Psychosoziale Betreuung suchtkranker Menschen im Substitutionsprogramm in Kärnten und deren Erwartungen in die Betreuung


Masterarbeit, 2015

135 Seiten, Note: 3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen, Begriffsdefinition
2.1 Bedürfnis
2.2 Erwartungen
2.3 Droge
2.4 Geschichte der Opioide
2.5 Heroin
2.6 Wirkung der Opiate
2.7 (akute) Intoxikation
2.8. Schädlicher Gebrauch / Missbrauch von Drogen
2.9 (Drogen)Sucht
2.10 Drogenabhängigkeit
2.11 Die psychische und physische Abhängigkeit
2.12 Entzug

3 Substitution
3.1 (Methadon-)Substitution
3.2 Opiatabhängigkeit in Österreich
3.3 Die Entwicklung rechtlicher Rahmenbedingungen der Substitution in Österreich
3.4 Die Substitutionstherapie und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen heute

4 Die Psychosoziale Beratung und Betreuung
4.1 Die Psychosoziale Beratung und Betreuung im Gesetz
4.2 Die Psychosoziale Beratung und Betreuung im Allgemeinen
4.3 Die Psychosoziale Beratung und Betreuung
4.3.1 Arbeitsbündnis und Selbstbestimmung
4.3.2 Notwendige Kompetenzen für die Beratung
4.3.3 Berufsgruppen innerhalb der Psychosozialen Beratung und Betreuung
4.3.4 Situation Abhängigkeitskranker
4.3.5 Therapiemotivation
4.3.6 Motivierende Gesprächsführung
4.3.7 Psychoedukation
4.4 Veränderung der sozialen Situation durch die Substitutionsbehandlung/ Erwartungen
4.5 Aufgaben der Psychosozialen Beratung und Betreuung
4.6 Aktuelle Situation der Psychosozialen Beratung und Betreuung
4.7 Welche Erwartungen haben die Betroffenen?

5. Empirischer Teil
5.1 Durchführung der Interviews
5.2 Auswertung der Interviews
5.3 Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Studie
5.4 Übersicht der genannten Themenbereiche
6 Interviews
6.1 Überblick über die Einzelinterviews
6.2 Zusammenführung der Interviews

7 Schlussfolgerungen, Resümee

Literatur

Tabellen

Abbildungen

Anhang

Transskripte der Interviews

Interview A
Interview B
Interview C
Interview D
Interview E
Interview F
Interview G
Interview H
Interview I
Interview J
Interview K

Abstract

Diese Studie widmet sich der Psychosozialen Beratung und Betreuung („PSB“) von suchtkranken Menschen, die sich in Kärnten in Substitutionsbehandlung befinden. Es wird untersucht, welche Erwartungen die betroffenen Menschen an die Psychosoziale Beratung und Betreuung haben, und ob sich diese Erwartungen mit den in Kärnten vorgefundenen Betreuungsmöglichkeiten und mit den in der Literatur beschriebenen Erkenntnissen und Standards decken.

In der Literatur wurde keine klare Definition der „Psychosozialen Beratung und Betreuung“ gefunden. Überwiegend wird darunter Beratung und Betreuung durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Sozial-, Pädagoginnen und Sozial-Pädagogen sowie Psychologinnen und Psychologen verstanden.

Für die Untersuchung wurden elf Interviews durchgeführt, sechs mit KlientInnen des „Ambulatoriums für Drogenkranke des Landes Kärnten und der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee“, und fünf mit KlientInnen der Drogenberatungsstelle der Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärntens, „roots“, Villach.

Diese Interviews wurden transkribiert und mittels qualitativer Inhaltsanalyse ausgewertet.

Es konnten dabei sowohl Einblicke über die Vorstellungen und Erwartungen der KlientInnen als auch über ihre Zufriedenheit mit erlebter Psychosozialer Beratung und Betreuung und dem von ihnen gesehenen Bedarf an Psychosozialer Beratung und Betreuung gewonnen werden.

Die erhaltenen Aussagen werden mit den in der Literaturrecherche vorgefundenen Ergebnissen gegenüber gestellt.

In der Studie zeigte sich, dass auch die befragten Klientinnen und Klienten weder einheitliche Vorstellungen darüber hatten, was für sie „Psychosoziale Beratung und Betreuung“ sei, noch durch welche Berufsgruppe sie ihrer Meinung nach durchgeführt werde. Die genannten Erwartungen betrafen jedoch überwiegend Bereiche, die üblicherweise dem Aufgabenfeld der Sozialen Arbeit zuzuordnen sind.

This study deals with the psychosocial counselling and support of substance abusers receiving substitution treatment in Carinthia. It concerns the expectations of those receiving counselling, and whether those expectations were met—by both existing care provisions in Carinthia and according to knowledge and standards described in literature on the subject.

Literature doesn’t provide a clear-cut definition of “psychosocial counselling and support”. It is usually interpreted as counselling and support through social workers, teachers and psychologists.

Eleven interviews were conducted for this study—six with patients of the Ambulatoriums für Drogenkranke des Landes Kärnten und der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee (Clinic for Drug Abusers in the Province of Carinthia in the State Capital Klagenfurt at Woerthersee), and five with clients of Roots, the drug counselling centre which is part of the social welfare program in Villach, Carinthia.

These interviews were transcribed and analysed using qualitative content analysis.

The results yielded insight into the perceived needs and expectations of the clients, as well as their level of satisfaction with experienced psychosocial counselling and support.

The interviewed responses do not correlate with existing research on the subject. The study showed that the clients questioned had neither a uniform concept of what “psychosocial counselling and support” is, nor which professional group should administer it. Their expectations were primarily associated with areas usually falling under the category of social work.

1 Einleitung

Seit dem Jahr 2008 bin ich als Angestellter des Vereins „NEUSTART“ im Auftrag des „Ambulatoriums für Drogenkranke des Landes Kärnten und der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee“, im Folgenden abgekürzt als „Drogenambulanz“ bezeichnet, als Psychosozialer Betreuer der Klienten und Klientinnen der Drogenambulanz tätig.

Im Rahmen dieser Tätigkeit bin ich mit verschiedensten Regelungen, Vorgaben und Weisungen sowohl des Auftraggebers Drogenambulanz sowie meines Dienstgebers konfrontiert.

Darüber hinaus gilt es, die rechtlichen Rahmenbedingungen, in welche das Substitutionsprogramm mit der dazugehörigen Psychosozialen Betreuung eingebettet ist, zu beachten.

Ausschlaggebend für die Wahl des Themas meiner Masterthesis war, dass mir durch die berufliche Tätigkeit zwar eine nicht unbedeutende Menge an Literatur bezüglich medizinischer und/oder rechtlicher Standards im Rahmen der Substitutionsbehandlung bekannt wurde, die mir zugängliche Literatur über die Psychosoziale Beratung und Betreuung aus sozialarbeiterischer Sicht aber überschaubar ist.

Noch weniger bekannt war mir Literatur, die aus Sicht der betroffenen Klientinnen und Klienten ihre unmittelbaren Erwartungen an die ihnen angebotene Betreuung aufzeigt.

Die Soziale Arbeit hat im Regelfall die Bedürfnisse der Klienten und Klientinnen im Zentrum ihrer Aufmerksamkeit. Dass es gerade im Bereich der Psychosozialen Betreuung substituierter Menschen nur wenig verfügbare Daten gibt, hat mich überrascht und motiviert, mich in diesen Bereich zu vertiefen.

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, herauszufinden, welche Erwartungen Substitutionspatientinnen und -patienten an die Psychosoziale Beratung und Betreuung haben, und (wie weit) sich diese Erwartungen mit den real vorhandenen Möglichkeiten einerseits, und den in der Literatur beschriebenen Standards andererseits, decken.

Um die Erwartungen unmittelbar von den Betroffenen erheben zu können, wurden mit substituierten Klientinnen und Klienten der Drogenambulanz in Klagenfurt und bei „Roots“ in Villach Interviews geführt, transkribiert und ausgewertet.

Die Kenntnis der Erwartungen substituierter Menschen an die Betreuung kann als Grundlage für die Arbeit mit den zu betreuenden Personen dienen.

Die Berücksichtigung dieser Kenntnis kann unterstützen, die Qualität der Betreuung zu erhöhen. In der Folge soll dies den Betroffenen ermöglichen, eine angebotene Betreuung besser annehmen und nutzen zu können und die Zufriedenheit mit der Betreuung zu steigern, indem die Diskrepanz zwischen Erwartungen und Möglichkeiten schneller erkannt und damit veränderbar gemacht wird.

2 Grundlagen, Begriffsdefinition

In diesem Kapitel werden die für diese Thesis grundlegenden Begriffe erörtert, sowie ein Überblick über die wichtigsten Aspekte der Suchterkrankung aus medizinischer und sozialarbeiterischer Sicht zusammengetragen.

2.1 Bedürfnis

Der Begriff „Bedürfnis“ wird als ein „kognitiver“ oder „biologischer“ Zustand beschrieben, der eine Abweichung vom persönlich gewünschten Seinszustand darstellt, zum Beispiel einen subjektiven oder objektiven Mangel an bestimmten Elementen in der Umwelt. Diese Abweichung verlangt nach einer Korrektur.

Allgemein können Bedürfnisse dabei in „biologische“ und „kognitive“ unterteilt werden. Ein Beispiel für ein allgemein bekanntes „biologisches Bedürfnis“ wäre ein zeitweises Verlangen nach Wasser und Nahrung. Ein Beispiel für ein „kognitives Bedürfnis“ wäre, wenn sich ein bereits im Ruhestand befindlicher, sozusagen „ehemaliger“ Geschäftsmann, noch einmal in seiner de facto bereits lange abgeschlossenen Berufslaufbahn wieder ein Geschäft aufbauen möchte.

Diese Zustände der Abweichung vom Ist-Zustand zum – bewusst oder unbewusst gewollten – Ziel sind es, die in weiterer Folge zu einer korrigierenden Handlung motivieren. (vgl. Bourne 1997, S. 265)

Bedürfnisse in Systeme einzuordnen ist ein Unterfangen, das zu vielen verschiedenen Strukturen und Hierarchien von Bedürfnissen, sowie zum Aufzeigen ihrer Zusammenhänge untereinander geführt hat.

Das berühmteste Beispiel, Bedürfnisse zu kategorisieren und hierarchisch einzuordnen, stellt wohl die mittlerweile allgemein bekannte Bedürfnispyramide von A. Maslow dar, wobei in Erweiterung bei an Abhängigkeiten erkrankten Menschen als weiteres Grundbedürfnis der Substanzhunger als physiologisches Bedürfnis zu Hunger und Durst zu erweitern sein wird, der eine sehr basale und zugleich dominierende Position einnehmen wird.

2.2 Erwartungen

Erwartungen können in verschiedener Hinsicht beschrieben werden, als die wichtigsten vier seien genannt:

Idealerwartung

praktische Erwartung

normative Erwartung

ungeformte Erwartung

Die Idealerwartung beschreibt das Ziel eines vom Betroffenen angestrebten Ergebnisses, während die praktische Erwartung sich aus der Reduktion auf ein aus Sicht des Betroffenen realistischen Zieles ergibt.

Die normative Erwartung beschreibt, was aus allgemeiner Sicht sein sollte, und die ungeformte Erwartung bedeutet, dass keine Erwartungen ausgedrückt werden, weil entweder (noch) keine vorhanden sind, oder die befragte Person die Erwartung nicht definieren kann oder will. (vgl. Wettach, 2005, S. 24)

2.3 Droge

Im Allgemeinen versteht man unter „Droge“ jede Substanz, die eine (psychoaktive) Wirkung auf das Zentrale Nervensystem hat, das heißt, es handelt sich dabei um Stoffe, deren Hauptwirkung in der Veränderung psychischer Zustände und Prozesse liegt. Bei einem regelmäßigem Gebrauch dieser Substanz wird dies im Allgemeinen zur Ausbildung einer Abhängigkeit führen.

Zu den am häufigsten konsumierten psychoaktiven Substanzen zählen hierbei wohl in unserem Kulturkreis Alkohol, Nikotin und Koffein.

Diese zu konsumieren, ist - wenngleich es für die beiden Erstgenannten nur mit Altersbeschränkungen gilt - legal und in weiten Bevölkerungskreisen nicht sozial geächtet, auch wenn hier beim Tabakkonsum im öffentlichen Raum ein Umdenkprozess in Gang gekommen zu sein scheint, der über einen längeren Zeitraum zu einer Akzeptanzänderung führen kann.

Grundsätzlich ist es, zumindest für die Entstehung einer Suchterkrankung, nicht von Relevanz, ob die Wirkstoffe der Drogen als Medikamente bzw. deren Bestandteile gesetzlich zugelassen und erhältlich, oder ob sie verboten, d.h. dass beispielsweise der Erwerb und Besitz unter Strafe gestellt wurden, sind.

Da diese Arbeit sich mit Menschen befasst, die sich aufgrund ihrer Suchterkrankung in Substitutionsbehandlung befinden, werden in weiterer Folge vor allem Opium bzw. Opioide und deren Derivate als Drogen gemeint sein.

2.4 Geschichte der Opioide

Opioide werden grundsätzlich in synthetische (z.B. Methadon), halbsynthetische (z.B. Heroin), natürliche (z.B. Morphin, Codein), aber auch körpereigene (z.B. Endorphine) eingeteilt.

Grundsubstanz von Opium ist der milchige Saft der noch unreifen Samenkapsel des Schlafmohns. Dieser Saft enthält 37 Alkaloide und kann dabei bereits als Tinktur und nach dem Aufkochen und Filtrieren als Rauchopium verwendet werden. Im Rauchopium liegt dabei der Morphinanteil noch unter 10%.

In der Psychiatrie wurde Anfang des vorigen Jahrhunderts Opium gegen endogene Depressionen eingesetzt, auch erfolgte die Anwendung dieser Substanz als hochpotentes Schmerzmittel.

Darüber hinaus ist, vor allem im Orient, der Gebrauch, aber auch der Missbrauch von Opium seit dem Altertum bekannt. Bereits um 4000 v. Chr. Haben die Sumerer und Ägypter die heilsame, aber auch die stark berauschende und beruhigende Wirkung des Schlafmohns gekannt und genutzt.

Kultiviert und gezielt angebaut wurde der Schlafmohn erstmals in China, wo er in der traditionellen chinesischen Therapie als Schmerzmittel eingesetzt wurde. (vgl. Böcker 1999, S. 152ff)

Bereits der Wunderarzt Philippus Theophrastus Aureolus Bombastus von Hohenheim (1493-1541), genannt Paracelsus, empfahl „Laudanum“, eine Mischung aus Wein, Opium und Bilsenkraut, als Allheilmittel.

Laudanum war auch Jahrhunderte lang ein in ganz Europa verbreitetes Mittel zur Schmerzlinderung und Heilung.

1804 gelang durch den damals 21-jährigen Apothekergehilfen Friedrich Wilhelm Adam Sertürner die Isolierung des Morphins.

Bereits wenige Jahre später wurde die Möglichkeit zur halbsynthetischen Herstellung des Diacetylmorphins (Heroin) entdeckt und umgesetzt.

Opioide haben eine lange „Tradition“ als Rauschmittel. Hergestellt durch eine chemische Reaktion von Morphin mit Essigsäureanhydrid, wird es vor dem Verkauf meist mit verschiedenen Substanzen, beispielsweise Puderzucker, Glukose, Kalk oder Ascorbinsäure, aber auch hochgiftigen Stoffen, zum Beispiel Strychnin gestreckt, sodass es nur noch einen geringen Reinheitsgrad aufweist.

Erstmals erwähnt wird die „Morphiumsucht“, oder auch „Morphinsucht“ 1872 als vereinzeltes Vorkommen. In den Kriegen der letzten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts, sowie auch noch im Ersten Weltkrieg, wurde Morphium als Schmerzmittel in den Lazaretten verwendet. Dadurch kanen viele Ärzte und Soldaten mit dieser Substanz in Kontakt, und lernen deren Wirkungen kennen. Aus dem daraus resultierenden Missbrauch ergab sich eine geradezu epidemische Verbreitung.

Einen besonderen Schub erlangte der Morphiumkonsum durch die Entwicklung der Injektionsnadel gegen Ende des 19. Jahrhunderts. (vgl. Stolz-Gombocz, 2004, S. 235)

Waren zu Beginn des 20. Jahrhunderts waren unter anderem Morphine im deutschen Sprachraum weit verbreitet, nahm ihr Konsum tendenziell später wieder ab, ehe Morphium seit den frühen siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts vor allem von Jugendlichen sowie von jungen Erwachsenen geraucht oder intravenös gespritzt wurde. (vgl. Rahn, Mahnhof, 2000 S. 389f)

2.5 Heroin

Bei Heroin handelt es sich um Diacetylmorphin. Im Gegensatz zu „normalem“ Morphin erfolgt eine schnellere Anflutung der Substanz im Limbischen System, da durch die bessere Fettlöslichkeit, hervorgerufen durch die Acetylierung, die Blut-Hirn-Schranke schneller überwunden wird. (vgl. Raschke, 1994, S. 70) Anders als bei den meisten anderen psychoaktiven Substanzen, ist bei Heroin - selbst bei chronischem Gebrauch - keine organschädigende Wirkung bekannt.

Dass es trotzdem zu nicht unbeträchtlichen organischen Schädigungen kommen kann, und wohl auch bei fast allen regelmäßigen Konsumenten und Konsumentinnen dazu kommt, liegt hauptsächlich an diversen „Streckmitteln“, da chemisch reines Heroin so gut wie nirgends in der „Szene“ erhältlich ist. Selbstverständlich kann bei regelmäßigem Gebrauch von Heroin sowohl eine psychische als auch physische Abhängigkeit entstehen.

Über die nachteilige Wirkung der drohenden Abhängigkeit hinaus besteht bei jeder Konsumation der Substanzen die Gefahr einer tödlichen Überdosierung, wenn die zugeführte Dosis höher ist, als die bis zu diesem Zeitpunkt ausgebildete Toleranz. Eine Überdosierung kann mehrere Ursachen haben, da sowohl die Reinheitsgrade des am Schwarzmarkt erhältlichen Heroins stark schwanken, als auch unbeabsichtigte Überdosierungen infolge der zurückgebildeten Toleranz nach längerer Abstinenzzeit vorkommen.

Und natürlich besteht auch die Möglichkeit eines so genannten „goldenen Schusses“, also einer vom Konsumenten bzw. von der Konsumentin bewussten und gewollten letalen Überdosierung. (vgl. Raschke, 1994, S. 70ff)

2.6 Wirkung der Opiate

Durch die Einnahme von Opiaten wird ein entspannter Zustand erreicht. „Opiumesser“, wie die Konsumenten und Konsumentinnen vor gut 100 Jahren genannt wurden, berichten von angenehmen Gedanken und Gefühlen in einem wohligen Ruhezustand der Geborgenheit. Werden Opiate gespritzt, wird in kurzer Zeit eine Hochstimmung erreicht, die mehrere Stunden anhalten kann. (vgl. Böcker, 1999, S. 154)

Allerdings erfordert die fortschreitende Toleranzentwicklung bei wiederholter Einnahme eine Dosissteigerung. Eine Überdosierung aber birgt die Gefahr eines Atemstillstandes, der bis zum Tode führen kann.

Bereits wenige Einnahmen von Opiaten können eine psychische und körperliche Abhängigkeit hervorrufen.

Die als positiv erlebten Wirkungen, wie

Reduktion von Angst,

Schmerzunempfindlichkeit,

Unterdrückung des Hustenreflexes und

beruhigende, einschläfernde Wirkung

werden von folgenden als quälend erlebten Entzugserscheinungen abgelöst:

Opiathunger (Craving)

Unruhe

Gähnen

Tränenfluss

Erweiterung der Pupillen

Kälteschauer, Gänsehaut, Zähneknirschen

Durchfälle mit Magen- und Darmkrämpfen, Erbrechen

Muskel- und Gelenkschmerzen

Bluthochdruck

Fieberschübe

Steigerung der Atemfrequenz

Ein- und Durchschlafstörungen (vgl. Forth u.a.., 1992, S. 301)

2.7 (akute) Intoxikation

Intoxikation beschreibt das Zustandsbild während oder kurz nach dem Konsum psychotroper Substanzen. Es handelt sich dabei vornehmlich um Störungen des Bewusstseins, kognitiver Funktionen, der Wahrnehmung, des Affektes, des Verhaltens oder anderer psychophysiologischer Funktionen. (vgl. Dilling, 2000, S. 90)

Dabei unterscheidet sich das Ausmaß der Intoxikation vor allem in Bezug auf die konsumierte Substanz, die Art der Einnahme und der Menge. Erkennbar sind diese Intoxikationen aufgrund klinisch beobachtbarer Verhaltensweisen oder durch die Beobachtung psychischer Veränderungen.

2.8. Schädlicher Gebrauch / Missbrauch von Drogen

Von schädlichem Gebrauch wird gesprochen, wenn physische oder psychische Schäden aufgrund vorangegangenen Substanzgebrauchs nachweisbar sind.

Laut dem Diagnosemanual DSM IV sind die wichtigsten Merkmale des Substanzmissbrauchs ein wiederholter Konsum, welcher zu klinisch nachweisbaren Beeinträchtigungen oder Leidenszuständen führt. Der wiederholte Substanzgebrauch hat dabei nachteilige Konsequenzen für den Konsumenten, zum Beispiel soziale Probleme, Vernachlässigung von Pflichten, aber auch Probleme durch das Strafrecht. Es kommt dadurch zu Gefahrensituationen, beispielsweise bei der Arbeit mit Maschinen oder im Straßenverkehr.

In der Regel erleben Personen, die derartige Substanzen häufig konsumieren, mehrfach Intoxikationserscheinungen oder andere substanzbezogene Symptome und halten trotz dem Wissen um die nachteiligen Auswirkungen der psychotropen Substanzen am weiteren Konsum fest.

Der Substanzmissbrauch kommt einerseits bei Personen vor, die erst vor relativ kurzer Zeit mit dem (regelmäßigen) Konsum begonnen haben, und bei denen sich noch keine Abhängigkeit entwickelt hat, aber auch bei Menschen, die bereits über einen längeren Zeitraum eine Droge kontinuierlich konsumieren, ohne dass sich eine Abhängigkeit entwickelt.

2.9 (Drogen)Sucht

Der Begriff „Sucht“ lässt sich aus dem mittelhochdeutschen „siech“ herleiten. „Siech“ bedeutete: „krank sein, leiden“.

Dieser Zustand bezog sich vor allem auf jene Krankheiten, die nicht unmittelbare Folge einer Verwundung oder Verletzung waren. Dabei waren die Krankheitssymptome in dieser Zeit oft nicht eindeutig zuordenbar. (vgl. Soellner 2000, S.13)

2.10 Drogenabhängigkeit

Bereits 1964 empfahl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf Anregung ihres Drogenexpertenkomitees, den Begriff „Sucht“ durch „Abhängigkeit“ („dependence“) zu ersetzen.

Dies folgt der Erkenntnis, dass „Abhängigkeit“ genauer beschreibt, dass es sich um einen Zustand psychischer und/oder physischer Beziehung zu einer psychoaktiven Substanz handelt, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit eingenommen wird.

Außerdem soll bei der Nennung der Abhängigkeit auch die Substanz, nach der diese besteht, angeführt werden. (vgl. Soellner, 2000, S.17)

Trotz der Definition in den Diagnoseschemata DSM und ICD sowie der Weltgesundheitsorganisation, wonach Drogenabhängigkeit als Krankheit definiert wird, ist diese in den Meinungen der Allgemeinbevölkerung noch immer als Charakterschwäche beziehungsweise Selbstverschulden präsent.

Das Verständnis von Abhängigkeit als psychische Erkrankung hat sich in der Gesellschaft bis heute nicht durchgesetzt. Erklärungsmodelle, die auf der Abhängigkeitsursache Charakterschwäche beruhen, sind daher die Folge. Sie begründen damit auch eine moralisierende Abwertung der Gesellschaft gegenüber substanzabhängigen Menschen, vor allem, wenn es sich um Abhängigkeit von illegalen Substanzen handelt.

Dass unzählige Belege seit Jahrzehnten diese Vorurteile widerlegen, scheint daran in der Öffentlichkeit nichts ändern zu können. Fest steht allerdings, und dies kann auch in diesem Rahmen nicht oft genug gesagt und wiederholt werden, dass die Entwicklung einer Abhängigkeitserkrankung weder auf eine Charakterschwäche noch auf ein selbstverschuldetes Verhalten der jeweiligen Personen zurückgeführt werden kann. (vgl. Fischer, Kayer, 2006, S. 39f)

2.11 Die psychische und physische Abhängigkeit

Bereits wenige Konsumationen von Opiaten können bereits eine psychische Abhängigkeit bewirken.

Die bei Abstinenz anschließend einsetzenden Entzugserscheinungen veranlassen dann neben den als positiv erlebten unmittelbaren Wirkungen der Substanz (meist sind vor allem Reduktion von Ängsten sowie Trübung – aber auch subjektive Erweiterung – des Bewusstseins, und das Aufheben des Schmerzempfindens) die Weiterführung des Konsums.

Um von Abhängigkeit zu sprechen, müssen gemäß DSM IV drei der folgenden Kriterien innerhalb der letzten 12 Monate erfüllt sein:

Toleranzentwicklung gegenüber den Wirkungen der Substanz

Bei Abstinenz Auftreten von Entzugssymptomen

Die Substanz wird entweder in größeren Mengen oder länger als beabsichtigt eingenommen;

Anhaltender Wunsch und/oder erfolglose Versuche, den Substanzgebrauch zu verringern oder zu kontrollieren

Großer Zeitaufwand, sich die Substanz zu beschaffen, sie zu konsumieren, und/oder sich von ihren Wirkungen zu erholen

Wichtige berufliche, soziale oder Freizeitaktivitäten werden aufgrund des Substanzgebrauchs aufgegeben oder zumindest eingeschränkt

Der Substanzgebrauch wird trotz Kenntnis der negativen psychischen oder physischen Folgen fortgesetzt. (vgl. Saß,2001, S. 223ff)

Die Kriterien des ICD 10 sind ähnlich und verweisen auf einen Beobachtungszeitraum von 12 Monaten, auch hier wird die Diagnose der Abhängigkeitserkrankung gestellt, wenn innerhalb dieser Zeit mindestens drei der genannten Symptome auftreten:

starkes Verlangen, psychotrope Substanz(en) zu konsumieren

Kontrolle über Beginn, Beendigung oder Menge des Konsums ist vermindert

Beim Absetzen bzw. der Reduktion der Substanz tritt ein körperliches Entzugssystem auf

Es entsteht eine Toleranzentwicklung gegenüber den Wirkungen der Substanzen

Wichtige andere Interessen werden wegen des Substanzgebrauchs vernachlässigt

Obwohl eindeutig schädliche Folgen zu erkennen sind, wird die Substanz weiter konsumiert. (vgl. Dilling, 2000, S. 77f)

2.12 Entzug

Um ein Entzugssymptom handelt es sich, wenn nach Reduktion oder Absetzen einer wiederholt konsumierten psychoaktiven Substanz Symptome auftreten, die nicht auf eine andere körperliche oder psychische Erkrankung zurückgeführt werden können. Der Zeitraum bis zum Entstehen, sowie der Verlauf des Entzugssyndroms, hängt – ebenso wie dessen Dauer und Intensität – von der jeweiligen Substanz, teilweise auch von der Konsumart (Rauchen, intravenöses Injizieren usw.) und von der verwendeten Dosis ab.

Im DSM IV wird beschrieben, dass der Entzug der psychoaktiven Substanz Leiden oder Beeinträchtigungen in sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen in klinisch bedeutsamer Weise verursacht.

Im Regelfall handelt es sich also um das genaue Gegenteil jener Symptome, welche durch Intoxikation mit der betreffenden Substanz hervorgerufen werden. Es entsteht dadurch der oft unwiderstehliche Drang, die Substanz erneut zu konsumieren, um diese Entzugssymptome abzumildern oder aufzuheben.

3 Substitution

Im Kapitel 3 wird ausgeführt, worum es sich bei einer Substitutionsbehandlung handelt, wie die historische Entwicklung dieser verlaufen ist, und welche Ziele die Substitution hat.

Es wird die aktuelle Rechtslage erörtert, welche den Rahmen für die Behandlung mit Substitutionsmitteln vorgibt.

3.1 (Methadon-)Substitution

Methadon, ein synthetisches Opiat, wird vom suchtkranken Menschen täglich in der Apotheke getrunken und verhindert körperliche Entzugserscheinungen. Damit soll u.a. erreicht werden, dass der intravenöse Konsum diverser Substanzen wegfällt, und so auch das damit verbundene Ansteckungsrisiko mit AIDS und Hepatitis beim Nadeltausch reduziert werden kann.

Weiters sind im Laufe der Zeit sowohl viele Vorteile als auch Nachteile dieser Behandlungsform sichtbar geworden. Sie wurden oft in der Literatur diskutiert und können wie folgt zusammengefasst werden:

Als Vorteile werden genannt:

der Beschaffungsstress fällt weg

die Gefahr der Beschaffungskriminalität wird verringert

Gesundheitliche Stabilisierung

Erhöhung der Arbeitsfähigkeit

Ermöglichung, Psychosoziale Beratung und Betreuung in Anspruch zu nehmen

durch gleichbleibende Qualität der Substanz gute Dosierbarkeit

Lösung aus dem sozialen Gefüge der Drogenszene

Als Nachteile sind bekannt:

Methadon selbst heilt nicht, es werden nur die Symptome behandelt. Eine häufig geäußerte Kritik lautet daher, dass die Abhängigkeit also „nur“ von einer illegalen auf eine legal verschriebene Droge verlagert wird.

Notwendigkeit der täglichen Einnahme unter Sicht in der Apotheke; damit sind auswärtige Arbeiten und Urlaube nur schwer möglich, außer, es wird eine Mitgabe mehrerer Tagesrationen bewilligt.

Missbrauchsmöglichkeit durch Weitergabe, Handel, intravenöser Einnahme

Methadon selbst hat keine euphorisierende Wirkung, es besteht daher die Gefahr, dass die Klienten und Klientinnen sich diesen Effekt mittels Beikonsum anderer Substanzen verschaffen. (vgl. Brosch, Juhnke, 1993, S. 142f)

Lange galt im Rahmen der Substitutionsbehandlung das Abstinenzdogma, das diese Form der Behandlung selbst angreifbar machte, da die meisten Substitutionsmittel zumindest enge chemische „Verwandte“ der Suchtmittel sind, die sie substituieren.

Seit einigen Jahren ist das Abstinenzdogma kein solches mehr, je nach Einrichtung bzw. Wertsystem werden andere Behandlungsformen zumindest akzeptiert.

Unbestritten bleibt, dass es für einen Teil der abhängigen Menschen Ziel ist, nicht abstinent oder weitgehend suchtmittelfrei zu leben.

Für manche Menschen kann es allerdings wichtige persönliche Indikationen geben, die für eine primär abstinenzorientierte Therapie – und damit gegen eine Substitutionsbehandlung – sprechen:

hohe Motivation für eine Abstinenztherapie über einen langen Zeitraum

Bereitschaft, bereits während der Therapie abstinent von süchtig machenden Substanzen zu leben

Opioidabhängigkeit dauert noch nicht länger als zwei Jahre

Minderjährigkeit der Abhängigen

(vgl. Schmidt u.a., 2006, S. 196f)

Indikationen für eine Substitutionsbehandlung sind:

kurzer Zeitraum der Abhängigkeit unter 2 Jahren

Abstinenzversuche unter ärztlicher Kontrolle sind erfolglos verlaufen

eine drogenfreie Therapie kann derzeit nicht durchgeführt werden

die substitutionsgestützte Behandlung bietet im Vergleich mit anderen Therapieformen die größte Chance zur Heilung oder Besserung

als Überbrückung zu einer abstinenzorientierten Therapieform

(vgl. Schmidt u.a., 2006, S. 198)

Bei jeder medizinischen Behandlung bestehen Risiken, so natürlich auch bei der Substitutionsbehandlung.

Allerdings zeigen viele wissenschaftliche Forschungsarbeiten aus den letzten Jahrzehnten beispielsweise bei der methadongestützten Substitutionsbehandlung, dass diese unter Einhaltung der vorgegebenen Qualitätskriterien und Vorgaben bei der Durchführung eine sichere Behandlungsform ist.

Eine größere Zahl der Abhängigen kann für eine Behandlung gewonnen werden, es ist ihnen möglich, den Konsum illegaler Substanzen zu reduzieren, sowohl die Gefahr einer Hepatitisinfektion als auch die HIV-Ansteckungsgefahr wird signifikant gesenkt.

Erhebliche Erfolge bezüglich der Verbesserung des körperlichen und psychischen Gesundheitszustandes können somit erzielt werden und die Lebensqualität der substituierten Menschen (und auch die Lebensqualität ihrer Angehörigen) kann deutlich verbessert werden. Weiters konnte eine Abnahme der Delinquenz eindeutig nachgewiesen werden. (vgl. Werner, 2007, S. 131)

Die Verschreibung eines Substitutionsmittels ist nur ein mehr oder weniger kleiner Bestandteil bei der Teilnahme an einem Substitutionsprogramm. Der Erfolg der Behandlung steigt, wenn verschiedene zusätzliche Hilfestellungen und Unterstützungsmöglichkeiten angeboten werden, wie beispielsweise medizinische Untersuchungen oder psychotherapeutische Gespräche.

Die Wichtigkeit der Gesprächstherapie als Ergänzung zur laufenden medikamentösen Behandlung ist mittlerweile überall akzeptiert: die Stabilisierung durch die Einnahme des Medikaments kann die Möglichkeit bieten, die Probleme zu ermitteln und zu behandeln, die überhaupt zum Missbrauch von Drogen geführt haben.

Jedoch sind auch hier v.a. die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten der einzelnen Patientinnen und Patienten zu berücksichtigen: nicht alle suchtkranken Menschen benötigen eine Psychotherapie oder eine sozialarbeiterische Betreuung. Im Einzelfall kann eine allzu weit gehende, entmündigende „Unterstützung“ die Entwicklung von Selbstständigkeit und Unabhängigkeit auch hemmen. (vgl. Werner, 2007, S. 134)

3.2 Opiatabhängigkeit in Österreich

Aufgrund der Tatsache, dass Erwerb und Besitz von opiathältigen Suchtmitteln in Österreich unter Strafe gestellt ist und daher der Konsum im Verborgenen stattfindet, können Prävalenzzahlen in Bezug auf Abhängigkeiten natürlich nie eindeutig sein, sondern sie beruhen auf Schätzungen.

Dieser Dunkelziffer werden Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz, epidemiologische Studien, die Anzahl von Rettungseinsätzen oder von stationären Aufnahmen, aber auch Zahlen von Drogenhilfeeinrichtungen zugrunde gelegt.

In einer Studie geht die Weltgesundheitsorganisation von einer aktuellen Prävalenz von ca. 20.000 problematischen Opioidkonsumentinnen und -konsumenten in Österreich aus, wobei eine Spannbreite zwischen 9.000 und 36.000 Personen möglich ist.

Im Bericht zur Drogensituation 2013 wird von einer Prävalenz von 28.000 bis 33.000 Personen ausgegangen. (vgl. ÖBIG, 2013, S. 30)

Die Zahl der in Substitutionsbehandlung stehenden Menschen in Österreich ist seit der Einführung dieser Behandlungsform kontinuierlich gestiegen. Mit Stand von 30.06.2012 handelt es sich um 14.940 Personen. (vgl. ÖBIG, 2013, S. 38)

3.3 Die Entwicklung rechtlicher Rahmenbedingungen der Substitution in Österreich

Nachdem in den Vereinigten Staaten von Amerika bereits seit den 1960iger Jahren die ersten Substitutionsbehandlungen stattfinden, begannen auch in Österreich erste Schritte in diese Richtung.

Trotzdem dauerte es bis 1986, dass die Wiener Medizinische Fakultät die Methadonsubstitution als wissenschaftliche Metode anerkannt hat.

Mit dem „Methadonerlass“ wurde daraufhin 1987 der erste gesetzliche Rahmen für die Einführung eines substituierenden Behandlungskonzepts geschaffen. Durch diesen Erlass wurde die medizinische Verschreibung von Methadon als Substitutionsmittel ermöglicht.

In der Folge waren im Jahr 1991 bereits 1.800 opiatabhängige Menschen in Österreich mit Methadon in Substitutionsbehandlung.

Am 9. Juni 1998 wurde der Substitutionserlass von 1991 aufgehoben und durch den Erlass „Orale Substitutionsbehandlung von Suchtkranken“ ersetzt. (vgl. Werner, 2007, S. 185)

Die darin definierten Rahmenbedingungen der Substitutionstherapie wurden auch in das novellierte Suchtmittelgesetz vom 1. Jänner 1998 übernommen. Im § 11 des Suchmittelgesetzes wurde die Substitutionsbehandlung als „gesundheitsbezogene Maßnahme“ definiert.

Durch diese Verankerung im Suchtmittelgesetz wurde den Ärzten und Ärztinnen die Möglichkeit eröffnet, eine Substitutionsbehandlung zur Stabilisierung des Gesundheitszustandes von Opiatabhängigen einzusetzen.

Durch die erstmalige Einführung der Möglichkeiten des „Rücktritts von der Verfolgung“ bei Suchtmitteldelikten nach § 35 SMG, der „Vorläufigen Einstellung eines Verfahrens“ nach § 37 SMG“, sowie der Möglichkeit der „Therapie statt Strafe“ nach § 39 SMG (Aufschub des Strafvollzuges), wurde eine neue liberalere Sichtweise der Drogenpolitik verankert. (vgl. Litzka, Matzka, Zeder, 2009, S. 61ff)

Damit wurde auch in der Strafgesetzgebung nachvollzogen, dass es sich bei der Abhängigkeitserkrankung nicht (nur) um ein delinquentes Verhalten, sondern vielmehr um ein gesundheitliches Problem handelt.

3.4 Die Substitutionstherapie und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen heute

Das Suchtmittelgesetz wurde durch Novellierungen der strafrechtlichen Bedingungen 2007 und ein Jahr später auch im gesundheitsrechtlichen Bereich geändert. Eine der zentralsten Änderungen war die Einführung der Weiterbildungspflicht im Rahmen der Substitutionsverordnung 2007.

Dadurch ergeben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen der Substitutionsbehandlung:

Alle substituierenden Ärztinnen und Ärzte sind an die gesetzlichen Regelungen unmittelbar gebunden.

Im Gegensatz dazu hatten die vorher geltenden Rechtsnormen für das medizinische Personal, wie beispielsweise der Erlass „Orale Substitutionsbehandlung für Suchtkranke“ aus dem Jahr 1998, nur Empfehlungscharakter ohne jegliche (strafrechtliche) Sanktionsdrohung.

Schadensminimierung ist ein Ziel der Substitutionsbehandlung.

Die Abstinenz gilt zwar weiterhin als Fernziel jeder Behandlung, ist aber nicht mehr primäres Ziel.

Für den Beginn der Substitutionsbehandlung bei unter 18-jährigen Patienten und Patientinnen ist generell eine zweite Meinung einzuholen.

Strengere Regelungen bestehen künftig vor allem in Bezug auf die Verschreibung von Substitutionsmitteln an Minderjährige. Bei der Entscheidung über den Beginn einer Substitutionsbehandlung Minderjähriger ist zusätzlich die Meinung einer, eines qualifizierten Fachärztin oder Facharztes für Psychiatrie einzuholen.

Es gibt Substitutionsmittel „erster“ und „zweiter“ Wahl.

Substitutionsmittel werden in Medikamente erster und zweiter Wahl eingeteilt. Methadon und Buprenorphin sind anderen Mitteln vorzuziehen.

Eine der Begründungen dafür ist, dass sie nicht oder nur erschwert intravenös verwendet werden können.

Sonstige Substitutionsmittel (retardiertes Morphin) dürfen nur bei Unverträglichkeit der Substitutionsmittel erster Wahl oder anderen Kontraindikationen verschrieben werden.

Verschärfte Mitgaberegelungen und Einnahmeregelungen.

Die Voraussetzungen für eine Mitgabe der Substitutionsmittel wurden rigoros verschärft und unterscheiden sich nunmehr je nach dem verschriebenen Substitutionsmedikament.

Die Mitgaben von Methadon oder Buprenorphin sind seitdem dann möglich, wenn sich die Patientin bzw. der Patient seit mindestens zwölf Wochen in der Substitutionsbehandlung befindet.

Handelt es sich um ein Substitutionsmedikament mit einem retardierten Morphin, so erhöht sich die Zeitspanne, in der noch keine Mitgabe möglich ist, auf sechs Monate. Darüber hinaus ist die tägliche Einnahme des Substitutionsmedikaments unter Sicht durchzuführen, alle Ausnahmefälle müssen grundsätzlich begründet werden.

Den Amtsärztinnen und Amtsärzten kommt eine größere Kontrollfunktion zu.

Sie haben alle Substitutionsrezepte im Zuständigkeitsbereich ihrer Bezirksverwaltungsbehörde zu vidieren. Damit werden einerseits Mehrfachverschreibungen verhindert, andererseits werden so die Rezepte auf deren formale und fachliche Richtigkeit überprüft.

Sachverständigenkommission für Koordination und Konfliktberatung.

Es wurde eine Sachverständigenkommission (Fehlermanagement) eingeführt, die für die regionale Koordination der Substitutionsbehandlung Sorge zu tragen hat und in Konflikten oder zur Beratung einberufen werden kann.

Substitutionsregister auf Bundesebene

Um Mehrfachverschreibungen zu verhindern, hat das Bundesministerium für Gesundheit ein Substitutionsregister aller Substitutionspatientinnen und Substitutionspatienten Österreichs zu führen.

Dazu sind der Beginn und alle Einstellungen, sowie die Beendigungen durchgeführter Substitutionsbehandlungen dem Bundesministerium zu melden.

Schriftlicher Behandlungsvertrag

Vor Beginn der Behandlung ist ein schriftlicher Behandlungsvertrag zwischen Ärztin bzw. Arzt und der zu substituierenden Person abzuschließen. Darin werden die Rahmenbedingungen und Regeln der Behandlung erläutert.

Substituierende Ärztinnen und Ärzte müssen sich einer Ausbildung sowie laufenden Weiterbildungen unterziehen.

Zuvor war es jeder Ärztin/jedem Arzt erlaubt, Substitutionsbehandlungen durchzuführen.

Seit 2002 müssen sich sowohl substituierende Ärztinnen und Ärzte, als auch Amtsärztinnen und Amtsärzte für die Tätigkeit im Bereich der Substitutionsbehandlung entsprechend qualifizieren.

Zur Erlangung dieser Qualifikation benötigen sie eine 40-stündige Ausbildung und müssen sich darüber hinaus zur Aufrechterhaltung dieser Qualifikation jährlich regelmäßig sechs vertiefenden Weiterbildungseinheiten unterziehen.

4 Die Psychosoziale Beratung und Betreuung

Es wird geschildert, welche Bereiche die Psychosoziale Beratung und Betreuung umfasst, welche Anforderungen an sie gestellt werden, sowie welche Kompetenzen zur Aufgabenerfüllung notwendig sind.

4.1 Die Psychosoziale Beratung und Betreuung im Gesetz

Der § 11 Absatz 2 SMG beschreibt als Punkt 5 der Gesundheitsbezogenen Maßnahmen „die Psychosoziale Beratung und Betreuung durch qualifizierte und mit Fragen des Suchtgiftmissbrauchs hinreichend vertraute Personen“. Dabei umfasst die Psychosoziale Beratung und Betreuung Sozialarbeit, psychologische Beratung und Betreuung, Schuldner- und Rechtsberatung, Gesundheitserziehung, Wohnungs- und Arbeitsvermittlung, Erlebnis- und Freizeitpädagogik, Soziotherapie, Ergotherapie, tagesstrukturierende Angebote oder Sport. (vgl. Litzka, Matzka, Zeder, 2009, S. 66)

4.2 Die Psychosoziale Beratung und Betreuung im Allgemeinen

Für die meisten Menschen ist nach Ansicht de Cordobas „Psychosoziale Betreuung“ ein Begriff, der assoziiert wird mit „netten Plauderstündchen“, für die es nur etwas Hausverstand braucht, die Erfolge sind genauso wie die scheinbar zufällig gewählten Vorgehensweisen fragwürdig und nicht nachvollziehbar. Ein Vorurteil, mit dem gerade Soziale Arbeit seit ihrem Bestehen allzu häufig konfrontiert wird. (vgl. de Cordoba, Breza, Niedmayer, 2002, S. 155)

4.3 Die Psychosoziale Beratung und Betreuung

Die Psychosoziale Beratung und Betreuung als Überbegriff umfasst alle Angebote für Menschen, die in einer Substitutionsbehandlung sind, und die aufgrund ihrer Lebenssituation in unterschiedlich großem Ausmaß physisch und psychisch beeinträchtigt und sozial ausgegrenzt sind.

Je nach Quelle handelt es sich bei der „PSB“ um Psychosoziale Beratung, Psychosoziale Begleitung oder Psychosoziale Betreuung. Dies zeigt auf, dass die Grenzen zwischen Beratung, Betreuung und Therapeutischer Begleitung fließend sind. Schwerpunkt der Beratung ist dabei die Hilfe zur Selbsthilfe. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich Interventionen und Techniken der Beratung, Betreuung und (psychotherapeutischen) Begleitung/Behandlung nicht immer klar unterscheiden lassen. (vgl. Vogt, 2004, S. 156)

Der dringendste Betreuungsbedarf besteht hierbei bei jenen, die von unmittelbarer existenzieller Not betroffen sind, also beispielsweise von Obdachlosigkeit, oder die unter den unmittelbaren und mittelbaren Folgen ihres Substanzkonsums zu leiden haben, aufgrund gesundheitlicher Probleme, strafrechtlicher Verfolgung, Verschuldung oder sozialem Rückzug.

Eine wesentliche Aufgabe der Psychosozialen Beratung und Betreuung ist es, den betroffenen Menschen durch die Erarbeitung von Strategien die Alltagsbewältigung zu ermöglichen und sie bei ihren individuellen Entwicklungsprozessen zu unterstützen. (vgl. Gellert/Schneider, 2002, S. 36f).

In der ambulanten Arbeit mit suchtkranken Menschen dominieren Einzelfallbetreuung und Gruppenarbeit.

Vor allem in der Einzelbetreuung kommt der Beziehungsarbeit eine substanzielle Rolle zu.

Grundsätzlich kann, wie häufig im Rahmen der Sozialen Arbeit, in eher niederschwellige und höherschwellige Sozialarbeit mit Substanzabhängigen unterschieden werden. Bei der niederschwelligen Sozialarbeit steht die Kontaktaufnahme mit dem suchtkranken Menschen und der Aufbau der Betreuungsbeziehung im Vordergrund. Schwerpunkt ist die Reduzierung der negativen gesundheitlichen Folgen des Substanzkonsums und des Lebens in der Szene. Dieser Teil der Betreuungsarbeit wird häufig von Streetworkerinnen und Streetworkern geleistet.

Erst, wenn die Klientinnen und Klienten in der Lage sind, ein Mindestmaß an Strukturen einzuhalten, und sie ausreichend motiviert sind, ihre Lebenssituation zu verändern, setzen die höherschwelligen Angebote ein. (vgl. de Cordoba, Breza, Niedermayer, 2002, S. 157)

Die zentrale Rolle bei Aufbau und Erhalt der Betreuungsbeziehung im Allgemeinen wird von Carl R. Rogers in seinen Werken beschrieben. Vor allem Anderen beruht die Gestaltung der Beziehung auf folgenden Säulen: Echtheit und Kongruenz des Betreuers bzw. der Betreuerin, sowie positive Wertschätzung und Empathie dem bzw. der Hilfesuchenden gegenüber. (vgl. Rogers, 1972, S. 63)

4.3.1 Arbeitsbündnis und Selbstbestimmung

Im Gegensatz zu früheren Ansätzen in der Sozialen Arbeit ist es nunmehr üblich, Betreuungsvereinbarungen (in welcher Form auch immer) abzuschließen. Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung über die Ziele, die im Rahmen der Betreuung erreicht werden sollen. Diese Ziele können im Einzelfall bei jeder Klientin/jedem Klienten andere sein. Gleich ist ihnen nur, dass sie gemeinsam von der Betreuerin bzw. dem Betreuer mit der Klientin, dem Klienten bestimmt werden.

Im Kontext Sozialer Arbeit im Suchtbereich wird von „Patientinnen und Patienten“, „Kundinnen und Kunden“ sowie von „Klientinnen und Klienten“ gesprochen.

Im Zuge des Empowerments soll aus einer, einem quasi unmündigen Patientin, Patienten, die bzw. der eine Behandlung nur passiv erleidet (aus dem Lateinischen „patiens“ ertragend, erleidend), eine selbstbestimmte Kundin, ein selbstbestimmter Kunde werden, die bzw. der als selbstbestimmter, den Auftrag zur Behandlung gebender Mensch gleichgestellter Vertragspartner bzw. Vertragspartnerin des Gegenübers wird.

Dieser Mensch stellt im Gegensatz zu Patientinnen und Patienten, die keine Wünsche äußern können und dürfen, und die alleine auf die Fachkenntnis und Behandlung ihres Gegenübers angewiesen sind, Forderungen, die es zu erfüllen gilt.

Weder der Begriff Kundin, Kunde, noch jener der Patientin, des Patienten werden aber im Betreuungskontext dem Soziale Arbeit rezipierenden Menschen gerecht.

Mag es auch sein, dass es an beiden Enden der Skalen vereinzelt Personen gibt, auf die einer der beiden Begriffe zutrifft, für den größten Teil von ihnen wird das nicht der Fall sein.

Dazwischen bietet sich der Begriff der Klientin, des Klienten an. Klientin, Klient (aus dem Lateinischen „cliens“ Schützling, Anhänger), ist auch eine in anderen Dienstleistungsbereichen durchaus übliche Bezeichnung, unter anderem bei rechtsberatenden Berufen, außerdem bei Steuerberatungskanzleien, sowie darüber hinaus in Psychotherapeutischen Praxen oder in der Lebens- und Sozialberatung.

Im Kontext der Sozialen Arbeit wird damit beschrieben, dass die betreuten Personen zwar über Selbstbestimmung und Mündigkeit verfügen, dass sie nicht von den Expertinnen und Experten abhängig sind, aber nur über eine eingeschränkte Wahlfreiheit verfügen.

Durch die Kommunikationssituation (Betreuerin, Betreuer auf der einen Seite, Betreute, Betreuter auf der anderen) ergibt sich zwangsläufig eine Asymmetrie. Klientinnen und Klienten entscheiden sich entweder freiwillig oder unfreiwillig dazu, eine Beratung oder Betreuung in Anspruch zu nehmen.

Diese (Un-)Freiwilligkeit wird unter anderem beeinflusst vom Leidensdruck, von gerichtlichen Weisungen oder dem Druck des behandelnden medizinischen Personals.

Jedenfalls erscheint die Betreuung als attraktiver oder zumindest als das geringere Übel zur immer vorhandenen Alternative.

Im Allgemeinen wird dem Betreuungspersonal das größere Wissen und Problemlösungskompetenz zugestanden.

Ratsuchende Personen wenden sich an dieses Betreuungspersonal in der Hoffnung, von diesem „Mehr an vorausgesetztem Wissen“ profitieren zu können. Dieses Mehr an Wissen bezieht sich im Besonderen auf das Fachwissen der beratenden Person. (vgl. Arnold, Schille, 2002, S. 381)

Darüber hinaus gibt es zwischen dem Betreuenden und Betreuten eine klassische Rollen-Asymmetrie: aus Betreuenden, die ihrer Profession nachgehen, werden „Professionalistinnen und Professionalisten“. Sie repräsentieren in hohem Ausmaß die Institution, in der und für die sie arbeiten.

Diese Asymmetrie kann aber, zumindest teilweise, durch die Emanzipation der Klientin und des Klienten abgebaut werden.

Darüber hinaus liegt es nunmehr an den betreuenden Personen, sowohl selbstreflexiv als auch transparent zu arbeiten, um ihrem Gegenüber diese Emanzipation zu ermöglichen. (vgl. Seibert, 1978, S. 154f)

Um die vereinbarten Ziele in der Betreuung zu erreichen, ist es wesentlich, sich dieser Rollendifferenzen auch bewusst zu sein und darüber zu reflektieren. Besonders hilfreich können dabei eine reflexive Rollendistanz sowie ein Perspektivenwechsel sein. Allerdings bleiben die Asymmetrien weiterhin bestehen, auch wenn sie immer wieder im jeweiligen Kontext neu zu definieren sind.

Außerhalb des Bereiches des Fachwissens, welcher durch absolvierte Ausbildungen und berufliche Erfahrung abgesichert ist, wird der Erstattungsprozess natürlich durch das Wissen der ratsuchenden Menschen ergänzt und erweitert. Der bzw. die Ratsuchende kennt seine/ihre konkrete Lebenssituation unmittelbar aus eigenem Erleben.

Sie wissen ohne Filter Dritter aus eigener Erfahrung, „wie es sich anfühlt“, und welche Bewältigungsversuche in der Vergangenheit mehr oder weniger erfolgreich waren.

Sie kennen „ihre“ Themen, die sie bearbeiten und lösen wollen. Diese aber müssen nicht zwangsläufig gerade jene Themen sein, welche die der Institutionen und das durch sie repräsentierte Personal sind.

Für die Soziale Arbeit stellt die Suchtarbeit eine besondere Herausforderung dar. Hier reicht die Beziehungsarbeit alleine nicht mehr aus. Zu vielen anderen notwendigen Bereichen kommen vor allem Ressourcenorientierung und Motivationsarbeit dazu.

Primär gilt es auch, die Beweggründe zu berücksichtigen und zu klären, welche Ziele die Klientin, der Klient hat und zu verfolgen bereit ist, und ob diese im Rahmen der Betreuung bearbeitbar sein können.

Auf das vieldiskutierte Thema der bereits genannten „Abstinenzorientierung“ sei hier als Beispiel hingewiesen.

Suchtkranke Menschen gelten im Allgemeinen als nur begrenzt motiviert. Das Wissen um diese Tatsache erfordert – und ermöglicht es, in der Betreuung die Beweggründe zu erarbeiten und zu beachten, was der Klient, die Klientin zu seiner bzw. ihrer Motivation braucht, bzw. wozu er oder motiviert und motivierbar ist. (vgl. Engel, 2002, S. 391)

Im Gegensatz zu älteren Ansätzen ist hier die Abstinenz aber nicht mehr alleiniges Ziel, sondern, wenn überhaupt, eines von mehreren. Oder anders formuliert: Die Abstinenz ist ein Weg und nicht das Ziel der Suchtbehandlung.

Einer der wichtigsten Begriffe in der Arbeit mit an Abhängigkeitserkrankungen leidenden Menschen ist jener des „Empowerment“.

Darunter wird in der Sozialen Arbeit jene Grundorientierung verstanden, die Ratsuchende befähigen soll, (wieder) über ihre eigenen Kräfte (englisch „power“) zu verfügen.

Daher ist der Fokus der Betreuungsarbeit nicht auf die zweifellos auch vorhandenen Defizite gerichtet, sondern auf die Ressourcen und Kompetenzen der Klientinnen und Klienten. Diese sollen am Betreuungsprozess nicht nur „teilnehmen“, sondern „teilhaben“. Daher geht es vornehmlich um die Stärkung vorhandener Kompetenzen sowie der Mitgestaltung, sowohl, was die Ziele der Betreuung, als auch den Weg dorthin betrifft.

In der Beratung kann daher auch das Erkennen und Anerkennen von Erfolgen sowohl innerhalb, als auch außerhalb der Abhängigkeitsproblematik erfolgen. Der vorhandenen und im Regelfall leidvoll erlebten Abhängigkeit wird nun eine Alternative der Kompetenzen entgegengesetzt.

Dadurch lassen sich die im Rahmen der Betreuung erzielten Erfolge auch als Ergebnis der Leistungen der Betroffenen erleben.

Empowerment bedeutet aber nicht die Beschränkung, Ratsuchende ausschließlich zur Selbsthilfe zu motivieren, sondern das Anbieten von so viel Hilfe wie nötig, um den Prozess der Selbsthilfe in Gang zu bringen beziehungsweise zu fördern. (vgl. Arnold, Schille, 2002, S. 379f)

[...]

Ende der Leseprobe aus 135 Seiten

Details

Titel
Psychosoziale Betreuung suchtkranker Menschen im Substitutionsprogramm in Kärnten und deren Erwartungen in die Betreuung
Hochschule
Fachhochschule St. Pölten  (Soziale Arbeit)
Veranstaltung
Masterlehrgang Suchtberatung und Prävention
Note
3
Autor
Jahr
2015
Seiten
135
Katalognummer
V294977
ISBN (eBook)
9783656928898
ISBN (Buch)
9783656928904
Dateigröße
925 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Substitution, Opium, Opiat, Methadon, Polimadon, psychosozial, Beratung, Betreuung, soziale Arbeit, Sozialarbeit, Prävention, Sucht, Suchtberatung, Suchtmittel, Suchtgift, Drogen, Droge, psychosoziale, Suboxone, Trauma, PTBS, Begleitung
Arbeit zitieren
MA Martin Kutej (Autor:in), 2015, Psychosoziale Betreuung suchtkranker Menschen im Substitutionsprogramm in Kärnten und deren Erwartungen in die Betreuung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/294977

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