die Muster der Automobilindustrie gegenüber anderen Branchen benachteiligen können.
Was sind die wesentlichen Kritikpunkte der Autorin?
Die Autorin kritisiert insbesondere das Fehlen eines europaweit einheitlichen Verfahrens zur Sanktionierung von Rechtsverletzungen und die diskriminierenden Aspekte der Spezialregelungen für Ersatzteile.
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- Carina Helbig (Author), 2004, Die Geschmacksmusterrichtlinie und die Verordnung über Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28273