Frauenbilder in der Erinnerungskultur. Frauen als Täter im NS-Regime?


Hausarbeit, 2014

22 Seiten, Note: 2,7

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2.1 Erinnerungskultur der beiden deutschen Staaten
2.2 Gesamtdeutsche Erinnerungskultur nach 1989

3. Täterinnen
3.1 Verengung des Täter/innenkreises
3.2 Nur Opfer und Zuschauerinnen?
3.3 Wahrnehmung von Frauen in der Erinnerungskultur

4. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Erinnerungskultur an den Nationalsozialismus in Deutschland und die Shoah hat in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten verschiedene Etappen durchlaufen. Politik, Medien und Öffentlichkeit haben dabei über die Jahre äußerst unterschiedliche Strategien entwickelt mit der Vergangenheit umzugehen.

Auffällig dabei ist, dass trotz der mittlerweile recht breit gefächerten Diskussion die Frage nach Frauen als Täterinnen in der Erinnerungskultur zumeist nur eine untergeordnete Rolle spielt. In den geschichtswissenschaftlichen Betrachtungen wurden Frauen lange Zeit vor allem als unbeteiligte Zeitgenossinnen oder Opfer des Nationalsozialismus behandelt. Erst mit dem Aufkommen der Frauenbewegung in den 1960er-Jahren begann die Auseinandersetzung mit der Rolle von Frauen im Nationalsozialismus. Hier wurde jedoch zunächst ein überwiegend positives Bild der Frauen im „Dritten Reich“ gezeichnet, da es primär darum ging „zwecks positiver weiblicher Identitätsstiftung emanzipierte Frauen in der Geschichte sichtbar zu machen“.1 Das heißt bei diesen Betrachtungen standen Frauen zunächst vor allem als Opfer des Nationalsozialismus und/oder als Widerstandskämpferinnen im Fokus der Betrachtungen. Eine kritische Hinterfragung dieser positiven Frauenbilder erfolgte erst Ende der 1970er-Jahre, als Wissenschaftler/innen gezielt damit begannen auch die Frage nach der aktiven Beteiligung von Frauen an den Verbrechen des Nationalsozialismus zu stellen. In den folgenden Jahren und Jahrzehnten rückte zunehmend die Tatsache, dass auch Frauen als Täterinnen betrachtet werden können und müssen ins Bewusstsein der Wissenschaft. Die bis dahin vorherrschende Vorstellung, welche Frauen als Hausfrauen und Mütter oder als Opfer des Nationalsozialismus betrachtete, musste folglich revidiert werden. Auch wenn es in der Zwischenzeit eine Vielzahl geschichtswissenschaftlicher Publikationen gibt, welche die Täterschaft von Frauen thematisieren, spielt die Thematik in der Erinnerungskultur und der öffentlichen Wahrnehmung bisher keine große Rolle. So schreibt etwa Kathrin Kompisch in ihrem Buch Täterinnen: „Diese Handlungsspielräume ganz normaler Frauen in der NS-Diktatur liegen für die Öffentlichkeit immer noch weitgehend im Dunkeln.“2 Noch immer wird Schuld und Täterschaft primär mit männlichen Tätern assoziiert, während das Bild der passiven, unpolitischen Hausfrau und Mutter weiterexistiert. Das zeigt sich auch deutlich an zahlreichen Film- und Medienproduktionen, die um das Thema des Nationalsozialismus kreisen.

Die Auseinandersetzung mit weiblicher Schuld stellt also bis dato eine erhebliche Lücke der Erinnerungskultur dar. In der vorliegenden Arbeit werde ich daher der Frage nachgehen, inwiefern heute unterschiedlich auf die Rollen von Frauen und Männern im Nationalsozialismus zurückgeschaut wird und welche Begründungen dafür herangezoegn werden. Dabei ist auch von Interesse, ob es Strategien der Schuldabwehr gibt, die bei beiden Geschlechtern gleichermaßen zur Anwendung kommen.

Die unzureichende Beschäftigung mit weiblicher Täterschaft, scheint mir hier aber keineswegs ein Zufall zu sein. Vielmehr fügt sich diese Leerstelle der Erinnerungskultur ein in verschiedene Strategien, mit welchen versucht wird die Schuld an den Verbrechen des Nationalsozialismus bestimmten abgrenzbaren Täter/innengruppen zuzusprechen um damit eine Läuterung der „normalen“ deutschen Bevölkerung im Nachkriegsdeutschland zu erreichen und letztlich einen Schlussstrich unter die deutsche Vergangenheit zu ziehen.

2. Erinnern und Verdrängen

Zur Annäherung an die oben skizzierte Fragestellung scheint es mir zunächst sinnvoll einige allgemeinere Betrachtungen zur Erinnerungskultur anzustellen. Es ist zunächst einmal schwierig den Begriff Erinnerungskultur klar zu fassen. Er umfasst ganz einfach ausgedrückt alle Formen des Umgangs und der Beschäftigung mit der Vergangenheit – in diesem Fall mit dem Nationalsozialismus in Deutschland. Folglich existieren hier sehr verschiedene Theorien und Strömungen, die sich zum Teil parallel entwickeln und existieren. Insofern kann eigentlich nicht von der Erinnerungskultur die Rede sein. Dennoch existieren gewisse Tendenzen, die sich in nahezu allen Phasen deutscher Erinnerungskultur beobachten lassen: „Mit Aufarbeitung der Vergangenheit ist in jenem Sprachgebrauch nicht gemeint, daß man das Vergangene im Ernst verarbeite, seinen Bann breche durch helles Bewußstsein. Sondern man will einen Schlussstrich darunter ziehen und womöglich es selbst aus der Erinnerung wegwischen.“3 Was sich in diesem Zitat ausdrückt – der Wille einen Schlussstrich unter die Vergangenheit zu ziehen – kommt in der Erinnerungskultur äußerst unterschiedlich zum Ausdruck. Gleichwohl existierte diese Tendenz bereits unmittelbar nach Ende des Zweiten Weltkrieges. Dabei wurde – mindestens von Seiten der offiziellen, staatlichen Gedenkkultur – stets versucht eine Abgrenzung zum Nationalsozialismus aufzubauen, welche wieder einen positiven Bezug auf die Nation ermöglichen sollte. Es geht zumeist nicht um eine tatsächliche Aufarbeitung der vergangenen Geschehnisse, sondern vielmehr darum Entlastungsargumente zu finden. Reflexion oder Aufarbeitung von Schuld wurde besonders in der unmittelbaren Nachkriegszeit weitgehend verdrängt.

2.1 Erinnerungskultur der beiden deutschen Staaten

In den beiden Teilen Deutschlands nach dem Krieg existierten verschiedene Auffassungen darüber, wie mit der Vergangenheit umzugehen sei. Gemeinsam war beiden Staaten allerdings, dass sie die Abgrenzung gegen den Nationalsozialismus als konstitutiv für ihre Staatsgründungen erachteten. In der sowjetischen Besatzungszone und späteren DDR wurde versucht eine fortwährende Geschichte des antikapitalistischen Kampfes zu schreiben, welche mit der Politik der KPD vor 1933 begann, im Widerstand gegen den Nationalsozialismus ihre Fortsetzung fand und schließlich und gewissermaßen notwendig in der Entstehung des sozialistischen Staates DDR mündete.4 Sabine Moller schreibt dazu, dass diese Geschichtsphilosophie „die Erfahrungen und Vorstellungen einer Minderheit innerhalb der kommunistischen Widerstandskämpfer auf die ostdeutsche Gesellschaft projiziert“.5 Einerseits haben wir es hier also mit einer Vereinnahmung jeglicher Widerstandshandlungen gegen den Nationalsozialismus zu tun. Gleichzeitig wurde bei dem Versuch die Geschichte als fortwährenden Siegeszug des Sozialismus zu deuten der Widerstand überbetont, was mit einer Vernachlässigung der Frage nach den Täter/innen einherging. „Die vergangenheitspolitischen Bemühungen der Sovjets und der deutschen politischen Führung in der SBZ konzentrierten sich von Anfang an darauf, neben der Verurteilung der Hauptkriegsverbrecher die als maßgeblich verantwortlich für den Faschismus angesehene „Ausbeuterklasse“ auszuschalten.“6 Die Schuld an der Entstehung des Nationalsozialismus und den Verbrechen der Zeit wurde hier also ganz klar einer abgrenzbaren Personengruppe zugeschrieben. Der Großteil der Bevölkerung wird daran anschließend als „machtloses Opfer faschistischer Verführung“7 betrachtet. Während in den unmittelbaren Nachkriegsjahren unter Beteiligung der sowjetischen Befreiungstruppen versucht wurde die Entnazifizierung voranzutreiben und alle Ämter im öffentlichen Bereich neu zu besetzen, wurden diese Maßnahmen spätestens mit der Staatsgründung der DDR drastisch reduziert.8 Aufgrund des antifaschistischen Selbstverständnisses der DDR wurde kein Bedarf mehr gesehen. Besonders eine inhaltliche Auseinandersetzung mit Rassismus und Antisemitismus wurde versäumt. Faschismus, Rassismus und Antisemitismus galten als Folgen des Kapitalismus und damit – quasi per Definition – im sozialistischen und antifaschistischen Staat DDR als überwunden. So heißt es etwa in der Verfassung: „Die Deutsche Demokratische Republik hat getreu den Interessen des Volkes und den internationalen Verpflichtungen auf ihrem Gebiet den deutschen Militarismus und Nazismsus ausgerottet.“9 Durch diese Setzung des antifaschistischen Selbstverständnisses wurde die Frage nach der NS-Beteiligung der Bevölkerung von staatlicher Seite unterbunden. Vor allem mit dem Ausbruch des Kalten Krieges wurden von Seiten der DDR-Regierung die personellen Kontinuitäten in der westdeutschen Bundesrepublik betont und ein Fortbestehen des Faschismus im Westen propagiert. Auch dies stellt eine Strategie dar, die Verantwortung für die Aufarbeitung der Geschichte auszulagern.

Insgesamt lässt sich sagen, dass die Beschäftigung mit der Täter/innen-Frage in der DDR relativ schnell beiseitegelegt wurde und die inhaltliche Aufarbeitung der NS-Ideologie deutlich vernachlässigt wurde. Im Sinne der Geschichtsphilosophie, welche die DDR-Gründung als Endpunkt des sozialistischen Siegeszuges betrachtet, wurden zudem andere Opfergruppen – abseits der kommunistischen Widerstandskämpfer – phasenweise in der offiziellen Gedenkkultur völlig ausgeblendet.10 Die Betonung des staatlichen Antifaschismus führte darüber hinaus keineswegs zu einer Überwindung von Rassismus, Nationalismus und Antisemitismus, sondern begünstigte vielmehr ihr Weiterbestehen. Da man ausschloss, dass sich solche Strömungen in einem sozialistischen Staat formieren könnten, wurde eine Auseinandersetzung damit für unnötig erachtet: „So wie aber der Faschismus auf das »Schuldenkonto des Imperialismus« ging, so war auch der Antisemitismus »eine Erscheinung der Klassengesellschaft und in der DDR mit dieser beseitigt«“11

Betrachtet man dagegen die Bundesrepublik Deutschland, so lässt sich zunächst ausmachen, dass sich die BRD sich als Rechtsnachfolgerin des nationalsozialistischen Deutschland verstand. Anders als in der DDR grenzte man sich also nicht einfach qua eines „antifaschistischen Selbstverständnisses“ von den Verbrechen während der Zeit des Nationalsozialismus ab. Versuche der Abgrenzung gegen den Nationalsozialismus existierten natürlich dennoch trotzdem: „Verführung, Verhängnis, Schicksal sind korrespondierende universalisierende Deutungen, denen im westdeutschen Repertoire der Umgangsstrategien eine ähnliche abstrahierende Funktion zukam wie dem entkonkretisierten Faschismusbegriff im Osten.“12 Auch in der Bundesrepublik wurde der Nationalsozialismus zunächst primär als eine Art Fremdherrschaft dargestellt, welcher die deutsche Bevölkerung zum Opfer fiel, während die Alliierten – ähnlich wie die sowjetischen Alliierten im Osten – versuchten die Entnazifizierung konsequent durchzuführen. Neben den Hauptkriegsverbrecherprozessen in Nürnberg, wurde auch der Versuch unternommen, die deutsche Bevölkerung zur Demokratie zu erziehen.13 Ähnlich wie im Osten entstand spätestens mit Beginn des Kalten Krieges eine Gegenbewegung zu diesen Bemühungen:

„Überdruss an den alliierten Sühne- und Ahndungsbemühungen sowie die sich immer deutlicher auswirkende Blockkonfrontation im Weltmaßstab beeinflussten den Umgang mit der Vergangenheit in der frühen Bundesrepublik. In Westdeutschland entstand ein breiter gesellschaftlicher Konsens, der die Ahndungsbemühungen der Westalliierten als »Siegerjustiz« diffamierte und die Deutschen als Opfer des Krieges und von neuem Unrecht nach 1945 deutete.“14

Ebenfalls ähnlich zur DDR wurde in der Erinnerungskultur in Westdeutschland ein starker Fokus auf den Widerstand in der Zeit des Nationalsozialismus gelegt. Damit sollte der Vorwurf deutscher Kollektivschuld abgewehrt werden. Gleichzeitig wurde stets die vermeintliche Allmacht der NS-Führung und der SS also Argument herangezogen um die Marginalität des Widerstand zu rechtfertigen. Norbert Frei schreibt etwa über die Frühphase der BRD, dass sich „ein öffentliches Bewusstsein durchgesetzt [hatte], das die Verantwortung für die Schandtaten das »Dritten Reiches« allein Hitler und einer kleinen Clique von »Hauptkriegsverbrechern« zuschrieb.“15

Diese Sichtweise findet sich jedoch auch noch in späteren Phasen der BRD-Erinnerungskultur wieder. Beispielhaft möchte ich hier die Rede des damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker auf der Gedenkfeier zum vierzigsten Jahrestages der Befreiung vom Nationalsozialismus im Bundestag nennen, in der er unter anderem äußerte: „Am Anfang der Gewaltherrschaft hatte der abgrundtiefe Haß Hitlers gegen unsere jüdischen Mitmenschen gestanden. Hitler hatte ihn nie vor der Öffentlichkeit verschwiegen, sondern das ganze Volk zum Werkzeug dieses Hasses gemacht“16 und weiter: „Die Ausführung des Verbrechens lag in der Hand weniger.“17 Die Verbrechen des Nationalsozialismus werden hier keineswegs bestritten, auch die Verfolgung der deutschen und europäischen Juden wird thematisiert. Doch die Täterschaft wird ganz klar bei Hitler und einer kleinen Gruppe von Täter/innen verortet, während die breite Bevölkerung zum (passiven) Werkzeug erklärt wird. Darüber hinaus wird die gemeinsam erlebte Geschichte zur Identifikationsfigur, um sich positiv auf Volk und Nation zu beziehen: „Wir Deutschen sind ein Volk und eine Nation. Wir fühlen uns zusammengehörig, weil wir dieselbe Geschichte durchlebt haben. Auch den 8. Mai 1945 haben wir als gemeinsames Schicksal unseres Volkes erlebt, das uns eint.“18 Statt also die Mitschuld der deutschen Bevölkerung zu thematisieren, wird sie als Opfer dargestellt. Auch hierin ähnelt die bundesdeutsche Erinnerungskultur dem Diskurs in der DDR.

Wie bereits weiter oben erwähnt, ist Erinnerungskultur allerdings sehr breit gefächert. Die hier aufgeführten Beispiele können also keinesfalls als repräsentativ für die gesamte Erinnerungskultur der beiden deutschen Staaten gelten. Es gab in der BRD und auch in der DDR durchaus Stimmen, die sich der Thematik kritischer zuwandten und auch versuchten die (Mit-)Schuld der deutschen Bevölkerung zu thematisieren. Dennoch meine ich gezeigt zu haben, dass es in allen Phasen der Erinnerungskultur Strömungen – besonders von Seiten der Regierungen – gab, die die Schuld an den NS-Verbrechen von sich wiesen um eine positive Identifikation mit den beiden deutschen Staaten zu ermöglichen und gewissermaßen einen Schlussstrich unter die Geschichte zu ziehen. Mögliche ideologische und auch personelle Kontinuitäten wurden daher nur sehr unzureichend beleuchtet.

2.2 Gesamtdeutsche Erinnerungskultur nach 1989

Mit dem Zusammenbruch der DDR und der Wiedervereiningung der beiden deutschen Staaten sah sich die Erinnerungskultur mit neuen Problemen und Aufgaben konfrontiert. Einige der ehemaligen Konzentrationslager wurden zu Zeiten der sowjetischen Besatzung zu Speziallagern umgewandelt und hatten damit jetzt eine „doppelte Vergangenheit“.19 In der Folge entwickelte sich eine Debatte um die Vergleichbarkeit von Nationalsozialismus und Stalinismus, auf die ich im Rahmen dieser Arbeit allerdings nicht näher eingehen kann.

Gleichzeitig veränderte sich in den Jahren nach der Wiedervereiningung auch der Umgang mit der NS-Vergangenheit: angeregt durch beispielsweise die Wehrmachstausstellung (1995-1999) wendete sich die Forschung nun auch stärker der Frage nach den Tätern und der Beteiligung „ganz normaler Männer“20 zu. Anhand der Wehrmachstausstellung wurde auch deutlich, dass die Betrachtung der Wehrmacht überdacht werden musste. Bisher galten die Soldaten der Wehrmacht nicht als „Täter“. Die Ausstellung thematisierte erstmals in einer breiteren Öffentlichkeit auch die Verbrechen von Wehrmachts-Mitgliedern.

Bezeichnend für die neuen Entwicklungen der Erinnerungskultur ist zudem die Einrichtung des 27. Januar als öffentlichen Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus und die Befreiung der Konzentrationslager, sowie die Errichtung des Denkmals für die ermordeten Juden Europas. Einerseits geht mit diesen Entwicklungen die Bekenntnis zur deutschen Schuld an den NS-Verbrechen einher. Gleichzeitig werden sie immer wieder als Beispiele gelungener Erinnerungspolitik vorgeführt.

[...]


1 Kompisch, Kathrin: Täterinnen, Köln, Weimar, Wien, 2008, S. 8.

2 Kompisch, Kathrin: Täterinnen, S. 12.

3 Adorno, Theodor W.: Was bedeutet: Aufabreitung der Vergangenheit, in: Gesammelte Werke, Bd. 10.2, Frankfurt a.M., 1977, S. 555.

4 Vgl. Moller, Sabine: Vielfache Vergangenheit. Öffentliche Erinnerungskulturen und Familienerinnerungen an die NS-Zeit in Ostdeutschland, Tübingen, 2003, S. 42 ff.

5 Ebd., S. 43.

6 Moller, Sabine: Vielfache Vergangenheit, S. 43.

7 Ebd., S. 46.

8 Vgl. ebd.

9 Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin (Ost) 1974, Artikel 6, in: http://www.documentarchiv.de/ddr/verfddr.html; zuletzt überprüft am 18.07.2014.

10 Vgl. Moller, Sabine: Vielfache Vergangenheit, S. 53.

11 Ebd. S. 49.

12 Ebd., S. 58.

13 Vgl. ebd., S. 59.

14 Moller, Sabine: Vielfache Vergangenheit, S. 60.

15 Frei, Norbert: Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit, München, 1996, S. 405.

16 Von Weizsäcker, Richard: Rede zum 40. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges in Europa, in: http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Richard-von-Weizsaecker/Reden/1985/05/19850508/Rede; zuletzt überprüft am 18.07.14.

17 Ebd.

18 Von Weizsäcker, Richard: Rede zum 40. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges.

19 Moller, Sabine: Vielfache Vergangenheit, S. 75.

20 Vgl. bspw. Browning, Christopher : Ganz normale Männer: das Reserve-Polizeibataillon 101 und die "Endlösung" in Polen, Hamburg, 2002.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Frauenbilder in der Erinnerungskultur. Frauen als Täter im NS-Regime?
Hochschule
Friedrich-Schiller-Universität Jena  (Institut für Soziologie)
Veranstaltung
Zum Wandel der Erinnerungskulturen
Note
2,7
Jahr
2014
Seiten
22
Katalognummer
V294826
ISBN (eBook)
9783656926726
ISBN (Buch)
9783656926733
Dateigröße
419 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Frauen, Täterinnen, NS-Regime, 2.Weltkrieg, Nationalsozialisten, Erinnerungskultur
Arbeit zitieren
Anonym, 2014, Frauenbilder in der Erinnerungskultur. Frauen als Täter im NS-Regime?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/294826

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