In den vergangenen Jahren hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mehrfach Gelegenheit, sich mit den Rechten unverheirateter Väter im Kontext des Art. 8 EMRK auseinanderzusetzen. Im deutschen Recht hatte dies eine Änderung des Familienrechts zur Folge. Im Folgenden wird dargelegt werden, dass die vom deutschen Gesetzgeber gefundene Lösung jedoch nicht konventionskonform ist. In diesem Aufsatz wird aufgezeigt, dass der Gesetzgeber mit der Schaffung des § 1626a Abs. 2 S. 2 BGB die Rechte der Mutter und des Kindes nicht hinreichend berücksichtigt hat.
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- Dr. Stefan Kirchner (Autor:in), 2015, Sorgerecht und Europäische Menschenrechtskonvention, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/295471
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