Strategische Herausforderung der Energiewende für ein Stadtwerk mit eigener Erzeugung


Bachelorarbeit, 2016

101 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Rahmenbedingungen
2.1 Stadtwerke: von ihrer Entstehung bis heute
2.2 Kommune: eine Verbindung zu den Stadtwerken
2.3 ÖPNV: die Verflechtung mit den Stadtwerken
2.4 Energiewende: von den 1970er Jahren bis heute
2.5 Rechtsgrundlagen: der Weg zur Energiewende
2.6 Energieerzeugung: die Energieträger bei den Stadtwerken

3 Analysen
3.1 Strategische Grundsatzfragen: ein Gerüst aus Vorgaben
3.1.1 Umwelt- und Klimaschutzziele: das sind die Bedingungen
3.1.2 Versorgungssicherheit: da ist Deutschland vorne
3.1.3 Bezahlbarkeit: wie das zu definieren ist
3.2 Kunden: heutige und zukünftige
3.3 Umwelt: alles um das Stadtwerk herum
3.3.1 Branche: Zusammenarbeit oder Konkurrenzkampf?
3.3.2 Gesetzgeber: Stetigkeit zählt
3.3.3 Lieferanten: speziell und allgemein
3.3.4 Mitarbeiter: Motivation erhalten
3.4 Stadtwerk: ein Unternehmen
3.5 Technologie: der Dreh- und Angelpunkt
3.5.1 Kraft-Wärme-Kopplung: Erhöhung des Wirkungsgrades
3.5.2 Windkraftanlagen: eine alternative Technik?
3.5.3 Photovoltaik: von der Sonne in die Steckdose
3.5.4 Biomasse: wie aus Blumen Licht wird
3.5.5 Geothermie: Energie aus der Erde
3.5.6 Lastenverteilung: denn Versorgungssicherheit geht alle an

4 Optionen
4.1 Technologische Einschätzung von Kraftwerken
4.2 Organisationsentwicklung
4.3 Geschäftsfelder
4.4 Was sind die nächsten Schritte?

5 Fazit

Literaturverzeichnis

Rechtsnormenverzeichnis

Verzeichnis flüchtiger Quellen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Anzahl der Versorgungsunternehmen in Deutschland nach Sparten20F

Abbildung 2: Wachstumsfalle34F

Abbildung 3: Energieträger nach Anteilen an der Gesamtversorgung54F

Abbildung 4: Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch62F

Abbildung 5: Energiewelt von heute71F

Abbildung 6: Energieträger82F

Abbildung 7: Energiegehalt und Emissionen nach Energieträgern85F

Abbildung 8: Einfuhrpreise für Steinkohle96F

Abbildung 9: Die fünf entscheidenden Fragen bei der Strategieentwicklung103F

Abbildung 10: Analysefokus bei der Strategieentwicklung107F

Abbildung 11: Strategieentwicklung der Stadtwerke111F

Abbildung 12: Magisches Dreieck der Energiepolitik123F

Abbildung 13: Treibhausgas-Emissionen in Deutschland seit 1990130F

Abbildung 14: Klimaschutzziele der Bundesregierung134F

Abbildung 15: Stromausfallzeiten138F

Abbildung 16: Preisindizes Strom150F

Abbildung 17: Preisindizes Öl151F

Abbildung 18: Preisindizes Gas152F

Abbildung 19: Verbraucherpreisindex Warenkorb153F

Abbildung 20: Strompreisbestandteile154F

Abbildung 21: Entwicklung der Strompreise155F

Abbildung 22: Börsenstrompreis156F

Abbildung 23: Entwicklung des KWK-Zuschlags168F

Abbildung 24: EEG-Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen181F

Abbildung 25: CO2-Emissionsrechte188F

Abbildung 26: Regenerative Energiequellen195F

Abbildung 27: Beispiel von Organigrammen bei Stadtwerken205F

Abbildung 28: Lastprofile208F

Abbildung 29: Agilität von Kraftwerken211F

Abbildung 30: Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien214F

Abbildung 31: Leistung von Windkraftanlagen223F

Abbildung 32: Schalldruckpegel von Windkraftanlagen226F

Abbildung 33: Kraftwerkskapazität233F

Abbildung 34: Leistungs-/Preisverhältnis von Photovoltaikanlagen237F

Abbildung 35: Flächenbedarf für Photovoltaikanlagen238F

Abbildung 36: Energiebereitstellung aus Biomasse242F

Abbildung 37: Biomassenutzung in Deutschland243F

Abbildung 38: Hydrothermales Potenzial251F

Abbildung 39: Geothermiekraftwerk252F

Abbildung 40: Stakeholder-Analyse256F

Abbildung 41: Technologische Einschätzung für Kraftwerke bei Stadtwerken

Abbildung 42: Fernwärmespeicher261F

Abbildung 43: Last-Einspeise-Kurve August 2050262F

Abbildung 44: Last-Einspeise-Kurve Dezember 2050263F

Abbildung 45: Last-Einspeise-Kurve 2050264F

Abbildung 46: Einsatzfelder der Elektromobilität im Personenverkehr272F

Abbildung 47: SmartCity279F

Abbildung 48: Balanced Scorecard281F

1 Einleitung

Die Energiewende0F[1] stellt alle Energieversorger vor die Herausforderung, ihre jeweilige strategische Ausrichtung ändern zu müssen. Bei den kommunal geführten Stadtwerken kommt erschwerend hinzu, dass einige dieser Stadtwerke einen Ausgleich für den defizitären ÖPNV1F[2] leisten müssen. Auch zeigt der liberalisierte Energiemarkt, dass ein Missverhältnis zwischen dem Börsenstrompreis2F[3] und dem Verbraucherpreisindex3F[4] Strom besteht. Diese und weitere Umstände führen dazu, dass Stadtwerke mit eigener Erzeugung in besonderem Maße einer Strategieanpassung bedürfen, um langfristig auf dem Energiemarkt bestehen zu können.Auch, wenn die Energiewende in aller Munde ist, sowurde die Frage nach einer Strategiefür Stadtwerke mit eigener Erzeugung als Reaktion auf die Energiewende noch nicht beantwortet.

Diese Arbeit zeigt die problematische Situation auf, die für Stadtwerke mit eigener konventioneller Erzeugung durch die Energiewende entstanden ist. Ein kurzer Überblickzur Geschichte der Stadtwerke sowie die politische und rechtliche Entwicklung der Energiewende in Deutschland dienen dabei zur Veranschaulichung der zuvor erläuterten Problemstellung. Zudem werden Einflussfaktorender Energiewende diskutiert, die auf die Energiewirtschaft und insbesondere auf die Stadtwerke mit eigener konventioneller Erzeugung von Strom und Wärmeeinwirken. In diesem Kontext werden Aspekte herausgearbeitet, die als Optionen für eine strategische Neuausrichtung von erzeugenden Stadtwerken dienen sollen. Die Energiewende mit ihren neuenoder geänderten Rechtsnormen wird so zu einem Teil der Lösung:

Wie stellt sich die derzeitige strategische Situation, mit Blick auf die Erzeugung von Strom und Wärme, der Stadtwerke dar und welche Möglichkeiten einer Strategieanpassung zur langfristigen Existenzsicherung der Unternehmen und der Versorgungssicherheit für die Kunden gibt es für Stadtwerke mit eigener Erzeugung, unter Berücksichtigung der Energiewende?

Durch eine weit gefasste Situationsanalyse und eine kurze Beschreibung der Geschichte von Stadtwerken, wird das Problem, das durch die Änderungendie aus der Energiewende entsteht und innerhalb der Energiewirtschaft wirkt, näher eingegrenzt. Dabei werden im Besonderen die rechtlichen Rahmenbedingungen der Energiewende im Kontext der Darstellung vonStrukturen kommunaler Stadtwerke mit eigener Erzeugung beleuchtet. Als Ergebnis dieser Analysen werden Möglichkeiten untersucht, die strategische Ausrichtung der, von der EnergiewendebetroffenenStadtwerke mit eigener Erzeugungvon Strom und Wärme zu verändern.

2 Rahmenbedingungen

Im ersten Schritt der vorliegenden Arbeit sind die Rahmenbedingungenzu klären, die die Grundlage für die spätere Analyse im Kapitel 3 bilden.Im Einzelnen werden dabei die folgenden Fragen beantwortet: Wie kann man den Begriff der Stadtwerke definieren? Welche Verflechtungen bestehen zwischen den Stadtwerkenund den Kommunen bzw.den kommunalen Einrichtungen sowiezwischen den Aufgaben der genannten Institutionen? Welche rechtlichen Vorgaben sind von den Stadtwerken im Zuge ihrer Tätigkeit zu beachten?Über die Beantwortung dieser Fragen hinaus ist im vorliegenden Kapitel ein Blick in die von den Stadtwerken derzeit verwendetenVerfahren der Produktion von Strom und Wärme notwendig, um später Optionenfür Erzeugungsanlagen bei Stadtwerken aufzeigen zu können.

2.1 Stadtwerke: von ihrer Entstehung bis heute

In der Mitte des 19. Jahrhunderts, im Zeitalter der Industriellen Revolution4F[5] in Deutschland, begann die Geschichte der Stadtwerke. In den Anfängen der Vorläufergesellschaften der heutigen Stadtwerkebestanden die Aufgaben der betreffenden Organisationen zum Beispiel in der Sicherstellung der Straßenbeleuchtung5F[6] mittels Gaslaternen oder in der Wasserversorgung6F[7]. Später, mit der Elektrifizierung7F[8] Deutschlands um das Jahr 1900, kam die Versorgung der Bevölkerung mit elektrischem Strom8F[9] hinzu. In den 1920er Jahren wurden die ersten Fernwärmeleitungen9F[10] und damit auch die Wärmeproduktion in Betrieb genommen.

Zum Teil entstanden die ersten Stadtwerke aus privatwirtschaftlichen Gesellschaften10F[11],teilweisegründeten aber auch die Städte beziehungsweise Gemeinden eigene Versorgungsunternehmen11F[12]. Es sind auch schon Verbindungen zu den späteren Verkehrsgesellschaften12F[13] des öffentlichen Personennahverkehrs erkennbar. Jedoch lagendie zentralen Aufgaben der Stadtwerke im Bereichvon Versorgung der Bürger mit Energie und Wasser.

Der Umstand, dass die Aufgaben von Stadtwerken nicht eindeutig geklärt sind, ist zum Teil darin begründet, dass der Begriff des Stadtwerks in der Literatur bislang nicht einheitlich definiert wurde13F[14], obwohl dieser Ausdruck im allgemeinen Sprachgebrauch durchaus üblich ist. Für diese Arbeit gilt die folgende Definition: Stadtwerke sind Organisationen, die sich mehrheitlich (mittelbar oder unmittelbar) in kommunaler Trägerschaft befinden und sich an der Energie- und/oderder Wärmeversorgung innerhalb der betreffenden Kommune beteiligen. Diese Definition grenzt solche Gesellschaften aus, die keinen mehrheitlich kommunalen Bezug haben und damit rein privatwirtschaftlich agieren können. Darüber sind solche Stadtwerke eingeschlossen, an denen Minderheitsbeteiligungen, zum Beispiel durch die Thüga AG14F[15], bestehen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Stadtwerke, die keine eigene Erzeugung von Strom oder Wärme betreiben und somit nicht mit dem Problemfeld (siehe Kapitel 1) konfrontiert sind.

Die seit mehr als einhundertfünfzig Jahren gewachsenen Strukturen und Institutionen der Stadtwerke stehen einem zunehmenden marktwirtschaftlichen Wettbewerb15F[16] gegenüber. Da sowohl die Energie- als auch die Wasser- und Wärmeversorgung leitungsgebunden sind und die Kundenin der Folge früher ihren Bedarf bei jenem Energieversorger decken mussten, der an ihrem Wohnort verfügbar war, waren Stadtwerke bis in die 2000er Jahre vorwiegend Monopolisten16F[17].

Mit der Einführung der Regulierung17F[18] des Energiemarktes für Strom und Gas im Jahr 2005 begann ein fundamentaler Umbruch der Energieversorgung in Deutschland. Basierend auf der Verordnung Nr. 1228/200318F[19] des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2003, wurden alle Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, eine Entflechtung19F[20] zwischen Strom- und Gasverteilnetzen sowieihrenDienstleistungen, wie zum Beispiel der Energiebereitstellungoder des Energievertriebes, vorzunehmen. Es entstanden die Netzgesellschaften und die Aufgaben der Stadtwerke reduzierten sich unter anderem auf den Vertrieb und zum Teil eben auch auf die Erzeugung von Strom und Wärme. Im Bereich des Vertriebs müssen die Stadtwerke seither mit einer Vielzahl von Energieversorgungsunternehmen konkurrieren und bei der Erzeugung von Strom und Wärme ergeben sich Probleme aufgrund der Energiewende und des Strompreisverfalls (siehe Kapitel 3.1.3).

Die Anzahl der Versorgungsunternehmen in Deutschland steigt in der Sparte Strom kontinuierlich an (siehe Abbildung 1), wobei die Zahl von Versorgern anderer Sparten, mit Ausnahme der sprunghaften Entwicklung in der Zeit der deutschen Wiedervereinigung, nahezu konstant bleibt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1:Anzahl der Versorgungsunternehmen in Deutschland nach Sparten20F[21]

2.2 Kommune:eine Verbindung zu den Stadtwerken

Ein Aspekt, der ein privatwirtschaftliches Unternehmen von einem Stadtwerk unterscheidet, ist die Verbindung des Letzteren zur Kommune. Die Entscheidungsfindungin strategischen Prozessen21F[22] von Stadtwerken unterliegt nicht allein den Anforderungen des Marktes und den Möglichkeiten sowie denCharakteristikades betrachteten Unternehmens. Vielmehrfindet auch eine politische oder unter Umständen sogar parteipolitische Einflussnahme22F[23] auf die strategische Ausrichtung des Stadtwerks, die Gewinnverwendung oder die Investitionsplanung statt. Die Kommune als mehrheitlicher Anteilseigner der Stadtwerke berücksichtigt bei der Steuerung des Unternehmens nicht nur marktwirtschaftliche Fragestellungen, sondern sie versucht auch,die kommunalen Interessen der jeweils vorherrschendenpolitischen Gruppierungen23F[24] einzubeziehen.Die Kommune hat darüber hinaus die Pflicht,einen ausgeglichenen Haushalt24F[25] aufzustellen. Daher kann eine kommunale Einflussnahme auf die Stadtwerkezu Wettbewerbsverzerrungen führen, die sich auf dem Strommarkt zu Ungunsten (siehe Defizitausgleich 25F [26] im Kapitel 2.3) der Stadtwerke auswirken.

Eine Möglichkeit zur Beeinflussung der Kommunalpolitik darf es in einem pluralistischen, demokratischen System natürlich nicht geben.Daher kann an dieser Stelle nur ein Appell an die Politik gerichtet werden, den Stadtwerken den notwendigen betrieblichen Spielraum zur Entwicklung markttauglicher Strategien zu lassen. Vor diesem Hintergrund erfolgt im Rahmen der vorliegenden Arbeit keine weitere Analyse der kommunalen Verbindung der Stadtwerke.

An dieser Stelle ist jedoch noch anzumerken, dass die bisherige Praxis der Ergebnisverwendung bei Stadtwerken dem Shareholder-Value26F[27] -Konzept entspricht und die im vorliegenden Fall als Anteilseigner fungierende Kommune demzufolge eine maximale Verzinsung des eingesetzten Kapitals erwartet. Je größer die Zahl der Kommunen ausfällt, die mit einem unausgeglichenen Haushalt zu kämpfen haben, desto höher sind die Erwartungen an die Stadtwerke, die ehemaligen „CashCowsbzw. Stars“27F[28]. Dieses Verhalten führt jedoch zu einer Fehlsteuerung28F[29] in der Strategie dieser Stadtwerke, da das Streben nach einer Gewinn- und Wachstumsmaximierung der Stabilität eines ökonomischen Systems29F[30] entgegensteht.Wie der Abbildung 2 zu entnehmen ist führt maximales Wachstum (oder auch maximale Verzinsung des eingesetzten Kapitals, wie im Shareholder-Value –Konzept) zwangsläufig zum Kollaps eines Systems (Stadtwerk), wenn man nicht frühzeitig gegensteuert oder besser noch selbstregulierend entgegenwirken lässt.Darüber hinaus gibt es Minderheitsbeteiligungen an Stadtwerken, die beispielsweise von E.ON, RWE oder der Thüga AG gehalten werden,wobei diese Anteilseignerentsprechend einem Ergebnisabführungsvertrag Anspruch auf eine Garantiedividende30F[31] haben, und zwar unabhängig vom jeweiligen Ergebnis des betrachteten Stadtwerks.

Die erforderliche Strategie selbst und auch den Erfolg einer Strategie kann man jedoch nicht mithilfe von Bilanzkennzahlen ermitteln, da die für strategische Zwecke erforderlichen Informationenin der Regel nicht buchungstechnisch erfasst werden.31F[32] Diehäufig zu beobachtendeDominanz der Finanzkennzahlen überdeckt durch den operativen Charakter der verwendeten Daten den Blick auf die Strategie des jeweiligen Unternehmens32F[33] und begründet folgendes Risiko: „Je günstiger das Bild ist,das die operativen Daten liefern, desto größer ist die Gefahr strategischer Fehler.“33F[34] Im Falle der Vorherrschaft von Finanzkennzahlenbleibt der Erfolg oder Misserfolg der strategischen Maßnahmen eines Unternehmenssomit ohne Bewertung.

Die so genannte Wachstumsfalle, eine auf den Biokybernetiker Frederic Vesterzurückgehende Beschreibung unkybernetischer und selbstregulierender Systeme, wurde vonFredmund Malik auf die Betriebswirtschaft übertragen und zeigt die zerstörerische Wirkung maximalen Wachstums (siehe Abbildung 2) auf Systeme (Unternehmen), die auf Wachstum hinsteuern ohne ihre Strukturen entsprechend eines stabilen Zustandes anpassen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Wachstumsfalle34F[35]

Ein Umdenken, hin zu einem logisch regulierenden System, wie in Abbildung 2 dargestellt,sollte daher nicht nur innerhalb der Stadtwerke erfolgen.Auch die Kommunen als eine, die Stadtwerke beeinflussende Institution,sollten der System- und Strategieanpassung des Energieversorgers offen gegenüberstehen. Derentsprechende Appell an die Politik lautet an dieser Stelle also:Weg vom Shareholder-Value-Konzept, hin zum Customer-Value-Konzept!35F[36] Denn nur mit dem Kunden kommt der Erfolg.

2.3 ÖPNV: die Verflechtung mit den Stadtwerken

Ebenso wie die Energieversorgung gehört der ÖPNV zur Daseinsvorsorge, die MichaelSchäfer wie folgt definiert: „Daseinsvorsorge – das ist die Gewährleistung der existenziellen Bedingungen und Lebensumstände der Menschen.“36F[37] Die Daseinsvorsorge ist alsoein unverzichtbares Gut, dass allen Bürgernein geregeltes Miteinander sichert.

Der ÖPNV ist jedoch in der Regel nicht wirtschaftlich zu betreiben.Öffentlicher Nahverkehr produziert zumeist Defizite37F[38], die bislang unter anderem mithilfe der Gewinne der Stadtwerke ausgeglichen wurden. Diese Kompensationsolltezu Gunsten der Wettbewerbsfähigkeit der Stadtwerke nicht weiterbetrieben werden.38F[39] Derzeit besteht häufig ein Konglomerat39F[40] aus Gesellschaften innerhalb der Kommune, mit unterschiedlichster Aufgabenbereiche (Stadtwerk, ÖPNV, Abfallwirtschaft, usw.), die in organisatorischer Hinsicht in eine Holdingstruktur eingebunden und auch steuerlich miteinander verknüpft sind. Diese Struktur ist sicherlich sinnvoll für die Kommune und die Bürger, aber ein finanzieller Transfer von den Stadtwerken zum ÖPNV ohne entsprechenden Leistungsaustausch widerspricht den Gegebenheiten eines liberalisierten Energiemarktes, indem sich die Stadtwerke einem offenen Markt für Strom, mit sehr transparenten Preisen40F[41], stellen müssen.

Da sowohl der ÖPNV als auch die Stadtwerke in der und für die Kommune tätig sind und einen Mehrwert für die dieser Gemeinschaft angehörenden Menschen schaffen, ist eine Zusammenarbeitzwischen ÖPNV und Stadtwerken wünschenswert. Jedoch ist dabei das Vergaberecht41F[42] zu beachten.Eine Direktvergabe,z. B. von Aufträgen zur Stromversorgung, ist nur dann ohne europaweite Ausschreibung möglich, wenn das beauftragte Unternehmen oder das Stadtwerk zu 100 % in öffentlicher Hand ist. Schon eine Minderheitsbeteiligung eines privaten Kapitalgebers schließt die Direktvergabe des entsprechenden Auftrags aus.42F[43]

2.4 Energiewende: von den 1970er Jahren bis heute

Bereits im Jahr 1865 hat der englische Ökonom William Stanley Jevons in seinem Buch „The CoalQuestion“ die Endlichkeit fossiler Energieträger unter ökonomischen Gesichtspunkten untersucht.43F[44] In der Bundesrepublik Deutschland bildete sich ein erstes politisches Umweltverständnis in den 1950er Jahren heraus. Eine „interparlamentarische Arbeitsgemeinschaft für naturgemäße Wirtschaft“44F[45] wurde im Jahr 1952 gegründet.

Der Ursprung der hier behandelten Energiewende liegt jedoch in den 1970er Jahren.Ausgehend vom „Umweltprogramm 1971“45F[46] brachte die damalige Bundesregierung unter Willy Brandt einenmehr als 100 Gesetze und Verordnungen46F[47] umfassenden Umweltplan auf den Weg.Im Jahr 1973 gab es einen „autofreien Sonntag“47F[48], denn bedingt durch den Jom-Kippur-Krieg zwischen Ägypten, Syrien sowie Israel und die damit verbundene Schließung des Sueskanals stieg der Erdölpreis erheblich an, undzu jener Zeit bildete Öl die Basis der Energieversorgung in Deutschland48F[49], gefolgt von Kohle und Gas (siehe auch Abbildung 3).Darüber hinaussorgte die Organisation erdölexportierender Länder(OPEC)in den Jahren 1973 und 1979 für eine künstliche Verknappung49F[50] von Erdöl.

Die folgenden Jahre und Jahrzehnte waren von einer andauernden gesellschaftspolitischen Debatte über Umweltschutz und Atomausstieg geprägt. Diverse Umweltschutzverbände formierten sich und die ökologische Bewegung brachte 1980 mit Die Grünen (heute Bündnis 90/Die Grünen) eine politische Partei hervor.50F[51]

Nach der Nuklearkatastrophe von Tschernobyl51F[52] (Ukraine) am 26.04.1986 wurde am 06.06.1986 das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit52F[53] gegründet. So entstand erstmalig ein eigenes Bundesministerium für die Belange der Umwelt in der Bundesrepublik Deutschland.

Doch bis zum Jahr 2011 ergab sich keine signifikante Änderung der Anteile der erneuerbaren Energien an der Gesamtenergieversorgung, wie die nachfolgende Grafik der International Energy Agency (IEA) (siehe Abbildung 3) deutlich macht, obwohl seit dem Jahr 2000 ein Ausbau der erneuerbaren Energien in Betracht gezogen wurde.53F[54]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Energieträger nach Anteilen an der Gesamtversorgung54F[55]

Im Zeitraum vom 12. bis 16. März 2011 kam es in einem Kernkraftwerk im japanischen Ōkuma (Fukushima) zu mehreren Wasserstoffexplosionen und einem GAU. Bedingt durch ein Seebeben am 11. März 2011, verbunden mit einem Tsunami, fiel das Notkühlsystem für die Kraftwerksblöcke aus, und es trat eine Kernschmelze ein.55F[56]

Am 14. März 2011 wurden sieben ältere Kernkraftwerke in Deutschland abgeschaltet.56F[57]

Am 29. März 2011 setzteBundeskanzlerinAngelaMerkel eine Reaktor-Sicherheitskommission (RSK)57F[58] und eine Ethikkommission namens„Sichere Energieversorgung“ein.58F[59] Die RSK soll die Sicherheit aller deutschen Kernkraftwerke nach neuen Standards prüfen und die Ethikkommission hat die Aufgabe ethische Aspekte der Kernenergie einer Prüfung zu unterziehen.Am 30. Mai 2011 übergab die Ethikkommission ihren Abschlussbericht der Bundeskanzlerin.59F[60]

Am 06. Juni 2011 stellte die Bundeskanzlerin das „Maßnahmenpaket zur Energie der Zukunft“mit dem beabsichtigten weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und dem geplanten Ausstieg aus der Kernenergie vor.60F[61]

Betrachtet man in diesem Zusammenhang den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch, so ergibt sich folgendes Bild (siehe Abbildung 4):61F[62]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch62F[63]

In den Jahren 2011 und 2012 kam es im Bereich der erneuerbaren Energien zu einem überdurchschnittlichen Anstieg in Höhe von mehr als 3 %, danach flachte dieSteigung wieder ab und verharrte nahe den Zuwachswertender Vorjahre, was sich aus der Kurve (siehe Abbildung 4) ergibt. Die Ursache für den insgesamt zu verzeichnenden Anstieg des Anteils der erneuerbaren Energien seit dem Jahr 2000 liegt in dem Erneuerbare-Energien-Gesetz63F[64] (EEG), das im Jahr 2004 eine erste Änderung und Aufwertung,durch höhere Fördersätze und einer Besserstellung der Anlagenbetreiber, erfuhr.64F[65]

Die in dieser Arbeit betrachtete Energiewende umfasstkonkret die mit Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2000 politisch gewollte Umstrukturierung der Energieversorgung mit dem Zieleiner Erhöhung des Anteils an Sonnen- und Windenergie (siehe auch Abbildung 30).

2.5 Rechtsgrundlagen: der Weg zur Energiewende

Der Ursprung der rechtlich normierten Energiewende und auch der Begriff der Energiewende selbst finden sich in der Ökologie- und Anti-AKW-Bewegung am Ende der 1970er Jahre.65F[66] Im Jahr 1991 trat mit dem Stromeinspeisungsgesetz66F[67] die erste Rechtsgrundlage in Kraft, die dieVerlagerung der Energieversorgung von einer fossilen auf eine regenerative Basis schaffen sollte. Nachfolger des Stromeinspeisungsgesetzes wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das laufend Änderungen erfährt, um die politischen Ziele weiterverfolgen zu können. Das EEG wurdeseit dem Jahr 2000 bereits viermal modifiziert, nämlich in den Jahren 2004, 2009, 2012 und 2014.67F[68] Darüber hinaus gibt es zahlreiche europäische und nationale Strategien, Gesetze und Verordnungen, die das Energieversorgungssystem in Deutschland beeinflussen und zu einem Mix von Erzeugungsarten führt (siehe Abbildung 5).

ENERGIEKONZEPT DER BUNDESREGIERUNG

„Grundlage für die Energiepolitik der Bundesregierung sind die im Energiekonzept vom 28.09.2010 formulierten Leitlinien für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung, die den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien beschreiben.“68F[69] Diese Leitlinien besagen, dass die erneuerbaren Energien eine tragende Säule der zukünftigen Energieversorgung Deutschlands werden sollen. Die Energieeffizienz soll verbessert und die Netzinfrastruktur soll weiter ausgebaut und modernisiert werden. Fossile Kraftwerke sollen im Rahmen eines dynamischen Energiemix keine größere Rolle mehr spielen und Kernenergie soll nur noch als Brückentechnologie dienen.69F[70]

ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ (EnWG)

„Das Gesetz definiert die Rahmenbedingungen für eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche und umweltverträgliche Versorgung mit Strom und Gas. Es reguliert die Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze, um einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb zu gewährleisten. Es setzt zugleich das Europäische Gemeinschaftsrecht auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Energieversorgung um.“70F[71] Auf der Basis des EnWG wurden weitere Gesetze erlassen, die die Erfüllung der im Energiekonzept der Bundesregierung und im EnWG enthaltenen Forderungen beschleunigen oder unterstützen sollen. Folgende Gesetze sind in dieser Arbeit außerdem von besonderer Bedeutung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Energiewelt von heute71F[72]

KRAFT-WÄRME-KOPPLUNGSGESETZ (KWKG)

„Die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung soll bis zum Jahr 2020 auf 25 % steigen. Hierzu sind Abnahme und Vergütung des Stroms aus KWK-Anlagen geregelt. Zuschläge für den Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen sowieWärme- und Kältespeichern sind ebenso definiert.“72F[73] Eine Novellierung des KWKG wurde am 02.07.2015 vom Bundeswirtschaftsminister verkündet73F[74] und ist am 01.01.201674F[75] in Kraft getreten.

ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ (EEG)

„Mit dem Gesetz sollen die Weiterentwicklung von Technologien zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gefördert und Kostensenkungen erreicht werden. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung soll bis zum Jahr 2050 auf 80 % erhöht werden.“75F[76]

ENERGIE- UND KLIMAFONDSGESETZ (EKFG)

„Zur Finanzierung der mit dem Energiekonzept vom 28.09.2010 verbundenen zusätzlichen Aufgaben wurde der Energie- und Klimafonds (EKF) errichtet. Mit diesem Sondervermögen lassen sich u. a. Maßnahmen in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz sowie nationaler Klimaschutz finanzieren. In Regierungsbeschlüssen vom Juni und Juli 2011 wurden die Versteigerungserlöse von CO2-Emissions-zertifikaten als einzige Einnahmequelle festgeschrieben (sic!).“76F[77]

ENERGIESICHERUNGSGESETZ (EnSiG)

„Das Gesetz regelt die Versorgung des lebenswichtigen Energiebedarfs für den Fall, dass die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört ist und diese Störung nicht rechtzeitig behoben werden kann.“77F[78]

Darüber hinaus gibt es 18 weitere Gesetze und 32 Verordnungen, die das Energieversorgungssystem in der Bundesrepublik Deutschland regeln78F[79],sowie, diesen Normen übergeordnet, 20 Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union, die die Strategien des Richtlinien- und Zielpakets (20/20/20 Ziele)79F[80] beziehungsweise die Bedingungen des EU-Klima- und Energierahmens 203080F[81] umsetzen sollen.

Bis zum Jahr 2020 sollen die CO2Äqu um 20 % reduziert werden,weiterhin soll ein EEG-Energieanteil in Höhe von 20 % erreicht werden, und dasjeweils auf Basis der Werte des Jahres 2005.Darüber hinaus soll die Energieeffizienz im Vergleich zum Jahr 1990 um 20 % gesteigert werden. Für das Jahr 2030 gelten die folgenden Werte81F[82]:

40 % CO2Äqu-Reduktion,

27 % EEG-Energieanteil und

27 % Energieeffizienzsteigerung.

2.6 Energieerzeugung:die Energieträgerbeiden Stadtwerken

Bei der Erzeugung von Energieist der Blick auf die Energieträger (siehe Abbildung 6) für Primärenergiearten zu richten, da das oberste Ziel des Energiekonzeptes der Bundesregierung die Reduktion von Treibhausgasen ist (siehe auch Abbildung 14).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6: Energieträger82F[83]

Kernenergie und Braunkohle waren von jeher keine Energieträger, die für Nutzung durch Stadtwerke in Frage gekommen wären, da der finanzielle und logistische Aufwand im Falle der Verwendung dieser Energieträger für die kommunale Versorgung zu hoch gewesen wäre.

Die unterschiedlichen Energieträger, die den Stadtwerken zur Produktion von Energie dienen, haben divergente Energiedichten83F[84] und bilden verschiedenen Mengenvon Treibhausgasen84F[85] bei der Strom- und Wärmeproduktion (siehe Abbildung 7).Dieser Umstand muss bei der Energieerzeugung Berücksichtigung finden, wenn man dem geforderten Abbau von Treibhausgasen nachkommen möchte.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 7: Energiegehalt und Emissionen nach Energieträgern85F[86]

Erdöl

Der verhältnismäßig hohen Energiedichte von Erdöl steht ein relativ hoher Schadstoffausstoß gegenüber. Die Preise für Erdöl schwanken stark (siehe Abbildung 17: Erdöl) und sind von Wechselkursrisiken bedroht. DiesenGefahren könnte jedoch mittels SWAPs (Tauschgeschäften) begegnet werden. Dabei wird dem Primärgeschäft, also dem Erdölkauf, ein Sekundärgeschäft, wie zum Beispiel ein Devisengeschäft, in gleicher Höhe gegenübergestellt. Das, aus den beiden Geschäften resultierende Wechselkursrisiko wäre gleich null. Erdöl wirdallerdings nach denEnergiekrisen86F[87] der 1970er Jahre immer weniger als Energieträger87F[88] genutzt.

Erdgas

Die Erdgaspreise unterliegen nicht so erheblichen Schwankungen wie die Preise für Erdöl (siehe Abbildung 18: Erdgas bei Abgabe an die Industrie), da die Handelsspannen eine längere Frist umfassen als beim Erdöl. Bislang gibt es jedoch noch keine hinreichenden Versorgungsmöglichkeiten mit LiquefiedNatural Gas (LNG)88F[89], sodass man immer noch auf Gaspipelines angewiesen ist, wobei die Belieferung möglichst just in time erfolgen sollte, da in der Regel keine Gasspeicher an den Kraftwerken mehr vorgehalten werden.Der CO2-Ausstoß bei der Strom- und Wärmeproduktion istim Falle von Erdgasim Vergleich zu allen anderen fossilen Brennstoffen der geringste, jedoch sind die Börsenhandelspreise89F[90] im Verhältnis zu den Börsenstrompreisen90F[91] zu hoch, um Gaskraftwerke wirtschaftlich zu betreiben.

Steinkohle

Im Jahr 201891F[92] läuft die Förderung (Gewinnung) von Steinkohle in Deutschland aus und die letzte Zeche wird geschlossen. Auch die Verstromung von Kohle soll laut dem Energiekonzept92F[93] der Bundesregierung beendet werden, da die CO2-Emissionen93F[94] bei diesem Verfahren relativ hoch sind.

Die Preisentwicklung für die Einfuhr von Steinkohle (siehe Abbildung 8) ist in den vergangenen Jahren etwas gesunken, jedoch hat sich der Preis in den letzten 15 Jahren von rund 45,00 €/t auf fast 90,00 €/t Steinkohle94F[95] verdoppelt.

Auch wenn die Steinkohlereviere in Deutschland noch nicht erschöpft sind, so stellt deutsche Kohle keine Alternative zur Importkohle dar, da der Absatzpreis für deutsche Steinkohle bei 246,53 €/t95F[96] liegt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 8: Einfuhrpreise für Steinkohle96F[97]

Stadtgas

Bis zum Jahr 199697F[98] gab es in DeutschlandStadtgas. Zur Gewinnung dieser Energieart wurden unter anderem Kohle oder Öl in lokalen, städtischen Betrieben in ein brennbares Gas98F[99] umgewandelt. Damit ist Stadtgas ein Sekundärenergieträger, der für den Verbraucher jedoch den Anschein eines Primärenergieträgers hat.

Die Nutzung von Stadtgas bietet mit dem geringen Energiewert und den hohen CO2-Emissionen dieser Energieart allerdings keine Alternative mehr für eine effiziente und umweltfreundliche Strom- und Wärmeproduktion. Darüber hinaus enthält Stadtgas einen circazehnprozentigen Anteil99F[100] von Kohlenstoffmonoxid (CO), das im Hinblick auf den Menschen eine hohe Toxizität100F[101] besitzt.

Holz

Holz ist der älteste Energieträger der Menschheit und zählt nicht zu den fossilen Brennstoffen. Jedoch findet Holz als Energieträger hier Erwähnung, da bei der Verstromungvon Holz oder bei der Wärmeerzeugung mit Holz ebenso wie bei den fossilen Brennstoffen CO2 freigesetzt wird (siehe Abbildung 7).

Möchte man eine CO2-neutrale Nutzung von Holz erreichen, so ist es erforderlich, die durch Rodung gewonnene Menge an Holzdurch die Aufforstung des Abholzgebietes auszugleichen101F[102]. Überdies sollten die Transportwege gering sein, da der im Zuge des Transports entstehendeVerkehr ebenfalls zu CO2-Emissionen führt.

Die Nutzung von Holz als Energieträger für Stadtwerke102F[103] sowieim Rahmen einer Pelletheizung für Einfamilienhäuser findet bereits Anwendung und stellt sicherlich,in Regionen mit ausgeprägter Forstwirtschaft, eine beachtenswerteAlternativezur konventionellen Kraftwerkstechnik dar.

3 Analysen

Um mit der Analyseder strategischen Situation von Stadtwerken mit eigener Erzeugung beginnen zu können, bedarf es einer Eingrenzung auf den Analysefokus. Es muss bestimmt werden, was analysiert und in welcher Weise diese Untersuchung durchgeführt werden soll. Peter Ferdinand Drucker hat fünf Fragen formuliert, die seiner Meinung nach grundsätzlich am Anfang der Strategieentwicklung stehen sollten (siehe Abbildung 9):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 9: Die fünf entscheidenden Fragenbei der Strategieentwicklung103F[104]

So einfach diese Fragen klingen mögen, so entscheidend ist ihre korrekte Beantwortung im Hinblick auf eine erfolgreiche Strategieentwicklung. Daher bilden diese Fragen ein zentrales Element der folgenden Analyse und mithilfe der zuvor aufgeführten Fragen, sowie weiterer Strategiewerkzeuge werdenGrundstrategienfür Stadtwerke mit eigener Erzeugung entwickelt.

In den Fokus der Betrachtung rücken dabei vier Elemente, die im Zusammenhang mit den Themen Stadtwerke, Energiewende und Erzeugung , also in Bezug auf die Beantwortung der in Kapitel 1 formulierten Forschungsfrage von größerer Bedeutung sind (siehe Abbildung 10):

Kunden, Umwelt, Unternehmen und Technologie

Diese Elemente, dieim Zentrum der folgenden Analysestehen, können wie folgt definiert werden:

Kunden:

Unter einem Kunden ist primär jede natürliche oder juristische Person zu verstehen, die eine Nachfrage nach Strom oder Wärme im Versorgungsbereich der Stadtwerke hat. Da sich nur über den Kunden der Erfolg einstellt (siehe auch Kapitel 2.2) rückt er mit in den Brennpunkt der Betracht zur Strategieentwicklung für Stadtwerke mit eigener Erzeugung. Eine genauere Eingrenzung (siehe Kapitel 3.2) erfolgt mittels desKundenproblems104F[105].

Umwelt:

Der Umweltaspekt ist zentraler Bestandteil der Mission (siehe Kapitel 3.1), aber der Begriff Umwelt meint nicht allein die Natur, sondern jeden Berührungspunkt des Unternehmensumfeldes zum Unternehmen. Die Umwelt des Unternehmens umfasst die Branche, in der es tätig ist,sowie den für das Unternehmen relevanten Gesetzgeber, seine Lieferanten und so weiter.

Unternehmen:

Dieser Terminus zieltnicht notwendigerweise auf das gesamteStadtwerk. Vielmehr sind hierunter dieStrategischen Geschäftseinheiten105F[106] des Unternehmens zu verstehen, daher gilt für diese Arbeit das Stadtwerk als eine strategische Geschäftseinheit, die ihre Aufgabe in der Produktion von Strom und Wärme, als Neben- oder Kombiprodukt, hat. In Druckers Fragenkatalog bildest das Unternehmen das UNS ab.

[...]


[1] Vgl. Bundesregierung (2010).

[2] Vgl. Storchmann (1998), S. 83-84.

[3] Vgl. Proteus Solutions GbR (2015).

[4] Vgl. Statistisches Bundesamt (2015), S. 15.

[5] Vgl. Hahn (2005), S. 24-25.

[6] Vgl. Stadtwerke Essen (2015).

[7] Vgl. Stadtwerke Düsseldorf (2015).

[8] Vgl. Geilhausen et al. (2015), S. 210.

[9] Vgl. Stadtwerke Bochum (2015).

[10] Vgl. Stadtwerke Düsseldorf (2015).

[11] Vgl. Stadtwerke Neuss (2015).

[12] Vgl. Stadtwerke Herne (2015).

[13] Vgl. Stadtwerke Bonn (2015).

[14] Vgl. Ambrosius (2012), S. 36.

[15] Vgl. Thüga (2016).

[16] Vgl. Reck (2012), S 15.

[17] Vgl. Bontrup, Marquardt (2010), S. 20.

[18] Vgl. EnWG (2005).

[19] Vgl. EU-Verordnung (2003).

[20] Vgl. Mussaeus et al. (2012), S. 15-18.

[21] Vgl. Statistisches Bundesamt (2015a).

[22] Vgl. Kranz (2007), S. 109-110.

[23] Vgl. Schäfer (2014), S. 13.

[24] Vgl. Geißler (2014), S. 62.

[25] Vgl. § 75 Abs. 2 S. 1 GO NRW.

[26] Vgl. Storchmann (1998), S. 83-84.

[27] Vgl. Rappaport (1998).

[28] Vgl. Hungenberg (2014), S. 433.

[29] Vgl. Malik (2013), S. 48.

[30] Vgl. ebenda, S. 50.

[31] Aussage beruht auf eigenen Erkenntnissen.

[32] Vgl.MALIK (2013), S. 57.

[33] Vgl. ebenda, S. 58.

[34] Ebenda, S. 63.

[35] Malik (2013), S. 50.

[36] Vgl. ebenda, S. 156.

[37] Schäfer (2014), S. 36.

[38] Vgl. Storchmann (1998), S. 83-84.

[39] Vgl. Reinhardt (2015), S. 847.

[40] Vgl. Schäfer (2014), S. 82.

[41] Vgl. VERIVOX (2016).

[42] Vgl. EU-Vergaberecht (2004).

[43] Vgl. Wagner (2014), S. 110-112.

[44] Vgl. Söllner (2015), S. 122.

[45] Vgl. Hünemörder (2002), S. 66.

[46] Vgl. Deutscher Bundestag (1971).

[47] Vgl. Jänicke, Mez (2000), S. 597.

[48] Vgl. Schmidt (2013).

[49] Vgl. bpb (2013).

[50] Vgl. Popp (2013), S. 54.

[51] Vgl. Aden (2012), S. 47.

[52] Vgl. Deutsches Atomforum e.V. (2001).

[53] Vgl. BMUB (2015).

[54] Vgl. EEG (2000).

[55] bpb (2013).

[56] Vgl. dpa (2015).

[57] Vgl. Bundesregierung (2015).

[58] Vgl. BMUB (2015a).

[59] Vgl. BUNDESREGIERUNG (2015).

[60] Vgl. ebenda.

[61] Vgl. BUNDESREGIERUNG (2015).

[62] Vgl. Statistisches Bundesamt (2015b).

[63] Vgl. ebenda.

[64] Vgl. EEG (2000).

[65] Vgl. EEG (2004).

[66] Vgl. Maubach (2014), S. 29 ff.

[67] Vgl. StromEinspG (1990).

[68] Vgl. Maubach (2014), S. 9 ff.

[69] BMWi (2014).

[70] Vgl. Bundesregierung (2010).

[71] BMWi (2014).

[72] Mieras (2011).

[73] BMWi (2014).

[74] Vgl. ebenda.

[75] Vgl. KWKG (2016).

[76] BMWi (2014).

[77] Ebenda.

[78] Ebenda.

[79] Vgl. ebenda.

[80] Vgl. ebenda.

[81] Vgl. ebenda.

[82] BMWi (2014).

[83] Vgl. Bundesregierung (2010); bpb (2013).

[84] Vgl. Crastan (2012), S. 8.

[85] Vgl. Quasching (2016).

[86] Vgl. Crastan (2012); Quasching (2016); PrimaKlima (2016).

[87] Vgl. Popp (2013), S. 54.

[88] Vgl. bpb (2013).

[89] Vgl. NMWi (2016).

[90] Vgl. Statistisches Bundesamt (2015), S. 14.

[91] Vgl. ebenda, S. 15.

[92] Vgl. RAG (2016).

[93] Vgl. Bundesregierung (2010).

[94] Vgl.Quasching (2016); PrimaKlima (2016).

[95] Vgl. STATISTISCHES BUNDESAMT (2015), S. 16.

[96] Vgl. RAG (2016), S. 44 (Absatzpreis=Bergbauumsatz/Kohleproduktion).

[97] Vgl. Statistisches Bundesamt (2015), S. 16.

[98] Vgl. Berliner Zeitung (1996).

[99] Vgl. Gaswerk Augsburg (2016).

[100] Vgl. ebenda.

[101] Vgl. Freissmuth, Offermanns, Böhm (2012), S. 790-791.

[102] Vgl. Crastan (2012), S. 58.

[103] Vgl. Stadtwerke Dinslaken (2016).

[104] Vgl. Drucker (2009), S. 9.

[105] Vgl. Malik (2013), S. 155-162.

[106] Vgl. ebenda, S. 137.

Ende der Leseprobe aus 101 Seiten

Details

Titel
Strategische Herausforderung der Energiewende für ein Stadtwerk mit eigener Erzeugung
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule
Note
1,7
Autor
Jahr
2016
Seiten
101
Katalognummer
V341295
ISBN (eBook)
9783668308190
ISBN (Buch)
9783668308206
Dateigröße
4691 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
BWL, Strategie, Energiewende, Stadtwerk
Arbeit zitieren
Marco Mertens (Autor:in), 2016, Strategische Herausforderung der Energiewende für ein Stadtwerk mit eigener Erzeugung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/341295

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