Leseprobe
Gliederung
A. Einleitung
I. Einführung in die Thematik
II. Fragestellung
B. Grundlegende Rahmenbedingungen
I. Begriffsbestimmung
II. Wirtschaftliche Relevanz
III. RechtlicherRahmen
C. Die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Computerspielen
I. Computerspiele als Werk
1. Das Werk als persönliche geistige Schöpfung
2. Die Bewertung von elektronischen Spielen
II. Die einzelnen Werkteile und ihre Schutzfähigkeit
1. Schutz der Spielidee
a) Keine Schutzfähigkeit der Idee als solcher
b) Der Schutz der Handlung als Fabel
2. Spielmusik
3. Spielfiguren
4. Schutz der audiovisuellen Darstellung
a) Filmwerk
b) Multimediawerk
5. Schutz der Programmierleistung
a) Der Begriff des Computerprogramms
b) UrheberrechtlicherSchutz
c) Die Reichweite des Schutzes für elektronische Spiele
III. Der Schutz als Gesamtwerk
1. Bestehende Ansichten vor den EuGH-Entscheidungen
2. Rechtsprechungdes EuGH
3. Auswirkungen der Entscheidungen des EuGH
IV. Die Urheberschaft am Computerspiel
1. Urheber der audiovisuellen Spieldarstellung
2. Urheber des Computerprogramms
V. Zwischenergebnis
D. Rechtliche Konsequenzen aus der Doppelnatur
I. Rechtseinräumung
1. Audiovisuelle Darstellung
2. Computerprogramme
II. Grenzen der getrennten Behandlung des hybriden Werks
1. DivergierendeRegelungen
a) Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch
b) Umgehung technischer Schutzmaßnahmen
2. Theorien zur Beurteilung von hybriden Werken
a) Trennungstheorie
b) Schwerpunkttheorie
c) Parallele Anwendung der Vorschriften nach Bullinger/ Czychowski
d) Beschluss des BGH Videospiel-Konsolen
e) EuGH-Entscheidung Nintendo/PC Box
f) Stellungnahme
III. Der Erschöpfungsgrundsatz
1. Die „UsedSoft“-Rechtsprechung des EuGH
2. Übertragbarkeit auf andere Werkkategorien
3. Umgehung des Erschöpfungsgrundsatzes durch Koppelung von Nutzer-Accounts
a) Gerichtliche Entscheidungen zur Koppelungspraxis
b) Stellungnahme
E. Schlusswort
- Arbeit zitieren
- Chalotte Germershausen (Autor:in), 2015, Der urheberrechtliche Schutz von Computerspielen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/335270
Kostenlos Autor werden
Kommentare