In den vergangenen Jahren hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mehrfach Gelegenheit, sich mit den Rechten unverheirateter Väter im Kontext des Art. 8 EMRK auseinanderzusetzen. Im deutschen Recht hatte dies eine Änderung des Familienrechts zur Folge. Im Folgenden wird dargelegt werden, dass die vom deutschen Gesetzgeber gefundene Lösung jedoch nicht konventionskonform ist. In diesem Aufsatz wird aufgezeigt, dass der Gesetzgeber mit der Schaffung des § 1626a Abs. 2 S. 2 BGB die Rechte der Mutter und des Kindes nicht hinreichend berücksichtigt hat.
Inhaltsverzeichnis
- Sorgerecht und Europäische Menschenrechtskonvention
- Zur Unvereinbarkeit des § 1626a Abs. 2 S. 2 BGB mit dem Recht auf Familienleben aus Art. 8 EMRK
- Das Recht auf Familienleben im Sinne des Artikels 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention
- Faktische Familienbeziehungen und das Recht auf Familienleben
- Die Bedeutung des Kindeswohls
- Das Sorgerecht unverheirateter Eltern
- Die Neuregelung des Sorgerechts im Jahr 2013
- Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Bundesverfassungsgerichts
- Der § 1626a Abs. 2 S. 2 BGB und die Rechte der Mutter und des Kindes
- Der Schutz des Familienlebens im Sinne des Art. 8 Abs. 1 EMRK
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Beitrag analysiert die Vereinbarkeit des § 1626a Abs. 2 S. 2 BGB mit dem Recht auf Familienleben aus Art. 8 EMRK. Der Fokus liegt dabei auf der Frage, ob die Regelung den Rechten der Mutter und des Kindes im Hinblick auf das Familienleben gerecht wird.
- Das Recht auf Familienleben im Sinne von Art. 8 EMRK
- Die Relevanz von faktischen Familienbeziehungen
- Die Bedeutung des Kindeswohls im Sorgerecht
- Die Rechtsprechung des EGMR und des BVerfG zum Sorgerecht unverheirateter Eltern
- Die Auswirkungen des § 1626a Abs. 2 S. 2 BGB auf die Rechte der Mutter und des Kindes
Zusammenfassung der Kapitel
- Der Beitrag beginnt mit einer Einführung in das Thema und stellt das Recht auf Familienleben im Sinne von Art. 8 EMRK vor.
- Im zweiten Kapitel werden die Anforderungen an die Begründung einer faktischen Familienbeziehung im Kontext des Rechts auf Familienleben untersucht.
- Das dritte Kapitel befasst sich mit der Bedeutung des Kindeswohls im Sorgerecht und der Bedeutung des Familienlebens von Mutter und Kind.
- Im vierten Kapitel wird die Rechtsprechung des EGMR und des BVerfG zum Sorgerecht unverheirateter Eltern beleuchtet.
- Das fünfte Kapitel analysiert den § 1626a Abs. 2 S. 2 BGB und seine Auswirkungen auf die Rechte der Mutter und des Kindes im Hinblick auf das Familienleben.
Schlüsselwörter
Sorgerecht, Europäische Menschenrechtskonvention, Familienleben, Art. 8 EMRK, Kindeswohl, faktische Familienbeziehungen, § 1626a Abs. 2 S. 2 BGB, EGMR, BVerfG.
Häufig gestellte Fragen
Was kritisiert die Arbeit am § 1626a BGB?
Die Arbeit argumentiert, dass die Neuregelung des Sorgerechts unverheirateter Väter von 2013 nicht konventionskonform ist, da sie die Rechte von Mutter und Kind unzureichend berücksichtigt.
Was besagt Art. 8 der EMRK?
Artikel 8 schützt das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, was auch die Beziehungen unverheirateter Väter zu ihren Kindern umfasst.
Was sind „faktische Familienbeziehungen“?
Dies sind gelebte Beziehungen zwischen Eltern und Kindern, die auch ohne rechtliche Ehe unter dem Schutz der Menschenrechtskonvention stehen.
Welche Rolle spielt das Kindeswohl beim Sorgerecht?
Das Kindeswohl ist der zentrale Maßstab; die Arbeit hinterfragt, ob pauschale Sorgerechtsansprüche diesem Wohl in jedem Einzelfall gerecht werden.
Wie urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)?
Der EGMR hat mehrfach die Rechte unverheirateter Väter gestärkt, was den deutschen Gesetzgeber zu Änderungen zwang, die hier kritisch analysiert werden.
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- Dr. Stefan Kirchner (Author), 2015, Sorgerecht und Europäische Menschenrechtskonvention, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/295471