Ambulante Alternativen zur Heimerziehung. Das Projekt "Stadtteilorientiertes Beratungszentrum Elmshorn"


Diplomarbeit, 1986

126 Seiten, Note: 3,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Erklärung des Themas
1.1.1 Erläuterung des Begriffs „Heimerziehung“
1.1.2 Erläuterung des Begriffs „Ambulante Alternativen“
1.1.3 Frage nach der Art der Arbeit
1.1.4 Eingrenzung des Themas
1.2 Motivation
1.3 Ziele und Zielgruppen der Arbeit
1.4 Methodisches Vorgehen

2 Ambulante Maßnahmen im weiteren Sinne am Beispiel des Modellprojektes Elmshorn
2.1 Stadtteilbeschreibung
2.2 Finanzierung und Ziele des Modellprojektes
2.3 Stadtteilarbeit
2.4 Wissenschaftliche Begleitung
2.5 Verbundsystem im Überblick
2.5.1 Bereich: Offene Kinder- und Jugendarbeit
2.5.2 Bereich: Schulbezogene und schulergänzende Hilfen
2.5.3 Bereich: Sprachheiltherapie
2.5.4 Sonstige Angebote

3 Ambulante Sondermaßnahmen, die im Projekt verwirklicht wurden
3.1 Bereich: Schulbezogene und schulergänzende Hilfen
3.1.1 Rechtliche Grundlagen
3.1.2 Therapeutische Schularbeitsgruppen (TSg)
3.1.3 Lese-Rechtschreib-Therapie (L-R-T)
3.1.4 Ambulante Gruppe (AG)
3.2 Bereich: Sprachheiltherapie
3.2.1 Rechtliche Grundlagen
3.2.2 Wesen, Aufgaben und Ziele
3.2.3 Durchführung
3.2.4 Interne und externe Kooperation
3.3 Kritik

4 Ambulante Sondermaßnahmen
4.1 Pflegefamilie, insbesondere Tagesmutterprojekt
4.1.1 Rechtliche Grundlagen
4.1.2 Verschieden Arten von Familienpflege
4.1.3 Aufgaben und Ziele der Tagespflege
4.1.4 Kriterien für die Auswahl einer Tagesmutter
4.1.5 Vorteile/ Positive Aspekte
4.1.6 Frage nach den negativen Wirkungen
4.1.7 Faktoren für das Gelingen bzw. Nichtgelingen
4.1.8 Tagesmütterprojekt
4.1.8.1 Entstehung
4.1.8.2 Regionale Verteilung und Größenordnung
4.1.8.3 Rahmenbedingungen des Tagesmütterkonzeptes
4.1.8.4 Durchführung
4.1.8.5 Beendigung des Pflegeverhältnisses
4.1.9 Konfliktpunkte
4.1.10 Erfolg und Ausblick
4.2 Familienhilfe
4.2.1 Rechtliche Grundlagen
4.2.2 Klientenkreis
4.2.3 Aufgaben und Ziele
4.2.4 Person des Familienhelfers
4.2.5 Methoden
4.2.6 Voraussetzungen für das Gelingen
4.2.7 Kasseler Modellprojekt
4.2.7.1 Selbstverständnis des Projektes
4.2.7.2 Zeitlicher Rahmen
4.2.7.3 Wissenschaftliche Begleitung
4.2.7.4 Durchführung
4.2.7.5 Beendigung
4.2.7.6 Einschätzung und Kritik
4.3 Erziehungsbeistandsschaften (Ebs)
4.3.1 Rechtliche Grundlagen
4.3.2 Klientenkreis
4.3.3 Aufgaben und Ziele
4.3.4 Voraussetzungen für die Einrichtung einer Ebs
4.3.4.1 Rechtliche Voraussetzungen
4.3.4.2 Sonstige Bedingungen für die Einrichtung
4.3.4.3 Ausschließungsgründe für eine Ebs
4.3.5 Methoden
4.3.6 Geschichtliche Darstellung
4.3.7 Durchführung am Beispiel Düsseldorfs
4.3.7.1 Organisatorische Grundlagen
4.3.7.2 Verfahren
4.3.7.3 Informationspflicht
4.3.7.4 Beendigung einer Ebs
4.3.8 Konfliktpunkte
4.3.9 Ausblick
4.4 Vergleich der Familienhilfe mit der Erziehungsbeistandschaft

5 Gesamtzusammenfassung mit spezieller Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Projektes Elmshorn
5.1 Gesamtzusammenfassung
5.2 Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Projektes Elmshorn

6 Literaturverzeichnis

7 Verzeichnis der benutzten Abkürzungen

1 Einleitung

1.1 Erklärung des Themas

1.1.1 Erläuterung des Begriffs “Heimerziehung“

Von Heimerziehung wird gesprochen, wenn ein Minderjähriger - Tag und Nacht -

Außerhalb des Elternhauses in einem Internat, Kinder- oder Säuglingsheim, Heim für Schwererziehbare Kinder oder ähnlichem untergebracht ist.

Eine Fremdunterbringung eines Kindes - die nun einmal mit der Heimaufnahme bewirkt wird - ist meist gekoppelt mit einer „Bankrotterklärung“ der Eltern in ihrer erzieherischen Funktion.1

„Den Eltern wird quasi öffentlich bescheinigt, dass sie als Erzieher versagt haben.“2

Eine Fremdunterbringung bedeutet für Kinder und Jugendliche oft eine Verpflanzung in ein anderes Milieu.

Dies kann zu Desorientierung und Verunsicherung führen, weil dadurch der Kontakt zu Eltern, Nachbar- und Verwandtschaft, Freunde und dergleichen meist abgebrochen wird.3

Die natürliche Umgebung (Wohnbereich) wird mit einem künstlichen Klima (Heim) eingetauscht.

Innerhalb der Heimerziehung wird zwischen öffentlicher und privater unterschieden. Ein Beispiel für eine Heimerziehung, gegründet auf einem privatrechtlichen Vertrag, ist die Internatserziehung für schulpflichtige Kinder.4

Zunächst war eine Internatserziehung für solche Kinder vorgesehen, die am Wohnort ihrer Familie keine entsprechenden Schulen fanden.

Heute befinden sich meist solche Kinder in einem Internat, deren vollbeschäftigtes, überlastetes Elternhaus sich nicht in der Lage sieht, die Erziehung selbst wahrzunehmen. Für eine Internatserziehung entscheiden sich meist finanziell gutsituierte Familien, die sich z.B. ein besseres schulisches Abschneiden ihres Kindes bzw. ihrer Kinder - unter Vermeidung einer stigmatisierenden Wirkung, wie z.B. der öffentlichen Heimerziehung anhaftet - erhoffen, ohne dabei selbst allzu sehr mitwirken zu müssen.5

Im Folgenden soll nur noch von der öffentlichen Heimerziehung die Rede sein. Der überwiegenden Zahl von Kindern und Jugendlichen wird Erziehung in Heimen als öffentliche Hilfe gewährt, so dass die privatrechtliche Heimerziehung eine nur untergeordnete Rolle spielt.6

Eine Heimerziehung kann gewährt werden als:

- Hilfe zur Erziehung gemäß der §§ 5 und 6 JWG7.

„Sie gewährt aufgrund einer Ermächtigung der Personensorgeberechtigten, wenn diese beispielsweise vorübergehend oder langfristig nicht imstande sind, das Kind in der Familie zu erziehen.“8

Gründe für das Verhindert- bzw. Nicht-imstande-Sein der Personensorgeberechtigten, die Erziehung zu gewährleisten, sind z.B. Krankheit, Kur, Obdachlosigkeit, Strafverbüßung.

- Freiwillige Erziehungshilfe (FEH) gemäß §62 JWG.

FEH ist „zu gewähren, wenn diese Maßnahme zur Abwendung der Gefahr oder zur Beseitigung des Schadens geboten ist und die Personensorgeberechtigten bereit sind, die Durchführung der freiwilligen Erziehungshilfe zu fördern.“9 Für die Gewährung der FEH ist in NRW das Landesjugendamt zuständig.

- Fürsorgeerziehung (FE) gemäß §64 bzw. §67 JWG. FE kann vom

Vormundschaftsgericht angeordnet werden, wenn „der Minderjährige zu verwahrlosen droht oder verwahrlost ist.“10

Bei „Gefahr im Verzuge“ kann das Vormundschaftsgericht die vorläufige FE nach §67 Abs. 1 JWG anordnen. Ausführende Behörde ist das Landesjugendamt.11

- Untersuchung des Minderjährigen durch einen Sachverständigen gemäß §66 JWG.

Demnach kann das Vormundschaftsgericht zur Vorbereitung eines Sachverständigengutachtens die Unterbringung bis zu sechs Wochen in einer für die pädagogische, medizinische oder psychologische Beobachtung und Beurteilung geeigneten Einrichtung anordnen.

In Ausnahmefällen kann die Unterbringung bis zu maximal drei Monaten betragen.12

Für die Maßnahmen gemäß der §§ 62, 64, 66 und 67 JWG darf der Minderjährige bei Beginn das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, weil angenommen wird, dass die erzieherische Einwirkung mindestens ein Jahr dauern sollte, will sie erste Erfolge bewirken.

Bei der vorangestellten Auflistung der unterschiedlichen Möglichkeiten einer Heimunterbringung ist zu beachten, dass es keine klare Indikation für eine Heimerziehung gibt.13

So legt der §69 Abs.3 JWG fest, dass die FEH und die FE nicht nur in einem Heim durchgeführt werden können, sondern auch in einer geeigneten Familie des Minderjährigen.

Die Praxis sieht aber so aus, dass bei Durchführung einer FE/FEH in der Mehrzahl der Fälle eine Heimeinweisung stattfindet, so dass in der Öffentlichkeit diese beiden Maßnahmen mit Heimerziehung gleichgesetzt werden, was nur bedingt stimmt.

Zum Abschluss dieses Unterkapitels möchte ich noch einiges zur Unterscheidung von Kinderheim und Heim für Schwererziehbare sagen.

Ursprünglich ist das Kinderheim für Kinder bis zu vierzehn Jahren konzipiert worden.

Heute sind dort auch Jugendliche untergebracht.

Ein Kind konnte aufgrund der §§ 5 und 6 JWG im Kinderheim untergebracht werden. Heute ist es auch möglich, dass eine Einweisung gemäß der §§ 62 und 64 JWG erfolgt. Diese Einweisungsgründe waren bisher nur dem Erziehungsheim - aufgrund seines gesetzlichen Auftrages als Spezialeinrichtung für „Schwererziehbare“ vorgesehen - vorbehalten.

Da heute in der Praxis kaum Unterschiede in der Art der Aufnahmegründe bestehen, ist die traditionelle Unterteilung in Kinderheim (vornehmlich für verwaiste Kinder) und Erziehungsheim unzweckmäßig geworden.14

1.1.2 Erläuterung des Begriffs „Ambulante Alternativen“

Eine „ambulante Alternative“ ist eine erzieherische Maßnahme der Jugendhilfe, bei der der Minderjährige zumindest die Nacht in seiner ursprünglichen Familie verbringt (z.B. Tagespflege, Schularbeitenbetreuung) oder bei der die erzieherischen Eingriffe direkt in dieser erfolgen (z.B. Ebs15, Familienhilfe).

„Alternativ“ nennen sich diese Maßnahmen deshalb, weil sie meist als Alternativen zur Heimerziehung bzw. in deren Vorfeld gedacht sind.

Infolge der Kritik an der Heimerziehung (Hospitalismusforschung nach 1945) und aufgrund der Heimkampagnen Ende der sechziger Jahre rückten ambulante Maßnahmen stärker in den Vordergrund.

„1968/69 war das Jahr der Heimkampagnen. Spektakuläre Aktionen der Außerparlamentarischen Opposition, verbunden mit der massenhaften Flucht Jugendlicher aus Heimen, veranlasste die Presse verstärkt, über die Misere der Heimerziehung zu berichten.“16

Danach verebbte die Diskussion über Heimreformen und ambulante Neuerungen.

1.1.3 Frage nach der Art der Arbeit

Vor Beginn der Arbeit stellte sich mir die frage, ob ich eine empirische oder eine nichtempirische Arbeit erstellen sollte.

Für eine empirische Arbeit sprachen Faktoren wie: Sammeln von Erfahrungen im Umgang mit verschiedenen Behörden und Zielgruppen, Selbständigkeit in der Erstellung von Fragebögen und Vorbereitung/ Durchführung von Interviews, nicht so starkes Angewiesensein auf fremde z.T. veraltete Forschungsergebnisse.

Für eine Literaturarbeit sprachen folgende Überlegungen:

In den vorgestellten Arbeitsfeldern (schulbezogene Hilfen, Sprachheiltherapie,

Tagespflege, Familienhilfe, Ebs) gab es schon Untersuchungen, die ich nie hätte so ausführlich durchführen können.

Eine Befragung, wie sie mir vorschwebte, hätte ich innerhalb der dreimonatigen Frist nicht leisten können.

Außerdem sind für die Ziele meiner Arbeit eigene Untersuchungen nicht unbedingt erforderlich.

Diese Argumente bewogen mich dazu eine Literaturarbeit zu erstellen.

1.1.4 Eingrenzung des Themas

Der Bereich der Heimerziehung wurde von mir nicht näher untersucht.

Sicher sind dort auch Verbesserungen zu erzielen und es wird immer wieder Familien geben, deren Erziehungsleistung soweit eingeschränkt ist, dass eine ambulante Hilfestellung nicht mehr viel bewirken kann.17

Da ich überzeugt davon bin, dass das Familienprinzip in den weitaus meisten Fällen das günstigste ist, erübrigt sich für mich die Frage nach einer Untersuchung der gegenwärtigen Heimsituation und deren eventuellen

Verbesserungsmöglichkeiten - was sicherlich Stoff für eine andere Diplomarbeit wäre - zumindest solange, als die verschiedenen ambulanten Möglichkeiten nicht ausgebaut bzw. verbessert werden.

In dieser Diplomarbeit werden nur ambulante Maßnahmen nach dem JWG vorgestellt.

So ist z.B. die Ebs nicht nur nach dem JWG, sondern auch nach dem JGG18 möglich.

Diese und andere ambulante Maßnahmen nach dem JGG und dem BSHG19 sind nicht berücksichtigt worden. Dies bedeutet eine weitere Einschränkung des Themas, wie auch die Tatsache, dass sich die Arbeit nur auf die Personengruppe der Kinder bis zu vierzehn Jahren beschränkt.

1.2 Motivation

Im Rahmen des „Jugendstrafrecht - Seminars“ (WS20 83/ 84 - SS21 1984) hatte ich Gelegenheit mich mit verschiedenen ambulanten Alternativen, welche unter dem Oberbegriff „Diversion“ zusammengefasst werden, auseinanderzusetzen.

Damals hat es mich sehr berührt, wie es nur möglich sein konnte, dass ein Jugendrichter - voreilig und wider besseren Wissens - Maßnahmen verhängt.

Es handelt sich dabei meistens um „Jugendarrest“, eine stationäre Maßnahme also.

Bei einer Untersuchung der Häufigkeit der Verhängung dieser Maßnahme bei

jugendlichen Delinquenten könnte man denken, dass diese als Universalmaßnahme bei den Jugendrichtern fungiert.

Außerdem liegt die Frage nah, wie viele Alternativen zum Jugendarrest dem Jugendrichter bekannt sind, und ob dies ausreichend ist, um adäquat auf verschiedene Straftaten und Täterpersönlichkeiten eingehen zu können.

Nun sind die „ambulanten Alternativen“ zum Jugendarrest des JGG und haben nicht so viel mit den Maßnahmen zu tun, welche in dieser Diplomarbeit vorgestellt werden.

Ähnlich ist aber das Prinzip, nämlich, dass sehr oft auch innerhalb der Jugendhilfemaßnahmen zu „stationären“ Hilfen gegriffen wird.

Die Entscheidung, nicht über Jugendgerichts., sondern über Jugendhilfemaßnahmen zu berichten, beruht auf der Überlegung, dass Jugendgerichtsmaßnahmen oft nur wenig „sinnvoll“ sein können, da sie meist zu spät einsetzen.

Je später eine Maßnahme einsetzt, desto schwieriger und aufwendiger werden die Hilfestellungen sein. Es ist öfters der Fall, dass einer „Jugendhilfekarriere“ eine „Jugendkriminalitätskarriere folgt.

Ein weiterer Grund, nicht über Jugendgerichtsmaßnahmen zu berichten, ist das damit verbundene Alter der angesprochenen Personengruppe. Das JGG kennt nur Maßnahmen für Jugendliche ab vierzehn Jahren. Meine spürbare Abneigung gegen eine „stationäre Hilfestellung“ beruht auf im Folgenden aufgeführten Überlegungen:

Bei einer „stationären Hilfestellung“ wird zunächst der „auffällige“ Minderjährige für eine bestimmte Zeit aus seiner Familie herausgenommen.

Dieser wird dann in einem künstlichen Milieu „therapiert“. Seine Verhaltensauffälligkeiten mögen im Idealfall verschwinden und seine Identität sich stärken, in einem ungünstigeren Fall können Hospitalismuserscheinungen auftreten.

Meine Überlegungen scheinen gestützt zu werden von den Untersuchungen Pechsteins in ca. 40 Säuglings- und Kinderheimen innerhalb des Bundesgebietes. Es zeigte sich an mehr als 1000 Kindern eine eindeutige Abhängigkeit zwischen Dauer des Heimaufenthaltes und dem Ausmaß der psychomotorischen Entwicklungsrückstände.22

„Sofern diese Kinder kindheitslang durch Heime hindurchwandern, muss eine Vielzahl von ihnen für das weitere Leben als ‚sozial behindert‘ angesehen werden.“23

Nach Untersuchungen von Z. Matĕjček zeigen viele von diesen Kindern „ein erhöhtes Interesse für die Welt der Sachen anstatt für die Welt der Menschen“24

Zurück zu meinen Überlegungen:

Meist wird bei einer „Heimtherapie“ nicht mit den Eltern bzw.

Personensorgeberechtigten zusammengearbeitet. Auch eine Vorbereitung auf das „Zurückkehren“ in die Familie findet kaum statt.

Stattdessen findet der betreffende Minderjährige bei seiner Rückkehr eine unveränderte Situation vor. Meistens sind die Verhaltensweisen, die Einstellungen und dergleichen der übrigen Familienmitglieder wie vor dem Heimaufenthalt, alte „wohlbekannte“ Kommunikationsstile laufen ab.

Ob der betreffende Minderjährige bzw. gerade Volljährige beim Vorfinden einer solchen Situation seine neu gelernten Verhaltensweisen und sein vielleicht gestärktes „Ich- Bewusstsein“ verteidigen kann, ist mehr als fraglich.

Statistiken über Rückfälle trotz „erfolgreicher“ Entlassungen deuten darauf hin.

Zur Relativierung meiner Aussagen führe ich einige Aussagen von Bernd Hassenstein an.

„ ‚Attraktivere‘ Kinder werden früher aus den Heimen wieder herausgenommen, was für die zurückgebliebenen bedeutet, dass sie eine ‚negative Auslese‘ hinsichtlich Kränklichkeit und schlechtem Entwicklungszustand darstellen könnten.“25

Dies könnte das Bild, z.B. bei Nachuntersuchungen ehemaliger Heimkinder, verfälschen und zu einer allzu negativen Beurteilung der Heimerziehung anregen.

Auch die Ergebnisse von Pongratz/ Hübner scheinen meine Überlegungen zu widerlegen.26

Diese beiden Wissenschaftler untersuchten 1959 die ehemals Betreuten der FE und FEH der Hamburger Fürsorgeerziehungsbehörde katamnestisch [= abschließende Nachuntersuchung].

Die Untersuchten wurden 1950 und 1951 aus der öffentlichen Erziehung entlassen. Bei dem überwiegenden Teil der Untersuchten kamen sie zu einem positiven Bewährungsurteil.27

1.3 Ziele und Zielgruppen der Arbeit

Diese Arbeit soll eine verständliche Darstellung des Projektes „Stadtteilorientiertes Beratungszentrum Elmshorn“ liefern.

Außerdem kann diese Arbeit informieren über einige ambulante Angebote, die nicht zur Anwendung gelangen, weil sie vielleicht nicht jeder kennt, der in diesen Bereichen arbeitet.

Daher kann diese Arbeit in erster Linie für folgende Berufsstände gedacht sein: Sozialarbeiter, Erzieher, Sozialpädagogen und ähnliche.

Auch der interessierte Laie kann sich einen kleinen Überblick verschaffen, wobei diese Arbeit nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.

Ferner stellt diese Arbeit den Versuch dar, neben dem Modellprojekt Elmshorn noch zwei andere vorzustellen. Diese sind das bundesweite Modellprojekt Tagesmütter und das Kasseler Familienhelferprojekt.

Ist es mir möglich durch die vorliegende Arbeit dem Leser Denkanstöße zu geben,

vielleicht könnte diese Arbeit die ein oder andere Anregung enthalten, so werte ich dies schon als Erfolg.

Schließlich soll in Gegenüberstellung der Maßnahmen, die im Projekt verwirklicht wurden, und der, die dort nicht zur Anwendung kamen, deutlich werden, ob das Beratungszentrum Elmshorn richtungsweisend sein kann oder ob es dafür zu lückenhaft ist.28

1.4 Methodisches Vorgehen

Nach einer zusammengefassten Darstellung verschiedener Formen der Heimerziehung unter Kapitel 1.1.1 und einer noch knapperen Erläuterung des Begriffs „Ambulante Alternativen“ folgt unter 1.1.3 und 1.1.4 die Eingrenzung der Arbeit.

Die Aufzählung unter 1.1.1 halte ich für wichtig. In der vorliegenden Arbeit werden zwar vornehmlich ambulante Maßnahmen behandelt, aber es ist für die Erfassung eines größeren Zusammenhanges unerlässlich auch einige Hinweise über stationäre Maßnahmen zu geben.

Die Erläuterung des Begriffs „Ambulante Maßnahmen“ wurde kurzgehalten, weil eine ausführliche Darstellung im Hauptteil erfolgt.

Mit der Aufführung der Ziele und des methodischen Vorgehens schließt der Einleitungsteil ab.

In Kapitel 2 wird das Modell Elmshorn, der Vollständigkeit halber und um dem Leser einen besseren Eindruck von der dortigen Arbeit zu vermitteln, überblickartig dargestellt.

Lediglich 2 Bereiche, die in Kapitel 3 ausführlich dargelegt sind, werden im weiteren Verlauf der Arbeit interessieren.

In den Kapiteln 2 und 3 soll auch verdeutlicht werden, wie das „mehrgleisige“ Betreuungssystem funktioniert.

In Kapitel 4 schließlich finden sich 3 ambulante Maßnahmen, die im Modell Elmshorn nicht verwirklicht wurden.

An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass der „Tagesmütter-Teil“ im Vergleich zur Familienhilfe, der Ebs und auch des Modellprojektes Elmshorn einen relativ breiten Raum in meiner Arbeit einnimmt.

Dies liegt zum einen daran, dass es schon detailliertere Untersuchungen zur Tagespflege gab, deren Ergebnisse so interessant waren und sind, dass es sich geradezu anbot diese ausführlicher in die Arbeit aufzunehmen.

Umgekehrt ließ das mir auffindbare Literaturmaterial insbesondere für den Bereich der Familienhilfe eine genauere Analyse dieser Hilfeform nicht zu.

Der gutinformierte Leser wird des Weiteren einige ambulante Angebote für Kinder bis zu vierzehn Jahren vermissen.

Meines Erachtens ist es aber sinnvoller einige wenige Maßnahmen ausführlich als viele nur oberflächlich darzustellen.

Im Schlussteil werden die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit zusammengetragen, um dadurch auch die Leistungsfähigkeit des Elmshorner Modellprojektes messen zu können.

2 Ambulante Maßnahmen im weiteren Sinne am Beispiel des Modellprojektes Elmshorn

2.1 Stadtteilbeschreibung

Das „Kooperative Beratungs- und Therapiezentrum“ wurde am 01.10. 1978 im Elmshorner Stadtteil Hainholz als Modellversuch eingerichtet und lief am 31.3. 1984 aus.29

In diesem Stadtteil lebten im Untersuchungszeitraum etwa 6000 Personen in ungefähr 1800 Haushalten.30 Der Stadtteil wurde in relativer Randlage errichtet. Ursprünglich war er für etwa 18000 Haushalte vorgesehen, aber das Sozialwohnungsbauprogramm wurde wegen wirtschaftlicher Engpässe gestoppt.31

„Die Bewohnerstruktur ist bestimmt durch zum Teil kinderreiche Arbeiterfamilien in oder nach Umbruchsituationen (Trennung/ Scheidung), einen hohen Anteil polnischer Aussiedlerfamilien, Asylanten und Familien, die aus früheren Notunterkünften in den Stadtteil übergesiedelt sind.“32

Wegen der mangelhaften infrastrukturellen Ausstattung wechselte die Bewohnerschaft sehr oft.33

2.2 Finanzierung und Ziele des Modellprojektes

Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, das Kulturministerium des Landes Schleswig-Holstein und der Landkreis Pinneberg finanzierten diesen Modellversuch. Träger waren der Landesverband Schleswig-Holstein und die Arbeiterwohlfahrt34.

Dieser Modellversuch sollte in enger Zusammenarbeit mit bereits bestehenden sozialen Einrichtungen, einen Beitrag leisten zum Aufbau eines Beratungs- und Therapiezentrums in einem sozialen Brennpunkt mit überwiegend sozialschwacher Bewohnerstruktur.35

Ziel war es dabei, einer spezialistischen Arbeitsweise entgegenzuwirken und die Fluktuation der Bewohner einzudämmen.36

Zum Zwecke einer weiteren Verbesserung für den Klienten hat sich der Gesprächskreis Hainholz gebildet, welcher sich einmal monatlich traf und aus Mitarbeitern der im Stadtteil Hainholz tätigen Einrichtungen bestand.37

Durch eine verbesserte gegenseitige Information sollte Konkurrenz untereinander vermindert und die Zusammenarbeit gefördert werden.

Ein Beispiel für die im Gesprächskreis Hainholz begonnene Zusammenarbeit ist der „Wegweiser zu den sozialen Einrichtungen“, der bei den verschiedenen Institutionen ausliegt und auf einen Blick zeigt, wer für was zuständig und wann zu erreichen ist.38

2.3 Stadtteilarbeit

Der Kerngedanke des Beratungs- und Therapiezentrums war und ist die Stadtteilarbeit.

Stadtteilarbeit oder Gemeinwesenarbeit wird hier als Arbeitsprinzip verstanden, in dem die jeweils lokalräumlichen Bedingungen des Stadtteils den Bezugsrahmen bilden.39

Die Arbeit des Beratungszentrums ist auf einen Stadtteil bezogen und stellt einen Verbund aus den folgenden Bausteinen dar:

- Schulbezogene und schulergänzende Hilfen
- Offene Kinder- und Jugendarbeit
- Sprachheiltherapie.

Beratung ist jeweils Bestandteil der einzelnen Arbeitsfelder und wird verbunden mit Stadtteilarbeit.40

Stadtteilarbeit heißt auch, sich an der Lebenswirklichkeit der Klientel zu orientieren.41

Von daher war es sinnvoll sich im Einzugsbereich der Stadtteil-Bewohner anzusiedeln. So ist es denn für den Berater auch einfacher möglich, sich an die Orte zu begeben, an denen sich die Probleme ergeben (z.B.: die Schule, der Spielplatz, die Familie).

Außerdem erhalten die Mitarbeiter des Beratungszentrums einen besseren Einblick in das soziale Milieu ihrer Klientel.42

Für die Stadtteilbewohner, insbesondere aus den unteren sozialen Schichten, wird dadurch der Zugang zu anderen Hilfsangeboten des Beratungszentrums wesentlich erleichtert.

Dies wurde nicht zuletzt durch die Errichtung des Beratungszentrums in einem Hochhaus, Wohnbereich also, erreicht.43

Zum Zeitpunkt des Modellversuchs standen für das Zentrum 5 Wohnungen im Erdgeschoss und 2 Wohnungen im 1. Stock zur Verfügung.44

Einen weiteren Vorteil der Stadtteilarbeit bildet die Möglichkeit, dass der Sozialarbeiter die verschiedenen Mitglieder einer Familie in unterschiedlichen Lebensbereichen kennenlernen kann.

Er ist somit in der Lage, sich mosaikartig ein Bild von der Familie zu machen und daher adäquater auf die spezifische Problemlage einzugehen.

2.4 Wissenschaftliche Begleitung

Wie jedes bedeutende Projekt erhielt auch dieses Modell eine wissenschaftliche Begleitung.

Sie wurde durch Prof. Meurer, Pädagogische Hochschule Flensburg, durchgeführt.

Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter übernahm „vor Ort“ diese Begleitung und z.T. praktische Beratungs- und Therapieaufgaben.45

Die wissenschaftliche Begleitung sollte klären, ob die Situation im Stadtteil durch die Arbeit eines Beratungszentrums verbessert wird und ob Aufwand und Ergebnis in einem vertretbaren Verhältnis zueinanderstehen.

Daher beinhaltete ihre Arbeit: Beobachtungen, Beschreibungen, Dokumentationen und Auswertungen der jeweils vorliegenden Situationen (Lebens-, Arbeits-, Freizeit-, Kommunikationssituationen der Stadtteilbewohner). Sie brachte dabei Erfahrungen aus anderen Beratungsstellen mit ein.46

Ein Nutzen für ähnliche Einrichtungen oder Modelle könnte darin bestehe, dass die hier gemachten - kontrollierten - Erfahrungen probeweise zur Lösung vergleichbarer Probleme herangezogen werden.47

2.5 Verbundsystem im Überblick

2.5.1 Bereich: Offene Kinder- und Jugendarbeit

- Gruppenarbeit

Vier Jugendgruppen, darunter eine Mädchengruppe und drei Kindergruppen wurden als Teil des Beratungszentrums eingerichtet (angesichts weniger Freizeitgestaltungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche im Stadtteil und der Beobachtung, dass viele sich selbst überlassen waren.

Neben einem festangestellten Sozialarbeiter wurde diese Arbeit noch von einer Honorarkraft und vier Praktikantinnen geleistet.48

Die Mädchengruppe unter der Leitung von zwei Praktikantinnen der Sozialarbeit bestand aus sechs, die drei anderen Jungengruppen aus je zwölf Mitgliedern. Die drei Kindergruppen hatten eine Stärke von acht bis zehn Kindern. Zwei Gruppen von ihnen wurden vom Sozialarbeiter und eine von zwei Praktikantinnen der Erzieherfachschule Pinneberg betreut.49

- Spieltreff

Einmal wöchentlich wurde ein Spielenachmittag im Beratungszentrum für alle Kinder veranstaltet. Es kamen durchschnittlich jeweils 15-30 Kinder.50

- Teestube

Einmal wöchentlich wurde die Teestube geöffnet, welche gedacht war als offene Kontaktmöglichkeit und gemeinsamer Anlaufpunkt für Jugendliche ab 12 Jahren. Hier haben die Jugendlichen aus verschiedenen Gruppen die Möglichkeit, sich kennenzulernen und gegenseitige Vorurteile abzubauen.51

- Abenteuerspielplatz

Er ist ein wichtiger Anlaufpunkt für Kinder und Jugendliche und bietet sich als informeller Treffpunkt an, wo der Sozialarbeiter mit ihnen in Kontakt treten kann.52 Der Sozialarbeiter steht dabei auf Seiten der Kinder und Jugendlichen und versucht deren Bedürfnisse zu berücksichtigen.

- Ferienprogramm

Es wurden verschiedene Spielaktionen, Nachtwanderungen, Ausflüge und Besichtigungen angeboten.

Das 10-14 tägige Ferienprogramm bietet die Gelegenheit, durch Anregung der Eigeninitiative konsumorientierte Verhaltensweisen abzubauen. Dieses Angebot ist für Kinder gedacht, die in den Schulferien nicht verreisen.53

- Formlose Erziehungsberatung

Diese Erziehungsberatung konnten Kinder und Jugendliche von unter 6 bis zum Alter von ca. 23 Jahren in Anspruch nehmen. Die Formlosigkeit der Beratung machte diese unverbindlich.

Die Hemmschwelle bei Kindern und Jugendlichen, diese Beratungsstelle aufzusuchen, sank.

Außerdem war es hier die Regel, dass die Beratung ohne die Erziehungsberechtigten erfolgte.

Bei dieser Art von Beratung hatten die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit, „mal eben“ kleinere Probleme zu erörtern, bevor große daraus wurden.545556

2.5.2 Bereich: Schulbezogene und schulergänzende Hilfen

2.5.3 Bereich: Sprachheiltherapie

2.5.4 Sonstige Angebote

- Stadtteil-Treffpunkt

Im Treffpunkt lagen Informationsmaterialien aus. In einem gemütlich eingerichteten Raum setzten sich die Bewohner (z.T. Jugendliche) mit anderen Stadtteilbewohnern zusammen und tranken Kaffee/ Tee und unterhielten sich.

Während der Öffnungszeiten war meist ein Mitarbeiter des Beratungszentrums anwesend.57

- Stadtteil-Zeitung

Die „HA-ZE“ (Hainholzer Zeitung) erschien zweimonatlich und versuchte,

Informationen bzgl. Des Stadtteils breiter zu streuen und Aktivitätsanstöße zu geben. Die Zeitung wurde von Mitarbeitern des Beratungszentrums unter der Mithilfe von verschiedenen Stadtteil-Bewohnern zusammengestellt und versuchte alle Gruppen anzusprechen.58

3 Ambulante Sondermaßnahmen, die im Projekt Elmshorn verwirklicht wurden

3.1 Bereich: Schulbezogene und schulergänzende Hilfen

3.1.1 Rechtliche Grundlagen

Die Institute „Therapeutische Schularbeitengruppen“59, „Lese-Rechtschreib-Therapie“60 und „Ambulante Gruppe“61 können aus §5 Abs. 1, Zif.3 JWG abgeleitet werden, erfahren aber keine ausdrückliche Erwähnung.

Dies liegt daran, dass diese drei Einrichtungen unter die Kategorie Jugendpflege fallen.

Die Jugendpflege gemäß §5 JWG enthält im Gegensatz zur Jugendfürsorge gemäß §4 JWG nur „Kann-Bestimmungen“, welche das Jugendamt nicht binden.

Außerdem ist der § 5 JWG sehr allgemein gehalten und daher auslegungsbedürftig.

Es wird deshalb von Jugendamt zu Jugendamt unterschiedlich sein, in welchem Ausmaß § 5JWG verwirklicht wird.

Ferner sind bei dieser Art von Hilfen folgende §§ zu berücksichtigen:

§1Abs. 1 JWG, in dem jedes deutsche Kind ein Recht auf Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit hat;

§1Abs. 2 und 3 JWG, in dem praktisch die Freiwilligkeit und JWG, in dem das Jugendamt Wille zur Mitarbeit als Voraussetzungen zur Einrichtung einer jugendpflegerischen Maßnahme dienen;

§5 Abs. 3 JWG, in dem das Jugendamt unter Berücksichtigung der verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung darauf hinzuwirken hat, dass die für die Wohlfahrt der

Jugend erforderlichen Einrichtungen und Veranstaltungen ausreichend zur Verfügung stehen; §6Abs. 1 JWG, in dem Jugendamt die notwendigen Hilfen zur Erziehung für einzelne Minderjährige dem jeweiligen erzieherischen Bedarf entsprechend rechtzeitig und ausreichend zu gewähren hat.

[...]


1 Vgl. Arbeitsgruppe „Kinderheim und Vorfeldhilfen“: Vorschläge zur Verminderung von Fremdunterbringungen, Endbericht. In: Jugendamt der Stadt Mainz (Hg): Materialien zur Jugendhilfeplanung. Frankfurt am Main/ Mainz (Band 2) August 1983, S.9.

2 Arbeitsgruppe „Kinderheim und Vorfeldhilfen“, a.a.O., S. 9-10.

3 Vgl. B. Gutenberger/ V. Sprau - Kuhlen: Erziehungshilfen, gegenwärtige Situation und Tendenz in der Entwicklung. In: Deutsches Jugendinstitut (Hg): Materialien zum 5. Jugendbericht. München 1980, S. 106.

4 Vgl. Manfred Fröhlich: Einführung in die Heimpädagogik. München (5. Auflage) 1978, S. 102 - 104.

5 Vgl. Manfred Fröhlich, a.a.O., S. 103 - 104.

6 Vgl. Herbert-E. Colla: Heimerziehung - Stationäre Modelle und Alternativen. Praxisfelder der SA/ SP. München 1981, S. 39.

7 Vgl. Beck - Texte im dtv: Gesetz für Jugendwohlfahrt. In: Jugendrecht. München (14. Aufl.) 01.07. 1983, S. 44 - 79.

8 Herbert-E. Colla, a.a.O., S. 39.

9 E. Jordan/ D. Sengling: Einführung in die Jugendhilfe. München (2. Auflage) 1984, S. 147.

10 §64 JWG.

11 Vgl. E. Jordan/ D. Sengling, a.a.O., S. 147 - 148.

12 Vgl. B. Gutenberger/ V. Sprau-Kuhlen, a.a.O., S. 105.

13 Vgl. Herbert-E. Colla, a.a.O., S. 47.

14 Vgl. Margret Henke: Jugend als Gegenstand gesellschaftlicher Praxis unter besonderer Berücksichtigung mädchenspezifischer Probleme. Fachhochschule Düsseldorf, Seminarveranstaltung: Soziologie, 30.04. 1985.

15 Erziehungsbeistandschaft/ -beistandschaften

16 M. Almstedt/ B. Munkwitz: Ortsbestimmung in der Heimerziehung, Geschichte, Bestandsaufnahme, Entwicklungstendenzen. Weinheim 1982, S. 9.

17 Vgl. auch Manfred Fröhlich, a.a.O., S. 38.

18 Jugendgerichtsgesetz.

19 Bundessozialhilfegesetz.

20 Wintersemester.

21 Sommersemester.

22 Vgl. Johannes Pechstein: Das junge Kind in Heim und Krippe. N: Hundertmarck/ Ulshoefer (Hg): Kleinkinderziehung. München 1972, S. 23.

23 Johannes Pechstein, a.a.O., S. 23.

24 Vgl. Johannes Pechstein, a.a.O., S. 24.

25 Bernd Hassenstein: Tagesmutterkinder in Gefahr. In: Schulz/ Ruelcker/ Rheinländer (Hg): Tagesmütter. Weinheim 1975, S. 142-143.

26 Vgl. S. Kinziger u.a.: Psychodiagnostische Daten - Indikatoren für Auswirkungen von Heimerziehung? In: Eckhardt Knab (Hg): Heimerziehung - Ein differenziertes Leistungsangebot. Frankfurt am Main 1983, S. 139.

27 Vgl. S. Kinziger, a.a.O., S. 139.

28 Vgl. unten Kapitel 5.

29 Vgl. K.-U. Sembill u.a.: Bildungs- und Sozialberatung im Stadtteil, Beispiel Elmshorn-Hainholz. In: Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft (Hg): Werkstattberichte 36. Wolfenbüttel Dezember 1981, S. 7.

30 Vgl. K.-U. Sembill u.a., a.a.O., S. 12.

31 Vgl. K.-U. Sembill u.a., a.a.O., S. 12.

32 K.-U. Sembill u.a., a.a.O., S. 12.

33 Vgl. K.-U. Sembill u.a., a.a.O., S. 13.

34 Laut Angabe meiner beiden betreuenden Professoren Axel Rathschlag und Ursel Becher während meines Abschlusskolloquiums

35 Vgl. K.-U. Sembill u.a., a.a.O., S. 7.

36 Vgl. K.-U. Sembill: Konzeptionen und Erfahrungen des stadtteilorientierten Beratungszentrums Elmshorn. In: Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit. Januar 1981, S. 20.

37 Vgl. K.-U. Sembill u.a., a.a.O., S. 51-52.

38 Vgl. K.-U. Sembill u.a., a.a.O., S. 51-52.

39 Vgl. K.-U. Sembill u.a., a.a.O., S. 47-48.

40 Vgl. K.-U. Sembill, a.a.O., S. 47-48.

41 Vgl. Mitarbeiter des Modellprojektes Elmshorn-Hainholz: Abschlussbericht des Modellversuch-Vorhabens. Elmshorn 1984, S. 58-59.

42 Vgl. Mitarbeiter […], a.a.O., S. 58-59.

43 Vgl. K.-U. Sembill, a.a.O., S. 7.

44 Vgl. K.-U. Sembill, a.a.O., S. 7.

45 Vgl. K.-U. Sembill u.a., a.a.O., S. 11.

46 Vgl. K.-U. Sembill u.a., a.a.O., S. 11.

47 Vgl. K.-U. Sembill, a.a.O., S. 12.

48 Vgl. K.-U. Sembill u.a., a.a.O., S. 15.

49 Vgl. K.-U. Sembill u.a., a.a.O., S. 20.

50 Vgl. K.-U. Sembill u.a., a.a.O., S. 15.

51 Vgl. K.-U. Sembill u.a., a.a.O., S. 19.

52 Vgl. K.-U. Sembill u.a., a.a.O., S. 21.

53 Vgl. K.-U. Sembill u.a., a.a.O., S. 22.

54 Vgl. Mitarbeiter des Modellprojektes Elmshorn-Hainholz, a.a.O., S. 10.

55 Siehe unten Kapitel 3.1.

56 Siehe unten Kapitel 3.2.

57 Vgl. K.-U.Sembill u.a., a.a.O., S, 48-49.

58 Vgl. K.-U.Sembill u.a., a.a.O., S, 49.

59 Im Folgenden TSg genannt.

60 Im Folgenden L-R-T genannt.

61 Im Folgenden AG genannt.

Ende der Leseprobe aus 126 Seiten

Details

Titel
Ambulante Alternativen zur Heimerziehung. Das Projekt "Stadtteilorientiertes Beratungszentrum Elmshorn"
Hochschule
Fachhochschule Düsseldorf  (Fachbereich: Sozialarbeit)
Veranstaltung
übergreifend, da abschließende Diplomarbeit
Note
3,0
Autor
Jahr
1986
Seiten
126
Katalognummer
V366728
ISBN (eBook)
9783668461888
ISBN (Buch)
9783668461895
Dateigröße
782 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Pflegefamilie, Tagesmütter, Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaften, als ambulante Alternativen zur Heimerziehung
Arbeit zitieren
Master of Education Giovanni Di Fabio (Autor:in), 1986, Ambulante Alternativen zur Heimerziehung. Das Projekt "Stadtteilorientiertes Beratungszentrum Elmshorn", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/366728

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