Ziel dieser Arbeit ist es zu klären, ob und wie sich die Bevormundeten durch die Berufung auf ihre grundrechtlichen Freiheiten gegen staatlichen Interventionen wehren können. Dazu wird im Anschluss an eine kurze Begriffserklärung untersucht, ob die Konzeption eines umfassenden Abwehrgrundrechts gegen Rechtspaternalismus möglich und notwendig ist, oder ob bereits die jeweils einschlägigen Spezialgrundrechte hinreichenden Schutz bieten. Anschließend wird themenbezogen auf die Problematiken der Schutzpflichtendoktrin und der objektiven Dimension der Grundrechte eingegangen, ehe die Ergebnisse dieser Arbeit zusammengefasst werden.
Die Bundesrepublik Deutschland versteht sich als liberalen Rechtsstaat. Geprägt von den aufklärerischen Staatsidealen ist es deshalb ein zentrales Anliegen der deutschen Rechtsordnung, dem Einzelnen die größtmögliche Freiheit zu gewähren, die er zur Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer pluralistischen Gesellschaft bedarf. Nichtsdestotrotz darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass jeder Freiheitssphäre Grenzen gesetzt sein müssen, da ungeordneter Freiheitsgebrauch zwangsläufig zu Konflikten zwischen den einzelnen Freiheitsträgern führt. Folglich besteht breiter gesellschaftlicher Konsens, dass die eigenen Handlungsfreiheiten dort beschränkt sein müssen, wo sie überragenden Gemeinschaftsinteressen, wichtigen Kollektivgütern oder den berechtigten Interessen anderer zuwiderlaufen.
Weitaus problematischer ist erfahrungsgemäß aber die Bereitschaft, staatliche Freiheitseingriffe auch dann zu billigen, wenn es deren Zweck ist, die Rechtsunterworfenen vor den Folgen ihrer eigenen Selbstbestimmtheit zu schützen, und zwar ohne deren Willen oder Einvernehmen. Man spricht hier von einem rechtspaternalistischen Eingriff. Indem der Staat die Entscheidungsmöglichkeit seiner Bürger beschränkt oder gar aufhebt, drängt er ihre Autonomie zurück. Da dabei immer die Freiheit der Bürger, namentlich ihre Entscheidungsfreiheit betroffen ist, muss sich ein solcher Eingriff am Maßstab der Grundrechte messen lassen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einordnung der Problematik und Begriffsklärung
I. Autonomiebeschränkung und Liberalismus
II. Paternalismus und seine Formen
1. Reiner und unreiner Paternalismus
2. Direkter und indirekter Paternalismus
3. Harter und weicher Paternalismus
4. Folgerungen für den Fortgang der Arbeit
B. Grundrechtliche Grenzen des harten Paternalismus
I. Schutzgutbestimmung
II. Spezialgrundrechtlicher Schutz vor hartem Paternalismus
1. Schutz der Autonomie durch subjektive Rechtsmacht
2. Rechtfertigbarkeit rechtspaternalistischer Eingriffe
a) Verfassungsrechtliche Legitimität des Eingriffszwecks
(1) Rechtfertigungsalternative: Individuelle Dritt- und Allgemeininteressen
(2) Schutz von Langzeitpräferenzen
(3) Freiheitsmaximierung
(4) Weitere Eingriffsmotive
b) Geeignetheit des Mittels
c) Notwendigkeit des Mittels oder das Prinzip des schonendsten Paternalismus
(1) Entbehrlichkeit staatlichen Handelns
(2) Wahl des notwendigen Mittels
d) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne
3. Defizite des spezialgrundrechtlichen Schutzes
III. Paternalismusschutz durch die allgemeine Handlungsfreiheit?
1. Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit
2. Schrankenregelungen des Art. 2 I GG
3. Hinreichender Schutz vor Paternalismus?
IV. Rückgriff auf die Menschenwürdegarantie?
1. Schutzbereich der Menschenwürdegarantie
2. Stellungnahme
V. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Paternalismus-Abwehrrecht
1. Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
2. Schranken des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
3. Abwehrtauglichkeit
VI. Grundrechtlicher Abwehrmechanismus gegen harten Rechtspaternalismus
C. Exkurs: Grundrechtsverzichtsproblematik und grundrechtliche Schutzpflichtendimension im Kontext des harten Paternalismus
I. Die Rolle des Grundrechtsverzichts in der Paternalismusdebatte
II. Vorläufige Stellungnahme
III. Grundrechtliche Schutzpflichten als staatliche Pflicht zu Paternalismus?
D. Zusammenfassende Thesen
Zielsetzung & Themen
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es zu untersuchen, inwieweit sich Bürger durch die Berufung auf ihre Grundrechte gegen staatliche Interventionen wehren können, die darauf abzielen, sie – gegen ihren Willen oder ohne ihr Einverständnis – zu ihrem vermeintlichen Besten zu bevormunden (hart-rechtspaternalistische Eingriffe).
- Definition und Abgrenzung verschiedener Paternalismusformen
- Analyse der grundrechtlichen Schutzmöglichkeiten gegen harten Paternalismus
- Untersuchung der Leistungsfähigkeit der Spezialgrundrechte und der allgemeinen Handlungsfreiheit
- Evaluierung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts als taugliches Abwehrinstrument
- Kritische Betrachtung der Grundrechtsverzichtsproblematik und der Schutzpflichtendoktrin im Paternalismus-Kontext
Auszug aus dem Buch
1. Reiner und unreiner Paternalismus
Soweit die Entmündigung ausschließlich den Schutz und damit das Beste des Entmündigten bezweckt, ist sie rein paternalistisch. Treten weitere Eingriffszwecke daneben, so handelt es sich um unreinen Paternalismus.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einordnung der Problematik und Begriffsklärung: Dieses Kapitel definiert den Rechtspaternalismus als staatliche Autonomiebeschränkung zum Schutz des Bürgers und differenziert zwischen verschiedenen Formen, wie direktem/indirektem sowie hartem/weichem Paternalismus.
B. Grundrechtliche Grenzen des harten Paternalismus: Dieser Hauptteil untersucht, ob und wie Grundrechte als Abwehrmechanismen gegen staatliche Bevormundung dienen können, wobei insbesondere die Tauglichkeit der Spezialgrundrechte, der allgemeinen Handlungsfreiheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts analysiert wird.
C. Exkurs: Grundrechtsverzichtsproblematik und grundrechtliche Schutzpflichtendimension im Kontext des harten Paternalismus: Der Exkurs beleuchtet kritisch, ob Paternalismus durch die objektive Dimension der Grundrechte oder staatliche Schutzpflichten legitimiert werden kann, wobei die Problematik der Einwilligung in grundrechtsverletzende Eingriffe diskutiert wird.
D. Zusammenfassende Thesen: Dieser Abschnitt fasst die zentralen Ergebnisse der Untersuchung zusammen und stellt fest, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht das tauglichste Abwehrgrundrecht gegen harten Rechtspaternalismus darstellt.
Schlüsselwörter
Rechtspaternalismus, Autonomie, Bevormundung, Grundrechte, allgemeine Handlungsfreiheit, allgemeines Persönlichkeitsrecht, Verhältnismäßigkeit, Schutzpflichten, objektive Dimension, Grundrechtsverzicht, Staatsfürsorge, Selbstbestimmung, Menschenwürde, liberaler Rechtsstaat, Rechtfertigung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, wie sich Bürger rechtlich gegen staatliche Maßnahmen wehren können, die sie zu ihrem vermeintlichen Besten bevormunden, ohne dass sie dies selbst wollen (sogenannter harter Rechtspaternalismus).
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit behandelt die Systematisierung von Paternalismusformen, die Prüfung grundrechtlicher Schranken, die Analyse der Abwehrfunktion verschiedener Grundrechte sowie die kritische Diskussion der Schutzpflichtendoktrin und des Grundrechtsverzichts.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die Kernfrage lautet, ob und wie sich Bürger durch die Berufung auf ihre grundrechtlichen Freiheiten erfolgreich gegen hart-rechtspaternalistische staatliche Interventionen zur Wehr setzen können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die dogmatische Analysen der Grundrechte (Art. 1, 2 GG), die Auswertung von Rechtsprechung (insb. BVerfG) und die Auseinandersetzung mit der einschlägigen rechtsphilosophischen Fachliteratur kombiniert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil prüft die Schutzbereiche der Spezialgrundrechte, der allgemeinen Handlungsfreiheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie die Rechtfertigbarkeit paternalistischer Eingriffe anhand des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Rechtspaternalismus, Autonomie, Grundrechte, allgemeines Persönlichkeitsrecht, Verhältnismäßigkeit, Staatsfürsorge und Schutzpflichten.
Warum wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht als das tauglichste Abwehrgrundrecht bezeichnet?
Weil es die Schutzlücken der Spezialgrundrechte schließt und den Wert der Selbstbestimmung stärker in den Vordergrund rückt, insbesondere durch die enge Verknüpfung mit der Menschenwürdegarantie.
Kann der Staat Paternalismus mit der Schutzpflichtendoktrin rechtfertigen?
Nach Ansicht des Autors nein; der Staat ist vom Grundgesetz nicht primär als „Aufpasser“ eingesetzt, und eine allgemeine Schutzpflicht gegenüber autonomiefähigen Menschen zur Rechtfertigung von Paternalismus lehnt der Autor ab.
- Arbeit zitieren
- Johannes Miehling (Autor:in), 2016, Grundrechtliche Grenzen des harten Rechtspaternalismus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/316240