In den vergangenen Jahren hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mehrfach Gelegenheit, sich mit den Rechten unverheirateter Väter im Kontext des Art. 8 EMRK auseinanderzusetzen. Im deutschen Recht hatte dies eine Änderung des Familienrechts zur Folge. Im Folgenden wird dargelegt werden, dass die vom deutschen Gesetzgeber gefundene Lösung jedoch nicht konventionskonform ist. In diesem Aufsatz wird aufgezeigt, dass der Gesetzgeber mit der Schaffung des § 1626a Abs. 2 S. 2 BGB die Rechte der Mutter und des Kindes nicht hinreichend berücksichtigt hat.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die europarechtliche Perspektive auf das Familienleben
3. Die aktuelle Rechtslage nach § 1626a BGB
4. Kritik an der Neuregelung des Sorgerechts
5. Das Kindeswohl als zentrale Maßgabe
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die Vereinbarkeit der Neuregelung des Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete Eltern nach § 1626a Abs. 2 S. 2 BGB mit dem Schutz des Familienlebens gemäß Art. 8 EMRK und dem Grundgesetz. Der Autor argumentiert, dass der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung der Rechtsprechung über das Ziel hinausgeschossen ist und die Rechte von Mutter und Kind durch eine zu einfache Übertragung der Sorge unverhältnismäßig beeinträchtigen kann.
- Rechtliche Analyse von Art. 8 EMRK im Kontext nicht-traditioneller Familienmodelle.
- Kritische Würdigung der Sorgerechtsreform von 2013 hinsichtlich ihrer Verfassungs- und Konventionskonformität.
- Konflikt zwischen den Rechten des biologischen Vaters und dem Schutz des bestehenden Familienlebens der Mutter.
- Bedeutung des Kindeswohls als Korrektiv in Sorgerechtsentscheidungen.
Auszug aus dem Buch
Die Rolle des Kindeswohls bei der Sorgerechtsübertragung
Die sehr einfache Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts und die damit einhergehenden praktischen Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit der Mutter stellen daher eine Verletzung des Rechtes der Mutter und des Kindes auf Achtung ihres Familienlebens dar, wenn der Vater kein Familienleben i.S.d. Art. 8 Abs. 1 EMRK geltend machen kann - was durchaus mit dem Insbesondere in Fällen, in denen der biologische Vater bislang kaum ein Interesse an seinem Kind gezeigt hat, sich als unzuverlässig erwiesen hat oder gar den Umgang mit dem Kind als Gegenstand des Streits die der Kindesmutter gebraucht hat sind zudem Zweifel angebracht, ob eine solche Regelung überhaupt dem Kindeswohl gerecht wird oder dieses nicht ignoriert. Es erscheint im Hinblick auf das Kindeswohl grundsätzlich bedenklich, wenn ein geteiltes Sorgerecht auch in solchen Fällen zugesprochen wird, in denen der Vater bislang kein Interesse an seinem Kind gezeigt hat.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Problematik des Spannungsfeldes zwischen klassischem Familienmodell und faktischen Familienbeziehungen unter dem Schutz von Art. 8 EMRK.
2. Die europarechtliche Perspektive auf das Familienleben: Erörterung der Auslegung von "family relations" durch den EGMR und der Bedeutung der "living instrument"-Doktrin für moderne Familienkonstellationen.
3. Die aktuelle Rechtslage nach § 1626a BGB: Darstellung der gesetzlichen Grundlagen der gemeinsamen elterlichen Sorge und deren Entstehungshintergrund durch wegweisende Urteile des EGMR und Bundesverfassungsgerichts.
4. Kritik an der Neuregelung des Sorgerechts: Untersuchung der verfassungs- und konventionsrechtlichen Bedenken gegen die aktuelle Fassung des § 1626a Abs. 2 S. 2 BGB und die Einschränkung mütterlicher Rechte.
5. Das Kindeswohl als zentrale Maßgabe: Fazit und Ausblick zur Bedeutung des Kindeswohls als notwendigem Korrektiv bei Sorgerechtsstreitigkeiten im Lichte internationaler und nationaler Normen.
Schlüsselwörter
Sorgerecht, Art. 8 EMRK, Familienleben, § 1626a BGB, Kindeswohl, nicht verheiratete Eltern, EGMR, Zaunegger gegen Deutschland, Grundgesetz, elterliche Sorge, biologischer Vater, Familienrechtsreform, Konventionskonformität, Verfassungsrecht, Elternschaft.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der verfassungs- und konventionsrechtlichen Prüfung der deutschen Sorgerechtsregelung für nicht miteinander verheiratete Eltern nach der Reform von 2013.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Im Fokus stehen das Recht auf Familienleben nach Art. 8 EMRK, das deutsche Familienrecht sowie die verfassungsrechtliche Bedeutung von Ehe und Familie.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist aufzuzeigen, dass der Gesetzgeber mit § 1626a Abs. 2 S. 2 BGB die Rechte von Mutter und Kind gegenüber dem biologischen Vater unzureichend schützt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor führt eine dogmatische Analyse von Gesetzestexten, Rechtsprechung (EGMR und BVerfG) und rechtswissenschaftlicher Literatur durch.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Es werden die Auswirkungen der Sorgerechtsreform auf die Entscheidungsfreiheit der Mutter sowie die prozessualen Hürden und die Auslegung des Kindeswohls diskutiert.
Welche Schlüsselbegriffe prägen die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind unter anderem Sorgerecht, Art. 8 EMRK, Kindeswohl, nicht verheiratete Eltern und die Vereinbarkeit von nationalem Recht mit europäischen Vorgaben.
Warum sieht der Autor eine Verletzung des Rechts auf Familienleben durch § 1626a Abs. 2 BGB?
Der Autor argumentiert, dass die niedrige Schwelle für die Übertragung der Sorge die bestehende Lebensbeziehung zwischen Mutter und Kind ohne hinreichende Rechtfertigung beeinträchtigen kann.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle des Kindeswohls im aktuellen Gesetz?
Der Autor kritisiert, dass der aktuelle gesetzliche Maßstab lediglich die Abwesenheit von Gefahren voraussetzt, anstatt das Kindeswohl aktiv zu fördern und die individuellen Umstände des Vaters zu prüfen.
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- Dr. Stefan Kirchner (Author), 2015, Sorgerecht und Europäische Menschenrechtskonvention, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/295471