Kindeswohlgefährdung und Kindesschutz im KiTa

Fortbildungskonzept


Hausarbeit, 2014

17 Seiten, Note: 2,0

I. Seel (Autor:in)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Rechtliche Grundlagen

3. Kindliche Lebensbedürfnisse

4. Kindeswohlgefährdung
4.1 Begriffliche Abgrenzungen der Kindeswohlgefährdung
4.2 Erscheinungsformen der Kindeswohlgefährdung
4.3 Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung
4.4 Die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung
4.5. Anforderungen an Fachkräfte und Institutionen
4.5.1 Kollegiale Beratung
4.5.2 Insoweit erfahrene Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe
4.5.3 Das Jugendamt
4.5.4 Familiengericht

5. Handeln bei der Kindeswohlgefährdung
5.1 Konkrete Schritte der Kooperation mit dem Jugendamt
5.2 Vorgehen bei Gefahr im Verzug
5.2.1 Anhaltspunkte für akute Gefährdung
5.2.2 Der Notfallplan

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

Anhang

1. Einleitung

Seit einigen Jahren ist das Thema Kindeswohlgefährdung und Kindesschutz in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Wir reagieren mit Entsetzen, wenn Sorgeberechtigte ihr Kind vernachlässigen oder misshandeln. Besonders große Aufmerksamkeit der Medien zum Thema Kinderschutz wird beim Kindestod erweckt. Schnell werden Forderungen nach gesetzlichen Maßnahmen und einer Verbesserung des Kinderschutzes laut. Früher ging man davon aus, dass die Träger von Einrichtungen und Diensten pädagogische und soziale Aufgaben zu erfüllen haben. Die Kontrollfunktion bei Kindeswohlgefährdungen lag bei den Jugendämtern. Diese Trennung gilt nicht mehr. Der Gesetzgeber verspricht sich mit der Ausweitung des Schutzauftrags auch auf die Träger der Jugendhilfe eine bessere Früherkennung bezüglich gefährdeter Kinder und Jugendlicher. Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung wurde mit den Gesetzen auch auf die Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe ausgeweitet. Heutzutage müssen Pädagogische Kräfte in den Kindertageseinrichtungen mit dem Thema „Kinderschutz“ vertraut sein, neue gesetzliche Veränderungen und Anforderungen kennen und wissen, wie man Kindeswohlgefährdung rechtzeitig erkennen kann und wie man damit umgehen sollte. Dazu dienen die Fortbildungen, die möglichst für alle pädagogischen Kräfte in einer Einrichtung zugänglich werden sollen, damit sich das ganze Team mit dem Thema auseinander setzen und eigene pädagogische Konzepte im Umgang mit Kindeswohlgefährdung erarbeiten kann.

In Rahmen meines Studiums für Frühpädagogik im Modul „Kinderschutz“, das uns von Friedhelm Güthoff, Geschäftsführer DKSB LV NRW präsentiert wurde, wurde ich mit dem Thema „Kinderschutz“ vertraut. Vor kurzer Zeit habe ich auch an einer Fortbildung für pädagogische Fachkräfte „Stiftungsprojekt gegen sexuellen Missbrauch an Kindern & Jugendlichen“ teilgenommen. Die Fortbildung wurde von der Stiftung Kunst & Kultur (Sparkasse Minden–Lübbecke) organisiert und von Wild-wasser Minden e. V., mannigfaltig Minden–Lübbecke e.V. und der theater-pädagogischen Werkstatt Osnabrück gGmbH durchgeführt. Das erworbene Wissen möchte ich nun mit meinen Kolleginnen teilen und biete eine eintägige Fortbildung zum Kinderschutz in unserer Einrichtung an.

Nach der Begrüßung und dem Benennung von Zielen unserer Fortbildung werde ich den Tagesablauf vorstellen und beginne mit den ersten Themen „Rechtliche Grundlagen“ und „Kindliche Lebensbedürfnisse“. Bis zur Mittagspause plane ich eine Auseinandersetzung mit dem Thema „Kindeswohlgefährdung“ unter Beachtung verschiedener Aspekte und biete zwei Gruppenarbeiten an. Für den Nachmittag habe ich beabsichtigt das Thema „Handeln bei der Kindeswohlgefährdung“ zu behandeln und biete ein Training zum kollegialen Beratung an. Wir werden anhand von Beispielen den Umgang mit verschiedenen Fällen lernen. Meine Vorträge werde ich mit PowerPoint präsentieren und mit rechtlichen Informationen und Quellen belegen. Abschließend werden die Rückmeldungen besprochen.

2. Rechtliche Grundlagen

Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes von 1989 definiert Standards von Kinderrechten und damit auch die des Kindeswohls. Deutschland hat dies u.a. mit

§8a SGB VIII „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“, mit §1 KKG des Bundes-Kinderschutzgesetz „Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung“ und §1631 BGB „Pflicht und Recht der Eltern, das Kind zu pflegen und zu erziehen“, „Das Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung“ umgesetzt. Auch in einigen Landesverfassungen sind die Kinderrechte verankert (vgl. DKSB NRW, Bildungsakademie BiS & ISA, 2012, S. 17).

Rahmen des Grundgesetzes ►Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

3. Kindliche Lebensbedürfnisse

Die Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie sind hilfreich zur Konkretisierung der tatsächlichen Bedürfnisse von Kindern. Zu den elementaren kindlichen Bedürfnissen gehören:

- Physische Bedürfnisse: Nahrung, Schlaf, Wach-Ruhe-Rhythmus, Körperkontakt etc.
- Schutzbedürfnisse: Schutz vor Gefahren und Krankheiten, vor materiellen Unsicherheiten etc.
- Bedürfnisse nach sozialer Bindung und einfühlendem Verständnis: Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft, Familie, Dialog und Verständigung etc.
- Bedürfnisse nach Wertschätzung: Anerkennung als wertvoller Mensch, seelische Zärtlichkeit, Entfaltung von Fähigkeiten und Talenten, Anerkennung der Autonomie etc.
- Bedürfnisse nach Selbstverwirklichung: Bewusstseinsentwicklung, Unterstützung bei der Bewältigung von Lebensängsten, Entwicklung eines Selbstkonzepts etc.
- Bedürfnisse nach Anregung, Spiel und Leistung: Anregungen und Anforderungen, Unterstützung beim Erleben und Erforschen der Umwelt etc. (vgl. DKSB NRW u. a., 2012, S. 17 - 18).

4. Kindeswohlgefährdung

4.1 Begriffliche Abgrenzungen der Kindeswohlgefährdung

Der Begriff der Kindeswohlgefährdung ist eine Formel, die sehr häufig zum Einsatz kommt, die aber nur sehr schwer zu definieren ist. Nicht jede Misshandlung oder Vernachlässigung von Kindern stellt eine Kindeswohlgefährdung im rechtlichen Sinne dar (vgl. Schone, 2012, S. 13).

In den meisten Fällen sind Eindeutigkeiten von Kindeswohlgefährdung selten vorhanden und die Interpretationsräume sind sehr groß. „Wo liegt die Grenze zwischen überstrengem Erziehungsverhalten und körperlicher und seelischer Misshandlung?“ „Wo wird ärmliche materielle und emotionale Versorgung zur Vernachlässigung?“ „Wann ist die Schwelle zur Kindeswohlgefährdung überschritten und ein Einschreiten erforderlich?“ (vgl. Schone, 2012, S. 19).

Der Deutsche Kinderschutzbund Landesverband NRW e. V. nennt in „KiKi. Eine Arbeitshilfe zum Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen“ drei Kriterien, die gleichzeitig erfüllt werden müssen, damit von einer Kindeswohlgefährdung auszugehen ist:

- Die Gefährdung des Kindes muss gegenwärtig gegeben sein.
- Die zukünftige oder gegenwärtige Schädigung muss erheblich sein.
- Die Schädigung muss mit Sicherheit vorherzusehen sein oder gegenwärtig eintreten (vgl. DKSB NRW, 2012, S. KA – 113).

Voraussetzung ist also vor allem die nachhaltig negative Wirkung dieses Verhaltens und die Schädigung des betroffenen Kindes. Die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts ist vom Handeln der Erziehungsberechtigten abhängig. Von Bedeutung sind die Fähigkeit und die Bereitschaft der Erziehungsberechtigten, die Gefahr abzuwenden oder die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen (vgl. DKSB NRW, 2012, S. KA – 113f.).

[...]

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Kindeswohlgefährdung und Kindesschutz im KiTa
Untertitel
Fortbildungskonzept
Hochschule
Fachhochschule Südwestfalen; Abteilung Soest
Note
2,0
Autor
Jahr
2014
Seiten
17
Katalognummer
V346791
ISBN (eBook)
9783668362666
ISBN (Buch)
9783668362673
Dateigröße
549 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kindeswohlgefährdung, Kindesschutz, KiTa
Arbeit zitieren
I. Seel (Autor:in), 2014, Kindeswohlgefährdung und Kindesschutz im KiTa, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/346791

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