Die Übertragung einzelner Kompetenzen aus dem Recht der Wirtschaft durch die Föderalismusreform auf die Länder hat eine breite Diskussion um die Reichweite der Ersetzungsbefugnis entfacht. Auf der einen Seite besteht seit 2006 de lege ferenda ein Handlungsbedarf, um im Gewerberecht mit der europäischen Entwicklung des Binnenmarktes Schritt zu halten, auf der anderen Seite zögern die Länder angesichts der Unwägbarkeiten bzgl. ihres Handlungsspielraums aktiv zu werden. Dies ist aber nur die eine Seite der Medaille: In deutschen Innenstädten wird eine metastasenhafte Ausbreitung von Spielhallen beklagt, gegen die die Länder mit einem Paket an Maßnahmen entschlossen vorgehen möchten. Dieser Sektor erwirtschaftet mit 210.000 Geldspielgeräten unter Ausnutzung des Spieltriebs einen Bruttoumsatz von rund 35 Mrd. Euro im Jahr. Die daraus entstehenden, durchaus nicht neuen Folgen in Form von Therapien, Sozialleistungen und Beschaffungskriminalität trägt die Allgemeinheit. Umgekehrt hat sich nur eine Hand voll Bundesländer dazu entschlossen, im Gaststättenwesen auf den Handlungsbedarf, den die Dienstleistungsrichtlinie mit sich brachte, zu reagieren. Potenzielle Strafzahlungen i.H.v. über 144.000.000€ haben sich durch ein von der EU-Kommission beantragtes Zwangsgeld gegen die BRD wegen Nicht-Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie bereits angesammelt. Aufgrund der zahlreichen aktuellen Literatur und Rechtsprechung bleibt diese Arbeit auf das Spielhallen- und Gaststättenrecht beschränkt .
Inhaltsverzeichnis
A. Problemaufriss
I. Die Landeskompetenz für das Recht der Spielhallen
II. Gesetzgebungskompetenz im Glücksspielrecht
III. Das Problem der unmittelbaren Gegenstände des Rechts der Spielhallen
IV. Aktuelle Probleme des Spielhallenrechts
V. Die formelle Rechtmäßigkeit der Landesspielhallengesetze: Reichweite und Inhalt des Rechts der Spielhallen nach Art.74 I Nr.11 GG
1. Standpunkt 1: Enge Auslegung aufgrund normativ vorgeprägtem Begriffsverständnisses
2. Standpunkt 2: Enge Auslegung aufgrund normativ vorgeprägtem Begriffsverständnisses mit Erweiterung auf die SpielV
3. Standpunkt 3: Weite Auslegung aufgrund eines faktisch-deskriptiven Begriffsverständnisses
4. Standpunkt 4: Extensive Auslegung auf das gesamte gewerbliche Spielrecht
VI. Auslegung von Art.74 I Nr.11 GG orientiert am klassischen Methodenkanon
1. Identität des unmittelbaren Gegenstands mit einer Kompetenzmaterie
Auslegung nach dem Wortlaut
a) Der normativ-rezeptive Begriff der Spielhalle
b) Umfasst §33i GewO personenbezogene Maßnahmen?
c) Zwischenergebnis
d) Der faktisch-deskriptive Begriff der Spielhalle
e) Das Dilemma des richtigen Wortlauts: faktisch-deskriptiver oder normativ-rezeptiver Spielhallenbegriff?
aa) Der Primat der Verfassung oder der Verstoß gegen das Verbot der gesetzeskonformen Verfassungsinterpretation
(1) Fehlende normative Vorprägung
i. Die Genese des Wortlauts „Recht der Spielhallen“ – Hypothetische Urteile
ii. Der Negativkatalog als Rückausnahme i.S.v. Art. 30 und 70 GG
iii. „Ähnliche Unternehmen“ und der Negativkatalog – keine Lücke für Analogieschlüsse
(2) Keine Rechtstradition im Spielhallenrecht
bb) Zwischenergebnis
2. Einfügung in die normative Struktur Auslegung nach der Systematik des grundgesetzlichen Kompetenzkatalogs
a) Auslegung nach dem notwendigen Zusammenhang zwischen Spielgeräterecht und Spielhallenrecht
b) Art.74 I Nr.11 im Verhältnis zu Art.125a I S.2 GG
c) Ablösbarkeit der SpielV
d) Zwischenergebnis
3. Exkurs: Das Bodenrecht und das Verbot der Mehrfachkonzession Abgrenzungsfragen zwischen Art.74 I Nr.11 und Nr.18 GG
4. Teleologische Auslegung und historische Genese des Rechts der Spielhallen
VII. Fragen der materiellen Rechtmäßigkeit landesrechtlicher Vorschriften
B. Eigene Stellungnahme und kritische Würdigung
I. Die Landeskompetenz für das Recht der Gaststätten
II. Bestimmung der Reichweite der Landeskompetenz Auslegung nach Wortlaut und Systematik
1. Normativ-rezeptive oder faktisch-deskriptive Begriffsbestimmung?
2. Zwischenergebnis
3. Anpassungskompetenz aus Art.125a I S.1 GG
4. Unionrechtskonforme Auslegung von Art.125a I S.1 GG
5. Zwischenergebnis
C. Eigene Stellungnahme und kritische Würdigung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit landesrechtlicher Regelungen im Bereich des Spielhallen- und Gaststättenrechts nach der Föderalismusreform 2006. Ziel ist es, die Reichweite der durch Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG übertragenen Gesetzgebungskompetenz der Länder präzise zu bestimmen und zu klären, ob diese einen faktisch-deskriptiven oder einen normativ-rezeptiven Begriffsansatz verfolgt.
- Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Gewerbe- und Glücksspielrecht.
- Auslegungsmethodik von Kompetenztiteln im Grundgesetz unter besonderer Berücksichtigung der Föderalismusreform.
- Spannungsfeld zwischen landesrechtlicher Spielhallenregulierung und bundesrechtlichen Vorgaben (Bauplanungsrecht, GewO).
- Fragen der materiellen Rechtmäßigkeit, insbesondere im Hinblick auf Berufsausübungs- und Berufswahlfreiheit.
- Europarechtliche Implikationen und das Verhältnis zu Art. 125a GG.
Auszug aus dem Buch
Die Landeskompetenz für das Recht der Spielhallen
Das Recht der Spielhallen wurde durch die Föderalismusreform in die ausschließ liche Gesetzgebungskompetenz der Länder übertragen. Von dieser neuen Kompe tenz machten seit In-Kraft-Treten der Reform am 1.9.2006 alle Bundesländer durch Verabschiedung des GlüStV und eigener Landesspielhallengesetze Ge brauch. Bevor auf aktuelle Fragen (IV.) und auf die bislang höchstrichterlich nicht geklärte Frage der Reichweite der Landeskompetenz zum Recht der Spielhallen eingegangen wird (V.), soll ein kurzer Blick auf die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Glücksspielrecht eine erste Annäherung an das Thema geben (II. und III.).
Zusammenfassung der Kapitel
A. Problemaufriss: Die Einleitung beleuchtet die durch die Föderalismusreform entstandene Kompetenzproblematik bei der Regulierung von Spielhallen und Gaststätten sowie den daraus resultierenden Handlungsbedarf der Länder.
I. Die Landeskompetenz für das Recht der Spielhallen: Dieses Kapitel erläutert die Übertragung der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz für das Recht der Spielhallen auf die Länder mit Wirkung zum 1. September 2006.
II. Gesetzgebungskompetenz im Glücksspielrecht: Es wird dargelegt, wie das Glücksspielwesen dem allgemeinen Polizei- und Gefahrenabwehrrecht der Länder zuzuordnen ist und wie sich dies zur Gewerbefreiheit der Gewerbeordnung verhält.
III. Das Problem der unmittelbaren Gegenstände des Rechts der Spielhallen: Das Kapitel analysiert die Anknüpfungspunkte des Begriffs „Recht der Spielhallen“ an die Gewerbeordnung, insbesondere im Kontext von § 33i GewO.
IV. Aktuelle Probleme des Spielhallenrechts: Hier werden spezifische landesrechtliche Maßnahmen wie Abstandsregelungen, das Verbot von Mehrfachkonzessionen und die Einführung von Sperrdateien kritisch auf ihre verfassungsrechtliche Deckung geprüft.
V. Die formelle Rechtmäßigkeit der Landesspielhallengesetze: Reichweite und Inhalt des Rechts der Spielhallen nach Art.74 I Nr.11 GG: Dieses Kapitel stellt vier unterschiedliche juristische Standpunkte zur Reichweite der Landeskompetenz gegenüber.
VI. Auslegung von Art.74 I Nr.11 GG orientiert am klassischen Methodenkanon: Die Untersuchung wendet die klassischen Auslegungsmethoden (Wortlaut, Systematik, Historie, Teleologie) auf den Kompetenztitel an, um die richtige Begriffsbestimmung zu ermitteln.
VII. Fragen der materiellen Rechtmäßigkeit landesrechtlicher Vorschriften: Das Kapitel befasst sich mit der Verhältnismäßigkeit landesrechtlicher Eingriffe in die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) der Spielhallenbetreiber.
B. Eigene Stellungnahme und kritische Würdigung: Der Verfasser legt seinen eigenen Standpunkt dar und argumentiert für ein faktisch-deskriptives Begriffsverständnis, welches den Ländern eine umfassendere Gestaltungsmacht einräumt.
I. Die Landeskompetenz für das Recht der Gaststätten: Die Problematik wird auf das Gaststättenrecht übertragen, unter Einbeziehung europarechtlicher Vorgaben und aktueller Abgrenzungsfragen.
II. Bestimmung der Reichweite der Landeskompetenz Auslegung nach Wortlaut und Systematik: Es wird erörtert, ob der Gaststättenbegriff ebenfalls faktisch-deskriptiv oder normativ-rezeptiv zu verstehen ist.
C. Eigene Stellungnahme und kritische Würdigung: Abschließend wird die Notwendigkeit eines kohärenten, an der Realität orientierten Kompetenzrahmens betont, der die sachlichen Gefahrenaspekte in den Vordergrund rückt.
Schlüsselwörter
Föderalismusreform, Art. 74 I Nr. 11 GG, Spielhallenrecht, Gaststättenrecht, Gesetzgebungskompetenz, Gewerbeordnung, Glücksspielstaatsvertrag, faktisch-deskriptiver Begriff, normativ-rezeptiver Begriff, Spielhallen, Spielerschutz, Verfassungsinterpretation, Berufsausübungsfreiheit, Kompetenzverteilung, materielles Recht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtlichen Kompetenzbefugnisse der deutschen Bundesländer zur Regelung von Spielhallen und Gaststätten nach der Föderalismusreform 2006.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Auslegung von Kompetenztiteln im Grundgesetz, die Abgrenzung zum Bundesrecht (Gewerbeordnung) und die Vereinbarkeit landesrechtlicher Maßnahmen mit höherrangigem Recht.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Klärung, ob der Kompetenzbegriff „Recht der Spielhallen“ eng (auf § 33i GewO reduziert) oder weit (faktisch-deskriptiv) auszulegen ist, um die landesgesetzgeberischen Spielräume zu bestimmen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit folgt dem klassischen juristischen Methodenkanon, bestehend aus grammatikalischer, systematischer, historischer und teleologischer Auslegung, ergänzt durch eine kritische Würdigung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Auseinandersetzung mit der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit der Landesspielhallengesetze sowie eine Übertragung der Ergebnisse auf das Gaststättenrecht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Föderalismusreform, Kompetenzverteilung, Spielhallenrecht, Gewerbeordnung und Verfassungsinterpretation geprägt.
Wie bewertet der Autor die Ansicht, dass die Kompetenz nur auf § 33i GewO beschränkt sei?
Der Autor lehnt diese restriktive Sichtweise ab, da sie aus seiner Sicht den Wortlaut und die Systematik des Grundgesetzes verkennt und zu einer verfassungsrechtlichen Stagnation führt.
Welche Rolle spielt das Bodenrecht bei der Argumentation?
Das Bodenrecht dient als Exkurs zur Abgrenzung, wobei der Autor verdeutlicht, dass Abstandsregelungen nicht unter dem Deckmantel der Suchtprävention in das Bodenrecht eingreifen dürfen.
Warum ist die Unterscheidung zwischen faktisch-deskriptivem und normativ-rezeptivem Begriff so wichtig?
Die Entscheidung beeinflusst maßgeblich, ob die Länder nur isolierte Erlaubnisfragen regeln dürfen oder ob sie umfassend die inhaltliche Gestaltung und den Betrieb von Spielhallen rechtlich bestimmen können.
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- Paul Aleksander von Heese (Author), 2014, Landesrechtliche Regelungen zum Recht der Wirtschaft. Grundlagen, Anwendungsfelder und aktuelle Rechtsfragen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/288465