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Merkmale einzelner Musikstücke für und gegen deren Werkqualität i.S.d. § 2 UrhG

Eine Analyse der bisherigen Rechtsprechung

Title: Merkmale einzelner Musikstücke für und gegen deren Werkqualität i.S.d. § 2 UrhG

Seminar Paper , 2014 , 39 Pages , Grade: 17

Autor:in: Julia Michels (Author)

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Wenn die Musik mit Worten nicht zu beschreiben ist, wie beschreibt man dann Musik? Wenn die Wahrnehmung von Musik zu subjektiv ist, wie finden sich objektive Kriterien für die Bewertung der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Musikwerken? Wenn ein Rechtszweig so jung ist, wie kommt man bei der Bewertung ohne den Rückgriff auf allgemein anerkannte, allseitig bewährte Begriffe und Lehrmeinungen aus, wie dies bei älteren, auf festen Traditionen fußenden Rechtsgebieten der Fall ist? Und überhaupt – was ist Musik?

All diese Fragen zeigen auf, welche Problematik sich aus der Interdisziplinarität der Musik- und Rechtswissenschaft ergibt. Musik und Recht könnten gegensätzlicher kaum sein, so bedarf ein Großteil dieser zugrunde gelegten Fragen nach wie vor der Klärung durch den Gesetzgeber beziehungsweise die Rechtsprechung. Diese Arbeit hat den Anspruch sich der Beantwortung der aufgeworfenen Fragen anzunähern, wobei der Versuch einer vollständigen Klärung vermessen wäre. Im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit ist die Fragestellung untersucht, welche Gestaltungsmöglichkeiten ein Musikstück zu einem eigenständigen „Werk“ im Sinne des § 2 UrhG qualifizieren.

So sind Melodie, Tonfolge, Rhythmus, Harmonie, Tonart, Instrumentierung allesamt bekannte musikalische Ausdrucksmittel, weniger bekannt ist jedoch, was sich tatsächlich hinter diesen Gestaltungsmitteln verbirgt, noch wie diese rechtlich einzustufen sind oder in welchem Verhältnis zueinander sie stehen. Einleitend wird zunächst ein Überblick über den urheberrechtlichen Werkbegriff und seine allgemeinen Voraussetzungen für (Kunst)Werke aufgezeigt. Darauf folgt eine Erörterung des Werkbegriffs speziell für Werke der Musik und die Klärung des Begriffs der Musik.

Im Hauptteil der Arbeit steht eine beispielhafte analytische Auseinandersetzung mit den einzelnen werkprägenden Faktoren eines Musikstücks anhand von Entscheidungen der Rechtsprechung. Insbesondere werden die von der Rechtsprechung geforderten musikalischen Merkmale zusammengetragen und ausgewertet.

Im Schlussteil erfolgt ein Resümee der gewonnenen Erkenntnisse.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

I. Der allgemeine Werkbegriff

II. Werke der Musik

1. Begriff der „Musik“

2. Das Musikwerk

a) Persönliche geistige Schöpfung

aa) Aleatorik

bb) Entwurfsmusik

cc) Computermusik

b) Individualität

aa) Doppelschöpfung

bb) Gemeingut

cc) Gestaltungshöhe

(1) Kleine Münze

(2) Analyse der Rechtsprechung zur Kleinen Münze

dd) Fazit

3. Musikbearbeitung

4. Freie Benutzung

III. Werkprägende Faktoren in der Musik

1. Melodik

a) Melodie

aa) Konkretisierung durch die Rechtsprechung

bb) Ergebnis Melodie

b) Motiv

c) Thema

2. Rhythmik

a) Rhythmus

b) Metrische Gestalt

3. Harmonik

4. Klangfarbe und Artikulation

a) Instrumentierung

b) Dynamik

c) Samples/ „Sound“- Hervorbringungen

aa) Begriff

bb) Urheberrechtliche Einordnung von Samples

(1) Abstrakte Sound- Hervorbringung als Werk

(2) Gemeinfreiheit

(3) Arrangement

(4) Kontexthafte Sounds als geschützte Werkteile

d) Sound

B. Gesamtergebnis

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Musikwerken, insbesondere im Hinblick auf die Gestaltungshöhe und die Abgrenzung zum Gemeingut. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, welche Merkmale eines Musikstücks eine Qualifizierung als eigenständiges Werk im Sinne des § 2 UrhG rechtfertigen und wie die bisherige Rechtsprechung diese Kriterien anwendet.

  • Analyse des allgemeinen urheberrechtlichen Werkbegriffs für Musik.
  • Untersuchung der "kleinen Münze" und deren Bedeutung für den Schutz von Musikwerken.
  • Beurteilung werkprägender Faktoren wie Melodie, Rhythmus und Harmonie.
  • Rechtliche Einordnung moderner Musikproduktion, insbesondere Sampling und "Sound"-Hervorbringungen.
  • Auswertung wegweisender Rechtsprechung zu Musikplagiaten und Bearbeitungen.

Auszug aus dem Buch

I. Der allgemeine Werkbegriff

Aus § 1 UrhG geht deutlich hervor, dass Sinn und Zweck des Urhebergesetzes der Schutz des Urhebers ist. Obwohl zwar vordergründig die Person des Urhebers geschützt wird, kann dieser Schutz nur unter der Voraussetzung eines vom Urheber geschaffenen Werks gewährt werden. Der Werkbegriff spielt somit für die Untersuchung der Schutzfähigkeit einer Hervorbringung eine Schlüsselrolle. Urheberrechtlicher Schutz kann nur da gewährt werden, wo es sich auch um ein Werk im Sinne des UrhG handelt und nicht schon für eine Werkart als solche. Die Bestimmung der Werkhaftigkeit dient der Kategorisierung von Hervorbringungen in schutzfähige und nicht schutzfähige „Werke“ im Sinne des Urhebergesetzes.

Die Legaldefinition des Werkbegriffs ergibt sich aus § 2 II UrhG, wonach Werke im Sinne des Gesetzes nur persönliche geistige Schöpfungen sind. Mit dieser Umschreibung sollte der vor der Entstehung des Urheberrechtsgesetzes im Jahre 1965 durch Rechtsprechung und Lehre erarbeitete Werkbegriff festgeschrieben werden. Persönlich ist eine Schöpfung, wenn sie das Resultat individuellen geistigen Schaffens ist. Geistiges Schaffen ist das Resultat eines Denkprozesses, ähnlich einer Tathandlung, wobei die Entstehung vom menschlichen Willen gesteuert sein muss. Darüber hinaus liegt eine Schöpfung immer erst dann vor, wenn der geistige Inhalt auch durch eine bestimmte Form nach außen hin zum Ausdruck kommt, so dass eine Idee als solche nicht schutzfähig ist.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Interdisziplinarität von Musik- und Rechtswissenschaft ein und stellt die zentrale Fragestellung nach der Schutzfähigkeit von Musikwerken im Sinne des § 2 UrhG dar.

I. Der allgemeine Werkbegriff: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Grundlagen und die Anforderungen an eine persönliche geistige Schöpfung, wobei Individualität als zentrales Kriterium für den Werkbegriff identifiziert wird.

II. Werke der Musik: Hier wird der Musikbegriff definiert und erörtert, welche Anforderungen an Musikwerke gestellt werden, einschließlich der Rolle von Individualität, Gestaltungshöhe und der "kleinen Münze" in der Rechtsprechung.

III. Werkprägende Faktoren in der Musik: Dieses Kapitel analysiert detailliert die verschiedenen musikalischen Gestaltungselemente wie Melodie, Rhythmus, Harmonik, Klangfarbe und moderne Sampling-Techniken in Bezug auf ihre urheberrechtliche Schutzrelevanz.

B. Gesamtergebnis: Das Fazit fasst zusammen, dass die Rechtsprechung aufgrund der "kleinen Münze" großzügig bei der Schutzfähigkeit ist, eine Einzelfallbetrachtung jedoch stets unerlässlich bleibt.

Schlüsselwörter

Urheberrecht, Musikwerk, Werkbegriff, kleine Münze, Individualität, Rechtsprechung, Musikbearbeitung, freie Benutzung, Melodieschutz, Sampling, Rhythmik, Harmonik, Gestaltungshöhe, UrhG, Sound.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Voraussetzungen für den Schutz von Musikwerken nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz (§ 2 UrhG) unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Themenfelder umfassen den Werkbegriff, die Gestaltungshöhe, die Rolle der "kleinen Münze", die Analyse werkprägender Faktoren (Melodie, Rhythmus, Harmonie) sowie die urheberrechtliche Einordnung neuer musikalischer Ausdrucksmittel.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, herauszuarbeiten, welche Merkmale und Gestaltungsmöglichkeiten ein Musikstück als eigenständiges, schutzfähiges Werk qualifizieren.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit verwendet eine analytische Methode, bei der die theoretischen Grundlagen des Werkbegriffs auf eine Vielzahl von Entscheidungen der Rechtsprechung angewendet und ausgewertet werden.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden die einzelnen werkprägenden Faktoren eines Musikstücks analysiert, wobei konkret auf Melodik, Rhythmik, Harmonik, Instrumentierung und das Phänomen der "Sound"-Hervorbringung eingegangen wird.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den wichtigsten Begriffen gehören Urheberrecht, Werkbegriff, kleine Münze, Individualität, Musikwerk und Rechtsprechung.

Wie bewertet die Rechtsprechung kurze Tonfolgen wie in "Dirlada"?

Die Rechtsprechung ist hier traditionell eher großzügig und erkennt auch bei geringer Individualität (sog. kleine Münze) einen Schutz an, sofern ein veränderter Gesamteindruck entsteht.

Ist Sampling urheberrechtlich geschützt?

Das hängt davon ab, ob das genutzte Sample selbst eine schutzfähige Schöpfung darstellt oder lediglich Gemeingut ist; entscheidend ist meist, ob das neue Werk hinreichenden Abstand zum Original wahrt.

Kann ein "Sound" allein urheberrechtlich geschützt werden?

Nein, die Rechtsprechung lehnt den Schutz von "Sounds" als reine Spieltechnik meist ab, da diese oft als Gemeingut oder handwerkliches Mittel angesehen werden.

Was bedeutet der Begriff "kleine Münze" in diesem Kontext?

Er beschreibt die Rechtsprechung, die auch Werken mit einem nur geringen Grad an Individualität und handwerklicher Eigenart urheberrechtlichen Schutz gewährt, ohne dass ein hoher künstlerischer Wert erforderlich ist.

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Details

Title
Merkmale einzelner Musikstücke für und gegen deren Werkqualität i.S.d. § 2 UrhG
Subtitle
Eine Analyse der bisherigen Rechtsprechung
College
Free University of Berlin
Course
Immaterialgüterrecht
Grade
17
Author
Julia Michels (Author)
Publication Year
2014
Pages
39
Catalog Number
V315192
ISBN (eBook)
9783668146990
ISBN (Book)
9783668147003
Language
German
Tags
Jura Seminararbeit Urheberrecht Werkbegriff Musikrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Julia Michels (Author), 2014, Merkmale einzelner Musikstücke für und gegen deren Werkqualität i.S.d. § 2 UrhG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/315192
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