Der europäische Rat
1.1 Geschichtliche Entwicklung
Gleich auf dem ersten Gipfeltreffen im Jahre 1969 gelang es den damaligen sechs Staats- und Regierungschefs, wichtige aufgeschobene Probleme der EU zu lösen. Bei schwierigen Fragen macht die Autorität der Staats- und Regierungschefs Lösungen und Kompromisse eher
möglich. Deshalb beschlossen 1974 die (jetzt auf neun Mitgliedstaaten angewachsene EU) künftig regelmäßig zusammen-zukommen, um kraft ihrer Autorität auf höchster Regierungsebene aufgeschobene Probleme zu lösen. Das galt und gilt vor allem für
langfristige europäische Schlüsselthemen wie die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), Finanzierung der Gemeinschaft, Agrarreform, Binnenmarkt, Steuerharmonisierung, Wirtschafts- und Währungsunion oder Erweiterung. Um den Unterschied zum Rat der
Europäischen Union (Ministerrat) zu manifestieren, nennt sich der Gipfel seither „Europäischer Rat“.
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