Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Texte veröffentlichen, Rundum-Service genießen
Zur Shop-Startseite › Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit

Die rechtliche Stellung der Frau in den Konsitutionen von Melfi und dem Sachsensspiegel

Titel: Die rechtliche Stellung der Frau in den Konsitutionen von Melfi und dem Sachsensspiegel

Hausarbeit , 2012 , 19 Seiten , Note: 1,7

Autor:in: Anika Gasow (Autor:in)

Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit
Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Werden die Rechte der Frauen in den Konsitutionen von Melfi diesem Bild Friedrichs gerecht? Diese Fragestellung soll anhand eines Vergleichs mit den entsprechenden Rechten im Sachsenspiegel beantwortet werden. Der Sachsenspiegel ist vor allem aufgrund seiner zeitlichen Nähe zu den Konstitutionen Friedrichs eine gute Vergleichsinstanz. Der Vergleich soll mittels vier Kriterien durchgeführt werden: Eherecht und Ehebruch, Rechtsfähigkeit und Schutzvorschriften. Die Gesetze, die sich in diesen Kriterien einordnen lassen, beschäftigen sich sowohl direkt als auch indirekt mit den Rechten der Frauen.

Zu Beginn soll das bestehende Frauenbild der Zeit Friedrichs II. in groben Zügen beschrieben werden. Auf diese Weise soll geklärt werden, auf welchen Vorstellungen das Rechtsverhältnis der Frau beruhte. Daraufhin soll die rechtsetzende Tätigkeit Friedrichs dargestellt werden, zu der als ein bedeutender Teil die liber augustalis zählt. Anschließend sollen die Kriterien aus dem liber augustalis und den Sachsenspiegel herausgearbeitet werden, um im anschließenden Vergleich eine Beantwortung der Frage zu ermöglichen. Das Fazit ordnet die Ergebnisse in einem größeren Zusammenhang ein.

Die Quellen für diese Arbeit sind der Sachsenspiegel online und „Die Konsititutionen von Friedrich II. von Hohenstaufen für sein Königreich Sizilien“ übersetzten und herausgegebenen von Hermann Conrad, Thea von der Lieck-Buyken und Wolfgang Werner. Für die Einordnung der Quellen in der Zeit und zur Beschreibung des Frauen-bildes wurde hauptsächlich auf die Monographien „Die Frau im Mittelalter“ von Shulamith Shahar und „Frauen im Mittelalter“ von Peter Ketsch zurückgegriffen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG

2 DAS FRAUENBILD DER KIRCHE UND GESELLSCHAFT

2.1 DAS FRAUENBILD DER KIRCHE

2.2 DAS FRAUENBILD DER GESELLSCHAFT

3 ROLLE DES RECHTS IN DER ZEIT FRIEDRICH II.

4 LIBER AUGUSTALIS

4.1 ZUM WESEN DER LIBER AUGUSTALIS

4.2 FRAUENRECHTE IN DEN LIBER AUGUSTALIS

4.2.1 Raub und Vergewaltigung

4.2.2 Rechtsfähigkeit der Frau

4.2.3 Eherecht

4.2.4 Ehebruch

5 DER SACHSENSPIEGEL

5.1 FRAUENRECHTE IM SACHSENSPIEGEL

5.1.1 Raub und Vergewaltigung

5.1.2 Rechtsfähigkeit der Frau

5.1.3 Eherecht

5.1.4 Ehebruch

6 VERGLEICH

7 FAZIT

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die rechtliche Stellung der Frau im 13. Jahrhundert durch einen rechtsvergleichenden Ansatz zwischen den Konstitutionen von Melfi (Liber Augustalis) unter Kaiser Friedrich II. und dem Sachsenspiegel. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie das kirchlich geprägte Frauenbild der damaligen Zeit in weltliche Gesetzestexte einfloss und welche Schutzrechte oder Einschränkungen für Frauen in den jeweiligen Rechtssystemen bestanden.

  • Rechtsstellung der Frau im Mittelalter
  • Einfluss des kirchlichen Frauenbildes auf die Gesetzgebung
  • Vergleich der Bestimmungen zu Raub und Vergewaltigung
  • Analyse von Rechtsfähigkeit, Eherecht und Ehebruch
  • Unterschiede in der Bestrafungskultur und Selbstjustiz

Auszug aus dem Buch

4.2.1 Raub und Vergewaltigung

Der Raub und die Vergewaltigung einer Nonne wurde mit dem Tode bestraft. Unabhängig davon, ob sich der Mann bereit erklärte, eine Ehe mit ihr einzugehen.31 Die Vergewaltigung eines Freudenmädchens wurde ebenso unter Strafe gestellt. Konnte dem Täter die Vergewaltigung nachgewiesen werden, wurde er hingerichtet. Allerdings musste die Frau innerhalb von acht Tagen den Fall melden und unter Gerüft32 auf das ihr getane Unrecht aufmerksam gemacht haben. Ist die achttägige Frist verstrichen, konnte es zu keiner Verurteilung mehr kommen, „es sei denn, daß die Frau erwiesenermaßen während dieses Zeitraums gegen ihren Willen festgehalten worden ist.“33

Der Raub von „Jungfrauen, Witwen, Verlobten oder auch schon verheirateten Frauen“34 war unter Androhung der Todesstrafe verboten. Konnten sich die Frauenräuber in früheren Zeiten noch vor der Todesstrafe schützen, indem sie die Geraubte zur Ehefrau nahmen, wurde das mit den liber augustalis unwirksam.35

Die Gesetze legen außerdem eine Geldstrafe fest, wenn jemand den Hilfeschrei einer Frau vernimmt und ihr keine Hilfe zu kommen ließ. Ist er nachweislich Taub oder hat zu diesem Zeitpunkt geschlafen, sodass er die Schreie nicht hören konnte, wurde ihm die Geldstrafe jedoch erlassen.36

Zusammenfassung der Kapitel

1 EINLEITUNG: Einführung in die Thematik der geschlechtsspezifischen Rollenzuschreibungen im Mittelalter und Vorstellung der Forschungsfrage bezüglich der rechtlichen Stellung der Frau.

2 DAS FRAUENBILD DER KIRCHE UND GESELLSCHAFT: Darstellung der mittelalterlichen Auffassung der Frau als geistig und körperlich unterlegen und deren Verankerung in gesellschaftlichen Hierarchien.

3 ROLLE DES RECHTS IN DER ZEIT FRIEDRICH II.: Überblick über die Rechtskultur des 13. Jahrhunderts und die Entstehung bedeutender Kodifikationen wie der Liber Augustalis.

4 LIBER AUGUSTALIS: Detaillierte Untersuchung der Konstitutionen von Melfi hinsichtlich Frauenrechten, Strafbestimmungen bei Übergriffen und Regelungen zu Eherecht und Ehebruch.

5 DER SACHSENSPIEGEL: Analyse der frauenrechtlichen Bestimmungen im Sachsenspiegel, insbesondere in Bezug auf Vormundschaft, Besitzrechte und Bestrafung bei Delikten.

6 VERGLEICH: Synoptische Gegenüberstellung der beiden Rechtssysteme und deren Umgang mit weiblicher Rechtsfähigkeit und Schutzbedürftigkeit.

7 FAZIT: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse, die verdeutlicht, dass beide Rechtssysteme die Frau primär als schutzbedürftiges und dem Mann untergeordnetes Wesen betrachteten.

Schlüsselwörter

Mittelalter, Frauenrecht, Friedrich II., Liber Augustalis, Sachsenspiegel, Rechtsgeschichte, Vormundschaft, Ehe, Ehebruch, Vergewaltigung, Gesetzgebung, Kodifikation, Geschlechterrolle, Rechtsschutz, Mittelalterliche Gesellschaft

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die rechtliche Stellung der Frau im 13. Jahrhundert anhand zweier bedeutender Rechtsquellen jener Zeit: der Konstitutionen von Melfi und des Sachsenspiegels.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Themenfelder umfassen den Schutz der Frau vor physischer Gewalt (Raub/Vergewaltigung), ihre Rechtsfähigkeit, Eherecht, Ehebruch und die Rolle der Vormundschaft.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, durch einen Vergleich der Texte zu ergründen, ob die Gesetzgebungen Friedrichs II. im Vergleich zum Sachsenspiegel eine Verbesserung oder Verschlechterung der Rechtssituation der Frau darstellten.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird ein rechtsvergleichender Ansatz gewählt, der Quellenanalysen der beiden Rechtstexte nutzt und diese in den historischen Kontext des mittelalterlichen Frauenbildes einordnet.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Vorstellung der historischen Rahmenbedingungen, die detaillierte Ausarbeitung der spezifischen Rechtskategorien in beiden Werken und deren anschließende Gegenüberstellung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Rechtsgeschichte, Geschlechterrolle, Vormundschaft, Eherecht und Mittelalterliche Gesetzgebung charakterisieren.

Warum war das „Gerüft“ in der mittelalterlichen Rechtsprechung so wichtig?

Das Gerüft diente als öffentlicher Hilferuf, der eine Tat sofort bekannt machte und die Gerichtsgenossen verpflichtete, dem Betroffenen zu Hilfe zu eilen, was als Voraussetzung für bestimmte Klagearten galt.

Wie unterscheidet sich die Bestrafung von Ehebruch im Vergleich der beiden Quellen?

Während der Sachsenspiegel Ehebruch geschlechtsneutral mit dem Tode bestrafte, fokussierte die Liber Augustalis stärker auf die Frau und erlaubte dem Ehemann unter bestimmten Umständen sogar die Selbstjustiz durch Tötung.

Welche Rolle spielte die Vormundschaft im Sachsenspiegel für Frauen?

Frauen unterstanden grundsätzlich einer männlichen Vormundschaft und benötigten für die meisten Rechtsgeschäfte einen männlichen Stellvertreter, es sei denn, sie führten direkt Klage gegen ihren Vormund oder waren von Vergewaltigung betroffen.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Die rechtliche Stellung der Frau in den Konsitutionen von Melfi und dem Sachsensspiegel
Hochschule
Universität Münster  (Historisches Seminar)
Veranstaltung
Seminar: Kaiser, Tyrann, Antichrist: Friedrich II. und seine Zeit
Note
1,7
Autor
Anika Gasow (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2012
Seiten
19
Katalognummer
V310372
ISBN (eBook)
9783668088689
ISBN (Buch)
9783668088696
Sprache
Deutsch
Schlagworte
stellung frau konsitutionen melfi sachsensspiegel
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Anika Gasow (Autor:in), 2012, Die rechtliche Stellung der Frau in den Konsitutionen von Melfi und dem Sachsensspiegel, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/310372
Blick ins Buch
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
Leseprobe aus  19  Seiten
Grin logo
  • Grin.com
  • Versand
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum