Dieses Skript befasst sich mit der detailierten Betrachtung des Problems der Fehleridentität beim Verfügungsgeschäft.
Aus dem Inhalt:
Fehleridentität bei Geschäftsmängeln
Fehleridentität bei Irrtümern
Fehleridentität wegen arglistiger Täuschung
Fehleridentität bei Verbotsgesetzen
Fehleridentität bei Sittenwidrigkeit
Inhaltsverzeichnis
Fehleridentität
A. Fehleridentität bei Geschäftsfähigkeitsmängeln (§§ 104 ff. BGB)
Problem: Übereignung eines Grundstücks
a) Hypothek, Grundschuld, Wohnrecht
b) Reallast
c) Sonstiges
B. Fehleridentität bei Irrtümern (§§ 119 ff. BGB)
1. Erklärungs- und Inhaltsirrtum
2. Eigenschaftsirrtümer (§ 119 II BGB)
C. Fehleridentität wegen arglistiger Täuschung / Drohung (§ 123 BGB)
D. Fehleridentität bei Verbotsgesetzen (§ 134 BGB)
E. Fehleridentität bei Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Problematik der Fehleridentität im deutschen Zivilrecht, wobei der Schwerpunkt auf der Durchbrechung des Abstraktionsprinzips liegt, wenn sowohl das Verpflichtungs- als auch das Verfügungsgeschäft an demselben Mangel leiden.
- Analyse der Fehleridentität bei Mängeln der Geschäftsfähigkeit
- Rechtliche Bewertung der Übereignung von Grundstücken an Minderjährige
- Prüfung von Willensmängeln wie Irrtum, Täuschung und Drohung
- Untersuchung der Rechtsfolgen bei Verstößen gegen Verbotsgesetze und Sittenwidrigkeit
Auszug aus dem Buch
Problem: Übereignung eines Grundstücks
Wird ein Grundstück an einen beschränkt Geschäftsfähigen verschenkt, handelt es sich bei dem Schenkungsversprechen gem. § 518 BGB um ein lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft, da der Minderjährige mit diesem Akt (noch) keinerlei Verpflichtungen eingeht.
Hinweis: Schenken die Eltern ihrem beschränkt geschäftsfähigen Kind ein Grundstück / eine Wohnung, so können diese dem Geschäft des Minderjährigen nicht zustimmen, bzw. ihn in dieser Sache vertreten, § 1629 II 1 i.V.m. § 1795 I Nr. 1 BGB (Verbot des Selbstkontrahierens, vgl. § 181 BGB). In solchen Fällen muss gem. § 1909 I 1 BGB ein Ergänzungspfleger bestellt werden.
Mit der dinglichen Übereignung sieht dies schon ganz anders aus. Der Erwerb von Grundeigentum ist regelmäßig mit bestimmten Pflichten und/oder Lasten verbunden.
So kann das Grundstück mit Grundpfandrechten belastet sein. Auch können den Eigentümer privatrechtliche Pflichten (z.B. Vermieterpflichten, nachbarrechtliche und Verkehrssicherungspflichten) sowie öffentlich-rechtliche Lasten (z. B. Anlieger- und Erschließungsbeiträge) treffen. Hinzu kommen öffentlich, i.d.R. steuerliche Belastungen (z.B. Schenkungs-, Grund- und Grunderwerbssteuer, aber auch Erschließungsbeiträge).
Zusammenfassung der Kapitel
Fehleridentität: Einführung in das Konzept, bei dem das Verfügungsgeschäft aufgrund eines gemeinsamen Mangels die Unwirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts teilt.
A. Fehleridentität bei Geschäftsfähigkeitsmängeln (§§ 104 ff. BGB): Untersuchung der rechtlichen Nachteiligkeit von Geschäften bei Minderjährigen, insbesondere im Hinblick auf den "lediglich rechtlichen Vorteil".
Problem: Übereignung eines Grundstücks: Spezielle Betrachtung der Komplexität beim Grunderwerb durch Minderjährige, inklusive steuerlicher und privatrechtlicher Belastungen.
B. Fehleridentität bei Irrtümern (§§ 119 ff. BGB): Analyse, unter welchen Voraussetzungen ein Willensmangel im Verpflichtungsgeschäft auf das Verfügungsgeschäft durchschlägt.
C. Fehleridentität wegen arglistiger Täuschung / Drohung (§ 123 BGB): Erörterung der Ausnahme vom Abstraktionsprinzip zum Schutz des Getäuschten bei Täuschung oder Drohung.
D. Fehleridentität bei Verbotsgesetzen (§ 134 BGB): Prüfung, ob ein gesetzliches Verbot auch die dingliche Vermögensverschiebung erfassen soll.
E. Fehleridentität bei Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB): Bewertung der Sittenwidrigkeit, insbesondere im Kontext von Wuchergeschäften und deren Auswirkungen auf die Verfügungsebene.
Schlüsselwörter
Fehleridentität, Abstraktionsprinzip, Verpflichtungsgeschäft, Verfügungsgeschäft, Minderjährigenschutz, dinglicher Vertrag, Irrtum, arglistige Täuschung, Sittenwidrigkeit, Wucher, Rechtsgeschäft, Eigentumsübertragung, BGB, dinglich-abstrakter Minimalkonsens.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die zivilrechtliche Problematik der Fehleridentität, bei der Mängel im schuldrechtlichen Vertrag auch die Wirksamkeit der dinglichen Übereignung beeinflussen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen das Trennungs- und Abstraktionsprinzip, der Schutz Minderjähriger bei Rechtsgeschäften sowie die Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründe des BGB.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, wann trotz Abstraktionsprinzip ein Mangel des Verpflichtungsgeschäfts auf das Verfügungsgeschäft durchgreift, um den Erklärenden vor rechtlichen Nachteilen zu schützen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine dogmatische Analyse des BGB unter Einbeziehung von Kommentierungen, der herrschenden Meinung (h.M.) und abweichender Ansichten (a.A.).
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in verschiedene Fallgruppen wie Geschäftsfähigkeitsmängel, Irrtümer, Täuschung/Drohung sowie Verstöße gegen Verbotsgesetze und Sittenwidrigkeit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Fehleridentität, Abstraktionsprinzip, dinglicher Minimalkonsens und der rechtliche Nachteil bei Minderjährigen.
Warum ist die Übereignung eines Grundstücks an Minderjährige problematisch?
Da der Erwerb von Grundeigentum in der Regel mit unmittelbaren rechtlichen Pflichten wie Steuern oder Verkehrssicherungspflichten verbunden ist, kann das Geschäft für den Minderjährigen rechtlich nachteilig sein.
Was unterscheidet die Fehleridentität bei Wucher von der allgemeinen Sittenwidrigkeit?
Beim Wucher (§ 138 II BGB) erstreckt sich die Nichtigkeitsfolge aufgrund des Wortlauts direkt auf die Verfügung des Bewucherten, während dies bei § 138 I BGB nur in Ausnahmefällen der Fall ist.
Welche Rolle spielt der "dinglich-abstrakte Minimalkonsens" in der Argumentation?
Er dient dazu, den Anwendungsbereich der Fehleridentität einzuschränken, indem argumentiert wird, dass Eigenschaften des Kaufgegenstandes nicht Inhalt des dinglichen Vertrages werden.
- Arbeit zitieren
- Marc Daniels (Autor:in), 2015, Fehleridentität. Anfechtung des Verfügungsgeschäfts, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/301273