Im Bereich der Formgebung hat sich in den letzten Jahrzehnten weltweit ein deutlicher Funktionswandel vollzogen. So entwickelte sie sich von einer reinen Zweckgebundenheit von Teilen oder aber reinen Verzierung kunstgewerblicher Gegenstände zu einem eigenständigen absatzfördernden Zusatznutzen- und Informationsträger. Die Kombination aus Zweck und Aussehen, das Design, gewann so erheblich an Bedeutung. Um Wettbewerbsnachteile europäischer Hersteller gegenüber anderen, auch internationalen Wirtschaftsräumen, zu verringern, war es geboten, die alten Geschmacksmustergesetze der europäischen Nationalstaaaten in eine gemeinsame Fassung zu bringen, d. h. abzuändern. Das alte Recht verhinderte zudem einen effektiven, europaweiten Designschutz. Durch erhebliche Unterschiede der Rechtlage in den einzelnen Ländern, war die Herbeiführung eines Schutzes sehr zeit-, und kostenintensiv und mit hoher Rechtsunsicherheit verbunden, da der Schutzsuchende gezwungen war, Kenntnis über jede Rechtslage zu erwerben. Zur Schaffung eines funktionierenden Binnenmarktes hat die Europäische Kommission 1993 einen Vorschlag für die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster, sowie einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Rechtsschutz von Mustern vorgelegt. Dabei entstand eine Richtlinie, die eine Angleichung der nationalen Rechte bewirkte und eine Verordnung, die es ermöglichte, einen einheitlich rechtlichen Schutz für gewerbliche Muster innerhalb der Europäischen Union zu erwerben.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- 1) Teil Das Geschmacksmusterrecht
- A) Begriffliche Definition
- B) Wirtschaftliche Bedeutung
- 2. Teil Internationales Geschmacksmusterrecht vor der europäischen Richtlinie
- A) Situation des Geschmacksmusterrechts in den einzelnen Mitgliedsstaaten
- B. Exkurs: Das „Design patent“ in den USA und Japan
- C) Internationale Übereinkommen als Vorreiter des Gemeinschaftsgeschmacksmusters
- I. Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ)
- II. Die revidierte Berner Übereinkunft (RBÜ)
- III. TRIPS-Abkommen
- IV. Das Haager Musterabkommen (HMA)
- D) Die Entwicklung der Richtlinie und der Verordnung
- I. Diskussionsentwurf des Max-Planck-Instituts (MPI Entwurf)
- II. Das Grünbuch der EG Kommission
- III. Die Vorschläge für eine Verordnung über das Gemeinschafts-geschmacksmuster und die Richtlinie über den Rechtsschutz von Mustern
- 3. Teil Die Umsetzung der Richtlinie und der Verordnung
- A) Erwartungen für die Praxis
- B) Die Richtlinie
- I. Allgemeine Bestimmungen
- II. Schutzvoraussetzungen
- C) Die Verordnung
- 4) Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Geschmacksmusterrichtlinie und der Verordnung über Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Ziel ist es, die Entwicklung des europäischen Geschmacksmusterrechts vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Design als wirtschaftlichem Faktor zu analysieren. Die Arbeit beleuchtet die rechtliche Situation in den europäischen Mitgliedsstaaten vor der Einführung der Richtlinie, die Relevanz internationaler Übereinkommen für die Gestaltung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters sowie die Auswirkungen der Richtlinie und Verordnung auf die Praxis.
- Entwicklung des Geschmacksmusterrechts in Europa
- Relevanz des Designs als wirtschaftlicher Faktor
- Harmonisierung des europäischen Geschmacksmusterrechts
- Auswirkungen der Richtlinie und Verordnung auf die Praxis
- Ziele und Funktionen des Gemeinschaftsgeschmacksmusters
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung:
Die Einleitung stellt die Bedeutung des Designs im Kontext des wirtschaftlichen Wettbewerbs und der Notwendigkeit einer Harmonisierung des europäischen Geschmacksmusterrechts heraus. Sie führt die Entstehung der Geschmacksmusterrichtlinie und der Verordnung über Gemeinschaftsgeschmacksmuster als Reaktion auf die Herausforderungen des Binnenmarktes ein.
- 1) Teil Das Geschmacksmusterrecht:
Dieser Teil definiert den Begriff des Geschmacksmusters und erläutert seine wirtschaftliche Bedeutung. Er beleuchtet die Relevanz des Designs als Wettbewerbsfaktor und die Notwendigkeit des Schutzes von Designinnovationen.
- 2. Teil Internationales Geschmacksmusterrecht vor der europäischen Richtlinie:
Dieser Teil analysiert die rechtliche Situation des Geschmacksmusterrechts in den einzelnen Mitgliedsstaaten vor der Einführung der Richtlinie. Er untersucht die Unterschiede in den nationalen Rechtsordnungen und die Rolle internationaler Übereinkommen wie der Pariser Verbandsübereinkunft, der Berner Übereinkunft, des TRIPS-Abkommens und des Haager Musterabkommens für die Entwicklung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters.
- 3. Teil Die Umsetzung der Richtlinie und der Verordnung:
Dieser Teil befasst sich mit den Erwartungen an die praktische Umsetzung der Richtlinie und der Verordnung. Er analysiert die allgemeinen Bestimmungen der Richtlinie, die Schutzvoraussetzungen für Geschmacksmuster und die Inhalte der Verordnung über Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
Schlüsselwörter
Geschmacksmusterrecht, Design, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Richtlinie, Verordnung, Harmonisierung, wirtschaftlicher Faktor, Wettbewerbsvorteil, Schutz des geistigen Eigentums, Designrecht, europäisches Wirtschaftsrecht, Binnenmarkt.
- Arbeit zitieren
- Carina Helbig (Autor:in), 2004, Die Geschmacksmusterrichtlinie und die Verordnung über Gemeinschaftsgeschmacksmuster, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28273