Leseprobe
1. Ursprung
Der Ursprung der Beschneidung findet sich sowohl im Judentum als auch im Islam bei Abraham. Allerdings wird die Beschneidung zwar in der Thora bzw. im Alten Testament der Bibel erzählt, aber nicht im Koran. „Die Begründung liegt im vorbildhaften Verhalten der Propheten Abraham und Mohammed.“2
1.1 Beschneidung in der Thora bzw. Bibel Genesis (erste Buch Mose) 17
171 Als Abram [= Abraham] 99 Jahre alt war, erschien ihm der HERR und sagte zu ihm: »Ich bin Gott, der Gewaltige. Führe dein Leben in enger Verbindung mit mir und halte dich ganz an mich!2 Ich schließe mit dir einen Bund […]9 -10 Weiter sagte Gott: »Mein Bund mit dir und deinen Nachkommen legt euch eine Verpflichtung auf, die ihr erfüllen müsst, in jeder kommenden Generation: Jeder von euch, der männlichen Geschlechts ist, muss beschnitten werden.11 Ihr müsst bei allen die Vorhaut am Geschlechtsteil entfernen. Dies soll das Zeichen dafür sein, dass ich meinen Bund mit euch geschlossen habe.12 An jedem männlichen Neugeborenen muss am achten Tag diese Beschneidung vollzogen werden.
1.2 Beschneidung als religiöse Pflicht im Koran Beispielsweise Sure 16, 123
Dann gaben wir Dir ein: ‚Folge der Glaubensweise Abrahams als eines wahren Gläubigen. Und er war keiner der Beigeseller. ‘
2. „Aktuelle“ Diskussion - Religionsfreiheit und Kinderrechte
Gesetzlich stellt sich die Frage, ob die Beschneidung als Ausübung der Religionsfreiheit oder als körperliche Unversehrtheit der Kinder im Sinne der Kinderrechte gesehen werden soll. Juden, Moslems, Ärzte und Juristen nehmen Stellung und begründen sowohl religiös als auch medizinisch.
2.1 Gerichtliche Fälle, die die Diskussion angefacht haben
August 2007 Zivilsenat Frankfurt am Main 14 Jähriger verklagt seinen Vater auf Körperverletzung. Der Vater habe seinen Sohn mit 12 Jahren ohne Sorgeberechtigung für ihn und ohne Einstimmung der sorgeberechtigten Mutter beschneiden lassen. Aufgrund der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes des Kindes liegt ein Schmerzensgeldanspruch vor.3
Juni 2012 Das Landgericht Köln hatte „als Zweite Instanz im Fall eines vierjährigen muslimischen Jungen entschieden, dass die Beschneidung von männlichen Babys und Jungen als schwere und irreversible Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit zu werten sei.“4
2.2 Kritische Auseinandersetzung
Bereits am 23.05.1949 wurde gesetzlich festgelegt, dass die religiös begründete Beschneidung rechtswidrig ist. „Für Ärzte galt dies ohnehin schon immer, da ihnen ihr Gelöbnis wie auch die Berufsordnung Eingriffe ohne Willen des Betroffenen, die keinen gesundheitlichen Schaden abwenden oder nicht die Gesundheit fördern, unter Strafbewehrung untersagt. […] Leidvolle körperliche, sexuelle und seelische Langzeitfolgen der Beschneidung sind möglich und belegt.“5 Dagegen spräche, dass im amerikanischen und angelsächsischen Raum die Beschneidung aus hygienischen Gründen einen hohen Stellenwert habe.6
[...]
2 Steil, Beschneidung, abgerufen am 9.6.2015
3 Vgl. Bodenheimer, Haut, S.10
4 Meesmann, Knaben, S. 36
5 Bühmann, Genitalbeschneidung, abgerufen am 30.04.2015
6 Vgl. Bodenheimer, Haut, S.8
- Arbeit zitieren
- BA Ev. Religionspädagogik Mandy Planitzer (Autor), 2015, Die religiöse Beschneidung. Zur aktuellen Diskussion jüdischer und muslimischer Praxis, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/323011
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