Wenn die Musik mit Worten nicht zu beschreiben ist, wie beschreibt man dann Musik? Wenn die Wahrnehmung von Musik zu subjektiv ist, wie finden sich objektive Kriterien für die Bewertung der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Musikwerken? Wenn ein Rechtszweig so jung ist, wie kommt man bei der Bewertung ohne den Rückgriff auf allgemein anerkannte, allseitig bewährte Begriffe und Lehrmeinungen aus, wie dies bei älteren, auf festen Traditionen fußenden Rechtsgebieten der Fall ist? Und überhaupt – was ist Musik?
All diese Fragen zeigen auf, welche Problematik sich aus der Interdisziplinarität der Musik- und Rechtswissenschaft ergibt. Musik und Recht könnten gegensätzlicher kaum sein, so bedarf ein Großteil dieser zugrunde gelegten Fragen nach wie vor der Klärung durch den Gesetzgeber beziehungsweise die Rechtsprechung. Diese Arbeit hat den Anspruch sich der Beantwortung der aufgeworfenen Fragen anzunähern, wobei der Versuch einer vollständigen Klärung vermessen wäre. Im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit ist die Fragestellung untersucht, welche Gestaltungsmöglichkeiten ein Musikstück zu einem eigenständigen „Werk“ im Sinne des § 2 UrhG qualifizieren.
So sind Melodie, Tonfolge, Rhythmus, Harmonie, Tonart, Instrumentierung allesamt bekannte musikalische Ausdrucksmittel, weniger bekannt ist jedoch, was sich tatsächlich hinter diesen Gestaltungsmitteln verbirgt, noch wie diese rechtlich einzustufen sind oder in welchem Verhältnis zueinander sie stehen. Einleitend wird zunächst ein Überblick über den urheberrechtlichen Werkbegriff und seine allgemeinen Voraussetzungen für (Kunst)Werke aufgezeigt. Darauf folgt eine Erörterung des Werkbegriffs speziell für Werke der Musik und die Klärung des Begriffs der Musik.
Im Hauptteil der Arbeit steht eine beispielhafte analytische Auseinandersetzung mit den einzelnen werkprägenden Faktoren eines Musikstücks anhand von Entscheidungen der Rechtsprechung. Insbesondere werden die von der Rechtsprechung geforderten musikalischen Merkmale zusammengetragen und ausgewertet.
Im Schlussteil erfolgt ein Resümee der gewonnenen Erkenntnisse.
Inhaltsverzeichnis (Table of Contents)
- Welche Merkmale einzelner Musikstücke sprechen für und welche gegen deren Werkqualität i. S. des § 2 UrhG?
- Einleitung
- Die Problematik der Werkqualität im Urheberrecht
- Der Schutzbereich des § 2 UrhG
- Das Werk als persönlicher Ausdruck der schöpferischen Individualität
- Welche Merkmale sprechen für die Werkqualität?
- Eigenart, Originalität und Individualität
- Die schöpferische Leistung des Musikers
- Der Grad der schöpferischen Freiheit
- Welche Merkmale sprechen gegen die Werkqualität?
- Gemeinschaftswerke
- Trivialität und Alltäglichkeit
- Die Verwendung von Klischees und Stereotypen
- Die freie Benutzung von Musik
- Beispiele aus der Rechtsprechung
- Die Rechtsprechung zum Schutz von Melodien
- Die Rechtsprechung zum Schutz von Rhythmen
- Die Rechtsprechung zum Schutz von Texten
- Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte (Objectives and Key Themes)
Die Seminararbeit beschäftigt sich mit der Frage, welche Merkmale einzelner Musikstücke für und gegen deren Werkqualität im Sinne des § 2 UrhG sprechen. Sie analysiert die Rechtsprechung und untersucht, welche Kriterien zur Feststellung der Werkqualität herangezogen werden. Ziel ist es, ein besseres Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen des Urheberrechtsschutzes von Musikwerken zu gewinnen.
- Der Schutzbereich des § 2 UrhG und die Anforderungen an die Werkqualität
- Die Kriterien der Eigenart, Originalität und Individualität im Kontext von Musik
- Die Abgrenzung zwischen schöpferischer Leistung und freier Benutzung von Musik
- Die Bedeutung der Rechtsprechung für die Beurteilung von Werkqualität
- Beispiele aus der Rechtsprechung zum Schutz von Melodien, Rhythmen und Texten
Zusammenfassung der Kapitel (Chapter Summaries)
- Die Einleitung stellt das Thema der Seminararbeit vor und erläutert die Bedeutung der Werkqualität im Urheberrecht.
- Der zweite Teil der Arbeit untersucht den Schutzbereich des § 2 UrhG und beleuchtet die Kriterien, die zur Feststellung der Werkqualität herangezogen werden.
- Der dritte Teil der Arbeit analysiert die Merkmale, die für die Werkqualität eines Musikstücks sprechen.
- Der vierte Teil der Arbeit beschäftigt sich mit den Merkmalen, die gegen die Werkqualität eines Musikstücks sprechen.
- Im fünften Teil der Arbeit werden Beispiele aus der Rechtsprechung zur Beurteilung der Werkqualität von Musikstücken beleuchtet.
Schlüsselwörter (Keywords)
Die Arbeit befasst sich mit zentralen Themen des Urheberrechts, wie Werkqualität, Originalität, Individualität, schöpferische Leistung, freie Benutzung, Melodie, Rhythmus, Text, Rechtsprechung und § 2 UrhG. Sie untersucht die Kriterien zur Feststellung von Werkqualität im Kontext von Musik und beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen des Urheberrechtsschutzes von Musikwerken.
- Arbeit zitieren
- Julia Michels (Autor:in), 2014, Merkmale einzelner Musikstücke für und gegen deren Werkqualität i.S.d. § 2 UrhG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/315192