Angesichts der Tatsache, dass eine Pensionszusage an einen GesGf zur steuerlichen Anerkennung eine Vielzahl von Kriterien erfüllen muss, ist es die Intention der Arbeit, diese Kriterien darzustellen und zu analysieren. Der Schwerpunkt soll dabei auf den körperschaftsteuerlichen Kriterien für die steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage liegen.
Dabei stehen die Auffassung der Finanzverwaltung, die Rechtsprechung des BFH und die Rechtsprechung der Finanzgerichte im Vordergrund. Letztlich soll diese Arbeit eine fundierte Grundlage schaffen, die es ermöglicht, eine Pensionszusage an einen GesGf zu erteilen, die zugleich die körperschaftsteuerlichen Kriterien erfüllt und somit die Annahme einer vGA vermeidet. Untersucht werden im Speziellen Pensionszusagen, die im Problemkreis der vGA liegen.
Damit geht einher, dass der Pensionsberechtigte ein GesGf oder eine ihm nahe stehende Person ist und die Untersuchung auf die Besteuerung von Kapitalgesellschaften und deren GesGf abzielt.
Inhaltsverzeichnis
1 Problemstellung der Arbeit
1.1 Relevanz der vGA und Bedeutung der Pensionszusage
1.2 Zielsetzung und Gang der Untersuchung
2 Systematik der vGA
2.1 Tatbestandsmerkmale einer vGA
2.1.1 Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung
2.1.2 Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis
2.1.3 Auswirkung auf die Höhe des Unterschiedsbetrags i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG
2.1.4 Kein Zusammenhang mit einer offenen Gewinnausschüttung
2.1.5 Geeignet ist einen sonstigen Bezug i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG auszulösen
2.2 Rechtsfolgen der vGA
2.2.1 Auf Ebene der Gesellschaft
2.2.2 Auf Ebene des Gesellschafters
2.2.2.1 Gesellschafter ist eine natürliche Person (Anteile im Privatvermögen)
2.2.2.2 Gesellschafter ist eine natürliche Person (Anteile im Betriebsvermögen bzw. Sonderbetriebsvermögen)
2.2.2.3 Gesellschafter ist eine Kapitalgesellschaft
2.2.2.4 Auswirkungen der vGA auf die Gewerbesteuer
2.3 Bewertung der vGA
3 Problemfeld Pensionszusage
3.1 Allgemeines zur Pensionszusage
3.2 Zivilrechtliche Wirksamkeit und Kriterien für die Bildung einer Pensionsrückstellung nach § 6a EStG
3.2.1 Zivilrechtliche Voraussetzungen
3.2.2 Anforderungen des § 6a EStG
3.3 Körperschaftsteuerrechtliche Kriterien für die steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage
3.3.1 Ernsthaftigkeit
3.3.1.1 Pensions-Altersgrenze
3.3.1.2 Warte- / Probezeit
3.3.1.3 Rückdeckungsversicherung
3.3.2 Erdienbarkeit
3.3.2.1 Beherrschende GesGf
3.3.2.2 Nicht beherrschende GesGf
3.3.3 Angemessenheit
3.3.4 Finanzierbarkeit
3.4 Sonderfälle
3.4.1 Unverfallbarkeit
3.4.2 Dienstzeitunabhängige Invaliditätsversorgung bzw. BFH Urteil v. 24.1.2004
3.4.3 Nur-Pension
3.4.4 Weiterbeschäftigung des GesGf über den vorgesehenen Pensionszeitpunkt hinaus
3.4.5 Erteilung einer zusätzlichen Pensionszusage an einen beherrschenden GesGf für eine nach dem vereinbarten Pensionszeitpunkt ausgeübte Tätigkeit
3.4.6 Pensionsanpassung bei beherrschenden GesGf
3.4.7 Hinterbliebenenversorgung für den Lebensgefährten
3.5 Checkliste
4 Conclusio
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die körperschaftsteuerlichen Kriterien für die steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer (GesGf). Ziel ist es, eine fundierte Grundlage zu schaffen, um Pensionszusagen zu gestalten, die sowohl steuerlich anerkannt werden als auch die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) vermeiden.
- Systematische Darstellung und Analyse des vGA-Begriffs.
- Detaillierte Untersuchung körperschaftsteuerrechtlicher Anerkennungskriterien (Ernsthaftigkeit, Erdienbarkeit, Angemessenheit, Finanzierbarkeit).
- Analyse von Sonderfällen wie der Nur-Pension und der Hinterbliebenenversorgung.
- Erstellung einer praktischen Checkliste für die steuerliche Prüfung von Pensionszusagen.
Auszug aus dem Buch
1.1 Relevanz der vGA und Bedeutung der Pensionszusage
„Wenn sich zwei streiten, ist auf dem Gebiet des Körperschaftsteuerrechts der Auslöser dafür häufig ein Thema, das Steuerberater, Gerichte, Finanzverwaltung und Wirtschaftsprüfer nun schon seit Jahren intensiv beschäftigt: die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA).“ Nach Auffassung des ehemaligen Richters am Bundesfinanzhof Klaus Buciek seien im Jahr 2005 mindestens die Hälfte der im Bereich der Besteuerung von Kapitalgesellschaften streitig geführten Verfahren Fälle aus dem Themenbereich der vGA. Die Vielzahl an höchstrichterlichen Entscheidungen und die zahlreichen Beiträge der steuerrechtlichen Literatur zeigen, dass das Thema auch aktuell nicht an Brisanz verloren hat.
Der Begriff vGA ist tatbestandsmäßig gesetzlich nicht geregelt. Lediglich § 8 Abs. 3 S. 2 KStG gibt vor, dass eine vGA das Einkommen i. S. d. § 8 Abs. 1 KStG nicht mindern darf. Es handelt sich somit um eine Gewinnkorrekturvorschrift bzw. eine Einkünfteermittlungsvorschrift, die - ganz allgemein - sicherstellen soll, dass die Leistungsfähigkeit der Körperschaft und des Gesellschafters zutreffend festgestellt wird. Die vGA soll gewährleisten, dass die im Gesellschaftsrecht (GmbHG, AktG) erfolgte Trennung von Gesellschaft und seinen Anteilseignern auch im Steuerrecht durchgeführt wird und die Kapitalgesellschaft ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgen kann. Das Schutzobjekt der vGA ist somit die „Besteuerung der Körperschaft nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Problemstellung der Arbeit: Einleitung in die Relevanz der verdeckten Gewinnausschüttung und die Bedeutung der Pensionszusage sowie Darlegung des Untersuchungsziels.
2 Systematik der vGA: Detaillierte Analyse der Tatbestandsmerkmale einer vGA, ihrer steuerlichen Rechtsfolgen auf verschiedenen Ebenen und der Bewertungsmethodik.
3 Problemfeld Pensionszusage: Umfassende Darstellung der zivilrechtlichen und körperschaftsteuerrechtlichen Anerkennungskriterien sowie Behandlung von Sonderfällen und Bereitstellung einer Checkliste.
4 Conclusio: Abschließende Zusammenfassung der erarbeiteten Ergebnisse und Fazit der Untersuchung.
Schlüsselwörter
Verdeckte Gewinnausschüttung, vGA, Pensionszusage, Pensionsrückstellung, Gesellschafter-Geschäftsführer, Körperschaftsteuer, EStG, KStG, Erdienbarkeit, Ernsthaftigkeit, Angemessenheit, Finanzierbarkeit, steuerliche Anerkennung, Betriebliche Altersvorsorge, Gewerbesteuer.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Anerkennung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer und der Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) in diesem Kontext.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Systematik der vGA, den Anforderungen des § 6a EStG für Pensionsrückstellungen und den körperschaftsteuerlichen Kriterien (Ernsthaftigkeit, Erdienbarkeit, Angemessenheit, Finanzierbarkeit).
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Erstellung einer fundierten Grundlage, die es ermöglicht, Pensionszusagen so zu erteilen, dass sie steuerlich anerkannt werden und gleichzeitig die Annahme einer vGA vermieden wird.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden Analyse der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der Auffassung der Finanzverwaltung sowie der einschlägigen steuerrechtlichen Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Tatbestandsmerkmale der vGA, die steuerlichen Folgen auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene sowie detailliert die Kriterien zur steuerlichen Anerkennung von Pensionszusagen unter Berücksichtigung von Sonderfällen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich primär über Begriffe wie "verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)", "Pensionszusage", "Gesellschafter-Geschäftsführer" und "Körperschaftsteuer" definieren.
Was ist für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer bei der Pensionszusage besonders kritisch?
Für diesen Personenkreis gelten aufgrund fehlender Interessengegensätze verschärfte Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der klaren und eindeutigen Vereinbarung im Voraus sowie der Einhaltung strenger Erdienungszeiträume.
Warum ist das Kriterium der Finanzierbarkeit für kleine Kapitalgesellschaften wichtig?
Es dient dazu, zu prüfen, ob die Pensionszusage auch bei ungünstigem Geschäftsverlauf tragbar ist, um eine Überschuldung zu vermeiden und somit einem Fremdvergleich standzuhalten.
Welche steuerliche Rolle spielt die "Nur-Pension"?
Die Nur-Pension (ohne laufendes Gehalt) wurde in der Vergangenheit uneinheitlich beurteilt, führt aber nach aktueller Rechtslage (unter Beachtung des BMF-Schreibens vom 13.12.2012) in vielen Fällen zur steuerlichen Problematik und Überversorgung.
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- Jan Oberdörster (Author), 2016, Die Pensionszusage und das Problem mit der verdeckten Gewinnausschüttung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/354613