Die Salbungsablehnung Heinrichs I.


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

22 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1) EINLEITUNG

2) DIE SALBUNGSABLEHNUNG HEINRICHS I
A) Die Vorgänge zu Fritzlar bei Heinrichs Königserhebung
B) Fehlende zeitgenössische Quellen und Reaktionen späterer Historiographen
C) Die Salbung
a) Die Salbung als Bestandteil von Königserhebungen vor 919
b) Die Bedeutung der Salbung im west- und ostfränkischen Raum
D) Herrschaftslegitimation
E) Die Folgen der Salbungsablehnung für Heinrich I
F) Mögliche Gründe für die Ablehnung in der Forschungsdiskussion

3) RESÜMEE

LITERATURVERZEICHNIS

1) EINLEITUNG

König Heinrich I. war ein erfolgreicher Mann. Er war der erste Sachse auf dem ostfränkischen Thron, er fügte seinem Reich nach seinem Herrschaftsantritt zahlreiche Ländereien hinzu und sein Sohn wurde der erste Kaiser, der nach Karl wieder das Prädikat „groß“ tragen durfte. Doch in die Geschichte eingegangen ist Heinrich schließlich als der König, der bei seiner Erhebung die kirchliche Weihe abgelehnt hat. Die Zurückweisung der Salbung begegnet uns in der Geschichte des Mittelalters nur dieses eine Mal; Heinrich I. ist der einzige Herrscher, der jemals auf sie verzichtet hat. Mit Recht sind die Gründe für sein Verhalten also seit Jahrhunderten umstritten und werden immer und immer wieder diskutiert, ohne dass eine endgültige Auflösung in Sicht wäre.

Erschwert wird die historische Aufklärungsarbeit durch den Mangel an zeitgenössischen Quellen, denn die ersten Historiographen, die über die Vorgänge im Jahr 919 berichten, haben König Heinrich schon nicht mehr persönlich erlebt. Sie waren deshalb auf die orale Überlieferung über viele Umwege hinweg oder auf die offizielle Hoftradition angewiesen, was der korrekten Niederschrift der Tatsachen sicher nicht immer zuträglich war.

Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Sonderrolle Heinrichs I. sind einige grundsätzliche Fragen zu klären: Welche Rolle spielte die Salbung bei den Königserhebungen im Mittelalter? Warum waren sie überhaupt so wichtig? und welche Vorstellungen verbanden sich für die Zeitgenossen im 10. Jahrhundert mit einem gesalbten Herrscher?

Dass tatsächlich keine Salbung stattgefunden hat, gilt heute als sicher erwiesen, auch wenn in einigen späteren Quellen sehr wohl von einer Salbung die Rede ist. Dies zeigt die Vielschichtigkeit der mittelalterlichen Historiographie, die nicht zwangsläufig wahrheitsgemäße Überlieferung sein musste, sondern oft als Rechtfertigung oder Erklärung für bestimmte Zusammenhänge benutzt wurde oder auch um dem Auftraggeber einer Chronik oder Vita konkreten materiellen Nutzen zu bringen.

Dennoch soll anhand der Quellen der Beweis für die Salbungsablehnung Heinrichs I. geführt werden, was dann umgehend zur Frage der Herrschaftslegitimation überleitet. Wenn Heinrich nicht durch die Weihe und die damit repräsentierte göttliche Zustimmung legitimiert wurde, musste er auf andere Art für rechtmäßig befunden worden sein, um König zu werden. Die Kriterien des Geblütsrechts und des damit eng verquickten Königsheils sollen deshalb ebenfalls kurz erläutert werden.

Doch das Hauptproblem bleibt nach wie vor die Frage: Warum hat Heinrich auf die Salbung verzichtet? Hatte er sich davon konkrete Vorteile versprochen oder war er vielleicht durch widrige Umstände dazu gezwungen worden? Im 20. Jahrhundert gab es einige erbitterte Kontroversen über die Frage nach den Gründen. Die einen Forscher versteiften sich auf den Grad der Gläubigkeit Heinrichs, der als Sachse auf keine lange christliche Tradition zurückblicken konnte.[1] Andere Historiker wie Gerd Althoff oder Ernst Karpf[2] legten besonderen Wert auf das Verhältnis des Königs zu den Stammesherzögen, die zu einer immer wichtigeren Macht im Reich wurden. Carlrichard Brühl ist sich sogar sicher, dass die ganze Geschichte pure Erfindung eines mittelalterlichen Historiographen ist und ein Salbungsangebot gar nie stattgefunden hat.[3]

Alle haben sie mehr oder minder gut recherchierte und begründete Argumentationsketten, vieles klingt sehr plausibel und manches schlichtweg zu logisch, um tatsächlich real zu sein. Die Wahrheit liegt sicherlich irgendwo dazwischen. Diese Arbeit soll deshalb kein Versuch sein, diese Wahrheit nachzuweisen, sondern vielmehr eine Art Gedankenspiel anhand vieler einzelner Puzzleteile.

Fest steht jedoch, dass die Ablehnung der Salbung für König Heinrich nicht folgenlos blieb. Seine Reputation litt beträchtlich, was sich in geharnischten Äußerungen späterer Historiographen niederschlug. Auch was seine Herrschaftsgewalt anging, musste Heinrich herbe Einbußen hinnehmen. Die Salbungsablehnung musste für den bis dahin sehr erfolgreichen Sachsenherzog also handfeste Vorteile gehabt haben, sonst hätte er als stolzer Herrscher diese Demütigung wohl kaum in Kauf genommen. Was diese Vorteile hätten sein können, soll deshalb abschließend unter Berücksichtigung der damaligen Geisteshaltung und Herrschaftsauffassung behandelt werden.

2) DIE SALBUNGSABLEHNUNG HEINRICHS I.

A) Die Vorgänge zu Fritzlar bei Heinrichs Königserhebung

Die ausführlichste, wenn auch nicht immer zuverlässigste Quelle über den Herrschaftsbeginn Heinrichs I. ist die Sachsengeschichte des mittelalterlichen Historiographen Widukind von Corvey. In diesem Werk schildert Widukind in wenigen Sätzen, wie es dazu kam, dass Heinrich König wurde und wie er seine Herrschaft antrat.

Diesem Bericht folgend traten mehrere Monate nach dem Tod König Konrads I. die Großen der Franken und der Sachsen in Fritzlar zusammen, um einen neuen König zu bestimmen. König Konrad I., der glaubte, das Königsheil habe ihn verlassen, soll seine Bruder Eberhard noch auf dem Sterbebett beauftragt haben, dem Sachsenherzog Heinrich die Reichsinsignien zu überbringen, da dieser „in Wahrheit König sein wird“.[4] Nachdem Heinrich von Konrads Bruder Eberhard öffentlich zur Wahl vorgeschlagen wurde, bot Erzbischof Heriger von Mainz ihm Krönung und Salbung an. Doch Heinrich lehnte ab. Nach Widukinds Beschreibung aus „Demut“, denn er fühle sich dieser hohen Ehre nicht würdig: „Satis michi est, ut pre maioribus meis rex dicar et designer, divina annuente gratia ac vestra pietate; penes meliores vero nobis unctio et diadema sit: tanto honore nos indignos arbitramur“. Das anwesende Volk akklamierte Heinrich nach diesen Worten und machte ihn zu seinem neuen König.[5]

Doch will man dieser Geschichte Widukinds einfach so Glauben schenken? Der
sächsische Geschichtsschreiber hat den Ruf eines ausführlichen und meist recht gewissenhaften Erzählers, doch in diesem Falle ist er sicherlich als ein dem Hofe nahe stehender Autor befangen. Jene demütige Geste Heinrichs mag vor dem Hintergrund der Ereignisse 919 nicht so recht einleuchten. Heinrich war bis zu diesem Zeitpunkt nicht durch übergroße Demut aufgefallen, sondern hatte im Gegenteil kühl berechnend sein sächsisches Reich immer mehr erweitert, beispielsweise durch Heiratspolitik.[6] Ein Blick auf die Kommentare späterer Historiographen zu der abgelehnten Salbung ergibt deshalb ein anderes Bild.

B) Fehlende zeitgenössische Quellen und Reaktionen späterer Historiographen

Zur Königserhebung Heinrichs I. gibt es keinerlei zeitgenössische Literatur. Widukinds Sachsengeschichte[7] als zeitnächste Quelle entstand erst rund 50 Jahre nach den fraglichen Ereignissen und war deshalb auf mündliche Überlieferung und auf die offizielle Tradition des ottonischen Hofes angewiesen. Dies schlägt sich deutlich in der oft hoftreuen Färbung des Textes nieder. Die meist recht mageren Äußerungen von Geschichtsschreibern des späten 10. und des 11. Jahrhunderts sind deshalb die einzige Möglichkeit, sich darüber Klarheit zu verschaffen, was in Fritzlar wirklich geschehen sein mag.[8] Die erste Frage, die sich aufdrängt: Hat Heinrich die Salbung tatsächlich abgelehnt?

Der Großteil der mittelalterlichen Historiographen äußert sich deutlich negativ über Heinrichs Verhalten zu Beginn seiner Herrschaft: Ende des 10. Jahrhunderts berichtet Gerhard in seiner Vita Uodalrici von einer nächtlichen Vision des Bischofs Ulrich von Augsburg. In dieser zeigt ihm Petrus zwei Schwerter – eines mit Knauf und eines ohne – und sagt zu Ulrich: „Das Schwert ohne Knauf bezeichnet den König, der ohne bischöfliche Weihe die Reichsgewalt innehat“.[9] Wobei bei der Deutung beachtet werden muss, dass „capulus“ sowohl mit ‚Griff’ wie auch mit ‚Knauf’ übersetzt werden kann. Ein Schwert ohne Griff ist komplett unbrauchbar und nutzlos. Ein Schwert ohne Knauf kann zwar verwendet werden, ist jedoch in seiner Funktion deutlich herabgesetzt.[10] Was auch immer der Autor mit „capulus“ gemeint hat, so zeigt diese Passage in Gerhards Vita dennoch deutlich, dass der geistliche Autor den ungesalbten Heinrich nicht als einen vollwertigen König ansah.[11]

Auch Thietmar von Merseburg bezieht sich in seinem Chronicon auf die bereits genannte Vision des Erzbischofs Ulrich. Er war wegen der Salbungsablehnung offenbar in Sorge um das Seelenheil des Königs, denn er hält Heinrichs Handeln für eine Sünde: „Attamen in

hoc eum equidem peccasse vereor“.[12] Thietmar übernimmt darüber hinaus auch Widukinds Version vom bescheidenen König Heinrich.[13] Bescheidenheit halt aber in jenen Zeiten als notwendige königliche Tugend, deshalb muss dies nicht zwingend etwas über die wahren Begebenheiten aussagen.

Die Quedlinburger Annalen berichten dagegen sehr wohl von einer Salbung.[14] Dies ist wohl dadurch zu erklären, dass diese Annalen erst zu Beginn des 11. Jahrhunderts niedergeschrieben wurden. Zu jener Zeit war die Salbung schon zu einem unabdingbaren Bestandteil der ottonischen Königserhebungen geworden, so dass die geistlichen Autoren sie wohl für das 10. Jahrhundert als gängige Praxis vorausgesetzt hatten.[15] Ähnlich wird es sich bei den St. Galler Klostergeschichten von Ekkehard verhalten, die ebenfalls von einer vollzogenen Salbung berichten.[16]

Für manche Historiker ist Heinrichs eigenes Siegel der Beweis für eine vorgenommene Salbung. Auf diesem ist Heinrich mit einer Krone zu sehen. Doch diese Art der Abbildung war damals auch für ungekrönte Monarchen durchaus üblich. Die Krone war hier schlicht ein Zeichen für die herrscherliche Macht, nicht für den tatsächlichen Erhalt des kirchlichen Segens.[17] Krönung und Salbung bildeten zu dieser Zeit noch nicht zwangsläufig eine Einheit. Nach Hans Hubert Anton war damals „die Krönung bei der Königserhebung eine liturgische Handlung sekundären Ranges“, eine Verbindung sei unter den Karolingern nur zweimal bezeugt.[18]

Aus den zahlreichen negativen Bemerkungen über Heinrichs Verzicht lässt sich folgern, dass eine Salbung tatsächlich nicht stattgefunden hat. Martin Lintzel bezeichnet die Ablehnung der Salbung sogar als „eine der am besten gesicherten Tatsachen aus den Anfängen der Regierung des Königs“.[19] Wäre Heinrich I. die Salbung verweigert worden, wie das manche Historiker vermuteten, wäre Heriger sicherlich nicht von Anfang an in Heinrichs Urkunden aufgetaucht.[20] Auch die Reaktionen der mittelalterlichen Geschichtsschreiber wären in diesem Falle sicherlich anders ausgefallen.

Man merkt jedoch deutlich, wie entsetzt die geistlichen Autoren über die Zurückweisung der Weihe waren, der ottonentreue Widukind versucht ja sogar, die peinliche Tatsache in königlich-tugendhafte Bescheidenheit umzudeuten. Hätte eine Salbung stattgefunden, wäre dies ein normaler und nicht weiter erwähnenswerter Ablauf der Zeremonie gewesen. Niemand hätte deswegen größeres Aufheben gemacht.[21]

[...]


[1] U.a. Erdmann, Carl: Der ungesalbte König, in: Deutsches Archiv für Geschichte des Mittelalters 2, 1938. Wiederabdruck in Beumann, Helmut (Hrsg.): Carl Erdmann. Ottonische Studien, Darmstadt 1968, S. 4;
Lintzel, Martin: Heinrich I. und die fränkische Königssalbung (= Berichte über die Verhandlungen der sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, Phil.-Hist. Kl. 102, Heft 3), Berlin 1955, S. 36-39.

[2] Althoff, Gerd: Die Ottonen. Königsherrschaft ohne Staat, Stuttgart, Berlin, Köln 2000, S. 44f.; Karpf, Ernst: Königserhebung ohne Salbung (= Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte 34) Marburg 1984, S. 7.

[3] Brühl, Carlrichard: Deutschland – Frankreich. Die Geburt zweier Völker, Köln, Wien 1990, S. 423.

[4] Widukind: Sachsengeschichte, I, 25, in: Quellen zur Geschichte der sächsischen Kaiserzeit, bearbeitet von Albert Bauer und Reinhold Rau (= Buchner, Rudolf: Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters, Freiherr vom Stein Gedächtnisausgabe, Bd. VIII), Darmstadt 1971.

[5] Widukind: Sachsengeschichte, I,26.

[6] Keller, Hagen: Die Ottonen, 2. durchges. Auflage, München 2001, S. 24.

[7] Widukind: Sachsengeschichte, I 25+26.

[8] Fried, Johannes: Die Königserhebung Heinrichs I. Erinnerung, Mündlichkeit und Traditionsbildung im 10. Jahrhundert, in: Borgolte, Michael: Mittelalterforschung nach der Wende 1989, HZ Beiheft, Bd. 20, München 1995, S. 269-271.

[9] Gerhard von Augsburg: Vita Sancti Uodalrici. Die älsteste Lebensbeschreibung des heiligen Ulrich, übersetzt von Walter Berschin und Angelika Häse, Heidelberg 1993, I 3.

[10] Giese, Wolfgang: Ensis sine capulo. Der ungesalbte König heinrich I. und die an ihm geübte Kritik, in: Karl Rudolf Schnith, Roland Pauler (Hrsg.): Festschrift für Eduard Hlawitschka zum 65. Geburtstag, (= Münchner Historische Studien, Abteilung Mittelalterliche Geschichte, Band 5), Kallmünz 1993, S. 160f..

[11] Karpf: Königserhebung, S. 9.

[12] Thietmar von Merseburg: Chronik, neu übertr. und erl. von Werner Trillmich, 6. unveränd. Auflage
(= Buchner, Rudolf: Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters, Freiherr vom Stein Gedächtnisausgabe, Bd. IX), Darmstadt 1985, I, 8.

[13] Karpf: Königserhebung, S. 9.

[14] Die Jahrbücher von Quedlinburg, übersetzt von Eduard Winkelmann nach der Ausgabe der Monumenta Germaniae, 3. unveränderte Auflage, neu bearbeitet von W. Wattenbach, Leipzig 1941, S. 36.

[15] Lintzel: Königssalbung, S. 10.

[16] Ekkehard von St. Gallen: Casus Sancti Galli, St. Galler Klostergeschichten, übersetzt von Hans Haefele
(= Buchner, Rudolf: Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters, Freiherr vom Stein Gedächtnisausgabe, Bd. X), Darmstadt 1980, Kap. 49.

[17] Lintzel: Königssalbung, S. 10f..

[18] Anton, Hans Hubert: Salbung, Lexikon des Mittelalters, München 2003, Sp. 1288-1287, Sp. 1290.

[19] Lintzel: Königssalbung, S. 15.

[20] Erdmann: ungesalbte König, S. 25.

[21] Lintzel, Königssalbung, S. 12/Heimpel, Hermann: Bemerkungen zur Geschichte König Heinrichs des Ersten (= Berichte über die Verhandlungen der Sächsischen Akademie der Wissenschaften, Phil.-Hist. Kl. 88), Berlin 1936, S. 35.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Die Salbungsablehnung Heinrichs I.
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München
Veranstaltung
Hauptseminar: Untersuchungen zur Geschichte Heinrichs I.
Note
1,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
22
Katalognummer
V34920
ISBN (eBook)
9783638349987
ISBN (Buch)
9783640869893
Dateigröße
507 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Mit umfassender Darstellung der Forschungsdiskussion und umfangreicher Literaturliste
Schlagworte
Salbungsablehnung, Heinrichs, Hauptseminar, Untersuchungen, Geschichte, Heinrichs
Arbeit zitieren
M.A. Ellen Stickel (Autor:in), 2004, Die Salbungsablehnung Heinrichs I., München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34920

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