Ist es verboten ein Kreuz im Klassenzimmer oder im Kindergarten aufzuhängen? Stört es Nichtgläubige? Oder diskriminiert es gar Andersgläubige? Mit diesen Fragen mussten sich in den vergangen Jahrzehnten sowohl das deutsche Bundesverfassungsgericht als auch der österreichische Verfassungsgerichtshof sowie der europäische Gerichtshof für Menschrechte mehrmals beschäftigen.
Anstoß zu der Debatte in Österreich war ein Individualantrag auf Gesetzesprüfung eines niederösterreichischen atheistischen Kindesvaters, der die Ansicht vertritt, seine Tochter werde im Kindergarten von der dauernden Präsenz religiöser Symbole geprägt. Dies widerspreche seiner Vorstellung von einer atheistischen Erziehung seiner Tochter. Auf diesen Fall werde ich später noch eingehen.
Aber auch in anderen Ländern, wie in Deutschland oder Italien, kam es zu ähnlich gelagerten Fällen, auf welche ich nun näher eingehen möchte.
Inhaltsverzeichnis
II. Die Kruzifix-Debatte
1. Einleitung
1.1. Kruzifixe in bayrischen Klassenzimmern (16.5.1995, 1 BvR 1087/91)
1.2 Fall Lautsi in Italien
1.3 Kreuze in (nö) Kindergärten
1.3.1 Individualantrag an den VfGh –Argumentation des Vaters
1.3.2. Urteil des VfGH
1.3.3. Beschwerde gegen Urteil des VfGH beim EGMR
1.4. Allgemeines zur rechtlichen Lage in Österreich
2. Abschließende, persönliche Meinung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die juristische und gesellschaftliche Kruzifix-Debatte in öffentlichen Bildungseinrichtungen, insbesondere mit Blick auf das Spannungsfeld zwischen Religionsfreiheit, elterlichem Erziehungsrecht und staatlicher Neutralitätspflicht.
- Analyse verfassungsgerichtlicher Entscheidungen in Deutschland und Österreich
- Untersuchung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)
- Diskussion über religiöse Symbole in Kindergärten und Klassenzimmern
- Bewertung der staatlichen Neutralität gegenüber verschiedenen Weltanschauungen
Auszug aus dem Buch
1.1. Kruzifixe in bayrischen Klassenzimmern (16.5.1995, 1 BvR 1087/91)
Ausgelöst wurde die Kruzifix-Debatte 1995 in Deutschland.
Die Eltern dreier Söhne, welche Anhänger der anthroposophischen Weltanschauung waren und ihre Kinder nach der gleichen Weltanschauung unterrichteten, klagten, weil sie sich dagegen wehrten, dass jedes Klassenzimmer mit einem Kruzifix ausgestattet sei und ihre Kinder diesen christlichen Symbolen jeden Tag ausgesetzt seien. Dieser Umstand verletze sie ihrer Ansicht nach in folgenden Grundrechten:
• Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit gem Art 4 GG
• Erziehungsrecht der Eltern gem Art 6 (2) GG
• Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gem Art 2 (1) GG
• sowie in der Rechtsschutzgarantie gem Art 19 (4) GG
Ebenso sahen die Eltern eine Verletzung des Freistaates Bayern gegen die Verpflichtung zur religiösen Neutralität und beriefen sich hierbei auf den Art 140 GG, welcher aus der Weimarer Verfassung übernommen wurde: „Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung […] gezwungen werden.“
Konkret sahen sich die Kläger verletzt durch § 13 (1) BayVSO, welcher das Anbringen von Kreuzen in Klassenzimmern vorschreibt.
Das Bundesverfassungsgericht kam am 1995 zu dem Beschluss, dass das Anbringen von Kreuzen in Klassenzimmern die Religionsfreiheit und die staatliche Neutralitätspflicht verletze und oben zitierter § 13 BayVSO gegen den Art 4 des GG verstoße, der allen Bürgern die Religions- und Glaubensfreiheit zusichert.
Zusammenfassung der Kapitel
II. Die Kruzifix-Debatte: Einleitung in die historisch-juristische Auseinandersetzung über die Anbringung von Kreuzen in öffentlichen Bildungseinrichtungen unter Berücksichtigung verschiedener europäischer Rechtsprechungen.
1. Einleitung: Darstellung des Ausgangspunkts der Debatte anhand prominenter Fälle aus Deutschland und Italien sowie der spezifischen Problematik in niederösterreichischen Kindergärten.
1.1. Kruzifixe in bayrischen Klassenzimmern (16.5.1995, 1 BvR 1087/91): Analyse des wegweisenden deutschen Urteils, das die Anbringung von Kruzifixen als Verletzung der Religionsfreiheit und staatlichen Neutralität einstufte, jedoch in der Folge politisch modifiziert wurde.
1.2 Fall Lautsi in Italien: Untersuchung des Falls Lautsi, der durch verschiedene Instanzen des EGMR führte und die Frage der Vereinbarkeit christlicher Symbole in staatlichen Schulen mit der EMRK thematisierte.
1.3 Kreuze in (nö) Kindergärten: Detaillierte Betrachtung des Individualantrags eines atheistischen Vaters gegen die bestehende Regelung in niederösterreichischen Kindergärten und die darauf folgende Entscheidung des VfGH.
1.4. Allgemeines zur rechtlichen Lage in Österreich: Übersicht über die uneinheitliche Gesetzgebung der Bundesländer hinsichtlich religiöser Symbole und der grundgesetzlichen Verankerung der Glaubensfreiheit.
2. Abschließende, persönliche Meinung: Kritische Reflexion des Autors über die gesellschaftliche Bedeutung der Religion heute und die Forderung nach einer staatlichen Neutralität durch den Verzicht auf religiöse Symbole in öffentlichen Einrichtungen.
Schlüsselwörter
Kruzifixdebatte, Religionsfreiheit, Bundesverfassungsgericht, EGMR, Verfassungsgerichtshof, Kindergartengesetz, Staatliche Neutralität, Weltanschauung, Christliche Symbole, Erziehungsrecht, Laizismus, Glaubensbekenntnis, Indoktrinierung, Österreichisches Recht, Bildungseinrichtungen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die juristische Kontroverse um das Anbringen von Kruzifixen und anderen religiösen Symbolen in staatlichen Schulen und Kindergärten.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Schwerpunkte liegen auf den Spannungsfeldern zwischen Religionsfreiheit, dem staatlichen Erziehungsauftrag und der Neutralitätspflicht im Vergleich zwischen Österreich, Deutschland und Italien.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die rechtliche Zulässigkeit religiöser Symbole in öffentlichen Räumen auf Basis höchstrichterlicher Entscheidungen und regionaler Gesetzeslagen zu analysieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse relevanter Gerichtsurteile und einer rechtsvergleichenden Betrachtung der länderspezifischen Regelungen in Österreich.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Aufarbeitung der Grundsatzentscheidungen in Bayern und Italien (Fall Lautsi) sowie die spezifische Auseinandersetzung um niederösterreichische Kindergartengesetze.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den zentralen Begriffen zählen Religionsfreiheit, Kruzifixdebatte, staatliche Neutralität und die verfassungsrechtliche Abwägung zwischen Weltanschauungen.
Warum wird der Fall Lautsi in der Arbeit so ausführlich diskutiert?
Der Fall Lautsi dient als europäischer Maßstab für die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bezüglich passiver religiöser Symbole im Schulwesen.
Wie bewertet der Autor die aktuelle Gesetzeslage in Österreich?
Der Autor bemängelt die uneinheitliche Regelung und den mangelnden Konsens, weshalb er als Konsequenz eine strikte Trennung und den Verzicht auf religiöse Symbole in staatlichen Einrichtungen befürwortet.
- Arbeit zitieren
- Lukas Hock (Autor:in), 2012, Die Kruzifixdebatte. Die Crux mit dem Kreuz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/320525