Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Bearbeitung
A. Einleitung
B. Das Urteil des EuGH vom 13.5.2014 – C-131/12
I. Sachverhalt
II. Vorlagefragen und Entscheidung des EuGH
1. Googles Verantwortung für die im Suchindex geführten Einträge
a) Sachlicher Anwendungsbereich der Richtlinie 95/46/EG
b) Verantwortlichkeit von Google
2. Der räumliche Anwendungsbereich der Richtlinie 95/46/EG
3. Haben Privatpersonen ein Recht auf Löschung ihrer Daten aus dem Suchindex? („Recht auf Vergessenwerden“)
III. Abweichende Ansichten der Verfahrensbeteiligten
C. Grundrechtliche Spannungslage
I. Datenschutz und Informationsfreiheit
II. Abwägung des EuGH und Kritik der Literatur
1. Formalien
2. Abwägungskriterien zu unkonkret
3. Löschungsanspruch ineffektiv
III. Müssen weitere Grundrechtspositionen in die Abwägung einbezogen werden?
1. Die Grundrechte von Äußerndem und Intermediär
2. Kritik für die Nichtbeachtung
3. Stellungnahme
IV. Entscheidungslinie der nationalen Rechtsprechung
1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die zeitliche Dimension
a) Die Lebach-Entscheidungen des BVerfG
b) Von Online-Archiv I bis Apollonia
2. Die „Spickmich“-Entscheidung des BGH: Im Spannungsfeld von Datenschutz und Persönlichkeitsrecht
D. Folgen des Urteils
I. Googles Umgang mit den Vorgaben
1. Antragsformular
2. Der Lösch-Beirat und dessen Vorschläge
3. Der Ablauf einer Löschung
4. Statistik über die Löschungen
5. Kritik
II. Anwendungsbereich der Datenschutzrichtlinie
III. Neue Lösungsansätze für das Lösch-Verfahren
IV. Das „Recht auf Vergessenwerden“ in der Datenschutzgrundverordnung
E. Fazit
- Arbeit zitieren
- Niklas Vogt (Autor:in), 2016, Das Recht auf Vergessenwerden nach dem Google-Urteil des EuGH vom 13.5.2014 und die Folgen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/343094
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