Die World Health Organization definiert in ihrer Satzung Gesundheit als „a state of complete physical, mental and social well-being and not merely the absence of disease or infirmity.“ Sämtliche Einrichtungen, die diesen Zustand verfolgen, können in die Branche des Gesundheitswesens eingeordnet werden. In der Praxis sind die Felder demnach vielfältig, da Bereiche wie Altenpflege, selbständige Ärzte, Gemeinschaftspraxen, medizinische Versorgungszentren, aber auch Felder wie sonstige Heil- und Heilhilfsberufe sowie Versicherungsunternehmen oder medizinische Forschung davon umfasst werden.
Sucht man nach Besonderheiten unter steuerlichen Punkten, so fallen bei Betrachtung der Geschäftsberichte insbesondere Aspekte bezüglich des noch nicht erwähnten Branchenfelds der Krankenhäuser auf, da diese Positionen – wie die „Auswirkungen der noch gemeinnützigen Krankenhausgesellschaften“ – beinhalten, die in einer solchen Form in anderen Branchen fehlen. Auch die sich aus der Erfüllung und Unterstützung der öffentlichen Aufgabe des Gesundheitswesens ergebenen Möglichkeiten der vielfältigen Organisationsformen/-strukturen – beispielsweise in öffentlich- oder privatrechtlicher Form sowie weiteren Unterabzweigungen –, zeigen einen steuerlich interessanten Aspekt, da sich dadurch unterschiedliche steuerliche Behandlungen gleicher Leistungen ergeben können.
In der Arbeit soll daher der Bereich des Krankenhauses als Teilaspekt der Branche des Gesundheitswesens näher durchleuchtet werden, um das Steuerrecht als solches aus einem anderen Blickwinkel zu zeigen und steuerliche Branchenbesonderheiten herauszustellen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Der Begriff „Krankenhaus“
C. Steuerliche Behandlung der Krankenhäuser
I. Steuerliches Gemeinnützigkeitsrecht
II. Steuerliche Beurteilung der Krankenhaustätigkeiten
1. Personal-/ Sachmittelgestellung an Chefärzte zur Erbringung von Wahlleistungen
2. Krankenhausapotheke (Zytostatika)
3. Besucher-Cafeteria; Kiosk; Automatenumsätze; Kleinverkauf
4. Entgeltliche Überlassung von Parkplätze
5. Sonstige Sachverhalte
III. Körperschaftsteuer
IV. Gewerbesteuer
V. Umsatzsteuer
1. Umsatzsteuerpflicht
2. Steuerbefreiungen
3. Steuersatz
4. Vorsteuerabzug
D. Vor- und Nachteile der Gemeinnützigkeit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die steuerliche Behandlung von Krankenhäusern in Deutschland. Das primäre Ziel ist es, die steuerrechtlichen Besonderheiten dieses Branchenfeldes aufzuzeigen, wobei insbesondere die Auswirkungen der Gemeinnützigkeit auf die Besteuerung (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) im Vergleich zu gewerblichen Trägern analysiert werden.
- Steuerliche Einordnung des Begriffs "Krankenhaus"
- Gemeinnützigkeitsrechtliche Voraussetzungen für Krankenhausträger
- Abgrenzung von Zweckbetrieb zu wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
- Umsatzsteuerliche Behandlung von Krankenhausleistungen und Vorsteuerabzug
- Vor- und Nachteile des Status der Gemeinnützigkeit für Krankenhausträger
Auszug aus dem Buch
C. Steuerliche Behandlung der Krankenhäuser
Erfüllt eine Einrichtung die Tatbestandsmerkmale der Definition und gilt dadurch als ein Krankenhaus i. S. d. Steuerrechts, bedeutet dies noch keine einheitliche und gleichlaufende Besteuerung mit allen anderen Einrichtungen, die diese Voraussetzungen ebenfalls erfüllen. Hintergrund sind die in den Steuergesetzen geregelten Besonderheiten in Bezug auf die Besteuerung von Krankenhäusern, dessen Anwendung u. a. von denen in der Definition ausgeschlossenen Kriterien der Rechtsform und des Rechtsträgers abhängt. Der aus der grundrechtlichen Freiheitsgarantie und dem Sozialstaatsprinzip abgeleitete Grundsatz der Trägerpluralität ermöglicht vielfältige angebotene Krankenhausleistungen, unterschiedliche Arten und Weisen der Leistungserbringung, Pflege und Betreuung, sodass auch bzgl. der Rechtsform und des Rechtsträgers frei gestaltet und gewählt werden kann.
Private Krankenhausträger können grundsätzlich aus den Rechtsformen des Privatrechts wählen – z. B. GmbH, AG, e. V., Stiftung privaten Rechts –, während bei öffentlich-rechtlichen Trägern – wie Bund, Länder, Kommunen oder Hochschulen – grundsätzlich die Frage bezüglich privat oder öffentlich-rechtlicher Rechtsform besteht. Werden Krankenhäuser von öffentlich-rechtlichen Trägern z. B. in Form einer Anstalt oder Stiftung geführt, so sind sie rechtlich selbständig, während sie bei Führung als Regie- oder Eigenbetrieb – d. h. unter Leitung des allgemeinen Verwaltungsapparates der Trägerkörperschaft bzw. nach den Vorschriften der Gemeindeordnung des jeweiligen Bundeslandes sowie der Eigenbetriebsverordnung und Betriebssatzung – organisatorisch zur Trägerkörperschaft gehören und damit rechtlich unselbstständig sind.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung ordnet Krankenhäuser in die Branche des Gesundheitswesens ein und beleuchtet die steuerliche Relevanz der unterschiedlichen Organisationsstrukturen von Krankenhausträgern.
B. Der Begriff „Krankenhaus“: Dieses Kapitel erörtert die Definition des Krankenhauses im steuerrechtlichen Sinne unter Berücksichtigung verschiedener gesetzlicher Grundlagen wie KHG, SGB V und AEAO.
C. Steuerliche Behandlung der Krankenhäuser: Dieses Kapitel analysiert detailliert die komplexen steuerlichen Anforderungen an gemeinnützige Krankenhäuser, einschließlich der Abgrenzung von Sphären, sowie die spezifischen Regelungen für Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer.
D. Vor- und Nachteile der Gemeinnützigkeit: Dieses Kapitel vergleicht die steuerlichen Vorteile der Gemeinnützigkeit mit den operativen Einschränkungen und erhöhten administrativen Anforderungen für die Geschäftsführung.
Schlüsselwörter
Krankenhaus, Steuerrecht, Gemeinnützigkeit, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Zweckbetrieb, Wirtschaftsbetrieb, Wahlleistungen, Trägerpluralität, Vorsteuerabzug, Abgabenordnung, Steuerbefreiung, Krankenhausfinanzierungsgesetz, Selbstlosigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der steuerrechtlichen Behandlung von Krankenhäusern in Deutschland und untersucht die Auswirkungen verschiedener Trägerschaften und Rechtsformen auf die Besteuerung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Gemeinnützigkeitsrecht, der Abgrenzung zwischen steuerbefreiten und steuerpflichtigen Sphären sowie der Anwendung spezifischer Steuern wie KSt, GewSt und USt auf Krankenhausleistungen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die steuerlichen Besonderheiten und Risiken bei der Führung eines Krankenhauses herauszustellen, insbesondere unter dem Aspekt der Gemeinnützigkeit und der komplexen Abgrenzungsfragen der Tätigkeiten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten juristischen Analyse von Steuergesetzen, einschlägiger Rechtsprechung (BFH, EuGH) und Verwaltungsanweisungen sowie der Auswertung von Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit, die steuerliche Einordnung von spezifischen Tätigkeiten (z.B. Apotheke, Cafeteria, Parkplätze) und die Auswirkungen auf die verschiedenen Steuerarten detailliert erläutert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Krankenhaus, Gemeinnützigkeit, Zweckbetrieb, Steuerbefreiung und Abgabenordnung charakterisiert.
Wie werden Zytostatika-Abgaben durch die Krankenhausapotheke steuerlich behandelt?
Nach einem Urteil des BFH und einer Anpassung im AEAO werden die Einnahmen aus der Abgabe von Zytostatika an ambulante Patienten nun dem Zweckbetrieb zugeordnet, sofern sie aus dem Versorgungsauftrag des Krankenhauses resultieren.
Warum ist der Status der Gemeinnützigkeit für Krankenhäuser mit Risiken verbunden?
Die Gemeinnützigkeit erfordert die strikte Einhaltung des Mittelverwendungsgebots und der Selbstlosigkeit, was die finanzielle Flexibilität einschränkt und bei Fehlern oder einem freiwilligen Ausstieg zu hohen Nachversteuerungsrisiken führen kann.
- Arbeit zitieren
- André Boer (Autor:in), 2016, Besonderheiten des Steuerrechts im Gesundheitswesen am Beispiel Krankenhaus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/333882