Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Relevanz des Themas
1.2 Entwicklung des Golfsports
1.3 Golfplatz Köln Widdersdorf
2 Ökologische Perspektive
2.1 Konfliktpotentiale
2.2 Landschaftsentwicklung
3 Darstellung der verschiedenen Rechtsebenen
3.1 EG-Recht
3.1.1 Umweltverträglichkeitsprüfung
3.1.2 Vogelschutzrichtlinie
3.1.3 Schutzpflicht und FFH-Gebiete
3.2 Bundesrecht
3.2.1 Sport in der Verfassung
3.2.2 Umwelt in der Verfassung
3.3 Länderrecht
3.4 Kommunalrecht
4 Der Golfplatz als Bauvorhaben
4.1 Das Baugesetzbuch im Überblick
4.2 Anforderungen eines Golfplatzes aus baurechtlicher Sicht
4.3 Einstufung als „sonstiges Vorhaben“
5 Direkte Steuerungsmöglichkeiten
5.1 Natur- und Landschaftsschutz
5.2 Arten- ,Biotop- und Tierschutz
5.3 Wasserrecht
5.4 Immissionsschutzrecht
5.5 Wald- und Forstrecht
6 Indirekte Steuerungsmöglichkeiten
6.1 Landschaftsplanung
6.2 Bauordnungsrecht
6.3 Bauplanungsrecht
7 Zusammenfassung und Fazit
8 Literaturverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Entwicklung der Anzahl der Golfspieler von 2002 bis 2012
Tabelle 2: Anzahl der Golfanlagen in Deutschland nach Verbänden
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten.
Abstract
As far as the sport of golf is concerned, there is a rising demand realizable over the past years. Consequently there will be much more and more intensive loads for nature due to the increasing frequency of areas to play golf. In this case, the building and environmental regulations have to be highlighted. It is a challenging task of the German law, especially the sport law, to harmonize the opposing interests, namely the ones of the sportsmen and the ones of the nature. The golf facility in Cologne Widdersdorf is the object which will be examined.
A golf facility has good and bad sides. On the one hand there are a lot of conflict opportunities with the nature such as destroying the animals’ living spaces and using chemical means for maintaining the playground. On the other hand building such a facility makes contributions to the development of the landscape like rising biotopes.
Planning a golf place requires a consideration of the law and guidelines made by the EU, Federal Republic of Germany, states and finally by the communities. Usually it is advisable, to divide legal steering instruments into direct and indirect ones. Direct ones hardly have any flexibility. These are laws such as the Federal Nature Conservation Act, Building Act and Water Resources Act. As to the indirect options, the forward-relatedness is characteristic. These are landscape, use and urban plans. They enable much more flexibility since problems could be solved during the planning process.
The bachelor thesis provides an overview and deeper analysis of the legal instruments’ usage to balance the interests between sport and nature, especially in terms of golf. The main message the assignment wants to get across is, that the rights situation in sport is not always clear and that different aspects as well as laws have to be regarded. As a result of the examination, the German Sports Law lacks special guidelines for golf facilities. There are no golf place related rules. However improvements within in the law could soften the conflict and accelerate decisions.
1 Einleitung
1.1 Relevanz des Themas
„Der Golfsport erfreut sich seit vielen Jahren einer wachsenden Medienpräsenz“ (Steingrube & Ziebarth, 2005, S. 5). Nationale sowie internationale Golfturniere sind Bestandteil der Sportnachrichtenerstattung. Früher war diese Sportart der oberen Gesellschaftsschicht vorbehalten und galt als extravagant. Mittlerweile hat sie sich zu einer bedeutenden Breitensportart entwickelt, die nachweislich vermehrt von Jugendlichen praktiziert wird. Auch Senioren finden sich in der Zielgruppe wieder, um beispielsweise von den gesundheitlichen Aspekten zu profitieren. Die physischen Anforderungen an das Herzkreislaufsystem sind gering, d.h. es wird sich zu keinem Zeitpunkt im anaeroben Bereich bewegt. Die Spieler legen bei einer 18-Loch Anlage geschätzte 8 km zurück, was sich positiv auf den Bewegungsapparat und die Gesundheit auswirkt. (Boldt, Ferrauti & Wolff, 2000).
Längst wurde der Golfsport auch von der Wirtschaft als profitable Kommunikationsplattform entdeckt. Audi als Haupt- und Sky als Premiumsponsor zählen zu den großen Geldgeber, die Millionenbeträge investieren (http://www.golf.de/dgv/sponsoren.cfm, Zugriff am 11.06.2014).
„Gerade diejenigen Sportarten, die in der freien Natur betrieben werden mit dem Ziel, sportliche Erfolgserlebnisse mit dem Erleben der Natur zu kombinieren, beeinträchtigen eben diese Natur häufig am nachhaltigsten“ (Weisemann & Spieker, 1997, S. 2010). So auch der Golfsport. Dem Jahresbericht 2012 des Deutschen Golf Verbandes zu Folge nimmt die Zahl der aktiven Golfer jährlich zu. Im Jahr 2012 betrug die Anzahl der Golfer 635.097. Der Boom des Golfsports führt zu einer erhöhten Frequentierung von bereits genutzten Gebieten. Dabei werden nicht selten Belastungsgrenzen überschritten, zusätzlich entstehen erhebliche Störwirkungen auf Flora und Fauna (Winkelmann & Wilken, 1998). Die vermehrten Planungen und Errichtungen von Golfanlagen zeugen von der positiven Nachfrageentwicklung. Nordrhein-Westfahlen und Bayern sind die größten Landesverbände. Dort befinden sich über 150 Anlagen, mit 173 bzw. 196 DGV-Mitglieder. Diese Tatsachen sind entscheidende Katalysatoren für die gestiegene Belastungen von Natur und Umwelt für die sich der Sport verantworten muss.
Das Hauptproblem besteht also darin, die Ansprüche und Interessen der Sportler mit denen des Landschafts- und Naturschutzes sowie mit öffentlichen Belangen in Einklang zu bringen.
Von herkömmlichen Lösungsvorschlägen für Sport-Umwelt-Konflikte wie Aufklärungsarbeit bzw. Empfehlungen und Informationsveranstaltungen wird im Rahmen dieser Arbeit weitestgehend abgesehen. Laut Winkelmann und Wilken (1998, S. 2) mangelt es „an der differenzierten und vor allem dem differenzierten Einsatz rechtlicher Instrumente zur Lösung von Sport-Umwelt-Konflikten“. In diesem Zusammenhang betonen sie die Unübersichtlichkeit und Uneinheitlichkeit der Rechtslage. Genau an dieser Stelle setzen die vorliegenden Ausführungen an. Sie versuchen die rechtlichen Steuerungsmechanismen und –optionen bezogen auf den Bau einer Golfsportstätte näher zu beleuchten sowie umweltrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.
Im Folgenden wird der Aufbau dieser Arbeit grob umrissen.
Zunächst wird die Entwicklung des Golfsports skizziert, um die Bedeutsamkeit dieser Sportart besser im Gesamtkontext einordnen zu können. Anschließend wird der Untersuchungsgegenstand, der Golfplatz in Köln Widdersdorf, beschrieben und klassifiziert.
Im zweiten Kapitel liegt der Schwerpunkt auf der Betrachtung der ökologischen Perspektive einer Golfanlage. Dabei werden Konfliktpotentiale und Landschaftsentwicklungsmöglichkeiten erläutert.
Abschnitt 3 konzentriert sich auf die Darstellung der verschiedenen Rechtsebenen und die Abklärung von Kompetenzen sowie Zuständigkeiten. Bereits auf EU- und Bundesebene werden Richtlinien und Gesetze tangiert, die unmittelbar Planungsaufgaben der Länder sowie Kommunen beeinflussen.
Schließlich wird die Errichtung einer Golfsportstätte als Bauvorhaben aus rechtlicher Sicht analysiert. Das Baugesetzbuch wird überblicksartig vorgestellt und entscheidende Inhalte bzw. Stellen herausgearbeitet. Danach wird die Frage geklärt, warum sich ein derartiges Bauprojekt im rechtlichen Rahmen eines „sonstigen Vorhabens“ bewegt und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind.
Kapitel 5 und 6 beziehen sich auf die direkten und indirekten Steuerungsmöglichkeiten. Rechtliche Grundlage bildet das Umweltrecht mit den relevanten Gesetzen. Zuletzt soll noch auf planerische Aspekte eingegangen werden.
Eine Zusammenfassung mit den wesentlichen Erkenntnissen und ein Fazit runden die Arbeit ab.
1.2 Entwicklung des Golfsports
Zählte Golf zu Beginn des 20. Jahrhunderts zu jenen Sportarten, die in Großbritannien betrieben wurden, so hat sie sich mittlerweile als bedeutsame Breitensportart in verschiedenen Ländern etabliert. Steingrube und Zierbarth (2005, S. 5) zu Folge gilt „der Golfsport mitsamt seinen wirtschaftlichen Effekten […] als Wachstumsmarkt und bildet in einigen Regionen und Ländern den zentralen Hoffnungsträger für einen wirtschaftlichen Aufschwung.“
Mehrere Ursachen für diese positive Entwicklung können herangezogen werden. Hervorzuheben ist der einheitliche soziale Wandel in Industrieländern. Die daraus resultierende Werteverschiebung postulierte Freizeit als Grundbedürfnis, aber zu Lasten der Wertigkeit von Arbeit (Steingrube & Zierbarth, 2005). Parallel dazu führten die realen Einkommenssteigerungen zu höheren Ausgaben für Freizeit und ermöglichten die Sportpartizipation. Die zunehmende Verdrängung der Bewegung aus Alltag und Arbeit ist ein weiterer Indikator für den Bedeutungszuwachs des Sports (Winkelmann & Wilken, 1998). Steingrube und Zierbarth (2005) stellten fest, dass der Erlebniswert der Freizeit bei der Betätigung im Bereich der Natursportarten eine äußerst hohe Relevanz zu zuschreiben ist. Winkelmann und Wilken (1998, S. 9) sind ebenfalls der Ansicht, dass „die direkte Auseinandersetzung mit der Natur […] Erfahrungen und Erlebnisse [bietet], die zumindest im städtischen Alltag kaum noch zu finden sind.“
Die Popularität des Golfsports spiegelt sich in diversen Statistiken wider. Derzeit sind etwa 60 Millionen Golfer weltweit aktiv und es werden 35.000 Golfanlagen betrieben (http://www.golfsportmagazin.de/golf-in-zahlen-anzahl-golfer-deutschland/, Zugriff am 25.05.2014). USA, Kanada, Großbritannien, Australien und Japan zählen zu den fünf größten Golfnationen. 10 % der amerikanischen Bevölkerung sind Golfer, das entspricht einem absoluten Wert von ca. 25 Millionen. Verhältnismäßig gibt es in Kanada die meisten Golfer. Dort sind es etwa 5 Millionen Spieler, was einen Bevölkerungsanteil von 17 % gleich kommt.
In Deutschland hat sich die Anzahl der Golfspieler in den letzten Jahren positiv entwickelt. Tabelle 1 gibt einen Überblick der Veränderung sowohl in absoluten als auch relativen Zahlen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten.
Tabelle 1: Entwicklung der Anzahl der Golfspieler von 2002 bis 2012
(Jahresbericht DGV, 2013, S. 12).
Offensichtlich ist die Zahl der Golfspieler seit 2004 kontinuierlich gestiegen. Die absolute Veränderung von 2004 auf 2013 beträgt 154.563, relativ ist das ein Plus von 32 %. Als logische Konsequenz, um die Nachfrage zu kompensieren, wurden neue Golfstätten errichtet.
In den vergangenen zehn Jahren wurden 85 Golfanlagen in Deutschland neu gebaut. Bedeutsam in diesen Zusammenhang sind regionale Unterschiede. Auffallend ist, dass insbesondere in den alten Bundesländern die Zahl der Golfer im Verhältnis zu denen in den neuen gering ist (Tabelle 2).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten.
Tabelle 2: Anzahl der Golfanlagen in Deutschland nach Verbänden
(Jahresbericht DGV, 2013, S. 15).
Steingrube und Zierbarth (2005) begründen das damit, dass in der ehemaligen DDR das Voranschreiten des Golfsports konsequent unterbrochen wurde. Laienhaftes Vorgehen, Fehlvorstellungen sowie schlechtes Wirtschaften trugen maßgeblich zur Verkümmerung der Entwicklung bei. Zusätzlich wurde festgestellt, dass die „Kaufkraft […] in Ostdeutschland erheblich niedriger [ist], d.h. es fehlen Privatpersonen, die Golfclubs über ihre Mitgliedsbeiträge finanzieren können“ (Steingrube & Zierbarth, 2005, S. 9).
1.3 Golfplatz Köln Widdersdorf
In diesem Abschnitt wir der Untersuchungsgegenstand beschrieben und in die passende Organisationsform der Golfanlagen eingeordnet.
Die konzeptionelle Gestaltung der Elemente der Golfanlage und wie sie in die Landschaft übertragen werden, ist von der geplanten Angebotsform und Zielgruppe abhängig (Fritz & Baer-Schremmer, 2005). Als mögliche Adressaten kommen Senioren, Familien, sportliche oder gesellschaftlich ambitionierte Golfer in Frage. Demzufolge bedingen unterschiedliche Interessen die Form einer Golfanlage. Fritz und Baer-Schremmer (2005) differenzieren zwischen drei Angebots- bzw. Bautypen.
Bei reinen Clubplätzen wird weniger Wert auf den Empfang möglichst vieler Gastspieler gelegt. Stattdessen stehen die Belange und Interessen der Mitglieder im Vordergrund. Also können bestimmte Vorlieben und gestalterische Elemente bei der Planung weiterer Maßnahmen besser berücksichtigt werden.
Kommerzielle Anlagen sind im Gegensatz dazu eher als Wirtschaftsbetrieb anzusehen, mit dem Ziel den Gewinn zu maximieren. Der Betreiber profitiert von den Erlösen der Gastspieler, die bewusst und gezielt durch spezielle Marketingmaßnahmen angesprochen werden. Ein schnelles und reibungsloses Spiel steht im Mittelpunkt (Fritz & Baer-Schremmer, 2005).
Den dritten Grundtyp bilden Meisterschafts- bzw. Turnierplätze, also Wettkampfanlagen auf nationaler und internationaler Ebene. Die Golfsportsstätte muss genau definierte Regeln und Richtlinien sowie sportliche Ansprüche erfüllen. Zusätzlich werden höchste infrastrukturelle und umlandspezifische Vorgaben gesetzt, um den Status eines solches Platzes zu genügen.
Der Untersuchungsgegenstand befindet sich im linksrheinischen Stadtgebiet Widdersdorf in Köln, direkt an dem aufgeschütteten Schutzwall zur Autobahn A1. Dadurch verlor die Fläche ihre Nutzbarkeit für die Landwirtschaft. „Die Stadt Köln wollte diese Fläche in ihrer ökologischen Wertigkeit optimieren, dabei allerdings nicht der Öffentlichkeit entziehen“ (http://www.golf.de/dgv/umweltprogramm.cfm?objectid=60095427, Zugriff am 14.06.2014). Die Lösung war der Bau eines Golfplatzes, der sich in das Landschaftsbild harmonisch einfügen soll. Die 36 Spielbahnen, Parkplätze und das Golfsportzentrum (Bistro, Shop, Seminarzentrum, Werkstatt sowie weitere Institutionen) verteilen sich auf einer 91 Hektar großen Fläche. Die Sportstätte ist dem Typ kommerzielle Anlage zuzuordnen. Jeder darf den Sport ausüben, unabhängig davon ober er eine Mitgliedschaft beim DGV (Public-Golf), ein Handicap oder eine Platzreife besitzt1.
Gerade weil es ein öffentlicher Golfplatz ist, sind die Belastungen für Flora und Fauna auf Grund der hohen Frequentierung durch Besucher enorm. Diese Feststellung bildet einen Grundpfeiler für die bevorstehende Analyse.
Für den Bau der Golfanlage wurde eine enorme Fläche der Gemeinde Widdersdorf beansprucht. Einerseits wurde dadurch landwirtschaftliche Nutzfläche vernichtet, andererseits ein attraktives Natursporterlebnis geschaffen, welches nicht nur der Widdersdorfer Gemeinde zu Gute kommt. Beispielsweise profitiert Deutschlands größte Sportuniversität im Rahmen eines Kooperationsvertrages von diesem Angebot. Fragestellungen bzgl. des Baus einer Golfsportstätte bilden den zweiten Grundpfeiler für die vorliegende Arbeit.
Neben den umwelt- sollen bauchrechtliche Aspekte dieser Golfsportstätte analysiert werden.
2 Ökologische Perspektive
2.1 Konfliktpotentiale
Die Errichtung einer Golfsportstätte ist ein großflächig angelegtes Bauprojekt, sodass Umweltbelastungen nicht vollständig vermeidbar sind. In einem unberührten Ökosystem sind die biologischen Funktionen und Beziehungen vielschichtig. Dieses Geflecht kann durch den Bau eines Golfplatzes empfindlich gestört werden. „Die Spielflächen können für die einheimische Fauna und Flora ein Hindernis darstellen […]“ (Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, 1998, S. 17). In diesem Abschnitt werden potentielle Konflikte dargestellt, die auf die verschiedenen „Eingriffstypen des Golfsports“ (Schemel & Erbguth, 2000, S. 390) zurückzuführen sind. Zu den Eingriffstypen gehört auch der Spielbetrieb, der auch berücksichtigt wird.
Die Erstellung der Infrastruktur, also Straßen, Parkplätze sowie Nebengebäude und des Clubhauses bedingt einerseits die Versiegelung des Bodens und andererseits der Pflanzendecke (Schemel & Erbguth, 2000). Die regelkonforme Abwasser- und Müllentsorgung mit dem Anlegen eines Versorgungsnetzes kann kommunalwirtschaftliche Konsequenzen mit sich bringen. Drosdek (1997, S. 59) bezeichnet das als „Zersiedelung der Landschaft“. Die Abwasserproblematik korreliert deutlich mit chemischen Pflegemaßnahmen zur Rasengestaltung. Beides belastet unmittelbar das Oberflächengewässer, entweder durch Abwassereinleitung oder Düngemittelauswaschung bzw. die Verwendung von Fungiziden und Herbiziden. Wegen Versickerung und der aus der stark gedüngten Grünflächen resultierenden Nitratzufuhr kann das Grundwasser betroffen werden. Aufgrund der sich wandelnden Nährstoffbedingungen bzw. der Änderung des chemischen Milieus werden floristische und faunistische Bestände negativ beeinflusst (Drosdek, 1997). Entwässerungsmaßnahmen führen zur Absenkung des Grundwasserspiegels (Drosdek, 1997; Schemel & Erbguth, 2000). Schemel, Erbguth (2000) und Drosdek (1997) machen sehr deutlich auf die potentielle Veränderung des Landschaftsbildes aufmerksam, wodurch die Forst- und Landwirtschaft ebenfalls betroffen sind. Aushebungen, die Gestaltung von Hindernissen, Abgrabungen, der Aus- sowie Umbau von Gewässern, das Ebnen von Flächen für die Spielbahnen, Grüns und Abschlägen, die für die Gestaltung von Spielflächen notwendige Rodung von Sträuchern und Bäumen haben eine permanente großflächige Änderung des Landschaftsbildes sowie die neue Modellierung des Reliefs zur Folge (Drosdek, 1997).
Sobald die Sportanlage in Betrieb ist, wird das erhöhte Fremdenverkehrsaufkommen zu Belastungen in Form von Lärm und Abgase führen. Aufgrund der Aufrechterhaltung eines bestimmten Feuchtegrades und die sich aus der Pflege der Spielflächen durch Maschinen ergebende Bodenverdichtung wird ein enormes Maß an Trinkwasser regelmäßig verschwendet (Schemel & Erbguth, 2000; Turner & Werner, 1997). Die Ausübung des Golfsports beeinträchtigt die Tierwelt. Scheue Tierarten und deren Lebensraum werden stark durch „Aktivitäten auf den Spielbahnen“ (Schemel & Erbguth, 2000, S. 391) und Betreten der naturnah belassenen Gebiete, welche sich außerhalb der Bahnen befinden, tangiert (Drosdek, 1997).
An dieser Stelle werden noch besonders bedeutsame Konflikte hervorgehoben. „Abgesehen von Baumaßnahmen und von Eingriffen in […] naturnahe Biotope finden die intensivsten flächenbezogenen Konflikte im Bereich der Grüns2 und Abschläge statt“ (Schemel & Erbguth, 2000, S. 391). Allerdings werden durch diese Bereiche nur eine verhältnismäßig geringe Fläche, ca. 3 – 5% der gesamten Bahnflächen, in Anspruch genommen. Die Fairways3 verändern sehr großflächig die Landschaft, dafür aber weniger intensiv. Schließlich hängt die Einstufung der Umwandlung von Grünflächen in Spielbahnen davon ab, in welchem Maße eine derartige Veränderung eine ökologische Auf- oder Abwertung darstellt (Schwertner, 2003; Schemel & Erbguth, 2000). Als Beispiel für eine ökologische Abwertung gilt laut Schemel und Erbguth (2000, S. 392) die „Transformation von einem landwirtschaftlichen Dauergrünland in die spezifischen Rasencharakteristika einer Spielbahn“. Etwa 100-mal jährlich, das entspricht ca. ein- bis dreimal pro Woche, werden Fairways auf eine Graslänge von 2 cm geschnitten. Unterschiede zwischen Wiesen und Spielbahnen sind hauptsächlich auf die „Strukturvielfalt und der damit verbundenen Artenvielfalt“ (Schemel & Erbguth, 2000, S. 392) zurückzuführen. Wolf (1986) urteilt, dass die intensive Rasenpflege verheerende Auswirkungen mit sich zieht. Der Bestand an Tier- und Pflanzenarten wird auf ein Minimum reduziert, da Nahrungsquellen sowie die natürliche Lebensräume vernichtet werden. Schemel (1986, S. 392) schlussfolgert, dass „landwirtschaftliches Dauergrünland […] in seiner Funktion als Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt deutlich höher zu bewerten [ist] als der Vielschnittrasen der Spielbahnen.“
Falls ökologisch wertvolle Flächen zerstört werden, kommt es zu einer schwerwiegenden Störung des Ökosystems, denn „ein Golfrasen kann die ökologische Funktion einer Dauerwiese nie übernehmen“ (Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, 1998, S. 17).
2.2 Landschaftsentwicklung
Neben massiven Konfliktpotentialen, bietet der Bau einer Golfsportstätte die Möglichkeit, die Landschaft nachhaltig positiv zu beeinflussen. Golfanlagen sollen sich in das Landschaftsbild harmonisch einfügen (Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, 1998; Schemel & Erbguth, 2000). Zum einen können Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten, v.a. im Bereich der Roughs4, erschlossen werden, auf Grund fehlender Ertragsorientierung im Gegensatz zur Landwirtschaft (Fritz & Baer-Schremmer, 2005). Zum anderen „werden neu geschaffene Heckenstrukturen in einem vorher großflächig offenen Ackerbaugebiet nahezu zwangsläufig zu einer Erhöhung der Arten- und Brutpaarzahl führen“ (Fritz & Baer-Schremmer, 2005, S. 25). Eine nicht allzu intensive Pflege der Flächen ermöglicht im Laufe der Zeit das Antreffen zum Teil von gefährdeten Vogelarten. Die entstandenen Biotope bilden den idealen Lebensbereich derartig bedrohter Tierarten (Leinauer & Schulz, 1998). Weiterhin wirken sich breite Spielflächen (Fairways) positiv aus, da „angrenzende Roughs weniger oft zur Ballsuche betreten werden müssen“ (Fritz & Baer-Schremmer, 2005, S. 26). So können Pufferzonen entstehen. Fritz und Baer-Schremmer (2005) zu Folge, kann Golf einen Beitrag zum Erhalt und Ausbau der biologischen Vielfalt leisten, vorausgesetzt, dass ein entsprechendes, angemessenes Bewirtschaftungsmanagement vorhanden ist. Grundsätzlich soll ein Golfplatz „am Leitbild eines landschaftlichen Platzes“ (Fritz & Baer-Schremmer, 2005, S. 27) orientiert sein, dabei müssen verschiedene Gesetze beachtet werden, die in den nächsten Kapiteln analysiert werden.
3 Darstellung der verschiedenen Rechtsebenen
Dieser Abschnitt beschäftigt sich mit den Kompetenzen und Zuständigkeiten für das Bauprojekt aus rechtlicher Sicht. Für das Bauvorhaben Golfsportanlage müssen verschiedene Gesetze und Richtlinien beachtet werden. Selbst bei der Planung sollten die verschiedenen Rechtsebenen ausgiebig berücksichtigt werden. Der Aufbau erfolgt nach dem Prinzip der Normenhierarchie bzw. des Pyramidenmodells (Winkelmann & Wilken, 1998).
Verabschiedete Gesetze sowie Richtlinien der Europäischen Union bilden die Spitze der Pyramide. Sie strahlen in alle anderen Ebenen hinein und müssen somit auch von den Kommunen bei Bauplanungsprozessen mit beachtet werden. Bundesgesetze gelten für sämtliche Länder der BRD. Oftmals lassen derartige Gesetze einen Interpretationsspielraum zu bzw. geben einen rechtlichen Rahmen vor, d.h. den Bundesländern selbst obliegt es, wie sie die Gesetzeslage auf Länderebene weiter ausgestalten wollen. Das Fundament der Pyramide bildet das Kommunalrecht. Entsprechende Beispiele und Anwendungen hinsichtlich der jeweiligen Rechtsebenen folgen weiter unten.
[...]
1 Jeder Spieler muss lediglich eine kleine Einführung absolvieren, um spielbereit zu sein.
2 Das Grün entspricht dem Zielbereich. Hier wird nicht mehr geschlagen, sondern versucht, den Ball einzulochen.
3 Der Fairway gehört zum Spielbereich der Golfbahnen. Der relativ kurz gemähte Bereich liegt zwischen Abschlag und Grün.
4 Roughs sind die Bestandteile des Golfplatzes, die zwischen den Spielbahnen liegen. Sie grenzen die Bahnen ab. Sie werden in der Regel sehr wenig gepflegt.