Werden die Rechte der Frauen in den Konsitutionen von Melfi diesem Bild Friedrichs gerecht? Diese Fragestellung soll anhand eines Vergleichs mit den entsprechenden Rechten im Sachsenspiegel beantwortet werden. Der Sachsenspiegel ist vor allem aufgrund seiner zeitlichen Nähe zu den Konstitutionen Friedrichs eine gute Vergleichsinstanz. Der Vergleich soll mittels vier Kriterien durchgeführt werden: Eherecht und Ehebruch, Rechtsfähigkeit und Schutzvorschriften. Die Gesetze, die sich in diesen Kriterien einordnen lassen, beschäftigen sich sowohl direkt als auch indirekt mit den Rechten der Frauen.
Zu Beginn soll das bestehende Frauenbild der Zeit Friedrichs II. in groben Zügen beschrieben werden. Auf diese Weise soll geklärt werden, auf welchen Vorstellungen das Rechtsverhältnis der Frau beruhte. Daraufhin soll die rechtsetzende Tätigkeit Friedrichs dargestellt werden, zu der als ein bedeutender Teil die liber augustalis zählt. Anschließend sollen die Kriterien aus dem liber augustalis und den Sachsenspiegel herausgearbeitet werden, um im anschließenden Vergleich eine Beantwortung der Frage zu ermöglichen. Das Fazit ordnet die Ergebnisse in einem größeren Zusammenhang ein.
Die Quellen für diese Arbeit sind der Sachsenspiegel online und „Die Konsititutionen von Friedrich II. von Hohenstaufen für sein Königreich Sizilien“ übersetzten und herausgegebenen von Hermann Conrad, Thea von der Lieck-Buyken und Wolfgang Werner. Für die Einordnung der Quellen in der Zeit und zur Beschreibung des Frauen-bildes wurde hauptsächlich auf die Monographien „Die Frau im Mittelalter“ von Shulamith Shahar und „Frauen im Mittelalter“ von Peter Ketsch zurückgegriffen.
Inhaltsverzeichnis (Table of Contents)
- 1 EINLEITUNG
- 2 DAS FRAUENBILD DER KIRCHE UND GESELLSCHAFT
- 2.1 DAS FRAUENBILD DER KIRCHE
- 2.2 DAS FRAUENBILD DER GESELLSCHAFT
- 3 ROLLE DES RECHTS IN DER ZEIT FRIEDRICH II.
- 4 LIBER AUGUSTALIS
- 4.1 ZUM WESEN DER LIBER AUGUSTALIS
- 4.2 FRAUENRECHTE IN DEN LIBER AUGUSTALIS
- 4.2.1 Raub und Vergewaltigung
- 4.2.2 Rechtsfähigkeit der Frau
- 4.2.3 Eherecht
- 4.2.4 Ehebruch
- 5 DER SACHSENSPIEGEL
- 5.1 FRAUENRECHTE IM SACHSENSPIEGEL
- 5.1.1 Raub und Vergewaltigung
- 5.1.2 Rechtsfähigkeit der Frau
- 5.1.3 Eherecht
- 5.1.4 Ehebruch
- 5.1 FRAUENRECHTE IM SACHSENSPIEGEL
- 6 VERGLEICH
Zielsetzung und Themenschwerpunkte (Objectives and Key Themes)
Diese Hausarbeit setzt sich zum Ziel, die rechtliche Stellung der Frau in den Konstitutionen von Melfi und im Sachsenspiegel anhand ausgewählter Beispiele zu vergleichen und aufzuzeigen, inwiefern die rechtlichen Regelungen in diesen beiden Quellen das Frauenbild der Zeit Friedrichs II. widerspiegeln.
- Das Frauenbild der Kirche und Gesellschaft im Mittelalter
- Die rechtlichen Regelungen für Frauen in den Konstitutionen von Melfi
- Die rechtlichen Regelungen für Frauen im Sachsenspiegel
- Ein Vergleich der Rechtsordnungen im Hinblick auf das Eherecht, die Rechtsfähigkeit und die Schutzvorschriften für Frauen
- Die Bedeutung der liber augustalis und des Sachsenspiegels als Rechtsquellen für die Frau im Mittelalter
Zusammenfassung der Kapitel (Chapter Summaries)
Die Einleitung bietet eine kurze Einführung in das Thema und stellt die Forschungsfrage der Arbeit vor. Sie beleuchtet die historische und gesellschaftliche Bedeutung des Frauenbildes im Mittelalter und führt in die rechtlichen Quellen ein, die im weiteren Verlauf untersucht werden.
Kapitel 2 analysiert das Frauenbild der Kirche und Gesellschaft im Mittelalter, wobei die Rolle der Kirche als moralische Instanz und ihre Auswirkungen auf die gesellschaftlichen Vorstellungen von Frau und Mann im Mittelpunkt stehen. Das Kapitel beleuchtet die traditionelle Unterordnung der Frau und ihre im Vergleich zum Mann eingeschränkte Stellung in der Gesellschaft.
Kapitel 3 stellt die rechtliche Situation im 13. Jahrhundert dar und beleuchtet die Bedeutung von Rechtsquellen und deren Einfluss auf die Gesellschaft. Das Kapitel thematisiert die Entstehung von Rechtssammlungen und erläutert das Konzept des Gewohnheitsrechts.
Kapitel 4 befasst sich mit dem Liber Augustalis, einem wichtigen Gesetztext, der von Kaiser Friedrich II. erlassen wurde. Das Kapitel untersucht die Inhalte des Liber Augustalis im Hinblick auf die rechtliche Stellung der Frau. Hierbei werden die Regelungen zu Raub und Vergewaltigung, Rechtsfähigkeit der Frau, Eherecht und Ehebruch beleuchtet.
Kapitel 5 widmet sich dem Sachsenspiegel, einer wichtigen Rechtsquelle des Mittelalters, und analysiert die darin enthaltenen Bestimmungen, die sich auf Frauen beziehen. Die Analyse umfasst die Bereiche Raub und Vergewaltigung, Rechtsfähigkeit, Eherecht und Ehebruch und zeigt die Unterschiede zum Liber Augustalis auf.
Schlüsselwörter (Keywords)
Frauenrechte, Mittelalter, Kirche, Gesellschaft, liber augustalis, Sachsenspiegel, Konstitutionen von Melfi, Friedrich II., Eherecht, Ehebruch, Rechtsfähigkeit, Raub, Vergewaltigung, Geschlechterklischees, Rollenzuschreibungen, Gender, Geschlechtergeschichte, Gewohnheitsrecht
- Arbeit zitieren
- Anika Gasow (Autor:in), 2012, Die rechtliche Stellung der Frau in den Konsitutionen von Melfi und dem Sachsensspiegel, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/310372