Demokratiedefizit Europas? Demos, Identität und Öffentlichkeit in der Europäischen Union


Magisterarbeit, 2005

109 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1 Demokratie und Demokratiedefizit
1.1 Legitimation und Legitimität
1.1.1 Legitimationsquellen
1.1.2 Quellen europäischer Legitimation
1.2 Das Legitimationsdefizit
1.2.1 Das institutionelle Demokratiedefizit
1.2.2 Das strukturelle Demokratiedefizit
1.3 Fazit

2 Demos
2.1 Volk und Nation
2.1.1 Ethnos und Demos
2.1.2 Konstitution und Volkssouveränität
2.1.3 Keine Nation - kein Demos
2.1.4 Kein Demos - keine Demokratie
2.2 Entkopplung von Demos und Nation
2.2.1 Staat und Nation
2.2.2 Volk und Verfassung
2.2.3 Kommunikation und Sprache
2.3 Fazit

3 Identität
3.1 Identität und kollektive Identität
3.1.1 Nation und Europa
3.2 Identitätsstiftung
3.2.1 Grenzen
3.2.2 Konflikte
3.2.3 Institutionen
3.2.4 Kommunikation
3.2.5 Codes
3.3 Europas Identität als Diskursivitätscode
3.3.1 Mehrfachidentitäten und doppelte Repräsentanz
3.3.2 Demos und Diskurs
3.4 Fazit

4 Öffentlichkeit
4.1 Die „Trägheit“ von Praxis und Theorie
4.2 Öffentlichkeit als Zustand der Stabilität
4.2.1 Stabilität
4.2.2 Konstanz
4.2.3 Homogenität
4.3 Sprachenvielfalt und Inkommensurabilität
4.4 Öffentlichkeit als Prozess der Evolution
4.4.1 Relevanz
4.4.2 Kontingenz
4.5 Strukturwandel von Öffentlichkeit
4.5.1 Issueorientierung
4.5.2 Issues und ihre Referenzgruppen
4.6 Integration durch diskursive Öffentlichkeit
4.6.1 Sektorübergreifende Kommunikation
4.6.2 Inszenierung
4.6.3 Netzwerköffentlichkeit
4.6.4 Resonanz
4.7 Öffentlichkeit - Europas nachholende Modernisierung
4.8 Fazit

5 Resümee und Ausblick

Bibliographie

Anmerkung

Einleitung

Mit dem Vertrag von Maastricht (1993) wurde die Europäische Gemeinschaft (EG) zur Europäischen Union (EU). Dieses Datum markiert einen Wendepunkt im europäischen Integrationsprozess: Die Akzentverschiebung weg von der primär ökonomisch motivierten intergouvernementalen Zweckgemeinschaft hin zu einem supranationalen Regime mit weitreichenden Kompetenzen stellt zugleich eine Transformation dar, die die Legitimationsgrundlage europäischer Politik gravierend verändert.[1]

Während die EG weitgehend als intergouvernementales Regime arbeitete, beruhte seine (indirekte) Legitimation auf den Mitgliedsländern. D. h. nationalstaatliche Institutionen und Verfahren bildeten und repräsentierten die wesentlichen Interessen der Bürger hinsichtlich der wirtschaftlichen Funktionen der Gemeinschaft. Die Bürger vertrauten ihrerseits darauf, dass ihre Regierungen diese Interessen auf europäischer Ebene wirkungsvoll verträten.[2] Mit der Europäischen Union wurde jedoch eine ökonomisch-politische Ordnung implementiert, deren Kompetenzen auch verteilungsrelevante Interessenkonflikte zwischen und innerhalb der Nationalstaaten tangieren, die direkte und unmittelbare Konsequenzen auf die Lebensbedingungen der Bürger hervorrufen.[3]

Dienten bis dato vorrangig ökonomische Werte zur Beurteilung des europäischen Regimes, musste sich nun europäische Politik auch an sozialstaatlichen und demokratischen Werten messen lassen. Die EU wurde politisiert.[4]

Zwar existierte auch vorher bereits ein Demokratiedefizit auf europäischer Ebene, doch erst die Übertragung und Anwendung nationalstaatlicher Demokratiewerte als Maßstab für europäisches Regieren machte dieses Defizit sichtbar und damit überhaupt erst bedeutsam, denn einmal wahrgenommen wird das Demokratiedefizit zum Legitimationsproblem.[5]

Unser Grundverständnis von Demokratie orientiert sich am Nationalstaat. Der Nationalstaat als Resonanzraum kollektiver Identität, politischen Selbstverständnisses und -bewusstseins und seine demokratische Funktionalität sind scheinbar untrennbar miteinander verbunden.

Genau darin liegt ein, wenn nicht sogar das Kernproblem, um die Natur des Demokratiedefizits zu erfassen[6]: Für ein Regieren „jenseits des Nationalstaates“[7] gibt es bislang kein Demokratiemodell.[8]

Doch jenseits des Nationalstaates liegt Europa. „Europa“ steht dabei für mindestens fünf unterschiedliche Dinge: für ein historisches Konzept, für einen Kontinent mit unklaren Grenzen, für eine Reihe europäischer Staaten, die durch ihre nationalen Institutionen Politik machen, für die Europäische Union und für die verschiedenen Vorstellungen darüber, was und wie diese Union sein sollte.[9]

Da kaum eine dieser Vorstellungen sich mit der Realität deckt, wird die Diskussion um die Gegenwart und Zukunft Europas als Diskussion um Defizite geführt. „Alle reden vom europäischen Demokratiedefizit. Auf politikwissenschaftlichen Tagungen redet man so viel davon, dass es anfängt, einem bei den Ohren wieder herauszukommen.“[10]

Insofern muss dieser Arbeit gleichsam die Bitte um Entschuldigung vorangestellt werden, dieses Feld erneut zu beackern. Doch die Verlockung erscheint zu groß, als Teil des Projekts der europäischen Einigung zugleich Teil eines gegenwärtige wie zukünftige Generationen prägenden Prozesses zu sein. Der Reiz besteht nicht zuletzt darin, sich selbst als Projektionsfläche für wissenschaftlich-theoretische Erkenntnisse sehen zu können, auch wenn das in Konsequenz durchaus in Abromeits akademischem Seufzer zum Demokratiedefizit münden kann: „AlIe reden darüber, alle schreiben darüber - keiner hat jedoch ein plausibles Rezept zu seiner Behebung.“[11] Dennoch soll mit vorliegender Arbeit der Versuch unternommen werden, der Bestandsaufnahme der Defizite einen denkbaren Ausweg aus dem europäischen Demokratiedilemma folgen zu lassen: Nach überblicksartiger Darstellung institutionell und strukturell basierter Ansätze, kann die Schwäche des politischen Europas auf die identitäre Dimension demokratischer Legitimation zurückgeführt und anhand der drei Kategorien Demos, Identität und Öffentlichkeit untersucht werden.

Die Kernthese der vorliegenden Arbeit bildet die Annahme, dass diese drei Kategorien in einem Fundierungsverhältnis zueinander stehen. Die Bindung von Demos und Identität an Diskurs und mit ihm an Öffentlichkeit gelingt über die kritische Auseinandersetzung mit der vor allem die deutsche Staatsrechtslehre und Politikwissenschaft beherrschenden national-kollekti-vistischen Theorie zu Demos, Identität und Öffentlichkeit unter Würdigung eines breiteren, der deliberativen Demokratietheorie nahestehenden Öffentlichkeitskonzepts.

1 Demokratie und Demokratiedefizit

Die Frage nach dem Demokratiedefizit zu stellen, setzt voraus, ein Sollbild von Demokratie zu haben. Dabei muss man sich jedoch eines stets bewusst sein: Es gibt keine allseits akzeptierte Lehrmeinung, die sich in einer einzigen Definitionsformel verdichten ließe.[12] Es existiert eine Fülle unterschiedlich befriedigender Definitionsversuche, die das Terrain, auf dem diese Arbeit zu gründen sucht, schon an dieser Stelle schlüpfrig werden lassen. Diese Gefahr vor Augen soll trotzdem eine definitorische Annäherung gewagt werden, die eine Beschreibung und Bewertung des Untersuchungsgegenstandes erlauben.

1.1 Legitimation und Legitimität

Scharpf bezeichnet Demokratie schlicht als „Verfahren zur Legitimation von Herrschaft“[13]. Wer nach Legitimität fragt, fragt somit nach der Rechtfertigung politischer Herrschaft. Legitimität bezeichnet Rechtmäßigkeit und Anerkennung. Legitimierung erfolgt via Anerkennung seitens der Herrschafts- oder Normunterworfenen. Effektive Selbstbestimmung setzt folglich die Kongruenz von Herrschern und Beherrschten voraus.[14] Ohne Kongruenz sind Menschen entscheidungsbetroffen, ohne dass sie entsprechende Mitsprache hätten.

Während unter Demokratie die Institutionalisierung von Verfahren der Herrschaftskontrolle verstanden wird, die die Beteiligung der Herrschaftsunterworfenen an der Entstehung allgemein verbindlicher Entscheidungen garantiert, zielt Legitimität auf die Akzeptanz politischer Ordnungen und die aktuelle Befolgung von Regelungen und Entscheidungen. Doch darüber hinaus umfasst Legitimität zusätzlich noch „eine Art aktiver Zustimmung oder Loyalität, einen Vertrauensvorschuß, eine Art generalisierter Unterstützungs- und Folgebereitschaft“[15].

Die Legitimität einer politischen Ordnung stützt sich somit sowohl auf Grundnormen, auf konstitutive Verfahren wie auf die empirische Anerkennung durch die Bürger. Deren Legitimitätsglaube ist auf Erfahrung gegründetes Vertrauen. Die Empirie muss lehren, dass diese Verfahren zur Verwirklichung der als unverbrüchlich geltenden Normen zum einen geeignet sind und zum anderen (normalerweise) diesen Maßstäben entsprechend auch zur Anwendung kommen.[16] Ohne den Legitimitätsglauben der Adressaten bleibt der Einsatz herrschaftlicher Kompetenzen ineffektiv und ineffizient.[17]

1.1.1 Legitimationsquellen

Was kann den Legitimitätsglauben begründen? Wie kann Herrschaft durch Demokratie legitimiert werden kann? Die vielleicht knappste Antwort auf die Frage bietet Abraham Lincoln in seiner viel zitierten Gettysburg-Formel von 1863, nach der Demokratie „government of the people, by the people, and for the people“[18] sei. Idealtypisch werden damit drei Legitimationsquellen demokratischen Regierens unterschieden: Inputlegitimation (government by the people), Outputlegitimation (government for the people) und der Bereich der kommunitären, sozialen oder identitären Legitimation (government of the people).

Im Kontext westlicher Gesellschaften leitet sich Inputlegitimität von dem demokratischen Grundsatz ab, dass die Ausübung politischer Macht auf den freien Willen eines Gemeinwesens zurückgeht und von ihm begrenzt wird. Als Teilquellen der Inputlegitimation gelten Repräsentation durch Verfahren der Bürgerautorisierung, Responsivität durch öffentliche Meinungsbildung und Verantwortlichkeit durch öffentliche Kontrolle.

Das Pendant zur Input- bildet die Outputlegitimation, die Effektivität und Effizienz von Regierungshandlungen gemessen an gesellschaftlichen Präferenzen und Interessen. Die Bereitstellung sozialer oder materieller Güter, die Sicherung von Bürgerrechten und die Abwehr von Gefahren stellen Teilquellen der Outputlegitimation dar.[19]

In real existierenden und funktionsfähigen Demokratien gelten beide Bedingungen nebeneinander und verstärken sich wechselseitig.[20] Diese Parallelität betont auch Benz, wenn er staatliches Handeln nur dann als demokratisch legitimiert sieht, wenn zugleich das Prinzip der Interessenvermittlung, das Prinzip der politischen Gleichheit, das Prinzip der Öffentlichkeit, das Prinzip der Verantwortlichkeit und das Prinzip der Effektivität erfüllt sind. D. h. allen betroffenen Bürgern sollen gleiche Beteiligungsmöglichkeiten in Entscheidungsverfahren zustehen, die es ihnen erlauben, ihre Interessen authentisch einzubringen (Input). Politische Entscheidungsprozesse müssen dabei ebenso wie das Handeln der Repräsentanten für die Bürger durchschau-, nachvollzieh- und kontrollierbar sein. Schließlich müssen die Entscheidungsverfahren auch zu effektiven Problemlösungen (Output) führen und von den Bürgern auch als solche erkannt werden.[21] Nur durch ein Gleichgewicht an input- und outputbasierter Legitimation können beim Bürger die Legitimitätsüberzeugungen erzeugt und konsolidiert werden.

Das Erfordernis, effektive Entscheidungen auch als solche erkennen zu können, korreliert notwendigerweise mit der Existenz einer Sphäre der Öffentlichkeit, in der Ergebnisse entsprechend (medial) vermittelt werden können. Die Bewertung einer politischen Ordnung in der Öffentlichkeit kann daher als ein wesentliches Element empirischer Legitimität betrachtet werden.

Ein politisches Gemeinwesen kann sich jedoch nur dann konstituieren und überdauern, wenn gewisse gesellschaftliche Voraussetzungen erfüllt sind. Insofern muss identitäre Legitimation als zentrale demokratische Grundbedingung gelten. Elias bezeichnete dieses Phänomen als „Wir-Identität“[22], Weber umschrieb es mit dem Begriff des „Gemeinsamkeitsglauben(s)“[23]. Identitäre Legitimation gründet auf der sozial-psychologischen Kohärenz, dem Zusammengehörigkeitsgefühl und Vertrauen der Bürger eines Gemeinwesens unter- und zueinander. Weil Gefahren die Selbstanerkenntnis als Risikogemeinschaft begründen, Chancen eine Zugewinngemeinschaft schaffen und Tradition eine Schicksalsgemeinschaft formt, kann identitäre Legitimation auf Gefahren, Chancen oder Tradition gründen.[24]

Die Hauptfunktion des Wir-Gefühls ist die Gewährleistung eines ausreichenden Maßes an Solidarität und Verständigung zwischen potentiell konfligierenden Minderheits- und Mehrheitsinteressen.[25] Darauf basiert nicht nur die Möglichkeit einer friedlichen sozialen Koexistenz, sondern auch die politische Praxis majoritärer Entscheidungsfindung und -umsetzung.

Das mit dem Demokratieprinzip verbundene Mehrheitsprinzips setzt in einer politischen Gemeinschaft die ständige Bereitschaft voraus, sich in Einzelfragen überstimmen zu lassen und die Entscheidungen gleichwohl als verbindlich zu akzeptieren, ohne die Gesamtordnung in Frage zu stellen. Es muss gewährleistet sein, dass die Mehrheit grundsätzlich bereit ist, die Rechte und berechtigten Interessen der Minderheit zu achten. Diese Bereitschaft resultiert nicht allein aus rationaler Einsicht. Sie besteht, weil die Mehrheit sich - trotz allen Dissenses in Einzelfragen - über ein relatives „Wir-Bewußtsein“[26] und das Gefühl der „Geschwisterlichkeit“[27] verbunden fühlt.

Je mehr Aufopferung/Identifizierung/Akzeptanz/Solidarität politische Entscheidungen von Herrschaftsunterworfenen verlangen, umso stärker muss deren Kollektividentität sein, um eben diese „Opfer“ zu bringen.

Demokratische Mehrheitsentscheidungen können also nur dann akzeptabel und insofern legitim sein, wenn die Gewaltunterworfenen eine elementare Gemeinsamkeit verbindet, die das Überstimmtwerden erträglich sein lässt.[28]

1.1.2 Quellen europäischer Legitimation

Da es in einer Demokratie „immer um das doppelte Problem der Effektivität und der Authentizität der Selbstbestimmung“[29] geht, sollte der Fokus auf die Bedingungen und Möglichkeiten demokratischer Legitimation auf europäischer Ebene gelenkt werden. Blickt man auf das nationalstaatliche Demokratiemodell, so können drei grundlegende Elemente ausgemacht werden: die Vorstellung eines Volkssouveräns, eines Demos, der über eine politisch-kulturelle Identität verfügt und sich innerhalb einer Sphäre von Öffentlichkeit seine politische Meinung bildet, die Wählbarkeit der Regierenden durch die Regierten und die Begrenzung staatlicher Herrschaft durch eine frei angenommene Verfassung.

An dieser Stelle wird deutlich, dass der Transfer von im nationalstaatlichen Kontext entwickelten Demokratiemodellen auf die EU nicht automatisch zu ihrer Demokratisierung und zur Erhöhung ihrer Legitimität führt.

Meyer bemerkt nicht ohne Spott, dass die umstandslose Übertragung nationalstaatlicher Legitimitäts- und Demokratiestrukturen auf den europäischen Kontext nicht funktionieren kann, denn „(e)in Staat, der von seinen Bürgern erwartet, ihr Leben auf dem Schlachtfeld für die Bevölkerung zu opfern, muss anderen Anforderungen genügen als ein Regierungssystem, dessen Existenz sich nur bei der Aufhebung des steuerfreien Konsums von Alkoholika auf Fährschiffen bemerkbar macht“[30].

Da Legitimitätsanforderungen in hohem Maße davon abhängen, welche Opfer und Kosten die Umsetzung von Politikentscheidungen den Bürgern abverlangt, ist die Notwendigkeit von Demokratie in der EU sowohl normativ als auch pragmatisch begründbar: Jedes System, dass wie die EU allgemein verbindliche Entscheidungen trifft, greift damit potentiell massiv in die Lebenschancen der Betroffenen ein und muss darum diesen auch ein Mindestmaß an Gehör schenken.[31]

Andererseits erhöht Demokratie auch Systemstabilität und Problemlösungseffizienz. Denn selbst in hierarchisch strukturierten Systemen lässt sich nicht grundsätzlich gegen den Willen der Entscheidungsadressaten regieren. Noch viel mehr gilt das für stark dezentrale und durch Verhandlungen geprägte Systeme mit beschränkten Implementationskapazitäten wie die EU[32], vor allem, wenn bindende Entscheidungen durch Anwendung der Mehrheitsregel erzielt werden sollen.

Die Korrelation zwischen Politikkosten und Legitimation ist daher von Bedeutung, als die EU ihren Integrationsfortschritt rückblickend zwar vor allem der Tatsache verdankt, dass potentiell kontroverse Fragen[33] lange Zeit ausgespart blieben und sich die Mitglieder auf die Realisierung gemeinsamer Vorteile über den Abbau von Handelshemmnissen und die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes konzentrierten.[34]

Doch der Wechsel von der Wahrnehmung der Europäischen Union als einer „intergouvernementalen Veranstaltung“[35] hin zur Diskussion um die Einstufung der EU als staatsähnliches Gebilde, hat zur Folge, dass im Zeitalter des demokratischen Verfassungsstaates gewisse Mindestanforderungen an demokratischer Legitimation zu erfüllen sind.

Solange die „Methode Monnet“, die schrittweise Integration scheinbar funktional-interdependenter Politikfelder, funktionierte, genügte es, dass die EU sich technokratisch-utilitaristisch über die „Gemeinwohldienlichkeit“[36] des politischen Outputs, d. h. über Friedenssicherung und öffentliche Wohlfahrt durch wirtschaftliche Prosperität, legitimierte. Zwar stellte das Europaparlament (EP) die einzige direkt gewählte und daher öffentlich verantwortliche EU-Institution dar, doch die demokratische und formale Legitimität der Union beruhte im Wesentlichen indirekt auf den Mitgliedstaaten als den Unterzeichnern der Europäischen Verträge und ihren Parlamenten, die der Fortentwicklung des primären Gemeinschaftsrechts über das Ratifizierungsverfahren jeweils haben zustimmen müssen.[37]

1.2 Das Legitimationsdefizit

Die Kombination von tatsächlicher Ausweitung der EU-Kompetenzen im Zuge der Einheitlichen Europäischen Akte von 1987 und des 1993er Vertrages von Maastricht führte einerseits zur Erosion des permissiven Konsenses und entfachte andererseits die Debatte um das Legitimitäts- und Demokratiedefizit. Denn die Verträge brachten eine Ausdehnung der qualifizierten Mehrheitsentscheidungen auf fast alle Bereiche der Marktintegration, eine Erhöhung des Gemeinschaftshaushaltes und eine Vergemeinschaftung neuer Politikfelder.[38]

Vor diesem Hintergrund wird in der akademischen Diskussion um die demokratische Legitimation europäischer Politik - je nach Theorierichtung mit unterschiedlichem Impetus - deren defizitäre Ausgestaltung diskutiert. Selbst wenn weitgehend Klarheit herrscht, welche Quellen die Legitimität von Regierungssystemen speisen können, bleibt doch umstritten, welches dieser drei Kriterien im konkreten Fall der Europäischen Union als notwendig, hinreichend oder nur ergänzend gelten soll. Die Europäische Union befindet sich in einem „Legitimationstrilemma“[39].

Formal lässt sich das Demokratiedefizit der EU durch neun Elemente beschreiben:

1. Einflussverlust einzelner Bürger durch Abgabe von Regierungsfunktionen an Brüssel,
2. Machtlosigkeit der nationalen Regierungen,
3. mangelnde Responisvität vor dem Parlament,
4. gestörtes Gleichgewicht zwischen Legislative und Exekutive,
5. begrenzte Kompetenzen des EU-Parlaments,
6. erschwerte Interessenvermittlung im neokorporatistischen EU-System durch mangelnde Vernetzung transnationaler Interessengruppen,
7. unzureichende gerichtliche Kontrolle von EU-Gesetzgebung und nationaler Exekution,
8. Intransparenz,
9. fehlender europäischer Demos, mangelnde Demokratiefähigkeit.[40]

Innerhalb der Diskussion lassen sich zwei Untersuchungsebenen voneinander unterscheiden: Während sich aus pragmatisch-funktionaler Sicht das Demokratiedefizit als eher institutionell darstellt, präsentiert es sich in normativer Hinsicht als strukturell. Diese Eindeutigkeit gewinnt jedoch an Komplexität, da sich diese beiden Untersuchungsebenen nicht nur vielfach überschneiden. Es wird vielmehr zu zeigen sein, dass sich das institutionelle auf ein strukturelles Defizit zurückführen lässt.

1.2.1 Das institutionelle Demokratiedefizit

Wird das politisch-institutionelle Demokratiedefizit der EU konstatiert, wird folgerichtig die Einführung und Stärkung demokratischer Verfahren für die auf Unionsebene angesiedelten Entscheidungsprozesse gefordert.

Repräsentative Demokratiemodelle befürworten die Stärkung der gewählten Organe der Europäischen Union. Orientiert am nationalstaatlichen Modell der Volkssouveränität wird einerseits ein Bedeutungszuwachs der direkt-repräsentativen Institutionen der Union erstrebt. Im Fokus steht dabei die Strategie, über die Parlamentarisierung, die Aufwertung des Europäischen Parlaments, größere Entscheidungs- und Mitwirkungskompetenz zu erlangen.

Das Europäische Parlament gilt oft als jene Institution, an deren Zustand sich das Schicksal der Demokratisierung der EU entscheidet. Paradoxerweise machte erst die Einrichtung der seit 1979 direkt gewählten Volksvertretung das Legitimationsdefizit evident. Symbolisch sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass die Europäischen Gemeinschaften mehr seien als andere Formen zwischenstaatlicher Zusammenarbeit. Es wurde der Anspruch erhoben, die europäische Politik über die Beteiligung der Bürger an der Willensbildung und durch die Direktwahl von Repräsentanten demokratisch zu legitimieren. Da jedoch das Parlament über primär beratende, allenfalls mitentscheidende Kompetenz verfügt, genügt es den anerkannten Normen einer parlamentarischen Demokratie nicht in dem Maße, dass es ein Legitimationsdefizit heilen könnte.[41]

Auch hinsichtlich des im Parlamentarismus institutionalisierten Repräsentationsprinzips unterscheidet sich das Europäische Parlament grundlegend von den nationalen Volksvertretungen: Die Abgeordneten des EPs und die in ihm vertretenen politischen Parteien verkörpern kein europäisches Staatsvolk; das Europaparlament steht nicht für die Gesamtheit aller Unionsbürger: Auch wenn die einzelnen Parteien im EP nach ihren politischen Richtungen organisiert sind und in diesem politischen Verbund oftmals handeln und abstimmen[42], so fühlen sich die Abgeordneten und die Parteien eher als Interessenvertreter der sie entsendenden Regionen, denn als Repräsentanten der europäischen Bürgerschaft.

Befürwortet wird diesbezüglich meist auch die weitere Föderalisierung der EU. Dabei steht wiederum der Nationalstaat, besonders in Form des bundesdeutschen Föderalismus, Pate. Diese Denkrichtung beinhaltet eine starke Version von politischer Partizipation, wobei historisch-institutionelle Besonderheiten der EU und die Pluralität ihrer Institutionen wenig berücksichtigt werden.

Ein zweiter Ansatz basiert auf einem direkt-repräsentativen Demokratiemodell. Ausgehend von der Annahme, dass die Legitimität von Entscheidungsprozessen aufgrund des intergouvernementalen Charakters der EU bereits weitgehend über den Europäischen Rat, dem gewählte Regierungsvertreter angehören, und über die Kommission gewährleistet sei, wird das Demokratiedefizit hier als eher gering eingeschätzt.

Funktionale Differenzierungen politischer Entscheidungen und die Konzentration politischer Kompetenz auf spezifische Kernbereiche wie Wirtschaftspolitik können die Effizienz verbessern und über den Output die Legitimität der EU erhöhen. So werden bereits viele wichtige politische Entscheidungen auf europäischer Ebene in „entparlamentarisierten Arenen"[43] getroffen, „vorbei am Europäischen Parlament und vorbei an den nationalen Parlamenten und ohne direkte oder vermittelte Legitimation durch die Bürger der EG-Mitgliedstaaten"[44]. Das Parlament erleidet hier einen effektiven Machtverlust. Das Wahlvolk fühlt sich ohnmächtig angesichts der Unübersichtlichkeit politischer Entscheidungen.[45]

Wenn aber das Parlament zwangsläufig geschwächt sei, scheint es nahe liegend, nach Formen demokratischer Politik zu suchen, die nicht auf Parlamente angewiesen sind: Deliberative Demokratiemodelle knüpfen an die für die Europäische Union charakteristische Komitologie als Legitimationsquelle an. Ausschüsse und Kommissionen entwickeln politische Entscheidungen, die dann in das Rechtsregime der EU übernommen werden. Dort entfalten sie auf supranationaler Ebene ihre normsetzende und handlungsanleitende Wirkung. Dieser deliberative Supranationalismus wird durch eine Stärkung der Komitologie weiter gefördert. Dass es sich hierbei um kein europäisches Phänomen handelt, verdeutlicht ein Blick auf internationale Institutionen wie Welthandelsorganisation, Internationaler Währungsfond oder Weltbank.

Positiv erscheint, dass dieses Entscheidungsmodell am ehesten dem postnationalen Charakter der EU entspricht und eine Europäisierung der Entscheidungsprozesse darstellt.

Kritischer gesehen wird jedoch die Gefahr der Entwicklung einer vom Bürger weitestgehend unkontrollierten und abgekoppelten Expertokratie, die ein wichtiges demokratietheoretisches Postulat - die „inclusiveness of citizenship"[46] - zu unterlaufen drohe. Lemke bemerkt, dass die Fokussierung auf Ausschüsse und Gerichte Ausdruck eines elitistischen Demokratiemodells sei.[47] Scharpf sieht jedoch nur in den unabhängigen Experten die notwendige Sachkompetenz, von der sich gute Entscheidungen erwarten lassen.[48] Er betont, dass gerade die relative Unabhängigkeit von demokratischer Kontrolle zu einer beachtlichen Effizienz und Effektivität der Entscheidungsfindung auf europäischer Ebene führe.

Die komplexen Entscheidungsprozesse und Verhandlungsstrukturen, die nicht nur unter dem Label „demokratisch defizitäre EU“, sondern auch auf der Ebene des Nationalstaats in korporatistischen Netzwerken bestehen und für Intransparenz und Bürgerferne verantwortlich gemacht werden[49], erweisen sich problematisch aufgrund des Mangels an „faßbare(n) Verantwortungsbezüge(n)"[50]. Der Rat als wichtigstes Entscheidungsorgan und eigentliche Legislative im europäischen Mehrebenensystem unterliegt als Kollektiv keinerlei Rechenschaftspflicht, lediglich seine einzelnen Mitglieder haben sich gegenüber ihren nationalen Parlamenten zu verantworten.

Es könnten die konstatierten Schwierigkeiten der EU, für eine eigenständige demokratische Rechtfertigung zu sorgen, als vernachlässigenswert eingestuft werden, sofern die über die Mitgliedstaaten vermittelte Legitimation noch immer ausreicht, um auch europäische Entscheidungen zu legitimieren. Die indirekte demokratische Rückkopplung des Rates mit den auf nationaler Ebene gewählten Regierungsvertretern der Mitgliedstaaten ist für die Rechtfertigung europäischer Entscheidungen jedenfalls in den Fällen problemlos, in denen im Ministerrat die Einstimmigkeitsregel befolgt wird.

Als legitimations- und demokratietheoretisch bedenklicher erweist sich in diesem Rahmen die Anwendung des qualifizierten Mehrheitsprinzips in Entscheidungskonstellationen, in denen Staaten über Staaten verfügen können. Im Falle der Überstimmung eines Repräsentanten werden auch gegen seinen Willen in seinem Land Hoheitsakte der Union durchgesetzt. Die demokratische Legitimation dieses Hoheitsakts in dem betreffenden Staat steht in diesem Falle auf tönernen Füßen. Die Wähler und das Parlament des unterliegenden Landes können ihren Regierungsvertreter nicht zur politischen Verantwortung ziehen und werden somit die gegen den Willen ihrer Regierung getroffene Mehrheitsentscheidung im Ministerrat als Fremdbestimmung wahrnehmen. Noch weniger sind sie dazu in der Lage, die Repräsentanten anderer Länder für ihr Abstimmungsverhalten im Rat verantwortlich zu machen.

Die demokratische Mitbestimmung hat mit der zunehmenden Politisierung von EU-Kompetenzen und der Europäisierung ehemals nationalstaatlicher Handlungsfelder nicht Schritt gehalten.

Während die gängige Liste an Einzeldefiziten im Grunde um das Ungenügen des Ensembles europäischer Institutionen als parlamentarisches System kreist[51], zielen entsprechende Vorschläge zu ihrer Behebung vor allem in die Richtung, über Verfahrensmodifikationen, z. B. über Einführung eines Mehrkammersystems, Parlamentarisierung oder Präsidialisierung, Abhilfe zu schaffen.[52] Kurz: Institutionelle Reformen sollen das Manko an Repräsentation und Transparenz lindern.

Dabei erscheint die Aufwertung des Europaparlaments auf den ersten Blick als die plausibelste Methode zur Beseitigung des Demokratiedefizits. Doch wie die pauschale Abweisung von an die EU gerichteten Demokratisierungsforderungen sowohl unter normativen wie unter Effizienzgesichtspunkten als fragwürdig einzuschätzen ist, wirkt die pauschale Forderung nach einer vollständigen Parlamentarisierung der EU realitätsfern.[53] Skepsis scheint angebracht, ob und, wenn ja, wie die gewünschten Effekte für die Bürger Europas gezeitigt werden können, wo es sich doch in den Worten von Christopher Lord um eine „democracy without the people“[54] handelt.

Angesichts der komplexen Entscheidungsprozesse und der mehrstufigen Kompetenzen der europäischen Institutionen kann sich Legitimation nicht ausschließlich auf parlamentarische Repräsentation, die Lobbyarbeit bei der Kommission oder die Rechtsetzungsverfahren im Europäischen Gerichtshof beziehen.[55] Abromeit hält bereits den Ansatz, in den gängigen parlamentarischen Kategorien zu denken, für verfehlt.[56] Denn einerseits werde dieser dem nichtstaatlichen Charakter der EU nicht gerecht, andererseits werde hier unerlaubterweise Demokratie mit Parlamentarismus gleichgesetzt.

Wenn jedoch Parlamente als Garanten der Demokratie agieren sollen, müssen bestimmte Bedingungen gegeben sein: Der Parlamentarismus „muß auf irgendeiner Art von ,kollektiver Identität’ sowie auf einem Mindestmaß an kultureller Homogenität basieren“[57]. Die Frage nach der kollektiven Identität als dem Kern des Demos, des politische Willensmacht tragenden Volkes, ist somit von evidenter politologischer Relevanz. Sie zielt weniger auf die Symptome als vielmehr auf die Ursachen des Defizits.

Es kann, um das europäische Demokratiedefizit zu erfassen, nur oberflächlich ein institutioneller Bezugsrahmen angelegt werden. Tiefer gehende Analysen werden das Problem strukturell verortet sehen. „Eine eng fokussierte Parlamentarisierungstrategie, die Komitologie sowie deliberative Verfahren in den Gerichten lassen die Demokratie in der EU blutleer erscheinen, wenn sie von der Beteiligung des ‚Demos’, der Bürger im Mehrebenensystem der Union absehen.“[58]

Eine Chance könnte in der Entwicklung und Forcierung des europäischen Bürgerstatus liegen. Ein Blick auf die grundlegenden Arbeiten von Benhabib[59] verdeutlicht, dass so etwas wie citizenship nicht ohne kollektive Identität gedacht werden kann: „Citizenship implies being a member of a political entity which has been formed historically, which has certain linguistic, cultural, ethnic, and religious commonalities, and which can be distinguished from other such political entities.“[60] Die Grundbedingung für eine inputlegitimierende europäische Bürgerschaft muss daher (auch[61]) in der Möglichkeit einer europäischen Identität gesucht werden.

Selbst wenn der Legitimationsfokus auf der Problemlösungskapazität des europäischen Institutionengefüges liegt, offenbart sich ein als strukturell zu interpretierendes Defizit: Misst man die Union ausschließlich am politischen Output ihrer Kommission, erscheint das Ergebnis nicht unbefriedigend.[62] Dennoch wird die Union als unzureichend legitimierte technokratische Expertenherrschaft wahrgenommen. Dieses Wahrnehmungsproblem basiert auf einem Vermittlungs- und Kommunikationsdefizit, das prinzipiell lösbar wäre, wenn es gelänge, die Diskrepanz zwischen positiver Entscheidungsbilanz und der als mangelhaft wahrgenommenen Beteiligung des Bürgers zu überwinden. Um dies zu leisten, muss aber eine kommunikative Basis existieren, die die (mediale) Vermittlung ermöglicht. Auch Scharpf, exponierter Verfechter der Legitimation via Output, verweist darauf, dass in dem Maße, wie über den politischen Output solidarische Umverteilung angestrebt wird, sich der potentielle Geltungsbereich outputorientierter Legitimation wiederum auf präexistente Gemeinwesen beschränkt[63]: Somit scheint auch die Outputlegitimation auf eine Wir-Identität angewiesen zu sein, die mindestens bestimmt, wer dazu gehört und wessen Interessen deshalb berücksichtigt werden müssen.

Die begrenzte Legitimation der Europäischen Union lässt sich auf ihre nur schwach ausgeprägte Wir-Identität zurückführen. Das institutionelle Demokratiedefizit der Europäischen Union wirkt nun nur umso deutlicher als strukturell basiert.

1.2.2 Das strukturelle Demokratiedefizit

Sowohl Output als auch Input können ein politisches System legitimieren. Beide Perspektiven eröffnen die Sicht auf Legitimationsargumente, die für das Regieren jenseits der Staatlichkeit gewisse Plausibilität entfalten können. „Doch bei Lichte besehen können weder inputorientierte noch outputorientierte Argumente die Legitimität des Regierens jenseits der Staatlichkeit hinreichend begründen.“[64]

„Die Europäische Union verändert eine Vielzahl wesentlicher Merkmale des modernen europäischen Nationalstaates und schert sich nicht um die alten nationalen Seelen.“[65] Die „Seele“ umschreibt als politische Kategorie nichts anderes als die Dimension identitärer Legitimation, jene elementaren Gemeinsamkeiten, die die politische Identität und Identifikation als legitimatorische Basis demokratischer Herrschaft darstellen. Sie muss gestiftet werden, damit politischer In- und Output ihre herrschaftslegitimierende Wirkung entfalten können.

Daraus folgt, die Implementation eines Arrangements demokratischer Institutionen reicht für eine funktionsfähige und in den Augen der herrschaftsunterworfenen Bürger als legitim erachtete Demokratie nicht aus. Notwendig ist ein zu diesem Regime kongruenter Demos als Subjekt und Adressat demokratischern Regierens[66] und eine Sphäre europäischer Öffentlichkeit, die dem Demos den politischen und kommunikativen Raum zur Konstitution und Entfaltung bietet.

Doch kann ein Demos auf europäischer Ebene existieren? Wie müsste er beschaffen sein, um als Träger einer europäischen Demokratie fungieren zu können? Wie kann das politische Europa „beseelt“ werden? Diese Fragen zielen ab auf die strukturellen Bedingungen sozialer Legitimität. Zu ihrer Beantwortung erscheint zunächst nochmals ein Rückriff auf den Erfordernisse und Ansprüche demokratischer Herrschaftslegitimation nötig und hilfreich.

Legitimation setzt sich zusammen aus Zustimmung (zu Entscheidungen) und der Zustimmbarkeit (der Überprüfung der Verallgemeinerbarkeit singulärer Zustimmung zu Entscheidungen).

Dieses reflexive Element erfordert zum einen Menschen, die zustimmen können, also freie und kompetente Bürger. Zum anderen müssen diese jedoch auch in der Lage sein, sich untereinander zu verständigen, sich diskursiv der Zustimmbarkeit zu versichern und damit ihre Zustimmung der Kritik anderer zugänglich zu machen. Erst dadurch wird aus dem zustimmenden Bürger der politische Bürger, der den Mut hat, sich zu äußern und damit dem Risiko des Widerspruchs und der Kritik auszusetzen.

Soziale Ordnungen gewinnen an Legitimität, wenn sie im Diskurs der Bürger als zustimmungsfähig ausgewiesen werden können.[67] Legitimation gründet sich somit auf der Interaktion der Bürger, ihrer aktiven Beteiligung am Gemeinwesen und in öffentlichen Debatten, die die Überprüfbarkeit politischer Gründe garantieren.

Damit eine öffentliche Debatte stattfinden kann, bedarf es der Existenz intermediärer Strukturen. Demokratie erfordert eine funktionierende politische Infrastruktur, die zwischen den Entscheidungsinstanzen und den Bürgern vermittelt. In der nationalstaatlichen Demokratie wird diese Vermittlungsfunktion von den Parteien und dem mediengestützten öffentlichen Diskurs wahrgenommen. Über klar identifizierbare Konfliktlinien wird hier die Transformation auch komplizierter Sachfragen in eindeutig wahrnehmbare Entscheidungsalternativen ermöglicht. So können unterschiedliche politische, wirtschaftliche und soziale Interessen innerhalb der Gesellschaft integriert werden. Es wird dazu der Raum zwischen der Gesellschaft und den Entscheidungsinstanzen der Legislative und Exekutive strukturiert und zwischen diesen beiden Ebenen vermittelt. Abromeit stellt fest, dass intermediäre Strukturen die Gesellschaft „horizontal segmentieren (und, so paradox es klingt, die Gesellschaft zusammenbinden, während und obwohl sie deren Konflikte repräsentieren)“[68].

Der politische Bürger agiert jedoch ständig unter den Bedingungen der relativen Unsicherheit hinsichtlich der Motivation der anderen Bürger. Um diese Unsicherheit zu überwinden, operiert er mit der unterstellten Grundannahme, dass jeder irgendwie bereit sei, sich auf den anderen einzulassen. Er muss voraussetzen können, dass der andere - vor allen rationalen Motiven - eine Lebensform mit ihm teilt.[69]

Diese Lebensform, die Eder mit dem Begriff der „fraternité“[70] bezeichnet, ist als Gefühl des Vertrauens, als gemeinsames Vorverständnis, einen moralischen Grundkonsens zu teilen, identisch mit dem als gemeinsamer „Kommunikations-, Erfahrungs- und Erinnerungsgemeinschaft“[71] definierten Wir-Bewusstsein kollektiver Identität.

Wie sehr Identitäts- und Kommunikationsebene ineinander verschränkt sind, wird deutlich, wenn die gesellschaftlichen Akteure im Gemeinwesen auf grundlegende Differenzen in Werten und Weltanschauung stoßen, die argumentativ nicht überbrückt werden können. Hier müssen soziale Ressourcen wie Vertrauen und Solidarität kommunikativ mobilisiert werden. Diese Ressourcen basieren als kollektive Identität auf dem Gefühl der Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft, die so viel Vertrauen verdient, dass die Unterwerfung unter den Mehrheitsentscheid und sogar die Umverteilung von Eigentum akzeptiert wird.[72]

Der strukturelle Ansatz betont die grundlegende Bedeutung identitärer Legitimation für demokratische Herrschaftsausübung. Sein politikwissenschaftliches Gewicht liegt in der These, dass Demokratie nicht einfach durch einen konstitutionellen Akt oder ein Ensemble politischer Institutionen hergestellt werden kann, sondern an gesellschaftliche Voraussetzungen gebunden ist. Diese liegen jedoch in der Europäischen Union nur in begrenztem Maße vor. Ihre Schaffung entzieht sich weitgehend der Verfügungsmacht politischer Entscheidungsträger.[73]

Die Schlussfolgerung, dass das institutionelle Defizit strukturell bedingt sei, unterstreicht, dass es sich bei demokratischer Legitimation um eine sehr voraussetzungsvolle soziale Form handelt.

Die Schwierigkeiten auf europäischer Ebene gründen sicherlich zum einen in geographischen Gegebenheiten: Size does matter. Ceteris paribus erweist es sich (..) in kleinen Kollektiven als einfacher, den Entscheidungsprozeß demokratisch zu gestalten (...).“[74] Hier wird rekurriert auf die große Distanz zwischen den auf europäischer Ebene entscheidenden Organen und Personen und ihren gesellschaftlichen Konstituenten in den Mitgliedstaaten. „Aufgrund der auf europäischer Ebene noch weitaus ungünstigeren Zahlenproportion zwischen Bevölkerung und europäischen Abgeordneten ist eine persönliche Repräsentanz der Bürger nur schwer nachvollziehbar.“[75] Es hieße z. B. das Europäische Parlament hoffnungslos zu überfordern, erwartete man von ihm, dass es in ähnlicher Weise responsiv gegenüber den Bürgern sein könne wie ein nationales Repräsentationsorgan.

Genauer betrachtet erscheint als prinzipielles Problem dabei gar nicht die geographische Ausdehnung. Ein Verweis auf funktionierende Demokratien flächenmäßig großer Staaten wie Amerika genügt, um grundsätzliche Machbarkeit unterstellen zu können. Es handelt sich vielmehr um ein Problem politischer Repräsentation kultureller Inhalte und Zusammenhänge: Das Größenordnungsproblem existiert unabhängig von der Frage, ob die Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene demokratisch, technokratisch oder intergouvernemental auf der Basis des Einstimmigkeitsprinzips organisiert sind. Die Reichweite auch einer demokratisch organisierten Gesetzgebung der Gemeinschaft tangiert - trotz Subsidiarität - eben auch Bereiche, die im klassischen Sinne als nationalstaatliche Aufgabenwahrnehmung begriffen werden. Längst werden auch die sozialen Handlungszusammenhänge auf regionaler und nationaler Ebene, die nicht grenzüberschreitend sind und auch sonst keine grenzüberschreitenden Externalitäten aufweisen, von europäischen Regelungen betroffen. Solange jedoch seitens der Bürger kein substantieller Loyalitätstransfer von der nationalen zur europäischen Ebene hin stattgefunden hat, könnte es Gesetzen, die in sozio-kulturell determinierte Bereiche hineinwirken, an sozialer Legitimität ermangeln. In der Bevölkerung verliert der invertierte Regionalismus in dem Maße an Zustimmung, wie die Union in symbolbeladene Aufgabenfelder der Nationalstaaten oder auch der subnationalen Ebene eingreift.[76] Bei den Bürgern würde sich in jedem Fall die Wahrnehmung der Fremdbestimmung verstärken, da es keine effektiven Grenzen und Kontrollmöglichkeiten gebe, um die Regelungsansprüche der Union in Bereichen aufzuhalten, die als Reservate des Staates oder der Individuen angesehen werden.[77]

Schon aufgrund der schieren Ausdehnung ist Europa durch ein ebenso großes Ausmaß an Heterogenität geprägt. Diese wirtschaftliche, kulturelle und soziale Heterogenität - so die These - erschwere legitime, d. h. anerkennungswürdige und zustimmungsfähige demokratische Mehrheitsentscheidungen auf europäischer Ebene.[78]

Hier wird einerseits angenommen, dass gesellschaftliche Heterogenität bei Mehrheitsabstimmungen zu einer Zementierung von Minderheiten auf unterschiedlichen Interessengebieten, zu Ohnmachtsgefühlen und schließlich zu Gewalt führen kann.[79] Das treffe umso mehr auf redistributive Entscheidungen zu.[80] Die meisten Befürworter der europäischen Integration sind sich darüber einig, dass der Integrationsprozess nicht auf den Bereich der Ökonomie beschränkt bleiben kann. „Die Schaffung eines gemeinsamen Marktes ist kein Ziel, das geeignet ist, die Loyalität und die Zuneigung der europäischen Völker zu ihren supranationalen Institutionen hervorzurufen. Hierzu bedarf es auch einer sozialen Dimension.“[81]

Fraglich nur, wie diese soziale Dimension hergestellt werden kann. Die Demokratievoraussetzungen sind immer in Bezug zu Vergesellschaftungskreisen und Handlungsebenen zu sehen: Während auf subnationaler und nationaler Ebene Integration in erster Linie kulturell, über Werte geschieht, mangelt es der Wirtschaft hier an funktionaler Vollständigkeit. Diese ist auf internationaler Ebene gegeben, dort erfolgt die Integration über ökonomische, nicht über kulturelle Werte.[82] Entscheidend hierfür sind nicht nur die Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung der Mitgliedstaaten, „sondern vor allem die ethnische, linguistische, kulturelle und institutionelle Heterogenität der europäischen Länder und Regionen. Europa hat keine ‚einheitlichen Lebensverhältnisse' und kann sie auch nicht anstreben, und es könnte deshalb auch nur ein begrenztes Maß an vereinheitlichender Politik ertragen - desto weniger, je mehr dadurch positiv bewertete kulturelle und institutionelle Unterschiede gefährdet werden.“[83]

Aus dieser Sicht entbehrt die Vision eines demokratischen Bundesstaates jeder empirischen und normativen Grundlage: Ohne belastbare kollektive Identität wäre das Legitimationsniveau eines parlamentarisch verfassten europäischen Bundesstaates niedriger als das der einzelnen Mitgliedstaaten, womit auch wiederum seine Problemlösungs- und Outputkapazität sänke.[84]

1.3 Fazit

Hinsichtlich der Legitimationsmöglichkeiten einer europäischen institiutionellen Ordnung lässt sich an dieser Stelle zusammenfassen: Legitimität kann sich nicht auf das Moment eines transnationalen Zweckverbandes beschränken, sondern erfordert stets zugleich auch einen transnationalen politischen Verband, einen transnationalen Raum, der die politischer Debatte mit aktiven politischen Bürgern ermöglicht. Doch vor allen Dingen bedarf es eines grenzüberschreitenden Gefühls der Zugehörigkeit zu diesem Raum, einer europäischen Identität.[85] Denn „(w)er sich nur auf die Legitimationskraft input- oder outputorientierter Legitimationsstrategien verläßt, ohne nach den sozio-kulturellen und strukturellen Voraussetzungen ihrer Wirkung zu fragen, greift entschieden zu kurz. (...) Aus all dem folgt, daß gerade auch das legitime Regieren jenseits der Staatlichkeit vom Vorliegen bestimmter struktureller und sozio-kultureller Voraussetzungen abhängig ist. Die Legitimität eines politischen Systems - insbesondere das einer majoritären Demokratie - hängt vom Grad der sozio-kulturellen und strukturellen Integration des zugrundeliegenden Gemeinwesens ab. Auch für die soziale Legitimität der EU als neugeschaffene politische Gemeinschaft jenseits des Nationalstaates ist dies von entscheidender Bedeutung (...).“[86]

Somit muss, um den Komplex der identitären Legitimation europäischen Regierens angemessen auszuleuchten, der Fokus auf Demos, Identität und Öffentlichkeit und deren Möglichkeit jenseits territorialstaatlicher Begrenztheit gelegt werden.

[...]


[1] Vgl. Fuchs 2003: S. 29.

[2] Die Literatur beschreibt das Phänomen blinder Loyalität nationaler Publika mit der Europapolitik ihrer Regierungen als permissiven Konsens .

[3] Vgl. Fuchs 2003: S. 29.

[4] Vgl. nur Lepsius 1999.

[5] Vgl. nur Kielmannsegg 1996; Scharpf 1999a, 1999b.

[6] Vgl. dazu ausführlich Jachtenfuchs/Kohler-Koch 1996: S. 15 ff.

[7] Zürn 1998.

[8] Vgl. Heinemann-Grüder 2000: S. 501 f.

[9] Vgl. Garton Ash 2004: S. 22.

[10] Abromeit 2003: S. 31.

[11] Abromeit 2003: S. 31.

[12] Vgl. dazu nur Abromeit 2002.

[13] Scharpf 1998: S. 84.

[14] Vgl. Zürn 2001: S. 433.

[15] Peters 2001: S. 661.

[16] Vgl. Mandt 41996: S. 383 ff.

[17] Vgl. Scharpf 1998: S. 84.

[18] Zit. nach Guggenberger 41996: S. 81.

[19] Vgl. Meyer 2002: S. 41.

[20] Vgl. Scharpf 1998: S. 85.

[21] Vgl. Benz 1998c: S. 202.

[22] Elias 1987: S. 207 ff.

[23] Weber 51980: S. 237.

[24] Vgl. Meyer 2002: S. 41.

[25] Vgl. Meyer 2002: S. 42.

[26] Böckenförde 1987, 1995.

[27] Eder 2000: S. 87.

[28] Vgl. Scharpf 1992: S. 296.

[29] Scharpf 1993: S. 27.

[30] Meyer 2002: S. 43.

[31] Leiße/Leiße 2002: S. 157 führen ca. 50% der nationalen Gesetzgebung und sogar 80% des Wirtschaftsrechts der Mitgliedstaaten auf Entscheidungen der EU zurück. Regelungskompetenz und -potential der Europäischen Union überschreiten insofern bei weitem den erwähnten Bereich der Kostensteigerung für eine signifikante Erhöhung der Blutalkoholkonzentration bei Fährschiffpassagieren.

[32] Vgl. Jachtenfuchs 1997: S. 23.

[33] Exemplarisch: Sicherheits- Verteidigungs-, Steuerpolitik.

[34] Vgl. Meyer 2002: S. 43.

[35] Abromeit 2002: S. 10.

[36] Höreth 1999: S. 93.

[37] Vgl. Höreth 1999: S. 93.

[38] Vgl. Meyer 2002: S. 44.

[39] Höreth 1999.

[40] Vgl. Pfetsch 1999: S. 510 f.

[41] Vgl. Benz 1998a: S. 345 ff.

[42] Vgl. Kluth 1995: S. 63.

[43] Schmidt 21994: S. 437.

[44] Schmidt 21994: S. 437 f.

[45] Vgl. Benz 2001b: S. 266, 270.

[46] Boyce 1993: S. 459.

[47] Vgl. Lemke 2003: S. 105.

[48] Vgl. bes. Scharpf 1999b: S. 20 ff.

[49] Vgl. Benz 1998a: S. 349.

[50] Misch 1996: S. 979.

[51] Vgl. Abromeit 2002: S. 21.

[52] Abromeit 2002: S. 21 ff. informiert hier vorzüglich über Für und Wider der einzelnen Argumente, deren ausführlichere Betrachtung jedoch den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde.

[53] Vgl. Jachtenfuchs 1997: S. 23.

[54] Zit. nach Abromeit 2002: S. 20.

[55] Vgl. Lemke 2003: S. 106.

[56] Vgl. Abromeit 1997: S. 110.

[57] Abromeit 1997: S. 110 f.

[58] Lemke 2003: S. 106.

[59] Vgl. nur Benhabib 1998.

[60] Benhabib 1998: S. 234.

[61] Benhabib 1998: S. 234 ff. führt neben kollektiver Identität Privilegien, die aus politischer Mitgliedschaft resultieren, und soziale Rechte und Ansprüche als weitere Komponenten von citizenship an.

[62] Vgl. Münch 1993: S. 8 ff.

[63] Vgl. Scharpf 1998: S. 89.

[64] Höreth 1999: S. 87. - Hervorhebung im Original.

[65] Winter 2004: S. 152.

[66] Vgl. Fuchs 2000: S. 216.

[67] Darauf basieren nicht zuletzt die Theorien kommunikativen Handelns.

[68] Abromeit 1997: S. 111.

[69] Vgl. Eder 2000: S. 88.

[70] Eder 2000: S. 87 ff. übersetzt es mit „Geschwisterlichkeit“.

[71] Kielmannsegg 1996: S. 55.

[72] Vgl. Eder 2000a: S. 88 f.

[73] Soweit besteht allgemeiner Konsens. Der Dissens innerhalb der akademischen Theorie(n) rührt von den unterschiedlichen Bewertungen der gesellschaftlichen Voraussetzungen her, wie sie in der Diskussion um Demos, Identität und Öffentlichkeit aufflackern.

[74] Zürn 1998: S. 360. - Hervorhebung im Original.

[75] Europäische Strukturkommission 1995: S. 39.

[76] Vgl. Misch 1996: S. 976.

[77] Vgl. Korte 2000: S. 27.

[78] Vgl. Kielmansegg 1996: S. 56 ff.

[79] Vgl. Meyer 2002: S. 42.

[80] Vgl. Majone 1996: S. 245.

[81] Majone 1996: S. 225.

[82] Vgl. Streeck 1998: S. 22.

[83] Scharpf 1993: S. 49.

[84] Vgl. Kohler-Koch 1998: S. 268 f.

[85] Vgl. Eder 2000a: S. 89.

[86] Höreth 1999: S. 89.

Ende der Leseprobe aus 109 Seiten

Details

Titel
Demokratiedefizit Europas? Demos, Identität und Öffentlichkeit in der Europäischen Union
Hochschule
FernUniversität Hagen
Note
1,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
109
Katalognummer
V37057
ISBN (eBook)
9783638365109
ISBN (Buch)
9783638705257
Dateigröße
997 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
"Systematisch argumentierende und die deutsche Literatur kenntnisreich reflektierende Analyse des europäischen Demokratiedefizits", "auf durchweg hohem fachlichen und sprachlichen Niveau".
Schlagworte
Demos, Identität, Öffentlichkeit, Europäische Union, Europa, Nation, Demokratiedefizit, Öffentlichkeitsdefizit
Arbeit zitieren
Simone Stampehl (Autor:in), 2005, Demokratiedefizit Europas? Demos, Identität und Öffentlichkeit in der Europäischen Union, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/37057

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