Grundlagen, Verfahren und Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung von kleinen und mittleren Unternehmen


Bachelorarbeit, 2015

64 Seiten, Note: 1,3

S Lim (Autor:in)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Symbolverzeichnis

1 Einleitung

2 Begriffliche Grundlagen
2.1 Unternehmensbewertung
2.2 Abgrenzung KMU, Mittelstand und Großunternehmen

3 Grundlagen der Unternehmensbewertung
3.1 Anlässe und Zwecke der Unternehmensbewertung
3.2 Grundsätze der Unternehmensbewertung
3.3 Bewertungsverfahren im Überblick
3.3.1 Gesamtbewertungsverfahren
3.3.2 Einzelbewertungsverfahren
3.3.3 Mischverfahren

4 KMU in der Unternehmensbewertung
4.1 Grundlagen ausgewählter Bewertungsverfahren für KMU
4.1.1 Ertragswertverfahren
4.1.2 Discounted Cash Flow-Verfahren
4.1.3 Anwendbarkeit des Ertragswert- und DCF-Verfahrens für KMU
4.2 Besonderheiten von KMU und deren Auswirkungen auf die Bewertung
4.2.1 Abgrenzung des Bewertungsobjekts
4.2.2 Eingeschränkte Informationsquellen
4.2.3 Eingeschränkte übertragbare Ertragskraft

5 Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Verzeichnis der Internetquellen

Sonstige Verzeichnisse

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Qualitative Merkmale von KMU

Abb. 2: Systematisierung von Bewertungsanlässen

Abb. 3: Transaktionsbereich

Abb. 4: Funktionen des Bewerters

Abb. 5: Discounted Cash Flow-Verfahren

Abb. 6: Retrograde Ermittlung des operativen Cash Flows

Abb. 7: Cash Flow-Definitionen nach der retrograden Ermittlung

Abb. 8: Steuerliche Vermögensarten

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Größenklassifizierung nach § 267 HGB

Tab. 2: Größenklassifizierung nach IfM Bonn

Tab. 3: Größenklassifizierung nach der Europäischen Kommission

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nehmen insbesondere in Deutschland eine bedeutende Stellung ein: Über 99 % aller Unternehmen in Deutschland gehören zu den KMU. Von den fast 6,1 Billionen Euro, die in 2012 in Deutschland umgesetzt wurden, entfielen 34,1 % auf KMU. Die Mehrzahl aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer ist in diesem Segment beschäftigt.1 Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn) rechnet für den Zeitraum 2014 bis 2018 mit rund 135.000 zu übergebenden Unternehmen, bei denen die jetzigen Eigentümer aus persönlichen Gründen aus der Geschäftsführung ausscheiden werden.2 Die Nachfolgeregelung ist in der Regel mit dem Verkauf des Unternehmens oder einer Veränderung der Gesellschafterstruktur verbunden, welches mit der Frage nach dem Unternehmenswert verknüpft ist.3 Die Betrachtung dieser Gegebenheiten verdeutlicht, dass die Unternehmensbewertung von KMU in der Bewertungspraxis einen hohen Stellenwert einnimmt. KMU weisen jedoch eine Vielzahl besonderer Merkmale auf, die sich vor allem aus der mangelnden Trennung von Betriebs- und Privatvermögen, der geringen Eigenkapitalausstattung, der unzureichenden Informationsbasis sowie aus dem starken Personenbezug zum Eigentümer ergeben.4

Ziel dieser Arbeit ist es, zu untersuchen, inwiefern sich die Besonderheiten von KMU auf die Unternehmensbewertung auswirken bzw. welche Herausforderungen die Unternehmensbewertung von KMU mit sich bringt. Hierfür werden in Kapitel 2 zunächst die Begriffe Unternehmensbewertung und KMU in Abgrenzung zu Mittelstand und Großunternehmen definiert. Um einen Einblick in die Unternehmensbewertung zu erhalten, wird in Kapitel 3 auf die Grundlagen der Unternehmensbewertung eingegangen, bestehend aus der Beschreibung der Anlässe und Zwecke der Unternehmensbewertung, der Erläuterung der Grundsätze der Unternehmensbewertung sowie der Betrachtung verschiedener Bewertungsverfahren. In Kapitel 4 werden das Ertragswertverfahren und das Discounted Cash Flow-Verfahren (DCF-Verfahren) näher betrachtet und auf ihre Anwendbarkeit hinsichtlich der Bewertung von KMU überprüft. Zudem werden in Kapitel 4 anhand einiger ausgewählter KMU-Merkmale die Herausforderungen an die Bewertung von KMU aufgezeigt. Eine Zusammenfassung der Erkenntnisse sowie ein Ausblick bilden den Abschluss dieser Arbeit.

2 Begriffliche Grundlagen

2.1 Unternehmensbewertung

Die Unternehmensbewertung befasst sich mit der Ermittlung des Wertes bzw. des potenziellen Preises von ganzen Unternehmen und Unternehmensteilen. Unter einer Bewertung wird das Ergebnis aus einem Bewertungsvorgang verstanden, bei dem das Bewertungssubjekt dem Bewertungsobjekt einen Wert zumisst.5 Das Bewertungssubjekt ist derjenige, in dessen Interesse die Bewertung durchgeführt wird, während das Bewertungsobjekt das Objekt darstellt, welches bewertet werden soll. In Zusammenhang mit der Unternehmensbewertung ist das Bewertungsobjekt das Unternehmen, wobei nach dem Unternehmen als Ganzes oder nach abgrenzbaren Unternehmensteilen unterschieden werden kann. Abgrenzbare Unternehmensteile können z.B. Betriebsstätten, Geschäftsbereiche und Unternehmensanteile sein.6

Der Wert des zu bewertenden Objektes ist dabei von seinem individuellen Nutzen für das Bewertungssubjekt abhängig. Dementsprechend ist der Wert geprägt durch die vom Bewertungssubjekt als relevant festgestellten Normen, Gesetze und Vorstellungen.7 Dieser Nutzen kann aus finanziellen und nicht finanziellen Faktoren bestehen. Der finanzielle Nutzen entspricht im Wesentlichen den finanziellen Überschüssen, die das Unternehmen für seine Unternehmenseigner erzielt. Dahingegen umfassen die nicht finanziellen Faktoren einen Nutzen für das Bewertungssubjekt in Form von z.B. Macht, Prestige und Image, die nur schwer zu bewerten sind und nur dann in der Bewertung mit einfließen können, wenn eine Quantifizierung dieser möglich ist. Vor diesem Hintergrund liegt der Fokus in der Unternehmensbewertung auf dem finanziellen Nutzen.8

Vom Wert des Bewertungsobjekts zu unterscheiden ist der Preis, der einen in Geldeinheiten bezifferten Tauschwert darstellt. Preise bilden sich auf Märkten durch Angebot und Nachfrage und führen bei vertretbaren Gütern oder vertretbaren Gütergemischen zu einem Marktpreis.9 Ein solcher Marktpreis ist jedoch aufgrund der Individualität und Vielfältigkeit eines jeden Unternehmens nicht vorhanden; der Preis entsteht durch Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer, beeinflusst von ökonomischen, taktischen und psychologischen Aspekten. Der Zusammenhang zwischen den beiden Größen Wert und Preis besteht darin, dass Käufer und Verkäufer dem Unternehmen einen unterschiedlichen Wert beimessen und bei rationalem Verhalten das Unternehmen nur kaufen, bzw. verkaufen, wenn der verhandelte Preis niedriger (aus Käufersicht) bzw. höher (aus Verkäufersicht) ist, als die jeweilige Wertvorstellung. Der Wert repräsentiert somit den Grenzpreis, das heißt den Höchstkaufpreis für den Käufer und den Mindestverkaufspreis für den Verkäufer.10

Resultierend aus der vorangegangenen Ausarbeitung kann der Begriff der Unternehmensbewertung definiert werden als die Zuordnung eines Wertes zu einem Unternehmen als Ganzen oder zu abgrenzbaren Unternehmensteilen durch das jeweilige Bewertungssubjekt.

2.2 Abgrenzung KMU, Mittelstand und Großunternehmen

Der Begriff KMU findet im Sprachgebrauch eine vielfältige Verwendung. In Deutschland wird der Terminus KMU oftmals mit Mittelstand gleichgesetzt.11 Eine allgemeingültige Definition für KMU ist bisher nicht vorhanden, da für die Abgrenzung von KMU sowohl quantitative als auch qualitative Merkmale relevant sind.12 In diesem Zusammenhang wird zum besseren Verständnis nachfolgend eine Abgrenzung der Begriffe KMU, Mittelstand und Großunternehmen vorgenommen sowie eine Arbeitsdefinition für KMU formuliert.

Die Literatur weist verschiedene Klassifizierungen von KMU hinsichtlich ihrer quantitativen Merkmale auf. Die quantitativen Merkmale umfassen dabei Größen wie Beschäftigtenzahlen, Umsatz und Bilanzsumme. Hierbei kann im Wesentlichen zwischen den Definitionen nach der deutschen Rechtsprechung, des IfM Bonn sowie der Europäischen Kommission unterschieden werden.13

Eine Klassifizierung von KMU nach deutscher Gesetzgebung erfolgt in § 267 Handelsgesetzbuch (HGB). Das HGB differenziert nach kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften - Personengesellschaften und Einzelunternehmen werden nicht berücksichtigt. Entsprechend der Aufteilung gemäß § 267 HGB ergibt sich folgendes Bild:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 1: Größenklassifizierung nach § 267 HGB

Quelle: Eigene Abbildung nach: Busch, K. (2008), S. 10.

Hierbei gilt, dass mindestens zwei der drei Kriterien für die Bestimmung des Unternehmenstyps erfüllt sein müssen.

Die KMU-Definition des IfM Bonn betrachtend, erfolgt die Größenklassifizierung nach zwei Merkmalen: Umsatz und Beschäftigtenzahl. Beide Merkmale sind für die Eingruppierung zu erreichen.14 Eine Unterscheidung nach Rechtsformen wird nicht vorgenommen. Die nachfolgende Tabelle stellt die Differenzierung der Größenklassen des IfM Bonn dar:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 2: Größenklassifizierung nach IfM Bonn

Quelle: Eigene Abbildung nach: IfM Bonn (2015).

Neben den bereits dargestellten KMU-Definitionen bietet die Europäische Kommission eine weitere Möglichkeit für die Klassifizierung. Diese konzentriert sich auf die gleichen Merkmale wie das HGB: Bilanzsumme, Umsatz und Beschäftigtenzahl.15 Gemäß der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 06. Mai 2003 ergibt sich folgende Größenklassifizierung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 3: Größenklassifizierung nach der Europäischen Kommission Quelle: Eigene Abbildung nach: Europäische Union (2003).

Diese Größenklassifizierung schließt alle wirtschaftlich tätigen Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, ein. Im Vergleich zu den Definitionen des HGB und des IfM Bonn nimmt die Europäische Kommission eine umfassendere Beschreibung bezüglich der Ermittlung der Schwellenwerte vor.16 Angesichts der unterschiedlich hohen Festsetzung der Schwellenwerte liefern die quantitativen Merkmale nur einen ersten Anhaltspunkt dafür, ob ein KMU vorliegt.17 Infolgedessen werden zudem qualitative Abgrenzungsmerkmale, die Wesensverschiedenheiten zu anderen Unternehmensklassen aufzeigen, für die Beurteilung herangezogen.18

Aufgrund der Vielzahl möglicher qualitativer Merkmale zur Abgrenzung von KMU und Großunternehmen wird nachfolgend nur eine Auswahl an Kriterien vorgestellt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei der Bestimmung der Größenklassifizierung eines Unternehmens das Gesamtbild entscheidend ist. Es gibt folglich keine eindeutige Maßgabe, ob die Erfüllung einer Mindestanzahl von qualitativen Merkmalen erforderlich ist, um ein Unternehmen als KMU zu klassifizieren. Zunächst kann eine grobe Einteilung der Merkmale vorgenommen werden in: Unternehmensführung, Organisation, Geschäftsmodell und Finanzierung. Hinsichtlich der Unternehmensführung liegen die Unterschiede zwischen KMU und Großunternehmen darin, dass KMU eigenständige, konzernunabhängige Unternehmen sind, bei der die Management- und Eigentümerfunktionen regelmäßig in einer Person liegen. Durch diesen Personenbezug ist der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens an den unternehmerischen Fähigkeiten des Eigentümers gebunden.19 Dieses wird zudem dadurch verstärkt, dass die Unternehmensplanung zumeist im Kopf des Eigentümers stattfindet, sodass das Planungswesen nur unzureichend vorhanden und nicht transparent ist.20 Im Hinblick auf die Organisation von KMU ist eine weitere Wesensverschiedenheit die mangelnde Trennung zwischen Privat- und Betriebsvermögen, wenn z.B. betriebsnotwendiges Vermögen, wie Grundstücke und Gebäude zum Privatvermögen gehören.21 Darüber hinaus verfügen KMU über flache Hierarchiestrukturen sowie geringe Arbeitsteilung und Funktionstrennung, sodass Tätigkeiten regelmäßig sach- und personenbezogen durchgeführt werden. Dies kann zur Folge haben, dass der Eigentümer selbst - anstatt einer unabhängigen Institution - die Rolle des Kontrollorgans einnimmt.22 Der starke Personenbezug wird außerdem durch die Wahl der Unternehmensform von KMU deutlich. Aus einer Publikation des IfM Bonn geht hervor, dass ein Großteil der KMU in der Rechtsform eines Einzelunternehmens oder Personengesellschaft firmieren, während die Mehrheit der Großunternehmen als Kapitalgesellschaft auftreten.23 Durch diese Rechtsformwahl und ihrer Größe sind die handelsrechtlichen Anforderungen an die Publizitäts- und Prüfungspflichten von KMU im Vergleich zu Großunternehmen weniger umfangreich. Folglich können aus dem externen Rechnungswesen nur eingeschränkte Rückschlüsse auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens gewonnen werden, da die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse oftmals nach steuerlichen Grundsätzen aufgestellt werden.24 Hinzu kommt, dass das interne Rechnungswesen aufgrund mangelnder Ressourcen nur unzureichend vorhanden ist, sodass auch diese Informationsquelle nur begrenzte Unternehmensdaten liefert.25

In Bezug auf das Geschäftsmodell von KMU ist deren Dienstleistungs- und Produktangebot sowie die räumliche Marktabgrenzung, insbesondere aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit von Ressourcen verglichen mit Großunternehmen, wenig diversifiziert. Hieraus resultierend besitzen KMU eine geringere Marktmacht und müssen gegebenenfalls als Marktanpasser agieren. KMU sind daher eines höherem operativem Risiko ausgesetzt. Jedoch kann die zwangsläufige Spezialisierung auf Nischenmärkte/-produkte auch einen Wettbewerbsvorteil für KMU darstellen.26

Hinsichtlich der Finanzierungsmöglichkeiten von KMU ist die Kapitalbeschaffung nur eingeschränkt möglich, da KMU keinen Zugang zum organisierten Kapitalmarkt haben. Dementsprechend erfolgt die Kapitalzufuhr über Eigenfinanzierungen, wie z.B. durch Gewinnthesaurierung und Eigenmittel des Eigentümers, und über Kreditfinanzierungen.

Die Fremdfinanzierung über Kreditinstitute ist gegenüber Großunternehmen mit vergleichsweise hohen Kapitalkosten verbunden. Begründet wird dieses zum einen durch die schwächere Verhandlungsposition gegenüber den Kreditinstituten und zum anderen durch das höhere Risiko einer Insolvenz.27 Weiterhin wird auch die unter betriebswirtschaftlichen Aspekten unzureichende Eigenkapitalausstattung bei KMU bemängelt.28 In der nachfolgenden Abbildung werden die ausgewählten qualitativen Merkmale zusammengefasst dargestellt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Qualitative Merkmale von KMU Quelle: Eigene Darstellung.

Als Zwischenfazit kann festgehalten werden, dass bei der Abgrenzung von KMU zu Großunternehmen sowohl quantitative als auch qualitative Merkmale relevant sind, es jedoch bisher keine allgemeingültige Definition für KMU gibt. Da im Rahmen der Bewertung von KMU der Fokus auf den qualitativen Merkmalen liegt, werden als Grundlage dieser Arbeit die qualitativen Merkmale vorrangig für die Klassifizierung von KMU herangezogen. Allerdings ist die Betrachtung von rein qualitativen Abgrenzungsmerkmalen nicht ausreichend, da anhand dessen ein Unternehmen nur als ein KMU eingeordnet wird, nicht aber die Differenzierung zwischen klein und mittel erfolgen kann. Vor diesem Hintergrund wird in dieser Arbeit für die quantitative Beurteilung die Empfehlung der Europäischen Kommission zugrunde gelegt.

Da der Terminus KMU häufig auch mit Mittelstand gleichgesetzt wird, erfolgt nachfolgend eine Abgrenzung beider Begriffe. Der Begriff Mittelstand kann aus einer gesellschaftlichen sowie einer wirtschaftlichen Sichtweise betrachtet werden. Die gesellschaftliche Betrachtungsweise des Mittelstandes geht von einer Zuordnung zu einer gesellschaftlichen Schicht oder Bevölkerungsgruppe aus, die sich zwischen der vermögenden Oberschicht und der einkommensschwachen Unterschicht befindet.29 Dahingegen sind für den wirtschaftlichen Mittelstand folgende Kriterien maßgeblich: Einheit von Eigentum und Leitung sowie Konzernunabhängigkeit. Im Hinblick auf das Kriterium zur Eigentümerstruktur kommen eigentümer- oder familiengeführte Unternehmen in Frage. Bei der Konzernunabhängigkeit stehen - anders als im Konzernverbund - im Mittelpunkt der strategischen Entscheidungen die individuellen Interessen des Mittelstandsunternehmens.30 Die Zuordnung eines Unternehmens zum Mittelstand unterliegt keinen quantitativen Kriterien. Eine automatische Begrenzung entsteht jedoch durch die eingeschränkte Selbstfinanzierungskraft des Unternehmens sowie durch die Eigentümerbezogenheit.31 Aus der Beschreibung des Mittelstandsbegriffes lässt sich ableiten, dass KMU zum Mittelstand zählen, der Mittelstand aber nicht identisch ist mit KMU. Der Mittelstand umfasst sowohl KMU als auch große Eigentümer- und Familienunternehmen.32

3 Grundlagen der Unternehmensbewertung

3.1 Anlässe und Zwecke der Unternehmensbewertung

Der Unternehmenswert im Rahmen der Unternehmensbewertung ist vom Bewertungszweck abhängig. Bevor jedoch die Bewertungszwecke näher beleuchtet werden, ist es sinnvoll, zunächst auf die Bewertungsanlässe einzugehen, weil die zweckabhängige Bewertung durch den Anlass der Unternehmensbewertung determiniert wird 33.Es gibt eine Vielzahl von Bewertungsanlässen; ebenso sind die Klassifizierungsansätze dieser vielfältig ausgeprägt. So reichen diese von einer reinen Aufzählung, über die Art der Regelung (z.B. gesetzliche Vorschriften, privatrechtliche Vereinbarungen, sonstige Anlässe) bis hin zu detaillierten Systematisierungen.34 Die in der nachfolgenden Abbildung 2 vorgestellte Systematisierung stellt einen der möglichen Klassifizierungsansätze dar.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Systematisierung von Bewertungsanlässen

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an: Mandl, G., Rabel, K. (1997), S. 14 und Schütte-Biastoch, S. (2011), S. 11.

Zunächst können die Anlässe in transaktionsbezogen und nicht transaktionsbezogen unterschieden werden. Dabei bezieht sich die Differenzierung auf die Eigentümerverhältnisse des Unternehmens. Die transaktionsbezogenen Bewertungsanlässe umfassen diejenigen Situationen, bei denen ein Eigentümerwechsel stattfindet, z.B. Kauf oder Verkauf eines Unternehmens. Dahingegen berühren nicht transaktionsbezogene Bewertungsanlässe die Eigentümerverhältnisse nicht, z.B. Kreditwürdigkeitsprüfung und Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen.35 Die transaktionsbezogenen Anlässe können weiter unterteilt werden in dominierte und nicht dominierte Bewertungsanlässe. Bei dominierten Situationen kann der Eigentumswechsel, entgegen der Entscheidung der anderen, einseitig durch eine Partei herbeigeführt werden. Ein Beispiel hierfür ist das Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft durch Tod oder Kündigung, wobei das Unternehmen von den verbleibenden Gesellschaftern fortgeführt wird. Diesem einseitigen Recht liegen gesetzliche Regelungen oder vertragliche Vereinbarungen zugrunde.36 Im Gegensatz dazu bedarf es bei nicht dominierten Bewertungsanlässen der Zustimmung aller beteiligten Parteien zur Änderung der Eigentümerverhältnisse. Dieser Fall liegt z.B. bei einem Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens vor.37

Aus den dargestellten Bewertungsanlässen können anschließend die Zwecke der Unternehmensbewertung abgeleitet werden, die Einfluss auf die Bewertungstechnik und das Bewertungsverfahren nehmen. Dies entspricht dem Konzept der funktionalen Unternehmensbewertung, bei dem zudem definiert wird, welche Funktion der jeweilige Bewertungszweck aufweist.38 Bei der funktionalen Unternehmensbewertung, auch bekannt als Kölner Funktionslehre, wird zwischen Haupt- und Nebenfunktionen unterschieden. Bei den Hauptfunktionen handelt es sich um die Beratungs-, die Vermittlungs- und die Argumentationsfunktion. Zu den Nebenfunktionen, die zur Bestimmung von konventionalisierten Werten für bestimmte Zwecke dienen, zählen die Informations-, Steuerbemessungs- sowie die Vertragsgestaltungsfunktion.39 Zunächst erfolgt eine Betrachtung der Hauptfunktionen, beginnend mit der Beratungsfunktion. Der Zweck im Rahmen der Beratungsfunktion liegt in der Ermittlung von Entscheidungswerten. In dieser Funktion tritt der Bewerter als Berater einer Partei auf; er ermittelt für den Käufer oder Verkäufer den subjektiven Grenzpreis, das heißt die Preisobergrenze für den Käufer und die Preisuntergrenze für den Verkäufer. Dieser subjektbezogene Entscheidungswert dient als Verhandlungsgrundlage für die jeweilige Partei 40.Bei der Vermittlungsfunktion liegt der Fokus auf der Ermittlung von Schiedswerten, die einen gerechten und interessenausgleichenden Einigungspreis darstellen sollen. Hierbei tritt der Bewerter als Vermittler zwischen den beteiligten Parteien auf, die unterschiedliche subjektive Wertvorstellungen über das zu bewertende Unternehmen haben. Als Grundlage für die Ermittlung eines Schiedswertes dienen die Entscheidungswerte der beiden konfligierenden Parteien. Die Differenz zwischen den beiden Entscheidungswerten wird als Transaktionsbereich bezeichnet, wobei der Entscheidungswert des Verkäufers die Untergrenze und der Entscheidungswert des Käufers die Obergrenze darstellt.41

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Transaktionsbereich

Quelle: Entnommen aus: Behringer, S. (2009), S. 67.

Liegt der Schiedswert innerhalb des Transaktionsbereiches, so kann eine Transaktion zustande kommen. Die Durchführung des Eigentumswechsels innerhalb dieses Transaktionsbereiches führt zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation beider konfligierenden Parteien. Übersteigt jedoch der Entscheidungswert des Verkäufers den Entscheidungswert des Käufers, entsteht kein Transaktionsbereich, sodass auch keine Transaktion erfolgen wird. Allerdings muss der Bewerter auch in diesem Fall einen Schiedswert vorschlagen. Eine sinnvolle, auf einer rein betriebswirtschaftlichen Analyse stützende Ermittlung eines Schiedswertes ist in diesem Zusammenhang nicht möglich. Dieser kann in einem Rechtsstaat nur über gesetzliche Regelungen abgeleitet werden.42 Im Rahmen der Argumentationsfunktion gilt es, einen Argumentationswert zu ermitteln. Der Bewerter hat die Aufgabe, eine Partei dahingehend zu unterstützen und zu beraten, dass das von ihr geplante Verhandlungsergebnis möglichst erzielt wird.43 Mit Hilfe von Argumenten, wie z.B. Synergieeffekte und zu geringe Eigenkapitalausstattung, soll die Verhandlungsposition einer Partei gestärkt und dessen Verhandlungsspielraum verbessert werden.44 Der Argumentationswert sollte mit nachvollziehbaren, glaubwürdigen Argumenten sowie mit vielen Parametern ausgestaltet sein, um eine gewisse Flexibilität in den Verhandlungen zu gewährleisten, sodass gegebenenfalls noch Zugeständnisse gemacht werden können. Somit kann der Argumentationswert als zentrale Komponente in den Kauf- bzw. Verkaufsverhandlungen betrachtet werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Entscheidungswert der Gegenpartei bekannt ist oder zumindest eine ungefähre Wertvorstellung besteht.45 Im Vordergrund steht allerdings nicht unbedingt die Manipulation der Gegenpartei. Eine Verhandlungssituation betrachtend, bei der die konfligierenden Parteien aus einem Unternehmensinternen (Verkäufer) und einem Unternehmensexternen (Käufer) bestehen, so sind diese Verhandlungen regelmäßig durch eine Informationsasymmetrie geprägt. Während der Verkäufer über hervorragende Kenntnisse über die Stärken und Schwächen seines Unternehmens verfügt, hat der Käufer in der Regel nur eingeschränkte Informationen. Die Argumentationsfunktion kann daher auch als Kommunikationsinstrument zur Vermittlung der Stärken herangezogen werden.46

Neben den Funktionen des Bewerters als Berater und als Schiedsgutachter führt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zusätzlich noch die Funktion des neutralen Gutachters mit auf. Die Ermittlung von Argumentationswerten spielt für den Wirtschaftsprüfer keine Rolle.47 Nach IDW S1 i. d. F. 2008 TZ.

[...]


1 Vgl. IfM Bonn (2015a)

2 Vgl. Kay, R., Suprinovič, O. (2013), S. 18.

3 Vgl. Keller, M. (2006), S. 12.

4 Vgl. Castedello, M., Rn. 423.

5 Vgl. Matschke, M. J., Brösel, G. (2013), S. 3; Peemöller, V. H. (2012a), S. 3.

6 Vgl. Matschke, M. J., Brösel, G. (2013), S. 3 f.

7 Vgl. Behringer, S. (2009), S. 53; Peemöller, V. H. (2009), S. 3.

8 Vgl. Zwirner, C. (2014), S. 1.

9 Vgl. Behringer, S. (2009), S. 54; Peemöller, V. H. (2012a), S. 3 f.; Münstermann, H. (1973), S. 11 f.

10 Vgl. Behringer, S. (2009), S. 54 f.

11 Vgl. Thode, S. (2000a), S. 169.

12 Vgl. Keller, M., Hohmann, B. (2004), S. 189.

13 Vgl. Busch, K. (2008), S. 9 ff.

14 Vgl. IfM Bonn (2015b)

15 Vgl. Europäische Kommission (2003), ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36 ff.

16 Vgl. Europäische Kommission (2003), ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 40 f., Busch, K. (2008), S. 11.

17 Vgl. Ihlau, S. et al. (2013), S. 4 f.

18 Vgl. Behringer, S. (2009), S. 34.

19 Vgl. Schütte-Biastoch, S. (2011), S. 7; Ihlau, S. et al. (2013), S. 5.; IDW (2008), S. 86.

20 Vgl. Schütte-Biastoch, S. (2011), S. 8.

21 Vgl. Ihlau, S. et al. (2013), S. 5.

22 Vgl. Schütte-Biastoch, S. (2011), S. 8.

23 Vgl. Günterberg, B. (2012), S. 64 f.; Schütte-Biastoch, S. (2011), S. 8.

24 Vgl. IDW (2008), S. 87; Schütte-Biastoch, S. (2011), S. 8.

25 Vgl. Schütte-Biastoch, S. (2011), S. 8 f.

26 Vgl. Schütte-Biastoch, S. (2011), S. 9; Ihlau, S. et al. (2013), S. 5.

27 Vgl. Schütte-Biastoch, S. (2011), S. 9 f.; Ihlau, S. et al. (2013), S. 5 f.

28 Vgl. IDW (2008), S. 87.

29 Vgl. Thode, S. (2000b), S. 203; Welter, F. et al. (2014), S. 5.

30 Vgl. Welter, F. et al. (2014), S. 5 ff.

31 Vgl. Welter, F. et al. (2014), S. 10.

32 Vgl. Welter, F. et al. (2014), S. 17.

33 Vgl. Mandl, G., Rabel, K. (1997), S. 12.

34 Vgl. Mandl, G., Rabel, K. (1997), S. 13; Peemöller, V. H. (2012b), S. 19; Matschke, M. J., Brösel, G. (2013), S. 87.

35 Vgl. Mandl, G., Rabel, K. (1997), S. 13; Schütte-Biastoch, S. (2011), S. 11.

36 Vgl. Mandl, G., Rabel, K. (1997), S. 13 f.; Matschke, M. J., Brösel, G. (2013), S.93 ff.

37 Vgl. Mandl, G., Rabel, K. (1997), S. 14; Matschke, M. J., Brösel, G. (2013), S.93.

38 Vgl. Mandl, G., Rabel, K. (1997), S. 15.

39 Vgl. Sieben, G. (1993), S. 4316; Busch, K. (2008), S. 43 f.

40 Vgl. Behringer, S. (2009), S. 64 ff.

41 Vgl. Behringer, S. (2009), S. 66 f.

42 Vgl. Sieben, G. (1993), S. 4318; Behringer, S. (2009), S. 66 f.

43 Vgl. Sieben, G. (1993), S. 4320.

44 Vgl. Peemöller, V. H. (2012a), S. 10.

45 Vgl. Sieben, G. (1993), S. 4320.

46 Vgl. Behringer, S. (2009), S. 71.

47 Vgl. IDW (2008), S. 71; Henselmann, K., Kniest, W. (2010), S. 38.

Ende der Leseprobe aus 64 Seiten

Details

Titel
Grundlagen, Verfahren und Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung von kleinen und mittleren Unternehmen
Hochschule
FOM Hochschule für Oekonomie und Management gemeinnützige GmbH, Hochschulstudienzentrum Hamburg
Note
1,3
Autor
Jahr
2015
Seiten
64
Katalognummer
V316614
ISBN (eBook)
9783668158146
ISBN (Buch)
9783668158153
Dateigröße
710 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Unternehmensbewertung, KMU, Mittelstand, Ertragswertverfahren, Discounted Cashflow-Verfahren, DCF-Verfahren, Multiplikatorenverfahren, Bewertungsverfahren, Gesamtbewertungsverfahren, Einzelbewertungsverfahren, Mischverfahren, Bewertungsobjekt, Informationsquellen, Ertragskraft, übertragbare Ertragskraft, Abgrenzung des Bewertungsobjekts, Kapitalisierungszinssatz, Besonderheiten von KMU, Grundsätze der Unternehmensbewertung, Anlässe, Zwecke
Arbeit zitieren
S Lim (Autor:in), 2015, Grundlagen, Verfahren und Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung von kleinen und mittleren Unternehmen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/316614

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